C 283/16 Amtsblatt der Europäischen Union 27.9.2011 SONSTIGE RECHTSHANDLUNGEN EUROPÄISCHE KOMMISSION Veröffentlichung eines Änderungsantrags gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel (2011/C 283/08) Diese Veröffentlichung eröffnet die Möglichkeit, gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates ( 1 ) Einspruch gegen den Antrag einzulegen. Der Einspruch muss innerhalb von sechs Monaten ab dieser Veröffentlichung bei der Europäischen Kommission eingehen. ÄNDERUNGSANTRAG VERORDNUNG (EG) Nr. 510/2006 DES RATES ÄNDERUNGSANTRAG GEMÄSS ARTIKEL 9 BERENJENA DE ALMAGRO EG-Nr.: ES-PGI-0105-0011-23.09.2009 g.g.a. ( X ) g.u. ( ) 1. Rubrik der Produktspezifikation, auf die sich die Änderung bezieht: Name des Erzeugnisses Beschreibung des Erzeugnisses Geografisches Gebiet Ursprungsnachweis Erzeugungsverfahren Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet Etikettierung Einzelstaatliche Vorschriften Sonstiges (Kontrollstelle) 2. Art der Änderung(en): Änderung des Einzigen Dokuments oder der Zusammenfassung Änderung der Spezifikation einer eingetragenen g.u. oder g.g.a., für die weder ein Einziges Dokument noch eine Zusammenfassung veröffentlicht wurde ( 1 ) ABl. L 93 vom 31.3.2006, S. 12.
27.9.2011 Amtsblatt der Europäischen Union C 283/17 Änderung der Spezifikation, die keine Änderung des veröffentlichten Einzigen Dokuments erfordert (Artikel 9 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006) Vorübergehende Änderung der Spezifikation aufgrund der Einführung verbindlicher gesundheitspolizeilicher oder pflanzenschutzrechtlicher Maßnahmen durch die Behörden (Artikel 9 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006) 3. Änderung(en): 3.1. Beschreibung des Erzeugnisses: Die Definition des Rohstoffes wurde dahingehend erweitert, dass das Erzeugnis bisher anhand der Art definiert wurde und mit dieser Änderung auch die Sorte festgelegt wird, sodass die g.g.a. Berenjena de Almagro nur für Früchte der Sorte Dealmagro der Art Solanum Melongena gelten kann, da diese neue Sorte als im geografischen Produktionsgebiet beheimatete Sorte anerkannt wurde. Diese neue Sorte wurde aufgrund der Ähnlichkeit mit der Bezeichnung des traditionellen Produktionsgebiets und der lokalen/allgemeinen Bezeichnung dieser besonderen Aubergine unter der Bezeichnung Dealmagro mit der Registernummer 20060251 im Verzeichnis der zugelassenen Sorten im Zuständigkeitsbereich des Ministerio de Medio Ambiente y Medio Rural y Marino eingetragen. Die Informationen zu dieser Sorte sind im Oficina Española de Variedades Vegetales verfügbar. Durch die Aufnahme dieser einzigartigen einheimischen Sorte in die Beschreibung des Erzeugnisses soll das einzigartige Erzeugnis mit der g.g.a. Berenjena de Almagro stärker herausgehoben und genauer umrissen werden. Die Angaben zur chemischen Zusammensetzung wurden im Einklang mit den neuen Analysetechniken sowie anhand der Eigenschaften der Sorte Dealmagro angepasst. 3.2. Geografisches Gebiet: Geschütztes Gebiet: Die Produktion der einheimischen Sorte Dealmagro wurde aufgrund ihrer Anpassung an dieses geografische Gebiet und aufgrund der Nachfrage nach Erzeugnissen mit der g.g.a. Berenjena de Almagro auf eine andere Gemeinde ausgeweitet, die bislang nicht im Produktionsgebiet der g.g.a. lag. Eine der Gemeinden, in denen diese einheimische Auberginensorte seit langer Zeit und bis heute angebaut wird, ist die Gemeinde Viso del Marqués im Bezirk Campo de Calatrava. Diese Gemeinde grenzt im Norden an Granátula de Calatrava und im Westen an Calzada de Calatrava, zwei Gemeinden im Produktionsgebiet der g.g.a. Berenjena de Almagro. Viso del Marqués und das geografische Produktionsgebiet der g.g.a. Berenjena de Almagro weisen einer vorgelegten Studie zufolge folgende Übereinstimmungen auf: historischer Zusammenhang: seit langer Zeit werden in Viso del Marqués neben anderen Gartenbaukulturen Auberginen angebaut. natürlicher Zusammenhang: die hauptsächlich angebaute Auberginensorte ist die in diesem Gebiet beheimatete Sorte Dealmagro. orografischer Zusammenhang: das nördliche Gebiet der Gemeinde weist eine geringe Höhe um die 650 m auf, die der im geografischen Produktionsgebiet ähnlich ist. hydrografischer Zusammenhang: in der Gemeinde befinden sich zwei Einzugsgebiete, das des Guadiana und das des Guadalquivir; deren hydrogeologische Ressourcen werden hierbei wie im geografischen Produktionsgebiet zur Bewässerung genutzt. und klimatischer Zusammenhang: das kontinentale Mittelmeerklima ist durch kalte Winter und warme Sommer mit gelegentlich bis zu 40 C und durch Niederschläge von 400-600 mm/jahr gekennzeichnet, wobei sich die Regenzeit vornehmlich auf Winter und Frühjahr konzentriert und die Sommer lang und trocken sind. Aus diesen Erwägungen heraus sind wir der Ansicht, dass das geschützte Produktionsgebiet der g.g.a. Berenjena de Almagro auf die Gemeinde Viso del Marqués ausgeweitet werden sollte. 3.3. Ursprungsnachweis: In diesen Absatz wird der Nachweis aufgenommen, dass es sich bei der angebauten Sorte um die einheimische Sorte Dealmagro handelt, da diese in das Verzeichnis der zugelassenen Sorten im Zuständigkeitsbereich des Ministerio de Medio Ambiente y Medio Rural y Marino eingetragen wurde.
C 283/18 Amtsblatt der Europäischen Union 27.9.2011 3.4. Kontrollstelle: Gemäß Artikel 11 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 hat die zuständige Behörde der autonomen Gemeinschaft Kastilien-La Mancha beschlossen, dass die Prüfung der Einhaltung der Spezifikation der geschützten geografischen Angaben und geschützten Ursprungsbezeichnungen durch eine oder mehrere Kontrollstellen gemäß Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 erfolgt, die als Produktzertifizierungsstellen dienen; daher wird beantragt, dass die Kontrollstelle der g.g.a. Berenjena de Almagro die Zertifizierungsstelle Servicios de Inspección y Certificación, S.L. (SIC) sein soll, da diese die Anforderungen der Norm UNE-EN 45011, Allgemeine Anforderungen an Stellen, die Produktzertifizierungssysteme betreiben, erfüllt und es sich außerdem um eine von der autonomen Gemeinschaft Kastilien-La Mancha zugelassene Kontrollstelle handelt. EINZIGES DOKUMENT VERORDNUNG (EG) Nr. 510/2006 DES RATES BERENJENA DE ALMAGRO EG-Nr.: ES-PGI-0105-0011-23.09.2009 g.g.a. ( X ) g.u. ( ) 1. Name: Berenjena de Almagro 2. Mitgliedstaat oder Drittland: Spanien 3. Beschreibung des Agrarerzeugnisses oder des Lebensmittels: 3.1. Erzeugnisart: Klasse 1.6; Obst, Gemüse und Getreide, frisch oder verarbeitet. 3.2. Beschreibung des Erzeugnisses, für das der unter Punkt 1 aufgeführte Name gilt: Bei der Berenjena de Almagro handelt es sich um gesunde, saubere und ganze Früchte der Sorte Dealmagro der Art Solanum Melongena, die einem traditionellen Konservierungsverfahren aus Garen, Würzen, Gären und anschließendem Verpacken unterzogen werden. Das Verarbeitungsverfahren der Konserven beginnt zunächst mit einem 5- bis 20-minütigen Garen der Früchte; die gegarten Früchte werden anschließend in geeigneten Behältern einem 4- bis 15-tägigen Gärungsverfahren unter Zusatz von Würzmittel unterzogen. Das Würzmittel enthält Essig, Pflanzenöl, Salz, Kümmel, Knoblauch, Paprika und Wasser. Nach dem Verpacken kann das Erzeugnis in den folgenden vier Formen in Verkehr gebracht werden: eingelegt, mit roher Paprika oder Paprikapaste gefüllt, pur und schließlich gehackt. Die Auberginen werden nach dem Gärungsprozess gleich am Verarbeitungsort verpackt. 3.3. Rohstoffe (nur für Verarbeitungserzeugnisse): Auberginen der einheimischen Sorte Dealmagro der Art Solanum Melongena. Bei der Frucht handelt es sich um eine fleischige Beere mit runder, länglicher oder birnenartiger Form und grüner, purpurroter, violetter, dunkel marmorierter oder anderer Farbe; sie ist größtenteils vom blassgrün gefärbten Kelch bedeckt, wobei sich der freiliegende Teil violett färbt. 3.4. Futter (nur für Erzeugnisse tierischen Ursprungs): 3.5. Besondere Erzeugungsschritte, die in dem abgegrenzten geografischen Gebiet erfolgen müssen: Produktion, Verarbeitung und Verpackung der Auberginen müssen im abgegrenzten geografischen Gebiet erfolgen. Der Verarbeitungsprozess ist durch Garen und Vergären gekennzeichnet. Die noch warmen Auberginen werden jeweils unmittelbar nach dem Garen mit dem Würzmittel versetzt, das zusammen mit dem Erzeugnis und den klimatischen Umgebungsbedingungen eine natürliche und spontane Milchsäuregärung in Gang setzt, durch die die nunmehr gegarten Auberginen zu den hinsichtlich Farbe, Struktur und Geschmack typischen Berenjenas de Almagro werden.
27.9.2011 Amtsblatt der Europäischen Union C 283/19 3.6. Besondere Vorschriften für Vorgänge wie Schneiden, Reiben, Verpacken usw: Die Verpackung erfolgt am Verarbeitungsort. Nach dem 4- bis 15-tägigen Gärungsprozess müssen die Auberginen am Verarbeitungsort verpackt werden, um den typischen Geschmack der Berenjena de Almagro zu erhalten. Die Verpackung erfolgt in Dosen, Gläsern oder beliebigen anderen Lebensmittelverpackungen. 3.7. Besondere Vorschriften für die Etikettierung: Die Handelsetiketten müssen folgende Angabe enthalten: Indicación geográfica protegida Berenjena de Almagro. Das für den Verzehr bestimmte Erzeugnis ist in einem eingetragenen Verarbeitungsbetrieb mit nummerierten und von der Kontrollstelle ausgegebenen Rückenetiketten zu versehen, deren Wiederverwendung nicht zulässig ist. 4. Kurzbeschreibung der Abgrenzung des geografischen Gebiets: Das geografische Produktions-, Verarbeitungs- und Verpackungsgebiet setzt sich aus folgenden Gemeinden zusammen: Aldea del Rey, Almagro, Bolaños de Calatrava, Calzada de Calatrava, Granátula de Calatrava, Valenzuela de Calatrava und Viso del Marques, alle in der Provinz Ciudad Real gelegen. 5. Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet: 5.1. Besonderheit des geografischen Gebiets: Die Böden sind kalkig-sandige Alfisole und Aridisole mit Alluvialhorizont und In-situ-Zerfall, hellrot und mit geringem Anteil an organischer Materie, sowie mit einem weiteren darunterliegenden Horizont mit in vielen Fällen verfestigter Calciumcarbonatablagerung. Das Klima des Gebiets zeigt dem Kontinentalklima entsprechendes Extremverhalten mit großen Schwankungen bei sehr harten Wintern und warmen Sommern mit gelegentlich bis zu 40 C. In diesem Gebiet belaufen sich die mittleren Niederschläge auf 430 mm pro Jahr, und die Regenzeit konzentriert sich zu 26 % auf den Herbst, 32 % auf den Winter und zu 30 % auf das Frühjahr; die Sommer sind lang und trocken. Auberginen werden seit jeher angebaut; ihre Anpassung an die Besonderheit des geografischen Gebiets und die durch die Landwirte vorgenommene genetische Auswahl zur Vermehrung der eigenen Samen haben im eingetragenen Gebiet zur Herausbildung einer einheimischen Auberginensorte mit der Bezeichnung Dealmagro geführt. 5.2. Besonderheit des Erzeugnisses: Die Berenjena de Almagro ist sowohl hinsichtlich der Sorte als auch hinsichtlich des Verarbeitungsverfahrens ein einzigartiges Erzeugnis. Bei der Sorte handelt es sich um die im Produktionsgebiet beheimatete Sorte Dealmagro. Diese lokale/einheimische Sorte wurde von den Landwirten des Produktionsgebiets im Laufe der Zeit genetisch ausgewählt. Die genetische Auswahl erfolgte im Hinblick auf die Anpassung an die Bodenund Klimaverhältnisse des Gebiets (Produktion/Anbauerträge) und im Hinblick auf die organoleptischen Eigenschaften, die von den Verbrauchern dieses Erzeugnisses im Laufe der Zeit nachgefragt wurden. Das entstandene Erzeugnis ist schließlich weltweit einzigartig, denn es handelt sich um eine Sorte, die ausschließlich/nur in diesem Gebiet angebaut/verarbeitet wird. Bei der Frucht handelt es sich um eine fleischige Beere mit veränderlicher Form und grüner, purpurroter, violetter, dunkel marmorierter oder anderer Farbe; sie ist größtenteils vom blassgrün gefärbten Kelch bedeckt, wobei sich der freiliegende Teil violett färbt. Das besondere Verarbeitungsverfahren beruht auf 5- bis 20-minütigem Garen. Nach dem Garen werden die Früchte einem 4- bis 15-tägigen Gärungsprozess in geeigneten Behältern unterzogen, in denen das Würzmittel (Essig, Pflanzenöl, Salz, Kümmel, Knoblauch, Paprika und Wasser) hinzugefügt wird. Nach Abschluss des Gärungsprozesses wird das Erzeugnis verpackt. Chemische Zusammensetzung: Kcal (100 g): < 32 Pflanzenfett: < 1,5 %
C 283/20 Amtsblatt der Europäischen Union 27.9.2011 ph-wert: < 4,5 Essigsäure: < 15 g/kg. Natrium (%): < 0,6 5.3. Ursächlicher Zusammenhang zwischen dem geografischen Gebiet und der Qualität oder den Merkmalen des Erzeugnisses (im Falle einer g.u.) bzw. einer bestimmten Qualität, dem Ansehen oder sonstigen Eigenschaften des Erzeugnisses (im Falle einer g.g.a.): Die Aubergine Dealmagro gehört zur Unterart Sculentum (Solarum Melongena) sowie zur Klein- oder Zwergsortengruppe Depressum. Es handelt sich um eine einheimische und endemische Sorte, die vollständig an das geografische Umfeld des Produktionsgebiets angepasst ist. Diese Sorte wird vom Verbraucher nachgefragt und angenommen, da sie für das einzigartige und besondere Verarbeitungsverfahren des Gebiets geeignet ist, das hinsichtlich Garzeiten und Vergärungsdauer im Würzmittel seit Jahrhunderten nach traditionellen Rezepten abläuft und die Auswahl der Auberginensorte Dealmagro ermöglichte, die das weltweit einzigartige verarbeitete Endprodukt Berenjena de Almagro hervorbringen konnte. Hinweis auf die Veröffentlichung der Spezifikation: (Artikel 5 Absatz 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006) http://docm.jccm.es/portaldocm/descargararchivo.do?ruta=2010/10/20/pdf/2010_17414.pdf&tipo= rutadocm