Der Kreisausschuss Gesundheitsamt Informationen für angehende Heilpraktiker/-innen Wenn Sie Heilkunde ausüben möchten, ohne als Ärztin oder Arzt approbiert oder Inhaber einer Erlaubnis im Sinne des 2 Absatz 2 und 10 der Bundesärzteordnung zu sein, benötigen Sie eine Erlaubnis nach 1 des Gesetzes über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz HeilprG). Ausübung der Heilkunde ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienst von anderen ausgeübt wird. Voraussetzung ist, dass Sie das 25. Lebensjahr vollendet haben und eine abgeschlossene Schulausbildung besitzen. Rechtsgrundlagen Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz - HeilprG) in Verbindung mit der Ersten Durchführungsverordnung zum Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (HeilprGDV 1) in Verbindung mit den Richtlinien zur Durchführung des Heilpraktikergesetzes vom 12.12.2012. Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis Für die Teilnahme an der Überprüfung sind neben dem vollständig ausgefüllten Antrag folgende Unterlagen beim Kreisausschuss des Main-Taunus-Kreises, Amt 53 Gesundheitsamt, Am Kreishaus 1-5, 65719 Hofheim vorzulegen: 1. ein Lebenslauf 2. eine Geburtsurkunde oder ein Geburtsschein, bei Namensänderung eine entsprechende Urkunde (beglaubigte Kopie)* 3. ein amtliches Führungszeugnis, das am Tag der Antragstellung nicht älter als drei Monate sein darf (Belegart O ) 4. eine ärztliche Bescheinigung, die am Tag der Antragstellung nicht älter als drei Monate sein darf, wonach keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Antragsteller in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist 5. einen Nachweis über einen erfolgreichen Hauptschulabschluss oder einen anderen gleich- oder höherwertigen Schulabschluss (beglaubigte Kopie)* 6. Ausbildungsnachweise über die Vorbereitung auf den Heilpraktikerberuf (sofern vorhanden) (beglaubigte Kopie)* 1
Antragsteller/-innen, die sich ausschließlich auf dem Gebiet der Psychotherapie betätigen wollen, haben darüber hinaus vorzulegen: eine formlose schriftliche Erklärung über die ausschließlich heilkundliche Betätigung im Bereich der Psychotherapie Antragsteller/-innen mit Abschluss als Dipl.-Psychologe/Dipl.-Psychologin haben anstelle des Schulabschlusszeugnisses das Diplom über die Verleihung des akademischen Grades eines Dipl.-Psychologen/einer Dipl.-Psychologin vorzulegen (beglaubigte Kopie)* Antragsteller/-innen, die eine Masterprüfung im Studiengang Psychologie mit Prüfungsfach Klinische Psychologie erfolgreich abgeschlossen haben, haben anstelle des Schulabschlusszeugnisses das Prüfungszeugnis und die Masterurkunde vorzulegen (beglaubigte Kopie)* Hinweis: In den beiden vorgenannten Fällen wird die eingeschränkte Heilpraktikererlaubnis ohne Kenntnisüberprüfung erteilt. Wer eine einschlägige staatlich anerkannte Aus-, Fort- oder Weiterbildung erfolgreich abgeschlossen hat, kann im Rahmen einer Einzelfallprüfung auf Antrag von Teilen des Überprüfungsverfahrens befreit werden. Entsprechende Qualifizierungsnachweise (beglaubigte Kopie)* sowie Nachweise über die Lehrinhalte (z. B. Curriculum) sind vorzulegen. Antragsteller/-innen, die sich ausschließlich auf dem Gebiet der Physiotherapie betätigen wollen, haben darüber hinaus vorzulegen: eine formlose schriftliche Erklärung über die ausschließlich heilkundliche Betätigung im Bereich der Physiotherapie Nachweis über eine staatliche geregelte Physiotherapieausbildung mit staatlichem Abschluss (beglaubigte Kopie)* ggf. Unterlagen über sonstige absolvierte Studiengänge und Zusatzausbildungen (beglaubigte Kopie)* Hinweis: Die Überprüfung beschränkt sich auf den mündlichen Teil. Die mündlichen Überprüfungen finden ca. 1 Monat nach den schriftlichen Prüfungsterminen statt. * Wir bieten Ihnen an, anstatt der beglaubigten Kopien Ihre Originale zur Einsichtnahme hier vorzulegen. Kosten für die Beglaubigung entstehen Ihnen dadurch nicht. Gleichzeitig ist die Verwaltungsgebühr nach Nr. 118 der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Sozialministeriums (VwKostO-HSM) in Höhe von derzeit 220,- Euro in bar oder per EC-Zahlung zu entrichten. Allgemeines Vorbedingung für die Erteilung der Erlaubnis ist die Überprüfung der heilkundlichen Kenntnisse und Fähigkeiten des/r Antragstellers/in durch das Kreisgesundheitsamt in Hofheim am Taunus. Die vorgenannten Antragsunterlagen bitten wir nach vorheriger Terminabstimmung im Gesundheitsamt - Zimmer U.001 oder U.002 abzugeben. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Rufnummern -Tel.: 06192-201 1122, 1123 oder 1128. 2
Hinweise zur Überprüfung Das Gesundheitsamt überprüft alle Anwärterinnen und Anwärter für den Heilpraktikerberuf vor Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde nach den zum Zeitpunkt der Überprüfung gültigen Bestimmungen. Die Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten umfasst einen schriftlichen und mündlichen Teil. Zunächst wird die schriftliche Überprüfung durchgeführt und bewertet. Das Bestehen der schriftlichen Überprüfung ist Voraussetzung zur Teilnahme an der mündlichen Überprüfung. Der schriftliche Teil besteht zurzeit aus 60 Multiple-Choice-Fragen, von denen mindestens 75 Prozent (d. h. 45 Fragen) innerhalb von 120 Minuten richtig beantwortet werden müssen. Bei Einschränkung auf das Gebiet der Psychotherapie besteht der schriftliche Teil zurzeit aus 28 Fragen, von denen ebenfalls mindestens 75 % (d. h. 21 Fragen) innerhalb von 55 Minuten richtig zu beantworten sind. Prüfungsfragen inkl. Lösungen aus den Vorjahren sind im Gesundheitsamt gegen eine Gebühr von 10,- Euro pro Satz teilweise erhältlich. Die schriftlichen Überprüfungen finden im Kreisgesundheitsamt Hofheim immer am 3. Mittwoch im März und am 2. Mittwoch im Oktober jeden Jahres statt. Annahmeschluss für die Antragsunterlagen ist der 15.01. (Märztermin) bzw. der 15.08. (Oktobertermin). Der mündliche Teil wird in den Wochen nach der schriftlichen Überprüfung als Einzelprüfung durchgeführt und dauert in der Regel nicht länger als 60 Minuten. Bei Nichtbestehen kann der Bewerber erneut einen Antrag stellen. In diesem Fall beginnt das Überprüfungsverfahren wieder neu mit dem schriftlichen Teil, auch die Gebühr ist erneut zu entrichten. Zu jedem Abschnitt der Überprüfung erhalten die Bewerber eine Benachrichtigung. Diese und der gültige Personalausweis oder Reisepass sind zur Überprüfung vorzulegen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Terminabsagen bzw. -verschiebungen sowie die Antragsrücknahme gebührenpflichtig sind. Gebühren für die Heilpraktikerprüfung 1. Schriftlicher Teil 210,- Euro nach Nr. 641 VwKost-HSM (bar oder EC-Zahlung am Prüfungstag) 2. Mündlicher Teil 140,- Euro nach Nr. 642 VwKost-HSM (bar oder EC-Zahlung am Prüfungstag) 3. Heilpraktikerbeisitzer 40,- Euro (ausschließlich bar am Prüfungstag) 4. Prüfung eingereichter Unterlagen im Rahmen eines Antragsverfahrens nach Aktenlage 80,- bis 130,- Euro nach Nr. 643 VwKost-HSM (in der Regel auf Rechnung) 3
Main-Taunus-Kreis Der Kreisausschuss Gesundheitsamt Am Kreishaus 1 5 65719 Hofheim A n t r a g auf Erteilung der Erlaubnis gemäß 1 Absatz 1 des Gesetzes über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz) Hiermit beantrage ich eine allgemeine Heilpraktikererlaubnis eingeschränkte Erlaubnis auf dem Gebiet der Psychotherapie eingeschränkte Erlaubnis auf dem Gebiet der Physiotherapie (Vor- und Zuname) (Geburtsname) (Geburtsdatum) (Geburtsort) (Straße und Hausnummer) (PLZ und Wohnort) (Staatsangehörigkeit) (Beruf) (Telefon) (E-Mail) Familienstand: ledig verheiratet geschieden verwitwet Geburtsname der Mutter: Gewünschter Prüfungstermin:
Haben Sie bereits bei anderen Behörden Anträge auf Erteilung der Erlaubnis für die Berufsausübung der Heilkunde gestellt? ja, bei folgender Behörde: Sind Sie vorbestraft? ja, bitte Art der Vorstrafe/-n und Straftat/-en angeben: Ist gegen Sie ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren oder gerichtliches Strafverfahren anhängig? ja, bitte Angaben zur Ermittlungs- und/oder Verfolgungsbehörde und des dortigen Aktenzeichens sowie der Anschuldigung: Haben Sie die Absicht, sich als Heilpraktiker/-in von vornherein auf einem Spezialgebiet heilkundlich zu betätigen? ja, bitte Spezialgebiet angeben: Mir ist bekannt, dass die Verwaltungsbehörde im Rahmen der Überprüfung meiner persönlichen Zuverlässigkeit weitergehende Ermittlungen hinsichtlich eventuell schwebender Verfahren oder Verfahrenseinstellungen bei der Polizei und den Strafverfolgungsbehörden durchführen kann. Ich erteile hiermit meine Zustimmung zur Erhebung von Daten bzw. zur Aktesicht bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft. Die Verweigerung der Zustimmung kann die Ablehnung der Erlaubniserteilung begründen. Ich beabsichtige, nach bestandener Prüfung, meine Tätigkeit als Heilpraktiker/in im Main-Taunus-Kreis auszuüben. Ich versichere die Richtigkeit meiner Angaben. Mir ist bekannt, dass die Erlaubnis zurückgenommen werden kann, wenn sie aufgrund unwahrer Angaben oder sonstiger täuschender Handlungen erwirkt worden ist. (Ort, Datum) (Unterschrift)