Prüfungsreferat der Naturwissenschaftlichen Fakultät D Matrikelnummer Studienkennzahl(en) Ansuchen um Überprüfung des ersten Teils der zweiten Diplomprüfung der Studienrichtung PSYCHOLOGIE 2. Abschnitt Curriculum 2006 An das Prüfungsreferat Name Vorname(n) Adresse Geburtsdatum Telefon Staatsbürgerschaft e-mail Adresse Dem Ansuchen werden folgende Nachweise angeschlossen (bitte Betreffendes ankreuzen): Lehrveranstaltungszeugnisse Anrechnungsbescheide Praktikumsbestätigung(en) Unterschrift Nachweise zurückerhalten am: Unterschrift
13(1) Forschungs- und Evaluationsmethoden: mind. 8 SSt. Note 13(2) Psychologische Diagnostik: mind. 11 SSt. Note VO: Einführung in die Psychologische Diagnostik 02 GK: Psychologische Diagnostik A 03 GK: Psychologische Diagnostik B 03 SE/GK: Psychologische Diagnostik in Anwendungsbereichen: Weitere anrechenbare Lehrveranstaltungen: 03 13(3) Anwendungsbereich Bildung: Pädagogische Psychologie mind. 7 SSt. Note VO: Einführung in die Pädagogische Psychologie 02 Ausmaß von mind. 5 SSt.: 13(4) Anwendungsbereich Gesundheit: Klinische Psychologie, Psychotherapie, Gesundheitspsychologie: VO: Grundlagen der Klinischen Psychologie, Psychotherapie und Gesundheitspsychologie VO: Klinisch-psychologische Intervention / Psychotherapie 02 VO: Psychische Störungen 02 SE: Klinisch-psychologische Interventionsmethoden: 02 mind. 14 SSt. 02 Note SE: Psychische Störungen: 02 Ausmaß von mind. 4 SSt.: * nur vom Prüfungsreferat auszufüllen
13(5) Anwendungsbereich Wirtschaft: ABO, Markt- und Wirtschaftspsychologie: VO: Psychologie im Anwendungsbereich Wirtschaft A 02 VO: Psychologie im Anwendungsbereich Wirtschaft B 02 Ausmaß von mind. 4 SSt.: mind. 8 SSt. Note 13(6) Wahlfachbereich Grundlagenvertiefung: mind. 8 SSt. Note Modul: Einführende Lehrveranstaltung(en): Aufbauende Lehrveranstaltungen: Ausmaß von mind. 2 SSt.: 13(7) Wahlfachbereich Anwendung: mind. 8 SSt. Note Modul: Einführende Lehrveranstaltung(en): Aufbauende Lehrveranstaltungen: Ausmaß von mind. 2 SSt.: * nur vom Prüfungsreferat auszufüllen
13(8) Weitere anrechenbare Lehrveranstaltungen aus den Prüfungsfächern des 2. Studienabschnittes: (zusätzlich zu den angeführten Mindeststundenzahlen sind LVen im Ausmaß von insgesamt 6 SSt. aus den Prüfungsfächern des 2. Studienabschnitts zu absolvieren; die LVen sind stundenmäßig dem jeweiligen Prüfungsfach zuzuordnen und dort entsprechend einzutragen) 6 SSt. Note 15 Freie Wahlfächer: 15 SSt. Note Vorschlag zur Benennung des Moduls /der Module in den Freien Wahlfächern # : Einverständnis des Dekans (wird von der Prüfungsabteilung eingeholt!): : Unterschrift: # Freie Wahlfächer können nur dann unter einer gesonderten Bezeichnung im Diplomprüfungszeugnis ausgewiesen werden, wenn die darunter zusammengefassten Lehrveranstaltungen in einem inneren fachlichen Zusammenhang stehen und mindestens 6 SSt (9,6 ECTS) umfassen. Die Festlegung und Benennung derartiger Wahlfächer bedarf der Zustimmung des für die Vollziehung der studienrechtlichen Bestimmungen zuständigen Organs der Universität. Insgesamt sind für den ersten Teil der zweiten Diplomprüfung Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 70 SSt. zu absolvieren. Zusätzlich sind 15 SSt. aus den Freien Wahlfächern nachzuweisen. 16 Plichtpraxis Institution: Dauer Stunden
* nur vom Prüfungsreferat auszufüllen