Urnenabstimmung vom 09. Juni 2013
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- Erika Breiner
- vor 8 Jahren
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1 Urnenabstimmung vom 09. Juni 2013 Botschaft betr. Kredit für den Ausbau und die Sanierung der Quartier- bzw. Sammelstrassen im Unterwaldhaus (Via Lieptgas, Via da Rens, Via las Caglias, Via Surpunt und Via Punt Crap) sowie die Sanierung und Ergänzung der entsprechenden Werkleitungen Kurzfassung Die Strassen im Unterwaldhaus, die Via Lieptgas, Via da Rens, Via las Caglias, Via Surpunt und Via Punt Crap sind in einem sehr schlechten Zustand und müssen zwingend saniert werden. Sie sollen nun gemäss dem Generellen Erschliessungsplan, Strassen und Fusswege, ausgebaut werden. Bei den auszubauenden Strassen handelt es sich um Quartier- bzw. Sammelstrassen. Die für den Strassenbau inkl. Landerwerb werden gemäss Baugesetz der Gemeinde Flims zwischen der Gemeinde und den Grundeigentümern aufgeteilt. Der Anteil der Gemeinde beläuft sich gemäss Baugesetz je nach Strassenklassierung zwischen 30 % und 70 %. Die für die Ergänzung und Sanierung der Werkleitungen gehen zu Lasten der Gebühreneinnahmen der entsprechenden Werke. Für den Ausbau und die Sanierung der Strassen, der Werkleitungen (Wasser/Abwasser) und der Strassenbeleuchtung inkl. Landerwerb wird ein Gesamtkredit in der Höhe von Fr. 4.9 Mio. beantragt.
2 Sehr geehrte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger 1. Ausgangslage Die Gemeinde Flims beabsichtigt, im Bereich Unterwaldhaus, die folgenden Strassen und die dazugehörigen Werkleitungen und Strassenbeleuchtung zu sanieren und auszubauen: - Via Lieptgas - Via da Rens - Via las Caglias - Via Surpunt - Via Punt Crap Auslöser für die umfassenden Sanierungs- und Ausbauarbeiten ist der sehr schlechte Zustand der Strassen und der zusätzliche Mehrverkehr durch Autofahrer und Fussgänger im Bereich Unterwaldhaus aufgrund des stetigen Ausbaus dieses Quartieres. Gemäss dem rechtsgültigen Strassen- und Fusswegplan sind die Strassen, ausser Via Punt Crap, auf 4.0 m Breite auszubauen. Die Via Punt Crap wird auf 5.0 m Breite ausgebaut. Bei den zu sanierenden Strassen handelt es sich um Quartierstrassen 1 und 2 bzw. Sammelstrassen 2. Die für die Sanierung und den Ausbau der Strassen inkl. Landerwerb werden in einem Beitragsverfahren (Perimeterverfahren) gemäss Baugesetz Art. 49 zwischen der Gemeinde und den Grundeigentümern aufgeteilt. Der Anteil der Gemeinde beläuft sich bei der Quartierstrasse 2 auf 30 %, bei der Quartierstrasse 1 auf 50 % und bei den Sammelstrassen 2 auf 70 %. Die für die Ergänzung und Sanierung der Werkleitungen gehen zu Lasten der Gebühreneinnahmen der entsprechenden Werke bzw. bei der Strassenbeleutchung zu Lasten des allgemeinen Haushaltes. Nach Annahme der Vorlage wird das Bauprojekt auf dem Bauamt öffentlich aufgelegt und das allgemeine Einspracheverfahren eröffnet. Der Ausbau der Strassen stützt sich auf den rechtsgültigem Strassen- und Fusswegplan. Zugleich erfolgt die Einleitung des Perimeterverfahrens. Die betroffenen Grundeigentümer können sich dann zum Verfahren und der Berechnung des Perimeters mittels Einsprache äussern. 2. Technischer Ausbau Der Ausbau und die Sanierung der oben erwähnten Strassen umfassen im Einzelnen folgende Anlageteile:
3 Ausbau der öffentlichen Strassen Via Lieptgas, Via da Rens, Via las Caglias und Via Surpunt mit Fundationsschicht, Randabschlüssen und Schwarzbelag inkl. Strassenentwässerung und sämtliche Anpassungen an die privaten Grundstücke und deren Zufahrten entlang der Strassen auf eine Breite von 4.00 m, Via Punt Crap auf eine Breite von 5.00 m. Allfällig nötige Beton- und Stahlbetonarbeiten und sämtliche Anpassungen und Sanierungen der Werkleitungen für die Wasser- und Abwasserversorgung sowie für das Strom- und Kommunikationsnetz inkl. der Beleuchtung werden zusammen mit den Strassenbauarbeiten ausgeführt. 3. Baukosten Die inkl. MWSt. entsprechen einer aktuellen schätzung vom Januar Im Kredit nicht enthalten sind eine allfällige Teuerung sowie die Kreditzinsen. Die Gesamtbaukosten aller Strassen inkl. Sanierung der Wasser- und Abwasserleitungen, der Strassenbeleuchtung, des Landerwerbes und der Projekt- und Bauleitung betragen insgesamt Fr und setzen sich wie folgt zusammen: Strasse Klassierung Strasse Anteil Gmd. Strassenbau Wasser Abwasser Beleuchtung Landerwerb Via Lieptgas QS 2 30% 710' ' ' ' '000.- Via da Rens QS 2 30% 430' ' ' '000.- Via las Caglias QS 2 30% 470' ' ' ' '000.- Via Surpunt QS % 830' ' ' ' '000.- Sammelstr. 2 70% Via Punt Crap Sammelstr % 320' ' ' Total 2'760' ' ' ' '000.- Nach Abzug der Beiträge der Grundeigentümer verbleiben der Gemeinde Nettokosten von rund Fr Finanzierung Die für den Strassenbau von rund Fr. 2'760'000.- werden gemäss Artikel 49 des Baugesetzes der Gemeinde Flims und gemäss rechtskräftigem Strassen- und Fusswegplan in einem Beitragsverfahren zwischen der Gemeinde und den Grundeigentümern aufgeteilt. Die Gemeinde übernimmt die Vorfinanzierung bis zum Abschluss der Bauarbeiten. Die Baukreditzinsen und eine allfällige Teuerung werden ebenfalls im Beitragsverfahren abgerechnet. Die für den zusätzlichen Landerwerb von rund Fr. 300'000.- werden ebenfalls gemäss Artikel 49 des Baugesetzes der Gemeinde Flims im Beitragsverfahren zwischen den Grundeigentümern und der Gemeinde Flims aufgeteilt. Die von rund Fr. 1'275'000.- für die Sanierung der Wasser- und der Abwasserleitungen gehen zu Lasten der Gebühreneinnahmen der entsprechenden Werke der Gemeinde Flims. Die für die Strassenbeleuchtung in der Höhe von rund Fr gehen zu Lasten der Gemeinde Flims. Für die Gesamtfinanzierung von Fr wird ein entsprechender Bankkredit aufgenommen. Nach Abzug der Beiträge der Grundeigentümer verbleiben der Gemeinde Nettokosten von rund Fr Die Abschreibungen richten sich nach den Richtlinien des Harmonisierten Rechnungsmodells HRM 2, d.h. Strassen werden bei einer festgelegten Nutzungsdauer von 40 Jahren mit jährlich 2.50 % abgeschrieben. Die Abschreibungen werden in der Anlagebuchhaltung festgehalten. Die Vermögenswerte (Finanz- und Verwaltungsvermögen), die über mehrere Jahre genutzt werden, sind in einer Anlagebuchhaltung zu führen. Die Anlagebuchhaltung ist der besondere buchhalterische Ausweis über die Anlagegüter, in welchem die detaillierten Angaben über die Entwicklung dieser Posten erscheinen. Die zusammengefassten Bestandeswerte erscheinen in der Bilanz. 5. Antrag Der Gemeindevorstand von Flims beantragt Ihnen, den Ausbauten und den Strassensanierungen im Bereich Unterwaldhaus sowie der Ergänzung und Sanierung der entsprechenden Werkleitungen, im Gesamtbetrag von Fr. 4'900'000.-, zuzustimmen. Flims, 10. April 2013 Im Namen des Gemeindevorstandes Adrian Steiger Gemeindepräsident Martin Kuratli Gemeindeschreiber
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