Rechenschaftsbericht. für Pensionskasse Glarus Hauptstrasse Glarus

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Transkript:

Rechenschaftsbericht für Pensionskasse Glarus Hauptstrasse 45 8750 Glarus Dieser Rechenschaftsbericht fasst das Stimmverhalten nach folgenden Spezifikationen zusammen: Zeitraum: 01.04.2018 bis 30.06.2018 Traktanden: Alle Zusammenfassung aller Traktanden, d.h. nicht nur die stimmpflichtigen Traktanden nach Art. 22 Abs. 1 VegüV. Berichtstyp: Vollständig Zusammenfassung aller Stimminstruktionen, d.h. nicht nur Abweichungen zum Verwaltungsrat und Enthaltungen nach Art. 23 Abs. 2 VegüV. Zusammenfassung des Abstimmungsverhalten:

Für folgende Unternehmen wurden die Stimmrechte wahrgenommen: Adecco 19.04.2018 Bâloise 27.04.2018 Banque Cantonale Vaudoise 26.04.2018 BFW Liegenschaften 03.05.2018 Credit Suisse 27.04.2018 Dufry 03.05.2018 Forbo 06.04.2018 Geberit 04.04.2018 Helvetia 20.04.2018 Kühne + Nagel 08.05.2018 LafargeHolcim 08.05.2018 Lonza Group 04.05.2018 Nestle 12.04.2018 Panalpina 08.05.2018 PSP Swiss Property 05.04.2018 Romande Energie 29.05.2018 Sonova 12.06.2018 Swatch Group 24.05.2018 Swiss Finance & Property Investment 10.04.2018 Swiss Life 24.04.2018 Swiss Re 20.04.2018 Swisscom 04.04.2018 Temenos 15.05.2018 u-blox 24.04.2018 UBS 03.05.2018 Vaudoise Assurances 07.05.2018 Vifor Pharma 15.05.2018 Zurich Insurance Group 04.04.2018

Auflistung der einzelnen Stimminstruktionen aller abgestimmten Firmen Ordentliche Generalversammlung Adecco (19.04.2018) 1 Geschäftsbericht 2017 1.1 Genehmigung des Geschäftsberichtes 2017 Annahme Der Verwaltungsrat beantragt, den operativen und finanziellen Lagebericht und Ausblick, die Jahresrechnung der Adecco Group AG und die Konzernrechnung der Adecco Gruppe für das Geschäftsjahr 2017 zu genehmigen. Die Revisionsstelle bestätigt in Ihrem Prüfungsurteil, dass die Jahresrechnung und die Konzernrechnung den tatsächlichen Verhältnissen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsprechen und sämtliche Standards sowie gesetzliche Vorschriften eingehalten wurden. Die im Lagebericht dargelegten Informationen entsprechen den üblichen Standards. zrating empfiehlt in Übereinstimmung mit Art. 4.3 und 4.2 der Abstimmungsrichtlinie die Annahme dieses Traktandums. 1.2 Konsultativabstimmung über den Vergütungsbericht 2017 Annahme Der Verwaltungsrat beantragt, den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2017 in einer Konsultativabstimmung zu bestätigen. Adecco erreicht 11 von 20 Punkten für das Vergütungssystem von zrating. Nachfolgend sind die Vergütungen und das Vergütungssystem für Verwaltungsrat und Konzernleitung zusammengefasst: - Verwaltungsratspräsident 2017: CHF 1'552'566 (2016: CHF 1'558'475) - Verwaltungsrat (inkl. Präsident) 2017: CHF 4'579'496 (2016: CHF 4'792'913) - CEO (Alain Dehaze) 2017: CHF 4'515'335 (2016: CHF 4'019'649), davon variable Vergütung ca. 52.0 % - Geschäftsleitung (inkl. CEO) 2017*: CHF 25'160'562 (2016: CHF 23'119'787), davon variable Vergütung ca. 47.2 % *Im Jahr 2017 gab es für ehemalige Mitglieder der Geschäftsleitung eine Vergütung im Umfang von CHF 770'518, die in den oben aufgeführten Beträgen inkludiert ist. Der Verwaltungsrat erhält fixe Vergütungen in bar (66.6 %) und in auf 3 Jahre gesperrten Aktien (33.3 %). Die Vergütungskomponenten der Konzernleitung sind nachfolgend dargestellt: Fixe Vergütung: - Basissalär - Zusatzleistungen Variable Vergütung: - Kurzfristiger Anreizplan (Barvergütung) (Short Term Incentive Plan, STIP) (Leistungsperiode 1 Jahr. Zielgrössen: Operating Income before Amortisation and Impairmant of Goodwill (EBITA) [65 %], Umsatz [20 %], Days Sales Outstanding (DSO) [15 %]. Zielbetrag: 60 %-100 % des Basissalärs, max. 150 % des Zielbetrages) - Langfristiger Anreizplan (Performance Shares) (Long Term Incentive Plan, LTIP) (Leistungsperiode 3 Jahre. Zielgrössen: relativer Total Shareholder Return [100 %] im Vergleich zu 17 Vergleichsunternehmen, Zielbetrag: 60 %-100 % des Basissalärs, max. 100 % des Zielbetrages) Der Vergütungsbericht ist transparent und verständlich verfasst. Die einzelnen Vergütungskomponenten, deren Gewichtungen, die Zielgrössen und die maximale Höhe der variablen Vergütungen sind beschrieben. Die Zielerreichungsgrade sind für den kurzfristigen Anreizplang (STIP) lediglich in Form von durchschnittlichen relativen Auszahlungsniveaus angegeben. Die Zielerreichung für den langfristigen Anreizplan ist nur allgemein umschrieben. Der Verwaltungsrat scheint zudem einen grösseren subjektiven Ermessensspielraum bei der Beurteilung der Zielerreichung zu haben und der Langfristiger Anreizplan (LTIP) kann eine Hebelwirkung entwickeln. Die Vergütungshöhe erscheint jedoch im Verhältnis zu anderen Gesellschaften mit vergleichbarer Grösse und Komplexität angemessen (CEO Adecco: CHF 4'515'335, CEO Industrieunternehmen SMI: CHF 5'274'876 [Mittelwert]/CHF 4'019'649 [Median]). Ebenfalls erscheint die Vergütungshöhe im Einklang mit dem dauernden Gedeihen der Gesellschaft zu stehen (TSR 1 Jahr: 14.5 % [SPI: 18.2 %]/ TSR 3 Jahre: 16.9 % [19.4 %]). zrating empfiehlt in Übereinstimmung mit Art. 4.4 der Abstimmungsrichtlinie die Annahme dieses Traktandums.

2 Verwendung des Bilanzgewinnes 2017 und Ausschüttung einer Dividende Annahme Der Verwaltungsrat beantragt, eine Bruttodividende von CHF 2.50 pro Namenaktie aus dem Bilanzgewinn 2017 auszuschütten und den verbleibenden Betrag des Bilanzgewinnes 2017 vorzutragen. Der Gesellschaft steht für eigene Aktien keine Dividende zu. Per 31. Dezember 2017 hätte der Totalbetrag für die Dividende rund CHF 415'000'000 betragen (brutto). Der definitive Totalbetrag wird sich aus der Multiplikation der Dividende pro Aktie (brutto) mit der Anzahl der am Dividendenstichtag (26. April 2018) dividendenberechtigten Aktien errechnen. Bis zum Dividendenstichtag kann sich die Anzahl dieser Aktien verändern. Das Ex-Datum ist der 25. April 2018. Die Dividende wird nach Abzug der Verrechnungssteuer von 35% ausbezahlt. - Vortrag 2016: CHF 3'119'000'000 - Jahresgewinn: CHF 404'000'000 - Bilanzgewinn: CHF 3'523'000'000 - Ausschüttung Bruttodividende: ca. CHF -415'000'000 - Vortrag auf neue Rechnung: CHF 3'108'000'000 Ausschüttungsquote: 52.6 % (2016: 56.5 %) zrating empfiehlt in Übereinstimmung mit Art. 4.6 der Abstimmungsrichtlinie die Annahme dieses Traktandums. 3 Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung Annahme Der Verwaltungsrat beantragt, allen Mitgliedern des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2017 Décharge zu erteilen. zrating liegen keine Informationen vor, die für eine Verweigerung der Entlastung sprechen. zrating sind keine bedeutenden Kontroversen aus dem Geschäftsjahr 2017 von Adecco bekannt. zrating empfiehlt in Übereinstimmung mit Art. 4.5 der Abstimmungsrichtlinie die Annahme dieses Traktandums. 4 Genehmigung des maximalen Gesamtbetrages der Vergütung des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung 4.1 Genehmigung des maximalen Gesamtbetrages der Vergütung des Verwaltungsrates Annahme Der Verwaltungsrat beantragt die Genehmigung eines maximalen Gesamtbetrages der Vergütung des Verwaltungsrates in der Höhe von CHF 4'700'000 für die Amtsperiode ab ordentlicher Generalversammlung 2018 bis zum Abschluss der ordentlichen Generalversammlung 2019. Die vorgeschlagene maximale Gesamtvergütung für die Mitglieder des Verwaltungsrats basiert auf 8 Mitgliedern (Vorjahr: CHF 4'700'000 bei 8 Mitgliedern). Im Vergütungsbericht 2017 können folgende Vergütungen an den Verwaltungsrat entnommen werden: - Verwaltungsratspräsident 2017: CHF 1'552'566 (2016: CHF 1'558'475) - Verwaltungsrat (inkl. Präsident) 2017: CHF 4'579'496 (2016: CHF 4'792'913) zrating unterstützt grundsätzlich prospektive Genehmigungen für fixe Vergütungskomponenten. Der Verwaltungsrat erhält ausschliesslich fixe Vergütungen in bar (66.6 %) und in auf 3 Jahre gesperrten Aktien (33.3 %). Der beantragte Gesamtbetrag für die kommende Amtsdauer erscheint im Vergleich zu anderen Gesellschaften mit vergleichbarer Grösse und Komplexität angemessen (VRP SMI Industrieunternehmen: CHF 1'205'091 [Mittelwert]/CHF 1'200'000 [Median]). zrating empfiehlt in Übereinstimmung mit Art. 4.8 der Abstimmungsrichtlinie die Annahme dieses Traktandums. 4.2 Genehmigung des maximalen Gesamtbetrages der Vergütung der Geschäftsleitung Annahme Der Verwaltungsrat beantragt die Genehmigung eines maximalen Gesamtbetrages der Vergütung der Geschäftsleitung in der Höhe von CHF 35'000'000 für das Geschäftsjahr 2019. Die vorgeschlagene Gesamtvergütung für die Mitglieder der Geschäftsleitung basiert auf 13 Mitgliedern (Vorjahr: CHF 34'800'000 bei 13 Mitgliedern). Im Vergütungsbericht 2017 können folgende Gesamtvergütungen an die Konzernleitung

entnommen werden: - CEO (Alain Dehaze) 2017: CHF 4'515'335 (2016: CHF 4'019'649), davon variable Vergütung ca. 52.0 % - Geschäftsleitung (inkl. CEO) 2017*: CHF 25'160'562 (2016: CHF 23'119'787), davon variable Vergütung ca. 47.2 % *Im Jahr 2017 gab es für ehemalige Mitglieder der Geschäftsleitung eine Vergütung im Umfang von CHF 770'518, die in den oben aufgeführten Beträgen inkludiert ist. zrating unterstützt grundsätzlich prospektive Genehmigungen für fixe Vergütungskomponenten und retrospektive Genehmigungen für die variablen Vergütungskomponenten. Rein prospektive Genehmigungsmodelle akzeptiert zrating, wenn eine nachträgliche Konsultativabstimmung zugesichert wird. Die Vergütungshöhe erscheint im Verhältnis zu anderen Gesellschaften mit vergleichbarer Grösse und Komplexität angemessen (CEO Industrieunternehmen SMI: CHF 5'274'876 [Mittelwert]/CHF 4'019'649 [Median]). Ebenfalls erscheint die Vergütungshöhe im Einklang mit dem dauernden Gedeihen der Gesellschaft zu stehen (TSR 1 Jahr: 14.5 % [SPI: 18.2 %]/ TSR 3 Jahre: 16.9 % [19.4 %]). Sollte der Verwaltungsrat dieses Budget zu exzessiv anwenden, kann der Aktionär bei der Konsultativabstimmung mit einer Ablehnung reagieren. zrating empfiehlt in Übereinstimmung mit Art. 4.8 der Abstimmungsrichtlinie die Annahme dieses Traktandums. 5 Wahlen 5.1 Wahl der Mitglieder und des Präsidenten des Verwaltungsrates - Wiederwahl von Rolf Dörig als Mitglied und als Präsidenten des Verwaltungsrates Annahme Der Verwaltungsrat beantragt, Herrn Rolf Dörig als Mitglied und als Präsidenten des Verwaltungsrates für eine erneute Amtsdauer von einem Jahr bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung wiederzuwählen. zrating erachtet Rolf Dörig in Übereinstimmung von Art. 4.7ff der Abstimmungsrichtlinie als unabhängig. zrating präferiert generell eine getrennte Abstimmung über die Mitglied- und Präsidentschaft im Verwaltungsrat. zrating empfiehlt in Übereinstimmung mit Art. 4.7ff und Art. 4.9 der Abstimmungsrichtlinie die Annahme dieses Traktandums. - Wiederwahl von Jean-Christophe Deslarzes als Mitglied Annahme Der Verwaltungsrat beantragt, Herrn Jean-Christophe Deslarzes als Mitglied des Verwaltungsrates für eine erneute Amtsdauer von einem Jahr bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung wiederzuwählen. zrating erachtet Jean-Christophe Deslarzes in Übereinstimmung von Art. 4.7ff der Abstimmungsrichtlinie als subjektiv abhängig. Er ist Chief Human Resources Officer und Mitglied der Konzernleitung von ABB. Adecco ist für ABB eine wichtige Geschäftspartnerin im Dienstleistungsberich Temporärarbeitskräfte. Gemäss Einschätzung zrating können in diesem Zusammenhang potenzielle Interessenskonflikte bestehen. - Wiederwahl von Ariane Gorin als Mitglied Annahme Der Verwaltungsrat beantragt, Frau Ariane Gorin als Mitglied des Verwaltungsrates für eine Amtsdauer von einem Jahr bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung neu zu wählen. zrating erachtet Ariane Gorin in Übereinstimmung von Art. 4.7ff der Abstimmungsrichtlinie als unabhängig. - Wiederwahl von Alexander Gut als Mitglied Annahme Der Verwaltungsrat beantragt, Herrn Alexander Gut als Mitglied des Verwaltungsrates für eine erneute Amtsdauer von einem Jahr bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung wiederzuwählen. zrating erachtet Alexander Gut in Übereinstimmung von Art. 4.7ff der Abstimmungsrichtlinie als unabhängig. Es gilt zu

erwähnen, dass er von 2002 bis 2003 Partner von Ernst & Young, der amtierenden Revisionsstelle, war. - Wiederwahl von Didier Lamouche als Mitglied Annahme Der Verwaltungsrat beantragt, Herrn Didier Lamouche als Mitglied des Verwaltungsrates für eine erneute Amtsdauer von einem Jahr bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung wiederzuwählen. zrating erachtet Didier Lamouche in Übereinstimmung von Art. 4.7ff der Abstimmungsrichtlinie als unabhängig. - Wiederwahl von David Prince als Mitglied Annahme Der Verwaltungsrat beantragt, Herrn David Prince als Mitglied des Verwaltungsrates für eine erneute Amtsdauer von einem Jahr bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung wiederzuwählen. zrating erachtet David Prince in Übereinstimmung von Art. 4.7ff der Abstimmungsrichtlinie als unabhängig. - Wiederwahl von Kathleen Taylor als Mitglied Annahme Der Verwaltungsrat beantragt, Frau Kathleen Taylor als Mitglied des Verwaltungsrates für eine erneute Amtsdauer von einem Jahr bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung wiederzuwählen. zrating erachtet Kathleen P. Taylor in Übereinstimmung von Art. 4.7ff der Abstimmungsrichtlinie als unabhängig. - Wahl Regula Wallimann als Mitglied Annahme Der Verwaltungsrat beantragt, Frau Regula Wallimann als Mitglied des Verwaltungsrates für eine Amtsdauer von einem Jahr bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung neu zu wählen. zrating erachtet Regula Wallimann in Übereinstimmung von Art. 4.7ff der Abstimmungsrichtlinie als unabhängig. 5.2 Wahl der Mitglieder des Vergütungsausschusses - Wiederwahl von Christophe Deslarzes Annahme Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl von Herrn Jean-Christophe Deslarzes als Mitglied des Vergütungsausschusses für eine Amtsdauer von einem Jahr bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung. zrating empfiehlt in Übereinstimmung mit Art. 4.10 der Abstimmungsrichtlinie die Annahme dieses Traktandums. - Wiederwahl von von Alexander Gut Annahme Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl von Herrn Alexander Gut als Mitglied des Vergütungsausschusses für eine Amtsdauer von einem Jahr bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung. Zur Besetzung des Entschädigungs- oder Vergütungsausschusses beurteilt zrating den Unabhängigkeitsstatus des Präsidenten oder Vorsitzenden. Dieser darf nicht objektiv abhängig nach Art. 4.7ff der Abstimmungsrichtlinie sein. Im vorliegenden Fall wird der Präsident oder Vorsitzende vom Verwaltungsrat selber bestimmt. Im Vorjahr hatte Alexander

Gut den Vorsitz inne und es ist wahrscheinlich, dass er diese Funktion weiter ausüben wird. zrating erachtet Alexander Gut in Übereinstimmung von Art. 4.7ff der Abstimmungsrichtlinie als unabhängig. zrating empfiehlt in Übereinstimmung mit Art. 4.10 der Abstimmungsrichtlinie die Annahme dieses Traktandums. - Wiederwahl Kathleen Taylor Annahme Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl von Frau Kathleen Taylor als Mitglied des Vergütungsausschusses für eine Amtsdauer von einem Jahr bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung. zrating empfiehlt in Übereinstimmung mit Art. 4.10 der Abstimmungsrichtlinie die Annahme dieses Traktandums. 5.3 Wahl des unabhängigen Stimmrechtsvertreters Annahme Der Verwaltungsrat beantragt, Herrn Andreas G. Keller, Rechtsanwalt, als unabhängigen Stimmrechtsvertreter für eine Amtsdauer von einem Jahr bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung wiederzuwählen. Andreas G. Keller hat den Fragebogen von zrating nicht beantwortet, aber es liegen keine Informationen bezüglich fehlender Unabhängigkeit vor. zrating empfiehlt in Übereinstimmung mit Art. 4.11 der Abstimmungsrichtlinie die Annahme dieses Traktandums. 5.4 Wahl der Revisionsstelle Annahme Der Verwaltungsrat beantragt, Ernst & Young AG, Zürich, als Revisionsstelle für das Geschäftsjahr 2018 wiederzuwählen. Nachfolgend sind die Revisionskosten sowie die weiteren Kosten der Revisionsstelle aufgeführt: - Audit Fees: EUR 6.9 Mio. - Non-Audit Fees: EUR 0.0 Mio. - Total: EUR 6.9 Mio. Die Non-Audit Fees betragen somit 0% der Audit Fees. Die zusätzlichen Honorare werden als nicht signifikant beschrieben. Ernst & Young AG amtet seit 2002 als Revisionsstelle von Adecco. André Schaub hat das Amt des Leitenden Revisors im Jahre 2012 angetreten. zrating empfiehlt in Übereinstimmung mit Art. 4.12 der Abstimmungsrichtlinie die Annahme dieses Traktandums. 6 Kapitalherabsetzung durch Vernichtung eigener Aktien nach Aktienrückkauf Annahme Der Verwaltungsrat beantragt die Vernichtung von 4'580'260 eigenen Aktien, welche im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms bis zu dessen Abschluss im März 2018 erworben wurden, und die Herabsetzung des Aktienkapitals der Gesellschaft um 4'580'260 Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 0.10. Art. 3 der Statuten soll wie folgt abgeändert werden: «Das Aktienkapital beträgt insgesamt CHF 16'657'592.70 und ist eingeteilt in 166'575'927 Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 0.10, welche voll liberiert sind.» Die Revisionsstelle Ernst & Young AG hat in ihrem Bericht zuhanden der Generalversammlung bestätigt, dass die Forderungen der Gläubiger auch bei herabgesetztem Kapital voll gedeckt sind. Es besteht bedingtes Aktienkapital unter Ausschluss des Bezugsrechts im Umfang von CHF 1'540'000 resp. 9.0 % des Kapitals (altes Aktienkapital: CHF 17'115'618.70). Es besteht genehmigtes Aktienkapital unter Ausschluss des Bezugsrechts im Umfrang von CHF 855'780.90 resp. 5.0 % des Kapitals (altes Aktienkapital: CHF 17'115'618.70). Somit beträgt die potenzielle Kapitalverwässerung aus bedingtem und genehmigten Aktienkapital 14.0 %. Durch die beantragte Kapitalherabsetzung wird die potentielle Kapitalverwässerung im Umfang von CHF 2'395'780.90 passiv unwesentlich von 14.00 % um 0.38 % auf 14.38 % erhöht (neues Aktienkapital: CHF 16'657'592.70). Die Traktandierungshürde ist in den Statuten nominal mit CHF 100'000 (0.58 % des alten Aktienkapital: 17'115'618.70) geregelt. Die Traktandierungshürde wird somit unwesentlich von 0.58 % um 0.02 % auf 0.60 % erhöht (neues Aktienkapital: CHF 16'657'592.70). Die

Mitwirkungsrechte werden damit nicht wesentlich verschlechtert. zrating kann Anträge zur Kapitalreduktion ablehnen, wenn die potenzielle Kapitalverwässerung passiv erhöht wird und 20 % übersteigt oder wenn die Hürden zur Wahrnehmung von Mitwirkungsrechten passiv wesentlich erhöht werden. zrating empfiehlt in Übereinstimmung mit Art. 4.13 der Abstimmungsrichtlinie die Annahme dieses Traktandums. Ordentliche Generalversammlung Bâloise (27.04.2018) 1 Lagebericht, Jahresrechnung und Konzernrechnung für das Geschäftsjahr 2017 Annahme Der Verwaltungsrat beantragt, den Lagebericht, die Jahresrechnung und die Konzernrechnung für das Geschäftsjahr 2017 zu genehmigen. Die Revisionsstelle bestätigt in Ihrem Prüfungsurteil, dass die Jahresrechnung und die Konzernrechnung den tatsächlichen Verhältnissen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsprechen und sämtliche Standards sowie gesetzliche Vorschriften eingehalten wurden. Die im Lagebericht dargelegten Informationen entsprechen den üblichen Standards. zrating empfiehlt in Übereinstimmung mit Art. 4.3 und 4.2 der Abstimmungsrichtlinie die Annahme dieses Traktandums. 2 Entlastung Annahme Der Verwaltungsrat beantragt, den Mitgliedern des Verwaltungsrats und den mit der Geschäftsführung betrauten Personen Entlastung zu erteilen. zrating liegen keine Anhaltspunkte vor, die für eine Verweigerung der Entlastung sprechen. zrating sind keine bedeutenden Kontroversen aus dem Geschäftsjahr 2017 von Bâloise bekannt. zrating empfiehlt in Übereinstimmung mit Art. 4.5 der Abstimmungsrichtlinie die Annahme dieses Traktandums. 3 Verwendung des Bilanzgewinns Annahme Der Verwaltungsrat beantragt, den Bilanzgewinn wie folgt zu verwenden: - Jahresgewinn 2017: CHF 367 343 969.45 - Gewinnvortrag aus dem Vorjahr: CHF 597 228.24 - Bilanzgewinn: CHF 367 941 197.69 - Zuweisung an freie Reserven: CHF -94 000 000.00 - Dividende: CHF -273 280 000.00 - Vortrag auf neue Rechnung: CHF 661 197.69 Die Dividendensumme von CHF 273 280 000.00 entspricht einer Brutto-Dividende von CHF 5.60 pro Aktie beziehungsweise von CHF 3.64 pro Aktie nach Abzug der Verrechnungssteuer von 35%. Ausschüttungsquote: 48.5 % (Vorjahr: 46.2 %) zrating empfiehlt in Übereinstimmung mit Art. 4.6 der Abstimmungsrichtlinie die Annahme dieses Traktandums. 4 Wahlen 4.1 Verwaltungsrat 4.1.1 Dr. Andreas Burckhardt (Mitglied und Präsident in einer Abstimmung) Annahme Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl von Dr. Andreas Burckhardt (auch als Präsident des Verwaltungsrats in derselben Abstimmung) als Mitglied des Verwaltungsrats für eine Amtsdauer von einem Jahr bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung.

zrating erachtet Dr. Andreas Burckhardt in Übereinstimmung mit Art. 4.7ff der Abstimmungsrichtlinie als objektiv abhängig. Er ist vollamtlicher Präsident und war von 1988 bis 1994 Generalsekretär der Bâloise Group. Es gilt zu beachten, dass er bereits seit 1999 im Verwaltungsrat ist. zrating präferiert generell getrennte Abstimmungen über die Mitglied- und Präsidentschaft im Verwaltungsrat. zrating empfiehlt in Übereinstimmung mit Art. 4.7ff und 4.9 der Abstimmungsrichtlinie die Annahme dieses Traktandums. 4.1.2 Dr. Andreas Beerli Ablehnung Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl von Dr. Andreas Beerli als Mitglied des Verwaltungsrats für eine Amtsdauer von einem Jahr bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung. zrating erachtet Dr. Andreas Beerli in Übereinstimmung mit Art. 4.7ff der Abstimmungsrichtlinie als subjektiv abhängig. Er war von 1985 bis 1993 in verschiedenen Führungsfunktionen bei Bâloise tätig. Der Verwaltungsrat scheint zudem unausgewogen zusammengesetzt. zrating empfiehlt in Übereinstimmung mit Art. 4.7ff der Abstimmungsrichtlinie die Ablehnung dieses Traktandums. 4.1.3 Dr. Georges-Antoine de Boccard Annahme Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl von Dr. Georges-Antoine de Boccard als Mitglied des Verwaltungsrats für eine Amtsdauer von einem Jahr bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung. zrating erachtet Dr. Georges-Antoine de Boccard in Übereinstimmung mit Art. 4.7ff der Abstimmungsrichtlinie als unabhängig. 4.1.4 Christoph B. Gloor Annahme Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl von Christoph B. Gloor als Mitglied des Verwaltungsrats für eine Amtsdauer von einem Jahr bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung. zrating erachtet Christoph B. Gloor in Übereinstimmung mit Art. 4.7ff der Abstimmungsrichtlinie als unabhängig. 4.1.5 Karin Keller-Sutter Annahme Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl von Karin Keller-Sutter als Mitglied des Verwaltungsrats für eine Amtsdauer von einem Jahr bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung. zrating erachtet Karin Keller-Sutter in Übereinstimmung mit Art. 4.7ff der Abstimmungsrichtlinie als unabhängig. 4.1.6 Hugo Lasat Annahme Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl von Hugo Lasat als Mitglied des Verwaltungsrats für eine Amtsdauer von einem Jahr bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung. zrating erachtet Hugo Lasat in Übereinstimmung mit Art. 4.7ff der Abstimmungsrichtlinie als unabhängig. 4.1.7 Dr. Thomas von Planta Annahme

Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl von Dr. Thomas von Planta als Mitglied des Verwaltungsrats für eine Amtsdauer von einem Jahr bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung. zrating erachtet Dr. Thomas von Planta in Übereinstimmung mit Art. 4.7ff der Abstimmungsrichtlinie als unabhängig. 4.1.8 Thomas Pleines Annahme Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl von Thomas Pleines als Mitglied des Verwaltungsrats für eine Amtsdauer von einem Jahr bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung. zrating erachtet Thomas Pleines in Übereinstimmung mit Art. 4.7ff der Abstimmungsrichtlinie als subjektiv abhängig. Er ist als Präsident des Aufsichtsrates von SÜDVERS Holding, einem Versicherungsmakler, in einem potenziellen Interessenkonflikt. 4.1.9 Prof. Dr. Marie-Noëlle Venturi - Zen-Ruffinen Annahme Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl von Prof. Dr. Marie-Noëlle Venturi - Zen-Ruffinen als Mitglied des Verwaltungsrats für eine Amtsdauer von einem Jahr bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung. zrating erachtet Prof. Dr. Marie-Noëlle Venturi-Zen-Ruffinen in Übereinstimmung mit Art. 4.7ff der Abstimmungsrichtlinie als unabhängig. 4.1.10 Prof. Dr. Hans-Jörg Schmidt-Trenz Annahme Der Verwaltungsrat beantragt die Zuwahl von Prof. Dr. Hans-Jörg Schmidt-Trenz in den Verwaltungsrat für eine Amtsdauer von einem Jahr bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung. zrating erachtet Prof. Dr. Hans-Jörg Schmidt-Trenz in Übereinstimmung mit Art. 4.7ff der Abstimmungsrichtlinie als subjektiv abhängig. Es besteht ein potenzieller Interessenkonflikt wegen seinem Mandat bei HanseMerkur, einer deutschen Versicherungsgruppe. Es gab Geschäftsbeziehungen im Zusammenhang mit Deutscher Ring. 4.2 Vergütungsausschuss 4.2.1 Dr. Georges-Antoine de Boccard Annahme Der Verwaltungsrat beantragt, Dr. Georges-Antoine de Boccard als Mitglied des Vergütungsausschusses für eine Amtsdauer von einem Jahr bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung zu wählen. zrating empfiehlt in Übereinstimmung mit Art. 4.10 der Abstimmungsrichtlinie die Annahme dieses Traktandums. 4.2.2 Karin Keller-Sutter Annahme Der Verwaltungsrat beantragt, Karin Keller-Sutter als Mitglied des Vergütungsausschusses für eine Amtsdauer von einem Jahr bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung zu wählen. zrating empfiehlt in Übereinstimmung mit Art. 4.10 der Abstimmungsrichtlinie die Annahme dieses Traktandums. 4.2.3 Thomas Pleines Annahme

Der Verwaltungsrat beantragt, Thomas Pleines als Mitglied des Vergütungsausschusses für eine Amtsdauer von einem Jahr bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung zu wählen. Zur Besetzung des Entschädigungs- oder Vergütungsausschusses beurteilt zrating den Unabhängigkeitsstatus des Präsidenten oder Vorsitzenden. Dieser darf nicht objektiv abhängig nach Art. 4.7ff der Abstimmungsrichtlinie sein. Im vorliegenden Fall wird der Präsident oder Vorsitzende vom Verwaltungsrat selber bestimmt. Thomas Pleines hatte im Vorjahr den Vorsitz des Vergütungsausschusses inne und es ist wahrscheinlich, dass er diese Funktion weiter ausüben wird. zrating erachtet Thomas Pleines in Übereinstimmung mit Art. 4.7ff der Abstimmungsrichtlinie als subjektiv abhängig. Er ist als Präsident des Aufsichtsrates von SÜDVERS Holding, einem Versicherungsmakler, in einem potentiellen Interessenkonflikt. zrating empfiehlt in Übereinstimmung mit Art. 4.10 der Abstimmungsrichtlinie die Annahme dieses Traktandums. 4.2.4 Prof. Dr. Hans-Jörg Schmidt-Trenz Annahme Der Verwaltungsrat beantragt, Prof. Dr. Hans-Jörg Schmidt-Trenz als Mitglied des Vergütungsausschusses für eine Amtsdauer von einem Jahr bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung zu wählen. zrating empfiehlt in Übereinstimmung mit Art. 4.10 der Abstimmungsrichtlinie die Annahme dieses Traktandums. 4.3 Unbabhängiger Stimmrechtsvertreter Annahme Der Verwaltungsrat beantragt, Dr. Christophe Sarasin, Advokat, als unabhängigen Stimmrechtsvertreter für eine Amtsdauer von einem Jahr bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung zu wählen. Dr. Christophe Sarasin (FROMER Advokatur und Notariat) hat den Fragebogen von zrating beantwortet und es liegen keine Informationen bezüglich fehlender Unabhängigkeit vor. zrating empfiehlt in Übereinstimmung mit Art. 4.11 der Abstimmungsrichtlinie die Annahme dieses Traktandums. 4.4 Revisionsstelle Annahme Der Verwaltungsrat beantragt, die Ernst & Young AG, Basel, als Revisionsstelle für das Geschäftsjahr 2018 zu wählen. Nachfolgend sind die Revisionskosten sowie die weiteren Kosten der Revisionsstelle aufgeführt: - Audit Fees: CHF 5 637 503 - Non-Audit Fees: CHF 519 930 - Total: CHF 6 157 433 Die Non-Audit Fees betragen 9.2 % der Audit Fees, was wir als angemessen betrachten. Die zusätzlichen Honorare umfassen Steuer- und Rechtsberatung im Umfang von CHF 213'527 und operative Beratung im Umfang von CHF 306'403. Ernst & Young ist seit 2016 die Revisionsstelle von Bâloise. Der leitende Revisor, Stefan Marc Schmid, trat sein Amt im Geschäftsjahr 2016 an. zrating empfiehlt in Übereinstimmung mit Art. 4.12 der Abstimmungsrichtlinie die Annahme dieses Traktandums. 5 Vergütungen 5.1 Vergütung des Verwaltungsrats Annahme Der Verwaltungsrat beantragt, die Gesamtsumme der Vergütung des Verwaltungsrats für das nächste Geschäftsjahr 2019 auf CHF 3.309 Mio. festzusetzen. Der Präsident des Verwaltungsrats übt sein Amt als Vollzeitmandat aus und erhält dafür eine fixe Vergütung (CHF 1'320'000). Er hat keinen Anspruch auf variable Vergütung und erhält somit weder eine Leistungsvergütung noch eine Zuteilung aus dem Performance Pool noch eine Zuteilung von Performance Share Units. Die Mitglieder des Verwaltungsrats erhalten eine fixe Vergütung für ihre Mitarbeit im Verwaltungsrat (CHF 125'000) sowie für zusätzlich wahrgenommene Funktionen in den Ausschüssen des Verwaltungsrats (CHF 70 000 für den Vorsitz, CHF 50 000 für Mitglieder). Diese Vergütung ist nicht an die Erreichung spezifischer Erfolgs- oder Leistungsziele gebunden. Die Ansätze

tragen der Verantwortung und Arbeitsbelastung der unterschiedlichen Funktionen Rechnung und sind seit 2008 unverändert. Die beantragte Vergütung für die Mitglieder des Verwaltungsrates basiert auf 10 Mitgliedern (Vorjahr: CHF 3'265'000 bei 10 Mitgliedern). Im Vergütungsbericht 2017 können folgende Vergütungen an den Verwaltungsrat entnommen werden: - Verwaltungsratspräsident 2017: CHF 1 320 000 (2016: CHF 1'420'076) - Verwaltungsrat 2017 (inkl. Präsident): CHF 3 299 616 (2016: CHF 3'380'994) zrating begrüsst prospektive Genehmigungen über die fixen Vergütungen für den Verwaltungsrat. Der Verwaltungsrat wird ausschliesslich mit fixen Vergütungselementen entschädigt, wobei für den Präsidenten ca. 1/4 in Aktien mit einer fünfjährigen Sperrfrist und für die übrigen Mitglieder 1/4 der Vergütung in Aktien mit einer dreijährigen Sperrfrist und der Restbetrag in bar ausbezahlt wird. Der Präsident des Verwaltungsrats übt sein Amt als Vollzeitmandat aus. Der beantragte Gesamtbetrag für die kommende Amtsdauer erscheint im Vergleich zu anderen Gesellschaften mit vergleichbarer Grösse und Komplexität angemessen (VRP SMI Mid 2016: CHF 1 364 042 [Mittelwert]/CHF 799 000 [Median]). zrating empfiehlt in Übereinstimmung mit Art. 4.8 der Abstimmungsrichtlinie die Annahme dieses Traktandums. 5.2 Vergütung der Konzernleitung 5.2.1 Fixe Vergütung Annahme Der Verwaltungsrat beantragt, die Gesamtsumme der fixen Vergütung der Konzernleitung für das nächste Geschäftsjahr 2019 auf CHF 4.043 Mio. festzusetzen. Die vorgeschlagene Gesamtsumme der fixe Vergütung für die Mitglieder der Geschäftsleitung basiert auf 5 Mitgliedern (Vorjahr: CHF 4'043'000 bei 5 Mitgliedern). Im Vergütungsbericht 2017 können folgende fixen Vergütungen an die Geschäftsleitung entnommen werden: - CEO 2017: CHF 1 144 871 (2016: CHF 1'144'871), ca. 52 % der Gesamtvergütung - Geschäftsleitung (inkl. CEO) 2017: CHF 5 407 254 (2016: CHF 5'047'386), ca. 61 % der Gesamtvergütung zrating unterstützt grundsätzlich prospektive Genehmigungen für fixe Vergütungskomponenten und retrospektive Genehmigungen für die variablen Vergütungskomponenten. Die gesamte Vergütungshöhe erscheint im Vergleich zu anderen Gesellschaften mit vergleichbarer Grösse und Komplexität angemessen (CEO Bâloise: CHF 2 191 991, CEO SMI Mid 2016: CHF 4 004 361 [Mittelwert]/CHF 3 458'000 [Median]). zrating empfiehlt in Übereinstimmung mit Art. 4.8 der Abstimmungsrichtlinie die Annahme dieses Traktandums. 5.2.2 Variable Vergütung Ablehnung Der Verwaltungsrat beantragt, die Maximalsumme der variablen Vergütung der Konzernleitung für das laufende Geschäftsjahr 2018 auf CHF 4.463 Mio. festzusetzen. Die vorgeschlagene Gesamtsumme der variablen Vergütung für die Mitglieder der Geschäftsleitung basiert auf 5 Mitgliedern (Vorjahr: CHF 4'671'000 bei 5 Mitgliedern). Im Vergütungsbericht 2017 können folgende variablen Vergütungen an die Geschäftsleitung entnommen werden: - CEO 2017: CHF 1 047 120 (2016: CHF 1'007'037), ca. 48 % der Gesamtvergütung - Geschäftsleitung (inkl. CEO) 2017: CHF 3 428 168 (2016: CHF 3'798'848), ca. 39 % der Gesamtvergütung Rein prospektive Genehmigungsmodelle akzeptiert zrating nur, wenn eine nachträgliche Konsultativabstimmung zugesichert wird. Es besteht keine Zusicherung auf eine nachträgliche Konsultativabstimmung über den Vergütungsbericht. Die kurzfristige variable Vergütung für die Konzernleitung muss zu mindestens 50 % in Aktien mit einer dreijährigen Sperrfrist über den Aktienbezugsplan oder den Aktienbeteiligungsplan bezogen werden (Zielgrössen: Strategieumsetzung, Konzernergebnis [Entwicklung der Combined Ratio und der Zinsmarge sowie dem Businessmix Leben als Unterkriterien], Konzernergebnis unter Einbezug der eingegangenen Risiken [Kalibrierung mit Sovency I-Quote, SST-Quote, Economic Profit, Rating von Standard & Poor s, Einschätzung durch Chief Risk Officer und Head Group Compliance] und Kapitalmarktsicht im Vergleich zu den Wettbewerbern [Beurteilungsgrösse: Aktienkursentwicklung inklusive Dividendenzahlungen im Vergleich zu STOXX 600 Europe Insurance Index], die effektive Zuteilung pro Person erfolgt aufgrund der individuellen Leistung, Obergrenze: maximal 90 % des Grundgehalts). Daneben werden im Zuge der langfristigen variablen Vergütung Performance Share Units [PSUs] mit einer

Leistungsperiode von 3 Jahren ausbezahlt (Zielgrösse: relativer Total Shareholder Return zu einer Vergleichsgruppe, Multiplikator: 0.5-1.5 Aktien pro PSU). Die Vergütungshöhe erscheint im Vergleich zu anderen Gesellschaften mit vergleichbarer Grösse und Komplexität (CEO Bâloise: CHF 2 191 991, CEO SMI Mid 2016: CHF 4 004 361 [Mittelwert]/CHF 3 458'000 [Median]) und im Vergleich mit der Unternehmens- bzw. Aktienperformance (1 Jahr TSR: 20.3 % [SPI: 18.2 %]/ 3 Jahre TSR: 29.2 % [SPI: 19.4 %]) angemessen. Der Verwaltungsrat hat einen Ermessensspielraum. Sollte der Verwaltungsrat dieses Budget zu exzessiv anwenden, kann der Aktionär bei der Konsultativabstimmung nicht mit einer Ablehnung reagieren. zrating empfiehlt in Übereinstimmung mit Art. 4.8 der Abstimmungsrichtlinie die Ablehnung dieses Traktandums. Ordentliche Generalversammlung Banque Cantonale Vaudoise (26.04.2018) 1 Ansprache des Verwaltungsratspräsidenten 2 Bericht der Generaldirektion 3 Genehmigung des Geschäftsberichts und der Jahresrechnung 2017, einschliesslich der Konzernrechnung der BCV-Gruppe Annahme Der Verwaltungsrat beantragt die Genehmigung des Geschäftsberichts sowie der Jahres- und Konzernrechnung 2017. Die Revisionsstelle bestätigt in Ihrem Prüfungsurteil, dass die Jahresrechnung und die Konzernrechnung den tatsächlichen Verhältnissen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsprechen und sämtliche Standards sowie gesetzliche Vorschriften eingehalten wurden. zrating empfiehlt in Übereinstimmung mit Art. 4.3 der Abstimmungsrichtlinie die Annahme dieses Traktandums. 4 Gewinnverteilung und sonstige Ausschüttung 4.1 Ordentliche Dividende Annahme Im Rahmen der Ausschüttungspolitik der BCV beantragt der Verwaltungsrat der Generalversammlung vom Bilanzgewinn von CHF 329'284'190.18 eine ordentliche Dividende von CHF 23 pro Aktie, d.h. insgesamt CHF 197'942'370, auszuschütten und den Restbetrag, d.h. CHF 131'341'820.18, den freiwilligen Gewinnreserven zuzuweisen. - Bilanzgewinn: CHF 329'284'190.18 - Ordentliche Dividende von CHF 23 pro Aktien: CHF -197'942'370 - Zuweisung an freiwillige Gewinnreserven: CHF 131'341'820.18 Ausschüttungsquote: 88.4 % (Vorjahr: 91.4 %) Die Abstimmung über die Ausschüttung aus Kapitaleinlagereserven erfolgt im nachfolgenden Traktandum 4.2. zrating empfiehlt in Übereinstimmung mit Art. 4.6 der Abstimmungsrichtlinie die Annahme dieses Traktandums. 4.2 Auszahlung aus Kapitalreserve Annahme Im Rahmen der Ausschüttungspolitik der BCV beantragt der Verwaltungsrat der Generalversammlung die Auszahlung von CHF 10 pro Aktie, d.h. von insgesamt CHF 86'061'900, aus der gesetzlichen Kapitalreserve (Reserve aus steuerbefreiten Kapitaleinlagen). - Auszahlung aus Kapitalreserve von CHF 10 pro Aktie: CHF -86'061'900 zrating empfiehlt in Übereinstimmung mit Art. 4.6 der Abstimmungsrichtlinie die Annahme dieses Traktandums. 5 Genehmigung der Vergütung des Verwaltungsrats und der Generaldirektion 5.1 Maximaler Betrag der festen Vergütung für den Verwaltungsrat Annahme

In Übereinstimmung mit Artikel 30ter und 30quater der Statuten beantragt der Verwaltungsrat der Generalversammlung die Genehmigung eines maximalen Gesamtbetrags von CHF 1'400'000 für die feste Vergütung des Verwaltungsrats bis zur nächsten ordentlichen Generalversammlung. Die beantragte Vergütung für die Mitglieder des Verwaltungsrates basiert auf 7 Mitgliedern (Vorjahr: CHF 1'851'000 bei 7 Mitgliedern). Im Vergütungsbericht 2017 können folgende Vergütungen (zu Marktwerten) an den Verwaltungsrat entnommen werden: - Verwaltungsratspräsident 2017: CHF 1'128'905 (2016: CHF 1'049'435) - Verwaltungsrat (inkl. Präsident) 2017: CHF 1'997'123 (2016: CHF 1'783'468) zrating begrüsst prospektive Genehmigungen über die fixen Vergütungen für den Verwaltungsrat. Der Verwaltungsrat wird nur noch in bar entschädigt (bisher wurden dem Präsidenten Aktien zugeteilt). Die Vergütung für den Präsidenten erscheint im Vergleich zu anderen Gesellschaften mit vergleichbarer Grösse und Komplexität und insbesondere für eine Kantonalbank hoch (VRP ex SMI Expanded Finanzdienstleistungen: CHF 611'672 [Mittelwert]/CHF 318'240 [Median]). Das Budget wurde jedoch um 25 % gegenüber dem Vorjahr reduziert. zrating empfiehlt in Übereinstimmung mit Art. 4.8 der Abstimmungsrichtlinie die Annahme dieses Traktandums. 5.2 Maximaler Gesamtbertrag für feste Vergütung der Generaldirektion Annahme In Übereinstimmung mit Artikel 30ter und 30quater der Statuten beantragt der Verwaltungsrat der Generalversammlung die Genehmigung eines maximalen Gesamtbetrags von CHF 5'921'000 für die feste Vergütung, den den Steuern unterliegenden Anteil der Repräsentationsauslagen, die Mitarbeiterbeteiligung und die Dienstalterszulagen der Generaldirektion bis zur nächsten ordentlichen Generalversammlung. Die vorgeschlagene Gesamtsumme der fixe Vergütung für die Mitglieder der Generaldirektion basiert auf 8 Mitgliedern (Vorjahr: CHF 5'908'000 bei 8 Mitgliedern). Im Vergütungsbericht 2017 können folgende fixe Vergütungen an die Generaldirektion entnommen werden: - CEO 2017: CHF 1'322'767 (2016: CHF 1'295'420), ca. 63.6 % der Gesamtvergütung - Geschäftsleitung (inkl. CEO) 2017: CHF 6'818'769 (2016: CHF 6'810'618), ca. 58.6 % der Gesamtvergütung zrating unterstützt grundsätzlich prospektive Genehmigungen für fixe Vergütungskomponenten und retrospektive Genehmigungen für die variablen Vergütungskomponenten. Die gesamte Vergütungshöhe erscheint im Vergleich zu anderen Gesellschaften mit vergleichbarer Grösse und Komplexität und insbesondere für eine Kantonalbank hoch (CEO BCV: CHF 2'079'456, CEO ex SMI Expanded Finanzdienstleistungen: CHF 1'195'104 [Mittelwert]/CHF 1'066'430 [Median]). Die Vergütungshöhe erscheint jedoch im Verhältnis zur Ertragskraft der Gesellschaft angemessen (CEO/EBITDA = 0.45 % /SPI Extra Finanzdienstleistungen: 0.69 %). zrating empfiehlt in Übereinstimmung mit Art. 4.8 der Abstimmungsrichtlinie die Annahme dieses Traktandums. 5.3 Gesamtbetrag der Jahresperformance gebundenen Vergütung der Generaldirektion Ablehnung In Übereinstimmung mit Artikel 30ter und 30quater der Statuten beantragt der Verwaltungsrat der Generalversammlung die Genehmigung eines Gesamtbetrags von CHF 3'693'000 für die an die Jahresperformance gebundene Vergütung der Generaldirektion für das Geschäftsjahr 2017. Der vorgeschlagene Gesamtbetrag für die an die Jahresperformance gebundene Vergütung für die Mitglieder der Generaldirektion basiert auf 8 Mitgliedern (Vorjahr: CHF 3'700'000 bei 8 Mitgliedern). Im Vergütungsbericht 2017 können folgende an die Jahresperformance gebundenen Vergütungen an die Generaldirektion entnommen werden: - CEO 2017: CHF 554'505 (2016: CHF 554'505), ca. 26.7 % der Gesamtvergütung - Geschäftsleitung (inkl. CEO) 2017: CHF 3'386'120 (2016: CHF 3'371'247), ca. 29.1 % der Gesamtvergütung zrating unterstützt grundsätzlich prospektive Genehmigungen für fixe Vergütungskomponenten und retrospektive Genehmigungen für die variablen Vergütungskomponenten. Der jährliche Bonus wird zu 70 % in bar und zu 30 % in mindestens 5 Jahre gesperrten Aktien ausbezahlt. Die Ziele betreffen die Eigenkapitalrendite, welche aufgrund Strategieumsetzung, Projektdurchführungen, operativer Exzellenz und Kundenzufriedenheit adjustiert wird. Der individuelle Bonus wird aufgrund persönlicher Performance auf einer Skala von 1 bis 5 bewertet, wobei der Bonus maximal 100 % des Basissalärs ausmachen darf. Der jährliche Bonus des CEO entspricht genau demjenigen des

Vorjahres (2017: CHF 520'510, 2016: CHF 520'510, in Steuerwerten, Eigenkapitalrendite 2017: 9.3 %, 2016: 10.1 %). Zumal das Vergütungssystem nicht transparent ist, lässt dies am Performance-Bonus-Mechanismus zweifeln. Die gesamte Vergütungshöhe erscheint zudem im Vergleich zu anderen Gesellschaften mit vergleichbarer Grösse und Komplexität und insbesondere für eine Kantonalbank hoch (CEO BCV: CHF 2'079'456, CEO ausserhalb des SMI Expanded Finanzdienstleistungen: CHF 1'195'104 [Mittelwert]/CHF 1'066'430 [Median]). zrating empfiehlt in Übereinstimmung mit Art. 4.8 der Abstimmungsrichtlinie die Ablehnung dieses Traktandums. 5.4 Gesamtanzahl BCV-Aktien für langfristige Performance gebundene Vergütung der Generaldirektion Annahme In Übereinstimmung mit Artikel 30ter und 30quater der Statuten beantragt der Verwaltungsrat der Generalversammlung die Genehmigung einer maximalen Gesamtanzahl von 1504 Aktien der BCV für die an die langfristige Performance gebundene Vergütung der Generaldirektion für den Plan 2018 2020, die 2021 dem Grad der Zielerreichung entsprechend ausgezahlt wird. Die vorgeschlagene Gesamtanzahl Aktien für die an die langfristige Performance gebundene Vergütung für die Mitglieder der Generaldirektion basiert auf 8 Mitgliedern (Vorjahr: 1'738 Aktien, CHF 1'200'000 bei 8 Mitgliedern). Im Vergütungsbericht 2017 kann folgende an die langfristige Performance gebundene Vergütung an die Generaldirektion entnommen werden: - CEO 2017: CHF 202'184 (254 Aktien) (2016: CHF 210'603 [305 Aktien]), ca. 9.7 % der Gesamtvergütung - Geschäftsleitung (inkl. CEO) 2017: CHF 1'421'656 (1'786 Aktien) (2016: CHF 1'637'866 [2'372 Aktien]), ca. 12.2 % der Gesamtvergütung zrating unterstützt grundsätzlich prospektive Genehmigungen für fixe Vergütungskomponenten und retrospektive Genehmigungen für die variablen Vergütungskomponenten. Langfristige Aktienbeteiligungsprogramme, bei welchen die begünstigten Personen während der gesamten Laufzeit dem unternehmerischen Risiko ausgesetzt sind, können aus Sicht von zrating ausserdem auch prospektiv genehmigt werden. Die im Rahmen dieses Programms zugeteilten Aktien sind während 3 Jahren gesperrt. Die Zielgrössen betreffen den Economic Profit (Zielerreichung 2017: 114 %), welcher mittels strategischer und qualitativer Komponenten adjustiert wird. Die gesamte Vergütungshöhe erscheint im Vergleich zu anderen Gesellschaften mit vergleichbarer Grösse und Komplexität und insbesondere für eine Kantonalbank hoch. Die beantragte langfristige Vergütungskomponente macht jedoch nur einen kleinen Teil der Gesamtvergütung aus und stärkt die langfristige Ausrichtung (CEO BCV: CHF 2'079'456, CEO ex SMI Expanded Finanzdienstleistungen: CHF 1'195'104 [Mittelwert]/CHF 1'066'430 [Median]). zrating empfiehlt in Übereinstimmung mit Art. 4.8 der Abstimmungsrichtlinie die Annahme dieses Traktandums. 6 Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Generaldirektion Annahme Der Verwaltungsrat beantragt dei Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Generaldirektion für das abgelaufene Geschäftsjahr. zrating liegen keine Anhaltspunkte vor, die für eine Verweigerung der Entlastung sprechen. zrating sind keine bedeutenden Kontroversen aus dem Geschäftsjahr 2017 von Banque Cantonale Vaudoise bekannt. zrating empfiehlt in Übereinstimmung mit Art. 4.5 der Abstimmungsrichtlinie die Annahme dieses Traktandums. 7 Wahl in den Verwaltungsrat (Ingrid Deltenre) Annahme Der Verwaltungsrat bestand Ende 2017 aus 7 Personen. Luc Recordon und Paul-André Sanglard treten zurück, da beide 2018 ihre maximale Mandatsdauer erreichen. Luc Recordon wird seine Funktion bis zum Ende der Generalversammlung vom 26. April 2018 ausüben, während das Mandat von Paul-André Sanglard, des derzeitigen Vizepräsidenten des Verwaltungsrats, bis am 31. Dezember 2018 verlängert wurde. In Übereinstimmung mit Artikel 12 Abs. 1 Bst. b des Waadtländer Kantonalbankgesetzes hat der Waadtländer Staatsrat (67 % des Kapitals) Fabienne Freymond Cantone und Jean-François Schwarz in den Verwaltungsrat der BCV berufen. Sie werden ihre Funktion am 26. April 2018 bzw. am 1. Januar 2019 aufnehmen. Sie gehören damit zu den vier vom Staatsrat zu ernennenden Verwaltungsratsmitgliedern (mit Jacques de Watteville und Peter Ochsner). Der Verwaltungsrat würde somit weiterhin aus 7 Personen bestehen und im adäquaten Bereich von bis maximal 7 Mitglieder für Unternehmen ausserhalb des SMI Expanded liegen. Der Verwaltungsrat wäre zu 43 % unabhängig und der Frauenanteil würde 29 % betragen. Die Sitzungsteilnahme wird nicht offengelegt. Gemäss Einschätzung von zrating fehlt die Kompetenz Digitalisierung im Gremium. Als Kantonalbank im Sinne von Art. 763 Abs. 2 OR untersteht die BCV nicht der VegüV, welche eine einjährige

Amtsdauer für Mitglieder des Verwaltungsrates vorsieht. Aufgrund der Konstellation mit den gerechtfertigten Ansprüchen des Grossaktionärs kann die Unabhängigkeit des Gremiums nicht geschaffen werden. Durch die Zuwahl weiterer unabhängiger Kandidaten könnte die Unabhängigket weiter gesteigert werden. zrating unterstützt die Wiederwahl des unabhängigen Mitglieds Ingrid Deltenre. Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl von Ingrid Deltenre in den Verwaltungsrat für eine weitere Amtszeit von vier Jahren in Übereinstimmung mit dem Waadtländer Kantonalbankgesetz (LBCV) vom 20. Juni 1995 und den Statuten. zrating erachtet Frau Ingrid Deltenre in Übereinstimmung mit Art. 4.7ff der Abstimmungsrichtlinie als unabhängig. 8 Wahl des unabhängigen Stimmrechtsvertreters Annahme Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl von Christophe Wilhelm, Rechtsanwalt in Lausanne, als unabhängigem Stimmrechtsvertreter der Aktionäre für 2018 und bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung der Banque Cantonale Vaudoise. Christophe Wilhelm (Wilhelm Avocats) hat den Fragebogen von zrating beantwortet und es liegen keine Informationen bezüglich fehlender Unabhängigkeit vor. zrating empfiehlt in Übereinstimmung mit Art. 4.11 der Abstimmungsrichtlinie die Annahme dieses Traktandums. 9 Ernennung der Revisionsstelle Annahme Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl der KPMG AG, Genf, als Revisionsstelle für das Geschäftsjahr 2018. Nachfolgend sind die Revisionskosten sowie die weiteren Kosten der Revisionsstelle aufgeführt: - Audit Fees: CHF 2'534'510 - Non-Audit Fees: CHF 203'330 - Total: CHF 2'737'840 Die Non-Audit Fees betragen 8 % der Audit Fees, was wir als angemessen betrachten. Die zusätzlichen Honorare umfassen vor allem Steuerberatung. KPMG ist seit 2009 die Revisionsstelle der Banque Cantonale Vaudoise. Der leitende Revisor, Olivier Gauderon, trat sein Amt im Geschäftsjahr 2016 an. zrating empfiehlt in Übereinstimmung mit Art. 4.12 der Abstimmungsrichtlinie die Annahme dieses Traktandums. 10 Verschiedenes Ordentliche Generalversammlung BFW Liegenschaften (03.05.2018) 1 Genehmigung des Lageberichts und der Jahresrechnung 2017 Annahme Der Verwaltungsrat beantragt die Genehmigung des Lageberichts 2017 und der Jahresrechnung 2017 der bfw liegenschaften ag. Die Revisionsstelle bestätigt in Ihrem Prüfungsurteil, dass die Jahresrechnung den tatsächlichen Verhältnissen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entspricht und sämtliche Standards sowie gesetzliche Vorschriften eingehalten wurden. Die im Lagebericht dargelegten Informationen entsprechen den üblichen Standards. zrating empfiehlt in Übereinstimmung mit Art. 4.3 und 4.2 der Abstimmungsrichtlinie die Annahme dieses Traktandums. 2 Verwendung des Bilanzgewinns und verrechnungssteuerfreie Ausschüttung aus Reserven aus Kapitaleinlagen 2.1 Verwendung des Bilanzgewinns Annahme

Der Verwaltungsrat beantragt den zur Verfügung stehenden Bilanzgewinn von CHF 51 031 012 auf die neue Rechnung vorzutragen. - Jahresgewinn: CHF 7'643'072 - Gewinnvortrag: CHF 43'387'940 - Bilanzgewinn: CHF 51'031'012 - Zuweisung an Reserve: CHF 0 - Vortrag auf neue Rechnung: CHF 51'031'012 Im nachfolgenden Traktandum 2.2 wird zudem die Ausschüttung aus den Kapitaleinlagereserven im Umfang von CHF 1.4 pro Namenaktie Kategorie A und CHF 0.14 pro Namenaktie Kategorie B beantragt. zrating empfiehlt in Übereinstimmung mit Art. 4.6 der Abstimmungsrichtlinie die Annahme dieses Traktandums. 2.2 Verrechnungssteuerfreie Ausschüttung von Reserven aus Kapitaleinlagen Annahme Der Verwaltungsrat beantragt, einen Teil der Reserven aus Kapitaleinlagen aufzulösen und daraus verrechnungssteuerfreie Ausschüttungen wie folgt vorzunehmen: - CHF 1.40 pro Namenaktie Kategorie A: CHF 6'567'750 - CHF 0.14 pro Namenaktie Kategorie B: CHF 700'000 Ausschüttungsquote: 52.5 % (Vorjahr: 73.4 %) zrating empfiehlt in Übereinstimmung mit Art. 4.6 der Abstimmungsrichtlinie die Annahme dieses Traktandums. 3 Entlastung des Verwaltungsrats - Entlastung von Herrn Beat Frischknecht Annahme Der Verwaltungsrat beantragt Herrn Beat Frischknecht für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. zrating liegen keine Anhaltspunkte vor, die für eine Verweigerung der Entlastung sprechen. zrating sind keine bedeutenden Kontroversen aus dem Geschäftsjahr 2017 von BFW Liegenschaften bekannt. zrating empfiehlt in Übereinstimmung mit Art. 4.5 der Abstimmungsrichtlinie die Annahme dieses Traktandums. - Entlastung von Herrn André Robert Spathelf Annahme Der Verwaltungsrat beantragt Herrn André Robert Spathelf für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. zrating liegen keine Anhaltspunkte vor, die für eine Verweigerung der Entlastung sprechen. zrating sind keine bedeutenden Kontroversen aus dem Geschäftsjahr 2017 von BFW Liegenschaften bekannt. zrating empfiehlt in Übereinstimmung mit Art. 4.5 der Abstimmungsrichtlinie die Annahme dieses Traktandums. - Entlastung von Herrn Serge Aerne Annahme Der Verwaltungsrat beantragt Herrn Serge Aerne für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. zrating liegen keine Anhaltspunkte vor, die für eine Verweigerung der Entlastung sprechen. zrating sind keine bedeutenden Kontroversen aus dem Geschäftsjahr 2017 von BFW Liegenschaften bekannt. zrating empfiehlt in Übereinstimmung mit Art. 4.5 der Abstimmungsrichtlinie die Annahme dieses Traktandums. - Entlastung von Herrn Hans Jörg Brun Annahme