Verkauf Baurechtsparzelle KTN 3257 in Goldau, Chräli, Aeschistrasse 9
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- Matthias Carl Diefenbach
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1 Traktandum 10 Verkauf Baurechtsparzelle KTN 3257 in Goldau, Chräli, Aeschistrasse 9 A. Bericht Die Gemeinde Arth ist seit 1969 Besitzerin der Liegenschaft KTN 1576 in Goldau, Chräli. Die Parzelle weist eine Gesamtgrösse von 21'262 m 2 auf. Mit Vertrag vom wurde der Fischlin Transport und Werkstatt GmbH, Oberarth (nachfolgend «Fischlin» genannt) ein Baurecht für eine Bauschutt-Sortieranlage bis eingeräumt. Diese Baurechtsparzelle (KTN 3257) weist eine Grösse von 1'053 m 2 auf. Sie befindet sich gemäss Ortsplanung der Gemeinde Arth in der reinen Gewerbezone (Zone G). Mit Eingabe vom unterbreitete die Firma Fischlin dem Gemeinderat das Gesuch um käufliche Übernahme der Baurechtsparzelle. Zur Begründung wird angeführt, dass für den Erhalt und die Weiterentwicklung des Betriebes grössere Investitionen anstehen. Der Handlungsbedarf für eine nachhaltige Sicherstellung des Betriebes steht nach Angaben des Unternehmens nicht im Kontext zum bestehenden, zeitlich befristeten Baurecht. Der Gemeinderat hat in Zusammenarbeit mit der Landerwerbskommission das Begehren geprüft. Nach Prüfung der Sachlage besteht die Bereitschaft, dem Unternehmen Fischlin die Baurechtsparzelle KTN 3257 zu veräussern. Aufgrund der heutigen Erkenntnisse besteht für die Gemeinde kein Bedarf, die Parzelle nach Ablauf des eingeräumten Baurechtes für öffentliche Interessen zu nutzen. Bei den Überlegungen ist zu berücksichtigen, dass die Liegenschaft Chräli in der Gesamtheit nicht in geeigneter Form erschlossen ist und sich abseits der Dorfschaft Goldau befindet. Ein weiteres Argument für einen Verkauf besteht darin, dass sich ein einheimisches Unternehmen weiterhin in der Gemeinde Arth entwickeln kann. Im Rahmen eines notariellen Kaufvertrages (Vorvertrag) wurde für die Baurechtsparzelle ein Verkaufspreis von Fr. 263'250. (Fr pro m 2 ) vereinbart. Die Höhe des m 2 -Preises basiert auf anerkannten Veräusserungspreisen für Gewerbeland in Goldau. Im Vor-Vertragswerk ist festgehalten, dass der Gemeinderat ausschliesslich nur nach Zustimmung durch die Stimmberechtigten das Verkaufsgeschäft vollziehen darf, dies im Sinne der gesetzlichen Vorgaben über den Finanzhaushalt der Bezirke und Gemeinden des Kantons Schwyz. Vertraglich festgehalten wird auch die Verpflichtung der Käuferschaft, wonach der Verkaufspreis unmittelbar nach der Grundbuchanmeldung fällig und auf das Bankkonto der Gemeinde zu überweisen ist. Die Liegenschaft Chräli, Goldau, KTN 1576, ist in der Gemeinderechnung im Finanzvermögen mit einem Erinnerungswert von Fr. 1. bilanziert. Mit der Veräusserung der Baurechtsparzelle KTN 3257 wird ein Buchgewinn von Fr. 263'250. z.g. der allgemeinen Rechnung 2011 realisiert. Dieser Gewinn wird in Konto ausgewiesen. Zusammenfassend erachtet es der Gemeinderat als sinnvoll und zweckmässig, die Baurechtsparzelle KTN 3257 dem Unternehmen Fischlin zu veräussern. B. Antrag 1. Der Gemeinderat beantragt den Stimmberechtigten, dem vorgestellten Geschäft für den Verkauf der Baurechtsparzelle KTN 3257 in Goldau, Chräli, zu einem Verkaufspreis von Fr. 263'250. die Zustimmung zu erteilen. 2. Der Gemeinderat ist zu ermächtigen, das Verkaufsgeschäft im Rahmen eines notariellen Vertrages zu vollziehen. 3. Der aus dem Verkaufsgeschäft erzielte Buchgewinn ist in der allgemeinen Rechnung 2011 in Konto auszuweisen. 41
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3 C. Bericht und Antrag der Rechnungsprüfungskommission der Gemeinde Arth für den Verkauf Baurechtsparzelle KTN 3257 in Goldau, Chräli, Aeschistrasse 9 Die Rechnungsprüfungskommission hat die Vorlage für den Verkauf der Baurechtsparzelle KTN 3257 in Goldau auf formelle, rechtliche und materielle Richtigkeit geprüft. Wir beantragen der Gemeindeversammlung zuhanden des Souveräns, dem Verkauf zuzustimmen. Arth, 17. März 2011 RECHNUNGSPRÜFUNGSKOMMISSION Stefan Eichhorn, Präsident Marc Jütz Peter Krattenmacher Bernadette Lüdi Franz Schuler-Mettler 43
4 Traktandum 11 Gewährung eines Verpflichtungskredites von Fr. 504'000. für den Erwerb einer Baulandparzelle, KTN 2345, in Oberarth, Schöntalweg A. Bericht Aufgrund der grossen baulichen Entwicklung in der Gemeinde Arth und der damit verbundenen Veränderungen hat der Gemeinderat mit Beschluss vom die Überarbeitung der Richtplanung für das Gemeindegebiet in Auftrag gegeben. Dieses Planungsmittel soll richtungsweisend die zukünftigen raumplanerischen Bedürfnisse und Anforderungen aufzeigen. Die Entwicklungen in den einzelnen Bereichen (u.a. Siedlung, Landschaft, Verkehr, Ver- und Entsorgung, öffentliche Bauten und Anlagen) sind aufeinander abzustimmen. Eine Richtplanung definiert die raumplanerischen Ziele der Planungsphase z1 und z2 (Zeitraum bis 30 Jahre). Die Überarbeitung des Richtplanes der Gemeinde Arth ergibt sich auch aufgrund der übergeordneten Richtplanung des Kantons und dem Masterplan Rigi-Mythen (Beschluss des Regierungsrates des Kantons Schwyz vom ). Im Zusammenhang mit der in Bearbeitung befindlichen Richtplanung hat der Gemeinderat im Gebiet Sarbach, Oberarth, Land definiert, welches zu einem späteren Zeitpunkt als Zone für öffentliche Zwecke, insbesondere für den Sport, in die Nutzungsplanung (Bauzonenplan) aufgenommen werden soll. Im Interesse des Breitensportes und der Jugendförderung erachtet es der Gemeinderat als wichtig, eine für die Gemeinde zentrale Sportanlage zu schaffen. Für die Realisierung einer solchen Anlage wurde im Juli 2008 auch eine entsprechende Petition eingereicht (Petition «Zentrales Sportzentrum Gemeinde Arth»). Im Zusammenhang mit diesem Projekt wurde bereits mit der Landeigentümerin, Dr. med. Lena Wintsch, Aarau, ein Kaufrecht vertraglich vereinbart. Die Gemeinde Arth hat das Recht, Teile von KTN 92 und KTN 2825 in Oberarth, Sarbach, im Umfang von insgesamt ca. 56'000 m 2 zu einem Preis von Fr pro m 2 käuflich zu erwerben. Das Kaufrecht dauert bis Diese Ausgangslage ist für den Gemeinderat äusserst interessant und es besteht die konkrete Absicht, das Projekt Sportzentrum im gegebenen Zeitpunkt umzusetzen. Vorbehalten bleiben jedoch das noch durchzuführende Umzonungsverfahren und die für das Projekt erforderliche Finanzierung. Landkauf als vorsorgliche Massnahme Frau Dr. med. Lena Wintsch ist nebst den Parzellen KTN 92 und KTN 2825 auch Eigentümerin des in der Gewerbezone befindlichen Landstückes KTN 2345, welches sich unmittelbar am Schöntalweg, Oberarth, befindet. Die Grösse dieser Parzelle beträgt 1'440 m 2. Die Eigentümerin beabsichtigt, diese Parzelle zu veräussern. Der Gemeinderat hat Kenntnis, dass verschiedene Anfragen von Interessenten vorliegen. Der Schöntalweg unter Miteinbezug der Parzelle KTN 2345 gilt als einzige, realistische Möglichkeit, das Land mit dem geplantem Sportzentrum (auf KTN 92 und KTN 2825) rechtskonform erschliessen zu können. Zur Sicherstellung des künftigen Zuganges und als Arrondierung der angestrebten Infrastruktur erachtet es der Gemeinderat als dringlich, dieses Landstück raschmöglichst zu erwerben. Sollte das Sportzentrum gegebenenfalls nicht realisiert werden, kann die Parzelle KTN 2345 unter Vorbehalt der Zustimmung durch die Stimmberechtigten wieder verkauft werden. Im Rahmen eines notariellen Kaufvertrages (Vorvertrag) wurde für die Landparzelle KTN 2345 ein Kaufpreis von Fr. 504'000. (Fr pro m 2 ) vereinbart. Die Höhe dieses m 2 -Preises basiert auf anerkannten Veräusserungspreisen für vollerschlossenes und zentral gelegenes Gewerbeland. Mit zu berücksichtigen ist auch die Nähe zur Kantonsstrasse und die für Bauzwecke gute Geometrie des Grundstückes. Im Vor-Vertragswerk ist festgehalten, dass der Gemeinderat ausschliesslich nur nach Zustimmung durch die Stimmberechtigten das Kaufgeschäft vollziehen darf, dies im Sinne der gesetzlichen Vorgaben über den Finanzhaushalt der Bezirke und Gemeinden des Kantons Schwyz. 44
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6 Finanzierung / Folgekosten Die notwendigen Mittel sind auf dem Darlehensweg zu beschaffen. Das Land wird in der Gemeinderechnung im Finanzvermögen ausgewiesen und mit einem allfälligen Gemeindebeschluss über die öffentliche Nutzung ins Verwaltungsvermögen übertragen. Zusammenfassung und Empfehlung Der Gemeinderat vertritt die Auffassung, dass der Erwerb der Parzelle KTN 2345 in Oberarth, Schöntalweg, im Hinblick auf die spätere Schaffung eines Sportzentrums in der Gemeinde Arth einem ausgewiesenen Bedürfnis entspricht. Der Gemeinderat erachtet die umschriebene Vorinvestition auch als zukunftsgerichtete Notwendigkeit. Aufgrund der verpflichtenden Aufgabe, Infrastrukturen im Interesse der Jugend- und Sportförderung zu schaffen, werden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger ersucht, dem gemeinderätlichen Antrag positiv gegenüberzustehen. B. Antrag 1. Der Gemeinderat beantragt den Stimmberechtigten, dem vorgestellten Geschäft für den Kauf der Baulandparzelle KTN 2345 mit einer Grösse von 1'440 m 2 in Oberarth, Schöntalweg, zu einem Kaufspreis von Fr. 504'000. die Zustimmung zu erteilen. 2. Der Gemeinderat ist zu ermächtigen, das Kaufgeschäft im Rahmen eines notariellen Vertrages zu vollziehen. 3. Die erforderlichen Geldmittel sind auf dem Darlehensweg zu beschaffen und das Land im Finanzvermögen auszuweisen. C. Bericht und Antrag der Rechnungsprüfungskommission der Gemeinde Arth für die Gewährung eines Verpflichtungkredites von Fr. 504'000. für den Erwerb einer Baulandparzelle, KTN 2345, in Oberarth, Schöntalweg Die Rechnungsprüfungskommission hat die Vorlage für die Gewährung eines Verpflichtungkredites für den Erwerb einer Baulandparzelle auf formelle, rechtliche und materielle Richtigkeit geprüft. Wir beantragen der Gemeindeversammlung zuhanden des Souveräns, dem Verpflichtungskredit zuzustimmen. Arth, 17. März 2011 RECHNUNGSPRÜFUNGSKOMMISSION Stefan Eichhorn, Präsident Marc Jütz Peter Krattenmacher Bernadette Lüdi Franz Schuler-Mettler 46
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