B O T S C H A F T. Zukunft altes Gemeindehaus Lenzerheide Beschluss weiteres Vorgehen. An die Mitglieder des Gemeinderates Vaz/Obervaz

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1 Gemeindevorstand An die Mitglieder des Gemeinderates Vaz/Obervaz Lenzerheide, 21. August 2013 Gemeinderatssitzung vom 10. September 2013 B O T S C H A F T Zukunft altes Gemeindehaus Lenzerheide Beschluss weiteres Vorgehen Sehr geehrter Herr Gemeinderatspräsident Sehr geehrte Mitglieder des Gemeinderates Der Gemeindevorstand unterbreitet Ihnen nachstehend die Botschaft betreffend des weiteren Vorgehens für die Zukunft des alten Gemeindehauses Lenzerheide. 1. Ausgangslage Anfangs April 2013 ist die Gemeindeverwaltung ins neue Gemeindehaus Lenzerheide Plam dil Roisch 2 umgezogen. Seither wird das alte Gebäude an der Voa Principala 19 von der Verwaltung nicht mehr benötigt. Wie und von wem das alte Gemeindehaus in Zukunft genutzt werden soll, ist bereits seit längerem ein Thema. Die Botschaft Neubau Gemeindehaus Lenzerheide zur Urnenabstimmung vom 13. Juni 2010 äusserte sich wie folgt zur Zukunft der beiden Gemeindehäuser Lenzerheide und Zorten: Es ist vorgesehen, die bestehenden Gemeindehäuser in Lenzerheide und Zorten zu veräussern. Dies mit der grundbuchamtlichen Sicherstellung, dass beide Gebäude nur für die Realisierung von Wohnraum für Einheimische genutzt werden dürfen. Damit könnte ein namhafter Beitrag zur Erreichung des bereits jahrzehntealten strategischen Ziels bezüglich Realisierung von finanzierbarem Wohnraum für Einheimische geleistet werden. Im

2 2 Falle einer Zustimmung zum Neubau des Gemeindehauses durch das Stimmvolk werden Offerten für den Verkauf der Liegenschaften eingeholt, wobei der Antrag zum Verkauf der Urnengemeinde im Rahmen einer separaten Abstimmung unterbreitet würde. Dabei soll über den Verkauf der beiden Gemeindehäuser einzeln abgestimmt werden. Zusätzliche Einwohnerinnen und Einwohner bzw. Familien würden die Fraktionen zweifelsfrei stärker beleben, als dies mit der Erhaltung eines Zweiges der Gemeindeverwaltung der Fall ist. Für den Erhalt von Kindergarten, Schule, Dorfladen, Restaurant, öffentlicher Verkehr etc. ist es schlussendlich entscheidend, dass möglichst viele Personen diese Angebote frequentieren. Dazu kann mit der zusätzlichen Schaffung von Wohnraum für Einheimische ein wichtiger Beitrag geleistet werden. Sieben Gemeinderäte beantragten am 29. Oktober 2010 die Bildung einer Spezialkommission. Diese sollte prüfen, ob anstelle eines Verkaufs der Liegenschaften auch eine Vermietung sinnvoll sei. Diesem Antrag stimmte der Gemeinderat zu und die eingesetzte Spezialkommission befasste sich in der ersten Hälfte 2011 mit der Umnutzung der beiden alten Gemeindehäuser und diskutierte Lösungsvorschläge. Sie favorisierte folgende Varianten: Verkauf an eine Wohnbaugenossenschaft Die Gemeinde baut, errichtet STWEG und verkauft die Wohnungen Am 28. März 2012 beriet der Gemeinderat die durch die Spezialkommission erarbeiteten Nutzungsvorschläge, jedoch ohne sich für die eine oder andere Variante zu entscheiden. Vielmehr bestimmte er das weitere Vorgehen: Mittels Studienauftrag an die ortsansässigen Architekturbüros solle aufgezeigt werden, wie bezahlbare Wohnungen für einheimische Familien realisiert werden könnten. Geprüft werden solle auch die Erstellung von Personalwohnungen. Aufgrund der sich im Verlaufe der nächsten Monate ergebenden Erkenntnisse zu den Auswirkungen der Zweitwohnungsinitiative und der Entwicklung des Wohnungsmarkts sei dem Gemeinderat eine überarbeitete Botschaft vorzulegen. Die am 11. März 2012 für viele überraschend angenommene Zweitwohnungsinitiative löste eine grosse Anzahl Baugesuche aus, die sowohl in den Architekturbüros als auch auf dem Bauamt zu einer starken zeitlichen Belastung führten. Zum Studienauftrag wurde deshalb erst im Frühjahr 2013 eingeladen. Seit Mitte Juli 2013 liegen die Ergebnisse vor. Nicht Bestandteil des Studienauftrags war die Umnutzung des alten Gemeindehauses Zorten. Der Gemeindevorstand hat sich durch das Architekturbüro Michael Hartmann, Zorten aufzeigen lassen, wie das Gemeindehaus Zorten zu Wohnungen umgebaut werden kann, ohne dass die Fassade und Gebäudestruktur grundlegend angepasst werden muss. Aufgrund der entsprechenden Studie kann mit Umnutzungskosten von rund Fr für drei 4 ½ Zimmerwohnungen ausgegangen werden. Der Gemeindevorstand wird dem Gemeinderat im Rahmen der Budgetberatung 2014 die entsprechende Umnutzung beantragen und danach im Falle einer Zustimmung ein Projekt ausarbeiten lassen. 2. Ergebnisse des Studienauftrags Es wurden die nachfolgend beschriebenen vier Projekte eingereicht und dem Gemeindevorstand am 22. August 2013 vorgestellt. Alle Projekte beinhalten den Abbruch des alten Gemeindehauses. Die Studien können allfälligen Kaufinteressenten zur Verfügung gestellt werden.

3 3 Projekt Albert Alig / Michael Hartmann Nutzung: 8 x Studio, 4 x 1 ½ -Zimmerwohnung, 2 x 2 ½ -Zimmerwohnung, 5 x 3 ½ - Zimmerwohnung, 2 x 4 ½ -Zimmerwohnung, 2 x 5 ½ -Zimmerwohnung, Investitionskosten = Fr. 5.3 Mio., Anschaffungswert = Fr. 1.0 Mio. Total = Fr. 6.3 Mio.

4 4 Projekt Lenz, Voneschen und Partner AG Nutzung: 1 x 2 Zimmerwohnung, 5 x 3 Zimmerwohnung, 6 x 4 Zimmerwohnung, 305 m2 Bürofläche Fr Mio. (ohne Kosten für Grundstück)

5 5 Projekt Marcus Rischatsch Nutzung: Garni-Hotel mit 56 Betten, Frühstücksraum, Bar, Wohnung für Betriebsleiter Fr. 5.2 Mio. (ohne Kosten für Grundstück)

6 6 Projekt Armin Simonet Nutzung: 4 x 1 ½ -Zimmerwohnung, 9 x 2 ½ - Zimmerwohnung, 4 x 3 ½ - Zimmerwohnung 1 Büro, Fr. 4.0 Mio. (ohne Kosten für Grundstück)

7 7 3. Wie weiter? Ausser einer starken Abnahme der Baugesuche für Neubauten wirkt sich die Zweitwohnungsinitiative noch wenig aus. Es muss jedoch damit gerechnet werden, dass die Aufträge im örtlichen Bausektor massiv einbrechen werden. In der Folge ist auch von einem Rückgang der Beschäftigten auszugehen. Je nach Ausgestaltung des Gesetzes über Zweitwohnungen, welches im Entwurf vorliegt, aber im Parlament noch nicht beraten worden ist, dürfte der Druck auf die Erstwohnungen nachlassen. Der Gemeindevorstand schlägt vor, im alten Gemeindehaus Zorten zusätzliche Wohnungen zu erstellen und zu vermieten. Das zur Verfügung stellen von gemeindeeigenen Wohnungen ist nicht primär Aufgabe der Politischen Gemeinde. Der Gemeindevorstand möchte deshalb nicht weiter in den Wohnungsbau investieren. Die Liegenschaft altes Gemeindehaus Lenzerheide soll deshalb verkauft werden. Aus Sicht des Gemeindevorstands stehen folgende Optionen im Vordergrund: Verkauf an Dritte, ohne spezielle Nutzungsauflagen. Aufgrund der neuen gesetzlichen Vorgaben dürfen auf der Parzelle des alten Gemeindehauses Lenzerheide keine Zweitwohnungen erstellt werden. Verkauf an Dritte, wobei der Gemeinderat die Art der Nutzung vorschreibt. Festzulegen ist in diesem Fall auch, wie lange die vorgegebene Nutzung nicht geändert werden darf. Bei dieser Variante stellt sich die Frage, ob ein Kaufinteresse für die gewünschte Nutzung vorhanden ist. 4. Antrag Der Gemeindevorstand beantragt, sehr geehrter Herr Gemeinderatspräsident, sehr geehrte Mitglieder des Gemeinderats, über die zu wählende Variante gemäss Ziffer 3 zu entscheiden und das weitere Vorgehen wie folgt festzulegen: Der Gemeindevorstand wird beauftragt, durch entsprechende Publikation Verkaufsangebote einzuholen. Die eingegangenen Angebote sind durch den Gemeindevorstand zu prüfen und es sind durch den Gemeindevorstand allenfalls Verhandlungsgespräche zu führen. Gestützt auf das Ergebnis der Prüfung unterbreitet der Gemeindevorstand dem Gemeinderat eine Botschaft für den Verkauf des alten Gemeindehauses Lenzerheide. Das Stimmvolk wird an der Urne über den Verkauf des alten Gemeindehauses Lenzerheide entscheiden. Freundliche Grüsse GEMEINDEVORSTAND VAZ/OBERVAZ Der Gemeindepräsident Der Gemeindeschreiber Urs Häusermann Johann Gruber

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