Lehrgang zur pädagogischen Qualifikation für Praxisanleiter und Lehrkräfte im Gesundheits- und Sozialwesen Modul I (200 U-Std) Qualifikation für Lehrkräfte an Schulen für andere als ärztliche Heilberufe Erl. d. MK v. 13.4.2010 45-81 002/2/5 - Nds.MBl. Nr.21/2010 S.553 - VORIS 21064 1) Allgemeines Für die Qualifikation zum Praxisanleiter ist nur der Abschluss des Moduls I erforderlich. Die Qualifikation zur pädagogischen Lehrkraft erfordert den erfolgreichen Abschluss der Module I und II. 2) Zugangsvoraussetzungen Die Zugangsvoraussetzung erfüllt, wer berechtigt ist, einen staatlich anerkannten Berufsabschluss im Gesundheits-, Pflege- oder Sozialbereich zu führen 1 und eine mindestens zweijährige Berufserfahrung (Vollzeit) hat (in begründeten Fällen können Ausnahmen zugelassen werden). 3) Ausbildungsziele Die Teilnehmer sollen befähigt werden, Ausbildungs- und Lehraufgaben in ihrem Fachgebiet wahrzunehmen. Hierzu zählen insbesondere didaktisch-methodische Kenntnisse in der Erwachsenenbildung, Medienkompetenz, Planung und Durchführung von Unterricht mit verschiedenen Arbeitsformen sowie Möglichkeiten der Bewertung und deren rechtliche Grundlagen. Ein wichtiges und übergeordnetes Ausbildungsziel ist die lerngruppengerechte praktische Umsetzung theoretischer Inhalte innerhalb der Anleitung/Ausbildung. 4) Curriculum Das Curriculum dieses Moduls beinhaltet folgende Schwerpunkte: A) Kompetenzen Management 1 Dies können beispielsweise sein: Gesundheitspfleger, (Kinder)-Krankenpfleger, Altenpfleger, Diätassistenten, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden, etc
-Betriebsorganisation -betriebswirtschaftliche Grundlagen -Entgeltsysteme - Rechtsformen von Einrichtungen des Gesundheitsund Sozialwesens -Personalwesen und - einsatz B) Rechtsgrundlagen Es werden in diesem Modul - anhand praktischer Fallbeispiele - Grundlagenkenntnisse aus folgenden Rechtsgebieten vermittelt. Eine Vertiefung findet im Modul 02 statt. -Bürgerliches Recht / Haftungsrecht -Strafrecht -Arbeitsrecht -Verwaltungs-/Schulrecht -Sozialrecht -Betreuungsrecht -Gesundheitsrecht -Nied. Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke C) Didaktisch-Methodische Kompetenzen In diesem Modul werden Grundlagen zu folgenden didaktischmethodischen Bereichen vermittelt: (Vertiefungen, insbesondere zu Medienkompetenz, speziellen didaktische und methodische Überlegungen sowie bestimmter Arbeitsformen im Unterricht, finden im Modul 02 statt.) -Kommunikation (Gesprächsführung, Rhetorik, Unterrichtsgespräch, Beratung) -Grundlagen didaktischer Überlegungen -Fachdidaktik -Grundlagen methodischer Überlegungen (Gestaltung von Anleitung/Unterricht) -Praktische Unterrichtsübungen -Reflexion eigener Aktionen -Bewertungskriterien
5) Abschluss Das Modul schließt mit einer Abschlussprüfung, die durch die Schule abgenommen wird. Die Prüfung besteht aus folgenden Teilen: - einer Facharbeit (ca 20-25 Seiten) Die Arbeit soll die Planung, Durchführung und Reflexion einer Unterrichtseinheit ( ca 2 Doppelstunden) beinhalten. - einer schriftlichen Prüfung (60 Min) Die schriftliche Prüfung enthält Fragen aus den o.a. drei Lernbereichen - einer praktischen Prüfung Die praktische Prüfung besteht aus dem Vorführen einer 45- minütigen Unterrichts-/Anleitungseinheit
Anlage 1 Zeitaufteilung: Themenbereich(e) U-Std A) Kompetenzen Management -Betriebsorganisation 8 -betriebswirtschaftliche Grundlagen 8 -Entgeltsysteme 5 -Rechtsformen von Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens 6 -Personalwesen und - einsatz 8 Summe 35 B) Rechtsgrundlagen -Bürgerliches Recht / Haftungsrecht -Strafrecht 6 -Arbeitsrecht 6 -Sozialrecht 6 -Betreuungsrecht 6 Gesundheitsrecht 8 -Nied. Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen 3 für psychisch Kranke Summe 45 C) Didaktisch-Methodische Kompetenzen -Kommunikation 12 (Gesprächsführung, Rhetorik, Unterrichtsgespräch, Beratung) -Grundlagen didaktischer Überlegungen 12 -Fachdidaktik 12 -Grundlagen methodischer Überlegungen (Gestaltung von Anleitung/Unterricht) 20 -Praktische Übungen mit Anleitungen 32 -Reflexion eigener Aktionen (praktisch) 22 -Bewertungskriterien 10 Summe 120 Gesamt 200 Präsenzzeit: ca 170 Std Eigenstudium: ca 30 Std
Kurs-Termine: 17.11.2014 19.02.2015 Einschließlich 3 Blockwochenenden: 12.-14.12.2014 09.-11.01.2015 06.-08.02.2015 Kurszeiten: jeweils 5 UStd (17-21 Uhr) (Montag und Donnerstag) An den drei Wochenenden: Freitags 17-21.00 Uhr (5 UStd), Samstags 09-16.30 Uhr (8 UStd) Sonntags 09-16.30 Uhr (8 UStd) Ort: forum practicale, Goslar, Bäckerstraße 14 (in den Räumen der Fereday School of English) Kursleitung: Dr. Hans Otto Reuss Kosten: 798,00 plus 65,00 Prüfungs- und Zertifikatsgebühr Inhalt: 200-stündiger Kurs über Kompetenzen Management, Rechtsgrundlagen, Didaktischmethodische Kompetenzen, mit zahlreichen praktischen Unterrichtsübungen und mit einer schulinternen Abschlussprüfung. Nach dem Krankenpflegegesetz (Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege KrPflAPrV) ist für PraxisanleiterInnen in den Gesundheitsfachberufen eine mindestens 200-stündige gesonderte berufspädagogische Qualifikation erforderlich. Für die Anerkennung als Lehrkraft an Schulen in Gesundheitsfachberufen werden 400 Stunden pädagogische Qualifikation benötigt. Erst mit einer solchen Weiterbildung kann man als Lehrkraft an einer Schule anerkannt werden. Dieser Kurs (Modul1 der berufspädagogischen Qualifikation) und das für Lehrkräfte aufbauende Modul2 erfüllen uneingeschränkt die Voraussetzungen der Zusatzqualifikation für die PraxisanleiterInnen (Modul1 entspricht der kompletten berufspädagogischen Zusatzqualifikation für PraxisanleiterInnen) und der berufspädagogischen Qualifikation für Lehrkräfte (Modul1 plus Modul2 bieten die erforderliche 400-stündige berufspädagogische Zusatzqualifikation, um als Lehrkraft anerkannt zu werden). Dieser Zusatz ist auch in den Teilnahmezertifikaten verankert.