Traktanden der Einwohnergemeindeversammlung
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- Katharina Langenberg
- vor 8 Jahren
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1 Traktanden der Einwohnergemeindeversammlung 1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 28. November Rechenschaftsbericht über das Jahr Genehmigung der Jahresrechnung Genehmigung der Kreditabrechnung Verlegung des Sörikerbaches 5. Genehmigung der Kreditabrechnung Schulraumanalyse und Machbarkeitsstudie zum Bildungskleeblatt, Projektierungskredit und Baukredit für die Sanierung und Erweiterung des Schulhauses mit Gemeindeverwaltung und Mietwohnung 6. Genehmigung der Kreditabrechnung Ausbau des Strassenbereichs bei der Einmündung Schürrain/Dorfstrasse 7. Genehmigung der Kreditabrechnung Anpassung Dorfstrasse im Bereich Baugebiet Schürrain III 8. Genehmigung der Kreditabrechnung Ringschluss der Hydrantenleitung im Baugebiet Schürrain 9. Ermächtigung des Gemeinderates zur Veräusserung der Parzelle Nr. 290 mit Gebäude Nr. 27 (Feuerwehr-Gerätemagazin) zum Preis von Fr. 34' Orientierungen, Verschiedenes Auflage Die Unterlagen zu den einzelnen Traktanden liegen vom 27. Mai bis 10. Juni 2015 während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten in der Gemeindekanzlei zur Einsicht auf. Schalteröffnungszeiten der Gemeindekanzlei: Montag Dienstag Mittwoch Freitag Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr
2 Traktandum 1 Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 28. November 2014 Das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 28. November 2014 ist in der Einladung zur Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung ab Seite 8 abgedruckt. Der Gemeinderat beantragt, das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 28. November 2014 sei zu genehmigen. Traktandum 2 Rechenschaftsbericht über das Jahr 2014 Der Rechenschaftsbericht über das Jahr 2014 der Einwohnergemeinde ist in der Einladung zur Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung ab Seite 14 abgedruckt. Der Rechenschaftsbericht über das Jahr 2014 sei zu genehmigen. Traktandum 3 Genehmigung der Jahresrechnung 2014 Die Erläuterungen und die Jahresrechnung 2014 der Einwohnergemeinde sind in der Einladung zur Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung ab Seite 21 abgedruckt. Die Jahresrechnung 2014 der Einwohnergemeinde sei zu genehmigen.
3 Traktandum 4 Genehmigung der Kreditabrechnung Verlegung des Sörikerbaches Die Einwohnergemeindeversammlung hat am 1. Juni 2012 einen Kredit für die Verlegung des Sörikerbaches im Betrage von Fr. 365' bewilligt. Die Bruttoanlagekosten betragen Fr. 603' und die Einnahmen an Subventionen des Bundes und des Kantons Aargau belaufen sich auf Fr. 523' Die Nettoinvestition der Gemeinde Geltwil beträgt Fr. 79' Der Verpflichtungskredit belief sich auf Fr. 365' Die Kreditüberschreitung beträgt Fr. 238' Die grosse Kreditüberschreitung bei den Bruttoanlagekosten ist mit der Projekterweiterung auf den Säldacherbach begründet. Während den Bauarbeiten zur Verlegung des Sörikerbachs zeigte sich während des Hochwassers vom 10. Oktober 2012, dass auch der mit dem Sörikerbach zusammenfliessende Säldacherbach eine ungenügende Abflusskapazität aufweist. Das Projekt wurde von Bund und Kanton als dringlich eingestuft und konnte als Sofortmassnahme auf den eingedolten Abschnitt des Säldacherbachs erweitert werden. Dadurch waren befristet zusätzliche Subventionsbeiträge des Bundes erhältlich, weshalb kein Aufschub der Projekterweiterung möglich war. Ebenso war mit den höheren Subventionsbeiträgen gewährleistet, dass der Nettoinvestitionsaufwand der Einwohnergemeinde nicht höher ausfällt als mit dem Kreditbegehren bewilligt. Die detaillierte Kreditabrechnung ist auf Seite 53 abgedruckt. Gemeinderat und Finanzkommission beantragen die Genehmigung der Kreditabrechnung Verlegung des Sörikerbaches.
4 Traktandum 5 Genehmigung der Kreditabrechnung Schulraumanalyse und Machbarkeitsstudie zum Bildungskleeblatt, Projektierungskredit und Baukredit für die Sanierung und Erweiterung des Schulhauses mit Gemeindeverwaltung und Mietwohnung Die Einwohnergemeindeversammlung hat am 23. November 2007einen Kredit für eine Schulraumanalyse und Machbarkeitsstudie zum Bildungskleeblatt im Betrage von Fr. 20' bewilligt. Ebenso wurde am 23. Juni 2009 ein Kredit von Fr. 100' für den Projektierungskredit und am 18. Juni 2010 ein Baukredit für die Sanierung und Erweiterung des Schulhauses mit Gemeindeverwaltung und Mietwohnung von Fr. 2'200' bewilligt. Dies ergibt ein Gesamtkreditbetrag von Fr. 2'230' Die effektiven Ausgaben betragen Fr. 2'271' Die Kreditunterschreitung beträgt Fr. 48' Für zusätzlichen Mieterausbau wurden Fr. 2' verrechnet. Die Nettoinvestition der Gemeinde Geltwil beträgt daher Fr. 2'269' Die detaillierte Kreditabrechnung ist auf Seite 54 abgedruckt. Gemeinderat und Finanzkommission beantragen die Genehmigung der Kreditabrechnung Schulraumanalyse und Machbarkeitsstudie zum Bildungskleeblatt, Projektierungskredit und Baukredit für die Sanierung und Erweiterung des Schulhauses mit Gemeindeverwaltung und Mietwohnung.
5 Traktandum 6 Genehmigung der Kreditabrechnung Ausbau des Strassenbereichs bei der Einmündung Schürrain/Dorfstrasse Die Einwohnergemeindeversammlung hat am 23. November 2012 einen Kredit für den Ausbau des Strassenbereichs bei der Einmündung Schürrain/Dorfstrasse im Betrage von Fr. 121' bewilligt. Die Bruttoanlagekosten betragen Fr. 112' Die Kreditunterschreitung beträgt Fr. 9' Das Projekt wurde zusammen mit der privaten Erschliessung Schürrain III ausgeführt, weshalb gute Konditionen bei den Auftragsvergaben erzielt wurden. Die detaillierte Kreditabrechnung ist auf Seite 55 abgedruckt. Gemeinderat und Finanzkommission beantragen die Genehmigung der Kreditabrechnung Ausbau des Strassenbereichs bei der Einmündung Schürrain/Dorfstrasse. Traktandum 7 Genehmigung der Kreditabrechnung Anpassung Dorfstrasse im Bereich Baugebiet Schürrain III Die Einwohnergemeindeversammlung hat am 1. Juni 2012 einen Kredit für die Anpassung der Dorfstrasse im Bereich Baugebiet Schürrain III im Betrage von Fr. 165' bewilligt. Die Bruttoanlagekosten betragen Fr. 140' Die Kreditunterschreitung beträgt Fr. 24' Das Projekt wurde zusammen mit der privaten Erschliessung Schürrain III ausgeführt, weshalb gute Konditionen bei den Auftragsvergaben erzielt wurden. Die detaillierte Kreditabrechnung ist auf Seite 56 abgedruckt. Gemeinderat und Finanzkommission beantragen die Genehmigung der Kreditabrechnung Anpassung Dorfstrasse im Bereich Baugebiet Schürrain III.
6 Traktandum 8 Genehmigung der Kreditabrechnung Ringschluss der Hydrantenleitung im Baugebiet Schürrain Die Einwohnergemeindeversammlung hat am 1. Juni 2012 einen Kredit für den Ringschluss der Hydrantenleitung im Baugebiet Schürrain im Betrage von Fr. 60' bewilligt. Die Bruttoanlagekosten betragen Fr. 42' Die Kreditunterschreitung beträgt Fr. 17' Das Projekt wurde zusammen mit der privaten Erschliessung Schürrain III ausgeführt, weshalb gute Konditionen bei den Auftragsvergaben erzielt wurden. Die detaillierte Kreditabrechnung ist auf Seite 57 abgedruckt. Gemeinderat und Finanzkommission beantragen die Genehmigung der Kreditabrechnung Ringschluss der Hydrantenleitung im Baugebiet Schürrain.
7 Traktandum 9 Ermächtigung des Gemeinderates zur Veräusserung der Parzelle Nr. 290 mit Gebäude Nr. 27 (Feuerwehr-Gerätemagazin) zum Preis von Fr. 34' Das Feuerwehr-Gerätemagazin auf der Parzelle Nr. 290 an der Dorfstrasse beim Berghof wurde per 31. Dezember 2014 aufgehoben, da dieses durch die Stützpunktfeuerwehr Muri nicht mehr benötigt wird. Da die Einwohnergemeinde keinen Verwendungszweck für das Gebäude hat und dieses für eine Umnutzung saniert werden müsste, ist die Veräusserung der Parzelle Nr. 290 mit Gebäude Nr. 27 beabsichtigt. Die Einwohnergemeinde verfügt zudem mit dem Mehrzwecksaal im Schul- und Gemeindehaus über genügend Räumlichkeiten für die Bevölkerung. Aufgrund einer Schätzung vom 9. März 2015 ist der Verkehrswert auf Fr. 29' bewertet worden. Für den Kauf der Parzelle Nr. 290 liegt ein Kaufangebot von Herrn Josef Ithen vor. Er unterbreitet der Einwohnergemeinde das Kaufangebot von F. 34' Im weiteren werden die durch den Verkauf entstehenden Grundbuch- und Notariatsgebühren durch die Käuferschaft übernommen. Gestützt auf die Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Geltwil vom 16. Dezember 2004 fällt der Abschluss von Verträgen über den Erwerb, die Veräusserung und den Tausch von Grundstücken grundsätzlich in die Zuständigkeit der Gemeindeversammlung. Die Kompetenzsumme des Gemeinderates von Fr. 20' wird mit dem vorliegenden Verkaufsgeschäft überschritten. Es wird beantragt, dem Gemeinderat sei die Ermächtigung zur Veräusserung der Parzelle Nr. 290 mit Gebäude Nr. 27 zum Preis von Fr. 34' zu erteilen. Geltwil, 4. Mai 2015 GEMEINDERAT GELTWIL Der Gemeindeammann: Die Gemeindeschreiberin: Daniel Appert Susanne Zemp
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