Schulgemeinde Götighofen. Einladung zur. ausserordentlichen Schulgemeindeversammlung

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1 Schulgemeinde Götighofen Einladung zur ausserordentlichen Schulgemeindeversammlung vom Mittwoch, 18. September 2013

2 Ausserordentliche Schulgemeindeversammlung vom Mittwoch, 18. September 2013 um Uhr in der Turnhalle Götighofen Traktanden: 1. Wahl von 2 Stimmenzählern 2. Antrag, Einführung Basisstufe 2014/ Antrag, Baulandverkauf 4. Antrag, Planungskredit Umbau altes Schulhaus 5. Verschiedenes und Umfrage 1

3 Vorwort des Präsidenten Liebe Stimmbürgerinnen und Stimmbürger Wir benötigen für die Einführung der Basisstufe und für die Umsetzung des Projekts Schule für unsere Kinder Kinder für unsere Schule Ihre Zustimmung. Damit wir die nötigen Planungsarbeiten vorantreiben können, sind die entsprechenden Entscheide vor der ordentlichen Schulgemeindeversammlung 2014 notwendig. Die Primarschule Götighofen leidet schon seit längerem unter Schülermangel. Vor allem im Kindergarten werden die nächsten Jahrgänge schwach besetzt sein, was sich in kurzer Zeit auch auf die Primarschulklassen auswirken wird. Nach reiflichen Überlegungen sind wir überzeugt, dass die Einführung der Basisstufe in Bezug auf Schulqualität und Standortsicherung das richtige Schulmodell für unsere Primarschule ist. Einen interessanten Bericht, über eine Schule mit 10 Jahren Basisstufenerfahrung, können Sie auf unserer Homepage nachlesen. Um zusätzliche Schüler für unsere Schule zu finden, wurde das Projekt Kinder für unsere Schule Schule für unsere Kinder ins Leben gerufen. Mittlerweile ist eine geeignete Käuferin für die Bauparzelle in Götighofen gefunden worden. Der Erlös aus dem Grundstückverkauf soll für den Umbau des alten Schulhauses verwendet werden. Die dadurch entstehenden Wohnungen sollen an Familien mit Kindern vermietet werden. In der Vergangenheit standen gezwungenermassen eher Sparmassnahmen im Fokus unserer Entscheide. Durch die oben erwähnten Projekte wird unser Schulstandort strukturell und finanziell für die nächsten Jahre gesichert. Wir können die Qualität der Schule ins Zentrum unserer Entscheidungen stellen. Ich bitte Sie, die Anträge der Schulbehörde zu genehmigen und dadurch unseren Schulstandort zu sichern. Im Voraus vielen Dank. Thomas Müller, Präsident 2

4 Traktandum 2: Einführung Basisstufe 2014/2015 An der ordentlichen Schulgemeindeversammlung 2013 haben Sie erfahren, dass sich die Schulbehörde über das Schulmodell der Basisstufe informiert und sich über deren Vorzüge Gedanken macht. Dadurch, dass sich die Schülerzahlen sowohl in vergangenen wie auch in künftigen Jahren auf einem tiefen Niveau bewegen, ist unsere Schule gezwungen, eine Änderung anzustreben. Es gibt diesbezüglich verschiedene Alternativen zum derzeitigen Schulbetrieb, wobei sich unsere Behörde aus folgenden Gründen für die Einführung der Basisstufe auf das Schuljahr 2014/15 entschieden hat: Wir wissen, dass die Basisstufe nur aus strukturellen Gründen bewilligt wird, was bei uns sicher der Fall ist. Die Grundlagen für eine mögliche Umsetzung haben wir bereits zusammengetragen, wobei es sich hier um die Statistik der Schülerzahlen, mögliche Pensen sowie gewisse Einsparungen handelt. Wir möchten ganz klar in den Vordergrund stellen, dass die Basisstufe kein Sparprojekt ist, sondern dem Erhalt des Schulstandorts Götighofen dienen soll. Wir schätzen den Wert, dass unsere Kinder hier zur Schule gehen dürfen, enorm hoch ein und hoffen, damit auch in Ihrem Sinne zu handeln. Die wesentlichste Änderung wird sicher die Zusammenfassung des Kindergartens mit den ersten beiden Primarklassen darstellen. Das Mehrklassensystem an sich ist in Götighofen jedoch sowieso bereits an der Tagesordnung. Durch diese grobe Einteilung in zwei Klassen können wir genügend Pensen garantieren, dass in einzelnen Fächern zwei Lehrpersonen zur Verfügung stehen, was uns im Sinne der Qualitätssicherung äusserst wichtig erscheint. Eigentlich müssten wir unsere Kindergartenkinder in eine andere Schulgemeinde zum Unterricht führen. Diese Massnahme löst unser Problem aber nicht, da die unterbesetzten Jahrgänge bald in die Unterstufe wechseln und dann dort wieder zu einer starken Unterbesetzung führen. Eine weitere Alternative stellt der Anschluss an eine der umliegenden Schulgemeinden dar, womit der Schulstandort, unser Hauptanliegen, nicht mehr zwingend gewährleistet wird. Unser jetziges Stimmvolk würde in der Volksschulgemeinde eine Minderheit ausmachen und hätte massiv eingeschränkteres Entscheidungsvermögen. Aufgrund all dieser Überlegungen sind wir von der Schulbehörde einstimmig zum Schluss gekommen, dass eine sorgfältige Einführung der Basisstufe unser Weg in die Zukunft sein wird. Katja Wälchli, Ressort Schulentwicklung Antrag der Schulbehörde: Einführung der Basisstufe im Schuljahr 2014/2015 3

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6 Finanzpläne zu den zwei verschiedenen Schulmodellen Auf den folgenden Seiten finden Sie 3 Finanzpläne, welche die finanziellen Auswirkungen darstellen: - des bisherigen Schulmodells - der Basisstufe - der Basisstufe mit 5 Kindern mehr Der Finanzplan Basisstufe unterscheidet sich vom Finanzplan bisheriges Schulmodell insbesondere dadurch, dass in Folge der Zusammenlegung des unterbesetzten Kindergartens und der Unterstufe voraussichtlich weniger Lektionen nötig sind als im bisherigen Schulmodell, was sich positiv auf die Personalkosten auswirkt. Um weitere Fr bis Fr (variiert nach Anzahl Kindergärtler) wird der Kantonsbeitrag höher ausfallen, denn bei drei Klassen und mehr pro Abteilung erhält man einen Zuschlag von 10%. Im bisherigen Schulmodell erhalten wir diesen Zuschlag bereits für die 1.-6.Klässler. In der Basisstufe würde uns dieser Zuschlag dann auch für die Kindergärtler zustehen. Da das Schuljahr erst Mitte Rechnungsjahr startet und der Kantonsbeitrag erst im Folgejahr ausbezahlt wird, wirkt sich ein Wechsel zur Basisstufe im Finanzplan erst 1 ½ bis 2 Jahre später richtig aus. Im Jahr 2014 verbessert sich der prognostizierte Aufwandüberschuss einzig dadurch, dass die Besoldung ab August 2014 etwas reduziert ist. Ab dem Jahr 2016 und folgende wirkt sich dann der Kantonsbeitrag voll aus, dort verbessert sich das Ergebnis um Fr bis Fr pro Jahr. Im dritten Beispiel zeigen sich die finanziellen Auswirkungen des Projekts Schule für unsere Kinder Kinder für unsere Schule (Basisstufe mit 5 Kindern mehr). Konkret sind 2 Schüler mehr ab Schuljahr 14/15 und weitere 3 zusätzliche Kinder ab Schuljahr 15/16 gerechnet. Auch hier sind die vollen Auswirkungen immer erst 2 Jahre später spürbar. Im Jahr 2018, wenn sich alle 5 zusätzlichen Schüler voll auswirken, erhöht sich der Kantonsbeitrag und somit auch das Ergebnis um Fr (Vergleich zum Modell Basisstufe ). Die Erfahrung aus den letzten Jahren hat gezeigt, dass einige der schulpflichtigen Kinder, welche in den Finanzplänen berücksichtigt sind, schlussendlich nicht unsere Schule besuchen werden. Die Gründe können unter anderem Sonderschule, Bedarf an Ganztagesbetreuung oder Privatschule sein. Ebenso können Zuzüge oder Wegzüge nicht vorausgesehen werden. Der einzelne Schüler beeinflusst das Ergebnis pro Jahr durchschnittlich mit Fr mehr oder weniger Kantonsbeitrag. Sollten wir mit zu hohen Schülerzahlen gerechnet haben, würde sich der ausgewiesene Ertrag in den Finanzplänen entsprechend verschlechtern. Cornelia Schneider, Schulpflegerin 5

7 FINANZPLAN - Bisheriges Schulmodell mit aktuellen Schülerzahlen 6

8 FINANZPLAN - Basisstufe mit aktuellen Schülerzahlen 7

9 FINANZPLAN - Basisstufe mit 5 Kindern zusätzlich (Projekt Schule für unsere Kinder Kinder für unsere Schule) 8

10 Traktandum 3: Baulandverkauf Die Primarschule Götighofen besitzt an der Schulstrasse in Götighofen, gleich neben dem Wohnhaus von Frau Dr. Karin von Zedtwitz eine 1058 m 2 grosse Landparzelle. Vor einigen Jahren wurde diese als Bauland eingezont. Da die Parzelle nicht angrenzend an die Schulanlage ist, hat diese keine Bedeutung für allfällige zukünftige Erweiterungsbauten auf dem Schulareal. Ebenfalls nützt es der Schulgemeinde Götighofen wenig, wenn mangels Schülerzahlen der Schulstandort bedroht ist oder sogar aufgegeben werden muss, jedoch in Götighofen eine Parzelle Bauland nutzlos im Besitz bleibt. Die Schulbehörde ist der Meinung, dass diese Parzelle verkauft werden soll, um den Erlös nachhaltig für den Erhalt des Schulstandortes einzusetzen. Die Schulbehörde hat sich zum Ziel gesetzt, Käufer zu bevorzugen, von welchen mindestens 2 Kinder die Schule in Götighofen besuchen. Frau von Zedtwitz als Anstösserin hat sehr früh Interesse an dieser Parzelle bekundet. Ihre Kinder sind erwachsen und es besteht die Möglichkeit, dass einer ihrer drei Söhne nach Götighofen zieht und dessen Kinder die Schule besuchen. Frau von Zedtwitz hat uns schriftlich zugesichert, dass sie bereit ist, eine finanzielle Sicherheit zu gewähren, falls nicht wie vorgesehen 2 Kinder in den nächsten Jahren die Schule besuchen. Pro Schüler und Schuljahr rechnen wir mit einem Kantonsbeitrag von Fr Bei zwei Kindern und acht Schuljahren (davon 2 Kindergartenjahre) ergibt das Fr Frau von Zedtwitz ist bereit, diesen Betrag zusätzlich zum Kaufpreis von Fr / m 2 an die Schulgemeinde zu bezahlen. Im Gegenzug verpflichtet sich die Schulgemeinde, pro Jahr und pro Schüler, welche in Götighofen die Schule besuchen, der Familie von Zedtwitz Fr. 10' zurück zu zahlen, dies jedoch bis längstens Schuljahr 2022/23. Diese Zusatzvereinbarung wurde durch einen Rechtsanwalt überprüft und ist Bestandteil des notariell beglaubigten Kaufvertrages. Eine Kopie des Kaufvertrages mit der detaillierten Vereinbarung kann vor der Schulgemeindeversammlung eingesehen werden. Kilian Zwick, Ressort Liegenschaften Antrag der Schulbehörde: Verkauf der Parzelle 3248 Grundbuch Götighofen an Frau Karin von Zedtwitz zum Preis von Fr / m2 = Fr (Gebühren je zur Hälfte Käufer/Verkäufer) plus Fr zusätzlich als Sicherheit für allenfalls entgehende Schulgelder. 9

11 Traktandum 4: Planungskredit Umbau altes Schulhaus Die Schulbehörde möchte durch den Umbau / Einbau von Wohnungen im alten Schulhaus Familien mit Kindern Wohnraum bieten, um die sinkenden Schülerzahlen aufzufangen. Vorabklärungen durch Architekt Walter Schindler (Architekturbüro Edi Keller, Schocherswil) bestätigen die Möglichkeit, drei grosszügige Wohneinheiten zu realisieren. Das Ziel der Schulbehörde ist, an der nächsten ordentlichen Schulgemeindeversammlung im März 2014, über dieses Umbauprojekt abzustimmen. Um eine seriöse Grundlage zu schaffen sind Abklärungen mit verschiedenen Ämtern (Denkmalpflege, Energie, ), Planungen und Kostenberechnungen nötig. Der geschätzte Aufwand für diese Arbeiten liegt bei ca. Fr bis Fr Kilian Zwick, Ressort Liegenschaften Antrag der Schulbehörde: Planungskredit von Fr , Umbau/Ausbau altes Schulhaus in Mietwohnungen. 10

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