Fricktal Regio Planungsverband

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3 Fricktal Regio Planungsverband Gemeinderat Zeiningen 4314 Zeiningen Laufenburg, 12. März 2011 Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland Gemeinde Zeiningen Stellungnahme aus regionaler Sicht Sehr geehrte Damen und Herren Sie sind derzeit daran, ihre kommunale Nutzungsplanung zu revidieren. Zur Abstimmung der Planungsvorlage mit den regionalen Interessen haben Sie den Planungsverband Fricktal Regio um eine Stellungnahme gebeten. Rechtliche Grundlage Gemäss 13 BauG haben die Gemeinden ihre Nutzungspläne regional abzustimmen. Die Planungsverbände erarbeiten nach 11 BauG die regionalen Grundlagen und sorgen dafür, dass die Gemeinden ihre Planungen aufeinander abstimmen. Die regionalen Interessen sind auch Gegenstand der Vorprüfung. Als regionaler Planungsverband sind wir verpflichtet, die Änderungen der Nutzungspläne auf ihre regionalen Auswirkungen und auf die Berücksichtigung regionaler Vorgaben hin zu prüfen. Grundlagen der Repla für die Beurteilung der Vorlage Als Grundlagen für unsere Beurteilung verwenden wir in erster Linie das regionale Entwicklungskonzept (REK) und das Landschaftsentwicklungsprogramm (LEP). Wir stützen unsere Stellungnahme aber auch auf die raumplanerischen Grundsätze des Bundesgesetzes über die Raumplanung ab. Anlässlich einer Besprechung am 9. Februar 2011 haben Sie uns zusammen mit den beauftragten Planern Stefan Giess und Viktor Oeschger vom Büro Koch + Partner über die Zielsetzungen und Inhalte ihrer kommunalen Planung informiert. Gestützt auf diese Angaben und auf die Planungsunterlagen (Bauzonenplan, Kulturlandplan und Planungsbericht) können wir Folgendes festhalten: Präsident: Geschäftsstelle: Hansueli Bühler, Bäumliackerstr. 29, 4332 Stein Gerry Thönen, Laufenplatz 145, 5080 Laufenburg 062/ / buehler@fricktal.ch thoenen@fricktal.ch

4 2 1. Gesamtbeurteilung Die regionalen Grundlagen sind genügend berücksichtig worden. Die Planungsvorlage trägt zur Umsetzung der regionalen Entwicklungsziele bei. 2. Begründung Bauzone / Wohngebiete: Gemäss Berechnungen und Einschätzungen des Kantons reichen die heute zur Verfügung stehenden unüberbauten Wohn- und Mischzonen für die Aufnahme des für die Gemeinde Zeiningen prognostizierten Wachstums in den nächsten 15 Jahren aus. Nach eigenen Berechnungen der Gemeinde aufgrund von eigenen Prognosen und erhöhten Ausnutzungsziffern bzw. effektiver Einwohnerdichte besteht ein Unterangebot an Baulandreserven in diesem Zeitraum. Die Gemeinde Zeiningen hat den Planungsverband zu Beginn der Gesamtrevision gebeten, zur Frage der Bauzonengrösse und möglichen Einzonungen Stellung zu nehmen. In unserer Antwort vom 8. April 2009 haben wir festgehalten, dass die Gemeinde Zeiningen in einem Verdichtungsraum Wohnen liegt und damit die regionale Eignung als Wohnstandort mit nachhaltigem Entwicklungspotenzial grundsätzlich gegeben ist. Angesichts der grossen und weitgehend erschlossenen Bauzonenreserven und des gebietsweise vorhandenen Verdichtungspotentials haben wir Ihnen aber empfohlen, auf Neueinzonungen zu verzichten. Aufgrund der Einschätzung des Kantons einerseits und aufgrund der verkehrstechnisch eher schwierigen Erschliessung und hohen Infrastrukturkosten andererseits sieht die Gemeinde Zeiningen nun tatsächlich von grösseren Einzonungen ab. Mit diversen Umzonungen soll die Möglichkeit für Verdichtungsmassnahmen geschaffen werden. Damit sind die regionalen Interessen genügend berücksichtigt. Arbeitsplatzgebiete: Die Gemeinde Zeiningen steht gemäss EK Fricktal nicht als Industriestandort im Vordergrund. Für das bestehende lokale Gewerbe soll aber eine angemessene Entwicklung möglich sein. Im Rahmen der Gesamtrevision werden keine neuen Gewerbezonen geschaffen. Die unternutzte Gewerbezone Römerstrasse entlang der A3 soll mit ergänzenden Bestimmungen in der BNO und einer besseren Verkehrserschliessung aktiviert werden. Das Areal der bestehenden Gärtnerei Kaufmann Gartenbau AG soll von der heutigen Bauzonen-Insel in eine Spezialzone nach Art. 18 RPG umgezont werden. Diese Massnahmen sind aus regionaler Sicht gutzuheissen. Abstimmung Siedlung und Verkehr: Die vorgesehenen Änderungen in der Revision der Nutzungsplanung wirken sich kaum auf den Verkehr aus. Durch die Überbauung der bestehenden Baugebiete und aufgrund der Entwicklung in den umliegenden Gemeinden wird der Verkehr auf der

5 3 Hauptstrasse, die durch den Ortskern führt, aber trotzdem zunehmen. Unter den Titeln Anschluss Nord und Anschluss Süd wurden Möglichkeiten für Entlastungsstrassen geprüft und im Rahmen dieser Nutzungsplanungsrevision die Voraussetzungen für eine spätere Realisierung geschaffen. Ein grosser Teil des Verkehrs aus dem Wegenstetter- bzw. Möhlintal führt durch die Gemeinde Zeiningen. Entwicklungen und mögliche Massnahmen sollten unserer Ansicht nach in einem überkommunalen Zusammenhang betrachtet werden. Ein mögliches Instrument dazu wäre ein Regionaler Sachplan nach 12a des Baugesetzes des Kantons Aargau. Landschaft, Landwirtschaft: Von regionaler Bedeutung sind insbesondere der Wildtierkorridor AG1 Möhlin-Wallbach und der Siedlungstrenngürtel zu Möhlin. Mit der Ausscheidung einer Landschaftsschutzzone werden diese Richtplan-Einträge genügend berücksichtigt. Für das Gebiet Hundsrugge laufen Abklärungen von Privaten für den Bau einer Windkraftanlage. Da im Rahmen der laufenden Richtplanrevision das neue Kapitel zum Thema Windkraft in Bearbeitung ist, möchte der Gemeinderat noch nicht definitiv zu diesem Vorhaben Stellung nehmen. Um keine Entscheidung vorwegzunehmen und alle Möglichkeiten offen zu lassen, wurde deshalb in diesem Gebiet die Landschaftsschutzzone mit einem Siedlungsei unterbrochen. Dieses Vorgehen ist aus Sicht der Repla fachgerecht. 3. Fazit Mit den uns zur Verfügung stehenden Grundlagen und Informationen beurteilen wir die Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland der Gemeinde Zeiningen als regional gut abgestimmt. Aus unserer Sicht ist die Planung zukunftsgerichtet und lässt Möglichkeiten und Spielräume für künftige Entwicklungen offen. Freundliche Grüsse FRICKTAL REGIO PLANUNGSVERBAND Hansueli Bühler, Präsident Gerry Thönen, Geschäftsführer Kopie an: Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Raumentwicklung, Herr Christian Brodmann, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau.

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