Übernahme der Quartierstrassen Sagimatt (Sagi-, Linden- und Fichtenstrasse)
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- Eugen Becker
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1 Seite 95 Traktandum 7 Übernahme der Quartierstrassen Sagimatt (Sagi-, Linden- und Fichtenstrasse) 1. Ausgangslage Mit Schreiben vom 28. Juni 2002 gelangten die Grundeigentümer (Spillmann AG und Alfred Müller AG) der Quartierstrassen Sagimatt an die Einwohnergemeinde Baar betreffend Übernahme der Sagi- und Lindenstrasse, GS Nr. 672, sowie der Fichtenstrasse, GS Nr. 3633, durch die Gemeinde. Die Kommission, welche sich mit der Öffentlicherklärung von Strassen und Wegen auseinandersetzte, hat vorgeschlagen, diese Strassen mit den dazugehörenden Fusswegen öffentlich zu erklären. In der Zwischenzeit konnten auf den bereits erstellten Fusswegen die fehlenden Fusswegrechte zugunsten der Einwohnergemeinde eingeräumt werden. Bereits im Rahmen der Quartiergestaltungsplanung Sagimatt wurde das Strassenprojekt, umfassend den Bügel Sagi-, Linden- sowie die Fichtenstrasse, im Hinblick auf eine allfällige Übernahme durch die Gemeinde mit den Verantwortlichen der Abteilung Planung / Bau vorbesprochen. Die realisierten Quartierstrassen mit den dazugehörenden Fusswegen entsprechen dem gemeindlichen Strassenreglement und können daher durch die Gemeinde übernommen werden. Im nachfolgenden Plan sind die zu übernehmenden Strassenflächen gelb und die öffentlichen Wege blau markiert. 2. Sagistrasse Die Sagistrasse beginnt ab der Einmündung Zugerstrasse bei der Zufahrt zur Tankstelle OK Coop und McDonald s Familienrestaurant und ist ca. 120 Meter lang. Die Fahrbahn weist eine Breite von 7.00 Meter auf. Entlang dieses Strassenstückes sind beidseits Trottoire von 2.00 Meter Breite realisiert worden, für welche öffentliche Wegrechte eingeräumt wurden. Diese Strasse dient im Weiteren zur späteren Erschliessung der noch unüberbauten Parzellen entlang des Bahndammes. 3. Lindenstrasse Die Lindenstrasse beginnt ab der Sagistrasse und mündet zwischen den Liegenschaften Zugerstrasse Nr. 74 und Nr. 76 wieder in die Zugerstrasse ein. Die Lindenstrasse hat eine Länge von ca. 220 Meter und weist eine Fahrbahnbreite von 6.00 Meter auf. Der Einbau des fehlenden Deckbelages auf der Linden- sowie auf der Sagistrasse hat nach Überbauung der GS Nrn und 578 zulasten der heutigen Eigentümer zu erfolgen. Entlang des Strassenteilstückes von der Zugerstrasse Nr. 74 bis zur Liegenschaft Lindenstrasse Nr. 15 ist ein 2.00 Meter breites Trottoir angebaut worden. Eine 3.00 Meter breite öffentliche Fusswegverbindung zwischen der Liegenschaft Lindenstrasse Nr. 15 bis zur Sagistrasse wurde an Stelle eines Trottoirs realisiert. Die Fusswegrechte zugunsten der Öffentlichkeit sind hier ebenfalls geregelt. 4. Fichtenstrasse Die Fichtenstrasse ist eine Querverbindung von der Sagi- zur Lindenstrasse. Die sanierte Strasse weist eine Breite von 6.00 Meter auf und dient vor allem der Erschliessung der Liegenschaften Fichtenstrasse Nr. 2 bis Fichtenstrasse Nr. 10 sowie als Zufahrt zur Tiefgarage. Zusätzlich werden die auf der Westseite liegenden Parkplätze der Liegenschaften Zugerstrasse Nr. 70 bis Nr. 74 über diese Strasse erschlossen. Die Fusswegverbindung von der Sagi- zur Lindenstrasse wird ebenfalls durch einen öffentlichen ca Meter breiten losgelösten Fussweg gewährleistet.
2 Seite Kanalisation Meteorleitungen (MW) Mit Übernahme der Sagi-, Linden- und Fichtenstrasse wird ebenfalls die dazugehörende neu erstellte Strassenentwässerung beziehungsweise Meteorwasserleitung durch die Gemeinde übernommen. Das anfallende Regenwasser wird dabei in den Göblibach eingeleitet und belastet das gemeindliche Kanalisationsnetz nicht. Vorgängig sind sämtliche Leitungen zu spülen und in tadellosem Zustand zu übergeben. Schmutzwasserleitungen (SW) Die Schmutzwasserleitungen sowie das Pumpensystem mit Druckleitung verbleiben nach wie vor im Privateigentum. 6. Vertragliche Regelung Die im Zusammenhang mit der Strassenübernahme erforderliche Abtretung der Strassenparzellen, Zusicherung der Fusswegrechte und der Realisierung des fehlenden Deckbelages, sind vertraglich zu regeln und im Grundbuch zulasten der Gesuchsteller einzutragen. 7. Neubau Lichtsignalanlage Zuger- / Sagistrasse Es ist vorgesehen, die Zuger- / Baarerstrasse zu einer leistungsfähigen OeV-Achse auszubauen. Seitens der kantonalen Baudirektion ist im 2004 die Realisierung einer Lichtsignalanlage (LSA) geplant und ein entsprechender Kantonsratsbeschluss ist in Vorbereitung. Dadurch wird ein wesentlicher Beitrag geleistet für die Verkehrssicherheit auf einer stark befahrenen Strasse. Auch für den Knoten Zuger- / Grabenstrasse ist eine LSA geplant, um letztendlich eine Koordination der Lichtsignalanlagen auf der Zugerstrasse zwischen Göbli (Zug) und Neufeld (Baar) zu ermöglichen. Mit Lichtsignalanlagen lässt sich der Bus besser in den starken Verkehr eingliedern. Die Realisierung der LSA erfolgt in Absprache und zulasten des Kantons Zug und der Gemeinde Baar. Antrag Der Übernahme der Sagi-, Linden- und Fichtenstrasse mit Strassenentwässerung durch die Einwohnergemeinde Baar sei zuzustimmen und der Gemeinderat sei zu ermächtigen, die entsprechend notwendigen Verträge abzuschliessen.
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