Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland

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1 Kanton Aargau Gemeinde Herznach Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland Gemeinde Herznach Planungsbericht Stand: Öffentliche Auflage

2 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung Anlass und Auftrag Bestandteile der Vorlage Organisation und Ablauf des Planungsverfahrens Organisation Planungsablauf und Beteiligte Information und Mitwirkung Die Gemeinde Herznach Kurzportrait Chronologie der bisherigen kommunalen Planung Rahmenbedingungen und Grundlagen Grundlagen Bund Grundlagen Kanton Grundlagen der Region Grundlagen der Gemeinde Weitere relevante Planungen Technische Grundlagen Ziele der Gesamtrevision Ziele des Gemeinderates Ziele der Planungskommission Ausgangslage und Problemstellungen Bauzone Kulturland Erläuterungen zu den Planungsinhalten Änderungen Bauzone Änderungen Kulturlandplan Änderungen BNO Mitwirkung Regionale Abstimmung Weiteres Vorgehen / Termine Gemeinde Herznach: Gesamtrevision Nutzungsplanung 1

3 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Kennzahlen... 6 Tabelle 2: Beschluss- und Genehmigungsdaten der rechtskräftigen allgemeinen Nutzungsplanung... 6 Tabelle 3: Überbauungsstand Januar Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Siegfriedkarte Abbildung 2: Historische Gärten und Anlagen gemäss ICOMOS... 8 Abbildung 3: Ausschnitt aus dem kantonalen Richtplan... 9 Abbildung 4: Archäologische Fundstellen Abbildung 5: REK Fricktal: Regionale Schwergewichte Wohnen Abbildung 6: LEP Karte, Ausschnitt Herznach Abbildung 7: Bauzonenplan bestehend Abbildung 8: Bergwerk, historische Aufnahmen Abbildung 9: Bergwerksilo heute Abbildung 10: Reich strukturierte Landschaft in Herznach Abbildung 11: Kompensationsmöglichkeiten Abbildung 12: Schutzzone Kirchenbezirk Abbildung 13: Einzonung Parzellen Nr. 370 und 371 (16) Abbildung 14: Umzonung Parzelle Nr. 406 (22) Abbildung 15: Gestaltungsplanpflicht Dorfeingang Nord Abbildung 16: Gestaltungsplanpflicht Aufwertung Staffeleggbach Abbildung 17: Spezialzone Bergwerk Abbildung 18: Natur und Landschaft in Herznach Gemeinde Herznach: Gesamtrevision Nutzungsplanung 2

4 1 Einleitung 1.1 Anlass und Auftrag An der Gemeindeversammlung im Juni 2009 hat die Gemeinde Herznach die Revision der Allgemeinen kommunalen Nutzungsplanung beschlossen. Das heute gültige Planungswerk ist über 15 Jahre alt und muss aus folgenden Gründen in verschiedenen Bereichen angepasst und überarbeitet werden: Geänderte Vorgaben der übergeordneten Planungsebenen, insbesondere Anpassungen aufgrund des neuen Baugesetzes und des kantonalen Richtplans (z.b. Landschaftsschutzgebiete) Anpassungen an aktuelle Verhältnisse aufgrund der regen Bautätigkeit in den letzten Jahren (z.b. neue Erschliessungsstrassen) Vorausschauende aktive Planung in den Bereichen Verkehr, Landwirtschaft und Landschaft (z.b. Speziallandwirtschaftszonen). 1.2 Bestandteile der Vorlage Bauzonenplan, Massstab 1:2 000 Kulturlandplan, Massstab 1:5'000 Änderungen Bauzonenplan, Massstab 1:2 000 BNO Planungsbericht: Im Planungsbericht werden die Ausgangslage, die Hintergründe und Ziele der Planungsvorlage beschrieben, die einzelnen Planungsinhalte und administrative Belange erläutert und verschiedene Interessen gegeneinander abgewogen. Der Planungsbericht ist nach Art. 47 der Raumplanungsverordnung (RPV) ein obligatorischer Bestandteil von Nutzungsplanungen und dient dazu, Interessierte, Betroffene und Genehmigungsbehörden über die Vorlagen zu informieren. Gemeinde Herznach: Gesamtrevision Nutzungsplanung 3

5 2 Organisation und Ablauf des Planungsverfahrens 2.1 Organisation Der Gemeinderat hat beschlossen, für die Revision neben dem beauftragten Ingenieurbüro eine Planungskommission einzusetzen. Diese besteht aus folgenden Mitgliedern: - Vertreter Gemeinde: Esther Hauri (Gemeinderätin, Vorsitz), Daniel von Reding (Vizeammann), Harry Wilhelm (Gemeindeschreiber) - Beat Ackle (Einwohner, Jurist, Mitglied Verkehrsgruppe Staffeleggtal) - Werner Habermacher (Förster, Vertreter Naturschutz) - Hermann Schmid (Landwirt) - Vertreter Ingenieurbüro: Robert Wernli (Geschäftsleitung), Christian Schulthess und Christa Dähler (Sachbearbeitung). 2.2 Planungsablauf und Beteiligte Die vorliegende Planung wurde anlässlich von sechs Sitzungen mit der Planungskommission erarbeitet und diskutiert. Gleichzeitig wurden bei mehreren Begehungen der Bauzone und des Kulturlandes die Planinhalte überprüft. Zur Koordination der gleichzeitig ablaufenden Nutzungsplanungsrevision der Gemeinde Ueken fand im Dezember 2010 eine Besprechung mit einem Ausschuss des Gemeinderates und dem beauftragten Planer statt. Mit dem Kreisplaner Christian Brodmann fanden mehrere Besprechungen statt, damit die Anliegen der kantonalen Fachstellen bestmöglich berücksichtigt werden konnten. Am 9. Februar 2011 wurde zur regionalen Abstimmungen eine Besprechung mit dem Vorstand des Regionalplanungsverbandes Fricktal Regio und dem zuständigen Kreisplaner Christan Brodmann durchgeführt. Ebenfalls teilgenommen haben die Gemeinde Ueken und die zuständigen Planer vom Büro Koch und Partner. 2.3 Information und Mitwirkung Im Laufe der Planungsarbeiten fanden diverse Gespräche mit beteiligten Grundeigentümern statt. Mit dem Verein Bergwerk und den Grundeigentümern des Bergwerkes wurden deren Absichten diskutiert und Lösungsalternativen erarbeitet. Bei interessierten Landwirten fanden Hofbesuche statt und deren Möglichkeiten für landwirtschaftliche Erweiterungen wurden abgeklärt. Für die Bevölkerung von Herznach fand im September 2010 eine Informationsveranstaltung statt. Das Mitwirkungsverfahren wurde parallel zur kantonalen Vorprüfung durchgeführt. Gemeinde Herznach: Gesamtrevision Nutzungsplanung 4

6 3 Die Gemeinde Herznach 3.1 Kurzportrait Die Gemeinde Herznach gehört zum Bezirk Laufenburg und befindet sich im Südosten der Region Fricktal. Das Dorf liegt im Staffeleggtal im Übergang vom Tafeljura im Norden und dem Faltenjura im Süden. Der höchste Punkt liegt auf 604 m ü. M. auf dem Gipfel der Egg der tiefste auf 405 m ü. M. am Staffeleggbach. Herznach besteht aus zwei Dorfteilen, dem Unterdorf rund um den Kirchenbezirk und dem Oberdorf rund um die ehemalige Mühle. Die beiden Dorfteile sind in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts zusammengewachsen. Die Erstausgabe der Siegfriedkarte von 1877 zeigt, wie die beiden Dorfteile langsam zusammenwachsen (siehe Abbildung 1). Gut ersichtlich sind auch die vielen Rebberge. Sie zeugen vom früher intensiv betriebenen Weinbau, der nebst dem Ackerbau, der Viehzucht und der Seidenweberei die Wirtschaft des Bauerndorfes prägte. Quelle: Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS), Band Kanton Aargau I, EDI (Hrsg.) Abbildung 1: Siegfriedkarte 1877 Quelle: AGIS Gemeinde Herznach: Gesamtrevision Nutzungsplanung 5

7 Herznach hat heute ( ) 1384 Einwohner. Die Einwohnerzahl hat sich seit 1970 verdoppelt und ist auch in den letzen Jahren stetig angestiegen. Gemäss Betriebszählung 2008 existieren in Herznach 350 Arbeitsplätze, davon 21% in der Landwirtschaft, 33% in der Industrie und 46% im Dienstleistungssektor. Weitere Kennzahlen sind der folgenden Tabelle zu entnehmen: Tabelle 1: Kennzahlen Einwohner Total (Stand ) 1384 Haushaltungen Herznach 500 Fläche Total ha - davon Bauzone 59.1 ha - davon Wald ha - davon Acker, Wiese ha - davon übriges Gemeindegebiet (Kantonsstrassen, Gewässer) 3.5 ha Schulhäuser 2 Primarschulklassen (Schuljahr 2010//11) 4 Kindergartenklassen (Schuljahr 2010/11) 2 Aktueller Steuerfuss (Gemeindesteuern) 119 % Quelle: aktualisiert am Chronologie der bisherigen kommunalen Planung Die rechtskräftige Nutzungsplanung wurde 1994, bzw vom Kanton genehmigt wurde die BNO gesamthaft überarbeitet. Tabelle 2: Beschluss- und Genehmigungsdaten der rechtskräftigen allgemeinen Nutzungsplanung Beschluss Gemeinde Genehmigung Kanton Bauzonenplan Kulturlandplan Ergänzungen Ergänzungen Teiländerung Brüel Bau- und Nutzungsordnung Teiländerung Herzli/Kirche und Spyk Bänder AG Quelle: Kantonale Grundlagen Gemeinde Herznach: Gesamtrevision Nutzungsplanung 6

8 4 Rahmenbedingungen und Grundlagen 4.1 Grundlagen Bund Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) Das Ortsbild von Herznach wird im ISOS als national bedeutend eingestuft und folgendermassen bewertet: Ehemaliges Bauerndorf mit gewissen Lagequalitäten dank dem burgähnlichen über dem Dorf situierten Kirchenbezirk und dank dem noch weitgehend intakten Bezug der einzelnen Ortsbildteile zueinander. Verminderung der Lagequalität durch die beinahe allseits des Dorfes begonnene Hangüberbauung. ( ). Aussergewöhnlich interessante Landkirche des Spätbarocks. Gemäss ISOS sind für das Ortsbild von Herznach folgende speziellen Erhaltungshinweise zu beachten: Stopp dem Ausbau der Durchgangsstrasse und dem Ausräumen der Vor- und Zwischenbereiche. Erstellen eines detaillierten Einzelbauinventars. Beschränken der Neubautätigkeit auf ein bis zwei Bereiche. Quelle: ISOS, Band Aargau Inventar der Historischen Verkehrswege der Schweiz (IVS) Das IVS enthält umfangreiche Informationen zum Verlauf historischer Wege, zu ihrer Geschichte, ihrem Zustand und ihrer Bedeutung als Grundlagen zum Schutz, zur Erhaltung und Pflege und zur Nutzung dieser schützenswerten Objekte. Historische Verkehrswege sind alle Weg- oder Strassenverbindungen aus früheren Zeiten, die durch ältere Dokumente nachweisbar oder wegen ihres traditionellen Erscheinungsbildes im Gelände erkennbar sind. Im IVS sind nur Verkehrswege aufgenommen, die noch heute in ihrem überlieferten Verlauf bestehen und im Gelände sichtbar sind. Sie sind entweder durch ihr traditionelles Erscheinungsbild oder ihre bauliche Substanz als historische Verkehrswege erkennbar oder durch ältere Dokumente als Verkehrswege belegt. Für das Gemeindegebiet von Herznach sind neben dem national bedeutenden Verlauf der Staffeleggstrasse mehrere Objekte von lokaler Bedeutung erwähnt. Quelle: Erhaltung historischer Verkehrswege. Technische Vollzugshilfe. ASTRA, EKD, ENHK (Hrsg.) Gemeinde Herznach: Gesamtrevision Nutzungsplanung 7

9 ICOMOS (International Council on Monuments and Sites Internationaler Rat für Denkmalpflege) Im Hinweisinventar des ICOMOS sind für die Gemeinde Herznach die folgenden fünf Objekte aufgelistet: Abbildung 2: Historische Gärten und Anlagen gemäss ICOMOS Quelle: AGIS, eigene Darstellung 1) Bauernhausgarten in Oberherznach: Sehr alte Buchshecke vor dem Haus, Kirschbaum und Kletterrose, grosser Umschwung (Obstwiese, Nutzgarten). 2) Kirchhof: hohe Mauer umgibt den Kirchhof, barocke Kirche, in Richtung Herznach mit Aussichtsterrasse, Pfarrhaus 1695, Natursteinbeläge, Friedhof 20. Jh. Kapelle mit Trauerbuche (ca. 60 J.). 3) Pfarrhausgarten: Pavillon wurde 1689 erstellt, Garten liegt auf Terrasse, auf der Böschung befindet sich Mauer, Mauerfundamente in Fels, Eisenzäune mit neugotischem Motiv, Stäbe symbolisieren Kiefernzapfen, alte Reste von Buchs, Zementsockel auf Naturstein. 4) Bauernhausgarten: Achse auf Haustür zulaufend, Eingang von 2 Buchskugeln gerahmt, Buchsbäume mit Kletterrose. 5) Familiengarten / Pflanzgarten: schmiedeiserner Zaun, Blüte in Bogen, Speerspitze, als Lilie Geformt; Beeteinfassung mit Kunststein. Quelle: ICOMOS, Liste historischer Gärten und Anlagen der Schweiz, Kanton Aargau. Beilage zu den kantonalen Grundlagen. Gemeinde Herznach: Gesamtrevision Nutzungsplanung 8

10 4.2 Grundlagen Kanton Kantonale Grundlagen: Richtplanung: Mit Beschluss vom 20. September 2011 hat der Grosse Rat die Gesamtrevision des Richtplans abgeschlossen. Der neue Richtplan ist am 27. Dezember 2011 in Kraft getreten. Nutzungsplanungen welche bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht abschliessend vorgeprüft wurden, sind den Vorgaben des revidierten Richtplans anzupassen. Für die vorliegende Nutzungsplanungsrevision der Gemeinde Herznach ist demzufolge der neue Richtplan als Grundlage massgebend. Die Richtplankarte enthält für Herznach folgende Eintragungen, welche für die Nutzungsplanungsrevision relevant sind: Ortsbild von nationaler Bedeutung (rotes Symbol) Naturschutzgebiete von kantonaler Bedeutung (schwarz schraffiert) Naturschutzgebiete von kantonaler Bedeutung im Wald (dunkelgrün) Landschaften von kantonaler Bedeutung (dunkelgrün schraffiert) Fruchtfolgeflächen (gelbgrün). Abbildung 3: Ausschnitt aus dem kantonalen Richtplan Quelle: AGIS; Zugriff: Dezember Gemeinde Herznach: Gesamtrevision Nutzungsplanung 9

11 Archäologische Fundstellen: Der Kantonsarchäologie liegen folgende Meldungen zu Fundorten vor: A - Fundstellen (rot) 1) Verena-Kappelle: frühmittelalterliche / romanische reliefierte Steinplatte; von einer Vorgängerkirche (evtl. mit zugehörigem Friedhof). 1b) Westl. Verena-Kapelle: Mauerreste und mittelalterliche Kleinfunde; von einem mittelalterlichen Gehöft oder Hof. Dieser stand wohl in Zusammenhang mit der Kapelle und reicht möglicherweise bis in die karolingische Zeit zurück. 2) Kirchhof: geostete, frühmittelalterliche Skelettgräber, z.t. in Plattengräbern, vereinzelt mit Beigaben. Wohl alemannische Gräbergruppe /-Feld. Zudem 1 römisches Keramikfragment. 3) An verschiedenen Orten bei Herznach; (alte Fundmeldung; nicht näher lokalisiert): Skelettgräber in freier Erde oder in Kisten (=Plattengräber), aber ohne Beigaben ; wohl frühmittelalterlich / alemannisch. 4) Bärhalde: Fundstelleneintrag in alten Karten der Kantonsarchäologie; ohne nähere Bezeichnung; Bedeutung und Zeitstellung z.zt. unbekannt. 5) Sonnhaldenstrasse 26 (Parz. Nr ): 3 frühmittelalterliche, alemannische Gräber mit Trachtbeigaben; zu einer alemannischen Gräbergruppe gehörig? 6) Steigerweg: Kulturschicht-Rest einer prähistorischen Siedlungsstelle, wohl jungsteinzeitlich 8) Walchmatt Süd: Senke mit bronzezeitlichen Funden, wohl von einer Siedlungsstelle sowie verschwemmte hochmittelalterliche Funde wohl von einer höher gelegenen Siedlungsstelle. 9) Walchmatt: Reste einer spätmittelalterlichen/ frühneuzeitlichen Eisenverhüttungsanlage, bestehend aus mindestens drei Eisenerzschmelzöfen ( Bläjen ). 10) Lindenstrasse: Reste einer Siedlung aus der Bronze- oder älteren Eisenzeit, sowie Hinweis auf neuzeitliche Köhlerei, die sich Richtung Südosten erstrecken dürfte. 11) Unterdorf: Gebäudegrundrisse einer frühmittelalterlichen Ansiedlung aus dem Jh. N. Chr.; Reste einer bronzezeitlichen Ansiedlung, evtl. gar einer Opferstelle, sowie jungsteinzeitliche Siedlungsspuren 12) Brüel: Kleiner Graben mit römischer Kulturschicht sowie Humushorizont mit prähistorischen Funden. B - Fundstellen (blau) 7) Walchmatt Nord: Verlagerte jungsteinzeitliche (?) Funde. Von einer höher gelegenen jungsteinzeitlichen Siedlungsstelle? Gemeinde Herznach: Gesamtrevision Nutzungsplanung 10

12 Abbildung 4: Archäologische Fundstellen b Quelle: swissmap, Grundlagen der Kantonsarchäologie, Abteilung Raumentwicklung Kurzinventar (Kanton Aargau / Denkmalpflege) Das Bauinventar (auch "Kurzinventar" genannt) ist eine Bestandesaufnahme der schützenswerten Kulturobjekte im Kanton Aargau. Der gesamte überlieferte Baubestand wird gesichtet und nach einheitlichen Kriterien beurteilt. Aufnahme finden Objekte, die künstlerisch, typologisch (z.b. als Schulhaus), historisch und/oder aufgrund ihres Stellenwerts im Ortsbild besonders bedeutend sind. Das Bauinventar umfasst rund 4'000 Zeugen aller Baugattungen mit Jahrgang bis ca Die Inventarobjekte sind fotografisch und schriftlich dokumentiert und pro Gemeinde zusammengestellt. Das Bauinventar kann bei der kantonalen Denkmalpflege oder den einzelnen Gemeindeverwaltungen eingesehen werden. Quelle: Gemeinde Herznach: Gesamtrevision Nutzungsplanung 11

13 Kantonale Bewirtschaftungsverträge Gemäss kantonalem Richtplan (Kapitel L 3.3) liegt die Landwirtschaftszone der Gemeinde Herznach zu einem grossen Teil in einem sogenannten Beitrags- und Aufwertungsgebiet. Das heisst, dass der Kanton seine finanziellen Mittel für ökologische Aufwertungsmassnahmen vorrangig in diesen Gebieten einsetzt und auch für die langfristige Finanzierung der vertraglich gesicherten Aufwertungsmassnahmen sorgt. In der Gemeinde Herznach beteiligen sich rund 20 Bewirtschafter mit insgesamt 55 ha Ökoflächen an den Bewirtschaftungsverträgen. An der Gemeindeversammlung vom 27. November 2009 wurde ein Kredit von Fr. 27'000 für das Vernetzungsprojekt Chornbergebni genehmigt. Die Chornbergebni gehört nicht zum Vorranggebiet; der Kanton hat aber dennoch Interesse daran, dass dieses vorwiegend ackerbaulich genutzte Gebiet ökologisch aufgewertet wird. Im Vordergrund stehen die Ansaat von artenreichen Wiesen, Buntbrachen, Säumen und Wiesenblumenstreifen, aber auch die Anlage von Kleinstrukturen und die Erhaltung von Hochstamm-Obstgärten. Per Anfang 2012 ist die Trägerschaft des Vernetzungsprojekts an den Jurapark Aargau übergegangen. Gemeinde Herznach: Gesamtrevision Nutzungsplanung 12

14 4.3 Grundlagen der Region Regionalentwicklungskonzept Fricktal Gemäss Regionalentwicklungskonzept des Regionalplanungsverbandes Fricktal Regio lautet eine der Grundstrategien: Das Fricktal ist als Wohnstandort mit hoher Lebensqualität zu positionieren. Dazu gehören eine hohe Siedlungsqualität sowie ein attraktives Freizeit- und Kulturangebot. Der demografischen Entwicklung ist Rechnung zutragen. Kernzielgruppen sind Familien und gut qualifizierte Arbeitskräfte. Folgende Karte zeigt die geografischen Prioritäten dieser Grundstrategie: Abbildung 5: REK Fricktal: Regionale Schwergewichte Wohnen Herznach liegt in einem Verdichtungsraum Wohnen Quelle: REK Fricktal, Fricktal Regio Planungsverband Gemeinde Herznach: Gesamtrevision Nutzungsplanung 13

15 Gemäss obenstehender Karte liegt Herznach in einem Verdichtungsraum Wohnen. Die Stossrichtung der Grundstrategie ist folgende: Der Zersiedelung ist vorzubeugen: Der Siedlungsdruck ist durch Konzentration der Bauzonenentwicklung zu kanalisieren. Grundsätzlich sollen alle Gemeinden angemessen wachsen können. Schwergewichtig soll die bauliche Entwicklung jedoch in jenen Gebieten erfolgen, welche bereits heute davon geprägt sind und nahe an den bestehenden Erschliessungsachsen liegen. Ganz generell sind Wohnbauformen zu suchen, die haushälterisch mit dem beschränkten Gut Boden umgehen. Den Unterschieden zwischen grösseren und kleineren Gemeinden ist Rechnung zu tragen. Die Behörden stellen die organisatorischen, planerischen und infrastrukturellen Leistungen für die zu erwartenden Zuzüger sicher. Dies bedeutet für Herznach, dass die Gemeinde regional betrachtet ein bevorzugter Wohnstandort ist und eine angemessene Siedlungsentwicklung erfolgen darf. Als Industriestandort steht Herznach gemäss der Fricktal-Strategie nicht im Vordergrund. Die bestehenden Gewerbe- und KMU-Betriebe sollen jedoch gehalten und ausgebaut werden können. LEP Die Landschaft, in welcher die Gemeinde Herznach liegt, ist von folgenden Elementen und Strukturen geprägt: Magerwiesen, Obstgärten, südexponierte Waldränder, Bäche und weitere Elemente der traditionellen Kulturlandschaft. Diese sollen gemäss LEP erhalten, aufgewertet und ausgeweitet werden. Im LEP-Bericht werden folgende Massnahmen empfohlen: Trockenstandorte erhalten und fördern Kleinräumig gestaffelte, möglichst düngerfreie Unternutzung in den grösseren Obstgärten extensiv bewirtschaftete Wiesen erhalten und fördern, nach Möglichkeit intensiv bewirtschaftete Wiesen zu Fromentalwiesen rückführen Dornenreiche Kleinhecken und Einzelbüsche in oder nahe von artenreichen Wiesen pflanzen Südexponierte Waldränder abschnittsweise zurückstufen, auslichten, strukturreich aufbauen und mit Kleinstrukturen (Stein- und Asthaufen, etc.) ergänzen Eichen im Wald und zusammenhängende Eichenwälder erhalten und fördern, schaffen von lichten Wäldern mit Altholzinseln in Südexposition Entlang der Bäche breite Hochstaudenfluren anlegen; wo nötig dichte Bachgehölze auslichten, damit die Bachläufe mehrheitlich besonnt sind Bahn-Trockenbiotopvernetzung mit wertvollen Lebensräumen für entsprechende Arten erhalten und verbessern. Gemeinde Herznach: Gesamtrevision Nutzungsplanung 14

16 Die LEP-Karte zeigt für Herznach folgende Eintragungen (siehe Abbildung 6: LEP Karte, Ausschnitt Herznach): Hellgelb: Strukturierte Landwirtschaftsflächen Dunkelgelb / Orange: Trockenstandorte Puffergebiete / Kerngebiete Hellrot mit dunkelroter Umrandung: Rebberge Hellgrün: Grünland mit Extensivierungsflächen Punkte türkis: Amphibienlaichgebiete Dunkelgrüne Umrandung Wald: Waldnaturschutzinventar. Abbildung 6: LEP Karte, Ausschnitt Herznach Quelle: AGIS Gemeinde Herznach: Gesamtrevision Nutzungsplanung 15

17 4.4 Grundlagen der Gemeinde Leitbild / Anforderungen und Ziele des Gemeinderates Es existiert kein eigentliches Leitbild für die Gemeinde Herznach. Der Gemeinderat hat jedoch speziell für Revision der Nutzungsplanung Anforderungen und Ziele formuliert (siehe Kapitel 5). Inventare Im Rahmen der ersten Nutzungsplanung wurde 1992 ein umfassendes Inventar der Natur- und Kulturobjekte für das gesamte Gemeindegebiet erhoben. Ein Teil dieser Objekte und Gebiete wurde anschliessend in den Kulturlandplan aufgenommen. 4.5 Weitere relevante Planungen Kommunaler Gesamtplan Verkehr (KGV) / RSP Im Jahr 2008 wurde eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern der Gemeinden Densbüren, Herznach und Ueken eingesetzt, mit dem Auftrag, Lösungsansätze für die Verkehrsprobleme auf der Staffeleggstrasse zu suchen. Die beteiligten Gemeinden haben darauf beschlossen, Kommunale Gesamtpläne Verkehr (KGV) zu erarbeiten. Die KGV beinhalten Massnahmen zur Abstimmung der Siedlungs- und Verkehrsentwicklung über einen Planungshorizont von Jahre. Sie sind einerseits eine Grundlage für die Nutzungsplanung und enthalten andererseits direkt umsetzbare Massnahmen und Projekte. Im Januar 2010 wurden die Entwürfe der Bevölkerung vorgestellt, die anschliessend ihre Ideen, Anregungen und Ergänzungen im Sinne der Mitwirkung einbringen konnte. Die Gemeinderäte Densbüren, Herznach und Ueken haben die einzelnen KGV im April 2011 definitiv beschlossen. Der zuständige Vorsteher des Departements Bau, Vekehr und Umwelt hat die KGV Ende August 2011 genehmigt. Basierend auf den KGV der drei Staffeleggtal-Gemeinden wurde ein regionaler Sachplan Staffeleggtal (RSP) erarbeitet. Der RSP beinhaltet Massnahmen aus den KGV, welche alle 3 Gemeinden gemeinsam realisieren wollen. Hauptthemen sind die künftige Gestaltung der Hauptstrasse K 107, die Gestaltung der Dorfzentren und der Langsamverkehr. Der RSP wurde durch die Gemeinderäte verabschiedet und vom Regierungsrat des Kantons Aargau genehmigt. Revision der Nutzungsplanung in der Gemeinde Ueken Die Gemeinde Ueken ist zurzeit ebenfalls daran, ihre Nutzungsplanung zu revidieren. Zur Koordination der Planungsabsichten fand eine Besprechung mit der Gemeinde und dem beauftragten Planer statt. Gemeinde Herznach: Gesamtrevision Nutzungsplanung 16

18 4.6 Technische Grundlagen Als Grundlage für den neuen Bauzonen- und Kulturlandplan wurden die Daten der amtlichen Vermessung benutzt, welche dem Standard AV 93 entsprechen. Einzelne neue Gebäude (im Bau oder bereits fertig) wurden aus den genehmigten Baugesuchsunterlagen der Gemeinde übernommen. Zusätzlich wurden Datensätze aus dem AGIS (Aargauisches geografisches Informationssystem) und anderen Quellen (z. B. Trockenwieseninventar Bund, Ökoflächen Agrofutura) hinterlegt um die bestehende Nutzungsplanung zu verifizieren und ergänzen zu können. Die digitalen Daten der neuen Pläne werden nach erfolgter Genehmigung der Abteilung Raumentwicklung des Kantons Aargau (ARE) zur Verfügung gestellt, damit die Änderungen und die aus früheren Datenerfassungen resultierenden Ungenauigkeiten bereinigt werden können. Gemeinde Herznach: Gesamtrevision Nutzungsplanung 17

19 5 Ziele der Gesamtrevision 5.1 Ziele des Gemeinderates Der Gemeinderat Herznach hat für die Revision der Nutzungsplanung folgende Ziele formuliert: Wahrnehmung der Gemeinde Der ländliche Charakter von Herznach mit einem attraktiven Ortsbild von anerkannter, nationaler Bedeutung soll beibehalten und gefördert werden. Wertvolle Bausubstanz soll erhalten, Ersatzbauten sollen, wo dies notwendig ist, ermöglicht werden. Neu- und Ergänzungsbauten sollen sich gut in die Dorfstruktur integrieren. Herznach ist ein lebendiges Dorf und soll es auch bleiben. Die Mischung Wohnen / Gewerbe soll beibehalten werden. Wachstum Mit der Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland soll eine Infrastruktur gefördert werden, die den aktuellen Anforderungen genügt und genügend Reserven für das absehbare Bevölkerungswachstum und die geplante Entwicklung der Gemeinde aufweist. Die kantonalen Wachstumsprognosen werden als zu tief erachtet. Sie sind im Rahmen der Planung zu hinterfragen und für die Planung dem erwarteten effektiven Wachstum anzupassen. Kultur Kulturelle Errungenschaften und Besonderheiten sollen geschützt werden. Eine Entwicklung ihrer touristischen Nutzung soll ermöglicht werden. Wohnraum In Herznach soll für jedes Lebensalter genügend qualitativ guter Wohnraum geschaffen werden können. Verdichtung der Bauweise soll gefördert werden, aber zu keiner Beeinträchtigung der Wohnqualität führen. Der Bau von Wohnsilos soll nicht möglich sein. Gewerbe Dem Gewerbe ist genügend vollständig erschlossener Raum bereit zu stellen. Die Ausscheidung neuer Gewerbezonen ist zu prüfen. Die Gewerbezonen sind in der BNO grosszügiger zu beschreiben, so dass auch spezielle Gewerbe (z.b. Hotel) angesiedelt werden können. Erschliessung Alle Gebiete innerhalb der Bauzone sollen vollständig und zweckmässig erschlossen werden. Bei der Erstellung der Infrastruktur sind allfällige notwendige Reserven für Zusatzerschliessungen zu berücksichtigen. Sicherheit Im Rahmen der Erschliessung soll ein genügendes Sicherheitsniveau erreicht werden. Die Gefahrenkartierung Hochwasser ist in der Planung zu berücksichtigen. Gemeinde Herznach: Gesamtrevision Nutzungsplanung 18

20 Verkehr Abstellplätze sollen in genügender Zahl geschaffen werden. Verkehrsberuhigende Massnahmen in den Wohnquartieren sollen möglich sein. Bezüglich Verkehrsentwicklung auf der Staffeleggstrasse ist die Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe Verkehr Staffeleggtal zu suchen. Zonenvorschriften: Die Zonenvorschriften sollen überprüft werden. Lockerungen betreffend AZ, Geschossdefinitionen, Höhenbeschränkungen, Grenzabständen sollen gesucht werden. Sondernutzungsplanung Die Sondernutzungsplanpflicht soll nur wo sinnvoll und nötig zur Anwendung kommen. Bereinigung Nutzungsplanung Siedlung Die in der aktuellen Planung enthaltenen Übergangszonen sollen aufgehoben und als baureifes Land in die Bauzone integriert werden. In Randgebieten und entlang von Strassenzügen sollen die Bauzonengrenzen optimiert werden. Für die gemeindeeigene Parzelle Bündte soll im Rahmen der Revision Nutzungsplanung ein neuer Umzonungsversuch unternommen werden. Die Landschaft soll unverbaut, naturnah und in Aussehen und Eigenart erhalten werden. Im Zonenplan sind die überkommunalen Landschaftsschutzgebiete zur Information einzutragen. Naturgefahren Die Ergebnisse aus der Gefahrenkarte sind in die geplante Nutzungsplanungsrevision einzuarbeiten. 5.2 Ziele der Planungskommission Nötige Anpassungen aufgrund des neuen Baugesetzes und des kantonalen Richtplans (z.b. Landschaftsschutzgebiete) vornehmen und vorausschauend planen: Umsetzung von Trends aus aktuellen raumplanerischen Prozessen (Teilrevision RPG, Revision Richtplan) Koordination und Umsetzung regionaler Anliegen und Planungen (KGV, REK, LEP, RSP, Jurapark Aargau) Anpassungen an aktuelle Verhältnisse aufgrund der regen Bautätigkeit in den letzten Jahren (z.b. neue Erschliessungsstrassen) Qualität im Siedlungsgebiet fördern Innerer Verdichtung ermöglichen und fördern; in erster Linie an gut erschlossenen Lagen Vorausschauende aktive Planung in den Bereichen Verkehr, Landwirtschaft und Landschaft (z.b. Regionaler Sachplan Verkehr, Entwicklungsstandorte Landwirtschaft). Gemeinde Herznach: Gesamtrevision Nutzungsplanung 19

21 6 Ausgangslage und Problemstellungen 6.1 Bauzone Stand der Erschliessung Der aktuelle Überbauungsstand (Januar 2013) präsentiert sich folgendermassen: Tabelle 3: Überbauungsstand Januar 2013 überbaut unüberbaut total Zone D ha 0.60 ha ha (12.70) Zone W2a / W2d ha 5.47 ha ha (31.70) Zone W ha 1.25 ha 2.90 ha (3.00) Zone WG ha 0.00 ha 0.47 ha (0.40) Zone WG ha 0.26 ha 0.98 ha (1.00) Gewerbezone 0.54 ha 0.95 ha 1.49 ha (1.50) Zone für öffentliche Bauten und Anlagen 4.14 ha 0.72 ha 4.86 ha (4.90) Spezialzone Kirche 1.46 ha ha (1.50) Uferschutzzone ha (2.40) Gewässer ha Strassen (Kantonsstrasse) ha Summen ha 9.25 ha ha Quelle: Kantonale Grundlagen, angepasst A+W In den Wohn- und Mischzonen sind total 7.58 ha unüberbaut, in der Gewerbezone knapp 1 ha Kapazitätsberechnungen Bei einem Stand von 1398 Einwohnern (Stand ) ergibt sich einer Einwohnerdichte 33.6 Einwohnern pro Hektare. Die kantonalen Bevölkerungsprognosen für 2026 gehen von einer Einwohnerzahl von 1490 Einwohnern aus; dies entspricht einem Zuwachs von 92 Einwohnern. Bei einer angenommenen Dichte von 36 Einwohnern pro Hektare ergibt sich einer Flächenbedarf von 2.55 ha, bei der aktuellen Einwohnerdichte sind es rund 3 ha. Gemeinde Herznach: Gesamtrevision Nutzungsplanung 20

22 Die unüberbauten Bauzonen würden demnach ausreichen, um das vom Kanton prognostizierte Bevölkerungswachstum aufzunehmen. Der Gemeinderat rechnet aufgrund des Wachstums in den vergangenen Jahren gegenüber den kantonalen Prognosen mit einer grösseren Bevölkerungszunahme. Gemäss seinen Schätzungen ist ein Wachstum auf 1'600 bis 1'800 Einwohner realistisch. Innerhalb der nächsten 8-10 Jahre werden in Herznach schätzungsweise 40 Einfamilienhäuser gebaut werden, bzw. sind bereits in Planung; für Mehrfamilienhäuser ist ebenfalls Bedarf vorhanden Baulandumfrage Die Gemeinde Herznach verfügt, wie oben dargestellt, über genügend Bauzonenreserven. Diese sind allerdings schwierig zu mobilisieren. Deshalb hat die Gemeinde als Vorbereitung für die Revision des Bauzoneplans im Juni 2008 eine Baulandumfrage gemacht. Darin wurden alle Grundeigentümer der Gemeinde Herznach nach ihren Absichten bezüglich ihrer unüberbauten Parzellen oder ihrer Parzellen mit Verdichtungspotential befragt. Die Umfrage hat bei den Grundeigentümern einiges ausgelöst und für einen Teil der bisher unbebauten Parzellen sind Baugesuche eingegangen. Einige Parzellen sind inzwischen bereits verkauft und/ oder bebaut worden Probleme Bauzonenrand (Gebiet Alte Landstrasse / Läi) Im Bereich der Parzellen Nr. 14, 17, 24 und 27 wurden einige nicht zonenkonforme Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonengrenze erstellt. Insbesondere betrifft dies den Kiesplatz auf Parzelle Nr. 24 und einen Pferdestall auf Parzelle Nr. 27. Der Kiesplatz ausserhalb des Baugebiets wurde mit Beschluss vom kommunal bewilligt; der Gemeinderat hat es allerdings unterlassen, die notwendige kantonale Bewilligung einzuholen. Der Gemeinderat bewilligte 2002 bzw und 2005 das Baugesuch bzw. die Projektänderungen für einen Pferdestall auf Parzelle Nr. 27. Nachdem das Bauvorhaben realisiert wurde, stellte man fest, dass ein Teil des Pferdestalls ausserhalb der Bauzone liegt wurde das Baugesuch kantonal abgewiesen, der regierungsrätliche Entscheid wurde bundesgerichtlich im Jahr 2010 vollumfänglich gestützt. Der Regierungsrat des Kantons Aargau hat entschieden, dass der fragliche Pferdestall teilweise abzubrechen sei, sofern eine teilweise Einzonung der Parzelle Nr. 27 im Rahmen der Gesamtrevision der Nutzungsplanung nicht zustande komme. Gemeinde Herznach: Gesamtrevision Nutzungsplanung 21

23 Abbildung 7: Bauzonenplan rechtskräftig Quelle: A+W Sonnhalde, Parzellen Nr. 370 und Nr. 371 (16) Das rund 79 Aren grosse Gebiet zwischen Hauptstrasse und Sonnhaldenstrasse ist im aktuellen Bauzonenplan der Landwirtschaftsszone zugewiesen. Es war vorgesehen, das Gebiet im Rahmen der vorliegenden Revision einzuzonen, der W2d zuzuweisen und mit einer Gestaltungsplanpflicht zu belegen. Das Gebiet war bereits einmal Gegenstand eines Einzonungsbegehrens. Bei der Ergänzung des Bauzonenplans 1995 wurde diese Fläche aber einer Übergangszone zugewiesen, welche es nach heutigem Recht nicht mehr gibt. Die Eigentümer der beiden betroffenen Parzellen sind nach wie vor an einer Einzonung und Überbauung interessiert. Für den vorgesehenen Gestaltungspan sollten folgende Zielvorgaben in der BNO verankert werden: - Ausnutzung: Konzentrierte Überbauung mit genügend Freiflächen; Erhalt der Zäsur zwischen den Dorfteilen Unterherznach und Oberherznach; - Gestaltung: Einpassung der Bauten ins Ortsbild (Ausrichtung der Hauptbauten, Dachgestaltung); - Einpassung in das Gelände: minimale Terrainveränderungen; - Erschliessung: Fuss- und Radwegverbindung zur Hauptstrasse; - Einhaltung der Planungswerte gemäss eidg. Lärmschutzverordnung (LSV). Gemeinde Herznach: Gesamtrevision Nutzungsplanung 22

24 Folgende Argumente hätten für diese Einzonung gesprochen: Die Fläche liegt im Dorfzentrum und in der Nähe einer Bushaltestelle. Sie ist von der Bauzone vollständig umschlossen. Die beiden Parzellen werden als Wiesland genutzt und sind aus landschaftlicher und ökologischer Sicht nicht besonders wertvoll. Mit der vorgesehenen Gestaltungsplanpflicht könnte einerseits eine gute Erschliessung mit einer Fusswegverbindung zur Hauptstrasse und andererseits eine gute Qualität der Überbauung sichergestellt werden. Durch eine konzentrierte Überbauung in Kombination mit grösseren Freiflächen kann die Zäsur zwischen den beiden Dorfteilen Unterherznach und Oberherznach erhalten werden. Mit der Einführung des Mehrwertausgleiches hätte sichergestellt werden können, dass die neu eingezonten Parzellen auch tatsächlich überbaut werden. Abbildung 8: Verworfene Einzonung der Parzellen Nr. 370 und 371 (16) Quelle: A+W, eigenes Foto Aufgrund eines Genehmigungsvorbehaltes der kantonalen Abteilung Raumentwicklung wird vorläufig auf eine Einzonung verzichtet Verkehr Die Gemeinde Herznach liegt an der Hauptverkehrsachse Aarau-Frick (K 107). Die sogenannte Staffeleggstrasse wird vom Schwerverkehr als überregionale und teilweise internationale Transitroute benutzt. Der Personenwagen-Durchgangsverkehr stammt hauptsächlich aus den Regionen Aarau und Fricktal. Der durchschnittliche tägliche Verkehr (DTV) in Herznach beträgt 7363 Fahrzeuge bezogen auf das Jahr Mit der Eröffnung des Staffeleggzubringers (Umfahrung Küttigen und Aarau) wird eine Zunahme des DTV s um ca. 10 % erwartet. Gemeinde Herznach: Gesamtrevision Nutzungsplanung 23

25 Der Verkehr wird in Herznach als grosse Belastung empfunden. Die Staffeleggstrasse führt mitten durch die Siedlung parallel zum Dorfbach und spaltet das Dorf in zwei Hälften. Aufwertungsmassnahmen der Ortsdurchfahrt und im Zusammenhang mit dem Staffeleggbach sind aufgrund der engen Platzverhältnisse schwierig zu realisieren. Mit dem regionalen Sachplan (RSP) und dem kommunalen Gesamtplan Verkehr (KGV) wird ein erster Schritt zur Verbesserung der Verkehrssituation und der Lebensqualität in den Gemeinden entlang der Staffeleggstrasse getan. Mit der vorliegenden Nutzungsplanung sollen die Ziele und Massnamen aus dem RSP und KGV bestmöglich unterstützt und umgesetzt werden. Übergangszonen Im rechtskräftigen Bauzonenplan sind noch einige Bereiche als Übergangszonen nach dem alten Baugesetz ausgeschieden. Solche Zonen wurden geschaffen, um zu grosse Bauzonenreserven nicht auszonen zu müssen. Übergangszonen sind nach eidgenössischem Recht nicht gesetzeskonform. Einige Bereiche wurden schon bei früheren Revisionen aus der Übergangszone in die Landwirtschaftszone zurückgezont. Die verbliebenen Flächen müssen im vorliegenden Planungsverfahren definitiv einer Zone zugewiesen werden Hochwasserschutz Für die Gemeinde Herznach liegt die Gefahrenkarte Hochwasser vor. Darauf wird die Gefährdung durch Hochwasser in verschiedenen Gefahrenstufen dargestellt. Bei einer Revision der Nutzungsplanung muss die Gefahrenkarte umgesetzt und es müssen Massnahmen zum Schutz vor Hochwasser geprüft werden. Innerhalb der Bauzone gelten folgende Schutzziele als Faustregel: - Keine Überschwemmungen bis zu einem HQ Bei einem HQ 100 bis HQ 300 muss die Fliesstiefe unter 0.5 m liegen. Flächen, welche dieses Schutzziel nicht erfüllen, weisen ein Schutzdefizit auf und es besteht Handlungsbedarf. Das grösste Schutzdefizit in Herznach wird vom Zihlbach verursacht. Daneben gibt es am Staffeleggbach und den übrigen Seitenbächen noch weitere, etwas kleinere Austrittsstellen. Es sind vorläufig keine wasserbaulichen Massnahmen mit Auswirkungen auf das Schutzdefizit geplant. Quellen: Arbeitshilfe DBVU Umsetzung der Gefahrenkarte Hochwasser in der Nutzungsplanung (Juni 12008); DBVU Gefahrenkarte Hochwasser, Technischer Bericht (September 2008). 1 HQ 100 bezeichnet ein Hochwasserereignis, das statistisch gesehen alle 100 Jahre erreicht oder übertroffen wird. Gemeinde Herznach: Gesamtrevision Nutzungsplanung 24

26 6.2 Kulturland Bergwerk Im Fricktal wurde mehrere Jahrhunderte lang Eisenerz abgebaut. Die erste urkundliche Erwähnung von Schmelzhütten stammt aus dem Jahre Das Hauptabbaugebiet befand sich bei Wölflinswil. Spuren im Gelände sowie schriftliche Hinweise aus dem 18. Jahrhundert weisen darauf hin, dass auch bei Herznach und Ueken in früheren Jahrhunderten Erz geschürft wurde. Der Dreissigjährige Krieg wirkte sich sehr negativ auf den Bergbau im Fricktal aus. Die Erzgewinnung zwischen Wölflinswil und Herznach kam im Laufe des 18. Jahrhunderts praktisch zum Erliegen. Das Bergwerk in Herznach wurde 1920 mit einem Versuchsstollen wieder in Betrieb genommen. Da in der Schweiz ein geeigneter Hochofen fehlte, wurde das Erz in den ersten Jahren nach dem deutschen Ruhrgebiet exportiert und dort verhüttet. Im Gegenzug erhielt die Schweiz von Deutschland Roheisen und andere Güter. Das in Stollen abgebaute Erz wurde anfänglich mit Lastwagen zum Bahnhof Frick geführt wurden der Siloturm, eine Seilbahn nach Frick und eine Verladestation in Frick errichtet. Nach einem letzten Aufblühen der Erzgewinnung während des Zweiten Weltkrieges musste das Bergwerk 1967 geschlossen werden. Quelle: (Zugriff: ) Abbildung 9: Bergwerk, historische Aufnahmen Bau des Siloturms Quelle: Bildarchiv Ulrich Hohl Seilbahn nach Frick 2004 wurde in Herznach der Verein Eisen und Bergwerk (VEB) gegründet. Der Verein hat sich unter anderem zum Ziel gesetzt, die Geschichte des Eisenerzabbaus im oberen Fricktal im Zusammenhang mit der Geologie und der Landschaft bewusster zu machen, das ehemalige Bergwerkareal in Herznach und die verschiedenen Abbaustellen in den vier Gemeinden zugänglich zu machen und mit Publikationen, Führungen, Aktionen und Sammlungen diesen historisch bedeutsamen Erwerbszweig darzustellen. Mit dem Projekt Zurück in den Stollen plant der Verein die Öffnung eines Teilstollens Gemeinde Herznach: Gesamtrevision Nutzungsplanung 25

27 auf einer Länge von 75 Metern. Eine Stollenbahn soll die Besucher bis zum Eingang des Stollens fahren. Quelle: (Zugriff: ) 2002 wurde der Siloturm umgebaut. Heute wird darin ein Bed and Breakfast mit vier Gästezimmern betrieben und das oberste Stockwerk von den Eigentümern selber bewohnt. In Kombination mit einer Fahrt mit der Stollenbahn werden für Vereine, Firmen und private Feste gastronomische Dienstleistungen angeboten. Zu den Nutzungen und Installationen auf dem Gelände des ehemalige Eisenbergwerks gehören auch ein Grossgehege mit Damhirschen, eine gewerblich betriebene Werkstätte und ein Wohnhaus. Die touristischen und die oben genannten weiteren Nutzungen sind heute nicht zonenkonform, da das ganze Areal in der Landwirtschaftszone liegt, wurden aber bisher von Seiten der Gemeinde und des Kantons toleriert. Im Zusammenhang mit dem geplanten Ausbau eines Stollens, dem Betrieb einer Stollenbahn und der Erstellung der dazu notwenigen Infrastruktur (Trassee, Toiletten, Ausstellungsraum, Leitungen, etc.) ist der VEB im Juni 2009 mit einem Anfragegesuch an die Abteilung für Baubewilligungen gelangt. Diese beurteilt das Vorhaben als positiv standortgebunden und hält fest, dass einer Ausnahmebewilligung nach Art. 24 RPG grundsätzlich nichts entgegensteht. Ende 2008 fand bereits eine Besprechung zwischen dem VEB, der Gemeinde und Vertretern der kantonalen Verwaltung statt. Dabei wurde angeregt, das Areal des Bergwerks im Rahmen der nächsten Zonenplanrevision einer Spezialzone nach Art. 18 RPG zuzuweisen. Abbildung 10: Bergwerksilo heute Quelle: Bildarchiv Ulrich Hohl Gemeinde Herznach: Gesamtrevision Nutzungsplanung 26

28 6.2.2 Landwirtschaft In der Gemeinde Herznach existieren ca. 15 Vollerwerbsbetriebe. Alle Betriebe pflegen eine zum Teil beachtliche Zahl an Hochstammobstbäumen. Der Anteil der Ökoflächen ist auf Grund der Bewirtschaftungsverträge bei den meisten Betrieben ebenfalls sehr hoch Natur- und Landschaftsschutz Im aktuellen Kulturlandplan sind die wichtigsten Objekte aus dem kommunalen Inventar als Schutzzonen, bzw. Schutzobjekte bezeichnet (Trockenstandorte, Heuwiesen, Hecken, Naturobjekte). Die beiden Naturschutzgebiete von kantonaler Bedeutung sind als Trockenstandort, bzw. besonderer Waldstandort ausgeschieden. Dank dem frühen Vernetzungsprojekt im Rahme der kantonalen Bewirtschaftungsverträge (siehe Kapitel 4.2), wurden viele neue, landschaftlich wertvolle Strukturen, wie Hochstammobstgärten, Magerwiesen und Hecken geschaffen, die zwar heute in der Landschaft sichtbar, jedoch nicht grundeigentümerverbindlich geschützt sind. Ein Teil der Landwirtschaftszone ist im rechtskräftigen Kulturlandplan mit einer Landschaftsschutzzone überlagert. Diese entspricht nicht vollständig den Abgrenzungen der Landschaften von kantonaler Bedeutung (LkB) gemäss Richtplan. Abbildung 11: Reich strukturierte Landschaft in Herznach Quelle: eigene Bilder Gemeinde Herznach: Gesamtrevision Nutzungsplanung 27

29 7 Erläuterungen zu den Planungsinhalten 7.1 Änderungen Bauzone Die Liste im Anhang A2 zeigte eine Übersicht aller in der Planungskommission diskutierten Änderungen. Die Änderungen sind nummeriert und im Änderungsplan mit den entsprechenden Nummern und Flächen ausgewiesen. Die folgenden Kapitel nehmen teilweise auf diese Nummern Bezug Zusammenstellung der zur Einzonung vorgesehenen Flächen Folgende Tabelle zeigt eine Übersicht der zur Einzonung vorgesehenen Flächen. Tabelle 4: Zur Einzonung vorgesehene Flächen Mehrheitlich überbautes Gebiet: Erschliessungstrassen am Bauzonenrand: - Türlestrasse W2d / W2a a - Chraibelweg W2a 2.79 a - Mooshaldenstrasse W2a 9,53 a - Untere Walchmattstrasse W2d 2.58 a - Kirchstrase D 5.31 a Anpassung Zonengrenze an Parzellengrenze - Parz. 331, 334 W2a 1.40 a - Parz. 514 W2a 1.22 a - Parz. 73 W2d 1.14 a Mehrheitlich unüberbautes Gebiet: Trasse Umfahrungsstrasse W a Total a Quelle: Änderungsplan A+W Rund 29 Aren der einzuzonenden Flächen sind heute also bereits überbaut. Gemeinde Herznach: Gesamtrevision Nutzungsplanung 28

30 7.1.2 Allgemeine Bemerkungen Innere Siedlungsentwicklung und Siedlungsqualität: Die Gemeinde Herznach ist eine ländliche Gemeinde mit einem national bedeutenden Ortsbild. Die bauliche Entwicklung soll gemäss den Zielen des Gemeinderates und der Planungskommission darauf Rücksicht nehmen. Grosse Wohnbauten oder flächige Überbauungen passen nicht überall in den Kontext von Herznach. Eine innere Verdichtung ist zwar anzustreben, es muss dabei die Siedlungsqualität, die typische Struktur eines Dorfes im Aargauer Jura sowie die Erhaltung des national bedeutenden Ortsbildes im Auge behalten werden. Viele Parzellen in der Dorfzone sind langgezogen und schmal. Auf der Strassenseite sind die Grundstücke bebaut, auf der Rückseite befinden sich schöne und teilweise grosse Gärten. Weiter stellt eine verdichtete Bauweise in einigen Gebieten in Hanglagen eine Herausforderung dar. Die Wohnzone W2d ermöglicht bereits heute eine höhere Ausnutzung gegenüber der Wohnzone W2a. Mit der Gestaltungsplanpflicht, welche teilweise auch für bereits überbaute Gebiete gilt, besteht die Möglichkeit, eine höhere Ausnutzung zu erreichen. Entsprechende Zielvorgaben wurden neu in der BNO verankert (siehe 6). Im Sinne der inneren Siedlungsentwicklung wurde im Gebiet Bergwerkstrasse mit dem Gestaltungsplan Bergwerkstrasse (rechtskräftig) eine Zentrumsentwicklung eingeleitet. Trotz geplanter Umzonungen von Grundstücken aus der W3 in W2d in diesem Gebiet (siehe Kapitel 7.1.6) soll eine Zentrumsentwicklung weiter gefördert werden dies mit Hilfe eines Gestaltungsplanes. Im Rahmen der Gestaltungsplanung sind Überbauungen möglich, die über die Vorschriften der Zone W2d hinausgehen. Z.B. kann ein zusätzliches Vollgeschoss oder eine dichtere Ausnutzung vorgesehen werden. Die Umzonung der an die Dorfkernzone grenzenden, teilweise bebauten Grundstücke mit Gestaltungsplanpflicht nimmt Rücksicht auf die örtlichen Gegebenheiten und lässt trotzdem Spielraum für die künftige Entwicklung im Einklang mit der Siedlungsentwicklung und dem Ortsbild. Mit der Beibehaltung der W3-Zone mit Gestaltungsplanpflicht im Gebiet Baumgärtli wird die Entwicklung von konzentriertem Wohnen gefördert. Dieses Gebiet soll für regelkonforme Mehrfamilienhäuser, in welchen auch Mietwohnungen zur Verfügung gestellt werden könnten, reserviert bleiben. In noch unüberbauten und insbesondere im einzuzonenden Gebiet soll grundsätzlich eine dichtere Bauweise angestrebt werden. Für Gebiete mit Gestaltungsplanpflicht werden deshalb entsprechende Zielvorgaben in der BNO festgesetzt. Innerhalb der Dorfzone ist der Gemeinderat ebenfalls bestrebt, eine dichte Bebauung zu erreichen dies unter Berücksichtigung der Qualität des Ortsbildes. Mit der Umzonung der gemeindeeigenen Parzelle Nr. 406 aus der ÖBA in die Dorfkernzone kann die Gemeinde eine gute und im öffentlichen Interesse stehende Weiterentwicklung des Zentrums einleiten. Die innere Siedlungsentwicklung bzw. die Zentrumsentwicklungen in Herznach können zusammenfassend wie folgt festgehalten werden: Weiterführen der bereits eingeleiteten sanften Zentrumsentwicklung im Gebiet Bergwerkstrasse/Ebnetstrasse unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Anwohner, ergänzende Zentrumsentwicklung im Bereich Bündte unter Berücksichtigung des Erho- Gemeinde Herznach: Gesamtrevision Nutzungsplanung 29

31 lungsraums nahe des Staffeleggbachs sowie Festhalten an der W3-Zone Baumgärtli für die Entwicklung weiterer Mehrfamilienhäuser mit allfälligem Mietwohnraum. Abstimmung Siedlung und Verkehr Verkehrserzeugung der unüberbauten Bauzonen: Die Kapazitätsberechnungen des Kantons gehen von einer Zunahme der Einwohnerzahl um 105 Einwohner bis ins Jahr 2024 aus. Rechnet man mit 1.5 Personen pro Hauhalt (schweizerisches Mittel) und ca. 3 Fahrten pro Tag und Haushalt, werden pro Tag gesamthaft ca. 210 Fahrten zusätzlich generiert. Bei den noch nicht überbauten Wohnzonen aller Einzugsgebiete handelt es sich grösstenteils um einzelne Einfamilienhausparzellen. Auch ein zukünftiger Vollausbau hat in keinem Einzugsgebiet zur Folge, dass Anschlüsse an die Kantonsstrasse oder die Kantonsstrasse selber, verursacht durch die Siedlungsentwicklung, an die Kapazitätsgrenze gelangen würden. Es treten im heutigen Zustand weder Staus noch Wartezeiten auf. Daraus folgt der Schluss, dass das Verkehrssystem genügend Reserven aufweist. Quelle : KGV Kompensation Die Planungskommission hat eine Kompensation durch Auszonungen geprüft. Es gibt unüberbaute Flächen am Bauzonenrand, welche sich grundsätzlich dafür eignen würden (siehe Abbildung 12). In vielen Fällen bestehen jedoch schon rechtskräftige Erschliessungs- und Gestaltungspläne. In den anderen Fällen handelt es sich um einzelne kleinere Parzellen. Eine Auszonung macht im letzteren Fall keinen Sinn, weil damit wieder Lücken an der Bauzonengrenze entstehen würden. Folgende Gebiete würden sich aufgrund der Lage für eine Auszonung eignen, aus den nachstehenden Gründen ist es für eine Auszonung aber bereits zu spät: 1) Alte Landstrasse: rechtskräfiger Sondernutzungsplan (SNP), Erschliessung realisiert 2) Chraibelweg: teilweise überbaut, Erschliessung kürzlich neu erstellt bzw. geändert 3) Untere Walchmatt: Erschliessung kürzlich realisiert 4) Raistrasse: Rechtskräfiger SNP, Gebiet ist erschlossen, abparzelliert und teilweise überbaut bzw. Baugesuche eingereicht 5) Bergwerkstrasse: Rechtskräftiger SNP, Baubewilligung für 1. Etappe rechtskräftig (Stand Juni 2012) 6) Hofackerstrasse: Erschliessung realisiert 7) Steiger / Hübstel: rechtskräftiger SNP, Erschliessung abgeschlossen, teilweise überbaut, einige Baugesuche hängig bzw. bewilligt (Stand März 2012). Gemeinde Herznach: Gesamtrevision Nutzungsplanung 30

32 Abbildung 12: Kompensationsmöglichkeiten Quelle: Bauzonenplan rechtskräftig, A+W Siedlungsbegrenzungslinien Die Idee von Siedlungsbegrenzungslinie wurde in der Planungskommission aufgegriffen, insbesondere weil mit dem Richtplan 2011 Siedlungsbegrenzungslinien als neuer Festlegungsgegenstand eingeführt werden sollen. Gemäss dem ersten Entwurf hätten die Gemeinden von sich aus aktiv werden und innerhalb einer bestimmten Zeit Siedlungsbegrenzungslinien festlegen müssen. Der zweite Entwurf sieht nun vor, dass der Regierungsrat zusammen mit den Gemeinden und den Replas eine Vorlage zur Festsetzung von Sieldungsbegrenzungslinien im Richtplan ausarbeitet. Aus diesem Grund werden in der vorliegenden Nutzungsplanungsrevision keine Siedlungsbegrenzungslinien bezeichnet. Gemeinde Herznach: Gesamtrevision Nutzungsplanung 31

33 Ausgleich von Planungsmehrwerten Um sicherzustellen, dass neu eingezonte Gebiete tatsächlich innerhalb des Planungshorizontes überbaut werden, sieht die Gemeinde Herznach den Ausgleich von Planungsmehrwerten vor. Damit soll eine Baulandhortung verhindert werden. Der Mehrwertausgleich wird vom Gemeinderat mit den Grundeigentümern vertraglich vereinbart. Die Grundlage dazu bildet ein neuer Paragraf in der Bauund Nutzungsordnung (siehe 7.3). Die Ausgleichszahlung wird zweckgebunden für Massnahmen der Raumplanung verwendet. Der neue BNO-Paragraf soll bereits für Einzonungen der vorliegenden Revision angewendet werden. Die Grundeigentümer wurden entsprechend informiert Bereinigungen Zonenränder gegen innen und aussen Strassen: Gemäss AGIS-Daten verlaufen einige Zonenabgrenzungen mitten durch Erschliessungsstrassen. Diese werden jetzt im Sinne einer Bereinigung auf die Parzellengrenzen der jeweiligen Strasse verlegt, wobei die Strasse jeweils der Zone mit der geringeren Ausnützung zugewiesen wird. Betroffen sind die Bergwerkstrasse, die Steigerstrasse, die Uekerstrasse und die Alte Landstrasse. Verschiedene Erschliessungsstrassen liegen ausserhalb der Bauzone. Sie werden soweit sinnvoll in die angrenzende Bauzone integriert. Folgende Strassen sind davon betroffen: Kirchstrasse (Parz. 214, D) Mooshaldenstrasse (Parz. 504, W2a) Chraibelstrasse (Parz. 463, W2a) Chraibelweg (Parz. 467, W2a) Türlestrasse (Parz. 45, 99, W2a) Untere Walchmattstrasse (Parz. 550 W2d). Ebnetstrasse (Parz. 206, W2d). Schutzzone Kirchenbezirk: Die Abgrenzung der Schutzzone Kirchenbezirk SK war bisher im Bereich des Kirchwegs ungenau. Die Zonengrenze verläuft neu oberhalb des Kirchwegs entlang der kleinen Stützmauer. Gemäss Absprache mit der Ortsbildpflege ist diese Linienführung sachgerecht. Im Bereich der Parzellen Nr. 385 und Nr. 386 (Strasse) wurde die Schutzzone auf die Parzellengrenze um im Bereich der Parzelle Nr. 299 auf den Hofraum angepasst (siehe Abbildung 13): Gemeinde Herznach: Gesamtrevision Nutzungsplanung 32

34 Abbildung 13: Schutzzone Kirchenbezirk Änderungsplan Quelle: Bauzonenplan und Änderungsplan A+W Bauzonenplan Ehemaliges Trasse Umfahrungsstrasse: Auf der Westseite der Gemeinde Herznach war für die einst geplante Ortsumfahrung im Rahmen der Güterzusammenlegung Land ausgeschieden worden (Parzellen 157 und 213). Die beiden Parzellen sollen wieder auf die angrenzenden Liegenschaften der W2d verteilt werden. Eine entsprechende Landumlegung wurde bereits vorgenommen. Diese Flächen werden damit auch der Zone W2d zugewiesen. Bauzonengrenze: Die Aussengrenze des Baugebiets soll möglichst entlang von Parzellengrenzen verlaufen. Darum wurde die Baugebietsgrenze an einigen Orten auf die Parzellengrenze fixiert: An der Hübstelstrasse (Parz.73), am Schwerzleweg (Parz. 333) und am Roggesbüelweg (Parz. 514 und 515). Auf der Parzelle 514 wurde die Bauzonenfläche zusätzlich an die rechtskräftige Waldfeststellung angepasst. Wo am Baugebietsrand keine Parzellengrenzen vorhanden sind, wurden bei Bedarf Masse festgelegt. Alte Landstrasse / Läi: Aufgrund der fachlichen Stellungnahme der Abteilung Raumentwicklung und eines Gesprächs mit dem Kreisplaner hat der Gemeinderat auf Empfehlung der Planungskommission entschieden, im Bereich Alte Landstrasse / Läi am Verlauf der Bauzonengrenze nichts zu ändern. Als Konsequenz daraus müssen die nicht zonenkonformen Bauten und Anlagen rückgebaut werden. Gemeinde Herznach: Gesamtrevision Nutzungsplanung 33

35 7.1.4 Grünzone Die bisherige Uferschutzzone US wird in Grünzone Gr umbenannt. Der bisher ungleichmässige Abstand zum Gewässer wird - wo nicht durch Bauten, Strassen oder Parzellengrenzen limitiert - generell auf 10m festgelegt Gewerbezone Auf eine Erweiterung der Gewerbezone wird verzichtet, da mit der Parzelle Nr. 59 noch eine grössere unüberbaute Fläche in der Gewerbezone vorhanden ist. Im Falle eines konkreten Vorhabens von übergeordnetem Interesse kann die Gemeinde später eine bedingte Einzonung nach 15a des Baugesetzes vornehmen. Gemeinde Herznach: Gesamtrevision Nutzungsplanung 34

36 7.1.6 Umzonungen Parzelle 406 Zwischen der Kirchstrasse und dem Staffeleggbach besitzt die Gemeinde ein grosses Stück Land (Parzelle Nr. 406) welches bisher der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen ÖBA zugewiesen war. Die Parzelle Nr. 406 diente der Gemeinde Herznach bisher als Landreserve für eine mögliche Erweiterung der Schulanlage. Bereits 2007 wollte die Gemeinde Herznach im Rahmen einer Teiländerung diese Parzelle aus der ÖBA in die Dorfzone umzonen. Diese Vorlage wurde aber an der Gemeindeversammlung abgelehnt. Gegen diesen Beschluss wurde das Referendum ergriffen; an der Urnenabstimmung wurde aber auch das Referendum abgelehnt. Folgende Gründe sprechen auch heute noch für eine Umzonung: Die Gemeinde verfügt über genügend Landreserven in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen. Solange die Parzelle in der ÖBA ist, kann sie nur eingeschränkt genutzt werden. Es können beispielsweise keine Alterswohnungen erstellt werden, sondern nur Alters- und Pflegeheime. In der Dorfzone hingegen sind viele Nutzungen erlaubt und auch die Erstellung von öffentlichen Bauten und Anlagen bleibt möglich. In der Dorfzone ist durch die BNO-Vorschriften eine gute Einpassung ins Ortbild gewährleistet. Mit der Umzonung kann ein Gebiet erschlossen werden, welches optimal an den ÖV angeschlossen ist und im Dorfzentrum in unmittelbarer Nähe zum Schulhaus, zu Einkaufsmöglichkeiten und Restaurants liegt. Ein Verkauf oder Teilverkäufe sind gemäss Gemeindeordnung ohne die Zustimmung der Gemeindeversammlung nicht möglich. Für die Erschliessung und für Bauvorhaben müssen Verpflichtungskredite gesprochen werden. Damit ist die Mitsprache der Einwohnerinnen und Einwohner gewährleistet. Im Unterschied zur Vorlage von 2007 soll die Parzelle mit einer Gestaltungsplanpflicht belegt werden. Diese bezieht sich auch auf die angrenzende Grünzone, den Staffeleggbach und den angrenzenden Strassenraum (siehe Kapitel ). Weil die Parzelle Nr. 406 unmittelbar an den Staffeleggbach grenzt, ergibt sich hier die Möglichkeit den Bachlauf aufzuwerten und zu gestalten. Sofern sinnvoll können auch Hochwasserschutz-Massnahmen vorgenommen werden. Die Grünzone (vorher Uferschutzzone) soll im Bereich der Parzelle 406 auf eine Breite von 20 m parallel zum Bach verbreitert werden. Mit dem Gestaltungsplan soll eine dichte Überbauung mit Bezug auf die angrenzende Grünzone und eine mit den Nachbarparzellen koordinierte Erschliessung erreicht werden (siehe Kapitel 7.1.7). Entsprechende Zielvorgaben werden in der BNO verankert. Gemeinde Herznach: Gesamtrevision Nutzungsplanung 35

37 Abbildung 14: Umzonung Parzelle Nr. 406 (22) Quelle: Änderungsplan, A+W Umzonung Teil Parzelle Nr. 25 Die Firma Schulmaterialien Peter plant eine Vergrösserung ihres Fabrikraumes. In Absprache mit der Wirtschaftsförderung Aargau und dem zuständigen Kreisplaner wurde beschlossen, die Erweiterung auf der Nachbarparzelle Nr. 25 zu realisieren. Die Parzelle Nr. 24 mit dem bestehenden Fabrikationsgebäude befindet sich in der Wohn- und Gewerbezone 2. Für die geplante Erweiterung des Gebäudes soll der innerhalb der Bauzone gelegene Teil der heutigen Parzelle Nr. 25 von der Wohnzone 2 in die Wohn- und Gewerbezone 2 umgezont werden. Der restliche Teil der Parzelle Nr. 25 soll abparzelliert werden und in der Landwirtschaftszone bleiben. Weitere Umzonungen Im teilweise bereits überbauten Gebiet am Zilbach / Ebnetstrasse / Kirchstrasse / Bergwerkstrasse befinden sich einige Parzellen (Nr. 188, 193,194, 197, 203, 205, , 220) in der Zone W3. Die bestehenden Bauten entsprechen aber nicht den Vorschriften der W3 und sollen deshalb in die Zone W2d umgezont werden. Zudem erschweren die bestehende Parzellierung und die Hanglage eine zonengemässe Überbauung. Um trotzdem eine verdichtete Bebauung und die in die Wege geleitete moderate Zentrumsentwicklung zu erreichen werden die oben genannten Parzellen mit einer Sondernutzungsplanpflicht belegt und es wird ein Paragraf mit entsprechenden Zielvorgaben in die BNO aufgenommen. Die Parzellen 188 und 193 sollen in der W3 verbleiben, da hier schon ein rechtskräftiger Gestaltungsplan vorliegt. Gemeinde Herznach: Gesamtrevision Nutzungsplanung 36

38 7.1.7 Gestaltungspläne In der Anleitung Ortsdurchfahrten des Kantons Aargau (Mai 2009) ist zum Stichwort Aufwertung der Verkehrsachsen folgendes vermerkt: Gefragt sind kreative Zonenvorschriften zur Aufwertung der Quartiere entlang belasteter Verkehrsachsen, zur Gestaltung, zur Gestaltung der Bauten und Aussenräume, zur Eingliederung der Verbindungsachsen in die Siedlungsstruktur, zur Erhaltung und Aufwertung natürlicher Elemente, zu den ökologischen Mindestanforderungen, etc. In den kantonalen Grundlagen zu Nutzungsplanungsrevision wird explizit auf das Thema Strassenraumgestaltung hingewiesen: In der Aufwertung der Strassenraumgestaltung liegt aus unserer Sicht ein grosses Potenzial für die Gemeinde Herznach ( ). Ein besonderes Augenmerk sollte auf die Ortsdurchfahrt gelegt werden. Mit dem Kommunalen Gesamtplan Verkehr der, im Juni vom Gemeinderat verabschiedet wurde, hat sich die Gemeinde Herznach unter anderem folgende Ziele zur Abstimmung von Siedlung und Verkehr gesteckt: Die Lebensqualität soll ein hohes Niveau erreichen und behalten. Öffentliche Räume sollen ortsbezogen und differenziert gestaltet sein. Zur Erreichung dieser Ziele sind neben gestalterischen auch raumplanerische Massnahmen notwendig. Die zwei folgenden Vorschläge für Gestaltungsplanpflichten nehmen Ideen aus dem KGV auf und versuchen diese mit Instrumenten aus der Raumplanung umzusetzen. Gestaltungsplan Dorfeingang Nord Im Bereich des nördlichen Dorfeinganges sollen mit einem Gestaltungsplan einerseits die Erschliessung der bestehenden überbauten und unüberbauten Gewerbezone geregelt werden und andererseits die öffentlichen Räume (Strassenraum und ÖBA-Zone mit Verenakapelle) aufgewertet und besser gestaltet werden. Die Gestaltungsplanpflicht bezweckt Folgendes: Koordinierte Erschliessung Gewerbezone Nord auf beiden Seiten der Kantonsstrasse Verbesserung der Erschliessung für Ballon Müller (diese erfolgt heute über Gemeindestrassen, welche Schulweg- und Erschliessungsfunktion aufnehmen) Aufwertung des öffentlichen Raumes im Bereich der Verenakapelle. In der BNO werden entsprechende Zielvorgaben aufgeführt (siehe 7.3). Gemeinde Herznach: Gesamtrevision Nutzungsplanung 37

39 Abbildung 15: Gestaltungsplanpflicht Dorfeingang Nord Quelle: Bauzonenplan, A+W Gestaltungsplan Dorfeingang Süd Im Bereich der Parzelle Nr. 406, entlang des angrenzenden Abschnittes des Staffelegbaches und der Staffeleggstrasse wird eine Gestaltungsplanpflicht festgesetzt. Diese Gestaltungsplanpflicht bezweckt Folgendes: Mit der Umgebung abgestimmte, dichte Überbauung der Parzelle Nr. 104 Koordinierte Planung und Erstellung der Erschliessungsanlagen auf Parzelle Nr. 406 und der angrenzenden unüberbauten Parzellen Aufwertung und Einbezug des Staffeleggbachs in das Ortsbild Neue Fussweg-Verbindung entlang des Staffeleggbaches: Schulweg, besserer Fussgänger-Zugang zur Postautohaltestelle Begegnungszone am Staffeleggbach (mit Sitzgelegenheit, Fussweg, Fussgänger-Steg) Verbesserung der Radwegquerung über die Hauptstrasse Aufwertung des Strassenraumes unter Einbezug der angrenzenden Parzellen Gemeinde Herznach: Gesamtrevision Nutzungsplanung 38

40 Erweiterung und Gestaltung der Uferschutzzone Hochwasserschutz Verpflichtung der privaten Grundeigentümer, dass bei baulichen Änderungen dem Gewässer mehr Raum gelassen wird (Mindestbreite Uferschutzzone) und Massnahmen zum Hochwasserschutz getroffen werden müssen. In der BNO werden entsprechende Zielvorgaben aufgeführt. Abbildung 16: Gestaltungsplanpflicht Aufwertung Staffeleggbach Quelle: Bauzonenplan, A+W Für die Gestaltungspläne in den Gebieten Bergwerkstrasse/Ebnetstrasse und Baumgärtli wurden ebenfalls Zielvorgaben in die BNO aufgenommen (siehe auch Kapitel 7.3 und BNO). Gemeinde Herznach: Gesamtrevision Nutzungsplanung 39

41 7.1.8 Sondernutzungspläne Folgende Sondernutzungsplanpflichten werden aufgehoben, bzw. geändert: Hübstelstrasse / Uekerstrasse, Parzellen 33, 934, 935, 942, 948, 950, 954: Das Gebiet ist schon fast vollständig überbaut. Die Sondernutzungsplanpflicht wird aufgehoben. Alte Landstrasse / Türlestrasse / Landweg, Parzellen 25, 27,28, 44, 953, 961, 962, 963, 965: Hier existiert ein rechtskräftiger Gestaltungs- und Erschliessungsplan. Die Erschliessungsanlagen sind fertig erstellt. Die Sondernutzungsplanpflicht wird teilweise aufgehoben, der bereits bestehende SNP Alte Landstrasse / Türle bleibt mit einer kleinen Änderung in Kraft. Die Bestimmung, dass die Überbauung nach dem Richtprojekt 2003 auszuführen ist, soll wegfallen. Steigerstrasse / Steigerweg / Steigerstich: Es sind zwei rechtskräftige SNP vorhanden (Erschliessungsplan Steiger-Hübstel sowie Gestaltungsplan Steigerstrasse Ost). Die Erschliessungsanlagen sind fertig erstellt. Die Sondernutzungsplanpflicht wird aufgehoben, der bestehende Erschliessungsplan Steiger-Hübstel bleibt in Kraft. Der Gestaltungsplan Steigerstrasse Ost wird aufgehoben, da das Gebiet überbaut, die Erschliessung mit dem Erschliessungsplan Steiger-Hübstel sichergestellt ist und die Parzellen in der Dorfkernzone liegen. Steigerstrasse / Bergwerkstrasse, Parzelle 220: Hier existiert ein rechtskräftiger Erschliessungsplan. Die Parzelle wird im Rahmen der Revision von W3 in W2d umgezont und neu in der SNP-Pflicht für das Gebiet Bergwerkstrasse/Ebnetstrasse integriert (siehe auch Kapitel Umzonungen sowie Kapitel Siedlungsentwicklung) Hofackerweg / Hofackerstrasse, Parzellen , 930, : Das Gebiet ist grösstenteils überbaut und vollständig erschlossen. Die Sondernutzungsplanpflicht wird aufgehoben. Sonnhaldenstrasse / Schwerzleweg, Parzellen , 319, 320, 372, 373, 924: Nördlich der Sonnhaldenstrasse existiert ein rechtskräfiger Erschliessungsplan. Das Gebiet ist zum Teil schon überbaut und vollständig erschlossen. Die Sondernutzungsplanpflicht wird aufgehoben. Hauptstrasse / Burghaldenstrasse, Parzellen 362, 363, 365, 440, 441, 443, 917 Das Gebiet ist grösstenteils überbaut und erschlossen. Die definitive Erschliessung der Parzellen 362 und 443 kann im Baugesuchsverfahren geklärt werden. Die Sondernutzungsplanpflicht wird angepasst (vgl. Ausführungen zu Parzellen 357 und 369). Bündte, Parzellen : Die Erschliessung und Überbauung gemäss rechtskräftigem SNP sind fertig gestellt. Der SNP bleibt in Kraft, die SNP-Pflicht wird aufgehoben. Kirchstrasse / Schulhausstrasse, Parzelle 406: Diese Parzelle wird neu der Dorfzone zugewiesen. Die bestehende Sondernutzungsplanpflicht wird mit dem Aufwertungsgebiet Staffeleggbach zusammengelegt (siehe auch Kapitel Umzonungen und Gestaltungspläne). Gemeinde Herznach: Gesamtrevision Nutzungsplanung 40

42 Raistrasse, Parzellen 396, 397, 399: Ein rechtskräftiger Erschliessungsplan ist vorhanden und bleibt in Kraft. Die Sondernutzungsplanpflicht wird aufgehoben. Alter Raiweg, Parzelle 557: Die Erschliessung ist teilweise schon vorhanden. Die restliche Erschliessung kann im Baugesuchsverfahren geregelt werden. Die Sondernutzungsplanpflicht wird darum aufgehoben. Untere Walchmattstrasse, Parzellen 544, 545, 549: Die Erschliessungsanlagen wurden vor kurzem fertig gestellt. Das Gebiet ist somit erschlossen. Die Sondernutzungsplanpflicht wird aufgehoben. Folgende Sondernutzungspläne (SNP) werden aufgehoben bzw. angepasst: - Gestaltungsplan Steigerstrasse Ost (Aufhebung) - Alte Landstrasse/Türle (Anpassung) Hochwassergefahrenzone Im Bauzonenplan wird neu im Genehmigungsinhalt eine überlagerte Zone gestützt auf die Gefahrenkarte Hochwasser Fricktal dargestellt. Aufgrund der Wahrscheinlichkeit eines Hochwassers und der Fliesstiefe im Falle einer Überschwemmung wird entlang des Staffeleggbaches, des Startlebaches, des Zihlbaches und des Moosenbächli eine Hochwassergefahrenzone (HGZ) ausgeschieden. Auf eine Differenzierung zwischen HGZ1 und HGZ2 wird verzichtet, da in der Fliesstiefenkarte HQ 100 keine wesentlichen Flächen mit Fliesstiefen von über 0.5m ausserhalb der Wasserläufe zu erkennen sind. Im konkreten Fall (z.b. Baugesuch) sind die Gefahrenkarte, Ereigniskataster, Schutzdefizitkarte und die Massnahmenplanung beizuziehen. Die BNO enthält die genauen Bestimmungen zur Hochwassergefahrenzone. Flächen mit Restgefährdung (seltenes Ereignis oder niedrige Fliesstiefe) werden in den Orientierungsinhalt aufgenommen. Als Referenz wurde die Fliesstiefenkarte HQ 300 herangezogen. Gemeinde Herznach: Gesamtrevision Nutzungsplanung 41

43 Denkmal- und Ortsbildschutz Durch die Aktualisierung des Bauinventars der kantonalen Denkmalpflege ergeben sich für Herznach folgende Änderungen: Denkmalschutzobjekte Die bisher im Inventar aufgeführten Objekte sind im rechtskräftigen Bauzonenplan bereits entsprechend bezeichnet. Neu stehen auch die Grenzsteine bei den Strihenhöfen und bei Mooshalde / Sarbe unter kantonalem Denkmalschutz. Diese Grenzsteine waren bisher im Kulturlandplan als geschützte Kulturobjekte aufgeführt. Sie werden im neuen Kulturlandplan als Denkmalschutzobjekte bezeichnet. Folgendes Substanzschutzobjekt wird auf Antrag der Eigentümer neu unter kantonalen Denkmalschutz gestellt: - Kleinbauernhaus, Lindenplatz 1 (HEN 911). Substanzschutzobjekte Im 2010 wurde das bisherige Kurzinventar überarbeitet. Im neu betitelten Bauinventar sind für Herznach folgende Anpassungen vorgenommen worden: Aufgrund grosser baulicher Veränderungen, Abbruch oder geringem materiellen Zeugenwert wurden folgende Objekte aus dem Inventar entlassen: - Bäuerlicher Vielzweckbau, Hauptstrasse 61 (HNE 908) - Kleinbauernhaus, Hauptstrasse 4 (HNE 913) - Diverse Wegkreuze (HNE 916) - Sodbrunnen beim Rainhof (HNE 918A) - Brunnen, Parzelle 121 (HNE 918C) - Felsblock Asperkreuz (HNE 919B). Ins Bauinventar neu aufgenommen wurden: - Speicher mit Keller, bei Lindenplatz 4; Parzelle Nr. 419 (HNE 920) - Milchhäuschen, Alte Landstrasse; Parzelle Nr. 272 (HNE 921). Folgende Objekte wurden neu unter Substanzschutz gestellt und in den Bauzonenplan aufgenommen: - Schulhaus, Schulstrasse 11, Parzelle Nr. 380 (HNE 902) - Ländlicher Oberschichtsbau Zehntenhaus, Unterdorfstrasse 7; Parzelle Nr. 234 (HNE 903) - Bäuerlicher Vielzweckbau, älterer Kern, Hauptstrasse 39; Parzelle Nr. 273 (HNE 909) - Mühle, Hauptstrasse 84; Parzelle Nr. 556 (HNE 910) - Bandfabrik, Hauptstrasse 2; Parzelle Nr. 9. (HNE 914) - Speicher mit Keller, bei Lindenplatz 4; Parzelle Nr. 419 (HNE 920) - Milchhäuschen, Alte Landstrasse; Parzelle Nr. 272 (HNE 921) Gemeinde Herznach: Gesamtrevision Nutzungsplanung 42

44 - Bäuerlicher Vielzweckbau, Kirchstrasse 3, Parzelle Nr. 557 (HNE 912). In Paragraf 52 BNO sind die Bestimmungen zum Substazschutz aufgeführt. Folgende Objekte werden nicht oder nicht mehr im Bauzonenplan dargestellt: - Nachbargebäude Zehntenhaus: Wohnhaus Bergwerkstrasse 1, Wohnhaus Schulstrasse 2; Grund: wenig wertvolle Bausubstanz, kein Eintrag im Bauinventar. - Bäuerlicher Vielzweckbau, Bergwerkstrasse 10, Parzelle Nr. 220 (HNE 904); Grund: Es sind bereits grosse bauliche Veränderungen erfolgt und von der ursprünglichen Substanz ist nur noch wenig erhalten. Der Gemeinderat hat aufgrund der Bestimmungen in der Dorfkernzone genügend Kompetenzen um den Schutz dieser Objekte sicherzustellen. Kulturobjekte Als Kulturobjekte werden im Bauzonenplan folgende zwei Brunnen neu aufgenommen: - Brunnen Unterdorfstrasse / Bergwerkstrasse; Parzelle Nr Brunnen Unterdorf bei Hauptstrasse 2; Parzelle Nr Historische Gärten Die historischen Gärten und Anlagen aus dem ICOMOS werden im Bauzonenplan neu im Orientierungsinhalt dargestellt (siehe auch Kapitel 4.1). Eines der Objekte (Nr. 1) wurde nicht berücksichtigt, da es nicht weiter gepflegt worden ist Archäologische Fundstellen Die Archäologischen Fundstellen auf dem Gemeindegebiet werden im Bauzonenplan, respektive Kulturlandplan im Orientierungsinhalt dargestellt. Gemeinde Herznach: Gesamtrevision Nutzungsplanung 43

45 7.2 Änderungen Kulturlandplan Spezialzone Bergwerk Das Areal des Bergwerks wird der neuen Spezialzone Bergwerk nach Artikel 18 RPG zugewiesen. In der Spezialzone sind ausschliesslich Bauten, Anlagen und Nutzungen erlaubt, welche dem Betriebskonzept vom 30. April 2012 entsprechen. Im diesem Betriebskonzezept sind die bestehenden und vorgesehenen Nutzungen und die dazu notwendigen baulichen Massnahmen beschrieben (siehe Beilage zum Planungsbericht) Die Abgrenzung der Zone ist so gewählt, dass alle bestehenden Bauten und Anlagen (inklusive beider Stolleneingänge) innerhalb der Zone liegen. Die auf dem Gelände bestehenden Gewerbe- und Wohnbauten unterstehen der Besitzstandsgarantie. Bauliche Massnahmen im Zusammenhang mit dem Gewerbebetrieb sind in Absprache mit dem Gemeinderat zu treffen. Ein entsprechender Paragraf wird neu in die BNO aufgenommen. Abbildung 17: Spezialzone Bergwerk Hellrot: Spezialzone Bergwerk Quelle: Kulturlandplan, A+W Gemeinde Herznach: Gesamtrevision Nutzungsplanung 44

46 7.2.2 Entwicklungsstandorte Landwirtschaft (ESL) Die laufende Revision des kantonalen Richtplans sieht mit einem neuen Kapitel Entwicklungsgebiete Landwirtschaft (L3.2) vor, dass die Gemeinden in der Nutzungsplanung für noch wenig konkrete, planungspflichtige Bauvorhaben Entwicklungsstandorte bezeichnen können. Damit sollen günstige und gesamträumlich abgestimmte Voraussetzungen für eine Entwicklung der Landwirtschaftsbetriebe geschaffen werden. So kann einer zufälligen Entwicklung ausserhalb des Siedlungsgebietes und der zeitintensiven Behandlung von Einzelvorhaben entgegen gewirkt werden. Zu diesem Zweck sollen Standorte evaluiert und bezeichnet werden, die sich aufgrund einer ausführlichen Interessensabwägung für eine landwirtschaftliche Entwicklung eignen, die auch über die innere Aufstockung hinaus gehen kann. Mit der Ausscheidung von ESL -Standorten ist eine landwirtschaftlich und landschaftlich abgestimmte, bedürfnisgerechte und rasche Realisierung von landwirtschaftlichen Bauvorhaben möglich. Wenn der betreffende Landwirt das Projekt realisieren will, kann zur Konkretisierung des Vorhabens das Sondernutzungsplanverfahren herangezogen werden. Im Sondernutzungsplan soll unter anderem die genaue Abgrenzung der Speziallandwirtschaftszone erfolgen und eine gute Einpassung in die Landschaft sichergestellt werden. Es wurde an sämtliche landwirtschaftliche Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe ein Fragenkatalog im Sinne einer Grundlage für eine landwirtschaftliche Planung zugestellt. Bei den interessierten Betrieben erfolgten ein Hofbesuch und eine vertiefte Abklärung zu den Kriterien Betriebswirtschaft, Erschliessung, Natur- und Landschaft, Umwelt und weiteren Faktoren (siehe Anhang). Die ESL-Standorte werden im Kulturlandplan symbolisch mit einer Schraffur (analog zu den Siedlungseiern ) und der zulässigen Grundnutzungsart (Tierhaltung = T, produzierender Gartenbau = G) bezeichnet. Für folgenden Betrieb wird ein ESL (T) festgelegt: - Ernst und Martin Ackle - Simon und Andrea Plattner (2 Betriebsstandorte, eine Intensivierung der Tierhaltung darf nur an einem der beiden Standorte erfolgen) - Arno Wernle. Gemeinde Herznach: Gesamtrevision Nutzungsplanung 45

47 7.2.3 Rebbauzone Einige Gebiete in der Landwirtschaftszone der Gemeinde Herznach sind mit Reben bestockt und auch im Rebbaukataster aufgeführt. Mit der Bezeichnung einer Rebbauzone im Kulturlandplan möchte man die rebbauliche Nutzung erleichtern und für Rebhäuschen klare und einheitliche Vorschriften erlassen. Ein entsprechender Artikel wird in die BNO aufgenommen LkB Die im Richtplan bezeichneten Landschaften kantonaler Bedeutung wurden, soweit nicht schon im alten Kulturlandplan umgesetzt, als überlagerte Schutzzonen ausgewiesen. Der kommunale Landschaftsschutz in den beiden Gebieten Chraibel und Kornberg bleibt bestehen Naturschutzzonen und Naturobjekte Magerwiesen und Fromentalwiesen Die bestehenden und im alten Kulturlandplan als Trockenstandorte/Heuwiesen bezeichneten Schutzzonen werden neu in Mager- und Fromentalwiesen eingeteilt und im Kulturlandplan unterschiedlich dargestellt. Die Abgrenzungen der Zonen wurden den kantonalen Bewirtschaftungsverträgen entsprechend angepasst. Hochstamm-Obstgärten Die in Herznach zahlreich vorhandenen Hochstammobstgärten sind prägend für das Landschaftsbild und deren Erhalt und Pflege liegen daher auch im öffentlichen Interesse. Mit einem entsprechenden BNO-Artikel will sich die Gemeinde an Neu- und Ersatzpflanzungen sowie an der Pflege finanziell beteiligen. Naturobjekte Schutzobjekte werden im neuen Bauzonen- und Kulturlandplan differenzierter dargestellt. So werden Naturobjekte wie Einzelbäume oder Baumgruppen mit einem grünen Punkt abgebildet, Weiher mit einem blauen Punkt und geologische Objekte mit einem oder mehreren braunen Punkten. Sämtliche bisherigen Schutzobjekte wurden in die neuen Pläne übernommen. Neue Schutzobjekte sind die stufigen Waldränder in den Gebieten Egg / Wasserscheide, Allmend / Sarbe, Hundrai (Gemeindegrenze zu Zeihen), Bär / Bärehalde / /Hirzestall (Gemeindegrenze zu Ueken) und Hübstel. Entlang des Zilbachs wurde in den letzten Jahren eine Kette von neuen Weihern als Laichstandort für die Geburtshelferkröte (Glögglifrosch) angelegt; vier kleine Weiher im Bereich Wandellemoos, zwei weitere im Gebiet Giesse / Ebnet. Ein weiterer Weiher in der Nähe des Bergwerks existiert schon länger und wurde jetzt neu als Schutzobjekt aufgenommen. Gemeinde Herznach: Gesamtrevision Nutzungsplanung 46

48 7.2.6 Wald Die besonderen Waldstandorte gemäss AGIS-Daten wurden in Übereinstimmung mit dem Betriebsplan des Forstbetriebes Wölflinswil-Herznach-Oberhof-Ueken abgegrenzt. Sie sind im Kulturlandplan als überlagerte Schutzzonen dargestellt. Abbildung 18: Natur und Landschaft in Herznach Naturschutzgebiet von kantonaler Bedeutung, Hundrai Quelle: eigene Bilder Obstgarten im Vordergrund Historische Verkehrswege Neu werden im Orientierungsinhalt des Kulturlandplanes die historischen Verkehrswege mit Substanz gemäss Inventar der historischen Verkehrswege der Schweiz dargestellt. Gemeinde Herznach: Gesamtrevision Nutzungsplanung 47

49 7.3 Änderungen BNO Die BNO wurde 2007 überarbeitet und an die kantonale Muster-BNO angepasst. Inzwischen haben mehrere übergeordnete Vorgaben geändert: 2010 ist das neue Baugesetz in Kraft getreten, Mitte 2011 die neue Bauverordnung und Ende 2011 der neue Richtplan. Aus diesem Grund wurde die BNO erneut überarbeitet und an die Muster-BNO 2011 angepasst. Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) Mit Beschluss des Grossen Rates vom 15. September 2009 ist der Kanton Aargau der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) beigetreten. Das entsprechende Konkordat ist am 26. November 2010 mit dem Beitritt der erforderlichen Anzahl Kantone in Kraft getreten. Der Regierungsrat hat am 25. Mai 2011 mit der revidierten Bauverordnung (BauV) die kantonalen Ausführungsbestimmungen erlassen (Inkrafttreten am 1. September 2011). Die IVHB ist in der BNO der Gemeinden innert 10 Jahren umzusetzen. Die Umsetzung der IVHB soll im Rahmen der vorliegenden Nutzungsplanungsrevision erfolgen. Allgemein Die Empfehlungen der fachlichen Stellungnahme vom des DBVU, Abt. Raumentwicklung, sowie die Empfehlungen der Muster-BNO (Stand September 2011) wurden weitgehend in die neue BNO eingearbeitet. Die Baubegriffe und Messweisen wurden aufgrund der IVHB so angepasst, dass sie einerseits der IVHB entsprechen und andererseits möglichst wenige materielle Änderungen entstehen. Im Folgenden sind die wichtigsten inhaltlichen Änderungen beschrieben: 4 Ausgleich von Planungsmehrwerten (neu) Mit diesem Paragrafen soll die Rechtsgrundlage geschaffen werden, um bei Einzonungen im Rahmen der aktuellen und zukünftiger Revisionen den planungsbedingten Mehrwert abschöpfen zu können. 5 und 6 Sondernutzungspläne (neu) Für fünf gestaltungsplanpflichtige Gebiete werden in der BNO Zielvorgaben formuliert. Neu wurde die Kostenbeteiligungspflicht für private Grundeigentümer geregelt. 7 Strassenraumgestaltung (neu) Der Strassenraum, auch die Kantonsstrasse, soll bei Bauprojekten in die Überlegungen einbezogen und damit die Wohnqualität erhalten bzw. verbessert werden. 9 und 10 Bauzonenübersicht, Regelung für Hanglagen Die Messweise der Gesamthöhe für Bauten am Hang wurde definiert, so dass im Vergleich zur BNO 2008 möglichst geringe materielle Differenzen in Bezug auf die Gesamthöhe entstehen. Ferner sollen Dach-, Attika- und Untergeschosse nicht mehr zur Berechnung der anrechenbaren Geschossflächen Gemeinde Herznach: Gesamtrevision Nutzungsplanung 48

50 dazugezählt werden (Basis für Berechnung Ausnutzungsziffer). Dies soll eine sanfte innere Siedlungsverdichtung fördern. Die Gesamthöhen für Hauptgebäude mit Flachdächern soll angepasst werden (Reduktion um 3.00 m). Ein beträchtlicher Teil des Baugebietes befindet sich in Hanglagen. Im Rahmen der Revision wurde eine möglichst einfache und praktikable Lösung für die Prüfung künftiger Gesuche erarbeitet. Dabei steht im Vordergrund, dass mit der Messweise gemäss IVHB Grundeigentümer im Vergleich zu heute nicht wesentlich bevor- bzw. benachteiligt werden und keine Gebäude gebaut werden können, die das Orts- bzw. Quartierbild empfindlich stören. In den meisten Fällen dürfte mit der neuen Messweise keine Probleme entstehen, fraglich sind aussergewöhnliche Bauten in Bezug auf Stellung, Volumen, Höhe und dergleichen. Mit den aufgenommenen Vorschriften wird der Gemeinderat künftig das notwendige Instrumentarium in der Hand haben, aussergewöhnlich hohe, voluminöse und/oder wuchtige, unerwünschte Bauten zu verhindern, ohne die Bautätigkeit, wie sie im bisherigen Rahmen möglich war, einzuschränken. Die Messweise für die Höhe wurde gemäss Empfehlung des Kantons angepasst, d.h., es wird auf die Regelungen für die Fassadenhöhe verzichtet (vgl. dazu Arbeitshilfe Integration IVHB in BNO, Abt. Raumentwicklung, Stand August 2011, S. 39, Variante V). 11 Dorfkernzone In der Dorfkernzone sollen neu, wie im übrigen Baugebiet, Solaranlagen für Warmwasser- und Stromerzeugung zulässig sein. 20 Grünzone (neu) Die Uferschutzzone wird neu als Grünzone bezeichnet und enthält klarere und besser kontrollierbare Bestimmungen. Die Anforderungen der Vollzugsverordnung des Kantons Aaargau zur Gewässerschutzverordnung des Bundes werden dabei eingehalten. 21 Hochwassergefahrenzone (neu) Der neue Artikel enthält die der Muster-BNO entsprechenden Bestimmungen zur Hochwassergefahrenzone. 22 Oberflächenwasserschutz Bei Neu-, Um- und Anbauten in und unterhalb von Hangflächen muss das Oberflächenwasser (Hangwasser) berücksichtigt werden. Eine entsprechende Bestimmung wird in die BNO aufgenommen. Hinweise auf Oberflächenwasser finden sich auf der Gefahrenkarte (grün schraffierte Flächen). 25 Entwicklungsstandorte Landwirtschaft ESL (neu) Für grössere Bauvorhaben in der Landwirtschaftszone können neu sogenannte Entwicklungsstandorte Landwirtschaft im Kulturlandplan bezeichnet werden. 26 Rebbauzone (neu) Dieser Paragraf enthält Bestimmungen zu den zulässigen Nutzungen. 32 Hochstamm-Obstgärten Siehe Kapitel Gemeinde Herznach: Gesamtrevision Nutzungsplanung 49

51 34 Spezialzone Bergwerk Siehe Kapitel Grenzabstand für Unterniveaubauten und unterirdische Bauten sowie 36 Strassenabstände Mit der Einführung dieser Vorschriften werden die Regelungen der Abstände von Unterniveaubauten und unterirdischen Bauten gegenüber Nachbarparzellen sowie für Stützmauern, Böschungen, Parkfelder und Einfriedungen gegenüber Gemeindestrassen Strassen flexibilisiert (vgl. dazu 111 BauG bzw. 20 BauV). 37 Nutzungsbonus (neu) Neu soll für energiefreundliche Gebäude ein Nutzungsbonus gewährt werden. 39 Nettoladenfläche (neu), 57 Verkaufsnutzungen (neu), Ergänzung Vorschriften Bauzone In den entsprechenden Bestimmungen zu den einzelnen Zonen (Dorfkernzone, WG2, WG3, Ar I) wurde definiert, dass Verkaufsnutzungen mit einer Nettoladenfläche von maximal 500 m 2 zugelassen werden. Die Definition für die Nettoladenfläche wird ergänzt. 55 Siedlungsränder (neu) Die grundsätzliche Gestaltung sowie die Abstandsvorschriften im Bereich der Siedlungsränder werden neu geregelt. 64 Sondernutzungspläne (neu) Die Aufhebung und Anpassung der SNP wurde geregelt, die Begriffsdefinitionen ebenfalls. Gemeinde Herznach: Gesamtrevision Nutzungsplanung 50

52 8 Mitwirkung Das Mitwirkungsverfahren fand parallel zur ersten Vorprüfung statt. Es sind insgesamt 25 Eingaben eingegangen. Im Anhang befindet sich eine Zusammenstellung der Eingaben und der Entscheide des Gemeinderates. Da nach der ersten Vorprüfung grössere Änderungen an der Planung vorgenommen wurden, hat der Gemeinderat ein zweites Mitwirkungsverfahren durchgeführt. Die Ergebnisse befinden sich ebenfalls im Anhang des Berichtes. 9 Regionale Abstimmung Am 9. Februar 2011 fand eine Besprechung mit dem Vorstand des Regionalplanungsverbandes Fricktal Regio und dem zuständigen Kreisplaner Christan Brodmann statt. Ebenfalls teilgenommen haben die Gemeinde Ueken und die zuständigen Planer vom Büro Koch und Partner. Grund ist die in Ueken parallel zur Gemeinde Herznach laufende Nutzungsplanungsrevision, die ähnlichen Bearbeitungsthemen und der allfällige Koordinationsbedarf. Aus Sicht der Gemeinde Herznach haben die geplanten Änderungen in der Bauzone und im Kulturland keine wesentlichen regionalen Auswirkungen. Im Rahmen der Besprechung hat sich aber gezeigt, dass es doch einige Themen mit Koordinationsbedarf zu den Nachbargemeinden gibt. Insbesondere drängt sich eine überkommunale Zusammenarbeit für das Gebiet Chornberg auf. Der Chornberg befindet sich auf einem Juraplateau, das im Gemeindebann von Gipf-Oberfrick, Wölflinswil, Ueken und Herznach liegt. Aus landwirtschaftlicher und landschaftlicher Sicht, wären einheitliche Nutzungsvorschriften, Schutz- und Aufwertungsziele sinnvoll. Dies könnte beispielsweise mit einem regionalen Sachplan zum Thema Landschaft und Landwirtschaft erreicht werden. Auch die Beteiligung der Gemeinde Herznach am pionierhaften regionalen Sachplan Verkehr im Staffeleggtal dokumentiert das Interesse an der regionalen Zusammenarbeit. Gemeinde Herznach: Gesamtrevision Nutzungsplanung 51

53 10 Weiteres Vorgehen / Termine Während der Planungsphase hat sich die Siedlungspolitik des Bundes und des Kantons massiv verschärft. Aufgrund des revidierten Baugesetzes, des revidierten Richtplans und dem Inkrafttreten der IVHB (Interkantonale Harmonisierung der Bauordnungen) musste die Planungsvorlage mehrmals überarbeitet und angepasst werden. Die nun vorliegende Version berücksichtigt die Stellungnahmen und Empfehlungen aus der kantonalen Vorprüfung vollständig. Die Abteilung Raumentwicklung wird gebeten, die abschliessende Vorprüfung so bald als möglich durchzuführen und die Planungsvorlage zur öffentlichen Auflage freizugeben. Oktober 2013 Projektleitung: Robert Wernli, dipl. Kulturingenieur ETH Sachbearbeitung: Christian Schulthess, Vermessungstechniker FA Christa Dähler, dipl. Forstingenieurin ETH, CAS Raumentwicklung ETH Ackermann + Wernli Vermessungs- und Ingenieurbüro Bleichemattstrasse Aarau Gemeinde Herznach: Gesamtrevision Nutzungsplanung 52

54 Anhang A 1 Kapazitätsberechnungen A 2 Übersicht diskutierte Änderungen Bauzone A 3 Fragenkataloge ESL-Standorte A 4 Mitwirkungsberichte Gemeinde Herznach: Gesamtrevision Nutzungsplanung 53

55 A1 Beurteilung der Baulandreserven gemäss rechtskräftigem Bauzonenplan Bauzonenplan, rechtskräftig (in Klammern kantonale Zahlen) Überbauungsstand Janaur 2013 überbaut unüberbaut total Zone D ha 0.60 ha ha (12.70) Zone W2a / W2d ha 5.47 ha ha (31.70) Zone W ha 1.25 ha 2.90 ha (3.00) Zone WG ha 0.00 ha 0.47 ha (0.40) Zone WG ha 0.26 ha 0.98 ha (1.00) Gewerbezone 0.54 ha 0.95 ha 1.49 ha (1.50) Zone für öffentliche Bauten und Anlagen 4.14 ha 0.72 ha 4.86 ha (4.90) Spezialzone Kirche 1.46 ha ha (1.50) Uferschutzzone ha (2.40) Gewässer ha Strassen (Kantonsstrasse) ha Summen ha 9.25 ha ha Rechnerische Beurteilung der Bauzonengrössen Einwohner (Stand ) Überbaute Fläche (Zonen D, W2, W3, WG2, WG3) Ergibt eine Einwohnerdichte von 1398 E 41.4 ha 33.6 E/ha Prognose Kanton Einwohnerzahl 2026 Zuwachs Einwohner Angenommene Dichte Ergibt einen theoretischen Flächenbedarf bis 2024 von: Unüberbaute Fläche (Zonen D, W2, W3, WG2, WG3) Rechnerischer Überschuss 1490 E 92 E 36 E/ha 2.55 ha 7.58 ha 5.03 ha Gemeinde Herznach: Gesamtrevision Nutzungsplanung 54

56 A1 Beurteilung der Baulandreserven gemäss revidiertem Bauzonenplan Bauzonenplan, revidiert Überbauungsstand Januar April überbaut unüberbaut total Zone D ha 1.26 ha ha Zone W2a / W2d ha 5.73 ha ha Zone W ha 0.94 ha 1.52 ha Zone WG ha 0.00 ha 0.59 ha Zone WG ha 0.28 ha 1.00 ha Gewerbezone 0.54 ha 0.90 ha 1.43 ha Zone für öffentliche Bauten und Anlagen 4.23 ha 0.00 ha 4.23 ha Spezialzone Kirche 1.31 ha 0.00 ha 1.31 ha Grünzone ha Gewässer ha Strassen (Kantonsstrasse) ha Summen ha 9.11 ha ha Rechnerische Beurteilung der Bauzonengrössen Einwohner (Stand ) Überbaute Fläche (Zonen D, W2, W3, WG2, WG3) Ergibt eine Einwohnerdichte von 1398 E ha 33.1 E/ha Prognose Kanton Einwohnerzahl 2026 Zuwachs Einwohner Angenommene Dichte Ergibt einen theoretischen Flächenbedarf bis 2024 von: Unüberbaute Wohn- und Mischzonen (Zonen D, W2, W3, WG2, WG3) Rechnerischer Überschuss 1490 E 92 E 36 E/ha 2.55 ha 8.21 ha 5.66 ha Gemeinde Herznach: Gesamtrevision Nutzungsplanung 55

57 A2 Übersicht Änderungen Bauzone Die folgende Tabelle zeigt eine Übersicht aller Ideen und Anträge für Änderungen, die in der Planungskommission diskutiert wurden. Nr. Lage / Parzelle zu behebendes Problem / vorgeschlagene Änderungen Beschluss der Planungskommission, Massnahmen Umsetzung / Stand 1 Bergwerk Nicht zonenkonforme Nutzungen im bereich des Bergwerkes; Umzonung in eine Spezialzone, Bereich Gewerbe / Wohnen mit SNP. Eine Spezialzone nach Art. 18 RPG kommt am ehesten in Frage. Bezüglich der Ausgestaltung der Zonenvorschriften wird mit dem Vorstand des VEB Kontakt aufgenommen (Präsident: Peter Schäuble). Umsetzung im Plan und in der BNO 2 Uferschutzzone allgemein Gemäss BNO ( 14) 25m breit; Abgrenzung im aktuellen Bauzonenplan teilweise nicht nachvollziehbar BNO-Artikel entsprechend anpassen. Gebietsweise Aufwertung und genaue Abgrenzung mit SNP. Umbenennen in Grünzone. Anpassungen der Abstände (gemäss 127 BauG ist der Abstand 4m ab Parzellengrenze für vermarkte Gewässer). Abstand möglichst einheitlich festlegen. Im Bereich der Parzelle 406 auf 20m erweitern für Uferweg / Anlagen. Minimaler Gewässerabstand als Informationsinhalt in den Bauzonenplan (Tabuzone). Änderung BZP und BNO 3 Parz. 188, 193, 194 Gemäss AGIS-Daten verläuft die Zonengrenze in der Mitte der Strasse. Änderung: Strasse der W2d zuschlagen Strasse wird zur Zone mit der niedrigeren AZ zugewiesen (W2d) Änderung BZP 4 Parz ; 203, 194 Umzonung von W3 in W2d (Begehren aus der Planungkommission) Umzonung i. O. sofern keine Konflikte durch die Zonenvorschriften in W2d entstehen. Ausnahme: Parz 188 und 193 (Gestaltungsplan liegt bereits vor). Ein Teil der Strassenparzelle 206 wird neu eingezont (Erschliessung Parz. 208) Änderung BZP 5 Bereich Parz. 157 ( Umfahrungsstrasse ) Anpassung der Zonengrenzen an die Landumlegung des freigehaltenen Trasses für die Umfahrung; Zuweisung zu W2d. Landumlegung im Gang und Plan im Entwurf vorhanden. Kontakt mit Koch + Partner aufnehmen für Vorabzug. Änderung BZP 6 Kirchstrasse Strasse der Dorfzone zuweisen, da sie als Zufahrtsstrasse für die anliegenden Parzellen und öffentliche Parkplätze dient i. O. Änderung BZP 7 Schutzzone Kirchenbezirk Abgrenzung ist im Gelände nicht nachvollziehbar; Grenzen so festlegen, dass alle wichtigen Anlagen geschützt sind Augenschein nötig. Begrenzungen gegenüber Privatparzellen überprüfen. Änderung ist gemäss Ortsbildpfleger fachgerecht. Änderung BZP 8 Parz. 73 Zonengrenze sinnvoll anpassen (verläuft gemäss AGIS-Daten nicht der Parzellengrenze entlang) Ganze Parzelle der Bauzone zuschlagen Änderung BZP 9 Gewerbezone Parz. 59 Gewerbezone bezieht sich gemäss AGIS-Daten auch auf Flurwegparzelle und Kantonsstrasse. Keine Bauzone auf Kantonsstrassen- Parzelle. Änderung BZP Gemeinde Herznach: Gesamtrevision Nutzungsplanung 56

58 10 Parz. 58 und 88 Einrichtung eines P+R; evtl. Umzonung in ÖBA 11 Parz. 42 Kosmetische Korrektur; Zonengrenze entlang der Waldgrenze legen. 12 Parz. 24 Parz. 16 und 17 Nicht zonenkonformer Park- und Lagerplatz Nicht zonenkonforme Gartenanlagen (Schwimmbad) 13 Parz. 27 Pferdestall; Bundesgerichtsverfahren hängig, rechtmässige Baubewilligung 14 Türlenstrasse Türlenstrasse der Bauzone zuweisen (mindestens in dem Bereich, wo sie der Zufahrt der anliegenden Liegenschaften dient; Evtl. Einzonung einer Bautiefe 15 Parz. 333 Kosmetische Korrektur: Zonengrenze entlang der Parzellengrenze führen; Zufahrt der W2a zuteilen 16 Sonnhalde Parz. 370 und 371 Insel in der Bauzone einzonen in W2a, Erschliessung schwierig. 17 Parz. 341 Kosmetische Korrektur: Zonengrenze entlang Hausflucht, Massfestlegung 18 Chraibelweg Einzonung in W2a, da Zufahrt zu Bauparzellen 19 Chraibelstrasse und Mooshaldenstrasse Einzonung in W2a, da Zufahrt zu Bauparzellen 20 Parz. 514 Zonengrenze nachvollziehbar festlegen 21a 21b Walchmatt (Parz. 534, 536, 543, 544) Untere Walchmattstrasse Zonengrenze nachvollziehbar festlegen Einzonung in W2d, da Zufahrt zu Bauparzellen Idee vorläufig nicht weiterverfolgen. Höchstens langfristig zu verwirklichen. i. O. Bauzonengrenze anpassen. Vorgehensweise abstimmen mit Punkt 13. Bundesgerichtsentscheid gegen Abbruchverfügung abwarten. Änderung der Zonengrenze. Die ARE Bern wird das Problem kritisch beobachten. Keine Einzonung der Strasse und folglich auch nicht der Bautiefe. (Ursprünglich geplante Erschliessung von unten, Ausnahmebewilligung für die Zufahrt) i. O. Einzonen in W2d mit SNP. Eventuell mit Erschliessungsvertrag Einzonung zeitlich begrenzen i. O. i. O. (Nur Wegparzelle, ohne Wendeplatz) i. O. Auf Waldgrenze und Parzellengrenze legen i. O. i. O. Keine Änderung Änderung BZP Keine Änderung Keine Änderung Keine Änderung Änderung BZP Einzonung aus Sicht Grundeigentümer erwünscht Keine Änderung BZP, da Genehmigungvorbehalt Änderung BZP Änderung BZP Änderung BZP Änderung BZP Änderung BZP Änderung BZP 22 Parz. 406 Umzonung in Dorfzone i. O. Änderung BZP 23 Parz. 396 Einzonung der gesamten Parzelle Keine Einzonung Keine Änderung BZP 24 Parz. 382, 384 Privatparzellen in der ÖBA evtl. umzonen in Dorfzone Eine Parzelle gehört der Gemeinde. Kein Handlungsbedarf 25 Parz. 205 Antrag auf Einzonung Keine Einzonung. Konflikt mit Uferschutzzone und Grenzabständen 26 Parz. 36 und 40 Ehemals Übergangszone; Einzonung zu diskutieren 27 Parz. 432 Anfrage für Ausnahmebewilligung von Reiheneinfamilienhäusern in der W3 Gemeinderat wünscht Einzonung. Wird der Gewerbezone zugewiesen W3 belassen weil am besten geeigneter Standort für MFH / Mietwohnungen 28 Parz. 535 Antrag auf Einzonung Keine Einzonung, da schlechte Wohnlage. Alter Siedlungsrand belassen. Keine Änderung BZP Keine Änderung BZP Änderung BZP Keine Änderung BZP Keine Änderung BZP Gemeinde Herznach: Gesamtrevision Nutzungsplanung 57

59 29 Parz. 389 und 390 Hinter de Chile Antrag auf Einzonung Keine Einzonung Keine Änderung BZP 30 a 30 b Gestaltunsgpläne (a: Dorfeingang Nord; b: Aufwertung Staffeleggbach) Gestaltungspläne zur Aufwertung der öffentlichen Räume, zur besseren Erschliessung und zur Aufwertung der Ortsdurchfahrt 31 allgemein Historische Gärten aus ICOMOS- Inventar schützen? 32 Bestehende SNP-Pflichten 33a bis 33l a: Parz. 380, Neuaufnahme b: Parz. 234, Neuaufnahme c: Parz. 376, Entlassung d: Parz. 272, Neuaufnahme e: Parz. 556, Neuaufnahme f: Parz. 9, Entlassung g: Parz. 9, Neuaufnahme h: Parz. 419, Neuaufnahme k: Brunnen, Parz. 236, Neuaufnahme l: Brunnen, Parz. 9, Neuaufnahme Bereits überbaute oder Gebiete mit genehmigten SNP aus der SNP- Pflicht entlassen Anpassungen aufgrund der Überarbeitung des Bauinventars durch die kantonale Denkmalpflege; Kontakt mit Verkehrsplaner Thomas Belloli. Dorfeingänge Nord und Süd einer SNP- Pflicht unterwerfen. Im Norden mit Areal Ballon Müller und Zufahrt Hartmann, im Süden mit Grünzone und Gemeindeparzelle. Aufnahme als Informationsinhalt. Garten i de Felse weglassen da nicht mehr aktuell. SNP-Pflicht wird in Absprache mit Harry Wilhelm geändert oder weggelassen. Abwarten, bis überarbeitetes Inventar vorliegt, Berücksichtigung der Änderungen Änderung BZP Änderung BZP Änderung BZP Änderung BZP Gemeinde Herznach: Gesamtrevision Nutzungsplanung 58

60 Gesamtrevision allgemeine Nutzungsplanung Gemeinde Herznach Fragenkatalog für ESL-Standorte Ernst und Martin Ackle Hofbesuch am

61 Personelle Situation Betriebsleiter: Name, Adresse, Natel, Ernst und Martin Ackle. Willihof 158 Generationengemeinschaft seit 2010 Arbeitskräfte: SAK Wer zu wie viel % Nebenerwerb / Auswärtige Tätigkeiten des Betriebsleiters Betriebsnachfolge 1.3 Betriebsleiter zu 40%; Martin 100%, Claire 60% Postautochauffeur 80% Hofübernahme durch Martin Ackle in ca. 5-6 Jahren Betriebsrichtungen/ Produkte Betriebsrichtungen Milchwirtschaft, Kälbermast, Ackerbau Tiere Milchkühe 33, Mastkälber 220, Legehennen 46 Flächen / LN 34 ha Ökoflächen 609, Hochstammobstbäume 101 Beiträge ÖQV Vermarktung von Produkten / Agrotourismus Kleiner Hofladen Arbeiten für Dritte/ Landwirtschaftlicher Nebenerwerb Nährstoffbilanz Maschinengemeinschaft Chornberg Noch keine Probleme (Betriebszweiggemeinschaft mit Landwirt von Zeihen; gemeinsame Nährstoffbilanz) Lage des Betriebes Standort / Lage des Betriebs Links, oberhalb der Ortsverbindungsstrasse zu Zeihen Fragekatalog ESL-Standorte Herznach 2

62 Entwicklungsabsichten Betriebsrichtung / Produkte (neuer Betriebszweig, Aufgabe eines Betriebszweiges, Intensivierung eines Betriebszweiges, weiter wie bisher, ) Evtl. Aufstockung der Milchwirtschaft Gebäude: Wohnraum (Erweiterung, Ausbau Ökonomiegebäude als Wohnungen, ) Remise/Ställe (Neubau, Erweiterung, Umnutzung) Landwirtschaftlicher Nebenerwerb /Agrotourismus (neue, spezielle Angebote) Zusammenarbeit (Betriebsgemeinschaft, Zusammenschluss, gemeinsame Vermarktung, etc.) Weitere Zukunftspläne, Zukunftswünsche Neubau Stöckli (bewilligt) Anbau Stall ist vorgesehen Gästebewirtschaftung aufgegeben, da zu zeitintensiv. Hofladen läuft gut. Evtl. in Zukunft Kinderbetreuung auf dem Hof. - Photovoltaikanlage, Windrad Eignung als ESL-Standort Schutzgebiete - Eingliederung in die Landschaft Immissionen, Abstände Ausbaufähigkeit des Betriebsstandortes Diverses (Gewässerschutz, Naturgefahren, Erholung) Der Hof liegt oberhalb der Ortsverbindungsstrasse zu Zeihen, leicht erhöht. Der Abstand zum nächstgelegenen Wohngebiet (Ueken) beträgt 0.34 km. Am Standort de Hofes ist genügend Platz für eine Erweiterung vorhanden. - Fragekatalog ESL-Standorte Herznach 3

63 Gesamtrevision allgemeine Nutzungsplanung Gemeinde Herznach Fragenkatalog für ESL-Standorte Simon Plattner Hofbesuch am

64 Personelle Situation Betriebsleiter: Name, Adresse, Natel, Jahrgang Betriebsleiter Simon Plattner, Kornberg Arbeitskräfte: SAK Wer zu wie viel % Nebenerwerb / Auswärtige Tätigkeiten des Betriebsleiters Betriebsnachfolge 6.9 (eher weniger, da Reben verpachtet) Betriebsleiter zu 100%; 2-4 weitere Arbeitskräfte - Betriebsleiter führt Betrieb noch mind. 20 Jahre weiter Betriebsrichtungen/ Produkte Betriebsrichtungen Munimast, Ackerbau Tiere Rinder 310 Flächen / LN 46.6ha Ökoflächen 544a, Hochstammobstbäume 34, Reben 358a (verpachtet) Beiträge ÖQV Vermarktung von Produkten / Agrotourismus Arbeiten für Dritte/ Landwirtschaftlicher Nebenerwerb Hofdüngerbilanz Gästebewirtschaftung wurde aufgegeben, da grosse Belastung v.a. an Wochenenden. Lohnarbeiten Keine Probleme Lage des Betriebes Standort / Lage des Betriebs 2 Betriebsstandorte; Hauptstandort Siedlung Chornberg ; 2. Standort ca. 2 km nördlich an der Gemeindegrenze zu Ueken (dort wohnen die Eltern). Beide Standorte liegen auf dem Chornberg. Dieser befindet sich auf einem Juraplateau, welches an die Gemeinden Wölflinswil, Gipf-Pberfrick und Ueken grenzt. Fragekatalog ESL-Standorte Herznach 2

65 Entwicklungsabsichten Betriebsrichtung / Produkte (neuer Betriebszweig, Aufgabe eines Betriebszweiges, Intensivierung eines Betriebszweiges, weiter wie bisher, ) Momentan ist keine Erweiterung vorgesehen. In Zukunft evtl. Erweiterung mit Hühnern oder Schweinen. Gebäude: Wohnraum (Erweiterung, Ausbau Ökonomiegebäude als Wohnungen, ) Remise/Ställe (Neubau, Erweiterung, Umnutzung) Genügend Wohnraum, guter Zustand. Mittelfristig ist eine Erweiterung notwendig. Landwirtschaftlicher Nebenerwerb /Agrotourismus (neue, spezielle Angebote) Zusammenarbeit (Betriebsgemeinschaft, Zusammenschluss, gemeinsame Vermarktung, etc.) Weitere Zukunftspläne, Zukunftswünsche - - Längerfristig: Betrieb einer Biogasanlage Eignung als ESL-Standort Schutzgebiete An beiden Standorten grenzt eine Landschaftsschutzzone an. Eingliederung in die Landschaft Immissionen, Abstände Beide Standorte liegen in relativ ebenem und offenem Gelände und sind von Herznach und den anderen umliegenden Dörfern aus nicht sichtbar. Der nächste Abstand zum Siedlungsgebiet beträgt 1.28km. Ausbaufähigkeit des Betriebsstandortes Diverses (Gewässerschutz, Naturgefahren, Erholung) An beiden Standorten ist genug Platz für eine Erweiterung der Gebäude vorhanden. - Fragekatalog ESL-Standorte Herznach 3

66 Gesamtrevision allgemeine Nutzungsplanung Gemeinde Herznach Fragenkatalog für ESL-Standorte Arno Wernle Hofbesuch am

67 Personelle Situation Betriebsleiter: Name, Adresse, Natel, Jahrgang Betriebsleiter Arno Wernle, Ditterehof 1970 Arbeitskräfte: SAK Wer zu wie viel % Nebenerwerb / Auswärtige Tätigkeiten des Betriebsleiters Betriebsnachfolge 3.7 Betriebsleiter zu 100%; weitere Arbeitskräfte: 2 Lohnarbeiten / Hausräumungen Betriebsleiter hat 2008 den Betrieb übernommen; Nachfolge in Aussicht Betriebsrichtungen/ Produkte Betriebsrichtungen Milchwirtschaft, Ackerbau Tiere Milchkühe 40, Rinder 21, Pferde 3 Flächen / LN 37 ha Ökoflächen 963a, Hochstammobstbäume 351 Beiträge ÖQV Vermarktung von Produkten / Agrotourismus Markt in Frick, Zöpfe für Volg Arbeiten für Dritte/ Landwirtschaftlicher Nebenerwerb Nährstoffbilanz Lohnarbeiten Keine Probleme Lage des Betriebes Standort / Lage des Betriebs Der Hof liegt abseits des Dorfes in einem kleinen Tälchen versteckt. Fragekatalog ESL-Standorte Herznach 2

68 Entwicklungsabsichten Betriebsrichtung / Produkte (neuer Betriebszweig, Aufgabe eines Betriebszweiges, Intensivierung eines Betriebszweiges, weiter wie bisher, ) Vorläufig ist keine Erweiterung mit Hühnern oder Schweinen beabsichtigt. Idee, in Herznach eine Molkerei zu initiieren zur Verarbeitung der eigenen Milch. Gebäude: Wohnraum (Erweiterung, Ausbau Ökonomiegebäude als Wohnungen, ) Remise/Ställe (Neubau, Erweiterung, Umnutzung) Landwirtschaftlicher Nebenerwerb /Agrotourismus (neue, spezielle Angebote) Zusammenarbeit (Betriebsgemeinschaft, Zusammenschluss, gemeinsame Vermarktung, etc.) Weitere Zukunftspläne, Zukunftswünsche Genügend Wohnraum, Bruttogeschossfläche ist ausgenützt. Im Hinblick auf die Molkerei evtl. Erweiterung / Anabu Remise Evtl. mechanische Werkstätte - - Eignung als ESL-Standort Schutzgebiete Landschaftsschutzzone Eingliederung in die Landschaft Immissionen, Abstände Der Hof liegt in einem kleinen Tälchen und ist von weitem nicht sichtbar. Die Landschaft ist reich strukturiert mit hecken und Obstbäumen. Der nächste Abstand zum Siedlungsgebiet beträgt 0.56 km. Ausbaufähigkeit des Betriebsstandortes Diverses (Gewässerschutz, Naturgefahren, Erholung) Am Standort de Hofes ist genügend Platz für eine Erweiterung vorhanden - Fragekatalog ESL-Standorte Herznach 3

69 Gemeinde Herznach: Revision allgemeine Nutzungsplanung: Mitwirkungsbericht Nr. Parzellen- Nummer Name Adresse Begehren Bemerkungen Entscheid Planungskommission Entscheid GR Walter Leimgruber Höfliweg Zürich Betrifft: Substanzschutz Bauernhaus Altes Bauernhaus auf Parzelle Nr. 273 wird neu aufgrund des Bauinventars unter Substanzschutz gestellt. Antrag: kein Substanzschutz Gemäss des vom Kanton 2010 überarbeiteten Bauinventar hat der Bäuerliche Vielzweckbau (HEN 909) erhaltenswerte Bausubstanz und durch seine zentrale Lage eine grosse ortsbildprägende Bedeutung. Substanzschutz beibehalten Substanzschutz gemäss Bauinventar beibehalten Begründung: Umnutzung sehr schwierig wegen der starken Einschränkungen (Strasse, Verkehrsberuhigungsmassnahmen, Lichtverhältnisse) zusätzliche Einschränkung machen Haus praktisch unnutzbar. Auflagen ergeben sich bereits durch die BNO- Bestimmungen für die Dorfkernzone. Durch eventuelle Verkehrsberuhigungsmassnahmen ergeben sich für eine Umnutzung keine zusätzlichen Einschränkungen 272 Betrifft: Milchhaus, kein Substanzschutz Das Milchhaus soll gemäss Planungsunterlagen entgegen den Empfehlungen des Kantons nicht als Substanzschutzobjekt aufgenommen werden, da der Platz für Verkehrsberuhigungsmassnahmen gebraucht wird. Anträge: Keine Zone für Verkehrsberuhigungsmassnahmen; kein Substanzschutz, Milchhaus der Parzelle Nr. 273 zuschlagen. Begründung: Grundstück des Milchhauses ragt mit einer Ecke in das Grundstück des alten Bauernhauses. Wenn die Fläche des Milchhauses für Verkehrsberuhigungsmassnahmen gebraucht wird, bleibt kein Platz mehr für eine sinnvolle Erschliessung und Umgestaltung des Bauernhauses Es ist keine spezielle Zone für Verkehrsberuhigungsmassnahmen geplant. Die Massnahmen richten sich nach dem KGV. Augrund der fachlichen Stellungnahme des Kantons soll das Milchhäuschen (HEN 921) in den kommunalen Substanzschutz aufgenommen werden, da es eine wichtige Stellung im Ortsbild einnimmt. Milchhäuschen als Substanzschutz-Objekt aufnehmen Kein Substanzschutz; vgl. Begründung Planungsbericht Alois Schnetzler Vollmach an: Advokaturbüro Hammer Merki Hunziker Partner, Zelglistrasse Aarau Antrag: Zuweisung der Parzellen Nr. 389, 390 und 392 zur W2d. Begründung: Die Parzellen waren bereits einmal eingezont, wurden dann aufgrund der Intervention der Räte des Kantons Aargau wieder ausgezont. Der Eigentümer hat die Parzellen aufgrund einer Zusicherung des früheren Gemeindeschreibers zu Baulandpreisen erworben. Argumente für Einzonung: grossen Nachfrage nach Bauland, landschaftlich gute Eingliederung möglich, Ausgleich eines planungsbedingten Minderwertes. Landschaftlich exponierte Lage, Nähe zur Schutzzone Kirchenbezirk, neue Erschliessungsanlagen notwendig, bereits genügend Baulandreserven, Kanton genehmigt keine weiteren Einzonungen mehr für Herznach. Keine Einzonung der Parzellen Nr. 389, 390 und 392 Keine Einzonung Seite 1 von 7 GR Sitzung / Ref

70 Nr. Parzellen- Nummer Name Adresse Begehren Bemerkungen Entscheid Planungskommission Entscheid GR Brgitta Gass Heinrich Wernle Kirchstrasse Herznach Kirchstrasse Herznach 1. Bauzonengrenze auf Parz. Nr. 544 gemäss Vermassung des Geometers anpassen (siehe Planbeilage). 2. Archäologische Fundstelle liegt weiter in Richtung Densbüren Gemäss Vermassungen des Geometers anpassen Gemäss neusten Angaben des Kantons anpassen Umsetzen der Anträge der Mitwirker Simon Plattner Kornberg Herznach Antrag: restlicher Teil der Parzelle Nr. 396 einzonen (bisher war ein Teil in der Landwirtschaftszone) Vom Kanton werden keine weiteren Einzonungen genehmigt, da die Gemeinde noch über genügend Baulandreserven verfügt. Keine Einzonung der sich in der Landwirtschaftszone befindlichen Teilfläche der Parzelle Nr. 396 Keine Einzonung Urs und Dominique Wernli-Wenger Burghaldenstr Herznach Antrag: Umnutzug /Erweiterung (Einzonung?) eines Teils der Parzelle 510 (Pferdeauslauf) Zonenfremde, unerlaubte Nutzungen können nicht durch nachträgliches Einzonen gestattet werden (Rechtsgleichheit). Ein Pferdeauslauf ist in der Landwirtschaftszone möglich; befestigte Anlagen bedürfen jedoch einer Baubewilligung. Keine Einzonung eines Teils der Parzelle Nr Keine Einzonung Urs Hugo-Lütold Bingertenstr Oeschgen Neuaufteilung der ehemaligen Parzelle Nr. 87 in die Parzellen Nr. 87, Ein Teil der Parzelle Nr (und ein Teil der Parzelle Nr. 1014) liegen in der ÖBA. Anträge: - Zuweisung der ganzen Parzelle Nr zur Dorfzone oder Zuweisung des unüberbauten Teils zur W2d, Begründung: damit Parzelle für Wohnzwecke genutzt werden kann. Die ÖBA dient der Freihaltung der Umgebung der Verenakapelle und dem Schutz des Ortsbildes. Nur Bereinigung der Zonengrenzen; keine grösseren Umzonungen. (1015: keine Änderung, 1014: Teil in ÖBA, Teil in W2d, 1013: ganz in W2d; 1012 und 1016: D) Gemäss Planungskommission - Anpassung des Gestaltungsplanperimeters Dorfeingang Nord Begründung: verkehrsmässige Erschliessung erfolgt via Uekerstrasse Der Gestaltungsplan beinhaltet nicht nur die Erschliessung des Gewerbegebietes sondern soll auch die Erschliessung der umliegenden Wohngebiete lösen. Keine Anpassung des Perimeters Gemäss Planungskommission 7 Gestaltungsplan Nord Urs Hugo-Lütold Bingertenstr Oeschgen Erschliessung der Wohngebiete Steiger und Hübstel ist nicht optimal; ganzer Verkehr führt durch das Nadelöhr Uekerstrasse/Hauptstrasse. Antrag: mit dem Gestaltungsplan soll nicht nur das neue Gewerbegebiet erschlossen werden, sondern es sollen auch die Probleme der Erschliessung der Wohngebiete gelöst werden. Der Gestaltungsplan beinhaltet nicht nur die Erschliessung des Gewerbegebietes sondern soll auch die Erschliessung der umliegenden Wohngebiete lösen. Die Verkehrsproblematik des Nadelöhrs Uekerstrasse/Hauptstrasse soll mit dem Gestaltungsplan gelöst werden. Gemäss Planungskommission Seite 2 von 7 GR Sitzung / Ref

71 Walter Hugo-Fuchs Uekerstrasse Herznach Neuaufteilung der ehemaligen Parzelle Nr. 87 in die Parzellen Nr. 87, Eigentümer der Parzellen Nr und 82. Parzelle Nr ist in 3 Zonen: Dorfzone, W2d und mehrheitlich ÖBA. Parzelle Nr. 82 ist je zur Hälfte in der ÖBA und W2d. Anträge: Umzonung der Parzelle N in die W2d Reduktion der ÖBA auf die Parzelle Nr. 84; ganze Parzelle Nr. 82 der W2d zuweisen. Die ÖBA dient der Freihaltung der Umgebung der Verenakapelle und dem Schutz des Ortsbildes. Nur Bereinigung der Zonengrenzen; keine grösseren Umzonungen. (1015: keine Änderung, 1014: Teil in ÖBA, Teil in W2d, 1013: ganz in W2d; 1012 und 1016: D) Gemäss Planungskommission Erwin Hugo Hofackerstr Herznach Neuaufteilung der ehemaligen Parzelle Nr. 87 in die Parzellen Nr. 87, Eigentümer der Parzelle Nr Diese liegt zum Hauptteil in der W2d und zu einem kleineren Teil der Dorfzone. Antrag: Zuteilung der ganzen Parzelle Nr in die W2d. Die ÖBA dient der Freihaltung der Umgebung der Verenakapelle und dem Schutz des Ortsbildes. Nur Bereinigung der Zonengrenzen; keine grösseren Umzonungen. (1015: keine Änderung, 1014: Teil in ÖBA, Teil in W2d, 1013: ganz in W2d; 1012 und 1016: D) Gemäss Planungskommission , 545, 549 R. + R. Zimmerli- Senn Lindenstr. 2B 5027 Herznach Parzellen Nr. 544, 545, 549 in der W2d als einzige Parzellen in der Umgebung sind ein Fremdkörper. W2d mit Reihen- und Mehrfamilienhäusern passt nicht an den Dorfrand. Antrag: passenden (besserer) Abschluss für den Dorfrand suchen. Das Gebiet befindet sich in einer ebenen Lage, ist gut erschlossen und daher für eine dichtere Überbauung gut geeignet. Aufgrund der BNO-Vorschriften (Abstände, Mehrlängenzuschlag) ist eine grosse Überbauung gar nicht möglich. Keine Änderung Keine Änderung Ernst Leimgruber Sonnhaldensteig Frick Antrag: Einzonung (WG oder W) der Parzelle Nr Keine Änderung der Parzelle Nr Begründung: gut erschlossen, war früher einmal in der Bauzone; Herznach hat nur wenig Gewerbezone. Kanton genehmigt keine Einzonung von zusätzlichem Gewerbegebiet, da Herznach noch genügend Reserven hat; eine Inselbauzone ist zudem nicht zulässig. Keine Einzonung der Parzelle Nr. 560 Keine Einzonung Familie Mayer Alte Landstrasse 5027 Herznach Betrifft: Waldstück in der Bauzone Antrag: Waldstück in Grünzone umzonen. Begründung: Waldabstand von 18 m verunmöglicht Bebauung des südlichen Teils der Parzelle Nr. 29: Widerspruch zum Grundsatz der inneren Verdichtung; Waldflächen in der Bauzone sind unüblich. Grundstück sollte als Bauland genutzt werden können, da es auch als solches versteuert wird. Bauzonen grenzen sehr häufig an Wald, in all diesen Fällen ist der Waldabstand einzuhalten. Eine Umzonung von Wald ist nicht möglich. Um Wald einer Grünzone zuzuweisen, wäre eine Rodung ( dauernde oder vorübergehende Zweckentfremdung von Waldboden ) notwendig. Rodungen sind in der Schweiz verboten (Waldgesetz, Art. 4 und 5). Keine Änderung Keine Änderung. Eine Reduktion des Waldabstandes wäre aber möglich und wird in begründeten Fällen auch genehmigt. Mit einem reduzierten Waldabstand sollte eine zusätzliche Baute auf Parzelle Nr. 29 möglich sein. Seite 3 von 7 GR Sitzung / Ref

72 Erbengemeinschaft Wernli Schmid Max Frau Hedi Wernli Schmid; Töchter und Söhne Unterdorf Herznach Betrifft: Aufnahme als Substanzschutzobjekt Fragen: 1. Kann das Haus im Innern ohne Auflagen ausund umgebaut werden? 2. Kann der Dachraum ausgebaut werden? 3. Können Schopf und Stall abgebrochen werden? 4. Ist garantiert, dass nur der Wohnteil dem Substanzschutz untersteht? Zu 1 und 2: Ausbauten im Innern und Dachausbauten sind mit den üblichen Auflagen möglich. Massnahmen im Innern, welche keine Baubewilligung erfordern, sind ohne Auflagen möglich. Zu 3 und 4: Es sollen Wohnteil und Ökonomieteil mit Tenn und Stall unter Substanzschutz gestellt werden. Ein Abbruch ist nicht erlaubt; eine Umnutzung (auch zu Wohnzwecken) ist möglich. Vom Substanzschutz ausgenommen ist der jüngere Garageanbau mit Pultdach. Keine Änderung; bzw. Substanzschutz für Wohnteil und Ökonomieteil Gemäss Planungskommission Bei kommunal geschützten Bauten ist die Gemeinde für das Baubewilligungsverfahren zuständig Herr und Frau Menzi Mooshaldenstr Herznach Antrag: Erweiterung des Baulandes auf Parzelle Nr. 508 (gemäss Beilage) Zonenfremde, unerlaubte Nutzungen können nicht durch nachträgliches Einzonen gestattet werden (Rechtsgleichheit). Ein Pferdeauslauf ist in der Landwirtschaftszone möglich; befestigte Anlagen bedürfen jedoch einer Baubewilligung. Keine Einzonung eines Teils der Parzelle Nr Gemäss Planungskommission / /371 A. Rebstock I. Schmid F. Kläusler 5027 Herznach Antrag: Parzelle 406 soll im Besitz der Gemeinde bleiben und nicht umgezont werden. Begründung: - Abstimmung Gemeinde wird dieses Land in Zukunft brauchen - Bedarf an Infrastruktur wird mit zunehmender Bevölkerung steigen - Schulhausneubau - Alterswohnungen können an einem anderen, besseren Standort gebaut werden (Gemeindeparzelle mit Asylantenwohnhaus) Begründung für Umzonung: siehe Planungsbericht S. 31 Keine Änderung Einzonung in Dorfkernzone gemäss Planungsbericht Gewerbezone (Parz. Nr. 36 und 40): Einzonung sinnvoll; Erschliessung darf aber nicht auf Kosten der Gemeinde erstellt werden. Gemeinde kann kann sich an den Planungskosten für den Gestaltungsplan beteiligen. Die Kosten für die Feinerschliessung werden auf die Eigentümer verteilt. - Auf die geplante Einzonung der Parz. Nr. 36 und 40 wird verzichtet. Einzonung Parz. Nr. 370, 371: Einzonung sinnvoll. Wird Mehrwertabschöpfung hier schon umgesetzt? Fragen der Erschliessung sollen vor der Einzonung beantwortet werden. Strassenplan für Herznach wäre sinnvoll. Die Mehrwertabschöpfung soll in diesem Fall bereits angewendet werden. Die Grundeigentümer wurden entsprechend informiert. Die Erschliessung wird im Rahmen eines Sondernutzungsplanes erst nach der Einzonung detailliert geregelt. - Einzonung / Mehrwertabschöpfung wie geplant. Ein Strassenplan und ein kommunaler Gesamtplan Verkehr (KGV) existieren bereits. Seite 4 von 7 GR Sitzung / Ref

73 16 Umfahrung Arno Meyer Lindenstrasse Herznach Antrag: Umfahrungsstrasse in die Nutzungsplanung aufnehmen. Begründung: erhebliche Verkehrszunahme seit Eröffnung der NK 107; Verbesserung der Wohnqualität entlang der Kantonsstrasse. Die früher vorgesehene Umfahrungsstrasse wurde aus dem Strassenprogramm gestrichen. Einer Wiederaufnahme würde der Kanton kaum zustimmen. Entscheidung gegen einen Umfahrung ist bereist vor einiger Zeit gefallen; Planungen (KGV, rsp) gehen alle von einer Situation ohne Umfahrung aus. Keine Änderung Umfahrungsstrasse wird definitiv nicht realisiert, keine Aufnahme in NUPLA Franz Schnetzler Vollmacht an: Advokatur Boutellier & Kaiser Bahnhofstr Laufenburg Antrag: Einzonung der Parzelle Nr Landschaftlich exponierte Lage, Nähe zur Schutzzone Kirchenbezirk, neue Erschliessungsanlagen notwendig, bereits genügend Baulandreserven. Keine Änderung Keine Einzonung Rolf Baur Alte Landstr. 38A 5027 Herznach Antrag: Der Garten auf Parz. 16 soll bestehen bleiben; Verzicht auf Rückbau. Begründung: Garten wurde von Vorgänger angelegt und von der Gemeinde akzeptiert. Zonenfremde, unerlaubte Nutzungen können nicht durch nachträgliches Einzonen gestattet werden (Rechtsgleichheit). Keine Einzonung Keine Einzonung. 19 Nr. 162 Stephen Krause Schützenstr Lausen Planungsbericht, S.36: Parzelle Nr. 162 ist nicht erwähnt (aufzuhebender Sondernutzungsplan) Fehler im Planungsbericht. korrigieren Korrektur im Planungsbericht Beat Hüsser Oskar Kläusler Elsbeth Kläusler Oskar Kläusler Allmend 5027 Herznach Parzellen Nr. 604 bis 607 sollen als ganze im Rebkataster verbleiben. Im bestehenden Kulturlandplan sind die Gebiete des Rebkatasters als Informationsinhalt aufgeführt (keine rechtliche Wirkung). Im neuen Kulturlandplan soll für die mit Reben bestockten Gebiete (gemäss Rebkataster) eine spezielle Zone geschaffen werden (Rebbauzone). Rebbauzone entspricht Rebbaukataster; beibehalten. Gemäss Planungskommission Gemäss aktuellem Rebkataster (AGIS) sind die erwähnten Parzellen nicht vollständig im Rebkataster (nur Teil unterhalb des Weges). Teile oberhalb des Weges sind gemäss Luftbild mit Gebüsch bewachsen. Der Rebbaukataster wird vom Kanton erstellt und verwaltet. Früher waren offenbar die ganzen Parzellen im Rebkataster eingetragen Heinz Schmid Zwidelle Frick Antrag: ganze Parzelle Nr. 603 soll der Rebbauzone zugeteilt werden. Im neuen Kulturlandplan ist die ganze Parzelle der Rebbauzone zugeteilt. Im Rebkataster ist die erwähnte Ecke ausgespart. Keine Änderung Keine Änderung. Der Rebbaukataster wird vom Kanton erstellt und verwaltet. Die Nutzungsplanung kann darauf keinen Einfluss nehmen. Seite 5 von 7 GR Sitzung / Ref

74 Erbengemeinschaft V. Ecknauer / T. Disler Birracker Leutwil Antrag: Einzonung der Parzelle Nr. 371 Sonnhalde Die Parzelle wird in die W2d eingezont. Dem Antrag wird mit dem vorliegenden Entwurf entsprochen. Einzonung geplant (neu: 1024) Erbengemeinschaft Karl Jäger-Howald 5027 Herznach Parzelle Nr. 396 wurde abparzelliert und in die Parzellen Nr. 1023, 1024 und 1025 aufgeteilt. Die Parzellengrenzen stimmen nicht mehr mit den Zonengrenzen überein. Dort wo es sich um kleine Differenzen handelt, sollen die Zonengrenzen den Parzellengrenzen angepasst werden. Anpassung der Zonengrenzen an Parzellengrenzen. Keine Einzonung. Antrag: Einzonung der Parzelle Nr Eine Einzonung der Parzelle Nr kann im Rahmen dieser Revision nicht berücksichtigt werden, da die Gemeinde noch genügend Baulandreserven hat. Keine Einzonung Seite 6 von 7 GR Sitzung / Ref

75 Peter Baumann Anfrage vom 04. März 2010: Kann für die Parzelle Nr. 432 (W3) eine Ausnahmebewilligung für die Erstellung einer Reiheneinfamilienhaussiedlung erteilt werden? Das Gebiet ist für den Bau von Mehrfamilienhäusern vorgesehen und auch dafür geeignet. In Herznach gibt es nur wenig Mehrfamilienhäuser und Mietwohnungen. Keine Ausnahmenbewilligung oder Umzonung Keine Umzonung und/oder Änderung BNO-Vorschrift. Hinweis auf SNP. 25 Bergwerk Ulrich Hohl Bergwerkstr Herznach Schreiben vom 15. Januar 2009 Antrag: Schaffung einer Sondernutzungszone Bergwerkareal Herznach Das Bergwerkareal wird einer Spezialzone Bergwerk zugewiesen. Dem Antrag wird mit dem vorliegenden Entwurf entsprochen. Schaffung Spezialzone wird unterstützt. Seite 7 von 7 GR Sitzung / Ref

76 Gemeinde Herznach: Revision allgemeine Nutzungsplanung: Mitwirkungsbericht Anhang gemäss GRB Nr Nr. Parzellen- Nummer Name Adresse Begehren Beurteilung A+W Entscheid GR Rebstock André Chraibelstrasse Herznach Betrifft: Bauzonenflächen an der Mooshaldenstrasse Antrag: Verzicht auf neue, angehängte Bauzonenflächen Begründung: Einige Baulandreserven vorhanden, bestehende Bauzonen sind sehr kompakt. Durch Vergrösserung der Bauzonen werden der Landwirtschaft Flächen entzogen. Vermeidung einer Zersiedelung. 504 Betrifft: Bauzonenflächen an der Chraibelstrasse Antrag: Verzicht auf angehängte Bauzonenflächen Begründung: Einige Baulandreserven vorhanden, bestehende Bauzonen sind sehr kompakt. Durch Vergrösserung der Bauzonen werden der Landwirtschaft Flächen entzogen. Vermeidung einer Zersiedelung. Bei den Parzellen Nr. 504 und 463 handelt es sich um Erschlliessungsstrassen, die bereits teilweise in der bestehenden Bauzone liegen. Nun soll auch der am Bauzonenrand liegende Teil der Straßen der Bauzone zugeordnet werden. Dies ist so üblich, da die Strassen in erster Linie zur Erschliessung der Bauzone und nicht mehr der Landwirtschaft dienen. [Wahrscheinlich ist die rot eingekreiste Nummer 19 etwas missverständlich platziert. Sie bezieht sich auf die gelb markierten Strassenflächen und nicht auf die ausserhalb der bestehenden Bauzone liegenden Parzellen Nr. 508 und 594.] Keine Änderung Bauzonenplan (BZP) Begründung: Es werden keine zusätzlichen Bauzonenreserven geschaffen, nur die Strassen im Bauzonengebiet eingezont Erbg. Schmid Max Unterdorf Herznach Betrifft: Wohnhaus Unterdorfstrasse 7 Haus wird als Substanzschutz-Objekt dargestellt und neu in den Bauzonenplan aufgenommen. Gebäude genannt Zehntenhaus neu als ländlicher Oberschichtsbau in den Bauplan aufgenommen. Auf kommunaler Ebene jedoch nur Wohnteil als Schutzobjekt dargestellt. Antrag: Objekt nicht unter Substanzschutz stellen, falls doch nur mit Minderwertsausgleich Begründung: gemäss Bauinventar blosse Vermutung eines lokalgeschichtlichen Interesses (Annahme) Umnutzung durch Auflagen 52 BNO machen Wonteil schlecht nutzbar Schlechte Bausubstanz der Liegenschaft Widerspruch zwischen Auflageakten und Beantwortung der Fragen aus erstem Mitwirkungsverfahren Gemäss Bauinventar des Kantons nimmt das Zehntenhaus aufgrund seiner Grösse, der stattlichen Erscheinung und der weit zurückreichenden Baugeschichte einen hohen Stellenwert im historischen Baubestand von Herznach ein. Gemäss Auskunft der kantonalen Denkmalpflege ist die Scheune ein wesentlicher Bestandteil und sollte ebenfalls unter Substanzschutz gestellt werden. -> Substanzschutz beibehalten (Gleichbehandlung!) -> Signatur im Plan korrigieren, Scheunenteil ebenfalls mit Substanzschutz bezeichnen Beibehaltung Substanzschutz; Korrektur Plan bzw. Widerspruch aus erster Antwort (Aufnahme Scheune mit Tenn). Begründung: Gleichbehandlung aller Objekte. Erneuerung der Bausubstanz ist weiterhin möglich. Umnutzungen/Ergänzung en sind weiterhin möglich (vgl. Gasthof Löwen) Senken des Verkehrswertes der Liegenschaft Seite 1 von 5 Ref. Nr GR-Sitzung

77 Nr. Parzellen- Nummer Name Adresse Begehren Beurteilung A+W Entscheid GR Leimgruber Ernst Sonnhaldensteig Frick Antrag: Genannte Parzelle soll von Landwirtschaftszone in Bau- und Gewerbezone verlegt werden (gemäss erster Mitwirkungseingabe) Begründung: Dorf Herznach beginnt 60 m südlich der Familie Josef Leimgruber-Acklin. Erschliessung der Parzelle vorhanden (mit Trottoir, Wasser und Elektrizität) Geringe Gewerbezonen im Dorf im Vergleich zu anderen Dörfern in der Umgebung Grundstück mit Schopf wurde 1980 für gekauft (damals Bauland); mit der Umzonung 1995 in Landwirtschaftszone, entstand grosse finanzielle Einbusse Als eigeneständige Gemeinde soll nicht jeder Vorschrift des Kantons Folge geleistet werden. Siehe erstes Mitwirkungsverfahren Kanton genehmigt keine Einzonung von zusätzlichem Gewerbegebiet, da Herznach noch genügend Reserven hat. Gleiches gilt für Wohnzonen; eine Inselbauzone ist zudem nicht zulässig. (Siehe auch Begründung im Planungsbericht.) Keine Einzonung, Begründung siehe erste Mitwirkungsantwort Roch Menzi Evelyne Menzi Lienhard Mooshaldenstr Herznach Betrifft: Erste Mitwirkungseingabe, welche abgewiesen wurde (Antrag auf Einzonung eines Teils der Parzelle Nr. 508). Antrag: Einsprache gegen Entscheid der Gemeindeversammlung, Bauzone auf der Parzelle Nr. 508 zu erweitern. Begründung: Padock-Erweiterung wurde von Gemeinde gutgeheissen. Siehe erstes Mitwirkungsverfahren: Zonenfremde, unerlaubte Nutzungen können nicht durch nachträgliches Einzonen gestattet werden (Rechtsgleichheit). Ein Pferdeauslauf ist in der Landwirtschaftszone möglich; befestigte Anlagen bedürfen jedoch einer Baubewilligung (Ausnahmebewilligung für Bauten ausserhalb Bauzone). Keine Einzonung. Begründung: Siehe erste Mitwirkungsantwort. Verfahren: Die öffentliche Auflage mit dem Einwendungsverfahren hat noch nicht stattgefunden. Einwendungen können erst dann gemacht werden. Rechtsgleichheit: Besagter Pferdestall wird aus Gründen der Rechtsgleichheit nicht in die Bauzone aufgenommen. Seite 2 von 5 Ref. Nr GR-Sitzung

78 Nr. Parzellen- Nummer Name Adresse Begehren Beurteilung A+W Entscheid GR Schmid Fritz und Sonja Bergwerkstr Herznach Antrag: Sollte es nicht zur geplanten Überbauung gemäss Gestaltungsplan Bergwerkstrasse kommen, soll eingeplantes Gebiet von W3 auf W2d umgezont werden. Ausgearbeiteter SNP soll neu überarbeitet werden. Begründung: 188 /193 liegen mitten in Einfamilienhaus-Zone; geplante Mehrfamilienhäuser passen nicht ins Ortsbild Verkehrssicherheit ungenügend für MFH Beeinträchtigung der Wohnqualität aller Anwohner der Bergwerkstrasse Der Gestaltungsplan und die Baubewilligung für die 1. Etappe sind bereits rechtskräftig. Das Betriebs- und Gestaltungskonzept Bergwerkstrasse wurde von der Gemeindeversammlung bewilligt und zurzeit werden die Bauprojekte erstellt. Ein Umzonung ist zur Zeit nicht mehr möglich. Falls das Gebiet jedoch bis zur nächsten Revison des Bauzonenplans nicht überbaut ist, kann eine Umzonung in die W2d in Betracht zogen werden. Keine Umzonung. Jedoch Prüfung, falls Überbauung nicht zustande kommt (spätestens bis nächste Gesamtrevision). Begründung: Übriges Gebiet soll im Rahmen der aktuellen Zonenplanrevision von W3 in W2d-Zone umgeteilt werden (mit SNP-Pflicht) Betrifft: Bäuerlicher Vielzweckbau, Kirchstrasse 3 Antrag: Aufnahme in Liste geschützter Objekte mit Substanzschutz Begründung: sehr schlechter, baufälliger Zustand ist kein hinreichender Grund, den Bau aus dem Schutz zu entlassen und dadurch seine Zerstörung in Kauf zu nehmen. Aargauer 272 Kapuzinergasse 18 Heimatschutz Betrifft: Milchhäuschen, Alte Landstrasse Postfach 358 Leuzinger 4310 Rheinfelden Antrag: Aufnahme in Liste geschützter Objekte mit Henri Substanzschutz. Einbezug des Objektes bei allen Planungen (Verkehrsberuhigung /Zentrumsplanung) Beseitigung des Objekts kommt nicht in Frage. Begründung: Objekt für sich wie auch für Ortsbild von bemerkenswerter Bedeutung (Aufnahme in Bauinventar Denkmalpflege). Begründung stimmt grundsätzlich, allerdings macht es auch wenig Sinn, etwas zu schützen, das nicht mehr den ursprünglichen Wert besitzt. Die Bestimmungen zur Dorfkernzone 11 sind sehr streng und beinhalten unter anderem ein Abbruchverbot. Aufgrund dieser Bestimmungen ist ein Schutz des Objektes im Hinblick auf das Dorfbild auch ohne direkten Substanzschutz gewährleistet. Wird ein Abbruch des Milchhäuschens in Betracht gezogen? Falls nicht, spricht eigentlich nichts gegen Substanzschutz. Evtl. könnte sich eine schöne Lösung für eine Platzgestaltung mit Milchhäuschen ergeben. Antrag wird abgewiesen. Begründung: Die Erhaltung des Gebäudes ist unverhältnismässig, ev. Neubau hat die Vorschriften der Dorfkernzone zu berücksichtigen Antrag wird abgewiesen. Begründung: Eine Umgestaltung / Zweckänderung soll als Option offen bleiben, je nach Gestaltungsmassnahmen BGK K 107. Wegen Vorschriften Dorfkernzone bleibt gewährleistet, dass Gebäude (oder Änderung) in die Gestaltung einbezogen wird. Seite 3 von 5 Ref. Nr GR-Sitzung

79 7 40 Hartmann Markus (Vertreten durch Schärer Rechtsanwälte) Alte Landstrasse Herznach Antrag: Parzelle 40 sei von Übergangszone in die Wohnund Gewerbezone WG3 umzuzonen Begründung: ursprünglich (während der ersten Mitwirkungsauflage) war neben Erweiterung der Grünzone eine Umzonung in Gewerbezone mit Sondernutzungsplanpflicht vorgesehen. Es bestehen konkrete Bedürfnisse für einen Hallenanbau an das bestehende Gebäude auf der Nachbarparzelle Nr. 56. Parz. Nr. 40 reicht unter Berücksichtigung der Abstände zur Realisierung des Vorhabens aus. Für ein konkretes Vorhaben kann eine Einzonung der Parz. Nr. 40 nochmals in Erwägung gezogen werden. Dafür braucht es einen Bedarfsnachweis und ein detailliertes Überbauungskonzept. Zur Realisierung von Bauvorhaben von übergeordnetem Interesse kann auch eine bedingte Einzonung (gemäss 15a BauG) vorgenommen werden, wenn das Bauvorhaben auf den bestimmten Standort angewiesen ist. Die Umzonung bzw. bedingte Einzonung wird im Rahmen der Gesamtrevision überprüft Begründung: Grobkonzept vorliegend Häner-Schielly Pascale Florastrasse Reinach BL Antrag: Parzelle wieder in Bauland umzuzonen Begründung: Wurde auf Bauzonenänderungsplan so vorgeschlagen. Parz. Nr. 206 (Achtung: nicht 204!) ist eine Erschliessungsstrasse, welche nicht primär zu landwirtschaftlichen Zwecken genutzt und deshalb der Bauzone zugeordnet wird. [wahrscheinlich hätte Frau Häner gerne, dass Parzelle Nr. 205 eingezont wird.] Auf eine Einzonung wird verzichtet. Begründung: Es handelt sich um Parz. Nr Einerseits hat die Gemeinde genügend Baulandreserven anderseits ist eine Bebauung infolge des Gewässerabstandes sinnvoll nicht möglich oder zumindest sehr schwierig. Ü Fam Senn-Ackle S. + R. Lindenstrasse Herznach Antrag: Zuteilung der Parzellen in die Zone W2a Begründung: Parzellen schliessen Bauzone des Dorfes ab. Angrenzung an Dorf/Kernzone, wie auch an W2a und Landwirtschaftszone; dichte Überbauung passt nicht in diese Umgebung In Herznach gibt es nur sehr wenige Gebiete, in denen eine höhere Ausnutzung mit Reihenhäusern möglich ist. Aus topographischen und landschaftlichen Gründen und wegen der guten Erschliessung ist der Ort für eine dichtere Bauweise geeignet. Aufgrund der BNO-Vorschriften (Abstände, Mehrlängenzuschlag) ist eine grosse Überbauung jedoch gar nicht möglich. Antrag auf Umzonung in W2a wird abgewiesen. Begründung: Das Gebiet grenzt an die Dorfkernzone, ist gut erschlossen und eignet sich für eine dichtere Bauweise im Rahmen der W2d-Vorschriften. In der Dorfkernzone ist noch dichteres, höheres Bauen zulässig. Grosse Überbauungen sind nicht möglich. Untere Walchmattstrasse Antrag: Zuteilung der Strasse in die Zone W2a Begründung: Benutzung als Radweg, Steigerung des Unfallrisikos bei einer W2d-Einteilung Die Zonenzugehörigkeit der Erschliessungsstrasse orientiert sich an der Zone der angrenzenden Grundstücke. Die Erschliessungsstrasse verbleibt in der Zone W2d Begründung: Gemäss A+W. Seite 4 von 5 Ref. Nr GR-Sitzung

80 10 27 Friedli Stefan Landweg Herznach Antrag: Ausdehnung der Bauzonengrenze um ca. 5 m auf die Ostseite der Türlestrasse; dies unter vertraglicher Verpflichtung der Grundeigentümer zur Mehrwertabgabe von 100% Begründung: Sowohl Eigentümer, als auch Gemeinderat Herznach gingen davon aus, dass Bauzonengrenze auf Ostseite der Türlestrasse verläuft. Aus Gründen der Rechtsgleichheit ist auf eine Einzonung zu verzichten. Auf eine Einzonung wird verzichtet. Begründung: Rechtswidrig erstellte Bauten können nicht durch nachträgliche Einzonung legitimiert werden. Die Auffassung des Gemeinderates stützt sich auf die kantonale Stellungnahme vom (Ref. Nr , S. 5) Wernli-Wenger Urs und Dominique Burghaldenstrasse Herznach Antrag: Einsprache gegen abschlägigen Bescheid aus erstem Mitwirkungsverfahren Begründung: Dazumalige Bewilligung der Abmessung des Paddocks, kleine Abweichung störe niemanden, häufiges Vorkommen solcher Abweichungen. Siehe Bemerkungen zu Nr. 4 (Parz. Nr. 508) Vgl. Entscheid zu Mitwirkung Nr. 4 Seite 5 von 5 Ref. Nr GR-Sitzung

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