Erschliessungsprogramm

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1 Gemeinde Fahrwangen Kanton Aargau Revision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland Erschliessungsprogramm 5600 Lenzburg 6280 Hochdorf 4665 Oftringen 5734 Reinach 5703 Seon 5034 Suhr Sägestrasse 6a Bellevuestr. 27 Perry Center Marktplatz 2 Oberdorfstr. 11 Tramstr. 11 Tel. 058 / Fax 058 / Flury Planer + Ingenieure AG Dipl. Kult. Ing. ETH/SIA Planer, Pat. Ingenieur Geometer [email protected] Juli 2011 tb_fahrwangen_revnupla_erschliessungsprogramm/sm

2 Fahrwangen - Nutzungsplanungsrevision, Erschliessungsprogramm Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1 Anlass Erschliessungsprogramm Zweck und Rechtswirkung Inhalt Gebiete Grundlagen Planungsablauf und Mitwirkung Erschliessungsprogramm Inventar... 3 Anhang [1] Übersicht über die Gebiete [2] Inventarblätter [3] Kostenschätzung [4] Zeitplan

3 Fahrwangen - Nutzungsplanungsrevision, Erschliessungsprogramm Seite 2 1 Anlass 1.1 Erschliessungsprogramm Gemäss 33 Abs. 1 und 2 BauG sind die Gemeinden verpflichtet, die Bauzonen zeitgerecht zu erschliessen und zu diesem Zweck ein Erschliessungsprogramm zu erarbeiten. Das Erschliessungsprogramm wird vom Gemeinderat erstellt und kann von ihm bei Bedarf abgeändert werden. Es wird der Gemeindeversammlung zur Kenntnisnahme vorgelegt. Private können im Rahmen eines Sondernutzungsplanes die geplanten Erschliessungsanlagen auf eigenen Kosten erstellen. 1.2 Zweck und Rechtswirkung Das Erschliessungsprogramm wird im Rahmen der Revision der kommunalen Nutzungsplanung der Gemeinde Fahrwangen erarbeitet. Als Führungsinstrument des Gemeinderats bezweckt die raumordnerisch sinnvolle, zeitgerechte und finanziell tragbare Steuerung der Erschliessung der grösseren unüberbauten und teilweise überbauten Bauzonenflächen der Gemeinde. Es ist lediglich behördenverbindlich und somit vergleichbar mit einem kommunalen Richtplan oder einer Absichtserklärung. Eine Beschlussfassung über einzelne Kredite für die Erstellung oder Erneuerung einer Erschliessungsanlage bleiben vorbehalten. Mit der Planung sollen folgende Ziele verfolgt werden: - Bauland optimal nutzen, füllen von Baulücken - Entwicklungsspielraum offen halten - Entscheidungsgrundlage für die Siedlungsentwicklung - Aufzeigen der Erschliessungsaufgaben und Abstimmung mit der Nutzungsplanung - Übereinstimmung (Koordination) der verschiedenen Planungen - Abstimmung auf den Finanzplan der Gemeinde 1.3 Inhalt Das Erschliessungsprogramm besteht aus Bericht, Inventar der Bestandesaufnahme sowie einem Zeitplan (Horizont maximal 15 Jahre) und zeigt, wann welche Gebiete erschlossen werden sollen (Etappierung) und welche bestehenden Anlagen geändert oder erneuert werden müssen. Zudem werden in Abhängigkeit des Erschliessungsgrades weitere Investitionen aufgezeigt. Das Erschliessungsprogamm ermöglicht eine Abstimmung der entsprechenden Investitionen auf den Finanzplan der Gemeinde. 1.4 Gebiete Das Erschliessungsprogramm wird für folgende Gebiete erarbeitet (siehe auch Anhang 1): - Gebiet 1: Helgenhüsliweg/Richtplatzweg - Gebiet 2: Oberes Zelgli/Ebnetweg - Gebiet 3: Alte Bettwilerstrasse - Gebiet 4: Zelglistrasse/Bündten - Gebiet 5: Schützenhaus - Gebiet 6: Rankweg (Arrondierung Bauzone / Gartenzone, Gebiet bereits erschlossen)

4 Fahrwangen - Nutzungsplanungsrevision, Erschliessungsprogramm Seite 3 2 Grundlagen - Generelle Entwässerungsplanung (GEP) der Gemeinde Fahrwangen - Kantonales Baugesetz (1. April 1994, Stand 1. Januar 2010) - Erschliessungsprogramm, Arbeitshilfe (Baudepartement des Kantons Aargau, Abteilung Raumplanung, Februar 1995) - Bauzonenplan und diverse Reglemente der Gemeinde Fahrwangen 3 Planungsablauf und Mitwirkung Das Erschliessungsprogramm wird im Rahmen der Nutzungsplanungsrevision Siedlung und Kulturland erarbeitet und ist Teil dieses Verfahrens. Der Ablauf des Nutzungsplanungsverfahrens ist im zugehörigen Planungsbericht ersichtlich. 4 Erschliessungsprogramm 4.1 Inventar Im Inventar wird für jedes Gebiet die vorhandene Infrastruktur (Strasse, Wasser, Abwasser, Elektrisch) erfasst und ein allfällig notwendiger Ausbau aufgezeigt. Genauere Angaben zu den einzelnen Gebieten können den Inventarblättern entnommen werden (Anhang 2). Bei den Gebieten 1, 2 und 3 handelt es sich um zusätzliches Baugebiet, das noch nicht eingezont ist. Die zukünftige Nutzung wäre in allen Gebieten Wohnnutzung, teilweise auch Mischnutzung. In den Gebieten 1, 2 und 3 liegen Einzonungsbegehren diverser Grundeigentümer vor. Im Gebiet 4 besteht ein rechtskräftiger Erschliessungsplan, welcher ca. zur Hälfte realisiert und überbaut ist. Für die Erschliessung und Überbauung besteht ein Erschliessungsprojekt sowie Bauprojekte für EFH (Stand Baugesuchsverfahren). Im Gebiet 1 sind neben mehreren Quellen (keine Trinkwasserqualität) auch ein Baumgarten vorhanden. Diese Flächen stehen nicht für bauliche Nutzungen zur Verfügung. Es muss nicht das ganze Gebiet eingezont werden, je nach Bedarf und Bauabsichten können auch einzelne Teilgebiete ausgeschieden werden. Aufgrund der Interessenabwägungen und tatsächlichen Verfügbarkeit und Begehren hat sich der Gemeinderat entschieden nur die Teilfläche westlich des Richtplatzweges als zusätzliches Baugebiet auszuscheiden. Gebiet 2 grenzt an die Kantonsstrasse K369 Hintergasse, davon ist hauptsächlich die Parzelle 1600 betroffen. Die Planungswerte können nicht sicher eingehalten werden. Mit der Anordnung von Lärmschutz gerecht konzipierten Grundrissen können lärmempfindliche Räume über Fenster gelüftet werden, welche die Grenzwerte einhalten können. Es ist im Rahmen der Erschliessungsplanung mit einem Lärmgutachten konkreter nachzuweisen, wie die Planungswerte (mit planerischen und/oder gestalterischen Massnahmen) eingehalten werden können. Für die übrigen Flächen können die Planungswerte eingehalten werden. Gebiet 3 besteht aus 3 Teilgebieten. Die Teilgebiete 3.1 und 3.2 sind an unproblematischer Lage und relativ einfach zu erschliessen. Das Gebiet 3.3 ist an einer Hanglage. Die landschaftliche Einordnung ist dadurch besonders zu beachten. Im Rahmen des Planungsverfahrens wurde das Gebiet auf eine Bautiefe beschränkt.

5 Fahrwangen - Nutzungsplanungsrevision, Erschliessungsprogramm Seite 4 Beim Gebiet 5 handelt es sich um Flächen von zusätzlichem Baugebiet, welches der Erweiterung der Gewerbezonen dient. Das Gebiet 5.1 sollte ursprünglich neu eingezont werden. Aufgrund der Ergebnisse der kantonalen Vorprüfung wird eine Einzonung nicht mehr weiterverfolgt. Dieses Gebiet wird deshalb zurückgestuft und dient als langfristige Möglichkeit der Baugebietsentwicklung, die später erneut geprüft werden sollte. Das Gebiet 5.2 ist aktuell der Wohn- und Gewerbezone WG 2 zugeteilt. Aufgrund der Lage (Schützenhaus, Kantonsstrasse) ist eine Nutzung für Wohnen eher ungeeignet. Eine Umzonung in die Gewerbezone scheint daher sinnvoll. Beim Gebiet 6 handelt es sich um eine Arrondierung der Bauzone. Anlässlich einer früheren Revision wurde westlich des Rankwegs nur die erste Bautiefe eingezont. Es verblieb ein Spickel in der Landwirtschaftszone, der landwirtschaftlich nicht sinnvoll nutzbar ist und mit Ausnahme der Parzelle 1909 auch keine Möglichkeit für Bauplätze bietet. Im Rahmen der Nutzungsplanungsrevision soll nun die Einzonung dieses Spickels geprüft werden. Im Hinblick auf die wesentlich einfachere Umgebungsgestaltung auf den betroffenen Parzellen steht vor allem eine Gartenzone im Vordergrund. Die baulichen Massnahmen sind auf die gärtnerische Nutzung, ökologische Siedlungsdurchgrünung und damit zusammenhängende Kleinbauten und Anlagen zu beschränken.

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