Am Kreidenbach 22 83064 Raubling Tel 08035966693 www.vetmedicus.eu Leitung Birgit Schichtl Berufsbegleitendes Studium zum Tierheilpraktiker Studieninformation Vetmedicus bietet in einem Studium die Grundausbildung zum THP in 24 Monaten an. Ein Verkürzen oder Verlängern der Studienzeit ist immer möglich. Zusätzlich können Praxisseminare gebucht werden. Behandelt werden in diesen Studiengängen vorzugsweise Pferde, Hunde und Katzen. Inhalt des Studienlehrganges: Berufs- und Gesetzeskunde Anatomie, pathologische Anatomie, Physiologie und Pathophysiologie allgemeine Krankheitslehre Untersuchungsmöglichkeiten Homöopathie Grundkenntnisse Akupunktur Grundkenntnisse Haltung und Fütterung Phytotherapie Bachblüten und weitere Behandlungsmöglichkeiten Klassische Naturheilkunde Im Durchschnitt sollte der Studierende 8-10 Stunden wöchentliche Lernzeit aufwenden können um die Studienzeit einzuhalten. Fachbücher zum Studiengang werden nach Einschreibung bekannt gegeben.
Studieninformation Naturheilkunde ist nicht nur eine Wissenschaft und ein Handwerk, sondern zugleich auch eine Kunst. Die Tätigkeit des Heilkundigen sollte also nicht nur aus einer fundierten, möglichst umfassenden Kenntnis der Anatomie, Physiologie und Pathologie resultieren, sondern- und da beginnt die Kunst- er sollte darüber hinaus in der Lage sein, die Bausteine dieses Wissens sinnvoll zusammenzufügen und in Beziehung zu den Lebensumständen des Patienten bringen. Warum hat dieses Tier diese Krankheit zu diesem Zeitpunkt? Das ist die Kernfrage der ganzheitlichen Medizin. Die ganzheitliche Medizin kann nicht als eine Ansammlung von Techniken betrachtet werden, sondern erfordert den kreativen Einsatz von Wissen, Intuition und handwerklichem Können des Therapeuten. Diese Sichtweise eröffnet uns eine Vielzahl von Therapiemöglichkeiten. Das Berufsbild des Tierheilpraktikers Im Gegensatz zur Heilpraktikerausbildung muss der Tierheilpraktiker nur eine schulinterne Prüfung absolvieren, eine amtsärztliche Überprüfung beim Gesundheitsamt ist nicht notwendig. Die Nachfrage nach naturheilkundlichen fundierter Unterstützung bei der allgemeinen und medizinischen Betreuung von Haus- und Nutztieren wird in Zukunft stetig zunehmen. Die Unterhaltung einer Vollzeitpraxis als Tierheilpraktikers ist möglich.
Tätigkeitsfelder Behandlung von Tieren mit schonenden Verfahren und Heilmitteln, die wenig Nebenwirkungen erzeugen. Intensive Beratung des Tierhalters zu Fragen der Tierhaltung. Hierzu gehören die Tierpsychologie, Erziehung,Ernährung, Fortpflanzung und der Tierschutz. Meldung beim Veterinäramt und Abgabe des Falles, wenn anzeige- und meldepflichtige Infektionskrankheiten auftreten. In der Tiermedizin können, wie in der Humanmedizin auch, längst nicht alle Erkrankungen mit Naturheilmitteln ausgeheilt werden. Es gibt auch eindeutige Domänen der Schulmedizin. Dazu gehören unter anderem Operationen, Impfungen sowie alle meldepflichtigen Erkrankungen nach dem Bundesseuchengesetz. Berufliche Aussichten Tierheilpraktiker sind schon seit Jahrzehnten etabliert. In den letzten Jahren sind verstärkt Bemühungen im Gange, Standesvertretungen zu gründen. So gibt es mittlerweile schon viele Tierheilpraktikerverbände in Deutschland, die sich zu einem Dachverband zusammengeschlossen haben. Im Verlauf des Lehrgangs teilen wir Ihnen die Adressen der einzelnen Verbände mit. Besonders bei der Behandlung von Pferden, Hunden und Katzen werden naturheilkundliche Behandlungsmethoden immer stärker gefragt. Im allgemeinen können selbstständige Tierheilpraktiker nach einer gewissen Anlaufphase mit guten Praxisumsätzen rechnen. Drüber hinaus hat sich in den letzten Jahren noch ein weiteres lukratives Betätigungsfeld für Tierheilpraktiker herauskristallisiert: Die Beratung von Tierhaltern zu gesundheitlichen Themen, in Workshops, Seminaren, etc.. Ob Sie als Tierpfleger in einem Zoo oder Tierheim arbeiten, als Angestellter in einem Tiergeschäft im landwirtschaftlichen Bereich sind, oder in der Tierzucht arbeiten: Die Ausbildung zum Tierheilpraktiker wertet Ihr Angestelltenverhältnis in jedem Fall auf, was höhere Kompetenzen und einen besseren Verdienst zur Folge haben kann.
Gesetzliche Vorschriften bei der Niederlassung als Tierheilpraktiker in Deutschland Die Tätigkeit als Tierheilpraktiker ist durch die Vorschrift des Arzneimittelgesetzes, des Tierseuchengesetzes und des Tierschutzgesetzes eingeengt. Die Namensbezeichnung Tierheilpraktiker" ist nicht geschützt. Gleichzeitig findet jedoch im Rahmen dieser Gesetze seine Überwachung statt. 1. Beim Arzneimittelgesetz AMG geschieht dies durch den 64, beim Tierseuchengesetz findet die Überwachung des Betriebes des Tierheilpraktikers aufgrund des 73 statt und das Tierschutzgesetz zwingt den Tierheilpraktiker nach 16 Abs. 2 zur Auskunftspflicht. 2. Der Tierheilpraktiker ist verpflichtet bei der Niederlassung gemäß 14 der Gewerbeordnung seine Praxis beim zuständigen Ordnungsamt anzuzeigen. Hier gibt es von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Regelungen, ob der Tierheilpraktiker zu den freiberuflichen Tätigkeiten gehört. 3. Gemäß 67 des AMG muss der Tierheilpraktiker bei seiner Niederlassung der Arzneimittelüberwachungsstelle anzeigen, dass er freiverkäufliche sowie apothekenpflichtige Mittel anwendet. Falls er beabsichtigt, freiverkäufliche Arzneimittel abzugeben,muss er den Sachkundenachweis nach 50 des AMG vorlegen. Studienbeginn: Ein Beginn ist jederzeit möglich. Studienabschluss: Die Ausbildung schließt mit einer Abschlussklausur am Ende des letzten Studienbriefes ab.
Gebühren : Information: Bei den Gebühren haben wir Praxisseminare und Grundlehrkurs preislich getrennt Daher geben wir Ihnen die Möglichkeit, das Studium als Fernlehrgang zu absolvieren. Eine Zubuchung von Praxisseminaren ist jederzeit, auch nach Abschluss möglich. GebührenSelbststudium Inhalt : 24 Studienbriefe incl. Hausaufgaben Praxisseminare in Gruppen pro Wochenende 740,00 Euro 220,00 Euro Ratenzahlung sind zwischen 3 und 12 Monate möglich. Bitte beantragen Sie dazu vorab die Ratenzahlungsvereinbarung. Bei Gesamtzahlung des Kurses gewähren wir einen Rabatt von 10& % Ablauf: Sie bearbeiten die Studienbriefe nach und nach und senden dann jeweils die Hausaufgaben ein. ( Bitte per Mail ) Sobald Sie mit allen Studienbriefen fertig sind geben Sie uns Bescheid und wir vereinbaren einen Prüfungstermin. Den Ablauf erklären wir Ihnen dann telefonisch. Anmeldung : Sie können sich per Mail oder über die Kontaktseite Vetmedicus anmelden. Bitte vollständigen Namen, Adresse, Kurs und Beginn. Sie erhalten dann von uns eine Bestätigung, wo alle weitere Vorgehen beinhaltet ist.
Allgemeine Geschäftsbedingungen/ Teilnahmebedingungen für Lehrgänge des privaten Lehrinstitutes für Tierheilkunde Birgit Schichtl Am Kreidenbach 22 83064 Raubling 1. Anmeldung Der Vertrag zwischen Vetmedicus und dem Vertragspartner kommt zustande mit Bestätigung/Rechnung der zugegangenen Anmeldung. Die Bestätigungsfrist beträgt einen Monat. 2. Inhalt und Durchführung des vereinbarten Lehrgangs 2.1 Der Inhalt und die Durchführung richten sich nach dem jeweiligen Lehrgangs -und Seminarprogramm als ergänzendem Vertragsbestandteil. Das jeweils aktuelle Lehrgangs- oder Seminarprogramm kann auf Anforderung nochmals übermittelt werden. 2.2 Das Lehrinstitut behält sich vor, in zumutbaren und die Interessen des Vertragspartners nicht unangemessenen benachteiligten Umfang einzelne Lehrinhalte ohne Zustimmung des Vertragspartners an die Bedürfnisse des Unterrichts anzupassen. 2.3 Entsprechendes gilt für Terminänderungen, Wechsel des Unterrichtsortes, der Räumlichkeiten, Änderungen im Rahmen des Dozenteneinsatzes sowie Absage von Lehrgängen. 3. Rücktritt/ Kündigungsfristen/ Zahlungsbedingungen 3.1 Die Anmeldung zu einem Lehrgang kann bis 2 Wochen vor Beginn kostenfrei widerrufen werden. Der Rücktritt bedarf der Schriftform. Erfolgt der Rücktritt bis 14 Tage vor Beginn wird für den entstehenden Verwaltungsaufwand eine Rücktrittsgebühr von 50 Euro erhoben, die mit Erhalt der Rücktrittsbestätigung fällig wird. Erfolgt der Rücktritt später als 14 Tage vor Lehrgangs bzw. Anmeldebeginn, ist die volle Gebühr zu entrichten. Der Lehrgangsbeginn ist das Datum der Versendung der Unterrichtsunterlagen nach Anforderung, auch wenn auf dem Anmeldeformular ein anderer Beginn vermerkt war. Die Kurse können mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten gekündigt werden. Bei grober Störung oder Verhaltens, dass zur Schädigung der Schule führt kann eine fristlose Kündigung erfolgen. 3.2 Die Gebühr wird bei Lehrgangsbeginn fällig 3.4 Muss ein Lehrgang von dem Veranstalter abgesagt werden, werden die bereits entrichteten Gebühren in voller Höhe erstattet. 4. Datenschutz Dem Vertragspartner wird hiermit bekannt gegeben, dass das private Lehrinstitut für Tierheilkunde personenbezogene Daten in automatisierte Dateien speichert und versichert, dass deren Erfassung, Verarbeitung und Weitergabe ausschließlich im Rahmen des Fortbildungszweckes erfolgen. Die unterschriebene Anmeldung umfasst das ausdrückliche Einverständnis des Vertragspartners. 5. Haftung Vetmedicus haftet nicht für Schäden des Vertragspartners, insbesondere für solche, die durch Unfälle in den Schulungsräumen und durch Verlust oder Diebstahl von in die Schulungsräume mitgebrachten Sachen, insbesondere Garderobe und Wertgegenstände, entstehen. Jeder Schüler ist verpflichtet eine eigene Unfallversicherung, die den Umgang mit Tierbehandlungen und deren Gefahren einschließt, abzuschließen. 6. Schriftform / Sonstiges 6.1 Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden zu diesen Bedingungen sowie einseitige Willenserklärungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Dies gilt auch für Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Erklärungen unsere Mitarbeiter bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 6.2 Die Unwirksamkeit einzelnerer Teilnahmebedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Etwaige unwirksame Bestimmungen werden die Vertragsparteien durch solche ersetzen, die Ihrem wirtschaftlichen Zweck nach den unwirksamsten am nächsten kommen.
7. Gerichtsstand Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Rosenheim, wenn die Parteien Kaufleute oder juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind. Das private Lehrinstitut ist jedoch berechtigt, den Vertragspartner an seinem Sitz zu verklagen. Ich habe die AGBs gelesen und bin damit einverstanden Datum Ort Unterschrift ( bitte per Mail bei Anmeldung mitschicken )