Schienennetz-Nutzungsbedingungen (SNB-VPSI) Ausgabe 2019

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Transkript:

Schienennetz-Nutzungsbedingungen (SNB-VPSI) Ausgabe 2019 Gültig ab 09.12.2018 Entwurf E7 - Veröffentlichung zur Stellungnahme durch die Zugangsberechtigten - 2017_08_21_VPSI_PötzC_SNB 2019 - E7.docx; S. 1/26, Druck: 21.08.2017, 19:57

Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung... 4 2 Allgemeine Informationen... 5 3 Schienennetz-Nutzungsbedingungen Allgemeiner Teil... 6 4 Schienennetz-Nutzungsbedingungen Besonderer Teil (SNB-BT)... 7 4.1 Angaben zum Schienenweg... 7 4.1.1 Streckendatenblätter... 7 4.1.2 Streckennetzkarte... 8 4.1.3 Entfernungsanzeiger... 8 4.1.4 Zugangsbedingungen... 8 4.1.4.1 Betriebsvorschriften und Betriebssicherheit... 8 4.1.4.2 Regelbetriebszeiten... 9 4.1.4.3 Notfallmanagement... 9 4.1.4.4 Einschränkungen in der Nutzung der Infrastruktur... 9 4.1.4.5 Gefahrguttransporte... 10 4.1.4.6 Aussergewöhnliche Transporte... 10 4.1.4.7 Dampfzugfahrten... 10 4.1.4.8 Sprechfunk... 10 4.1.4.9 Kommunikation zwischen VPSI und den Zugangsberechtigten... 11 4.2 Entgeltgrundsätze und Entgelte... 12 4.2.1 Entgeltgrundsätze und Entgelte für das Mindestzugangspaket... 12 4.2.1.1 Leistungsumfang zum Trassenentgelt... 12 4.2.1.2 Bemessung des Trassenentgeltes (keine aussergewöhnlichen Transporte)... 12 4.2.1.3 Entgelt für Aussergewöhnliche Transporte... 12 4.2.1.4 Entgelte im Falle von Störungen... 13 4.2.1.5 Maßgebendes Gewicht... 13 4.2.1.6 Maßgebende Entfernung... 14 4.2.1.7 Entgeltpflicht und Entgeltbefreiungen... 14 4.2.2 Entgeltgrundsätze und Entgelte für Zusatzleistungen... 15 2017_08_21_VPSI_PötzC_SNB 2019 - E7.docx; S. 2/26, Druck: 21.08.2017, 19:57

4.2.2.1 Vermittlung von Orts- und Streckenkenntnissen... 15 4.2.2.2 Personalgestellung für sonstige Leistungen... 15 4.2.3 Stornierungen... 16 4.2.4 Abrechnung und Bezahlung... 16 4.3 Grundsätze und Kriterien für die Zuweisung von Schienenwegkapazität... 17 4.3.1 Anträge auf Zuweisung von Schienenwegkapazität... 17 4.3.1.1 Erfordernis der Zuweisung von Schienenwegkapazitäten und Ausnahmen... 17 4.3.1.2 Fahrpläne... 17 4.3.1.3 Nutzungsarten von VPSI-Schienenwegen... 18 4.3.1.4 Antragsverfahren auf Zuweisung von Schienenwegkapazität... 18 4.3.2 Anforderungen an Zugangsberechtigte... 19 4.3.3 Zeitplan des Antrags- und Zuweisungsverfahrens... 19 4.3.4 Grundsätze des Koordinierungsverfahrens... 20 4.3.5 Verfahren bei Schienenwegüberlastung... 20 4.3.6 Nutzungsbeschränkung von Schienenwegen... 20 4.3.7 Rangfolgen für die Disposition im Betriebsablauf... 21 4.4 Beantragung von Genehmigungen nach 6 AEG oder 7a AEG... 22 4.5 Streitbeilegungs- und Beschwerdeverfahren... 22 4.6 Zugang zu Serviceeinrichtungen und dafür erhobene Entgelte... 22 4.7 Rahmenvertäge... 23 5 Genehmigung der Bundesnetzagentur... 24 6 Abkürzungsverzeichnis... 25 7 Anlagenverzeichnis... 26 2017_08_21_VPSI_PötzC_SNB 2019 - E7.docx; S. 3/26, Druck: 21.08.2017, 19:57

1 Einleitung Die VPS Infrastruktur GmbH (VPSI) betreibt im Raum Salzgitter- Peine öffentliche Eisenbahninfrastruktur. Sie übernimmt damit die Rolle eines Eisenbahninfrastrukturunternehmens gemäß 2 (1) AEG. Die von der VPSI betriebenen Eisenbahnanlagen befinden sich im Besitz der Salzgitter AG und dienen vorrangig der Ver- und Entsorgung der Produktionsgesellschaften der Salzgitter AG an den Standorten Salzgitter und Peine (ca. 99 % der Verkehrsleistungen im VPSI-Netz). Sie stellt darüber hinaus aber auch die Verbindung zu Serviceeinrichtungen und Güterverkehrsanlagen Dritter her. Die Schienenwege sind als öffentliche Eisenbahnen konzessioniert und stehen damit jedem Zugangsberechtigten diskriminierungsfrei zur Verfügung. Die VPSI-Schienenwege sind als zwei eigenständige Infrastrukturteile konzessioniert: Salzgitter Eisenbahn, Peiner Eisenbahn. Die SNB-VPSI gelten für beide Infrastrukturteile. Die vorliegenden VPSI-Schienennetz-Nutzungsbedingungen (SNB-VPSI) beschreiben die Bedingungen, die bei der Nutzung der von der VPSI betriebenen Schienenwege einzuhalten sind. Für die Serviceeinrichtungen, die die VPSI selbst betreibt, werden separaten Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen (NBS-VPSI) veröffentlicht. VPSI stellt weiterhin die Quellenangaben zu den Nutzungsbedingungen jener Serviceeinrichtungen zur Verfügung, die sie nicht selbst betreibt, die aber an die Schienenwege der VPSI anschließen. 2017_08_21_VPSI_PötzC_SNB 2019 - E7.docx; S. 4/26, Druck: 21.08.2017, 19:57

2 Allgemeine Informationen Die Schienennetz-Nutzungsbedingungen (SNB) beinhalten die Bedingungen für die nach dem Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG) durch den Betreiber der Schienenwege zu erbringenden Leistungen sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die SNB-VPSI enthalten die für den Zugangsberechtigten erforderlichen Angaben, um Eisenbahnverkehr auf den VPSI-Schienenwegen durchzuführen. Sofern darüber hinaus weitere Informationen benötigt werden, bitte wir, die VPSI anzusprechen. Der Allgemeine Teil der SNB (SNB-AT) entspricht den vom Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e.v. (VDV) herausgegebenen Empfehlungen (Ausgabe 2016). Davon abweichende und ergänzende Regelungen enthält der Besondere Teil (SNB-BT). Für Ihre Anfragen und Anregungen nutzen Sie bitte die folgenden Möglichkeiten: E-Mail: Telefon: vpsi-info@vps-infrastruktur.de 05341/21-7213 (Hr. Pötzsch) alt. 05341/21-8460 (Hr. Spintig) Telefax: 05341/21-7322 Postanschrift: VPS Infrastruktur GmbH Am Hillenholz 28 D-38229 Salzgitter 2017_08_21_VPSI_PötzC_SNB 2019 - E7.docx; S. 5/26, Druck: 21.08.2017, 19:57

3 Schienennetz-Nutzungsbedingungen Allgemeiner Teil Es gelten die Schienennetz-Benutzungsbedingungen der Betreiber der Schienenwege, Allgemeiner Teil (SNB-AT). Herausgeber: VDV e.v. Ausgabestand: 17.08.2016 Der VPSI ist bewusst, dass die SNB-AT, Ausgabe 2016 nicht in allen Punkten der aktuelle Rechtslage nach Veröffentlichung des ERegG in 2016 entsprechen. Die Überabreitung der SNB-AT auf einen ERegG-konformen Stand läuft aber derzeitig noch. Die Anwendung der SNB-AT 2016 stellt derzeitig für alle Zugangsberechtigten und die VPSI die optimalste Lösung bzgl. Rechtssicherheit, brancheneinheitlicher Verfahren etc. dar. Die SNB-AT, Ausgabe 2016 sind in Anlage 1 enthalten. Anlage 2 enthält eine Übersicht, aus der ersichtlich ist, zu welchen Abschnitten der SNB-AT in den SNB-BT der VPSI Abweichungen oder Ergänzungen aufgeführt sind. 2017_08_21_VPSI_PötzC_SNB 2019 - E7.docx; S. 6/26, Druck: 21.08.2017, 19:57

4 Schienennetz-Nutzungsbedingungen Besonderer Teil (SNB-BT) In den SNB-BT werden die Regelungen der SNB-AT bezüglich deren Anwendung im VPSI-Netz spezifiziert. Die Gliederung der SNB-BT orientiert sich an Anlage 3 ERegG. 4.1 Angaben zum Schienenweg Bei den VPSI-Schienenwegen handelt es sich um regelspurige Eisenbahnanlagen, die für den schweren Güterverkehr ausgelegt sind. Bahnsteige oder andere spezielle Einrichtungen für den Schienenpersonenverkehr sind nicht vorhanden. Übergangsmöglichkeiten zum Netz der DB Netz AG bestehen in Peine, Broistedt, Salzgitter Beddingen und Salzgitter Bad. Die Schienenwege sind Teil eines regionalen Eisenbahnnetzes. Es gilt die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung. Es bestehen keine direkten Übergangsmöglichkeiten in ausländische Netze. 4.1.1 Streckendatenblätter Zum Netz der VPSI gehören folgende Strecken: Strecke A Bft Salzgitter Beddingen - Bf Salzgitter Bad (DB Netz AG) Strecke B Bft Salzgitter Walzwerke - Bft Salzgitter Immendorf West Strecke C Gleisdreieck - Bft Salzgitter Hütte Nord Strecke D Bft Salzgitter Hütte Süd - Bft Salzgitter Engelnstedt Strecke E Salzgitter Gleis 9603 Strecke G Bft Salzgitter Hütte Nord - Hafen Salzgitter Beddingen Strecke L Strecke Schacht Konrad I Strecke P Bft Peine - Bft Salzgitter Engelnstedt Die Streckendatenblätter enthält Anlage 3. 2017_08_21_VPSI_PötzC_SNB 2019 - E7.docx; S. 7/26, Druck: 21.08.2017, 19:57

4.1.2 Streckennetzkarte Die Streckennetzkarte enthält Anlage 4. 4.1.3 Entfernungsanzeiger Den Entfernungsanzeiger enthält Anlage 5. 4.1.4 Zugangsbedingungen 4.1.4.1 Betriebsvorschriften und Betriebssicherheit VPSI als Infrastrukturbetreiber gibt die Betriebsvorschriften zur verpflichtenden Anwendung bekannt, die zur Gewährleistung eines sicheren Eisenbahnbetriebes durch die Zugangsberechtigten an der Schnittstelle Infrastruktur-Verkehr anzuwenden sind. Die Übersicht der Betriebsvorschriften enthält Anlage 6. Die SbV der VPSI enthält ergänzend zu den Infrastrukturdaten aus Abschnitt 4.1 die notwendigen Infrastrukturangaben, die für die unmittelbare Betriebsdurchführungsplanung erforderlich sind. Weiterhin sind in der SbV die infrastrukturspezifischen Ausführungsbestimmungen zu den o.g. Betriebsvorschriften enthlten. Die unmittelbare Umsetzung der Informationen in Anweisungen und Vorgaben für sein Betriebspersonal obliegt dem Infrastrukturnutzer. Änderungen der Betriebsvorschriften sind im Umfrage- und Informationssystem des VDV (www.vdv-regelwerke.de) erkennbar und müssen durch die Zugangsberechtigten dort eigenverantwortlich verfolgt werden. Die SbV der VPSI wird elektronisch auf der VPSI-Homepage zur Verfügung gestellt. Ein Versand in Papierform ist nicht vorgesehen. Änderungen der SbV der VPSI werden durch Dienstauftrag bekannt gegeben. Die Dienstaufträge werden auf der VPSI-Homepage (Seite Betriebsvorschriften) 2017_08_21_VPSI_PötzC_SNB 2019 - E7.docx; S. 8/26, Druck: 21.08.2017, 19:57

solange veröffentlicht, bis sie in die SbV eingearbeitet wurden. Die Nutzungsberechtigte haben sich selbstständig regelmäßig über die Dienstaufträge der VPSI zu informieren. 4.1.4.2 Regelbetriebszeiten Das VPSI-Netz steht täglich ohne zeitliche Einschränkungen zur Verfügung: ganztägig Montag Sonntag. Arbeitstage im Sinne der SNB-AT (z.b. Abschn. 3.4) sind der Montag bis Freitag (ausser an gesetzlichen Feiertagen in Niedersachsen). Die Bearbeitung der Anmeldungen erfolgt nur werktags (s. Abschnitt 4.3.3). 4.1.4.3 Notfallmanagement Die VPSI übernimmt die Melde- und Alarmierungsaufgaben bei gefährlichen Ereignissen sowie die Koordination durch einen eigenen Notfallmanager am Ereignisort. Auf der Infrastruktur der VPSI gelten die Unfallmeldetafeln der VPSI und die Buvo-NE. Das EVU stellt ein geeignetes und während der Verkehrszeiten jederzeit erreichbares Notfallmanagement sicher. Die Ansprechpartner bei der VPSI und dem EVU werden mit Abschluss des Infrastrukturnutzungsvertrages gegenseitig bekanntgegeben. 4.1.4.4 Einschränkungen in der Nutzung der Infrastruktur s. 4.3.6 2017_08_21_VPSI_PötzC_SNB 2019 - E7.docx; S. 9/26, Druck: 21.08.2017, 19:57

4.1.4.5 Gefahrguttransporte Beim Transport von Gefahrgut gelten das Gefahrgutbeförderungsgesetz und die darauf basierenden Verordnungen. In Einzelfällen bestehen zusätzliche verkehrliche Einschränkungen. Einschränkungen können sich z. B. ergeben durch: Zeitlich eingeschränkte Abstellung von Gefahrgutzügen Begegnungsverbote zwischen zwei Zügen Ausschluss von Laufwegen 4.1.4.6 Aussergewöhnliche Transporte Als technisch außergewöhnlich gelten Transporte, die aufgrund ihrer Abmessung, Gewichte oder Beschaffenheit nur unter besonderen technischen oder betrieblichen Bedingungen befördert werden können. Zur Durchführung der Transporte notwendige Änderungen an der Infrastruktur (z.b. Abbau von Signalen) werden dem Zugangsberechtigten nach Aufwand in Rechnung gestellt (s. Abschn. 4.2 Engeltgrundsätze und Engelte). 4.1.4.7 Dampfzugfahrten Der Brandschutz und die technische Behandlung und Ausrüstung der Dampflokomotiven können individuell festzulegende Restriktionen zur Durchführung von Dampfzugfahrten erfordern. 4.1.4.8 Sprechfunk Voraussetzung für die Benutzung der Schienenwege ist die Ausrüstung des Lokpersonals mit Sprechfunkgeräten, die die permanente Teilnahme am Sprechfunkverkehr vor Ort ermöglichen. Die ausschließliche Ausstattung des Lokpersonals mit Mobilfunktelefonen ist aus Sicherheitsgründen nicht ausreichend. 2017_08_21_VPSI_PötzC_SNB 2019 - E7.docx; S. 10/26, Druck: 21.08.2017, 19:57

Der Sprechfunk bei VPSI wird über einen digitalen Betriebsfunk (Tetra) mit Sprechfunkgeräte der Firma Motorola (MTP 850) realisiert. Sofern keine eigenen Geräte vorhanden sind, stellt die VPSI für eine vorübergehende und kurzfristige Nutzung Geräte gegen Entgelt (s. Anlage 7) zur Verfügung. Die Absprache über das Handling ist mit dem Eisenbahnbetriebsleiter der VPSI zu treffen. Der Sprechfunkverkehr wird aufgezeichnet. Die Aufzeichnungen werden zeitlich befristet archiviert. 4.1.4.9 Kommunikation zwischen VPSI und den Zugangsberechtigten Informationen der VPSI an die Zugangsberechtigter erfolgen über folgende Wege: Beabsichtigte Änderungen der SNB Beabsichtigte Änderungen der Entgelte Baumaßnahmen - Vorankündigungen Baumaßnahmen - Betra VPSI-Regelwerk - Branchenregelwerk VPSI-Regelwerk SbV, Dienstaufträge VPSI-Homepage VPSI-Homepage VPSI-Homepage VPSI-Homepage www.vdv-regelwerke.de VPSI-Homepage Stellungnahmen der Zugangsberechtigten zu den Änderungsverfahren (SNB, Entgelte etc.) sind an die VPSI per E-Mail zu senden. 2017_08_21_VPSI_PötzC_SNB 2019 - E7.docx; S. 11/26, Druck: 21.08.2017, 19:57

4.2 Entgeltgrundsätze und Entgelte 4.2.1 Entgeltgrundsätze und Entgelte für das Mindestzugangspaket 4.2.1.1 Leistungsumfang zum Trassenentgelt Die Leistungen des Mindestzugangpaketes gemäß Anlage 2, Abschn. 1 ERegG sind mit dem Entgelt für die Benutzung der Schienenwege abgegolten. 4.2.1.2 Bemessung des Trassenentgeltes (keine aussergewöhnlichen Transporte) Die Nutzung der Schienenwege wird auf Basis der Beförderungsleistung abgerechnet. Die Abrechnung erfolgt auf Basis folgender Daten: Berechnungsgröße Größeneinheit Ermittlungsquelle Entgelt EUR/Ntkm (EUR je Netto- Entgeltliste der SNB (Anlage 7) Tonnen-Kilometer) Maßgebendes Gewicht t Angabe lt. Trassenanmeldung Maßgebende Entfernung km Tarifentfernung zwischen Startund Zielbetriebsstelle aus dem Entfernungsanzeiger (Anlage 5) Berechnungsformel: Abrechnungsbetrag = Entgelt [EUR/ Ntkm] maßgebendes Gewicht [t] maßgebende Entfernung [km] 4.2.1.3 Entgelt für Aussergewöhnliche Transporte Für die Durchführung aussergewöhnlicher Transporte (planerische Organistion und betriebliche Abwicklung) wird ein erhöhtes Entgelt erhoben. Die Erhöhung wird mit einem in der Entgeltliste (Anlage 7) aufgeführten Faktor für alle Arten aussergewöhnlicher Transporte einheitlich ermittelt. 2017_08_21_VPSI_PötzC_SNB 2019 - E7.docx; S. 12/26, Druck: 21.08.2017, 19:57

Werden über die planerische Organisation und betriebliche Abwicklung der Transporte hinaus bauliche Maßnahmen an der Infrastruktur erforderlich (z.b. temporärer Abbau von Signalen etc.), veranlasst VPSI die Ausführung der Maßnahmen. Die Durchführung baulicher Maßnahmen wird zusätzlich zu o.g. Entgelt auf Basis von Stundensätzen differenziert nach Arbeitsgruppenzuordnung der Ausführenden und differenziert nach Regel- und Sonderarbeitszeiten abgerechnetet. Die Stundensätze und Zuschläge sind in der Entgeltliste enthalten. 4.2.1.4 Entgelte im Falle von Störungen Zur Verringerung von Störungen und zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit des Schienennetzes gilt: a) Für jede vom Benutzer der Schienenwege zu vertretende Betriebsbeeinträchtigung erhöht sich das vereinbarte Regelentgelt jeweils um 1 % pro Fall, maximal um 5 % pro Monat. b) Für jede von der VPSI zu vertretende Betriebsbeeinträchtigung ermäßigt sich das vereinbarte Regelentgelt jeweils um 1% pro Fall, maximal um 5 % pro Monat. Maßgebend sind einerseits durch den Benutzer der Schienenwege verursachte Störungen im Betriebsablauf (Liegenbleiben des Zuges während der Fahrt), andererseits die vom Eisenbahninfrastrukturunternehmen nicht rechtzeitig angekündigten Baumaßnahmen, wenn sich dadurch Beeinträchtigungen im Betriebsablauf ergeben (Streckensperre ohne Alternativangebot). 4.2.1.5 Maßgebendes Gewicht Güterverkehr Bei beladenen Fahrzeugen deren Ladungsgewicht bzw. die Summe der Ladungsgewichte je Zug/ Rangiereinheit, bei leeren Fahrzeugen deren Eigengewichte bzw. die Summe der Eigengewichte der Fahrzeuge je Zug/ Rangiereinheit, jeweils ohne Berücksichtigung des Gewichtes der Lokomotiven. 2017_08_21_VPSI_PötzC_SNB 2019 - E7.docx; S. 13/26, Druck: 21.08.2017, 19:57

Mit dem Entgelt für einen Vollzug (eines beladenen Zuges) ist auch die Fahrt des entsprechenden Leerzuges abgegolten. Eingeschlossen sind auch die mit dem Volloder Leerzug im unmittelbaren Zusammenhang stehenden Leerlok-Fahrten (Lz- Fahrten). Personenverkehr Eigengewichte bzw. die Summe der Eigengewichte der Fahrzeuge einschließlich des/der Triebfahrzeuge. Je Fahrzeug werden als Eigengewicht mindestens 20 Tonnen berechnet. Sonstige Verkehre Lokomotivfahrten, die als Leerlokfahrt (Lz) durchgeführt werden und die nicht mit einer vorangegangenen oder nachfolgenden Zugfahrt im Zusammenhang stehen, sind nach der vorgenannten Formel entsprechend ihrem Eigengewicht entgeltpflichtig. Gleiches gilt auch für Neubaufahrzeuge und andere Fahrzeuge, die (z.b. als Schadwagen zu Werkstätten) im Netz überführt werden (kein bestimmungsgemäßer Gebrauch). 4.2.1.6 Maßgebende Entfernung Die maßgebende Entfernung ergibt sich aus dem Entfernungsanzeiger und den darin aufgeführten Tarifentfernungen zwischen den Betriebsstellen. 4.2.1.7 Entgeltpflicht und Entgeltbefreiungen Entgelt wird erhoben für: Zugfahrten im Netz zwischen den Bahnhöfen und/ oder im Entfernungsanzeiger ausgewiesenen Bahnhofsteilen, Rangierfahrten im Netz zwischen den im Entfernungsanzeiger ausgewiesenen Bahnhofsteilen. 2017_08_21_VPSI_PötzC_SNB 2019 - E7.docx; S. 14/26, Druck: 21.08.2017, 19:57

Kein Entgelt wird erhoben für: Rangierfahrten innerhalb der Bahnhofsteile, Einfahrten von DB Netz in die Einfahrgruppe Beddingen VPSI, Ausfahrten aus der Einfahrgruppe Beddingen VPSI zu DB Netz, Ein- und Ausfahrten aus dem Bahnhofsteil Peine VPSI von/ nach Peine DB Netz Ein- und Ausfahrten aus dem Bahnhofsteil Broistedt VPSI von/ nach Broistedt DB Netz, Bauzüge und Rangierfahrten für Bauarbeiten an Eisenbahnanlagen der VPSI innerhalb des VPSI-Netzes 4.2.2 Entgeltgrundsätze und Entgelte für Zusatzleistungen Die VPSI bietet auch Zusatzleistungen an. 4.2.2.1 Vermittlung von Orts- und Streckenkenntnissen Orts- und Streckenkenntnisse werden durch VPSI vermittelt, soweit dies gesondert vereinbart wird. Die Abrechnung erfolgt auf Basis von Stundensätzen. Der Stundensatz ist in der Entgeltliste (Anlage 7) aufgeführt. 4.2.2.2 Personalgestellung für sonstige Leistungen Die VPSI hält kein eigenes Betriebspersonal vor. Sie ist aber bei der Vermittlung von fachkundigem Personal behilflich bzw. stellt im Vereinbarungsfall Personal in Form eines für die VPSI tätig werdenden Erfüllungsgehilfen. Sofern die Abrechnung der Personalgestellung über die VPSI gewünscht ist, erfolgt die Weiterbelastung der dem Unternehmen in Rechnung gestellten Kosten zuzüglich eines Verwaltungskostenzuschlages (siehe Entgeltlisten, Anlage 7). Wenn nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart wird, erfolgt die Abrechnung der Personalgestellung grundsätzlich nach dem 8-Stunden-Schicht-Rhythmus. 2017_08_21_VPSI_PötzC_SNB 2019 - E7.docx; S. 15/26, Druck: 21.08.2017, 19:57

4.2.3 Stornierungen Stornierungen von Trassen, die im Netzfahrplan zugewiesen wurden, sind kostenfrei möglich. Stornierungen von Trassen im Gelegenheitsverkehr sind kostenfrei möglich. 4.2.4 Abrechnung und Bezahlung Die Benutzer der Schienenwege melden der VPSI mindestens einmal pro Monat die für die Abrechnung der Benutzung vertraglich vereinbarten relevanten Daten, soweit diese nicht aus den Trassenanmeldungen (Netzfahrplan, Gelegenheitsverkehr) hervorgehen. Die VPSI stellt in der Regel monatlich Rechnungen, behält sich aber vor, bei seltener, aber wiederkehrender Nutzung der Infrastruktur, den Rechnungslegungsrhythmus zu verlängern. Die Rechnungsbeträge sind ohne Abzug auf das Konto der VPS Infrastruktur GmbH bei der Dresdner Bank Hamburg (BLZ 270 800 60; Konto-Nummer 6 000 320 00, IBAN DE53 2708 0060 0600 0320 00, Swift-BIC DRESDEFF270). Bei nicht fristgemäßer Bezahlung werden Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozent über dem von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz fällig. 2017_08_21_VPSI_PötzC_SNB 2019 - E7.docx; S. 16/26, Druck: 21.08.2017, 19:57

4.3 Grundsätze und Kriterien für die Zuweisung von Schienenwegkapazität 4.3.1 Anträge auf Zuweisung von Schienenwegkapazität Für die Nutzung von Schienenwegekapazitäten im VPSI-Netz sind Anträge auf Zuweisung zu stellen. Das Antragsformular enthält Anlage 8 4.3.1.1 Erfordernis der Zuweisung von Schienenwegkapazitäten und Ausnahmen Die Zuweisung von Schienenwegkapazität ist erforderlich für: Zugfahrten zwischen den Bahnhöfen im Netz, Zug- und Rangierfahrten zwischen den Bahnhofsteilen innerhalb der Bahnhöfe Salzgitter und Peine Ausnahmen: Für Rangierfahrten innerhalb der Bahnhofsteile werden keine Schienenwegkapazitäten zugewiesen. Sie erfolgen im Rahmen der Nutzung dieser Serviceeinrichtungen (NBS). Einfahrten von DB Netz in den Bahnhofsteil Bft. Beddingen (Einfahrgruppe) erfolgen ohne Schienenwegzuweisung durch VPSI. Basis ist der von DB Netz als vorliegendem EIU ausgefertigte Fahrplan. 4.3.1.2 Fahrpläne Schienenwegkapazitäten können mit und ohne Fahrplan beantragt werden. Bei der Beantragung von Schienenwegkapazitäten mit Fahrplan sind gewünschte Abfahrts-, Durchfahrts- und Ankunftszeiten im Antrag anzugeben, soweit dies möglich ist. VPSI wir auf dieser Basis eine Trasse konstruieren und einen Fahrplan erstellen, der mit Zuweisung der Kapazität wirksam wird. Bei der Beantragung von Schienenwegkapazität ohne Fahrplan ist ein Zeitfenster für die Durchführung der Fahrt anzugeben. VPSI wird dieses Zeitfenster prüfen und mit der Trassenzuweisung bestätigen. Reisezüge erhalten grundsätzlich einen Fahrplan. 2017_08_21_VPSI_PötzC_SNB 2019 - E7.docx; S. 17/26, Druck: 21.08.2017, 19:57

Ergeben sich aus der Trassenkonstruktion Abweichungen von den gewünschten Fahrplanzeiten bzw. von den gewünschten Zeitfenstern erfolgt eine Abstimmung zwischen VPSI und den Antragstellern (Koordinierungsverfahren). 4.3.1.3 Nutzungsarten von VPSI-Schienenwegen Schienenwegkapazität wird im Rahmen von 3 Nutzungsarten zur Verfügung gestellt: a) Trassenzuweisung im Rahmen des Netzfahrplanes, b) Einzeltrassenzuweisung im Rahmen des Gelegenheitsverkehrs, c) Pauschalzuweisung für den netzinternen Verkehr in unmittelbarem Zusammenhang mit der Produktion der Salzgitter AG 4.3.1.4 Antragsverfahren auf Zuweisung von Schienenwegkapazität a) Zuweisung im Rahmen des Netzfahrplanes Die Zuweisung von Schienenwegkapazität im Rahmen des Netzfahrplanes erfolgt auf Antrag (vgl. Anlage 8). Den Zeitplan enthält Abschnitt 4.3.3. b) Zuweisung im Rahmen des Gelegenheitsverkehrs Die Zuweisung von Schienenwegkapazität im Rahmen des Netzfahrplanes erfolgt auf Antrag (vgl. Anlage 8). Den Zeitplan enthält Abschnitt 4.3.3. c) Pauschalzuweisung für den netzinternen Verkehr in unmittelbarem Zusammenhang mit der Produktion der Salzgitter AG Solange ein einzelnes EVU von der Salzgitter AG beauftragt ist, die Transporte in unmittelbarem Zusammenhang mit der Produktion auszuführen, verzichtet die VPSI auf die Anmeldungen einzelner Zug- und Rangierfahrttrassen für diese Verkehre (Binnenverkehr und Wechselverkehr), soweit folgende Randbedingungen eingehalten werden: 1. Das EVU stellt im Rahmen des Zeitplans für den Netzfahrplan einen Pauschalantrag auf Zuweisung von Schienenwegen und quantifiziert die zu erwartetende Beförderungsleistung (Ntkm). 2. VPSI erhält die Möglichkeit, die tatsächliche Schienenwegnutzungsmenge (Beförderungsleistung) aus den EVU-Verkehrs- 2017_08_21_VPSI_PötzC_SNB 2019 - E7.docx; S. 18/26, Druck: 21.08.2017, 19:57

abrechnungsdaten aller im Rahmen der Pauschalanmeldung durchgeführten Transporte zu ermitteln - bei der EVU-seitigen Nutzung von EDV-Systemen durch Bereitstellung VPSI-eigener Auswertungstools. 3. Das EVU akzeptiert mit der Pauschalanmeldung ausdrücklich die Dispositionsrangfolge gemäß Abschnitt 4.3.7. Den Zeitplan enthält Abschnitt 4.3.3. 4.3.2 Anforderungen an Zugangsberechtigte s. SNB-AT, Abschn. 2 4.3.3 Zeitplan des Antrags- und Zuweisungsverfahrens a) Zuweisung im Rahmen des Netzfahrplanes Die Zuweisung von Schienenwegkapazität im Rahmen des Netzfahrplans erfolgt gemäß den gesetzlichen Regelungen in Anlage 8 ERegG. Die VPSI stellt nur 1x jährlich einen Netzfahrplan auf. Es erfolgt keine Differenzierung in einen Sommer- und Winterfahrplan. b) Zuweisung im Rahmen des Gelegenheitsverkehrs Anmeldungen zum Gelegenheitsverkehr sind bedarfsabhängig jederzeit möglich. Die Bearbeitung durch die VPSI erfolgt im Rahmen der regulären Bürozeiten: Mo-Do: 08:00 Uhr 15:00 Uhr Fr: 08:00 Uhr 13:00 Uhr Keine Bearbeitung von Trassenanmeldungen für den Gelegenheitsverkehr erfolgt an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen. Die Bearbeitung erfolgt innerhalb von 2 VPSI-Bürotagen (Regelverkehre). Für die Bearbeitungen von Anmeldungen für Gefahrgut- oder aussergewöhnlicher Transporte muss mit einer Bearbeitungszeit von mind. 4 Werktagen gerechnet werden. c) Pauschalzuweisung für den netzinternen Verkehr in unmittelbarem Zusammenhang mit der Produktion der Salzgitter AG Der Pauschalantrag ist zeitlich parallel zu den Anträgen zum Netzfahrplan zu stellen. 2017_08_21_VPSI_PötzC_SNB 2019 - E7.docx; S. 19/26, Druck: 21.08.2017, 19:57

4.3.4 Grundsätze des Koordinierungsverfahrens Die VPSI führt das Koordinierungs- und Streitbeilegungsverfahren durch. Abweichung von den SNB-AT, Abschn. 3.7.1: Konstruktionsspielraum für Trassenangebote ohne Rücksprache: +/- 30 Minuten (alle Verkehre) 4.3.5 Verfahren bei Schienenwegüberlastung Im Falle überlasteter Schienenwege (vgl. 55 ERegG) behält sich VPSI das Recht vor, folgende Prioritäten bei der Zuweisung von Schienenwegkapazitäten anzuwenden: 1. Priorität Fahrten zur Ver- und Entsorgung der Produktionsanlagen der Salzgitter AG 2. Priorität Fahrten zur Ver- und Entsorgung der Produktionsstandorte Ditter (incl. der Betreiber von Wartungseinrichtungen und Ausbesserungswerken) 3. Priorität Fahrten von/ zu Abstellanlagen 4. Priorität Versuchs- und Probefahrten 4.3.6 Nutzungsbeschränkung von Schienenwegen Besondere örtliche Gegebenheiten (baulichen Besonderheiten, spezielle Maßnahmen auf gesetzlicher Grundlage) können die Durchführung bestimmter Verkehre zeitweise oder dauerhaft einschränken oder ausschließen. Einschränkungen können z. B. in folgenden Fällen vorliegen: Gefahrgut Streckenöffnungszeiten (Baumaßnahmen) Restriktion beim Betrieb von Dampflokomotiven, Geschwindigkeitsrestriktionen Für planmäßig durchzuführende Baumaßnahmen werden vorlaufend Betra erstellt. Diese werden den Zugangsberechtigten auf der Homepage der VPSI zur Verfügung gestellt. 2017_08_21_VPSI_PötzC_SNB 2019 - E7.docx; S. 20/26, Druck: 21.08.2017, 19:57

4.3.7 Rangfolgen für die Disposition im Betriebsablauf Für die Disposition im Betriebsablauf gilt folgende Rangfolge: 1. Priorität Reisezüge mit Fahrplan im Netzfahrplan 2. Priorität Reisezüge mit Fahrplan im Gelegenheitsverkehr 3. Priorität Güterzüge mit Fahrplan im Netzfahrplan 4. Priorität Güterzüge mit Fahrplan im Gelegenheitsverkehr 5. Priorität Güterzüge mit Fahrzeitfenster im Netzfahrplan 6. Priorität Güterzüge mit Fahrzeitfenster im Gelegenheitsverkehr 7. Priorität Fahrten im Rahmen der Pauschalzuweisung für den netzinternen Verkehr in unmittelbarem Zusammenhang mit der Produktion der Salzgitter AG 2017_08_21_VPSI_PötzC_SNB 2019 - E7.docx; S. 21/26, Druck: 21.08.2017, 19:57

4.4 Beantragung von Genehmigungen nach 6 AEG oder 7a AEG Das Befahren der VPSI-Schienenwege setzt das Vorliegen behördlicher Genehmigungen als Eisenbahnverkehrsunternehmen oder als Fahrzeughalter voraus. Gesetzliche Basis sind: AEG 6ff für die Unternehmensgenehmigung als EVU und Fahrzeughalter, AEG 7a für die Sicherheitsbescheinigung. Zuständig für die Erteilung solcher Genehmigungen sind das Eisenbahn-Bundesamt (www.eisenbahn-bundesamt.de) und die zuständigen Ländergenehmigungsbehörden. 4.5 Streitbeilegungs- und Beschwerdeverfahren [bleibt zur Zeit frei] 4.6 Zugang zu Serviceeinrichtungen und dafür erhobene Entgelte VPSI gewährt diskriminierungsfrei Zugang zu den angeschlossenen Serviceeinrichtungen und Werkbahnen. Für den unmittelbaren Übergang vom VPSI-Netz (Bf. bzw. Bft., an die die SE bzw. Werkbahnen anschließen) zu den Serviceeinrichtungen (Bahnhöfe, Werkbahnen, Wartungseinrichtungen etc.) bzw. zurück wird kein gesondertes Entgelt erhoben. Die Zugangsberechtigten haben für die Nutzung der VPSI-Schienenwege zu den Bahnhöfen und Bahnhofsteilen, an die die Serviceeinrichtungen und Werkbahnen angeschlossen sind, Kapazitäten zu beantragen (Trassenanmeldungen). Für die Nutzung der Gleisanlagen in den jeweiligen Serviceeinrichtungen gelten die Nutzungsbedingungen der jeweiligen Betreiber. 2017_08_21_VPSI_PötzC_SNB 2019 - E7.docx; S. 22/26, Druck: 21.08.2017, 19:57

Die Übersichten der Serviceeinrichtungen bzw. Werkbahnen und Quellenangaben zu den jeweils geltenden Nutzungsbedingungen enthalten die nachfolgend aufgeführten SNB-Anlagen: Anlage 9 Anlage 10 Übersicht der im VPSI-Netz vorhandenen Serviceeinrichtungen Übersicht der angeschlossenen Werkbahnen 4.7 Rahmenvertäge VPSI beabsichtigt nicht, Rahmenverträge im Sinne 49 ERegG abzuschließen. 2017_08_21_VPSI_PötzC_SNB 2019 - E7.docx; S. 23/26, Druck: 21.08.2017, 19:57

5 Genehmigung der Bundesnetzagentur Die Entgelte wurden von der Bundesnetzagentur (BNetzA) mit Schreiben vom XX.XX.201X (Az.: BK10-1X-XXX_X) genehmigt. 2017_08_21_VPSI_PötzC_SNB 2019 - E7.docx; S. 24/26, Druck: 21.08.2017, 19:57

6 Abkürzungsverzeichnis AEG Betra Bf. Bft. BL BNetzA DB Netz ERegG FdL NBS NBS-VPSI SbV SNB SNB-AT SNB-BT SNB-VPSI VDV VPSI Allgemeines Eisenbahngesetz Bau- und Betriebsanweisung Bahnhof Bahnhofsteil Betriebslenkung Bundesnetzagentur DB Netz AG Eisenbahn-Regulierungsgesetz Fahrdienstleiter Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen der VPSI Sammlung betrieblicher Vorschriften Schienenetz-Nutzungsbedingungen Schienenetz-Nutzungsbedingungen Allgemeiner Teil Schienenetz-Nutzungsbedingungen Besonderer Teil Schienenetz-Nutzungsbedingungen der VPSI Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e.v., Köln VPSI Infrastruktur GmbH 2017_08_21_VPSI_PötzC_SNB 2019 - E7.docx; S. 25/26, Druck: 21.08.2017, 19:57

7 Anlagenverzeichnis Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 [Ende] SNB-AT, Ausgabe 2016 (Herausgeber VDV e.v.) Übersicht der Abweichungen und Ergänzung in den SNB-BT der VPSI zu den SNB-AT Streckendatenblätter Streckennetzkarte Entfernungsanzeiger Übersicht der anzuwendenden Betriebsvorschriften Entgeltliste Antragsformular für Trassenbestellung Übersicht der angeschlossenen Serviceeinrichtungen Übersicht der angeschlossenen Werkbahnen 2017_08_21_VPSI_PötzC_SNB 2019 - E7.docx; S. 26/26, Druck: 21.08.2017, 19:57

Schienennetz-Nutzungsbedingungen (SNB-VPSI) Ausgabe 2019 Anlage 1 Schienennetz-Benutzungsbedingungen der Betreiber der Schienenwege - Allgemeiner Teil - (SNB-AT des VDV, Stand: 17.08.2016) Gültig ab 09.12.2018 Entwurf E3 - Veröffentlichung zur Stellungnahme durch die Zugangsberechtigten - 2017_08_20_VPSI_PötzC_SNB 2019 - Anlage 1 - VDV-SNB-AT 2016 - E3.docx; S. 1/4, Druck: 21.08.2017, 19:57

Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung... 3 2 SNB-AT... 4 2017_08_20_VPSI_PötzC_SNB 2019 - Anlage 1 - VDV-SNB-AT 2016 - E3.docx; S. 2/4, Druck: 21.08.2017, 19:57

1 Einleitung Die Anlage 1 zu den SNB der VPSI enthält die aktuelle Ausgabe der Schienennetz- Benutzungsbedingungen der Betreiber der Schienenwege Allgemeiner Teil (SNB- AT), Herausgeber: VDV, Stand: 17.08.2016 2017_08_20_VPSI_PötzC_SNB 2019 - Anlage 1 - VDV-SNB-AT 2016 - E3.docx; S. 3/4, Druck: 21.08.2017, 19:57

2 SNB-AT Sie SNB-AT folgen auf der nächsten Seite. 2017_08_20_VPSI_PötzC_SNB 2019 - Anlage 1 - VDV-SNB-AT 2016 - E3.docx; S. 4/4, Druck: 21.08.2017, 19:57

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Schienennetz-Nutzungsbedingungen (SNB) Ausgabe 2019 Anlage 2 Übersicht der Abweichungen und Ergänzungen in den SNB-BT der VPSI zu den SNB-AT des VDV Gültig ab 09.12.2018 Entwurf E2 - Veröffentlichung zur Stellungnahme durch die Zugangsberechtigten - 2017_08_20_VPSI_PötzC_SNB 2019 - Anlage 2 - Üsi SNB-BT vs SNB-AT - E3.docx; S. 1/5, Druck: 21.08.2017, 19:59

Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung... 3 2 Übersicht der Kapitel mit Abweichungen und Ergänzungen... 4 2017_08_20_VPSI_PötzC_SNB 2019 - Anlage 2 - Üsi SNB-BT vs SNB-AT - E3.docx; S. 2/5, Druck: 21.08.2017, 19:59

1 Einleitung Die Anlage 2 zu den SNB der VPSI enthält eine kapitelweise Übersicht der SNB-AT und Informationen, ob zu den SNB-AT-Kapiteln in den SNB-BT Abweichungen oder Ergänzungen enthalten sind. Die Änderungen bzw. Ergänzungen sind in den SNB-BT enthalten. 2017_08_20_VPSI_PötzC_SNB 2019 - Anlage 2 - Üsi SNB-BT vs SNB-AT - E3.docx; S. 3/5, Druck: 21.08.2017, 19:59

2 Übersicht der Kapitel mit Abweichungen und Ergänzungen SNB-AT - Kapitelübersicht SNB-BT Abweichung Ergänzung 1 Zweck und Geltungsbereich - - 2 Allgemeine Zugangsvoraussetzungen - - 2.1 Genehmigung, Sicherheitsbescheinigung, - - Aufnahme des Betriebes, Zugangsberechtigung 2.2 Haftpflichtversicherung - - 2.3 Anforderungen an das Personal, Orts- und - - Streckenkenntnis 2.4 Anforderungen an die Fahrzeuge - - 2.5 Sicherheitsleistung - - 3 Benutzung der Eisenbahninfrastruktur - - 3.1 Allgemeines - X 3.2 Anträge auf Zuweisung von Zugtrassen - X 3.3 Zuweisung von Zugtrassen im Rahmen der - X Netzfahrplanerstellung 3.4 Zuweisung von Zugtrassen im - X Gelegenheitsverkehr 3.5 Beteiligung mehrerer Betreiber der - - Schienenwege 3.6 Rahmenverträge - - 3.7 Grundsätze des Koordinierungsverfahrens X - 4 Nutzungsentgelt - - 4.1 Bemessungsgrundlage - x 4.2 Ausgleich ungerechtfertigter Entgeltnachlässe - - und Aufschläge 4.3 Umsatzsteuer - - 4.4 Zahlungsweise - - 4.5 Aufrechnungsbefugnis - - 5 Rechte und Pflichten der Vertragsparteien - - 5.1 Grundsätze - - 5.2 Information zu einzelnen Zugfahrten - - 5.3 Störungen in der Betriebsabwicklung - - 5.4 Prüfungs- und Betretungsrecht, - - Weisungsbefugnis 5.5 Mitfahrt im Führerraum - - 5.6 Veränderungen betreffend die - - Eisenbahninfrastruktur 5.7 Instandhaltungs- und Baumaßnahmen - - 6 Haftung - - 6.1 Grundsatz - - 6.2 Mitverschulden - - 6.3 Haftung der Mitarbeiter - - 6.4 Haftungsverteilung bei unbekanntem - - Schadenverursacher 6.5 Abweichungen vom vereinbarten Fahrplan - - 2017_08_20_VPSI_PötzC_SNB 2019 - Anlage 2 - Üsi SNB-BT vs SNB-AT - E3.docx; S. 4/5, Druck: 21.08.2017, 19:59

SNB-AT - Kapitelübersicht SNB-BT Abweichung Ergänzung 7 Gefahren für die Umwelt - - 7.1 Grundsatz - - 7.2 Umweltgefährdende Einwirkungen - - 7.3 Bodenkontaminationen - - 7.4 Ausgleichspflicht zwischen Betreiber der Schienenwege und EVU - - 2017_08_20_VPSI_PötzC_SNB 2019 - Anlage 2 - Üsi SNB-BT vs SNB-AT - E3.docx; S. 5/5, Druck: 21.08.2017, 19:59

Schienennetz-Nutzungsbedingungen (SNB-VPSI) Ausgabe 2019 Anlage 3 Streckendatenblätter Gültig ab 09.12.2018 Entwurf E3 - Veröffentlichung zur Stellungnahme durch die Zugangsberechtigten - 2017_08_20_VPSI_PötzC_SNB 2019 - Anlage 3 - Streckendatenblätter - E3.docx; S. 1/8, Druck: 21.08.2017, 19:59

Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung... 3 2 Datenblatt Strecke A... 4 3 Datenblätter Strecke B, Strecke C... 5 4 Datenblätter Strecke D, Strecke E... 6 5 Datenblätter Strecke G, Strecke L... 7 6 Datenblatt Strecke P... 8 2017_08_20_VPSI_PötzC_SNB 2019 - Anlage 3 - Streckendatenblätter - E3.docx; S. 2/8, Druck: 21.08.2017, 19:59

1 Einleitung Die Anlage III zu den SNB der VPSI enthält die Datenblätter zu den VPSI-Strecken. 2017_08_20_VPSI_PötzC_SNB 2019 - Anlage 3 - Streckendatenblätter - E3.docx; S. 3/8, Druck: 21.08.2017, 19:59

2 Datenblatt Strecke A Lfd. Nr. Details zur Infrastruktur 1 Art des Schienenweges 2 3 Anbindung an benachtbarte Eisenbahninfrastrukturen Haupt- oder Nebenbahn im Sinne der EBO Bft Salzgitter Beddingen - Bft Salzgitter Walzwerke DB Netz AG (Bf Salzgitter Beddingen) Strecke A Bft Salzgitter Walzwerke - Bft Salzgitter Hütte Süd Nichtbundeseigene Eisenbahn (NE-Bahn) nein Nebenbahn 4 Ein- oder Mehrgleisigkeit eingleisig Bft Salzgitter Hütte Süd - Bf Salzgitter Bad (DB Netz AG) DB Netz AG (Bf Salzgitter Bad) 5 Elektrifizierung nein 6 Spurweite 1435 mm (Regelspur) 7 Streckenklasse (Achs- und Meterlast) G (30 t Achslast) G (30 t Achslast) E4/E5 (25 t Achslast) 8 Streckenhöchstgeschwindigkeiten 40 km/h 40 km/h 50 km/h 9 Abschnittsbezogene Streckengeschwindigkeiten keine keine keine 10 Neigungen und Steigungen 5,41 16,39 9,43 11 Kleinster Bogenmesser 300 m 200 m 190 m 12 Maximal zulässige Zuglängen bzw. Wagenzuglängen 740 m /256 Radsätze 1) 740 m /256 Radsätze 740 m /256 Radsätze 13 Bremsweg 400 m 14 Betriebsverfahren Zugmeldeverfahren nach FV-NE 15 Zugbeeinflussung nein 16 17 18 19 Informations- und Kommunikationssysteme Spezielle Ausrüstungsgegenstände (z. B. Sprechfunkgeräte) Abweichungen vom Regellichtraum gemäß EBO Einschränkungen hinsichtlich der Verkehrsart (PV/GV) 20 Einschränkungen für Dampflokfahrten 21 22 sonstige technische oder betriebliche Besonderheiten Allgemeine Untersagung des Fahrens ohne Streckenkenntnis (vgl. 6.3 VDV- Schrift 755) 23 Angaben zu den Betriebsstellen digitaler Betriebsfunk (Tetra) Motorola (MTP850) nein nein es werden keine Brandschutzstreifen unterhalten keine ja Betriebslenkung Salzgitter (durchgängig besetzt) 1) Die maximale Einfahrzuglänge für Ganzzüge beträgt 610 m. 2017_08_20_VPSI_PötzC_SNB 2019 - Anlage 3 - Streckendatenblätter - E3.docx; S. 4/8, Druck: 21.08.2017, 19:59

3 Datenblätter Strecke B, Strecke C Lfd. Nr. Details zur Infrastruktur 1 Art des Schienenweges 2 3 Anbindung an benachtbarte Eisenbahninfrastrukturen Haupt- oder Nebenbahn im Sinne der EBO Strecke B Bft Salzgitter Walzwerke - Bft Salzgitter Immendorf West Nichtbundeseigene Eisenbahn (NE-Bahn) nein Nebenbahn Strecke C Gleisdreieck - Bft Salzgitter Hütte Nord Nichtbundeseigene Eisenbahn (NE-Bahn) nein Nebenbahn 4 Ein- oder Mehrgleisigkeit eingleisig eingleisig 5 Elektrifizierung nein nein 6 Spurweite 1435 mm (Regelspur) 1435 mm (Regelspur) 7 Streckenklasse (Achs- und Meterlast) G (30 t Achslast) G (30 t Achslast) 8 Streckenhöchstgeschwindigkeiten 30 km/h 40 km/h 9 Abschnittsbezogene Streckengeschwindigkeiten 10 Neigungen und Steigungen 14,29 20,00? 11 Kleinster Bogenmesser 190 m 190 m 12 Maximal zulässige Zuglängen bzw. Wagenzuglängen keine keine 740 m /256 Radsätze 740 m /256 Radsätze 13 Bremsweg 400 m 400 m 14 Betriebsverfahren Zugmeldeverfahren nach FV-NE Zugmeldeverfahren nach FV-NE 15 Zugbeeinflussung nein nein 16 17 18 19 Informations- und Kommunikationssysteme Spezielle Ausrüstungsgegenstände (z. B. Sprechfunkgeräte) Abweichungen vom Regellichtraum gemäß EBO Einschränkungen hinsichtlich der Verkehrsart (PV/GV) 20 Einschränkungen für Dampflokfahrten 21 22 sonstige technische oder betriebliche Besonderheiten Allgemeine Untersagung des Fahrens ohne Streckenkenntnis (vgl. 6.3 VDV- Schrift 755) 23 Angaben zu den Betriebsstellen digitaler Betriebsfunk (Tetra) Motorola (MTP850) nein nein es werden keine Brandschutzstreifen unterhalten keine ja Betriebslenkung Salzgitter (durchgängig besetzt) digitaler Betriebsfunk (Tetra) Motorola (MTP850) nein nein es werden keine Brandschutzstreifen unterhalten keine ja Betriebslenkung Salzgitter (durchgängig besetzt) 2017_08_20_VPSI_PötzC_SNB 2019 - Anlage 3 - Streckendatenblätter - E3.docx; S. 5/8, Druck: 21.08.2017, 19:59

4 Datenblätter Strecke D, Strecke E Lfd. Nr. Details zur Infrastruktur 1 Art des Schienenweges 2 3 Anbindung an benachtbarte Eisenbahninfrastrukturen Haupt- oder Nebenbahn im Sinne der EBO Strecke D Bft Salzgitter Hütte Süd - Bft Salzgitter Engelnstedt Nichtbundeseigene Eisenbahn (NE-Bahn) nein Nebenbahn Strecke E Salzgitter Gleis 9603 Nichtbundeseigene Eisenbahn (NE-Bahn) nein Nebenbahn 4 Ein- oder Mehrgleisigkeit eingleisig eingleisig 5 Elektrifizierung nein nein 6 Spurweite 1435 mm (Regelspur) 1435 mm (Regelspur) 7 Streckenklasse (Achs- und Meterlast) G (30 t Achslast) G (30 t Achslast) 8 Streckenhöchstgeschwindigkeiten 40 km/h 40 km/h 9 Abschnittsbezogene Streckengeschwindigkeiten 10 Neigungen und Steigungen 15,38 0,16? 11 Kleinster Bogenmesser 193 m 300 m 12 Maximal zulässige Zuglängen bzw. Wagenzuglängen keine keine 740 m /256 Radsätze 740 m /256 Radsätze 13 Bremsweg 400 m 400 m 14 Betriebsverfahren Zugmeldeverfahren nach FV-NE Zugmeldeverfahren nach FV-NE 15 Zugbeeinflussung nein nein 16 17 18 19 Informations- und Kommunikationssysteme Spezielle Ausrüstungsgegenstände (z. B. Sprechfunkgeräte) Abweichungen vom Regellichtraum gemäß EBO Einschränkungen hinsichtlich der Verkehrsart (PV/GV) 20 Einschränkungen für Dampflokfahrten 21 22 sonstige technische oder betriebliche Besonderheiten Allgemeine Untersagung des Fahrens ohne Streckenkenntnis (vgl. 6.3 VDV- Schrift 755) 23 Angaben zu den Betriebsstellen digitaler Betriebsfunk (Tetra) Motorola (MTP850) nein nein es werden keine Brandschutzstreifen unterhalten keine ja Betriebslenkung Salzgitter (durchgängig besetzt) digitaler Betriebsfunk (Tetra) Motorola (MTP850) nein nein es werden keine Brandschutzstreifen unterhalten keine ja Betriebslenkung Salzgitter (durchgängig besetzt) 2017_08_20_VPSI_PötzC_SNB 2019 - Anlage 3 - Streckendatenblätter - E3.docx; S. 6/8, Druck: 21.08.2017, 19:59

5 Datenblätter Strecke G, Strecke L Lfd. Nr. Details zur Infrastruktur 1 Art des Schienenweges 2 3 Anbindung an benachtbarte Eisenbahninfrastrukturen Haupt- oder Nebenbahn im Sinne der EBO Strecke G Bft Salzgitter Hütte Nord - Hafen Salzgitter Beddingen Nichtbundeseigene Eisenbahn (NE-Bahn) nein Nebenbahn Strecke L Strecke Schacht Konrad I Nichtbundeseigene Eisenbahn (NE-Bahn) nein Nebenbahn 4 Ein- oder Mehrgleisigkeit eingleisig eingleisig 5 Elektrifizierung nein nein 6 Spurweite 1435 mm (Regelspur) 1435 mm (Regelspur) 7 Streckenklasse (Achs- und Meterlast) G (30 t Achslast) G (30 t Achslast) 8 Streckenhöchstgeschwindigkeiten 40 km/h 40 km/h 9 Abschnittsbezogene Streckengeschwindigkeiten 10 Neigungen und Steigungen 7,69 2,68 11 Kleinster Bogenmesser 190 m 190 m 12 Maximal zulässige Zuglängen bzw. Wagenzuglängen keine keine 740 m /256 Radsätze 740 m /256 Radsätze 13 Bremsweg 400 m 400 m 14 Betriebsverfahren Zugmeldeverfahren nach FV-NE Zugmeldeverfahren nach FV-NE 15 Zugbeeinflussung nein nein 16 17 18 19 Informations- und Kommunikationssysteme Spezielle Ausrüstungsgegenstände (z. B. Sprechfunkgeräte) Abweichungen vom Regellichtraum gemäß EBO Einschränkungen hinsichtlich der Verkehrsart (PV/GV) 20 Einschränkungen für Dampflokfahrten 21 22 sonstige technische oder betriebliche Besonderheiten Allgemeine Untersagung des Fahrens ohne Streckenkenntnis (vgl. 6.3 VDV- Schrift 755) 23 Angaben zu den Betriebsstellen digitaler Betriebsfunk (Tetra) Motorola (MTP850) nein nein es werden keine Brandschutzstreifen unterhalten keine ja Betriebslenkung Salzgitter (durchgängig besetzt) digitaler Betriebsfunk (Tetra) Motorola (MTP850) nein nein es werden keine Brandschutzstreifen unterhalten keine ja Betriebslenkung Salzgitter (durchgängig besetzt) 2017_08_20_VPSI_PötzC_SNB 2019 - Anlage 3 - Streckendatenblätter - E3.docx; S. 7/8, Druck: 21.08.2017, 19:59

6 Datenblatt Strecke P Lfd. Nr. Details zur Infrastruktur 1 Art des Schienenweges 2 Anbindung an benachtbarte Eisenbahninfrastrukturen Strecke P Strecke P Strecke P Bft Peine - Bft Klein Ilsede DB Netz AG (Bft Peine) Bft Klein Ilsede - Bf Broistedt Nichtbundeseigene Eisenbahn (NE-Bahn) DB Netz AG (Bf Broistedt) 3 Haupt- oder Nebenbahn im Sinne der EBO Nebenbahn 4 Ein- oder Mehrgleisigkeit eingleisig 5 Elektrifizierung nein 6 Spurweite 1435 mm (Regelspur) 7 Streckenklasse (Achs- und Meterlast) G (30 t Achslast) 8 Streckenhöchstgeschwindigkeiten 40 km/h 9 Abschnittsbezogene Streckengeschwindigkeiten Bf Broistedt - Bft Salzgitter Engelnstedt keine keine keine 10 Neigungen und Steigungen 5,62 8,47 10,0 11 Kleinster Bogenmesser 190 m 190 m 190 12 Maximal zulässige Zuglängen bzw. Wagenzuglängen 740 m /256 Radsätze 740 m /256 Radsätze 740 m /256 Radsätze 13 Bremsweg 400 m 14 Betriebsverfahren Zugleitverfahren nach FV-NE 15 Zugbeeinflussung nein 16 Informations- und Kommunikationssysteme digitaler Betriebsfunk (Tetra) 17 18 19 Spezielle Ausrüstungsgegenstände (z. B. Sprechfunkgeräte) Abweichungen vom Regellichtraum gemäß EBO Einschränkungen hinsichtlich der Verkehrsart (PV/GV) 20 Einschränkungen für Dampflokfahrten 21 22 sonstige technische oder betriebliche Besonderheiten Allgemeine Untersagung des Fahrens ohne Streckenkenntnis (vgl. 6.3 VDV-Schrift 755) 23 Angaben zu den Betriebsstellen Motorola (MTP850) Motorola (MTP850) Motorola (MTP850) nein nein nein nein nein nein es werden keine Brandschutzstreifen unterhalten keine keine keine ja Leitstelle Peine (durchgängig besetzt) 2017_08_20_VPSI_PötzC_SNB 2019 - Anlage 3 - Streckendatenblätter - E3.docx; S. 8/8, Druck: 21.08.2017, 19:59

Schienennetz-Nutzungsbedingungen (SNB-VPSI) Ausgabe 2019 Anlage 4 Streckennetzkarte Gültig ab 09.12.2018 Entwurf E2 - Veröffentlichung zur Stellungnahme durch die Zugangsberechtigten - 2017_08_20_VPSI_PötzC_SNB 2019 - Anlage 4 - Streckennetzkarte - E2.docx; S. 1/4, Druck: 21.08.2017, 20:00

Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung... 3 2 Streckennetzkarte... 4 2017_08_20_VPSI_PötzC_SNB 2019 - Anlage 4 - Streckennetzkarte - E2.docx; S. 2/4, Druck: 21.08.2017, 20:00

1 Einleitung Die Anlage 4 zu den SNB der VPSI enthält die Streckennetzkarte. 2017_08_20_VPSI_PötzC_SNB 2019 - Anlage 4 - Streckennetzkarte - E2.docx; S. 3/4, Druck: 21.08.2017, 20:00

2 Streckennetzkarte 2017_08_20_VPSI_PötzC_SNB 2019 - Anlage 4 - Streckennetzkarte - E2.docx; S. 4/4, Druck: 21.08.2017, 20:00

Schienennetz-Nutzungsbedingungen (SNB-VPSI) Ausgabe 2019 Anlage 5 Entfernungsanzeiger Gültig ab 09.12.2018 Entwurf E2 - Veröffentlichung zur Stellungnahme durch die Zugangsberechtigten - 2017_08_20_VPSI_PötzC_SNB 2019 - Anlage 5 - Entfernungsanzeiger - E2.docx; S. 1/4, Druck: 21.08.2017, 20:01

Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung... 3 2 Entfernungsanzeiger... 4 2017_08_20_VPSI_PötzC_SNB 2019 - Anlage 5 - Entfernungsanzeiger - E2.docx; S. 2/4, Druck: 21.08.2017, 20:01

1 Einleitung Die Anlage 5 zu den SNB der VPSI enthält den Entfernungsanzeiger. Die darin aufgeführten Entfernungen sind die Tarifentfernungen, die zur Abrechnung der Nutzungsentgelte herangezogen werden. 2017_08_20_VPSI_PötzC_SNB 2019 - Anlage 5 - Entfernungsanzeiger - E2.docx; S. 3/4, Druck: 21.08.2017, 20:01

2 Entfernungsanzeiger 2017_08_20_VPSI_PötzC_SNB 2019 - Anlage 5 - Entfernungsanzeiger - E2.docx; S. 4/4, Druck: 21.08.2017, 20:01

Schienennetz-Nutzungsbedingungen (SNB-VPSI) Ausgabe 2019 Anlage 6 Betriebsvorschriften Gültig ab 09.12.2018 Entwurf E5 - Veröffentlichung zur Stellungnahme durch die Zugangsberechtigten - 2017_08_21_VPSI_PötzC_SNB 2019 - Anlage 6 - Betriebsvorschriften - E5.docx; S. 1/4, Druck: 21.08.2017, 20:01

Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung... 3 2 Übersicht der Betriebsvorschriften... 4 2017_08_21_VPSI_PötzC_SNB 2019 - Anlage 6 - Betriebsvorschriften - E5.docx; S. 2/4, Druck: 21.08.2017, 20:01

1 Einleitung Die Anlage 6 zu den SNB der VPSI enthält die Übersicht der im Netz der VPSI durch die Zugangsberechtigten anzuwendenden Betriebsvorschriften. 2017_08_21_VPSI_PötzC_SNB 2019 - Anlage 6 - Betriebsvorschriften - E5.docx; S. 3/4, Druck: 21.08.2017, 20:01

2 Übersicht der Betriebsvorschriften Regelwerk SNB 2018 (Ursprung SNB 2015) Herausgeber Quelle Betriebsunfallvorschrift für nichtbundeseigene Eisenbahnen (BUVO-NE) VDV www.vdvregelwerke.de Richtlinie über die Erteilung, Einschränkung und Entziehung der Erlaubnis zum Führen von Eisenbahnfahrzeugen bei Benutzung der Schienenwege von öffentlichen Betreibern der Schienenwege Eisenbahnfahrzeug- Führerschein-Richtlinie (VDV-Schrift 753) Richtlinie für den Erwerb, den Erhalt und die Überwachung der Streckenkenntnis auf Schienenwegen öffentlicher Betreiber der Schienenwege Streckenkenntnis-Richtlinie (VDV-Schrift 755) Fahrdienstvorschrift für Nichtbundeseigene Eisenbahnen (FV-NE) Vorschrift für die Bedienung von Signalanlagen für Nichtbundeseigenen Eisenbahnen (SIG-VB-NE) Unfallverhütungsvorschriften ( DGUV Vorschrift 1/ 01.10.2014, BGV D30/ Januar 2010; BGV D33/ 01.2010 Sammlung betrieblicher Vorschriften der VPS Infrastruktur GmbH (SbV)/09.2017 VDV VDV VDV VDV www.vdvregelwerke.de Verwaltungs- BG VPSIa www.vdvregelwerke.de www.vdvregelwerke.de www.vdvregelwerke.de www.vbg.de VPSI-Homepage 2017_08_21_VPSI_PötzC_SNB 2019 - Anlage 6 - Betriebsvorschriften - E5.docx; S. 4/4, Druck: 21.08.2017, 20:01

Schienennetz-Nutzungsbedingungen (SNB-VPSI) Ausgabe 2019 Anlage 7 Entgeltliste Gültig ab 09.12.2018 Entwurf E2 - Veröffentlichung zur Stellungnahme durch die Zugangsberechtigten - 2017_08_21_VPSI_PötzC_SNB 2019 - Anlage 7 - Entgeltliste - E2.docx; S. 1/5, Druck: 21.08.2017, 20:02

Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung... 3 2 Entgelt für das Mindestzugangspaket... 4 2.1 Trassenentgelt (Regelverkehr)... 4 2.2 Trassenengelt für aussergewöhnliche Transporte... 4 3 Engelte für Zusatzleistungen... 5 3.1 Vermittlung von Orts- und Streckenkenntnissen... 5 3.2 Personalgestellung für sonstige Leistungen (Verwaltungskostenzuschlag).. 5 3.3 Leihweise Gestellung von Betriebsmitteln... 5 4 Genehmigung der Bundesnetzagentur... 5 2017_08_21_VPSI_PötzC_SNB 2019 - Anlage 7 - Entgeltliste - E2.docx; S. 2/5, Druck: 21.08.2017, 20:02

1 Einleitung Die Anlage 7 zu den SNB der VPSI enthält das Enthält die Entgelte für die Nutzung der VPSI-Schienenwege. 2017_08_21_VPSI_PötzC_SNB 2019 - Anlage 7 - Entgeltliste - E2.docx; S. 3/5, Druck: 21.08.2017, 20:02

2 Entgelt für das Mindestzugangspaket 2.1 Trassenentgelt (Regelverkehr) Güterverkehr Personenverkehr Sonstige Verkehre 0,029 EUR/ Ntkm 0,029 EUR/ Ntkm 0,029 EUR/ Ntkm 2.2 Trassenengelt für aussergewöhnliche Transporte 1. Erhöhungsfaktor (Planung und Durchführung) 1,5 2. Stundensätze und Zuschläge für die Ausführung baulicher Maßnahmen im Zusammenhang mit aussergewöhnlichen Transporten Ingenieur: 163,00 EUR/ h Meister: 125,85 EUR/ h Sachbearbeiter: 103,20 EUR/ h Vorarbeiter: 93,50 EUR/ h Facharbeiter: 83,90 EUR/ h Zuschläge für Tätigkeiten ausserhalb der Regelarbeitszeit Montag bis Samstag für die ersten zwei Stunden 25 % Montag bis Samstag ab der dritten Stunde 50 % Montag bis Samstag ab 18:00 bis 16:00 Uhr 70 % Sonntag ab der ersten Stunde 70 % Gesetzliche Feiertage ab der ersten Stun 150 % Regelarbeitszeit 01.04 bis 30.09: 06.00 Uhr - 14.00 Uhr 01.10 bis 31.03: 07.30 Uhr - 15.30 Uhr 2017_08_21_VPSI_PötzC_SNB 2019 - Anlage 7 - Entgeltliste - E2.docx; S. 4/5, Druck: 21.08.2017, 20:02

3 Engelte für Zusatzleistungen 3.1 Vermittlung von Orts- und Streckenkenntnissen Stundensatz: 89,90 EUR/ h Der Stundensatz ist für jeden von VPSI eingesetzten Mitarbeiter einzeln zu zahlen. 3.2 Personalgestellung für sonstige Leistungen (Verwaltungskostenzuschlag) Verwaltungskostenzuschlag: 15 % 3.3 Leihweise Gestellung von Betriebsmitteln Monatsmiete je Satz Betriebsmittel 1 Handsprechfunkgerät, 2 Akkumulatoren, 1 Ladegerät, 1 Bedienungsanleitung, 1 Schlüssel Privatbahnschließung 16 21,00 EUR/ Monat 4 Genehmigung der Bundesnetzagentur Die Entgelte wurden von der Bundesnetzagentur (BNetzA) mit Schreiben vom XX.XX.201X (Az.: BK10-1X-XXX_X) genehmigt. 2017_08_21_VPSI_PötzC_SNB 2019 - Anlage 7 - Entgeltliste - E2.docx; S. 5/5, Druck: 21.08.2017, 20:02

Schienennetz-Nutzungsbedingungen (SNB-VPSI) Ausgabe 2019 Anlage 8 SNB-Anmeldeformular Gültig ab 09.12.2018 Entwurf E2 - Veröffentlichung zur Stellungnahme durch die Zugangsberechtigten - 2017_08_21_VPSI_PötzC_SNB 2019 - Anlage 8 - SNB-Anmeldformular - E2.docx; S. 1/5, Druck: 21.08.2017, 20:02

Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung... 3 2 SNB-Anmeldeformular... 4 2017_08_21_VPSI_PötzC_SNB 2019 - Anlage 8 - SNB-Anmeldformular - E2.docx; S. 2/5, Druck: 21.08.2017, 20:02

1 Einleitung Die Anlage 8 zu den SNB der VPSI enthält das Formular, mit dem Kapazitäten an VPSI-Schienenwegen angemeldet werden sollen. Das Formular wird auf der Homepage der VPSI als WORD-Dokument mit (nur) einer Seite zur Verfügung gestellt. 2017_08_21_VPSI_PötzC_SNB 2019 - Anlage 8 - SNB-Anmeldformular - E2.docx; S. 3/5, Druck: 21.08.2017, 20:02

2 SNB-Anmeldeformular Siehe Folgeseite 2017_08_21_VPSI_PötzC_SNB 2019 - Anlage 8 - SNB-Anmeldformular - E2.docx; S. 4/5, Druck: 21.08.2017, 20:02

Anlage 8 zu den SNB-VPSI (Ausgabe 2019) Anmeldung von Schienenwegekapazität Besteller: Mobiltelefon Tf: Fax oder Emailadresse für Bestätigung: Verkehrstag: Vom Besteller auszufüllen gewünschte Abfahrt: Uhr gewünschte Ankunft: Uhr von: Gleisbezirk: nach: Gleisbezirk: technische Angaben Tfz: Bruttolast: t Achsen: Gesamtzuglänge: m Nettolast: t Lotse erforderlich: Ja Nein Bemerkungen oder Besonderheiten: Datum: Unterschrift/Name Besteller: Bearbeitungsfeld Betriebslenkung Stempel Betriebslenkung Bearbeitungsfeld VPSI Trasse angewiesen: ja / nein Unterschrift / Datum VPSI Infrastruktur GmbH Verteiler nach Bestätigung durch VPSI: Besteller, EBL, Betriebslenkung (Email) Stellwerk HS, (Fax: 5120) 2017_08_21_VPSI_PötzC_SNB 2019 - Anlage 8 - SNB-Anmeldformular - E2.docx; S. 5/5, Druck: 21.08.2017, 20:02