Antrag auf Zulassung zur Libori-Kirmes der Stadt Paderborn An die Stadt Paderborn, Amt für Öffentlichkeitsarbeit und Stadtmarketing, Paderborn

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Transkript:

Alle Bewerbungen müssen bis zum 01.10.2018 vollständig bei der Stadt Paderborn eingegangen sein! Libori-Kirmes 2019 27.07. - 04.08.2019 Antrag auf Zulassung zur Libori-Kirmes der Stadt Paderborn An die Stadt Paderborn, Amt für Öffentlichkeitsarbeit und Stadtmarketing, 33095 Paderborn Bitte in Druckschrift ausfüllen. Alle Angaben dienen als Grundlage für die Zulassung. Für das Bewerbungsverfahren sowie die Zulassung gilt die aktuelle Fassung der Marktsatzung, welche unter www.paderborn.de/microsite/maerkte einsehbar ist. Angaben zur Bewerberin / zum Bewerber: Name (Vorname + Familienname) bzw. Firmenname Rechtsform des Unternehmens (z.b. Einzelunternehmen, GbR, GmbH ) ggf. Name, Vorname und Geburtsdatum aller vertretungsberechtigten Gesellschafter ggf. Name, Vorname und Geburtsdatum aller vertretungsberechtigten Gesellschafter Anschrift PLZ Ort Telefon-Nr. Mobil-Nr. (bitte unbedingt angeben) Fax-Nr. E-Mail-Adresse Steuernummer zuständiges Finanzamt oder Die Kopie meiner Reisegewerbekarte füge ich dieser Bewerbung bei. Die Kopie meiner Gewerbeanmeldung füge ich dieser Bewerbung bei. Die Kopie über eine im Zeitraum der Veranstaltung (inkl. Auf- und Abbauzeit) bestehende Betriebshaftpflichtversicherung füge ich dieser Bewerbung bei. Beschreibung des Geschäfts- / des Warenangebotes: Sämtliche unten genannten Angaben können den beigefügten Bewerbungsunterlagen entnommen werden. - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - Nur erforderlich, sofern die Angaben nicht aus anderweitig beigefügten Unterlagen zu entnehmen sind: Name des Geschäftes: Eine genaue Beschreibung des Geschäftes bzw. des Warenangebotes ist nachfolgend aufzuführen (ggf. weitere Blätter beifügen, sofern der zur Verfügung stehende Platz nicht ausreicht):

Bei Verkauf von Getränken: alkoholische Getränke: ja nein Mir ist bekannt, dass für den Verkauf alkoholischer Getränke eine entsprechende Schankerlaubnis erforderlich ist. Sofern mir diese nicht bereits als Dauererlaubnis erteilt wurde, werde ich rechtzeitig einen Antrag auf Erteilung einer entsprechenden Erlaubnis beim Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Paderborn stellen. alkoholfreie Getränke ja nein Geschäftsbeschreibung: Abmessungen: Gesamte Frontlänge (inkl. Dachüberstände, Klappen, Türen, blinde Fronten usw. im betriebsbereiten Zustand): Länge der blinden Fronten: Gesamte Tiefe (inkl. Dachüberstände, Klappen, Türen, Ausschuberker usw. im betriebsbereiten Zustand): Gesamte Höhe: Ist eine Außenbestuhlung (z.b. Biergarten, Ruhebänke etc.) vorgesehen? Wenn ja, sind die entsprechenden Abmessungen anzugeben und eine Standskizze beizufügen. Weitere Angaben: Baujahr: Ausführungsgenehmigung gültig bis: Ist das Geschäft barrierefrei ausgestattet? nein / nicht zutreffend ja, in folgender Art und Weise: Eigentumsverhältnisse: Ich bin allein über das Geschäft verfügungsberechtigt. Ich bin Miteigentümer des Geschäftes. Ein Dritter ist allein verfügungsberechtigt. Weitere Hinweise, welche im Rahmen der Auswahlentscheidung gemäß Anlage 1 der Marktsatzung von Belang seien können (z.b. Angaben über Erneuerungen bzw. den Pflegezustand etc.): Es ist mindestens ein farbiges Foto auf dem sowohl das Geschäft als auch das Angebot gut zu erkennen ist, den Bewerbungsunterlagen beizufügen. Bei komplexen Geschäften kann durch die Marktverwaltung im weiteren Verfahren eine Grundrissskizze nachgefordert werden. Bei Fahrgeschäften mit Ausflug ist grundsätzlich eine Grundrissskizze beizufügen. Notwendige Ver- und Entsorgungsinfrasturktur: Stromversorgung: Anschlusswert : kw Anlaufstrom: Amp. Wasserversorgung: nein ja Hinweis: Es dürfen ausschließlich zugelassene Trinkwasserschläuche verwendet werden! Abwasseranschluss: nein ja Wird das Geschäft mit einem Gasanschluss betrieben? nein ja Hinweis: Sämtliche Kabel und Leitungen sind durch die Geschäftsinhaber/in mit entsprechenden Kabelmatten zu sichern, sofern sich diese in öffentlich zugänglichen Bereichen befinden. Weitere Angaben: Ich benötige für (Anzahl) Packwagen einen Abstellplatz in unmittelbarer Nähe meines Standes. Ich benötige für (Anzahl) Kühlwagen einen Abstellplatz in unmittelbarer Nähe meines Standes.

Eine Bewerbung begründet keinen Rechtsanspruch auf die Erteilung einer Zulassung. Die Erteilung der Zulassung begründet keinen Rechtsanspruch auf einen bestimmten Platz. Ich versichere, dass ich sämtliche Angaben wahrheitsgemäß nach bestem Wissen und Gewissen gemacht habe. Werden während des Zulassungsverfahrens unrichtige Angaben festgestellt, wird die Bewerbung nicht berücksichtigt und ggf. erfolgt ein Ausschluss für weitere Veranstaltungen. Die in der aktuellen Fassung der Marktsatzung festgelegten Verfahrensgrundsätze sind mir bekannt und ich erkenne diese an. Ich habe das Informationsblatt zur Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 13 DS-GVO gelesen und zur Kenntnis genommen. Datum, Unterschrift Weitere Informationen: Bitte beachten Sie die beigefügten Informationen zum Datenschutz.

Information zum Datenschutz: Die Stadt Paderborn erhebt als Veranstalterin der oben genannten Veranstaltung zum Zwecke der Zulassungsentscheidung, der Gebühren- und Kostenerhebung sowie zur ordnungsgemäßen Durchführung der Veranstaltung Ihre Antragsdaten. Sie haben das Recht auf gebührenfreie Auskunft über die über Sie gespeicherten Daten. Diese Auskunft wird dadurch gewährt, dass Ihnen durch einen autorisierten Mitarbeiter der Veranstalterin Einblick in die betreffende Datei gegeben wird. Auf Wunsch erhalten Sie entsprechende Ausdrucke. Ihre Angaben aus dem Antragsformular werden als Grundlage für künftige Verfahren fünf Jahre gespeichert und dann gelöscht. Datenverarbeitung aufgrund gesetzlicher Vorschriften 1. Die Veranstalterin erhebt und verarbeitet Ihre Daten für die Entscheidung über Ihren Antrag nach 11 der Gewerbeordnung in Verbindung mit den Vorschriften der DSGVO und des Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW). 2. Zur ordnungsgemäßen Durchführung der Veranstaltung ist es erforderlich, den nachfolgend aufgelisteten Stellen eine Teilnehmerliste mit persönlichen Daten (Name und Vorname, Firmenname, Anschrift, telefonische Erreichbarkeit), Angaben zum Geschäft (bspw. Name des Geschäftes, Angebot, Frontmeter, Tiefe und Standortangabe) zukommen zu lassen. Weiterhin werden den nachfolgenden Stellen Aufbaupläne übermittelt, die folgende Angaben enthalten: Name bzw. Firmenname, Name des Geschäfts, Geschäftsart, Frontmeter und Tiefe: an die zuständigen polizeilichen und ordnungsbehördlichen Überwachungsbehörden zum Zwecke der Gefahrenabwehr sowie der Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfolgung im Bereich des Veranstaltungsgeländes, an die Feuerwehr der Stadt Paderborn zum Zwecke der Brandbekämpfung und Durchführung von Rettungsmaßnahmen, an das Bauordnungsamt der Stadt Paderborn zum Zwecke der Durchführung der Bauabnahme und -überwachung, an die Bezirksregierung Detmold zur Sicherstellung des Arbeitsschutzes an die Kreisverwaltung Paderborn zur Durchführung der Lebensmittelüberwachung, an das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Ostwestfalen Lippe zur Durchführung von Trinkwasseranalysen an die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten (BGN) zur Wahrnehmung des gesetzlichen Auftrags als Unfallversicherungsträger (insbesondere für die konkrete Einleitung von Präventionsmaßnahmen), an das Finanzamt Paderborn sowie die örtlichen Kontrollstellen der Finanzbehörden des Landes NRW zur Wahrnehmung des gesetzlichen Auftrags zur Sicherstellung der Gleichmäßigkeit der Besteuerung. an den Zoll zur Durchführung von Kontrollen Die Mobilnummern werden auch zu dem Zweck abgefragt, um eine rasche Kontaktaufnahme zwischen der Veranstalterin und den Teilnehmern zu gewährleisten, insbesondere wenn die Veranstalterin oder eine Sicherheitsbehörde in ihrer Funktion als Gefahrenabwehrbehörde tätig wird (z. B. Einschränkung oder Absage der Veranstaltung wegen Unwetters).

Eine ordnungsgemäße und sachgerechte Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung erfordert ferner den Anschluss der Geschäfte an das Strom-, Wasser- und Abwassernetz sowie die Müllbeseitigung. Zu deren Aufgabenerfüllung werden an die örtlichen Strominstallateure (derzeit Fa. Stöcker, In der Geweke 8, 58135 Hagen bzw. Fa. Romberg Elektrotechnik GmbH, Otto-Hahn-Straße 24, 33104 Paderborn und an die örtlichen Wasserinstallateure (derzeit Fa. Franz Brocke GmbH & Co. KG, Friedrich-List-Straße 75, 33100 Paderborn und Fa. S&R Dienstleistung und Marketing, Gütersloher Straße 25b, 33161 Hövelhof) sowie an den Stadtentwässerungsbetrieb und den Abfallentsorgungsbetrieb der Stadt Paderborn Aufbaupläne übermittelt, die folgende Angaben enthalten: Name bzw. Firmenname, Name des Geschäfts, Geschäftsart, Frontmeter und Tiefe. Datenverarbeitung 1. Der Schaustellerverein Paderborn e.v. wirkt an der Planung, Konzeption und Ausgestaltung der jeweiligen Veranstaltung fachlich beratend mit. Dies geschieht in der Weise, dass dem Vorstand nach Sparten gegliedert eine Zusammenstellung der eingegangenen Bewerbungen im Rahmen einer Anhörung vorgelegt wird. Die Zusammenstellung enthält folgende Angaben: Name des Geschäftes und der Bewerberin bzw. des Bewerbers, Leistungsangebot und Größe des benötigten Platzes. Der Schaustellerverein hat bei der Anhörung die Gelegenheit, sich auf Grund ihrer besonderen Fachkunde zu den Vorstellungen der Verwaltung zu äußern. Nach der Anhörung trifft die Verwaltung ihre Auswahlentscheidung. Die Unterlagen mit den personenbezogenen Angaben verbleiben bei der Verwaltung. Die Vertreter des Schaustellervereins Paderborn e.v. sind darauf hingewiesen worden, dass sie Ihre Daten nicht in anderen Zusammenhängen nutzen dürfen und eine Datenweitergabe an Dritte unzulässig ist. 2. Es ist zu den Volksfest- u. Marktveranstaltungen in Paderborn Tradition, dass zur Finanzierung der Bewachung des Fest- bzw. Marktplatzes und besonderer Werbemaßnahmen eine Umlage pro lfd. Frontmeter durch den Schaustellerverein Paderborn erhoben wird. Aus diesem Grund stellt die Veranstalterin dem Schaustellerverein Paderborn e.v. Ihren Namen bzw. Firmennamen, die vollständige Anschrift, sowie Größenangaben zu Ihrem Geschäft zur Verfügung. 3. Des Weiteren stellt der Veranstalter dem beauftragten Sicherheitsunternehmen jeweils eine Teilnehmerliste mit Ihrem Namen bzw. Firmennamen, dem Namen des Geschäfts sowie einen Aufbauplan mit Ihrem Namen bzw. Firmennamen, dem Namen des Geschäfts, der Geschäftsart, Frontmeter und Tiefe zur Verfügung. 4. Darüber stellt der Veranstalter für Ihre bessere Erreichbarkeit während der Veranstaltung der Deutschen Post AG jeweils eine Teilnehmerliste mit Ihrem Namen bzw. Firmennamen, dem Namen des Geschäfts sowie einen Aufbauplan mit Ihrem Namen bzw. Firmennamen, dem Namen des Geschäfts, der Geschäftsart, Frontmeter und Tiefe zur Verfügung. 5. Die Veranstalterin übermittelt zudem zu Werbezwecken Ihren Namen bzw. Firmennamen, den Namen des Geschäfts sowie die von Ihnen eingereichte Geschäftsbeschreibung an Presse- und Rundfunk.

Informationsblatt nach Art. 13 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) für den Antrag auf Zulassung zur Libori-Kirmes der Stadt Paderborn Die DS-GVO bildet die gesetzliche Grundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Diese stärkt die Rechte der betroffenen Bürgerinnen und Bürger. Die Wahrung der Transparenz bei der Datenverarbeitung ist für den Stadt Paderborn von besonderer Bedeutung. Hiermit kommen wir Ihrem Informationsanspruch nach und teilen Ihnen folgendes mit: Verantwortliche/r: Stadt Paderborn Der Bürgermeister Am Abdinghof 11 33098 Paderborn Tel.: 05251 88-0 Fax.: 05251 88 2000 E-Mail: info@paderborn.de Datenschutzbeauftragte/r: Datenschutzbeauftragte der Stadt Paderborn beim Kommunalen Rechenzentrum Minden-Ravensberg/Lippe Bismarckstr. 23 32657 Lemgo Tel.: 05261 252 0 Fax.: 05261 252-200 E-Mail: datenschutzbeauftragte@krz.de Zweck und Notwendigkeit: Die Stadt Paderborn verarbeitet personenbezogene Daten zum Zweck der Zulassungsentscheidung, der Gebühren- und Kostenerhebung sowie zur ordnungsgemäßen Durchführung der Veranstaltung Ihre Antragsdaten. Die Notwendigkeit der Datenverarbeitung ist auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b) (Vertragsanbahnung / Vertrag) und c) (Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung) DS-GVO gegeben. Die Stadt Paderborn darf nur dann an andere Personen oder Stellen personenbezogene Daten weitergeben, wenn Sie dem zugestimmt haben oder die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist. Rechtsgrundlage: Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von 11 der Gewerbeordnung, Art. 6 Abs. 1 lit b) und c) DS-GVO und der Satzung über Jahrmärkte und Volksfeste in der Stadt Paderborn (Marktsatzung). Empfänger/Kategorien von Empfängern: an die zuständigen polizeilichen und ordnungsbehördlichen Überwachungsbehörden zum Zwecke der Gefahrenabwehr sowie der Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfolgung im Bereich des Veranstaltungsgeländes, an die Feuerwehr der Stadt Paderborn zum Zwecke der Brandbekämpfung und Durchführung von Rettungsmaßnahmen, an das Bauordnungsamt der Stadt Paderborn zum Zwecke der Durchführung der Bauabnahme und -überwachung, an die Bezirksregierung Detmold zur Sicherstellung des Arbeitsschutzes an die Kreisverwaltung Paderborn zur Durchführung der Lebensmittelüberwachung, an das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Ostwestfalen Lippe zur Durchführung von Trinkwasseranalysen an die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten (BGN) zur Wahrnehmung des gesetzlichen Auftrags als Unfallversicherungsträger (insbesondere für die konkrete Einleitung von Präventionsmaßnahmen), an das Finanzamt Paderborn sowie die örtlichen Kontrollstellen der Finanzbehörden des Landes NRW zur Wahrnehmung des gesetzlichen Auftrags zur Sicherstellung der Gleichmäßigkeit der Besteuerung. an den Zoll zur Durchführung von Kontrollen an die Deutschen Post AG zur Erreichbarkeit während der Austellung

an beauftragte Sicherheitsunternehmen zu Werbezwecken Presse- und Rundfunk an den Schaustellerverein Paderborn e.v. Eine ordnungsgemäße und sachgerechte Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung erfordert ferner den Anschluss der Geschäfte an das Strom-, Wasser- und Abwassernetz sowie die Müllbeseitigung. Zu deren Aufgabenerfüllung werden an die örtlichen Strominstallateure (derzeit Fa. Stöcker, In der Geweke 8, 58135 Hagen bzw. Fa. Romberg Elektrotechnik GmbH, Otto-Hahn- Straße 24, 33104 Paderborn und an die örtlichen Wasserinstallateure (derzeit Fa. Franz Brocke GmbH & Co. KG, Friedrich-List-Straße 75, 33100 Paderborn und Fa. S&R Dienstleistung und Marketing, Gütersloher Straße 25b, 33161 Hövelhof) sowie an den Stadtentwässerungsbetrieb und den Abfallentsorgungsbetrieb der Stadt Paderborn Aufbaupläne übermittelt, die folgende Angaben enthalten: Name bzw. Firmenname, Name des Geschäfts, Geschäftsart, Frontmeter und Tiefe. Übermittlung an ein Drittland/internationale Organisation: Eine Übermittlung der verarbeiteten Daten ist nicht vorgesehen. Speicherdauer bzw. -kriterien: Bei erfolgreicher Bewerbung werden Ihre Daten 5 Jahre gespeichert. Sollten Sie den Antrag vor Zusage zurückziehen, so werden Ihre Daten unverzüglich gelöscht. Betroffenenrechte: Auskunftsrecht (Art. 15) Recht auf Berichtigung (Art. 16) Recht auf Löschung (Art. 17) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18) Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20) Widerspruchsrecht (Art. 21) Ihr Beschwerderecht (Art. 77) können Sie unter anderem bei der/dem Landesbeauftragte/n für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen wahrnehmen. Profiling/automatisierte Entscheidungsfindung: Ein automatisiertes Profiling seitens der Stadt Paderborn, findet nicht statt.