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Transkript:

(bitte in DRUCKBUCHSTABEN ausfüllen) 1. Teilnehmer Geburtsdatum: Name: Vorname: Straße/Haus-Nr.: Land/PLZ/Stadt: Telefon (wichtig): Handy/Mobil (wichtig): E-Mail: 2. Teilnehmer Geburtsdatum: Name: Vorname: Straße/Haus-Nr.: Land/PLZ/Stadt: Telefon (wichtig): Handy/Mobil (wichtig): E-Mail: 3. Teilnehmer Geburtsdatum: Name: Vorname: Straße/Haus-Nr.: Land/PLZ/Stadt: Telefon (wichtig): Handy/Mobil (wichtig): E-Mail: Datum, Unterschrift des Anmelders ist verbindliche Anmeldung zur Reise aller aufgeführten Personen. Nur ein korrekt ausgefülltes und unterschriebenes Formular wird bearbeitet. Zimmerkategorie (bitte ankreuzen) 1HH*/** 2HH*/** 4HH 5HH 7HH* 8HH 10HH 11HH*** 13HH*** 14HH*** 16HH***/**** ANMELDUNG Hansi Hinterseer Fanreise 2017 3HH* 6HH*/** 9HH 12HH*** 15HH***/**** Zusatzoptionen: *= Aufpreis für seitlicher Meerblick p. P. 70,-/ 100,- im Einzel **= Aufpreis für direkter Meerblick p. P. 100,-/ 130,- im Einzel ***= Aufpreis für Privatpool p. P. 200,-/ 300,- im Einzel ****= Aufpreis für eigene Küche p. P. 150,- Aufpreis für PREMIUM PLUS BASIS 24,-/Tag/p. P. (nur buchbar für den gesamten Aufenthalt) Vorabaufenthalt auf Anfrage möglich Abflughafen (bitte ankreuzen / ggf. mit Aufpreis) Berlin Stuttgart Düsseldorf Wien Frankfurt/M. Zürich Hannover Leipzig andere: München Gegen Gebühr: Sitzplatzreservierung Fenster Gang XL Zug zum Flug Zum Zeitpunkt der Drucklegung liegen noch keine verbindlichen Flugpläne vor. Wir behalten uns insofern das Recht zur Preisänderung und Änderung der Abflughäfen vor. Wir werden Sie rechtzeitig darüber informieren. Versicherungen (optional) Basisschutz (Reiserücktritt, Reise- und Gesundheitsassistance) bis 66 Jahre 67,- p. P. / ab 67 Jahre 95,- p. P. Vollschutz (wie Basisschutz inkl. Reiseabbruch) bis 66 Jahre 75,- p. P. / ab 67 Jahre 98,- p. P. Komplettschutz (inkl. Reise-Krankenversicherung und Kranken-Rücktransport) bis 66 Jahre 96,- p. P. / ab 67 Jahre 125,- p. P. Alle Versicherungen verstehen sich ohne Selbstbehalt. Bei Buchungen über 1.500,- zzgl. 17,- bis 64,- Den Teilnehmern der Fanreise ist das Fotografieren und Filmen der Person Hansi Hinterseer und seiner Familie bis auf Privatnutzung grundsätzlich untersagt! Unautorisierte Nutzungen werden straf- und zivilrechtlich verfolgt. Eine Anzahlung von 25% ist nach Erhalt der Buchungsbestätigung sofort fällig. Die Restzahlung ist zum 15.08.2017 ohne Aufforderung zu begleichen. Die Buchungsanmeldung ist nach Bestätigung durch die PREMIUMWINGS GmbH verbindlich. Es gelten die AGBs der PREMIUMWINGS GmbH (siehe Rückseite). Kreditkartenzahlung mit Visa oder Mastercard ist gern möglich. Die Kreditkartengebühr beträgt 2%. Von der Fanreise habe ich erfahren über: Fanclub HH Homepage HH Facebook Seite GoldStar TV Freunde andere: DIESE ANMELDUNG SENDEN SIE BITTE per Post an: PREMIUMWINGS GmbH, Tauentzienstraße 16, D-10789 Berlin per Fax an: 0049-321 21 22 75 86 per E-Mail Anhang an: fanreise@premiumwings.com

Allgemeine Geschäftsbedingungen PREMIUMWINGS GmbH - Reiseveranstalter Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Bestandteil des mit uns geschlossenen Reisevertrages. Diese Reisebedingungen ergänzen die 651a ff. BGB und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns, und werden von Ihnen bei der Buchung anerkannt. Die durch uns erbrachten Reiseleistungen setzen sich aus dem zusammengestellten Leistungspaket, d.h. dem Flug, dem Hin- und Rücktransfer zum Hotel und die Hotelunterbringung zusammen. Weitergehende Leistungen sind nicht Vertragsbestandteil. 1. Abschluss des Reisevertrages 1.1. Auf Grundlage des vorliegenden Anmeldeformulars bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung Sie jedenfalls dann, wie für Ihre eigene Verpflichtung einstehen, wenn Sie eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch uns in Berlin zustande. Über die Annahme, für die es keiner besonderen Form bedarf, informieren wir Sie durch Übersendung der Reisebestätigung und Rechnung. Weicht der Inhalt unserer Bestätigung vom Inhalt der Ihrigen Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das wir uns für die Dauer von 10 Tagen gebunden fühlen. Der Vertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser 10 Tage die Annahme erklären; anderenfalls liegt kein Reisevertrag zwischen Ihnen und uns vor. 1.2. Bitte benachrichtigen Sie uns umgehend, wenn Sie als Reiseanmelder Ihre Reisedokumente nicht spätestens 5 Tage vor Reiseantritt von uns erhalten haben. In diesem Falle werden wir, Ihre Zahlung vorausgesetzt, die Reisedokumente sofort zusenden oder bei Flugreisen am Abflughafen gegen Zahlungsnachweis frühestens 1 Tag vor dem Flugtag aushändigen. 2. Bezahlung 2.1. Innerhalb einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung wird die vereinbarte und auf der Reisebestätigung ausgewiesene Anzahlung in Höhe von 25 % des Reisepreises fällig. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Der Reisepreis ist 8 Wochen vor Reisebeginn fällig. Nach Zahlungseingang werden Ihnen die Unterlagen per Post zugestellt. 2.2. In jedem Fall wird Ihnen vor einer Zahlung mit der Reisebestätigung der Sicherungsschein übergeben oder übersandt, denn Ihre auf den Reisepreis geleistete Zahlungen sind gemäß 651k BGB Insolvenz gesichert. 2.3. Zahlungen sind per Überweisung möglich. Eine Zahlung per Visa oder Mastercard ist gegen einen Aufpreis von 2% möglich. Eine Zahlung mit MaestoCard/EC-Karte ist nicht möglich. 2.4. Gehen Ihre Zahlungen nicht fristgemäß und vollständig ein und zahlen Sie auch nach Mahnung nicht, können wir den Reisevertrag kündigen und die in Ziffer 5 aufgeführten Rücktrittspauschalen bei Ihnen geltend machen. Bankgebühren sind vom Reisenden zu tragen. 2.5. Bei kurzfristiger Buchung, ab dem 30. Tag vor Reisebeginn, ist der komplette Reisepreis sofort fällig. 2.6. Wenn Sie Zahlungen nicht zu dem vereinbarten Termin leisten und wir Sie deshalb mahnen müssen, sind wir berechtigt, eine Mahnkostenpauschale in Höhe von 2,50 zu erheben, wobei Ihnen der Nachweis, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind, unbenommen bleibt. 3. Reiseprogramm, Leistungen 3.1. Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Leistungsbeschreibung, soweit sie Vertragsgrundlage geworden sind, sowie die hierauf bezogene Angaben in der Reisebestätigung verbindlich. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Angaben zu erklären, über die wir Sie vor der Buchung Ihrer Reise selbstverständlich informieren werden. 3.2. Ein Anspruch auf Erstattung bzw. Teilerstattung besteht jedoch nicht. 3.3. Wenn Sie die Reise verlängern wollen, wenden Sie sich rechtzeitig an uns. Eine solche Verlängerung ist nur möglich, wenn Ihr Zimmer nicht belegt ist. Der Rückflug erfolgt dann im Rahmen der noch freien Platzkapazitäten. Falls durch die Verlängerung eine Änderung des ursprünglich gebuchten Flughafens notwendig wird, besteht kein Anspruch auf Ersatzbeförderung. Der Preis für die Verlängerung wird individuell berechnet und Ihnen zur Annahme mit separater Rechnung übersandt. Wir halten uns an den Preis 5 Tage gebunden, danach erlischt das Angebot bei nicht rechtzeitiger Annahme. 4. Leistungs- und Preisänderung 4.1. Änderung oder Abweichung einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages (z. B. Flugzeitenänderungen, Änderungen des Programmablaufs), die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wiedertreuen Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderung oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir werden Sie von Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen. 4.2. Informieren Sie sich bitte bis spätestens 24 Stunden, aber nicht früher als 48 Stunden vor Rückflug bzw. Rückfahrt bei unserer Reiseleitung vor Ort über die genauen Flug- bzw. Fahrzeiten. 4.3. Wir behalten uns vor, die im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistung wie Hafen oder Flughafengebühren entsprechend wie folgt zu ändern: Erhöhen sich bei Abschluss des Reisevertrages zb bestehende Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so können wir den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: a) Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Flughafengebühren uns gegenüber erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar waren. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises werden wir Sie unverzüglich informieren. Preiserhöhungen ab dem 20 Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhung von mehr als 5 % sind Sie berechtigt, ohne Gebühr vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten. Sie müssen diese Rechte unverzüglich nach Erklärung der Preiserhöhung geltend machen. b) Die im vorstehenden Absatz genannten Rechte stehen Ihnen auch im Fall einer erheblichen Reiseänderung zu und sind ebenfalls unverzüglich nach Bekanntgabe der wesentlichen Änderungen geltend zu machen. 5. Rücktritt vor Reisebeginn durch den Reisenden Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgebend ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns. Ihnen wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Treten Sie von dem Vertrag zurück oder die Reise nicht an, so können wir anstelle des Reisepreises Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für unsere Aufwendungen verlangen, sofern Sie den Rücktritt nicht zu vertreten haben und es sich nicht um ein Fall höherer Gewalt handelt. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistung zu berücksichtigen. Es bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder dem Nichtantritt der Reise keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind, als die von uns in der Pauschale (siehe unten) ausgewiesenen Kosten. Die pauschalieren Ansprüche auf Rücktrittsgebühren betragen: a) Bis 181 Tage vor Abreise 40 %, b) bis 30 Tage vor Abreise 85 %, c) bis zum Reisetag oder bei Nichterscheinen 100 % des Reisepreises. Sollten diese Pauschalen gerichtlich rechtskräftig festgestellt als unwirksam gelten, so gilt 651i Abs. 2 BGB entsprechend. 6. Ersatzteilnehmer Bis zum Reisebeginn kann sich jeder angemeldete Reiseteilnehmer durch einen Dritten ersetzen lassen, wenn uns dies schriftlich mitgeteilt wird. Sofern die dritte Person den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt, können wir dem Wechsel der Person widersprechen. Widersprechen wir dem Wechsel nicht, so tritt die dritte Person statt des ursprünglichen Reisenden in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag ein. Die dadurch entstehenden tatsächlichen Mehrkosten haben Sie sowie der Dritte als Gesamtschuldner zu tragen. Die Mehrkosten werden durch die jeweiligen Leistungsträger ermittelt und Ihnen durch uns in Rechnung gestellt. 7. Schriftform Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen sind grundsätzlich formlos möglich, sollten ihn Ihrem Interesse aus Beweisgründen aber in jedem Fall schriftlich erfolgen. 8. Reiseversicherung Eine Reiserücktrittskostenversicherung sowie eine Reisekrankenversicherung sind im Reisepreis nicht eingeschlossen. Wir empfehlen dringend den Abschluss dieser Versicherungen, und zwar unmittelbar bei Buchung der Reise. Wir bitten Sie bei Eintritt eines solchen Schadensfalls sich direkt an eine solche Versicherung zu wenden, da wir mit der Schadensregulierungen nicht befasst sind. 9. Rücktritt durch den Reiseveranstalter In folgenden Fällen können wir vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen: 9.1. ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise trotz Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In dem Falle ist die Einbehaltung des Reisepreises bis auf den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt ist, gerechtfertigt. Eventuelle Mehrkosten für den Rücktransport trägt der Reisende. 9.2. bis 8 Wochen vor Reiseantritt, wenn wir in der Beschreibung der Reise ausdrücklich auf die für die Reise notwendige Mindestteilnehmerzahl hingewiesen haben, können wir erklären, dass die Mindesteilnehmerzahl nicht erreicht ist, die Reise nicht durchgeführt und der Reisevertrag gekündigt wird. Der Reisepreis wird sodann zurückerstattet. 10. Aufhebung des Vertrages wegen höherer Gewalt Wird die Reise in Folge bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Wir sind verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, Sie zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von Ihnen und je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten Ihnen zur Last. 11. Haftung des Reiseveranstalters 11.1. Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für: die gewissenhafte Reisevorbereitung; die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger; die Richtigkeit der Beschreibung aller hier angegebener Reisedienstleistungen, sofern wir nicht gemäß Ziffer 4 vor Vertragsschluss eine Änderung der Angabe erklärt haben, jedoch nicht für die Angaben in Orts-, Hotel- oder anderen nicht von uns herausgegebenen Prospekte, abgegeben worden oder Ihren Reiseunterlagen beigefügt sind; die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen (Flug-, Transfer-, Hotelunterbringung). 11.2. Für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Mietwagen etc.) und die in der Reiseausschreibung und Bestätigung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden, haften wir auch bei Teilnahme der Reiseleitung an diesen Sonderveranstaltungen nicht. 12. Beschränkung der Haftung 12.1. Unsere Haftung aus dem Reisevertrag für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder wir für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einen Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist. 12.2. Für alle Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir jeweils je Reisenden und Reise bei Sachschäden bis zur Höhe des dreifachen Reisepreises. Möglicherweise darüber hinausgehender Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen im Zusammenhang mit Reisegepäck bleiben unberührt. 13. Gewährleistung 13.1. Sollte eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so können Sie innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Sie sind verpflichtet, alles Ihnen zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden; insbesondere sind Sie verpflichtet, Ihre Beanstandung unverzüglich anzuzeigen. Wenden Sie sich dazu bitte zunächst an unsere örtlichen Vertreter (siehe Reiseunterlagen). Ansonsten setzen Sie sich bitte direkt mit uns in Verbindung. Sie erreichen Premiumwings GmbH unter der Telefonnummer +49(30)61746548, Montags-Freitags 10:00 bis 18:00 Uhr. 13.2. Wir können die Abhilfe jedoch verweigern, wenn Sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. 13.3. Sofern Ihr Gepäck bei Flugreisen verloren geht oder beschädigt wird, müssen Sie unbedingt eine Schadensanzeige an Ort und Stelle bei der Fluggesellschaft erstatten, die die Beförderung durchgeführt hat. Nach den Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften ist die Schadensanzeige in der Regel Voraussetzung für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung und/oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung anzuzeigen. Für den Verlust bzw. die Beschädigung von Wertgegenständen oder Geld im aufgegebenen Gepäck übernehmen wir keine Haftung. 14. Minderung des Reisepreises Nach Reiseende können Sie eine Minderung des Reisepreises geltend machen, falls die Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht und Sie deren Anzeige vor Ort nicht schuldhaft unterlassen haben. 15. Kündigung des Vertrages Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, obwohl Sie diese verlangt haben, so können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmung den Reisevertrag kündigen. Sie schulden uns dann den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für Sie nicht völlig wertlos waren. 16. Schadensersatz Unbeschadet der Minderung oder der Kündigung können Sie Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einen Umstand, den wir nicht zu vertreten haben. 17. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung 17.1. Sämtliche in Betracht kommende vertragliche Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise müssen Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende möglichst schriftlich bei uns geltend machen. Ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckbeschädigung ist binnen 7 Tagen, ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung geltend zu machen. 17.2. Ansprüche aus unerlaubter Handlung, soweit es sich nicht um einen Personenschaden handelt, müssen Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende möglichst schriftlich bei uns geltend machen. 17.3. Bei Personenschäden sind Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei uns innerhalb von einem Monat nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende geltend zu machen, soweit Kenntnis vom Schädiger oder schädigendem Ereignis innerhalb der vertraglichen Reisezeit besteht oder eine Kenntnis hätte bestehen müssen. 17.4. Nach dem Ablauf vorstehender Fristen können Sie die Ansprüche nur noch dann geltend machen, wenn Sie an der Einhaltung der Frist ohne Ihr Verschulden gehindert waren. 17.5. Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren in einem Jahr, beginnend mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. 17.6. Ansprüche aus unerlaubter Handlung, soweit keine Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit vorliegen, verjähren in einem Jahr, beginnend ab den Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte, soweit die Verletzung nicht vorsätzlich erfolgte. 17.7. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Haben Sie Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem wir die Ansprüche schriftlich zurückweisen. 18. Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsbestimmungen Bitte beachten Sie die Information zu Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften des Reiselandes, denn Sie sind für die Einhaltung dieser Bestimmungen selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung wachsen, gehen zu Ihren Lasten. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass die Verzögerung von uns zu vertreten ist. 19. Datenschutz und allgemeine Bestimmungen 19.1. Die Erhebung und Verarbeitung aller personenbezogenen Daten erfolgen nach dem deutschen gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Es werden nur solche persönlichen Daten erhoben und an Partner weitergeleitet, die zur Abwicklung Ihrer Reise notwendig sind. Diese und unsere Mitarbeiter sind von uns zur Verschwiegenheit verpflichtet. 19.2. Aufrechnungsverbot: Der Reisende ist nicht berechtigt, gegen Ansprüche auf Zahlung des vereinbarten Reisepreises mit Gegenforderung die Aufrechnung zu erklären, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif. 19.3. Alle Angaben in unseren Prospekten werden vorbehaltlich gesetzlicher oder behördlicher Genehmigungen veröffentlicht. Einzelheiten dieser Prospekte entsprechen dem Stand bei Drucklegung. 19.4. Gerichtsstand für Kaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Berlin. 19.5. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Reiseveranstalter: Premiumwings GmbH, Tauentzienstrasse 16, D-10789 Berlin Stand September 2015