Urnenabstimmung vom 5. Juni 2016

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1 Urnenabstimmung vom 5. Juni 2016 Schulhaus Räuchlisberg unteres Schulhaus Oberaach oberes Schulhaus Oberaach Botschaft der Volksschulbehörde Amriswil-Hefenhofen-Sommeri an die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger zur Kompetenzerteilung an die Volksschulbehörde betreffend den Verkauf der nicht mehr schulisch genutzten Schulhausparzellen Nr in Räuchlisberg und Nr in Oberaach

2 Ausgangslage Auf der Parzelle Nr in Räuchlisberg steht ein nicht mehr schulisch genutztes Schulhaus und auf der Parzelle Nr in Oberaach stehen zwei ebenfalls nicht mehr schulisch genutzte Schulhäuser. Diese drei Gebäude sind im Schutzplan für Kulturobjekte der Stadt Amriswil als wertvoll eingetragen. Die Abklärungen haben ergeben, dass eine Entlassung aus diesem Schutzstatus nicht möglich ist. Auf Antrag der Volksschulbehörde haben das Departement für Bau und Umwelt und der Stadtrat Amriswil die beiden Parzellen von der öffentlichen Zone anderen Bauzonen zugewiesen. Auf der Parzelle Nr in Räuchlisberg befindet sich eine betriebsbereite Zivilschutzanlage der Stadt Amriswil. Diese Parzelle verbleibt in der öffentlichen Zone. Das Verwalten von nicht mehr schulisch genutzten Liegenschaften gehört nicht zum Kerngeschäft einer Schulgemeinde. Die Investitionsplanung der Volksschulgemeinde Amriswil- Hefenhofen-Sommeri sieht deshalb vor, die drei nicht mehr schulisch genutzten Schulhäuser in Räuchlisberg und Oberaach zu verkaufen, um die vorgesehenen Investitionen von rund 13 Millionen Franken in den nächsten Jahren teilweise zu finanzieren. Für den Verkauf müssen die Schulhäuser vom Verwaltungsvermögen ins Finanzvermögen überführt werden. Die Volksschulbehörde hat beschlossen, diese Überführung noch im Jahr 2015 zu vollziehen, damit die entstehenden Wertberichtigungen nach altem Rechnungsmodel HRM1 in den Erneuerungsfonds für Baufolgekosten gebucht werden können. Rechtliche Grundlage Gemäss Art. 4 in Verbindung mit Art.13 der Gemeindeordnung der Volksschulgemeinde Amriswil-Hefenhofen-Sommeri unterliegen Grundstückgeschäfte mit einem Wert von über Franken der Urnenabstimmung. Antrag der Volksschulbehörde Amriswil-Hefenhofen-Sommeri Sehr geehrte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger Wir bitten Sie, der Volksschulbehörde die Kompetenz für den Verkauf der schulisch nicht mehr genutzten Schulhausparzellen Nr in Räuchlisberg und Nr in Oberaach zu erteilen. Die entstehenden Differenzen zwischen den bereits erfolgten Wertberichtigungen und den effektiv erzielten Verkaufspreisen sollen ebenfalls über den Erneuerungsfonds für Baufolgekosten abgerechnet werden. Die Volksschulbehörde hat am 21. März 2016 die Vorlage einstimmig genehmigt und empfiehlt sie zur Annahme. Amriswil, im März 2016 Volksschulbehörde Amriswil-Hefenhofen-Sommeri 2

3 Schulhaus Räuchlisberg 3

4 Verkauf Schulhaus Räuchlisberg Das Schulhaus mit Wohnung in Räuchlisberg wurde im Jahr 1847 erbaut und ist im Schutzplan für Kulturobjekte der Stadt Amriswil als wertvoll eingetragen. Im Schulhaus findet seit geraumer Zeit kein Schulunterricht mehr statt, aber die Schulräume wurden für verschiedene, ausserschulische Aktivitäten genutzt. Heute sind die beiden Schulräume im Erdgeschoss an die Mieter der Schulhauswohnung vermietet. Bereits in der Botschaft zur Urnenabstimmung vom über den Zusammenschluss zwischen den Schulgemeinden Amriswil, Hagenwil, Oberaach und Räuchlisberg ist zu lesen, dass in Räuchlisberg der Schulbetrieb voraussichtlich auf das Schuljahr 1982/83 mangels Schülern eingestellt werden muss. Die Schülerinnen und Schüler aus Räuchlisberg besuchen heute den Primarschulunterricht in Hagenwil. Die letzte schulische Nutzung eines Schulraums war vom Sommer 2007 bis Sommer Damals befand sich das Informatikausbildungszentrum der Volksschulgemeinde in Räuchlisberg, bevor es nach Hatswil verlegt wurde. Auf der Parzelle Nr befindet sich eine betriebsbereite Zivilschutzanlage der Stadt Amriswil. Darüber stand ein Pavillon, der von der Spielgruppe Amriswil bis ins Jahr 2014 genutzt wurde. Dieser wurde inzwischen zurückgebaut. Die Parzelle Nr befindet sich in der öffentlichen Zone und verbleibt im Eigentum der Volksschulgemeinde. Bis heute befindet sich im Schulhaus das Wahllokal für die Stimmberechtigten von Räuchlisberg. Bei einem Verkauf ist zu prüfen, ob das Wahllokal bestehen bleiben kann. Die Parzelle Nr lässt verschiedene Teilungen zu. Diese werden nach der Abstimmung festgelegt. Datenübersicht Parzelle Nr Gesamtgrösse Zonenzugehörigkeit Altlastenkataster Buchwert per Buchwert per Verkehrswertschätzung der Thurgauer Kantonalbank vom m2 Dorfzone mit überlagerter Erhaltungszone kein Eintrag 1 Franken Franken Franken 4

5 unteres Schulhaus Oberaach oberes Schulhaus Oberaach 5

6 Verkauf der Schulhäuser Oberaach Das untere Schulhaus mit Wohnung in Oberaach wurde im Jahr 1889 erbaut und das obere Schulhaus mit Wohnung im Jahr Beide Gebäude sind im Schutzplan für Kulturobjekte der Stadt Amriswil als wertvoll eingetragen. Mit dem Bau eines neuen Schulhauses südlich der Schulstrasse konnten die dezentralen Schulstandorte in Oberaach aufgehoben werden. Der Neubau wurde im September 2013 bezogen. Die Wohnungen im unteren und oberen Schulhaus sind vermietet. Die ehemaligen Schulräume werden seit dem Auszug der Schulklassen nur selten mit ausserschulischen Aktivitäten genutzt. Bereits in der Botschaft zur Urnenabstimmung vom über das Kreditbegehren für den Schulhausneubau wurde darauf hingewiesen, dass die Parzelle Nr mit den beiden Schulhäusern nach Möglichkeit umgezont und verkauft werden soll. Die Parzelle Nr lässt verschiedene Teilungen zu. Diese werden nach der Abstimmung festgelegt. Datenübersicht Parzelle Nr Gesamtgrösse Zonenzugehörigkeit Altlastenkataster Buchwert per Buchwert per Verkehrswertschätzung der Thurgauer Kantonalbank vom m2 Die gesamte Parzelle befindet sich in der Wohn- und Gewerbezone 3. kein Eintrag 1 Franken Franken Franken 6

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