Schienennetz-Benutzungsbedingungen. der Emsländischen Eisenbahn GmbH. Besonderer Teil (SNB-BT) gültig ab:

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Transkript:

Schienennetz-Benutzungsbedingungen der Emsländischen Eisenbahn GmbH Besonderer Teil (SNB-BT) gültig ab: 07.04.2014 Das vorliegende Regelwerk ist urheberrechtlich geschützt. Der Emsländischen Eisenbahn GmbH steht an diesem Regelwerk das ausschließliche und uneingeschränkte Nutzungsrecht zu. Jegliche Formen der Vervielfältigung oder Weitergabe bedürfen der Zustimmung der Emsländischen Eisenbahn GmbH.

Inhaltsverzeichnis 0 Verzeichnis der Abkürzungen... 4 1 Ergänzungen/Abweichungen zu/von den SNB-AT... 5 1.1 Ergänzungen zu Punkt 3.1.2 der SNB-AT... 5 1.2 Ergänzung zu Punkt 3.2.1der SNB-AT... 5 1.3 Ergänzung zu Punkt 3.4.2 Satz 1 Buchstabe b der SNB-AT... 6 1.4 Ergänzung zu Punkt 3.4.4 Satz 2 der SNB-AT... 6 1.5 Ergänzung zu Punkt 3.4.5 der SNB-AT... 6 1.6 Abweichung von Punkt 3.6 der SNB-AT... 6 1.7 Ergänzung zu Punkt 4.4 der SNB-AT... 6 1.8 Ergänzung zu Punkt 5.1.3 der SNB-AT... 6 1.9 Ergänzung zu Punkt 5.2.1 der SNB-AT... 7 1.10 Ergänzung zu Punkt 5.2.2 Buchstabe a der SNB-AT... 7 1.11 Ergänzung zu Punkt 5.2.2 Buchstabe b der SNB-AT... 7 1.12 Ergänzung zu Punkt 5.2.2 Buchstabe c der SNB-AT... 7 1.13 Ergänzung zu Punkt 5.3.3 der SNB-AT... 7 1.14 Ergänzung zu Punkt 5.4 der SNB-AT... 7 1.15 Ergänzung zu Punkt 5.5.1 der SNB-AT... 7 1.16 Ergänzung zu Punkt 5.7.2 der SNB-AT... 7 1.17 Ergänzung zu Punkt 5.7.3 der NBS-AT... 8 1.18 Ergänzung zu Punkt 7.2 der SNB-AT... 8 2 Infrastrukturbeschreibung nebst Zugangsbedingungen... 9 2.1 Allgemeines... 9 2.1.1. Allgemeine Angaben zum Streckennetz 9 2.1.2. Zugleitbetrieb 9 2.1.3. Zugfahrten außerhalb der gewöhnlichen Betriebszeiten 10 2.1.4. Einweisungsfahrten für nicht Streckenkundige 10 2.1.5. Lotsendienste 11 2.1.6. Be- und Entladungen am Streckengleis (außerhalb von Serviceeinrichtungen) 11 2.2 Strecke Meppen Essen (Oldbg.)... 12 2.3 Strecke Meppen Meppen-Emshafen... 13 2.4 Strecke Lathen Werlte... 13 2.5 Strecke Sedelsberg Ocholt-Westerstede... 14 3 Entgeltgrundsätze... 16 3.1 Grundsatz und Ziele... 16 3.2 Pflichtleistungen... 16 3.2.1 Bearbeitungspauschale... 16 3.2.2 Trassengrundpreis... 16 3.2.3 Sammlung betrieblicher Vorschriften (SbV)... 17 3.2.4 Leistungsabhängige Mehrungen... 17 3.2.4.1 Zuschlag für schwere Züge... 17 3.2.4.2 Zuschlag für verspätete Nutzung der Trassen... 17 3.2.5 Leistungsabhängige Minderungen... 18 3.2.5.1 Minderung für verspätete Nutzung der Trassen... 18 2

3.2.5.2 Minderung für Verspätungen infolge vorübergehender Langsamfahrstellen... 18 3.2.6 Trassenstudien... 18 3.3 Zusatzleistungen... 18 3.3.1 Einweisungsfahrten für nicht Streckenkundige... 18 3.3.2 Lotsendienste... 19 3.3.3 Zugfahrten außerhalb der gewöhnlichen Betriebszeiten...19 3.3.3.1 angemeldete Zugfahrten außerhalb der gewöhnlichen Betriebszeiten...19 3.3.3.2 Zugfahrten außerhalb der gewöhnlichen Betriebszeiten infolge von Zugverspätungen... 20 3.3.4 Notfallmanagement... 20 3.4 Nebenleistungen... 20 3.4.1 Nutzung des Gleises 1 im Bahnhof Werlte zur Triebwagenabstellung während der Nutzung als Trauzimmer... 20 3.4.2 Schlüsselvermietung... 20 3.5 Sonstige Entgelte... 21 3.5.1 Be- und Entladung auf freier Stecke (außerhalb von Serviceeinrichtungen)... 21 3.5.2 Stornierungsentgelt... 21 3.5.3 Mahngebühren... 21 4 Kapazitätszuweisung... 22 5 Sonstiges... 22 5.1 Gerichtsstand... 22 5.2 Recht... 22 5.3 Salvatorische Klausel... 22 3

0 Verzeichnis der Abkürzungen Die Abkürzungen, die unter Punkt 0 der SNB-AT aufgelistet sind, gelten auch in den SNB-BT. Weitere Abkürzungen: ggf. Pbf. Gbf. BUVO-NE Gegebenenfalls Personenbahnhof Güterbahnhof Betriebsunfallvorschrift für Nichtbundeseigene Eisenbahnen 4

1 Ergänzungen/Abweichungen zu/von den SNB-AT 1.1 Ergänzungen zu Punkt 3.1.2 der SNB-AT Ergänzend zu den gesetzlichen Bestimmungen gelten folgende Vorschriften: 1. Fahrdienstvorschrift für Nichtbundeseigene Eisenbahnen (FV-NE) Herausgeber: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), Köln; Zu beziehen über: Flöttmann-Verlag Postfach 16 53 33246 Gütersloh. 2. Sammlung betrieblicher Vorschriften (SbV) der Emsländischen Eisenbahn GmbH Herausgeber: Emsländische Eisenbahn GmbH (EEB), Meppen; Zu beziehen über: Emsländische Eisenbahn GmbH Bahnhof Vormeppen Schiessplatz 14 49716 Meppen. 3. Betriebsunfallvorschrift für Nichtbundeseigene Eisenbahnen (BUVO NE) Herausgeber: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), Köln; Zu beziehen über: Flöttmann-Verlag Postfach 16 53 33246 Gütersloh. 1.2 Ergänzung zu 3.2.1 der SNB-AT Die Anträge auf Zuweisung von Zugtrassen sind in Textform oder per Telefax zu richten an: Emsländische Eisenbahn GmbH Bahnhofstr. 41 49716 Meppen. Fax: 0 59 31/93 36 26. Die Anträge auf Zuweisung von Zugtrassen müssen mindestens enthalten: a) Name des EVU; b) Anschrift des EVU; c) gewünschtes Abfahrtdatum oder gewünschtes Ankunftdatum der Zugtrasse; d) gewünschte Abfahrtzeit oder gewünschte Ankunftzeit der Zugtrasse; e) gewünschter Abfahrtbahnhof; f) gewünschter Zielbahnhof; g) gewünschte Höchstgeschwindigkeit; h) vorhandenes Wagenzuggewicht; i) vorhandenes Lokgewicht; j) vorhandene Zuglänge; k) vorhandene Mindestbremshundertstel. Bei unvollständigen Anträgen wird der Antragsteller einmalig zur Vervollständigung seiner Antragsunterlagen von der Emsländischen Eisenbahn GmbH aufgefordert. Der Antragsteller hat seine Unterlagen innerhalb von 2 Arbeitstagen zu vervollständigen. 5

Die für die Vergabe von Zugtrassen zuständige Stelle ist zu folgenden Zeiten zu erreichen: Montag Donnerstag außer an Feiertagen in Niedersachsen und außer 24.XII. und außer 31.XII. von 8:30 Uhr 12:30 Uhr und von 14:30 Uhr 16:00 Uhr; Freitag außer an Feiertagen in Niedersachsen und außer 24.XII. und außer 31.XII. von 8:30 Uhr 12:30 Uhr. 1.3 Ergänzung zu Punkt 3.4.2 Satz 1 Buchstabe b der SNB-AT Arbeitstage im Sinne dieser Vorschrift sind die Wochentage Montag bis Freitag außer an Feiertagen in Niedersachsen und außer 24.XII. und außer 31.XII.. 1.4 Ergänzung zu Punkt 3.4.4 Satz 2 der SNB-AT Arbeitstage im Sinne dieser Vorschrift sind die Wochentage Montag bis Freitag außer an Feiertagen in Niedersachsen und außer 24.XII. und außer 31.XII.. 1.5 Ergänzung zu Punkt 3.4.5 der SNB-AT Arbeitstage im Sinne dieser Vorschrift sind die Wochentage Montag bis Freitag außer an Feiertagen in Niedersachsen und außer 24.XII. und außer 31.XII.. 1.6 entfällt. 1.7 Ergänzung zu Punkt 4.4 der SNB-AT Die von der Emsländischen Eisenbahn GmbH erbrachten Leistungen werden einmal monatlich in Rechnung gestellt. Die Rechnungstellung erfolgt nach Abschluss eines Kalendermonates bei Leistungen, die im Rahmen des Netzfahrplanes erbracht werden. Für alle anderen Leistungen erfolgt die Rechnungstellung nach Erstellung der Leistung. Sofern im Vertrag keine andere Bankverbindung genannt ist, gilt für alle Entgeltzahlungen folgende Bankverbindung: Bank: Sparkasse Emsland Bankleitzahl: 266 500 01 Kontonummer: 1004951 IBAN: DE 47 266 500 01 000 100 49 51 SWIFT-BIC: NOLADE21EMS 1.8 Ergänzung zu Punkt 5.1.3 der SNB-AT Sofern im Vertrag keine andere Stelle genannt ist, wird folgende Stelle benannt, die befugt und in der Lage ist, binnen kürzester Zeit betriebliche Entscheidungen im Namen der Emsländischen Eisenbahn GmbH zu treffen: Zugleiter im Bahnhof Vormeppen Schiessplatz 14 49716 Meppen. Die Telefonnummer des Zugleiters im Bahnhof Vormeppen lautet: 0 59 31/ 27 77. 6

1.9 Ergänzung zu Punkt 5.2.1 der SNB-AT Die Informationen über einzelne Zugfahrten erfolgen vom Zugleitbahnhof an den Triebfahrzeugführer per Mobilfunk-Fernsprechverbindung. 1.10 Ergänzung zu Punkt 5.2.2 Buchstabe a der SNB-AT Das EVU stellt sicher, dass die Informationen über die Zusammensetzung des Zuges unverzüglich per Telefax dem Zugleiter im Bahnhof Vormeppen vorliegen. Die Telefaxnummer des Zugleiters im Bahnhof Vormeppen lautet: 0 59 31/ 54 94. 1.11 Ergänzung zu Punkt 5.2.2 Buchstabe b der SNB-AT Das EVU stellt sicher, dass die Informationen über etwaige Besonderheiten des Zuges unverzüglich per Telefax dem Zugleiter im Bahnhof Vormeppen vorliegen. Die Telefaxnummer des Zugleiters im Bahnhof Vormeppen lautet: 0 59 31/ 54 94. 1.12 Ergänzung zu Punkt 5.2.2 Buchstabe c der SNB-AT Der Triebfahrzeugführer informiert den Zugleiter über Unregelmäßigkeiten während der Benutzung der Eisenbahninfrastruktur, insbesondere über verspätungsrelevante Faktoren, mittels Mobilfunk-Fernsprechverbindung. Die Telefonnummer des Zugleiters im Bahnhof Vormeppen lautet: 0 59 31/ 27 77. 1.13 Ergänzung zu Punkt 5.3.3 der SNB-AT Zur Beseitigung von Störungen gilt die Betriebsunfallvorschrift für Nichtbundeseigene Eisenbahnen. 1.14 Ergänzung zu Punkt 5.4 der SNB-AT Die Mitarbeiter der Emsländischen Eisenbahn GmbH sind mit Dienstausweisen ausgestattet, sofern dieses zur Ausübung der ihnen übertragenen Aufgaben notwendig ist. 1.15 Ergänzung zu Punkt 5.5.1 der SNB-AT Die Mitarbeiter der Emsländischen Eisenbahn GmbH sind mit Dienstausweisen ausgestattet, sofern dieses zur Ausübung der ihnen übertragenen Aufgaben notwendig ist. 1.16 Ergänzung zu Punkt 5.7.2 der SNB-AT Vorhersehbare Instandhaltungs- und Baumaßnahmen mit Einschränkungen auf die verfügbare Schienenwegkapazität werden den EVU auf der Homepage der Emsländischen Eisenbahn GmbH unter folgendem Link bekannt gegeben: www.eebonline.de/güterverkehr/schieneninfrastruktur/vorhersehbareinstandhaltungsundbaumaßnahmen. An dieser Stelle erfolgen Angaben zu den betroffenen Streckenabschnitten und den Umfängen der Einschränkungen. 7

1.17 Ergänzung zu Punkt 5.7.3 der NBS-AT Die Information über Instandhaltungs- und Bauarbeiten, die aus Gründen der Sicherheit des Betriebes keinen Aufschub dulden, und Auswirkungen auf die Betriebsabwicklung des EVU haben, werden dem EVU in Textform übermittelt. 1.18 Ergänzung zu Punkt 7.2 der SNB-AT Die nächste besetzte Betriebsstelle im Sinne von Punkt 7.2 der SNB-AT ist der Zugleiter im Bahnhof Vormeppen. Die Telefonnummer des Zugleiters im Bahnhof Vormeppen lautet: 0 59 31/ 27 77. 8

2 Infrastrukturbeschreibung nebst Zugangsbedingungen 2.1 Allgemeines 2.1.1. Allgemeine Angaben zum Streckennetz Das Streckennetz der Emsländischen Eisenbahn GmbH umfasst folgende Strecken: 1. Meppen Essen (Oldbg.); 2. Lathen Werlte; 3. Meppen Meppen-Emshafen; 4. Sedelsberg Ocholt. Die Strecken werden nach der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) betrieben. Bei allen Strecken handelt es sich um eingleisige nichtelektrifizierte Nebenbahnen mit der Regelspurweite von 1.435mm. Die maximale Zuglänge beträgt 700m. Der Bremsweg beträgt im Regelfall 400m. Abweichungen hiervon sind soweit zutreffend bei den einzelnen Strecken angegeben. Alle Züge werden in der Bremsstellung P gebremst. Das Fahren ohne Streckenkenntnis ist untersagt. Die Schlüsseltasten der Lichtzeichenanlagen werden mit dem Schließsystem Zeiss Ikon Form 6 bedient. Die Schlüssel, die für das Befahren der Strecken benötigt werden, sind beim Zugleiter im Bahnhof Vormeppen vor Fahrtantritt gegen Empfangsbekenntnis in Empfang zu nehmen und unverzüglich nach Fahrtende wieder im Bahnhof Vormeppen abzugeben. Eisenbahnverkehrsunternehmen erhalten, sofern sie dieses wünschen, die Schlüssel gegen Empfangsbekenntnis und Zahlung eines Entgeltes auf dem Postweg übersandt. Die Schlüssel, die auf dem Postweg übersandt wurden, sind unverzüglich nach Ablauf des Netzfahrplanes wieder zurückzusenden, sofern für den folgenden Netzfahrplan keine Fahrten beantragt werden. Die im Verlauf der Strecken liegenden Weichen sind handbediente Weichen, die vom Triebfahrzeugführer bedient werden. Die Fahrzeuge, die auf den Strecken verkehren, müssen den Anforderungen der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung entsprechen. 2.1.2. Zugleitbetrieb Auf allen Strecken wird der Zugleitbetrieb als Zugsicherungsverfahren angewendet. Der Zugleitbetrieb wird zentral für alle Strecken gesteuert vom Bahnhof Vormeppen an der 9

Strecke Meppen Essen (Oldbg.). Der Bahnhof Vormeppen befindet sich in Bahn-km 2,7. Die Adresse lautet: Emsländische Eisenbahn GmbH Bahnhof Vormeppen Schießplatz 14 49716 Meppen. Die Telefonnummer des Zugleiters im Bahnhof Vormeppen lautet: 0 59 31/ 27 77. Die Telefaxnummer des Zugleiters im Bahnhof Vormeppen lautet: 0 59 31/ 54 94. Der Triebfahrzeugführer muss mit einem Mobilfunk-Fernsprecher ausgerüstet sein, der die Erreichbarkeit von und zum Zugleitbahnhof Vormeppen gewährleistet. Ein geeignetes Netz ist das D1 Mobilfunknetz. Der Bahnhof Vormeppen ist an folgenden Tagen besetzt: montags bis freitags außer an Feiertagen in Niedersachsen und nicht am 24.XII. und nicht am 31.XII.. Der Bahnhof Vormeppen ist zu folgenden Tageszeiten besetzt: 7:00 Uhr bis 17:00 Uhr. Der Zugleiter koordiniert die Übergabe der Züge in den Übergangsbahnhöfen von und zur DB Netz AG. 2.1.3. Zugfahrten außerhalb der gewöhnlichen Betriebszeiten Der Zugleitbahnhof Vormeppen kann in Verbindung mit der Bestellung von Zugtrassen auch außerhalb der oben genannten Tage und Tageszeiten besetzt werden. Die Emsländische Eisenbahn GmbH stellt die zusätzliche Besetzung des Zugleitbahnhofes Vormeppen sicher, sofern die Anfrage für die zusätzliche Besetzung mindestens 4 Arbeitstage vor dem gewünschten Tag für die zusätzliche Besetzung bei der Emsländischen Eisenbahn GmbH eingeht. Sollte die Anfrage zu einem späteren Zeitpunkt bei der Emsländischen Eisenbahn GmbH eingehen, wird sie bemüht sein, die zusätzliche Besetzung sicher zu stellen, kann dieses aber nicht in jedem Fall gewährleisten. 2.1.4. Einweisungsfahrten für nicht Streckenkundige Einweisungsfahrten für nicht Streckenkundige erfordern den Einsatz von Personal der Emsländischen Eisenbahn GmbH. Die Emsländische Eisenbahn GmbH stellt dieses Personal, sofern die Anfrage für die Einweisungsfahrten für nicht Streckenkundige mindestens 4 Arbeitstage vor dem gewünschten Tag für die Einweisungsfahrt für nicht Streckenkundige bei der Emsländischen Eisenbahn GmbH eingeht. Sollte die Anfrage zu einem späteren Zeitpunkt bei der Emsländischen Eisenbahn GmbH eingehen, wird sie bemüht sein, die Einweisungsfahrten für nicht Streckenkundige sicherzustellen, kann dieses aber nicht in jedem Fall gewährleisten. 10

2.1.5. Lotsendienste Lotsendienste erfordern den Einsatz von Personal der Emsländischen Eisenbahn GmbH. Die Emsländische Eisenbahn GmbH stellt dieses Personal, sofern die Anfrage für die Lotsendienste mindestens 4 Arbeitstage vor dem gewünschten Tag für die Lotsendienste bei der Emsländischen Eisenbahn GmbH eingeht. Sollte die Anfrage zu einem späteren Zeitpunkt bei der Emsländischen Eisenbahn GmbH eingehen, wird sie bemüht sein, die Lotsendienste sicherzustellen, kann dieses aber nicht in jedem Fall gewährleisten. 2.1.6. Be-und Entladungen am Streckengleis (außerhalb von Serviceeinrichtungen) Die Be- und Entladung am Streckengleis außerhalb von Serviceeinrichtungen ist grundsätzlich möglich. Die EEB stellt keine Flächen für die Be- und Entladung am Streckengleis außerhalb von Serviceeinrichtungen zur Verfügung. 11

2.2 Strecke Meppen Essen (Oldbg.) Die Streckenhöchstgeschwindigkeit beträgt 40km/h. Die Strecke ist in Streckenklasse D4 eingestuft. Die Strecke erfordert 52 Mindestbremshundertstel bei den Zügen. Der Bremsweg bei den Bahnübergängen in Bahn-km 37,1/37,5/37,9/38,1 und 38,3 jeweils in beiden Fahrtrichtungen beträgt 300m. Die Strecke ist an das Netz der DB Netz AG in den Bahnhöfen Meppen und Essen (Oldbg.) angebunden. Graphische Pläne über die Strecke existieren zur Zeit nicht. An der Strecke befinden sich folgende Bahnhöfe (in Klammern ist ggf. die Nutzlänge des längsten Umfahrungsgleises angegeben): Bahn-km 2,7 Vormeppen (185m); Bahn-km 6,9 Bokeloh; Bahn-km 12,4 Schleper Bahn-km 17,7 Haselünne (180m); Bahn-km 26,6 Herzlake (120m); Bahn-km 33,8 Helmighausen; Bahn-km 37,5 Löningen Personenbahnhof (120m); Bahn-km 39,7 Löningen Güterbahnhof (360m); Bahn-km 44,2 Bunnen. Die Bahnhofsgleise in Herzlake sind am Ende eines Abzweiges als Kopfbahnhof angeordnet. An der Strecke befinden sich keine Haltepunkte. Die Lage und die genaue Beschreibung der Gleisanschlüsse sind bei den jeweiligen Gleisanschlussinhabern zu erfragen. Die maximale Streckenneigung beträgt ca. 38%o. Sie befindet sich zwischen dem Bahnhof Meppen und dem Bahnhof Vormeppen. Die Strecke steigt in Richtung Vormeppen auf einer Länge von ca. 1,5 km. An der Strecke befinden sich eine Vielzahl nichttechnisch gesicherter Bahnübergänge. An einzelnen Bahnübergängen ist die Streckenhöchstgeschwindigkeit aufgrund eingeschränkter Sichtverhältnisse reduziert, z. T. auf bis zu 10 km/h. Die Geschwindigkeitsbeschränkungen werden im Buchfahrplan bekannt gegeben. Der kleinste Bogenhalbmessser ist 190m. Vor der erstmaligen Benutzung der Strecke muss das Personal des EVU eingewiesen werden. Die Einweisung umfasst 2 Einweisungsfahrten tagsüber (zwischen 7:00 Uhr und 17:00 Uhr). Soll die Strecke auch nachts (vor 7:00 Uhr oder nach 17:00 Uhr) befahren 12

werden, ist eine weitere Einweisungsfahrt nachts (vor 7:00 Uhr oder nach 17:00 Uhr) notwendig. Während der Einweisungsfahrt werden die für die Benutzung der Strecke erforderlichen Kenntnisse vermittelt. Zusätzlich werden alle für die Strecke erforderlichen Informationen in der Sammlung betrieblicher Vorschriften (SbV) schriftlich zur Verfügung gestellt. Das eingewiesene Personal erhält eine Bescheinigung über die Einweisung. Die Einweisung verliert ihre Gültigkeit, wenn die Strecke länger als 1 Jahr nicht befahren wurde. 2.3 Strecke Meppen Meppen-Emshafen Die Strecke ist zum 02.06.2008 stillgelegt worden. 2.4 Strecke Lathen - Werlte Die Streckenhöchstgeschwindigkeit beträgt 40km/h. Die Strecke ist in Streckenklasse D4 eingestuft. Die Strecke erfordert 48 Mindestbremshundertstel bei den Zügen. Der Bremsweg bei der Lichtzeichenanlage am Haltepunkt Waldhöfe in Fahrtrichtung Lathen beträgt 300m. Die Strecke ist an das Netz der DB Netz AG im Bahnhof Lathen angebunden. Graphische Pläne über die Strecke existieren zur Zeit nicht. An der Strecke befinden sich folgende Bahnhöfe (in Klammern ist ggf. die Nutzlänge des längsten Umfahrungsgleises angegeben): Bahn-km 18,0 Sögel; Bahn-km 22,5 Ostenwalde; Bahn-km 24,7 Werlte-West; Bahn-km 28,9 Werlte (100m). An der Strecke befinden sich folgende Haltepunkte: Bahn-km 3,7 Rupennest; Bahn-km 16,8Waldhöfe. Die Lage und die genaue Beschreibung der Gleisanschlüsse sind bei den jeweiligen Gleisanschlussinhabern zu erfragen. Die maximale Streckenneigung beträgt ca. 28%o. Sie befindet sich zwischen dem Haltepunkt Rupennest und dem Bahnhof Sögel. Die Strecke steigt in Richtung Sögel auf einer Länge von ca. 2,5 km. An der Strecke befinden sich eine Vielzahl nichttechnisch gesicherter Bahnübergänge. 13

An einzelnen Bahnübergängen ist die Streckenhöchstgeschwindigkeit aufgrund eingeschränkter Sichtverhältnisse reduziert, z. T. auf bis zu 5 km/h. Die Geschwindigkeitsbeschränkungen werden im Buchfahrplan bekannt gegeben. Der kleinste Bogenhalbmessser ist 190m. Vor der erstmaligen Benutzung der Strecke muss das Personal des EVU eingewiesen werden. Die Einweisung umfasst 2 Einweisungsfahrten tagsüber (zwischen 7:00 Uhr und 17:00 Uhr). Soll die Strecke auch nachts (vor 7:00 Uhr oder nach 17:00 Uhr) befahren werden, ist eine weitere Einweisungsfahrt nachts (vor 7:00 Uhr oder nach 17:00 Uhr) notwendig. Während der Einweisungsfahrt werden die für die Benutzung der Strecke erforderlichen Kenntnisse vermittelt. Zusätzlich werden alle für die Strecke erforderlichen Informationen in der Sammlung betrieblicher Vorschriften (SbV) schriftlich zur Verfügung gestellt. Das eingewiesene Personal erhält eine Bescheinigung über die Einweisung. Die Einweisung verliert ihre Gültigkeit, wenn die Strecke länger als 1 Jahr nicht befahren wurde. 2.5 Strecke Sedelsberg Ocholt-Westerstede Die Streckenhöchstgeschwindigkeit beträgt 30km/h. Die Strecke ist in Streckenklasse D4 eingestuft. Die Strecke erfordert 39 Mindestbremshundertstel bei den Zügen. Die Strecke ist an das Netz der DB Netz AG im Bahnhof Ocholt-Westerstede angebunden. Graphische Pläne über die Strecke existieren zur Zeit nicht. An der Strecke befinden sich folgende Bahnhöfe (in Klammern ist ggf. die Nutzlänge des längsten Umfahrungsgleises angegeben): Bahn-km 34,5 Sedelsberg (180m); Bahn-km 38,9 Scharrel; Bahn-km 42,2 Ramsloh; Bahn-km 45,9 Strücklingen; Bahn-km 49,4 Elisabethfehn; Bahn-km 52,4 Barßel; Bahn-km 57,5Godensholt. An der Strecke befinden sich folgende Haltepunkte: Bahn-km 51,8 Barßel-Hafen; Bahn-km 55,1 Carolinenhof. Die Lage und die genaue Beschreibung der Gleisanschlüsse sind bei den jeweiligen Gleisanschlussinhabern zu erfragen. Die maximale Streckenneigung beträgt weniger als 10%o. 14

In Bahn-km 49,420 befindet sich eine Eisenbahnklappbrücke über den Elisabethfehnkanal. Diese ist in beiden Fahrtrichtungen durch Brückendeckungssignale gesichert. An der Strecke befinden sich eine Vielzahl nichttechnisch gesicherter Bahnübergänge. An einzelnen Bahnübergängen ist die Streckenhöchstgeschwindigkeit aufgrund eingeschränkter Sichtverhältnisse reduziert, z. T. auf bis zu 20 km/h. Die Geschwindigkeitsbeschränkungen werden im Buchfahrplan bekannt gegeben. Der Bahnübergang in Bahn-km 52,257 wird durch einen örtlichen Schrankenposten gesichert. Der Bahnübergang in Bahn-km 42,195 wird durch einen örtlichen Sicherungsposten gesichert. Der kleinste Bogenhalbmessser ist 190m. Vor der erstmaligen Benutzung der Strecke muss das Personal des EVU eingewiesen werden. Die Einweisung umfasst 2 Einweisungsfahrten tagsüber (zwischen 7:00 Uhr und 17:00 Uhr). Soll die Strecke auch nachts (vor 7:00 Uhr oder nach 17:00 Uhr) befahren werden, ist eine weitere Einweisungsfahrt nachts (vor 7:00 Uhr oder nach 17:00 Uhr) notwendig. Während der Einweisungsfahrt werden die für die Benutzung der Strecke erforderlichen Kenntnisse vermittelt. Zusätzlich werden alle für die Strecke erforderlichen Informationen in der Sammlung betrieblicher Vorschriften (SbV) schriftlich zur Verfügung gestellt. Das eingewiesene Personal erhält eine Bescheinigung über die Einweisung. Die Einweisung verliert ihre Gültigkeit, wenn die Strecke länger als 1 Jahr nicht befahren wurde. 15

3 Entgeltgrundsätze 3.1 Grundsatz und Ziele Das Schienennetz der Emsländischen Eisenbahn GmbH wird als Nebenbahnnetz im ländlichen Raum aus Gründen der Wirtschaftsförderung vorgehalten. Die Entgelte sollen so bemessen sein, dass die regionale Wirtschaft den Verkehrsträger Schiene möglichst kostengünstig nutzen kann. Darüber hinaus sollen die Entgelte so bemessen sein, dass sie die Kosten der Eisenbahninfrastruktur so weit wie möglich decken. Auf eine Eigenkapitalverzinsung wird mindestens mittelfristig verzichtet. 3.2 Pflichtleistungen Folgende Pflichtleistungen werden angeboten: a) Bearbeitung von Anträgen auf Zuweisung von Zugtrassen; b) Gestattung der Nutzung zugewiesener Zugtrassen; c) Koordination der Zugbewegungen und die Bereitstellung von Informationen über die Zugbewegungen; d) Bereitstellung aller anderen Informationen. die zur Durchführung des Verkehrs, für den Kapazität zugewiesen wurde, erforderlich sind. 3.2.1 Bearbeitungspauschale Die Pflichtleistung nach Punkt 3.2 Buchstabe a) (Bearbeitung von Anträgen auf Zuweisung von Zugtrassen) wird über eine Bearbeitungspauschale in Rechnung gestellt. Diese Leistung entspricht der Pflichtleistung nach Anlage 1, Ziffer 1, Buchstabe a) der Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung. Dabei wird unterstellt, dass die Bearbeitung einen Zeitaufwand von 3 Stunden umfasst. Die Bearbeitungspauschale ist von jedem EVU, mit dem ein Vertrag geschlossen wird, einmal je Fahrplanperiode zu entrichten. Die Bearbeitungspauschale ermäßigt sich, wenn sich an eine Fahrplanperiode unmittelbar weitere Fahrplanperioden anschliessen, in denen Trassen genutzt werden. Dabei wird unterstellt, dass sich die Bearbeitung im Folgejahr auf 2 Stunden reduziert. Die Höhe der Bearbeitungspauschale wird in der Liste der Entgelte veröffentlicht. 3.2.2 Trassengrundpreis Die Pflichtleistungen nach Punkt 3.2 Buchstaben b) und c) werden über ein entfernungsbezogenes Entgelt als Trassengrundpreis in Rechnung gestellt. Diese Leistung entspricht der Pflichtleistung nach Anlage 1, Ziffer 1, Buchstabe b) und c) der Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung. Die Höhe der Trasssengrundpreise wird in der Liste der Entgelte veröffentlicht. 16

3.2.3 Sammlung betrieblicher Vorschriften (SbV) Die Pflichtleistung nach Punkt 3.2 Buchstabe d) (Bereitstellung aller anderen Informationen, die zur Durchführung des Verkehrs, für den Kapazität zugewiesen wurde, erforderlich sind) umfasst die Bereitstellung der Sammlung betrieblicher Vorschriften (SbV). Diese Leistung entspricht der Pflichtleistung nach Anlage 1, Ziffer 1, Buchstabe d) der Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung. Die SbV wird von der Emsländischen Eisenbahn GmbH zur Verfügung gestellt und ist auf den Triebfahrzeugen mitzuführen. Das Entgelt für die Sammlung betrieblicher Vorschriften ist in der Liste der Entgelte veröffentlicht. 3.2.4 Leistungsabhängige Mehrungen 3.2.4.1 Zuschlag für schwere Züge Die leistungsabhängigen Mehrungen sollen die Kosten decken, die durch eine erhöhte Nutzung der Infrastruktur anfallen. Im Bereich des Nebenbahnnetzes der Emsländischen Eisenbahn GmbH verkehren im Regelfall Züge mit einem Wagenzuggewicht bis maximal 1.200t. Dieses entspricht im Regelfall einer Zuglänge von ca. 300m. Für diese Zuglänge ist das Streckennetz der EEB hinsichtlich der Bahnübergänge und Einschaltstrecken der technisch gesicherten Bahnübergänge ausgelegt. Sollte ausnahmsweise ein Zug verkehren mit einem Wagenzuggewicht von mehr als 1.200t, wird hierfür ein Zuschlag in Form eines Vomhundertsatzes auf den Trassengrundpreis erhoben. Der Vomhundertsatz wird in der Liste der Entgelte veröffentlicht. 3.2.4.2 Zuschlag für verspätete Nutzung der Trassen Die Erhebung eines Zuschlages für eine verspätete Nutzung der bestellten und genehmigten Zugtrassen soll eine fahrplankonforme Nutzung der Infrastruktur sichern. Er wird nicht anhand von entstehenden Kosten berechnet. Er ist abhängig von der Zeit, um die die bestellte und genehmigte Trasse verspätet genutzt wird. Die Höhe des Zuschlages für die verspätete Nutzung der Trassen wird in der Liste der Entgelte veröffentlicht. 17

3.2.5 Leistungsabhängige Minderungen 3.2.5.1 Minderung für verspätete Nutzung der Trassen Die leistungsabhängigen Minderungen sollen für die Emsländische Eisenbahn GmbH einen indirekten Anreiz bilden, das Streckennetz ständig so vorzuhalten, dass es ohne Einschränkungen befahrbar ist. Sollte dieses ausnahmsweise einmal nicht möglich sein, wird der Trassenpreis leistungsabhängig gemindert. Die Minderung wird nicht anhand von entstehenden Kosten berechnet. Die Minderung ist abhängig von der Zeit, um die die bestellte und genehmigte Trasse verspätet genutzt wird. Die Höhe der Minderung für die verspätete Nutzung der Trassen wird in der Liste der Entgelte veröffentlicht. 3.2.5.2 Minderung für Verspätungen infolge vorübergehender Langsamfahrstellen Bei einer Unterschreitung der Streckenhöchstgeschwindigkeit aufgrund von vorübergehenden Langsamfahrstellen werden für jede angemeldete und genehmigte Trasse, in deren Verlauf sich eine vorübergehende Langsamfahrstelle befindet, ein Betrag erstattet. Diese leistungsabhängige Minderung wird nicht vorgenommen bei Langsamfahrstellen, die dauerhaft eingerichtet sind. Die Höhe des Erstattungsbetrages ist in der Liste der Entgelte veröffentlicht. Die Summe der Erstattungsbeträge aufgrund von vorübergehenden Langsamfahrstellen beträgt maximal 20 vom Hundert des Trassengrundpreises nach Punkt 3.2.2.. 3.2.6 Trassenstudien Beantragt ein EVU eine Trasse und schließt keinen Vertrag mit der Emsländischen Eisenbahn GmbH, obwohl diese dem EVU die beantragte Trasse anbieten konnte, hat das EVU die Kosten für die Trassestudien zu tragen. Die Höhe der Kosten für eine Trassenstudie ist in der Liste der Entgelte veröffentlicht. 3.3 Zusatzleistungen Folgende Zusatzleistungen werden angeboten: a) Einweisungsfahrten für nicht Streckenkundige; b) Lotsendienste; c) Zugfahrten außerhalb der gewöhnlichen Betriebszeiten; d) Notfallmanagement. 3.3.1 Einweisungsfahrten für nicht Streckenkundige Die Einweisungsfahrten für nicht Streckenkundige werden sowohl tags (zwischen 7:00 Uhr und 17:00 Uhr) als auch nachts (vor 7:00 Uhr oder nach 17:00 Uhr) angeboten. 18

Das Triebfahrzeug für die Einweisungsfahrten ist von dem EVU, dessen Personal die Streckenkunde vermittelt werden soll, zu stellen. Das Engelt für die Einweisungsfahrten wird berechnet für einen Personaleinsatz der Emsländischen Eisenbahn GmbH, der am Bahnhof Vormeppen beginnt und endet. Das Entgelt wird nach Aufwand für jede angefangene Zeitstunde berechnet. Das Entgelt für die Einweisungsfahrten ist zusätzlich zu dem Entgelt zu zahlen, das für die Bereitstellung der Zugtrasse für die Einweisungsfahrt erhoben wird. Die Höhe des Entgeltes für Einweisungsfahrten ist in der Liste der Entgelte veröffentlicht. 3.3.2 Lotsendienste Lotsendienste werden sowohl tags (zwischen 7:00 Uhr und 17:00 Uhr) als auch nachts (vor 7:00 Uhr oder nach 17:00 Uhr) angeboten. Das Triebfahrzeug für die Lotsendienste ist von dem EVU zu stellen. Das Engelt für die Lotsendienste wird berechnet für einen Personaleinsatz der Emsländischen Eisenbahn GmbH, der am Bahnhof Vormeppen beginnt und endet. Das Entgelt wird nach Aufwand für jede angefangene Zeitstunde berechnet. Das Entgelt für die Lotsendienste ist zusätzlich zu dem Entgelt zu zahlen, das für die Bereitstellung der Zugtrasse für die Lotsenfahrt erhoben wird. Die Höhe des Entgeltes für Lotsendienste ist in der Liste der Entgelte veröffentlicht. 3.3.3 Zugfahrten außerhalb der gewöhnlichen Betriebszeiten 3.3.3.1 angemeldete Zugfahrten im Gelegenheitsverkehr außerhalb der gewöhnlichen Betriebszeiten Auch außerhalb der gewöhnlichen Besetzungszeiten des Zugleitbahnhofes Vormeppen können Zugfahrten im Gelegenheitsverkehr durchgeführt werden. Die Fahrten im Gelegenheitsverkehr außerhalb der gewöhnlichen Besetzungszeiten des Zugleitbahnhofes Vormeppen können montags bis freitags außer an Feiertagen in Niedersachsen und nicht am 24. XII. und nicht am 31. XII. vor 7:00 Uhr oder nach 17:00 Uhr stattfinden. Die Fahrten im Gelegenheitsverkehr außerhalb der gewöhnlichen Besetzungszeiten des Zugleitbahnhofes Vormeppen können an Samstagen, an Sonntagen, an Feiertagen in Niedersachsen und am 24.XII. und 31.XII. von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr durchgeführt werden. Die Kosten für die zusätzliche Besetzung des Zugleitbahnhofes richten sich nach dem Selbstkosten. Sie sind abhängig von den Wochentagen und den Tageszeiten, an denen das zusätzliche Personal erforderlich ist. Die Höhe des Entgeltes für die zusätzliche Besetzung des Bahnhofes Vormeppen infolge angemeldeter Zugfahrten ist in der Liste der Entgelte veröffentlicht. 19

3.3.3.2 Zugfahrten außerhalb der gewöhnlichen Betriebszeiten infolge von Zugverspätungen Im Betriebsablauf kann es zu Verspätungen kommen, die das EVU zu verantworten hat. Sollte hierdurch die Besetzung des Zugleitbahnhofes über die regelmäßige Besetzung hinaus erforderlich werden, ist ein zusätzliches Entgelt zu entrichten, Die Höhe des Entgeltes für die zusätzliche Besetzung des Zugleitbahnhofes Vormeppen infolge von Zugverspätungen ist in der Liste der Entgelte veröffentlicht. 3.3.4 Notfallmanagement Die Emsländische Eisenbahn GmbH stellt das Notfallmanagement sicher. Es umfasst die Einsatzbereitschaft eines Notfallmanagers während der erforderlichen Zeiten und die mit dem Unfall verbundenen Verwaltungsarbeiten. Der Notfallmanager rückt bei Unfällen zur Unfallstelle aus und leitet die erforderlichen Maßnahmen nach der BUVO-NE ein. Das Entgelt für das Notfallmanagement wird berechnet für einen Personaleinsatz der Emsländischen Eisenbahn GmbH, der am Bahnhof Vormeppen beginnt und endet. Das Entgelt wird nach Aufwand für jede angefangene Zeitstunde berechnet. Das Entgelt ist von dem Verursacher des Einsatzes des Notfallmanagers zu zahlen. Die Höhe des Entgeltes für das Notfallmanagement ist in der Liste der Entgelte veröffentlicht. 3.4 Nebenleistungen Folgende Nebenleistungen werden angeboten: a) Nutzung des Gleises 1 im Bahnhof Werlte zur Triebwagenabstellung während der Nutzung als Trauzimmer; b) Schlüsselvermietung. 3.4.1 Nutzung des Gleises 1 im Bahnhof Werlte zur Triebwagenabstellung während der Nutzung als Trauzimmer Der Triebwagen, der von der Museumseisenbahn Hümmlinger Kreisbahn e. V., Werlte, genutzt wird, ist als Trauzimmer gewidmet. Hierfür wird das Gleis 1 im Bahnhof Werlte für höchstens 3 Stunden je Trauung zur Verfügung gestellt. Die Höhe des Entgeltes für die Nutzung des Gleises 1 im Bahnhof Werlte zur Triebwagenabstellung während der Nutzung als Trauzimmer ist in der Liste der Entgelte veröffentlicht. 3.4.2 Schlüsselvermietung Im Regelfall werden die Zugführerschlüssel im Bahnhof Vormeppen den Zugführern ausgehändigt und dort auch wieder von den Zugführern abgegeben. Auf Wunsch eines EVU werden Zugführerschlüssel auch unabhängig von einer konkreten Zugfahrt zur Verfügung gestellt. 20

Für das Zurverfügungstellen der Zugführerschlüssel unabhängig von einer Zugfahrt wird ein Entgelt erhoben. Die Höhe des Entgeltes ist in der Liste der Entgelte veröffentlicht. 3.5 Sonstige Entgelte 3.5.1 Be- und Entladung auf freier Strecke (außerhalb von Serviceeinrichtungen) Die Strecken können auf Antrag für eine bestimmte Dauer in einem bestimmten Abschnitt für die Be- und Entladung auf freier Strecke außerhalb von Serviceeinrichtungen genutzt werden. Diese Dienstleistung ist kostenpflichtig. Die Kosten für die Be- und Entladung auf freier Strecke außerhalb von Serviceeinrichtungen sind abhängig von der Dauer der Nutzung. Die Höhe des Entgeltes für eine Be- und Entladung auf freier Strecke außerhalb von Serviceeinrichtungen ist in der Liste der Entgelte veröffentlicht. 3.5.2 Stornierungsentgelt Das Stornierungsentgelt deckt die Kosten für den Aufwand, der mit der Stornierung verbunden ist und die Mindereinnahmen, die mit der eventuellen Nichtweitervermarktung der stornierten Trasse verbunden sind. Dabei wird unterstellt, dass bei einer Stornierung mehr als 30 Tage vor der geplanten Zugfahrt die Trasse noch weiter vermarktet werden kann. Hier wird lediglich die Bearbeitungspauschale nach Punkt 3.2.1 in Rechnung gestellt. Bei einer Stornierung 30 Tage oder weniger vor der geplanten Zugfahrt wird die Bearbeitungspauschale nach Punkt 3.2.1 und ein Vomhundertsatz des Trassengrundpreises nach Punkt 3.2.2 in Rechnung gestellt. Der Vomhundertsatz ist in der Liste der Entgelte veröffentlicht. 3.5.3 Mahngebühren Die Mahngebühren decken die Kosten, die mit der verlängerten Überwachung der Zahlung, der Erstellung der Mahnung und dem Versand verbunden sind. Die 1. außergerichtliche Mahnung wird nach einer Überschreitung des Zahlungsziels von 14 Tagen versandt. Die 2. außergerichtliche Mahnung wird nach einer Überschreitung des Zahlungsziels von 30 Tagen versandt. Die Höhe des Entgeltes für Mahnungen ist in der Liste der Entgelte veröffentlicht. 21

4. Kapazitätszuweisung Durchfahrende Züge haben Vorrang vor Zügen, die auf der freien Strecke zur Be- und Entladung stehen. 5. Sonstiges 5.1 Gerichtsstand Gerichtsstand ist Meppen. 5.2 Recht Es gilt ausschließlich deutsches Recht. 5.3 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder aus Rechtsgründen nicht durchgeführt werden können, ohne dass damit die Aufrechterhaltung der Nutzungsbedingungen unzumutbar wird, werden dadurch die übrigen Bestimmungen der Benutzungsbedingungen nicht berührt. Das gleiche gilt bei einer Regelungslücke. Anstelle der unwirksamen, undurchführbaren oder lückenhaften Regelung sind die Benutzungsbedingungen so zu ergänzen oder auszulegen, dass die angestrebten Ziele möglichst erreicht werden. 22