1. Sitzung vom 8. Januar 2013 INHALTSVERZEICHNIS
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1 GEMEINDERAT 1. Sitzung vom 8. Januar 2013 INHALTSVERZEICHNIS Geschäfte Beschlüsse Neue Darlehensverträge mit der Zürcher Kantonalbank/Vollmachterteilung/Ergänzung Patenschaft Schweizer Berggemeinden/Zusprechung Beitrag 2013 Neubau Kinderkrippe/Kreditabrechnung Vorprojekt/Genehmigung Neubau Kinderkrippe/Kreditabrechnung Wettbewerb/Genehmigung Strassenbeleuchtung/Reppischtalstrasse/Ersatz Kandelaber Nrn. 199 und 200
2 FINANZEN F3 Finanzverwaltung F3.03 Aktiven, Passiven, Beteiligungen, Mittelbeschaffung F Neue Darlehensverträge mit der Zürcher Kantonalbank Vollmachterteilung (Ergänzung) Präsidialverfügung vom Protokollvorgang: GRB Nr. 178 vom Aufgrund der zwischenzeitlich vorliegenden Kostenschätzungen nach Bauphasen und Gespräche mit der Zürcher Kantonalbank beantragt der Finanzvorsteher, für die Neuaufnahme von bis zu 10 Millionen Franken Vollmacht an den Gemeindepräsidenten Walter Ess und an den Finanzvorsteher Werner Michel zu erteilen. Je mit Kollektivunterschrift zu zweien. Damit erhöht sich den Darlehensbetrag gegenüber GRB Nr. 178 vom um 5 Millionen Franken. Die Zinskonditionen der Zürcher Kantonalbank vom lauten: 3 Mio Franken sofort 1.15 % 10 Jahre 4 Mio Franken % 5 Jahre 3 Mio Franken % 8 Jahre 1. Für die Beschaffung von Fremdmitteln zur Finanzierung der Neubauten Schulhaus Pünten, Kinderkrippe und Wärmeverbund werden Gemeindepräsident Walter Ess und Finanzvorsteher Werner Michel bevollmächtigt, Termingeschäfte mit der Zürcher Kantonalbank im Betrag von Fr im Rahmen der Besprechung mit der Zürcher Kantonalbank vom abzuschliessen (Erhöhung Darlehensbetrages um Fr gegenüber GRB Nr. 178 vom ). 2. Der Gemeinderat ist über die abgeschlossenen Verträge zu informieren.
3 FINANZEN F3 Gemeindebeiträge F3.05 Patenschaft Schweizer Berggemeinden - Zusprechung Beitrag 2013 Fr Gestützt auf die bei den Akten liegende Dokumentation der Schweizer Patenschaft für Berggemeinden wird der für 2013 budgetierte Beitrag von Fr. 10' zweckbestimmt für das Projekt der Gemeinde Centovalli TI, Intragna für die Sanierung der Strasse Palagnedra Bordei und Schutz der Strasse Moneto Monadello vor Steinschlag und Erdrutschen ausgerichtet.
4 LIEGENSCHAFTEN UND GRUNDSTÜCKE L2 Bau, Unterhalt und Einrichtungen, Erwerb, Verkauf L2.02 Einzelne Liegenschaften und Grundstücke L Neubau Kinderkrippe - Kreditabrechnung Vorprojekt - Genehmigung Mit Beschluss Nr. 187 vom bewilligte der Gemeinderat für die Projektierung des Kinderkrippenneubaus (Projektauftrag bis Volksabstimmung) für Architekten und Nebenplaner in eigener Kompetenz einen Kredit von Fr. 90' zu Lasten der Investitionsrechnung. Gemäss vorliegender Kreditabrechnung vom betragen die Bruttokosten Fr. 83' Der bewilligte Kredit wird um Fr. 6' unterschritten. 1. Die vorliegende Kreditabrechnung für die Projektierungsarbeiten für den Neubau der Kinderkrippe mit Kosten zu Lasten der Investitionsrechnung (Kto ) von Fr. 83' wird nach vorgenommener Prüfung genehmigt.
5 LIEGENSCHAFTEN UND GRUNDSTÜCKE L2 Bau, Unterhalt und Einrichtungen, Erwerb, Verkauf L2.02 Einzelne Liegenschaften und Grundstücke L Neubau Kinderkrippe - Kreditabrechnung Wettbewerb - Genehmigung Mit Beschluss Nr. 109 vom bewilligte der Gemeinderat für die Erarbeitung eines Studienauftrags für den Neubau der Kinderkrippe in eigener Kompetenz einen Kredit von Fr. 94' zu Lasten der Investitionsrechnung. Gemäss vorliegender Kreditabrechnung vom betragen die Bruttokosten Fr. 99' Der bewilligte Kredit wird um Fr. 5' überschritten. 1. Die vorliegende Kreditabrechnung für die Erarbeitung eines Studienauftrags für den Neubau der Kinderkrippe mit Kosten zu Lasten der Investitionsrechnung (Kto ) von Fr. 99' wird nach vorgenommener Prüfung genehmigt.
6 STRASSEN S4 Einzelne Strassen und Wege S4.03 Strassenbeleuchtung Reppischtalstrasse (Hüsli/Wolfenhof) Ersatz Kandelaber Nrn. 199 und 200 Kredit Fr Im Zusammenhang mit der Entfernung der Freileitungen der EKZ zwischen dem Schützenhaus und im weiteren Verlauf entlang der Reppischtalstrasse Richtung Aeugstertal müssen die Beleuchtungskörper Nrn. 199 und 200 (Höhe Hüsli/Wolfenhof) ersetzt werden. Gemäss Offerte vom der EKZ wird mit Kosten von ca. Fr gerechnet (inkl. Kostenanteil Kabeltrasse). Der Ersatz der Beleuchtungskörper sind mit den pendenten Planungen für die Erneuerung der Bushaltestellen Wolfenhof (Bauherrschaft: kantonale Baudirektion) zu koordinieren. 1. Für den Ersatz der Kandelaber Nrn. 199 und 200, Reppischtalstrasse (Hüsli/ Wolfenhof) wird ein Kredit von Fr bewilligt. 2. Das Gemeindebauamt und die EKZ werden beauftragt, die Arbeiten für den Ersatz der Kandelaber mit der Planung für die Erneuerung der Bushaltestellen Wolfenhof durch die kantonale Baudirektion zu koordinieren.
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