Gemeinde Schwaderloch

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1 Gemeinde Schwaderloch Voranschlag 2013 Einwohnergemeindeversammlung Foto (sep. Eingabe) beim Schulhaus 28. November 2012 Einwohnergemeindeversammlung: Uhr

2 Einladung zur Einwohnergemeindeversammlung Schwaderloch vom Mittwoch, 28. November 2012 Kaffeestube (Untergeschoss Turnhalle) Traktanden 1. Genehmigung Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 23. Mai Genehmigung Protokoll der ausserordentlichen Einwohnergemeindeversammlung vom 11. September Kauf Grundstück Parzelle Nr. 135, 1'808 m², Kaufpreis von Fr pro m²; Erteilung eines Kaufmandats an den Gemeinderat. 4. Sanierung Schulstrasse, elektrische Erschliessung; Genehmigung Kredit von Fr Gemeindeverband Bevölkerungsschutz Zurzibiet; Genehmigung der Satzungen. 6. Genehmigung Kreditabrechnung; Wasserverbund Leibstadt Schwaderloch; Kredit: Fr. 1'465' vom 18. Mai Voranschlag 2013; Beratung und Beschlussfassung. 8. Verschiedenes. Auflage der Versammlungsakten Die Akten der Einwohnergemeindeversammlung wie auch die Protokolle von der Einwohnergemeindeversammlung vom 23. Mai 2012 und der ausserordentlichen Einwohnergemeindeversammlung vom 11. September 2012 liegen in der Gemeindekanzlei vom Mittwoch, 14. November 2012 bis Dienstag, 27. November 2012, während den ordentlichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme auf. Alle Stimmberechtigten sind freundlich eingeladen, während dieser Zeit in die Akten Einsicht zu nehmen.

3 Erläuterungen und Anträge zur Einwohnergemeindeversammlung Traktandum 1 Genehmigung Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 23. Mai 2012 Das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 23. Mai 2012 liegt während der Auflagefrist in der Gemeindekanzlei Schwaderloch zur Einsichtnahme auf. Auf Verlangen wird es den Interessenten zugestellt. Gemäss 1 lit. a der Gemeindeordnung der Gemeinde Schwaderloch vom 12. Dezember 1980 obliegt der Finanzkommission die Prüfung des Protokolls. Die Kommission hat deshalb das Protokoll auf seine Vollständigkeit geprüft und für in Ordnung befunden. Das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 23. Mai 2012 sei zu genehmigen. Traktandum 2 Genehmigung Protokoll der ausserordentlichen Einwohnergemeindeversammlung vom 11. September 2012 Das Protokoll der ausserordentlichen Einwohnergemeindeversammlung vom 11. September 2012 liegt während der Auflagefrist in der Gemeindekanzlei Schwaderloch zur Einsichtnahme auf. Auf Verlangen wird es den Interessenten zugestellt. Gemäss 1 lit. a der Gemeindeordnung der Gemeinde Schwaderloch vom 12. Dezember 1980 obliegt der Finanzkommission die Prüfung des Protokolls. Die Kommission hat deshalb das Protokoll auf seine Vollständigkeit geprüft und für in Ordnung befunden. Das Protokoll der ausserordentlichen Einwohnergemeindeversammlung vom 11. September 2012 sei zu genehmigen.

4 Traktandum 3 Kauf Grundstück Parzelle Nr. 135, Fläche 1'808 m², Kaufpreis Fr pro m²; Erteilung eines Kaufmandats an den Gemeinderat. Am 27. April 2012 informierte das Eidgenössische Finanzdepartement, Bundesamt für Bauten und Logisitik BBL, Liegenschaften, den Gemeinderat über den Verkauf der Parzelle Nr. 135 an der Schulstrasse in Schwaderloch. Das Grundstück weist eine Fläche von 1'808 m² auf und befindet sich in der Landwirtschaftszone an der Schulstrasse westlich der ehemaligen Geflügelfarm. Der Verkauf erfolgt in der Regel an den/die Meistbietende/n, wobei, konkurrenzfähige Angebote vorbehalten, die öffentliche Hand (Standortkanton und Standortgemeinde) in erster Priorität berücksichtigt wird. In einer ersten Angebotsrunde bot der Gemeinderat für das Grundstück einen Quadratmeterpreis von Fr , d.h. total Fr. 7' In einer zweiten Angebotsrunde erhöhte sich der Kaufpreis auf Fr pro m², d.h. auf total Fr. 13' Am 3. Juli 2012 teilte das Bundesamt für Bauten und Logistik mit, dass der Verkauf der Parzelle mit folgenden Auflagen verbunden ist: - Vereinbarung einer 50 % Gewinnbeteiligung für die Dauer von 25 Jahren - Vorkaufsrecht an Herr Gotthard Knecht - Verpachtung der Parzelle für weitere 6 Jahre an Herr Gotthard Knecht - Landpreis Fr pro m² Die Gemeinde Schwaderloch verfügt nur über wenige Grundstücke. Der Gemeinderat vertritt die Ansicht, dass es langfristig Sinn macht ein Grundstück zu diesen Konditionen zu erwerben. Der Kauf von Grundstücken liegt gemäss 6 Abs. 2 lit. b) der Gemeindeordnung vom 24. Oktober 2008 in der Kompetenz der Gemeindeversammlung, sofern sie den Betrag von Fr. 10' pro Fall übersteigt. Die Einwohnergemeindeversammlung wolle dem Gemeinderat das Mandat zum Kauf des Grundstücks, Parzelle Nr. 135, mit einer Fläche von 1'808 m² zum Kaufpreis von Fr pro m² erteilen. Traktandum 4 Sanierung Schulstrasse, elektrische Erschliessung; Genehmigung Kredit von Fr. 170' Im Zusammenhang mit der Sanierung Schulstrasse beauftragte der Gemeinderat die Elektra Mettauertal mit der elektrischen Erschliessung und dem Bau der dafür notwendigen Infrastruktur. Mit der Gesamtplanung und Koordination der elektrischen Versorgung wurde das Büro Waldburger Ingenieure beauftragt.

5 Der Kostenteiler für die elektrische Erschliessung ergibt sich wie folgt: Gesamtkosten Davon auf die Feinerschliessung nicht bebauter Flächen: CHF 428' der Parzellen in der Schulstrasse rund (11'400 m²) CHF 104' der Parzellen im Mittlerer Boden/Strassacker (6'670 m²) CHF 65' Auf die EMU entfallende Kosten (exkl. MWST) Auf die Gemeinde entfallende Kosten (exkl. MWST) CHF 259' CHF 169' Mit der Erschliessung werden die Voraussetzungen geschaffen, um die Kapazität für die elektrische Versorgung für die zukünftigen Bauten sicherzustellen. Die Sanierungsarbeiten können mit den Strassenbau- und übrigen Werkleitungsarbeiten koordiniert werden. Die Einwohnergemeindeversammlung wolle dem Kredit in Höhe von Fr. 170' für die elektrische Erschliessung der Schulstrasse zustimmen. Traktandum 5 Gemeindeverband Bevölkerungsschutz Zurzibiet; Genehmigung der Satzungen. Ausgangslage Auf Basis eines vorgelegten Berichtes Vision und Idee Analyse, Beurteilung und Antrag zur Vorbereitung der Umsetzung Bevölkerungsschutz Zurzibiet vom Februar 2012 erteilten alle 25 Gemeinderäte aus dem Zurzibiet der Arbeitsgruppe den Auftrag, die Zusammenlegung der beiden Zivilschutzorganisationen und der beiden Regionalen Führungsorgane Studenland und Aare- Rhein vorzubereiten. Als Ziel wurde gesetzt, das neue Konzept auf den 1. Januar 2013 umzusetzen. Arbeitsgruppe Die eingesetzte Arbeitsgruppe besteht aus folgenden Personen: Stefan Widmer Präsident Verband Aare-Rhein, Vizeammann Leuggern Meinrad Moser Präsident Verband Studenland, Vizeammann Bad Zurzach Bruno Rigo Vizeammann Böttstein Markus Burri Gemeinderat Endingen Peter Hirt Kommandant ZSO Aare-Rhein Godi Jud Kommandant ZSO Studenland Kim Kuhn Chef RFO Aare-Rhein Roland Indermühle Chef RFO Studenland, Leiter Arbeitsgruppe Guido Beljean Sektionsleiter Zivilschutz AMB Martin Stirnemann Fachspezialist AMB Claudia Widmer Zivilschutzstelle Aare-Rhein, Protokoll Mario Hüsler Leiter Finanzen Leuggern Mario Walde Leiter Finanzen Bad Zurzach

6 Die Arbeitsgruppe hat sämtliche Vorbereitungsarbeiten innerhalb weniger Monate pflichtbewusst und sehr effizient erledigt. An dieser Stelle wird der Arbeitsgruppe für den sehr engagierten und grossen Einsatz bestens gedankt. Das Wichtigste in Kürze Die Zusammenlegung der beiden Organisationen zu einer grösseren Einheit passt in das Zukunftsleitbild von Kanton und Bund. Kosten, Rekrutierung, Schlagkraft und die Führung sollen mit weniger, aber grösseren Organisationen und Regionen optimiert werden. Unter dem Namen Gemeindeverband Bevölkerungsschutz Zurzibiet soll der Bevölkerungsschutz im Allgemeinen, die Zivilschutzorganisation und das Regionale Führungsorgan für 25 Gemeinden im Zurzibiet organisiert und geführt werden. Der Gemeindeverband mit Sitz in Leuggern wird durch eine Abgeordnetenversammlung und durch einen 9-köpfigen Vorstand geführt. Ein Gemeindeverband mit Abgeordnetenversammlung und einem Vorstand bildet die beste Plattform für die Führung einer solchen Organisation. Für die Gemeinden soll die Vertretung in der Abgeordnetenversammlung keine zusätzliche personelle und zeitliche Belastung werden. Deshalb soll jede Gemeinde nur einen Vertreter stellen. Kleinere und grössere Gemeinden können gemeinsam ein Vorstandsmitglied bestimmen. Abgeordnete wie auch Vertreter im Vorstand müssen, mit Ausnahme des Präsidenten, einem Gemeinderat angehören. Als Präsident wird Meinrad Moser vorgeschlagen. Für das Zurzibiet wird eine Zivilschutzorganisation vom Typ 3 mit ca. 380 Angehörigen zusammengestellt. Ausrüstung und Material werden in verschiedenen Anlagen in der ganzen Region verteilt. Der Hauptführungsstandort ist der Kommandoposten in Bad Zurzach. Als Kommandant wird Peter Hirt vorgeschlagen. Das Regionale Führungsorgan wird mit einem Bestand von ca. 20 Angehörigen inkl. Stellvertretungen seine Arbeit und Aufgaben aus dem Kommandoposten in Endingen erfüllen. Als Chef RFO wird Roland Indermühle vorgeschlagen. Für die Zivilschutzorganisation und das Regionale Führungsorgan wird eine gemeinsame Rechnung geführt. Budget und Rechnungspositionen werden jeweils im Detail aufgeführt. Trotz grösseren, bereits eingeplanten Investitionen beim Zivilschutz, einmaligen Ersatzinvestitionen und angepassten Entschädigungen weist das Budget 2013 einen tieferen Betrag als die Summe beider Organisationen des Jahres 2012 aus. Nach Abschluss der Materialaufrüstung im Zivilschutz und unter Vorbehalt noch nicht bekannter neuer Ausgaben sollten die Gesamtausgaben ab dem Jahr 2016 noch weiter sinken. Umsetzung Die Satzungen des Gemeindeverbandes Bevölkerungsschutz Zurzibiet müssen von allen Gemeindeversammlungen der 25 Zurzibieter Gemeinden genehmigt werden. Nach Eintreten der Rechtskraft aller Gemeindeversammlungsbeschlüsse findet im Januar 2013 die 1. Vorstandssitzung statt, damit die in den Zuständigkeitsbereich des Vorstandes fallenden Beschlüsse für den operativen Start des neuen Bevölkerungsschutzverbandes Zurzibiet, welcher rückwirkend auf den 1. Januar 2013 erfolgen soll, gefällt werden können. Die Einwohnergemeindeversammlung wolle die Satzungen des Gemeindeverbands Bevölkerungsschutz Zurzibiet genehmigen.

7 Traktandum 6 Genehmigung der nachstehenden Kreditabrechnung Kreditabrechnung Verpflichtungskredit CHF 1'465'000 Objekt Beschluss der Gemeindeversammlung Bruttoanlagekosten und Kreditvergleich Zusammenschluss mit Wasserversorgung Leibstadt Bruttoanlagekosten 2000 CHF 12' Verpflichtungskredit gemäss Gemeindeversammlungsbeschluss Ausbauverzicht (Aenderung des Bauvorhabens) ' ' ' ' ' ' ' CHF 978' '465' Kreditunterschreitung -486' Nettoanlagekosten Bruttoanlagekosten CHF 978' Beitrag Gemeinde Leibstadt 25' Einnahmen (Aarg. Versicherungsamt) 59' Andere Beiträge 15' Nettoinvestition zu Lasten der Gemeinde 879' Schwaderloch, 1. Oktober 2012 Für die Richtigkeit: Der Finanzverwalter: Die Gemeindeversammlung wolle die Kreditabrechnung des Zusammenschlusses mit der Wasserversorgung Leibstadt genehmigen.

8 Traktandum 7 Voranschlag 2013; Beratung und Beschlussfassung Die Erläuterungen zum Voranschlag 2013 sowie der Antrag zur Genehmigung mit einem unveränderten Steuerfuss von 126 % ist im Vorbericht zum Voranschlag abgedruckt. Der Gemeinderat Schwaderloch beantragt der Einwohnergemeindeversammlung, es sei der Voranschlag 2013 mit einem unveränderten Steuerfuss von 126 % zu genehmigen Schwaderloch, 8. Oktober 2012 NAMENS DES GEMEINDERATES SCHWADERLOCH Gemeindeammann: Gemeindeschreiber: Rolf Häusler Rolf Walker

9 P.P Leibstadt Stimmrechtsausweis für die Gemeindeversammlung vom Mittwoch, 28. November 2012, in der Kaffeestube (Untergeschoss Turnhalle) (Abtrennen und beim Eingang zum Versammlungslokal abgeben)

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