La regenza dal chantun Grischun

Ähnliche Dokumente
Die Regierung La regenza II Governo des Kantons Graubünden da! chantun Grischun del Cantone dei Grigioni

La regenza dal chantun Grischun

La regenza dal chantun Grischun

I" r Sitzung vom Mitgeteilt den Protokoll Nr.

Richtplan Kanton Aargau Funktion und Bedeutung 380 kv Projekt im Richtplan

La regenza dal chantun Grischun

Planungs- und Mitwirkungsbericht

La regenza dal chantun Grischun

Richtplan Kanton Uri. Prüfungsbericht. 19. Oktober 2010

La regenza dal chantun Grischun

Auswirkungen für die Gemeinden im Vollzugärz 2013

«Informationskopie ohne Gewährleistung (ARE-GR)»

La regenza dal chantun Grischun

Amt für Raumentwicklung Graubünden Uffizi per il svilup dal territori dal chantun Grischun Ufficio per lo sviluppo del territorio dei Grigioni

Gestützt auf Art. 45 Abs. 1 und Art. 81 Abs. 1 der Kantonsverfassung 1)

Ortsplanung Illnau-Effretikon: Informationsveranstaltung vom 4. Oktober 2016

La regenza dal chantun Grischun

BKPJV Präsidentenkonferenz 25. Februar 2017 Herzlich willkommen

Überbauungsordnung UeO Nr. 10 "Wellenacher-Rychegarte" Änderung im ordentlichen Verfahren gemäss Art. 58 ff BauG

Zivile Schiessanlagen Bericht, Situationsplan 1

ANPASSUNGEN, FORTSCHREIBUNGEN UND REDAKTIONELLE TEXTBEREINIGUNGEN 2000

über die interkantonalen Verträge (VertragsG)

7000 Chur, Reichsgasse 35 Tel Fax

Einleitung & Planungsprotokoll

Richtplan Kanton Graubünden, Genehmigungspaket Genehmigung durch den Bund Prüfungsbericht zuhanden des Eidgenössischen Departements für Umwelt,

1.2 Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens begrüsste Stellen

Merkblatt Arbeitszonenbewirtschaftung Kanton Bern

«Informationskopie ohne Gewährleistung (ARE-GR)»

ÖREB-Kataster, Teil 2 Teilprojekte

Stand kantonaler Richtplan in den Bereichen Raumordnungspolitik und Siedlung (KRIP-S)

Fricktal Regio Planungsverband

Verfahren bei der Konzessionierung von Kleinwasserkraftwerken (KWKW)

Qualitätssicherung allgemein

Verordnung über das Bundesinventar der historischen Verkehrswege der Schweiz

Energie und Raumentwicklung. Herausforderungen in der Schweiz

zur Einführung von Massnahmen betreffend die Ferienhäuser auf den öffentlichen und privaten Grundstücken des Staates am Ufer des Neuenburgersees

Zweckmässigkeit der Bevölkerungsszenarien des Bundesamtes für Statistik

Abkürzungen und Begriffe Stand August 2010

Amt für Umwelt. Thurgau. Gewässerraum. Wasserbautagung Donnerstag, 14. März 2019

Bau- und Raumplanungskommission

aargaumobil-seminar für Gemeinden

Regionaler Teilrichtplan Detailhandel

Kantonale Geoinformationsverordnung (KGeoIV)

Juni Baudirektion Amt für Raumplanung. Kantonalplanung und Grundlagen

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau. Festlegung des behördenverbindlichen Raumbedarfs der Gewässer

Verordnung über den Einsatz der Informatik in der Verwaltung Graubünden (Informatik-Verordnung, InfV)

La regenza dal chantun Grischun

B e r i c h t und A n t r a g. des Stadtrates an den Einwohnerrat. betreffend. Teiländerung Bauzonenplan Parzellen Nr. 1823, 1824 und 1837 Am Rain

Kanton Graubünden. Budget mit Jahresprogramm 2008

Botschaft des Gemeindevorstandes an das Gemeindeparlament. betreffend. Teilrevision der Ortsplanung Pistenkorrektur Vetter Traverse

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Département fédéral de l'environnement, des Transports, de l'energie et de

Kommunaler Gesamtplan vom 26. Oktober Namens der Gemeindeversammlung. Von der Baudirektion genehmigt am. Für die Baudirektion

Einwohnergemeinde. Pflichtenheft Fachgremium Ortsbild. Richtlinie gemäss Art. 3 Bau- und Zonenreglement. vom 17. Dezember 2012

Kanton Graubünden Gemeinde Celerina/Schlarigna

Erläuterungsbericht nach Art. 16 RPV

La regenza dal chantun Grischun

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES

Kantonale Geoinformationsverordnung (KGeoIV)

Gesetz über die Pärke von nationaler Bedeutung und das Weltnaturerbe (PWG) vom (Stand )

Verordnung über das Fahrplanverfahren im Verkehrsverbund des Kantons Zürich (Fahrplanverordnung)

Kanton Zürich. Teilrevision Regionaler Richtplan Region Zürcher Oberland

Verordnung zum Bundesgesetz über die Raumplanung vom 22. Juli 1979 (Raumplanungsverordnung)

AMTLICHE GESETZESSAMMLUNG

Raumentwicklung und Hochhäuser im Kanton Zürich

Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) Prüfungsbericht nach Art. 17 RPV

Verordnung über die kantonale Raumplanung

Parlamentssitzung 12. November 2012 Traktandum 14

Kanton Zürich. Entwurf Budget 2008

Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL Mitgliederversammlung Region Ost SIL-Prozess Flughafen Zürich

GESETZ ÜBER ZWEITWOHNUNGEN DER GEMEINDE SAMEDAN (ZWG-SAMEDAN) I. Allgemeines

1. GEGENSTAND DER GENEHMIGUNG. 1.1 Antrag des Kantons

Das Fruchtfolgeflächenkonzept (FFF) der Schweiz

Anlass 1 «Verfahren und Prozesssicherheit» 23. Januar 2018

Synopse zum Bericht und Antrag der Kommission für Raumplanung und Umwelt betreffend Anpassung 16/2 des Richtplans vom 20.

Dem Genehmigungsantrag lagen folgende für die Prüfung relevanten Dokumente bei:

Bericht zum kommunalen Richtplan

Änderung Massnahmenblatt S2 Wohn- und Arbeitsschwerpunkte

STADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien

Medienkonferenz Koordinationsgespräch 1 SIL-Prozess Flughafen Zürich. Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) Flughafen Zürich, 26.

Kantonale Verordnung über den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen

IV 33. Durchgangs- und Standplätze für Fahrende. Kennzeichnung

L 59/20 Amtsblatt der Europäischen Union

La regenza dal chantun Grischun

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Fuss- und Wanderwege (EG FWG)

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Fuss- und Wanderwege (EG FWG)

1 Organisation und Zuständigkeiten

Vorschlag/Entwurf Organisationsreglement. der. Stadt Maienfeld

Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Kanton Zürich. Teilrevision Regionaler Richtplan Region Zürcher Oberland

Regionaler Richtplan. Delegiertenversammlung PZU 7. Mai 2015

Organisationsstatut der Ostschweizer Regierungskonferenz. Die Ostschweizer Regierungskonferenz gibt sich folgendes Organisationsstatut:

Kommunaler Gesamtplan Verkehr (KGV)

Anwendungen und Dienste

Kantonsgericht von Graubünden Dretgira chantunala dal Grischun Tribunale cantonale dei Grigioni

Verordnung über den Leitungskataster (KVLK)

Der Raumplanungsbericht

Kommunale Gefährdungsanalysen

Richtlinie über die Vertretung des Staates in Unternehmen (Public Corporate Governance)

Transkript:

Die Regierung des Kantons Graubünden La regenza dal chantun Grischun Il Governo del Cantone dei Grigioni Sitzung vom Mitgeteilt den Protokoll Nr. 03. Dezember 2018 04. Dezember 2018 922 Region Landquart Regionaler Richtplan Schiessanlagen Die Region Landquart beschloss an der Präsidentenkonferenz vom 19. April 2018 den regionalen Richtplan Schiessanlagen und reichte diesen mit Schreiben vom 5. Juli 2018 dem Kanton zur Genehmigung ein. Die Genehmigungsunterlagen umfassen folgende Bestandteile: - Richtplantext Regionaler Richtplan Schiessanlagen mit integrierten Erläuterungen - Richtplankarte Schiessanlagen 1:50 000 Die Vorlage ist Bestandteil der Regionalplanung der Region Landquart bzw. des regionalen Richtplans im Sinne von Art. 17 und 18 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden (KRG; BR 801.100) und Art. 11 der kantonalen Raumplanungsverordnung (KRVO; BR 801.110). 1. Generelles zum Richtplaninhalt Gemäss den Leitüberlegungen des kantonalen Richtplans ist es das Ziel, Schiessanlagen bedarfs- und umweltgerecht zu erstellen und zu betreiben. Die Möglichkeiten zur Zusammenlegung und zur Kombination von verschiedenen Anlagetypen sollen ausgeschöpft werden. Gemeinschaftsanlagen werden gefördert bzw. überkommunal aufeinander abgestimmt. Ein regionales Konzept bildet die Voraussetzung für Schiessanlagen, die mit öffentlichen Mitteln von Bund und Kanton finanziert werden sollen. Dies gilt bei Neubauten und bei der Erneuerung oder Sanierung von Erdkugelfängen. Die Konzepte in den regionalen Richtplänen beziehen auch die Jagdschiessanlagen mit ein. Die Federführung für solche Konzepte im regionalen Richtplan ist durch den kantonalen Richtplan der Region zugewiesen.

2 Es wird von kantonaler Seite begrüsst, dass die Region dieses aktuelle Thema bearbeitet hat. Die Zielsetzung und das Vorgehen des vorliegenden regionalen Richtplans stehen im Einklang mit den im kantonalen Richtplan definierten Leitüberlegungen. 2. Formelles Die Überarbeitung des Richtplans erfolgte verfahrensmässig nach den gültigen Bestimmungen der Region Landquart sowie nach den übergeordneten Bestimmungen der kantonalen Raumplanungsgesetzgebung (KRG und KRVO). Der Planungsablauf mit der Erarbeitung, der kantonalen Vorprüfung (30. Juni 2017), der parallelen Vernehmlassung innerhalb der Region, der öffentlichen Mitwirkungsauflage (16. März bis 16. April 2018) und der Beschlussfassung durch die Präsidentenkonferenz (19. April 2018) ist im erläuternden Teil des Richtplantextes stichwortartig dokumentiert. Die vorhandenen Unterlagen erfüllen die Anforderungen für eine stufengerechte Beurteilung der richtplanrelevanten Fragen. In verfahrensmässiger Hinsicht steht einer Genehmigung nichts entgegen. 3. Inhaltliche Feststellungen und Erwägungen 3.1 Allgemeine Bemerkungen Wie in Ziffer A.3 des Richtplantextes dargelegt ist, verursachen Schiessanlagen auch in der Region Landquart teilweise Konflikt insbesondere mit dem Naturschutz, dem Wohnen, der Erholung und dem Wildschutz. Mit der Sanierung aller bestehenden Anlagen entstünde ein klares Überangebot an Schiessanlagen. Das Konzept des regionalen Richtplans zielt darauf ab, den Schiessbetrieb so neu zu organisieren, dass damit eine Reduktion der Schiessstandorte möglich wird und die Investitionskosten für Sanierungen möglichst gering ausfallen. Diese Zielsetzung stimmt mit den kantonalen Zielsetzungen überein. Im Verlauf des Erarbeitungsprozesses wurde der vorliegende Richtplan in verschiedenen Punkten bereinigt. Im Anhang zum Richtplantext ist detailliert ersichtlich, wie die Stellungnahmen und Empfehlungen der kantonalen Fachstellen aus dem Vorprü-

3 fungsverfahren bei der Bereinigung umgesetzt worden sind. In Ziffer 1.6 des Richtplantextes ist zudem nachvollziehbar ausgewiesen, wie die Ergebnisse aus der öffentlichen Auflage von der Region behandelt worden sind. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens hatten die kantonalen Fachstellen nochmals Gelegenheit, sich zum vorliegenden Richtplan zu äussern. Daraus ergeben sich die folgenden genehmigungsrelevanten Erwägungen und Folgerungen: 3.2 Schiessanlagen (300 m / 50 m / 25 m) Im vorliegenden Richtplan wird der Schiessstand St. Luzisteig in der Gemeinde Maienfeld als regionale Schiessanlage festgesetzt. Gemäss den Leitüberlegungen ist an diesem Standort eine Konzentration des Schiessbetriebs für die Schützen der Gemeinden der Herrschaft anzustreben. Als stillzulegende Schiessanlage wird der Schiessstand Eichrank (Gewehr) in der Gemeinde Landquart festgesetzt. Diese Festsetzungen sind unbestritten und werden aus kantonaler Sicht begrüsst. Gemäss den Leitüberlegungen werden die allgemeinen Schiessaktivitäten mittelfristig in den kommunalen Schiessanlagen absolviert. Im Richtplan (Ziffer B, Leitüberlegungen) wird festgelegt, dass langfristig auch für diese Anlagen eine Zusammenführung zu prüfen ist. Die Schiessanlagen sind bis 2020 hinsichtlich Lärm und Altlasten zu sanieren. In Ziffer C des Richtplantextes ist hierzu präzisiert, dass namentlich die Gemeinden Malans und Trimmis bei ihren Anlagen Buchwald und Valtanna bei künftig anstehenden Investitionen einen Zusammenschluss und damit eine Stilllegung der einen oder anderen Anlage prüfen. Dies entspricht in der Zielsetzung der Forderung von kantonaler Seite aus der Vorprüfung, dass sich zumindest für diese beiden Anlagen eine Überprüfung des Weiterbetriebs in jedem Fall aufdrängt bzw. eine Stilllegung aus räumlicher Sicht die bessere Lösung wäre. Im Sinne der vorstehenden Leitüberlegungen kann die Festsetzung der kommunalen Schiessanlagen genehmigt werden. Es ist aber explizit festzuhalten, dass aus dieser Festsetzung keinesfalls eine Bestandesgarantie dieser Standorte abgeleitet werden kann. Vielmehr ist fallweise eine Zusammenführung zu prüfen.

4 3.3 Jagdschiessanlagen In den Richtplanunterlagen ist dargelegt, dass die Schützen der Jägersektion Falknis ihre Waffen in der Anlage St. Luzisteig einschiessen können, wogegen für die Sektion Calanda mit rund 260 Mitgliedern nur der erneuerungsbedürftige Schiessstand in Trimmis mit lediglich drei Scheiben zur Verfügung steht. Der Bedarf für eine den heutigen Ansprüchen genügende Jagdschiessanlage ist somit ausgewiesen. In den Leitüberlegungen legt der regionale Richtplan demzufolge fest, dass die Region für ein angemessenes Angebot für das jagdliche Schiessen sorgt. Dazu ist ein regionaler Jagdschiessstand zu evaluieren. Dass dabei namentlich auch Synergien mit anderen Schiessanlagen (insbesondere 300 m, 50 m und 25 m) ausgenutzt werden sollen, entspricht den Zielsetzungen des kantonalen Richtplans. Der Richtplan sieht als Zwischenergebnis drei näher zu prüfende Standortvarianten in der Gemeinde Trimmis vor (Ausbau des heutigen Schiessstandortes Patschilserna zu einer regionalen Jagdschiessanlage für die Sektion Calanda; Neubau im Gebiet Rodauen oder Scalära). Im Rahmen der Vorprüfung wurde empfohlen, prioritär den Ausbau (Erweiterung resp. Neubau) der bestehenden Schiessanlage Patschilserna weiter zu verfolgen. Die Standorte Rodauen und Scalära mussten aufgrund der Lage, aufgrund von Konflikten mit Wildlebensräumen sowie angesichts einer schwierig zu begründenden Standortgebundenheit im Waldareal demgegenüber als kritisch beurteilt werden. Die Region hat mit dem Hinweis, dass weitere Standortabklärungen in Arbeit sind, an der Aufnahme aller drei Standorte als Zwischenergebnis dennoch festgehalten. Als weiteres Vorgehen wird in Ziffer C festgelegt, dass die Region aufgrund des Konzepts (Standortgrösse, Auswirkungen, Umgang mit der bestehenden Anlage) die Eignung der drei Standorte für eine regionale Jagdschiessanlage prüfen und den am besten geeigneten Standort als Festsetzung in den Richtplan aufnehmen wird. Über dieses Vorgehen besteht im Grundsatz Einigkeit. Allerdings ist aufgrund der Beurteilungen der kantonalen Fachstellen nach wie vor zu betonen, dass prioritär die Variante einer Erweiterung bzw. eines Neubaus in Kombination mit der bestehenden Schiessanlage in Patschilserna weiterverfolgt werden soll. Dies drängt sich vor allem aufgrund der erwähnten Leitüberlegungen des kantonalen Richtplans auf. Zudem

5 wird die Beanspruchung von Waldareal für einen neuen Standort seitens des Amts für Wald und Naturgefahren nach wie vor als problematisch beurteilt. Entsprechend dem Antrag des Amts für Wald und Naturgefahren sieht sich die Regierung daher veranlasst, die zur Diskussion stehenden alternativen Neubaustandorte Scalära und Rodauen nur als Vororientierungen zu genehmigen. Gestützt auf Art. 18 Abs. 3 KRG beschliesst die Regierung: 1. Der am 19. April 2018 von der Region Landquart beschlossene regionale Richtplan Schiessanlagen wird im Sinne der Erwägungen mit folgenden Vorbehalten genehmigt und für die Behörden des Kantons Graubünden als verbindlich erklärt: Die als Alternativen zu einem Ausbau des bestehenden Schiessstandortes Patschilserna Trimmis zu einer regionalen Jagdschiessanlage (24.43.01, Zwischenergebnis) in den Richtplan aufgenommenen Standorte Rodauen Trimmis (24.43.02) und Scalära Trimmis (24.43.03) werden als Vororientierung (statt Zwischenergebnis) genehmigt. 2. Die Hinweise in den Stellungnahmen der kantonalen Fachstellen sind bei der Umsetzung stufengerecht zu prüfen und zu berücksichtigen (siehe zusammenfassende Auswertung). 3. Das Amt für Raumentwicklung wird beauftragt, für die Mitteilung des vorliegenden Beschlusses und Dokumentation gemäss Anhang zu sorgen. 4. Die Region Landquart wird ersucht, die Regionsgemeinden mit dem vorliegenden Beschluss und mit den Unterlagen des genehmigten regionalen Richtplans zu dokumentieren sowie die Einsichtnahme in der Region sicherzustellen. 5. Die Region sorgt für die Nachführung der digitalen Daten.

6 6. Mitteilung an: Amt für Raumentwicklung Standeskanzlei Departement für Volkswirtschaft und Soziales (zweifach, samt Unterlagen). Der Präsident: Namens der Regierung Der Kanzleidirektor: Dr. Mario Cavigelli Daniel Spadin

7 Mitteilung und Dokumentation durch das ARE Regierungsbeschluss Richtplandokumente Region Landquart 2 2 Amt für Jagd und Fischerei 1 Amt für Wald und Naturgefahren 1 Amt für Natur und Umwelt 1 Amt für Militär und Zivilschutz 1 1 Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement 1 Standeskanzlei 1 1 Remund+Kuster Büro für Raumplanung AG 1 1 Amt für Raumentwicklung GR 3 3 20.07.18 Pf