EINWOHNERGEMEINDE BURGISTEIN
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- Simon Fiedler
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1 EINWOHNERGEMEINDE BURGISTEIN Protokollauszug der ordentlichen Versammlung der Einwohnergemeinde Burgistein vom 7. Dezember 2013 Grundsatzbeschluss betreffend Schulhaus; Verkauf bzw. Entwidmung von Verwaltungsvermögen Laut Prognosen nimmt die Schülerzahl in Burgistein in Zukunft laufend ab. Daraus ergibt sich für die nächste Zeit folgende Anzahl an Klassen (Klassenverbände): Bis 2016/17 4 Klassenverbände Ab Klassenverbände In der Retraite der Schulkommission im Jahr 2012 wurde ursprünglich davon ausgegangen, dass eine Reduktion von 4 auf 3 Klassenverbände bereits ab dem Schuljahr 2015/16 umgesetzt werden müsste. Die Prognose wird permanent aufdatiert. Auf die Frage Was braucht es für eine Infrastruktur, um 3 Klassenverbände zu unterrichten? kam die Schulkommission zum Schluss, dass ein zukünftiger Unterricht in einem einzigen Gebäude sowohl im jetzigen Schulhaus Burgiwil wie auch im Schulhaus Weierboden möglich sein wird. Bei der Variante Schulhaus Burgiwil wären bauliche Massnahmen mit hohen Investitionskosten die Folge. Die Schulkommission hat sich in verschiedenen Abklärungsphasen mit dem Erstellen einer Kostenprognose und der Abklärung des Zeithorizontes befasst. Dabei sind folgende Szenarien eingehend geprüft worden: Betrieb Schulhaus Weierboden mit Turnhalle im Burgiwil Betrieb Schulhaus Burgiwil mit Umbau Kindergarten und Lehrerzimmer / Bibliothek Betrieb Schulhaus Burgiwil mit Umbau Kindergarten und Lehrerzimmer / Bibliothek sowie Umbau Küche Betrieb zweier Schulhäuser ohne bauliche Massnahmen
2 Protokollauszug GV docx Seite 2 Basierend auf den aktuellen Schülerzahlen und den geplanten Bauvorhaben in der Gemeinde gibt es kein klar zu priorisierendes Szenario für den Planungshorizont 2017 / Keines der Szenarien ist besser als ein anderes. Je nachdem, welche Kriterienkategorien wie gewichtet werden, muss man sich für das eine oder das andere Szenario entscheiden. Einzig das Szenario der Weiterführung beider Schulhäuser ist sowohl politisch wie ökologisch und finanziell schwierig zu vertreten. Auch bezüglich Planungssicherheit und Planungsflexibilität ist dieses Szenario klar im Nachteil. Pädagogisch und aus Sicht der Eltern ist ein Umbau des Schulhauses Burgiwil zu befürworten. Finanztechnisch ist die Lösung Weiterführung Weierboden am attraktivsten. Bezüglich Schulwegsicherheit kann man sagen, dass mit keiner der Lösungen die aktuelle Situation verschlechtert wird. Es kann nur besser werden. Alles wird aber von der konkreten Umsetzung der Transporte abhängen. Die Schulwegsicherheit kann jedoch vor dem Szenarioentscheid nicht geplant werden. Die Realisierung einer Tagesschule ist in allen Szenarien umsetzbar. Zum Schulbusbedarf lässt sich sagen, dass Transporte zum Burgiwil komplizierter zu realisieren wären als Transporte zum Weierboden (Anzahl Schüler). Die Kosten eines Schulbusses steigen, wenn die Gemeinde nur noch ein Schulhaus betreibt. Im Planungshorizont müssen leicht mehr Schüler von oben (50) nach unten als von unten nach oben (40) transportiert werden. Wichtig zu sagen ist jedoch, dass die Schulbuskosten nicht relevant sind, wenn wir die Grössenordnung der Unsicherheiten betrachten (im Planungshorizont ist die Gesamtsumme der Schulbuskosten über alle Jahre geringer als die Kostenunsicherheit die durch Verkauf und Umbau entstehen). Ebenfalls sind die Themen Auslagerung / Beibehaltung der Oberstufe in die gesamte Diskussion einbezogen worden. Für die Schulleistungskarriere inklusive Lehrstellensicherheit spricht eine Beibehaltung der Oberstufe im Dorf. Für eine Persönlichkeitsentwicklung im Kontext eines grösseren Zentrums spricht eine Auslagerung. Eine Konsequenz der Auslagerung wäre insbesondere die Schliessung von zwei statt nur einer Klasse. Aufgrund einer einstimmigen Empfehlung der Schulkommission hat der Gemeinderat beschlossen, die Oberstufe vorläufig weiterhin in Burgistein zu behalten. Dieser Beschluss soll jedoch aufgrund der aktuellen Erkenntnisse und Situationen jährlich überprüft werden.
3 Protokollauszug GV docx Seite 3 Der Gemeinderat hat nun in Anlehnung der Empfehlung der Schulkommission beschlossen, den Betrieb der gesamten Schule Burgistein ab August 2014 auf das Schulhaus Weierboden zu reduzieren. An die Empfehlung gekoppelt ist die Bedingung, das Schulhaus Burgiwil nicht zu verkaufen, sondern zu vermieten. Mit dieser Option besteht die Möglichkeit, die Schulräume und die bestehende Turnhalle des Schulhauses Burgiwil innerhalb des Schülerzahlenplanungshorizonts (6 Jahre) bei Bedarf wieder zu nutzen. Im Weiteren gilt bei dieser Lösung zu beachten, dass bei kurzfristigem Gruppenraumbedarf die Möglichkeit bestehen sollte, die Wohnung im Schulhaus Weierboden kurzfristig (1-2 Jahre) ebenfalls nutzen zu können. Die Argumente welche für diese Lösung sprechen sind: Es braucht keine Investitionen (Umbau Schulhaus Burgiwil / Kindergarten) Die Gemeinde bleibt flexibel im Falle von allfällig wachsenden Schülerzahlen (Rücknutzung Schulhaus Burgiwil / Wohnung im Schulhaus Weierboden) Die Lehrerschaft und Schulleitung tragen diese Lösung mit Die Möglichkeiten für eine Basisstufe / Tagesschule bleiben erhalten Antrag des Gemeinderates Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung: der Entwidmung von Verwaltungsvermögen betreffend des Schulhauses Burgiwil exklusive Mehrzweckhalle zuzustimmen. den Gemeinderat mit den entsprechenden Verhandlungen bezüglich einer Vermietung zu beauftragen. dem Gemeinderat die Kompetenz zu erteilen zur Aufteilung der Anteile Finanz- und Verwaltungsvermögen Schulhaus Burgiwil. ein allfälliger Buchgewinn für übrige Abschreibungen Verwaltungsvermögen zu verwenden. Die Parolen der SVP sowie der SP lauten: Gemäss Antrag des Gemeinderates.
4 Protokollauszug GV docx Seite 4 Diskussion Die Transportkosten werden bei einer Schliessung des Schulhauses Burgiwil jährlich etwa CHF höher als bisher ausfallen. In nächster Zeit ist kein neues Fahrzeug für den Schülertransport in diesem Zusammenhang notwendig. Eventuell wird in erster Phase oder zu Stosszeiten ein zusätzlicher Bus der Landtaxi GmbH einbezogen. Der Schulbusfahrer ist nach Anzahl Fahrten entschädigt und steht nicht in einer festen Anstellung gegenüber der Gemeinde. Aus der Versammlung werden zu diesem Geschäft konkrete Angaben von Zahlen vermisst. Diese können noch nicht geliefert werden, da die Einwohnergemeinde zuerst klären und verhandeln muss, zu welchen Konditionen die Räume überhaupt vermietet werden können. Mit den entsprechenden Mietzinseinnahmen sollte dann auch ein Teil der Betriebs- und Unterhaltskosten (inklusive Abwartskosten) des Schulhauses finanziert werden können. Beim Schulhaus Weierboden entstehen im Bereiche des laufenden Betriebs trotz der zukünftigen Konzentration auf dieses Gebäude zurzeit keine Mehrkosten. Als Antwort auf die Bedenken, ob sich Mieter kurzfristig finden lassen würden, wird seitens des Gemeinderates erklärt, dass der vorläufige Planungshorizont auf 6 Jahre ausgerichtet sei. Alle Jahre werde die Situation jedoch erneut überprüft, damit frühzeitig auf relevante Änderungen reagiert werden könne. Auf die Frage nach einer möglichen Auslagerung der Oberstufe erwähnt Gemeinderat André Schmid die Konsequenzen von anzahlmässig weniger dafür grösseren Klassen, was schlussendlich durch vermehrte Lektionen auch wieder zu Mehrkosten führen würde. Zudem ginge die Flexibilität über die gesamte Klassenstrategie bei einer Auslagerung verloren. Aufgrund des Grossratsentscheides müsse jedoch davon ausgegangen werden, dass auch Burgistein von einer weiteren Klassenschliessung in nächster Zeit betroffen werde. Anwesende Bürger sehen die Vermietung von Schulräumen an Private als Chance, zusätzliche Einnahmen für die Gemeinde zu generieren. Dem Gemeinderat wird dabei auch attestiert und gedankt, dass er sehr gut orientiert habe und einigermassen seriös gearbeitet habe. Es herrscht eine Überzeugung, dass dies eine positive Auswirkung für die Gemeindekasse haben werde.
5 Protokollauszug GV docx Seite 5 Beschluss (einstimmig) Die Gemeindeversammlung stimmt der Entwidmung von Verwaltungsvermögen betreffend des Schulhauses Burgiwil exklusive Mehrzweckhalle zu. beauftragt den Gemeinderat mit den entsprechenden Verhandlungen bezüglich einer Vermietung der zur Verfügung stehenden Räume im Schulhaus Burgiwil. erteilt dem Gemeinderat die Kompetenz zur Aufteilung der Anteile Finanz- und Verwaltungsvermögen Schulhaus Burgiwil. Stimmt der Verwendung eines allfälligen Buchgewinns im Zusammenhang der Entwidmung Verwaltungsvermögen und entsprechender Aufwertung Schulhaus Burgiwil für übrige Abschreibungen Verwaltungsvermögen zu. Für richtigen Auszug: EINWOHNERGEMEINDE BURGISTEIN Der Präsident Der Sekretär Beat Wyss Anton Wenger
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