11. Sitzung vom 18. Juni 2012 INHALTSVERZEICHNIS

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1 GEMEINDERAT 11. Sitzung vom 18. Juni 2012 INHALTSVERZEICHNIS Geschäfte Beschlüsse Vernetzungsprojekt Phase 2/Überarbeitung und Übernahme in Amtl. Vermessung Entwurf Vereinb. zur Zusammenarbeit zw. Gemeinden/Kt. Zürich/Bereich E-Government VRSG/Zusatzanwendung edossier basic zur Basisleistung VRSG WEG/Kredite Schulanlagen Loomatt und Dorf/Renovation Aussenhülle/Kreditabrechnungen Postautolinie 237/Verlängerung Versuchsbetrieb/Genehmigung Vertrag mit ZVV

2 Bauplanung, Natur- und Heimatschutz B1 Natur- und Heimatschutz, Denkmalpflege B1.3 Einzelne Schutzgebiete, Objekte und Aktionen B1.3.2 Vernetzungsprojekt Phase 2 ( ) Überarbeitung und Übernahme in die Amtliche Vermessung Kreditabrechnung - Genehmigung Mit Beschluss Nr. 58 vom bewilligte der Gemeinderat für die Überarbeitung des Vernetzungsprojektes nach den Richtlinien 2008 von Bund und Kanton einen Kredit von Fr. 32' zu Lasten der Investitionsrechnung Mit Beschluss Nr. 1 vom bewilligte der Gemeinderat zu Lasten der Investitionsrechnung 2010 einen Nachtragskredit für die Übernahme in die Amtliche Vermessung von Fr. 11' (inkl. MwSt). Gemäss vorliegender Kreditabrechnung vom betragen die Nettokosten Fr. 25' Der bewilligte Kredit wird um Fr. 17' unterschritten. Die Kostenunterschreitung ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass alle Sitzungsgelder der LEK-Kommission in den Laufenden Rechnungen verbucht worden sind. Zudem ist von der Zürcher Planungsgruppe Knonaueramt ein zusätzlicher Beitrag für die Initialisierung zugesprochen worden. Der Kanton Zürich hat aus dem Natur- und Heimatschutz Fonds ebenfalls einen Beitrag geleistet. 1. Die vorliegende Kreditabrechnung für die Überarbeitung des Vernetzungsprojektes Phase 2 sowie die Übernahme in die Amtliche Vermessung mit Gesamtkosten zu Lasten der Investitionsrechnung von Fr. 25' werden nach vorgenommener Prüfung genehmigt.

3 Datenverarbeitung D1 Einführung, Organisation, Programmierung D1.2 Entwurf Vereinbarung zur Zusammenarbeit zwischen Gemeinden und Kanton Zürich im Bereich E-Government - Vernehmlassung Mit Schreiben vom lädt die Staatskanzlei des Kantons Zürich zur Vernehmlassung zum Entwurf der Vereinbarung zur künftigen Zusammenarbeit Gemeinden und Kanton Zürich im Bereich E-Government ein. Um E-Government wirtschaftlicher weiterentwickeln und das grosse Synergien- Potenzial nutzen zu können, ist eine stärkere Zusammenarbeit zwischen Kanton und Gemeinden notwendig. Die Staatskanzlei führt unter der Leitung der Stabsstelle E-Government ein Projekt durch, um Inhalte und Form der künftigen Zusammenarbeit zwischen Gemeinden und Kanton festzulegen. Die Projektorganisation besteht aus Vertretern der Gemeinden, deren Verbänden (GPV, VZGV, IG ICT) und den Direktionen des Regierungsrates. Es ist geplant, die E- Government-Zusammenarbeit mittels einer Vereinbarung zwischen Kanton und Gemeinden zu verankern. Darin sind allgemeine Grundsätze, das Vorgehen bei der Projektumsetzung sowie die Organisation und Finanzierung festgehalten. Über die Einzelheiten wird auf die bei den Akten liegende Dokumentation verwiesen. Der leitende Ausschuss des Verbandes der Gemeindepräsidenten des Kantons Zürich hat sich mit Schreiben vom , der Verein Zürcher Gemeindeschreiber und Verwaltungsfachleute mit Schreiben vom vernehmen lassen. Der Gemeinderat schliesst sich den beiden Beurteilungen an und ist bereit, die Vereinbarung - mit den Änderungsbegehren gemäss Vernehmlassung - zu gegebener Zeit zu unterzeichnen. 1. Im Zusammenhang mit der Vernehmlassung zur künftigen Zusammenarbeit zwischen Gemeinden und Kanton Zürich im Bereich E-Government schliesst sich der Gemeinderat den Stellungnahmen des Verbandes der Gemeindepräsidenten des Kantons Zürich und des Vereins Zürcher Gemeindeschreiber und Verwaltungsfachleute an.

4 Datenverarbeitung D1 Externe Dienstleistungen D1.4 Verwaltungsrechenzentrum St. Gallen (VRSG) Zusatzanwendung "edossier basic" zur Basisleistung VRSG WEG - Kredite Das Verwaltungsrechenzentrum St. Gallen (VRSG) bietet die Zusatzanwendung "edossier basic" zur Basisleistung VRSG WEG Wasser, Elektrizität und Gas an. Damit können sogenannte "edossiers" (z. B. als PDF) für Gebührenrechnungen erfasst und objektgerecht hinterlegt werden. Damit wird die digitale Aktenarchivierung optimiert. Das System hat sich bei der Finanzverwaltung bewährt und ist eine hilfreiche Zusatzanwendung. Die einmaligen Kosten (inkl. MwSt.) für die Einführung betragen gemäss Offerte vom rund Fr ; hinzu kommen jährliche Betriebs- und Anwenderkosten von Fr sowie Speicherplatzkosten von Fr /Gb. 1. Für die Einrichtung der Zusatzanwendung "edossier basic" zur Basisleistung VRSG WEG Wasser, Elektrizität und Gas werden im Sinne der Erwägungen folgende Kredite (inkl. MwSt.) bewilligt: einmalig: Fr jährlich wiederkehrend: Fr sowie Fr /Gb

5 Liegenschaften L2 Einzelne Liegenschaften und Grundstücke L2.2 Bau, Renovation, Einrichtungen, Unterhalt L2.2.1 Schulanlagen Loomatt und Dorf - Renovation Aussenhülle Gemeindehaus/öffentliche Gebäude - Umsetzung Behindertengesetz - Kreditabrechnungen - Genehmigung Mit Beschluss Nr. 137 vom bewilligte der Gemeinderat für die werterhaltenden Massnahmen in den Schulanlagen Loomatt und Dorf einen Kredit von Fr. 57' zu Lasten der Investitionsrechnung sowie für die Massnahmen zur Umsetzung des Behindertengesetzes im Gemeindehaus einen Kredit von Fr. 25'000.--, (inkl. MwSt). Gemäss vorliegender Kreditabrechnung vom betragen die Bruttokosten für die werterhaltenden Massnahmen der Schulanlagen (Konto ) Fr. 55' Der bewilligte Kredit wird um Fr. 1' unterschritten. Für die Massnahmen zur Umsetzung des Behindertengesetzes im Gemeindehaus (Konto ) betragen die Bruttokosten gemäss Kreditabrechnung Fr. 18' Der bewilligte Kredit wird um Fr. 6' unterschritten. 1. Die vorliegenden Kreditabrechnungen für die werterhaltenden Massnahmen in den Schulanlagen Loomatt und Dorf sowie für die Massnahmen zur Umsetzung des Behindertengesetzes im Gemeindehaus mit Gesamtkosten zu Lasten der Investitionsrechnung von Fr. 73' werden nach vorgenommener Prüfung genehmigt.

6 Verkehr und Kommunikation V1 Postauto, Postkurse V1.5 Betrieb, Fahrplan V1.5.2 Postautolinie 237 (Birmensdorf - Stallikon - Bonstetten) Verlängerung Versuchsbetrieb - Genehmigung Vertrag mit ZVV Protokollvorgang: GRB Nr. 308 vom und Nr. 63 vom Am hat die Gemeindeversammlung die Vorlage für die Verlängerung des 3-jährigen Postautoversuchsbetriebs auf der Strecke Birmensdorf - Stallikon - Bonstetten um ein weiteres Jahr angenommen (Fahrplanjahr 2013, ). Mit Schreiben vom unterbreitet der Zürcher Verkehrsverbund (ZVV) den Vertrag über die Bestellung von Verkehrsleistungen im Sinne von 20 des Gesetzes über den öffentlichen Personenverkehr (PVG, LS 740.1). Gegenstand des Vertrages ist die Verlängerung der Finanzierung der Linie 237 um ein Jahr. Dazu gehören auch drei verbleibende Schülerkurse zwischen Stallikon und der Sekundarschule Bonstetten, welche aus Kapazitätsgründen weiterhin geführt werden müssen. Nach Abzug des Kostenanteils ZVV (Fr. 100'000.--) und des Einnahmenanteils (10 %) beträgt der Beitrag an den ZVV Fr pro Jahr. Die Kosten für die separaten Schülerkurse (Fr. 78'756.--/Jahr) sind der Sekundarschulgemeinde nach Massgabe des GRB Nr. 140 vom jährlich in Rechnung zu stellen. Die Gemeinde Birmensdorf wird sich wiederum mit Fr. 24' an den Kosten beteiligen (vgl. GRB Nr vom ). Der vorliegende Vertrag ist für die Fahrplanperiode 2013 gültig. Er ist im Sinne des Gemeindeversammlungsbeschlusses vom zu genehmigen. 1. Der Vertrag mit dem Zürcher Verkehrsverbund (ZVV) über Verkehrsleistungen im Sinne von 20 PVG (Postautolinie 237 / Birmensdorf - Stallikon - Bonstetten, Fahrplanjahr 2013) wird genehmigt.

7 2. Im Sinne des Gemeindeversammlungsbeschlusses vom wird beim Zürcher Verkehrsverbund (ZVV) gemäss Ziffer 8 des Vertrages vom über die Bestellung von Verkehrsleistungen im Sinne von 20 des Gesetzes über den öffentlichen Personenverkehr (PVG, LS 740.1) fristgerecht die Übernahme der Fahrplanleistungen der Linie 237 in das reguläre ZVV-Angebot auf die Fahrplanperiode 2014/15 (ab Dezember 2013) beantragt. Sollte die Übernahme der Fahrplanleistungen der Linie 237 in das reguläre ZVV-Angebot aus Mangel an finanziellen Mitteln weiterhin nicht möglich sein, wird der ZVV dringlich ersucht, ab Fahrplanjahr 2014/15 eine finanzierbare Variante mit einer adäquaten Linienführung in das ZVV-Angebot zu übernehmen.

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