LKW Preisliste 3/2011

Ähnliche Dokumente
LKW PREISLISTE 1/2015

ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma CREAVAC Creative Vakuumbeschichtung GmbH

LKW PREISLISTE 2/2011

Allgemeine Geschäftsbedingungen. der CAT Clean Air Technology GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen gültig ab

2.4 Für Lieferungen von NE-Metallen gelten die Usancen des Metallhandels; hrsg. vom VDM e.v. in der jeweils gültigen Fassung

(1) Alle Angebote, Kaufverträge, Lieferungen und Dienstleistungen aufgrund von

Verkaufs- und Lieferbedingungen. der Firma Hofer Textilveredelungs GmbH

AGB s. Allgemeine Geschäftsbedingungen zur ausschließlichen Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Übernehmer. 1. Geltungsbereich...

Katalog Innensechskantschrauben aus Stahl, vergütet. Kapitel 5. Mengenrabatte erfahren Sie unter Fon: oder Fax:

Allgemeine Geschäftsbedingungen der MR SecurityPartner GmbH & Co. KG

Allgemeine Geschäftsbedingungen der GiS Gesellschaft für Informatik und Steuerungstechnik mbh

Allgemeine Geschäftsbedingungen Heizöl- und Diesellieferungen

Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen

2. Bis zur Annahme bzw. Erteilung einer Auftragsbestätigung sind die Angebote von TERLATEC ENGINEERING GmbH freibleibend.

Effektives Kosten- und Reifenmanagement für Ihren Fuhrpark

Katalog Unterlegscheiben. aus Stahl. Kapitel 8. Mengenrabatte erfahren Sie unter Fon: oder Fax:

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER FIRMA LUDORFF - COMPUTER GbR

PKW TRANSPORTER PREISLISTE 2/2014 WINTERREIFEN GÜLTIG AB 15. MAI 2014 FÜR DEUTSCHLAND UND ÖSTERREICH

Gipsformen-Katalog 06/2017

V. (ZDK) Stand: 05/2008. I. Zahlung

Katalog Stifte und Nieten. Kapitel 10. Mengenrabatte erfahren Sie unter Fon: oder Fax:

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der. Ingenia Dienstleistung Beratung Management GmbH

Wie man mit einem Vertrag mit einem großen Unternehmen Geld verdient

Allgemeine Einkaufsbedingungen der Gräff GmbH, Troisdorf, Bonner Str. 54

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Kaufvertrag. 1 Pflichten des Verkäufers. 1a Kaufgegenstand. 1b Erfüllungsort und Gefahrtragung. 1c Lieferzeit bzw. -termin

2 Rügepflicht des Auftraggebers, Kostentragung bei unberechtigter Mängelrüge

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der TECNOLUMEN GmbH & Co. KG Lötzener Straße 2 4, Bremen

in speicherbarer und ausdruckbarer Fassung kostenlos abgerufen werden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Private Label Herstellungsaufträge PAVO Aperitif-Sticks, Marco Sbaiz Kirchenplatz Weitra Stand 1.1.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER LANNEWEHR & THOMSEN GMBH & Co. KG, SCHWACHHAUSER HEERSTRASSE 339, BREMEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Endkunden (B2C)

Verkaufsbedingungen der DEHU Anlagen- und Maschinenbau GmbH, Breitenbacher Straße 04, Ehringshausen ab

Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen. der Fa. Dreyer GmbH, Lengerich

Allgemeine Verkaufsbedingungen für die Limes Logistik GmbH & Co. KG

Dankwardt. Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen. Aerosols Liquids. Processing Filling Packaging Full-Service

Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Salzburger Land Tourismus GmbH als Auftragnehmerin ihrer Business-Partner

Ihr Ansprechpartner für Ihre Bestellung oder Fragen ist Herr Christoph Lerch, zu erreichen unter der Adresse:

Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER LIMELIGHT VERANSTALTUNGSTECHNIK GmbH ( LIMELIGHT )

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Iris Weinmann Consulting. Mittelstadtstr Rottweil Steuernummer DE

Allgemeine Geschäftsbedingungen. für Dienstleistungen der Firma. MS Reinigung & Handel. Stefan Münst. Ginsterweg 11.

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass wir diese ausdrücklich als verbindlich bezeichnet haben.

NTEC. Schul terschraube ISO September 201 5

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen Firma MLPolymer GmbH

2. Ein Vertrag kommt mangels besonderer Vereinbarung erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Verkäufers zu Stande.

Kaufvertrag. Keller Maschinen AG, Basel, Schweiz, nachfolgend Verkäufer,

Mietbedingungen für Baustellen- und Verkehrsabsicherungsgeräte der Firma Sauer GmbH & Co. KG Kirschbüchel 5, Straßenhaus

Stand: 06/2016. I. Zahlung

KAUFVERTRAG [KAUFGEGENSTAND] ABGESCHLOSSEN ZWISCHEN. Flughafen Wien Aktiengesellschaft Postfach 1, 1300 Wien-Flughafen Sitz in Schwechat FN 42984m

Konferenz Katalog im Hause Continental Schwalbach

Gambio GX Adminbereich

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 1 Allgemeines. 2 Angebote - Angebotsunterlagen

Allgemeine Geschäftsbedingungen. 2 Auftragserteilung und Leistung

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. EDINSA GmbH, St. Leon-Rot

AGB. Allgemeine Geschäftsbedingungen ZK Sondermaschinen, Pfählerweg 3, Westerheim

Katalog Eisenwarenartikel. Kapitel 12. Mengenrabatte erfahren Sie unter Fon: oder Fax:

Maschinenbau GmbH Konstruktion Fertigung. Blatt 1 von 4 Erstellt

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Hayer Metalltechnik GmbH

Katalog Sicherungselemente aus Stahl. Kapitel 9. Mengenrabatte erfahren Sie unter Fon: oder Fax:

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Liefer- und Zahlungsbedingungen der Stefani Maschinenbau GmbH

Werkzeugvertrag A. über die Nutzung BHTC-eigener Werkzeuge für beigefügten Anhang Stand: 03/ nachstehend "BHTC" genannt -

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (ONLINE-SHOP B2B) 1 Geltungsbereich und Anbieter


I. Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers

Zumutbare Abweichungen von Bestellungen bis zu +/- 10 % sind, sofern nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, zulässig.

Allgemeine Einkaufsbedingungen der ComS.I.T. Distribution GmbH

WELT IM FRIEDEN ENGEL-GERMANIUM EUROPA

ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN. 1 Geltungsbereich

Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen zur Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Verbrauchern

I. Geltungsbereich. II. Angebot und Vertragsschluss

Allgemeine Verkaufs- und Lieferungsbedingungen. 1. Vertrag

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Kundeninformation. 1 Geltungsbereich

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Kraftfahrzeugen, Bau- und Arbeitsmaschinen

Allgemeine Verkaufsbedingungen (AGB)

Cairon MEA GmbH Einkaufsbedingungen

VILLA WESCO S.L.U., Calle Bernat de Santa Eugénia 28, Santa Maria del Cami, ES Mallorca, C.I.F.: B

Allgemeines Geltungsbereich. 1. Käufer. 2. Vertragsschluss, Storno. 3. Preis, Aufrechnung, Versandkosten und Lieferung

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Car Management Arat (CMA)

Allgemeine Einkaufsbedingungen

Die Preise verstehen sich ab Werk ausschließlich Verpackung zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand: der Firma dbf IT - Dienstleistungen GmbH & Co. KG Schülerstraße Bad Salzuflen

AllgemeineGeschäftsbedingungen BDS-Verlag Stefan Schnell, Werner Dünisch, Renate Schnell, Martina Kalusche-Löffler GbR (Stand November 2018)

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Online-Shop der Aqua-Q WaterClean GmbH Geltungsbereich

Gabriele Zeiml NN BIO-SEIFEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen Fa. Heller Kunststoffe GmbH Herborn

Transkript:

LKW Preisliste 3/2011 Gültig ab 1. Juli 2011 Deutschland/Österreich Preisliste digital abrufbar unter: www.bridgestone-haendler.de www.bridgestone-haendler.at

Impressum Ihre Ansprechpartner Telefon TeleFAX E-MAIL Zentrale: +49 (0)6172 408-01 +49 (0)6172 408-490 contact.germany@bridgestone.eu Bestellannahme Deutschland*: PKW-/LLKW-/LKW-Reifen point S 01802 266-300 01802 266-172 bsdl-verkauf-pts@bridgestone.eu First Stop 01802 266-001 01802 266-172 bsdl-verkauf-fst@bridgestone.eu Team/Freie Händler 01802 266-002 01802 266-172 bsdl-verkauf-independent@bridgestone.eu Autohaus 01802 266-003 01802 266-172 bsdl-verkauf-ah@bridgestone.eu Motorrad-Reifen 01802 266-267 01802 266-268 mc-sales@bridgestone.eu EM-Reifen 01802 266-275 01802 266-276 bsdl_viem@bridgestone.eu Landwirtschafts-Reifen 01802 266-373 01802 266-374 bsdl_viem@bridgestone.eu Zentralfaktura 01802 266-400 +49 (0)6172 408-387 zentralfaktura@bridgestone.eu Bestellannahme Österreich: Alle Produktgruppen Vertriebsinnendienst 01 61 41 13 88 (Ortstarif) 0810 20 60 10 bsdl-verkauf-au@bridgestone.eu Technische Unterstützung: Gewährleistung +49 (0)6172 408-435 +49 (0)6172 408-439 bsdl-reklamation@bridgestone.eu Produktservice +49 (0)6172 408-430, - 432, -434 +49 (0)6172 408-408 technik@bridgestone.eu Kundendienst-Motorrad +49 (0)6172 408-255 +49 (0)6172 408-249 motorrad@bridgestone.eu ebusiness: +49 (0)6172 408-274 econtact-de@bridgestone.eu * 01802-Nummer kostet 6 Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz, ggf. andere Tarife aus Mobilfunknetzen Gültigkeit: Nur für den Fachhandel. Die Kalkulationsbasis -Liste ist gültig für Deutschland und Österreich. Hiermit haben alle früheren Preislisten ihre Gültigkeit verloren. Die Preise sind Kalkulationswerte und enthalten keine Mehrwertsteuer. Die Lieferung und Berechnung erfolgt auf Basis unserer Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (siehe Seiten 26 und 27). Die festgelegten Notierungen verstehen sich ausschließlich für Reifen (ohne Montage, Gewichte, Ventile usw.). Die technischen Angaben entsprechen dem aktuellen Stand zum Zeitpunkt der Indrucklegung. Sie erfolgen jedoch ohne Gewähr, unter Vorbehalt eventueller technischer Änderungen und unter Ausschluß jeglicher Haftung. Obwohl diese Preisliste mit größter Sorgfalt hergestellt wurde, übernehmen wir keinerlei Haftung für Verluste und Schäden durch eventuell übersehene Fehler. Änderungen vorbehalten. BRIDGESTONE DEUTSCHLAND GmbH Justus-von-Liebig-Straße 1 D-61352 Bad Homburg v.d.h. www.bridgestone.de www.ecopia.eu BRIDGESTONE AUSTRIA GmbH Laxenburger Straße 252 A-1230 Wien www.bridgestone.at www.ecopia.eu 2

Inhaltsverzeichnis BRIDGESTONE 4-16 Fernverkehr 4-6 R249 Evo 5 R249 5 R249 Evo 5 R294 5 M749 5 Greatec M709 5 M730 5 R109 6 R166 II 6 R164 6 R168 TFL 6 R184 6 R187 6 REGIONALverkehr 7-10 R227 8 M788 8-9 M729 8-9 VSX 8 R297 Evo 9 R297 9 M730 9 R168 10 R166 II 10 R164 10 R184 10 R187 10 Strasse/Gelände 11-12 M840 12 L355 12 L317 (Gelände) 12 M748 12 M844 12 WINTER 13-14 W958 14 M788 14 W990 14 W970 14 M852 14 M840 II 14 Stadt-/Reisebusse 15-16 R192 16 M788 16 Greatec R173 16 FIRESTONE 19-22 Fern-/Regionalverkehr 19-22 FS400 20-21 FD600 20-21 TSP3000 21 Strasse/Gelände 22 UT3000 Plus 22 SAT3000 Plus 22 TMP3000 22 IHRE ANSPRECHPARTNER 2 Bridgestone einsatzempfehlungen 17 FRT-Kennung 18 firestone einsatzempfehlungen 23 TYRELINK 24 NOTizen 25 Allgemeine Verkaufsund Lieferbedingungen 26 Deutschland Allgemeine Verkaufsund Lieferbedingungen 27 Österreich 3

BRIDGESTONE Fernverkehr R249 Evo R249 R294 M749 Greatec M709 M730 R109 * R164* R166 II R168 TFL R184 R187 4

Bridgestone Fernverkehr BRIDGESTONE Fernverkehr Preisliste ( ) Art.-Nr. Dimension Profil Last / Geschw. Index KB-Preis EAN-Code Bemerkung Motorwagenreifen 22.5 Zoll Serie 45 4876 315/45 R 22.5 sl M 749 147/145 L 781,00 3286340487610 in Vorbereitung 3797 495/45 R 22.5 sl GMD M 709 169 M 1.485,00 3286340379717 Serie 50 4367 355/50 R 22.5 sl R 249 Evo 156 L 874,00 3286340436717 Serie 55 4843 385/55 R 22.5 sl R 249 160 (158) K (L) 778,00 3286340484312 in Vorbereitung 3823 385/55 R 22.5 sl R 249 160 (158) K (L) 778,00 3286340382311 Auslauf Serie 60 3821 295/60 R 22.5 sl R 249 150/147 L 716,00 3286340382113 3872 295/60 R 22.5 sl M 749 150/147 L M+S 737,00 3286340387217 3825 315/60 R 22.5 sl R 249 Evo 154/148 L 825,00 3286340382519 3819 315/60 R 22.5 sl R 249 152/148 L 737,00 3286340381918 3805 315/60 R 22.5 sl M 749 152/148 L M+S 781,00 3286340380515 Serie 65 3807 385/65 R 22.5 sl R 249 160 (158) K(L) 754,00 3286340380713 Serie 70 49409 255/70 R 22.5 sl R 294 140/137 M 645,00 3286344940913 Auslauf 3828 275/70 R 22.5 sl R 249 148/145 M 655,00 3286340382816 3817 305/70 R 22.5 sl R 249 150/148 (152/148) M (L) 705,00 3286340381710 3827 315/70 R 22.5 sl R 249 Evo 156/150(154/150) L (M) 759,00 3286340382717 3812 315/70 R 22.5 sl R 249 152/148(154/150) M (L) 716,00 3286340381215 3801 315/70 R 22.5 sl M 749 152/148 (154/150) M (L) M+S 710,00 3286340380119 50404 315/70 R 22.5 sl M 730 152/148 (154/150) M (L) M+S 720,00 3286345040414 Serie 80 48338 275/80 R 22.5 sl R 294 148/144 M 694,00 3286344833819 Auslauf 3814 295/80 R 22.5 sl R 249 152/148 M 726,00 3286340381413 3803 295/80 R 22.5 sl M 749 152/148 M M+S 726,00 3286340380317 50403 295/80 R 22.5 sl M 730 152/148 M M+S 694,00 3286345040315 3810 315/80 R 22.5 sl R 249 154/150 (156/150) M (L) 749,00 3286340381017 3799 315/80 R 22.5 sl M 749 154/150 (156/150) M (L) M+S 754,00 3286340379915 50402 315/80 R 22.5 sl M 730 154/150 (156/150) M (L) M+S 726,00 3286345040216 5

Fernverkehr Bridgestone BRIDGESTONE Fernverkehr Preisliste ( ) Art.-Nr. Dimension Profil Last / Geschw. Index KB-Preis EAN-Code Bemerkung Anhänger- und Trailerreifen 22.5 Zoll Serie 55 3156 385/55 R 22.5 sl R 109 * 160 (158) K (L) 765,00 3286340315616 Serie 65 4289 385/65 R 22.5 sl R 109 * 160 (158) K (L) 754,00 3286340428910 74556 385/65 R 22.5 sl R 164* 160 (158) K (L) 645,00 3286347455612 Auslauf 48802 425/65 R 22.5 sl R 164 165 K 967,00 3286344880219 50282 445/65 R 22.5 sl R 164 169 K 989,00 3286345028214 Tieflader 15 Zoll 2999 205/80 R 15 R 184 Set 124/122 J 404,00 3286340299916 2973 7.50 R 15 R 187 Set 135/133 J 361,00 3286340297318 2974 8.25 R 15 R 187 Set 143/141 J 432,00 3286340297417 17.5 Zoll 1749 9.5 R 17.5 sl R 168 143/141 J 421,00 3286340174916 2942 205/65 R 17.5 sl R 168 127/125 (129/129) J (F) 393,00 3286340294218 50427 215/75 R 17.5 sl R 168 135/133 J 333,00 3286345042715 50428 235/75 R 17.5 sl R 168 143/141 J 453,00 3286345042814 2153 245/70 R 17.5 sl R 168 143/141 (144/144) J (F) 481,00 3286340215312 19.5 Zoll 2443 245/70 R 19.5 sl R 168 141/140 J 481,00 3286340244312 50429 265/70 R 19.5 sl R 168 143/141 J 432,00 3286345042913 2243 285/70 R 19.5 sl R 168 150/148 J 601,00 3286340224314 50490 435/50 R 19.5 sl R 166 II 160 J 808,00 3286345049011 * Bridgestone empfiehlt LKW Reifen mit der FRT Kennung (Free Rolling Tire frei rollender Reifen) nur auf Anhänger- oder auf Aufliegerachsen, nicht aber auf Antriebs- oder (Vorder-) Lenkachsen zu montieren. Weder Bridgestone noch sonstige Tochtergesellschaften können für Schäden, Verluste oder sonstige Reklamationen, die im Zusammenhang eines FRT gekennzeichneten LKW Reifens entstehen, der gegen die Empfehlung von Bridgestone auf der Antriebsachse- oder Vorderlenkachse montiert wurde, haftbar gemacht werden, es sei denn diese Schäden, Verluste oder Reklamationen wurden von Bridgestone oder einer der anderen Tochtergesellschaften verschuldet. 6

BRIDGESTONE Regionalverkehr R227 R297 R297 Evo M788 M729 M730 R168* R164* R166 II R168 TFL R184 R187 7

Regionalverkehr Bridgestone BRIDGESTONE REGIONALverkehr Preisliste ( ) Art.-Nr. Dimension Profil Last / Geschw. Index KB-Preis EAN-Code Bemerkung Motorwagenreifen 17.5 Zoll Serie 90 50223 9.5 R 17.5 sl R 227 129/127 M 398,00 3286345022311 50228 9.5 R 17.5 sl M 729 129/127 M M+S 398,00 3286345022816 70336 10 R 17.5 sl R 180 134/132 L 437,00 3286347033612 3905 10 R 17.5 sl VSX 134/132 L M+S 437,00 3286340390514 Serie 75 50154 205/75 R 17.5 sl R 227 124/122 M 311,00 3286345015412 4342 205/75 R 17.5 sl M 729 124/122 M M+S 316,00 3286340434218 in Vorbereitung 50161 205/75 R 17.5 sl M 729 124/122 M M+S 316,00 3286345016112 Auslauf 50364 205/75 R 17.5 sl M 788 124/122 M M+S 316,00 3286345036417 50130 215/75 R 17.5 sl R 227 126/124 M 322,00 3286345013012 50136 215/75 R 17.5 sl M 729 126/124 M M+S 322,00 3286345013616 50365 215/75 R 17.5 sl M 788 126/124 M M+S 322,00 3286345036516 50132 225/75 R 17.5 sl R 227 129/127 M 376,00 3286345013210 50138 225/75 R 17.5 sl M 729 129/127 M M+S 376,00 3286345013814 50366 225/75 R 17.5 sl M 788 129/127 M M+S 376,00 3286345036615 50155 235/75 R 17.5 sl R 227 132/130 M 421,00 3286345015511 50162 235/75 R 17.5 sl M 729 132/130 M M+S 421,00 3286345016211 Serie 70 50272 245/70 R 17.5 sl R 227 136/134 M 432,00 3286345027217 50273 245/70 R 17.5 sl M 729 136/134 M M+S 432,00 3286345027316 50274 265/70 R 17.5 sl R 227 138/136 M 497,00 3286345027415 50275 265/70 R 17.5 sl M 729 138/136 M M+S 497,00 3286345027514 19.5 Zoll Serie 70 50170 245/70 R 19.5 sl R 227 136/134 M 447,00 3286345017010 50169 245/70 R 19.5 sl M 729 136/134 M M+S 453,00 3286345016914 50126 265/70 R 19.5 sl R 227 140/138 M 404,00 3286345012619 50140 265/70 R 19.5 sl M 729 140/138 M M+S 404,00 3286345014019 50367 265/70 R 19.5 sl M 788 140/138 M M+S 404,00 3286345036714 50353 285/70 R 19.5 sl R 227 145/143 M 552,00 3286345035311 50160 285/70 R 19.5 sl M 729 145/143 M M+S 552,00 3286345016013 1360 285/70 R 19.5 sl M 788 146/144 M M+S 557,00 3286340136013 50128 305/70 R 19.5 sl R 227 148/145 M 645,00 3286345012817 50134 305/70 R 19.5 sl M 729 148/145 M M+S 645,00 3286345013418 8

Bridgestone Regionalverkehr BRIDGESTONE REGIONALverkehr Preisliste ( ) Art.-Nr. Dimension Profil Last / Geschw. Index KB-Preis EAN-Code Bemerkung Motorwagenreifen 22.5 Zoll Serie 55 4845 385/55 R 22.5 sl M 788 160 (158) K (L) M+S 830,00 3286340484510 in Vorbereitung Serie 65 50386 385/65 R 22.5 sl M 788 160 (158) K (L) M+S 776,00 3286345038619 Serie 70 50379 275/70 R 22.5 sl R 297 148/145 K 628,00 3286345037919 4360 275/70 R 22.5 sl M 729 148/145 M M+S 645,00 3286340436014 in Vorbereitung 50020 275/70 R 22.5 sl M 729 148/145 M M+S 645,00 3286345002016 Auslauf 50335 275/70 R 22.5 sl M 788 148/145 (152/148) M (L) M+S 672,00 3286345033515 4356 305/70 R 22.5 sl M 729 150/148 (152/148) M (L) M+S 677,00 3286340435611 in Vorbereitung 50234 305/70 R 22.5 sl M 729 150/148 (152/148) M (L) M+S 677,00 3286345023417 Auslauf 3054 315/70 R 22.5 sl R 297 Evo 156/150 (154/150) L (M) 726,00 3286340305419 50374 315/70 R 22.5 sl R 297 152/148 (154/150) M (L) 694,00 3286345037414 50404 315/70 R 22.5 sl M 730 152/148 (154/150) M (L) M+S 720,00 3286345040414 4353 315/70 R 22.5 sl M 729 152/148 (154/150) M (L) M+S 720,00 3286340435314 in Vorbereitung 50021 315/70 R 22.5 sl M 729 152/148 (154/150) M (L) M+S 720,00 3286345002115 Auslauf 50334 315/70 R 22.5 sl M 788 152/148 (154/150) M (L) M+S 710,00 3286345033416 Serie 80 50360 295/80 R 22.5 sl R 297 152/148 M 683,00 3286345036011 50403 295/80 R 22.5 sl M 730 152/148 M M+S 694,00 3286345040315 49992 295/80 R 22.5 sl M 729 152/148 M M+S 694,00 3286344999218 Auslauf 50147 295/80 R 22.5 sl M 788 152/148 M M+S 699,00 3286345014712 50358 315/80 R 22.5 sl R 297 154/150 (156/150) M (L) 710,00 3286345035816 50402 315/80 R 22.5 sl M 730 154/150 (156/150) M (L) M+S 726,00 3286345040216 4348 315/80 R 22.5 sl M 729 154/150 (156/150) M (L) M+S 726,00 3286340434812 in Vorbereitung 50328 315/80 R 22.5 sl M 729 154/150 (156/150) M (L) M+S 726,00 3286345032815 Auslauf 50151 315/80 R 22.5 sl M 788 156/150 (154/150) L (M) M+S 737,00 3286345015115 Serie 90 50302 11 R 22.5 sl R 297 148/145 L 557,00 3286345030217 50294 12 R 22.5 sl R 297 152/148 L 655,00 3286345029419 49993 12 R 22.5 sl M 729 152/148 L M+S 705,00 3286344999317 50292 13 R 22.5 sl R 297 156/150 L 754,00 3286345029211 4365 13 R 22.5 sl M 729 156/150 L M+S 791,00 3286340436519 in Vorbereitung 50306 13 R 22.5 sl M 729 156/150 L M+S 791,00 3286345030613 Auslauf 9

Regionalverkehr Bridgestone BRIDGESTONE REGIONALverkehr Preisliste ( ) Art.-Nr. Dimension Profil Last / Geschw. Index KB-Preis EAN-Code Bemerkung Anhänger- und Trailerreifen 22.5 Zoll Serie 55 3975 385/55 R 22.5 sl R 168* 160 (158) K (L) 754,00 3286340397513 Serie 65 4697 385/65 R 22.5 sl R 168* 160 (158) K (L) 743,00 3286340469715 in Vorbereitung 50411 385/65 R 22.5 sl R 168* 160 (158) K (L) 743,00 3286345041114 Auslauf 74556 385/65 R 22.5 sl R 164* 160 (158) K (L) 645,00 3286347455612 Auslauf 48802 425/65 R 22.5 sl R 164 165 K 967,00 3286344880219 50282 445/65 R 22.5 sl R 164 169 K 989,00 3286345028214 Tieflader 15 Zoll 2999 205/80 R 15 R 184 Set 124/122 J 404,00 3286340299916 2973 7.50 R 15 R 187 Set 135/133 J 361,00 3286340297318 2974 8.25 R 15 R 187 Set 143/141 J 432,00 3286340297417 17.5 Zoll 1749 9.5 R 17.5 sl R 168 143/141 J 421,00 3286340174916 2942 205/65 R 17.5 sl R 168 127/125 (129/129) J (F) 393,00 3286340294218 50427 215/75 R 17.5 sl R 168 135/133 J 333,00 3286345042715 50428 235/75 R 17.5 sl R 168 143/141 J 453,00 3286345042814 2153 245/70 R 17.5 sl R 168 143/141 (144/144) J (F) 481,00 3286340215312 19.5 Zoll 2443 245/70 R 19.5 sl R 168 141/140 J 481,00 3286340244312 50429 265/70 R 19.5 sl R 168 143/141 J 432,00 3286345042913 2243 285/70 R 19.5 sl R 168 150/148 J 601,00 3286340224314 50490 435/50 R 19.5 sl R 166 II 160 J 808,00 3286345049011 10 * Bridgestone empfiehlt LKW Reifen mit der FRT Kennung (Free Rolling Tire frei rollender Reifen) nur auf Anhänger- oder auf Aufliegerachsen, nicht aber auf Antriebs- oder (Vorder-) Lenkachsen zu montieren. Weder Bridgestone noch sonstige Tochtergesellschaften können für Schäden, Verluste oder sonstige Reklamationen, die im Zusammenhang eines FRT gekennzeichneten LKW Reifens entstehen, der gegen die Empfehlung von Bridgestone auf der Antriebsachse- oder Vorderlenkachse montiert wurde, haftbar gemacht werden, es sei denn diese Schäden, Verluste oder Reklamationen wurden von Bridgestone oder einer der anderen Tochtergesellschaften verschuldet.

BRIDGESTONE Straße/Gelände M840 L355 L317 (Gelände) M748 M844 11

Straße/Gelände Bridgestone BRIDGESTONE StraSSe/Gelände Preisliste ( ) Art.-Nr. Dimension Profil Last / Geschw. Index KB-Preis EAN-Code Bemerkung Motorwagenreifen 20 Zoll 2975 12.00 R 20 M 840 Set 154/150 (156/150) K (G) M+S 625,00 3286340297516 Auslauf 22.5 Zoll 50372 275/70 R 22.5 sl M 840 148/145 K M+S 655,00 3286345037216 73877 295/80 R 22.5 sl M 840 152/148 (150/145) K (L) M+S 710,00 3286347387715 1250 315/80 R 22.5 sl M 840 156/150 (154/150) K (M) M+S 737,00 3286340125017 79495 315/80 R 22.5 sl L 355 156/150 (154/150) K (M) M+S 737,00 3286347949517 49743 9 R 22.5 sl M 840 133 L M+S 497,00 3286344974314 74901 10 R 22.5 sl M 840 144/142 K M+S 601,00 3286347490118 49402 11 R 22.5 sl M 840 148/145 (145/142) K (L) M+S 541,00 3286344940210 49576 12 R 22.5 sl M 840 152/148 (150/145) K (L) M+S 710,00 3286344957614 50168 13 R 22.5 sl M 840 154/150 (156/150) K (G) M+S 743,00 3286345016815 79497 13 R 22.5 sl L 355 154/150 (156/150) K (G) M+S 743,00 3286347949715 50317 13 R 22.5 sl L 317 154/150 G M+S 720,00 3286345031719 Anhänger- und Trailerreifen 20 Zoll 73742 365/80 R 20 sl M 748 160 (158) K (L) M+S 710,00 3286347374210 22.5 Zoll 48340 385/65 R 22.5 sl M 748 160 (158) K (L) M+S 710,00 3286344834014 48983 425/65 R 22.5 sl M 748 165 K M+S 1.070,00 3286344898313 50287 445/65 R 22.5 sl M 748 169 K M+S 1.016,00 3286345028719 50283 445/65 R 22.5 sl M 844 169 K M+S 1.027,00 3286345028313 12

BRIDGESTONE Winter W958 M788 W990 W970 (MCC) M840 II 13

Winter Bridgestone BRIDGESTONE WINTER Preisliste ( ) Art.-Nr. Dimension Profil Last / Geschw. Index KB-Preis EAN-Code Bemerkung Motorwagenreifen 17.5 Zoll 50364 205/75 R 17.5 sl M 788 124/122 M M+S 316,00 3286345036417 50365 215/75 R 17.5 sl M 788 126/124 M M+S 322,00 3286345036516 50366 225/75 R 17.5 sl M 788 129/127 M M+S 376,00 3286345036615 19.5 Zoll 50367 265/70 R 19.5 sl M 788 140/138 M M+S 404,00 3286345036714 1360 285/70 R 19.5 sl M 788 146/144 M M+S 557,00 3286340136013 22.5 Zoll Serie 55 4845 385/55 R 22.5 sl M 788 160 (158) K (L) M+S 830,00 3286340484510 in Vorbereitung Serie 60 1618 295/60 R 22.5 sl W 990 150/147 L M+S 720,00 3286340161817 Serie 65 50386 385/65 R 22.5 sl M 788 160 (158) K (L) M+S 776,00 3286345038619 Serie 70 50335 275/70 R 22.5 sl M 788 148/145 (152/148) M (L) M+S 672,00 3286345033515 3902 275/70 R 22.5 sl W 970 148/145 M M+S 634,00 3286340390217 2447 315/70 R 22.5 sl W 958 152/148 (154/150) M (L) M+S 699,00 3286340244718 50334 315/70 R 22.5 sl M 788 152/148 (154/150) M (L) M+S 710,00 3286345033416 1610 315/70 R 22.5 sl W 990 152/148 (154/150) M (L) M+S 710,00 3286340161015 Serie 80 2445 295/80 R 22.5 sl W 958 152/148 M M+S 677,00 3286340244510 50147 295/80 R 22.5 sl M 788 152/148 M M+S 699,00 3286345014712 1615 295/80 R 22.5 sl W 990 152/148 M M+S 688,00 3286340161510 3988 315/80 R 22.5 sl W 958 156/150 (154/150) L (M) M+S 726,00 3286340398817 50151 315/80 R 22.5 sl M 788 156/150 (154/150) L (M) M+S 737,00 3286345015115 1301 315/80 R 22.5 sl W 990 154/150 (156/150) M (L) M+S 737,00 3286340130110 Tieflader 19.5 Zoll 4866 265/70 R 19.5 sl M 852 143/141 J M+S 437,00 3286340486613 in Vorbereitung 50320 265/70 R 19.5 sl M 840 II 143/141 J M+S 432,00 3286345032013 Auslauf 14

BRIDGESTONE Stadt-/Reisebusse R192 City M788 Greatec R173 15

Stadt-/Reisebusse Bridgestone BRIDGESTONE Stadt-/Reisebusse Preisliste ( ) Art.-Nr. Dimension Profil Last / Geschw. Index KB-Preis EAN-Code Bemerkung Motorwagenreifen 22.5 Zoll Serie 45 50311 435/45 R 22.5 sl R 173 Greatec 162 J 1.201,00 3286345031115 3155 455/45 R 22.5 sl R 173 Greatec 166 J 1.311,00 3286340315517 Serie 70 3795 275/70 R 22.5 sl R 192 City 148/145 (152/148) J (E) 634,00 3286340379519 50335 275/70 R 22.5 sl M 788 148/145 (152/148) M (L) M+S 672,00 3286345033515 50334 315/70 R 22.5 sl M 788 152/148 (154/150) M (L) M+S 710,00 3286345033416 Serie 80 50147 295/80 R 22.5 sl M 788 152/148 M M+S 699,00 3286345014712 50151 315/80 R 22.5 sl M 788 156/150 (154/150) L (M) M+S 737,00 3286345015115 Serie 90 50456 11 R 22.5 sl R 192 City 148/145 J 589,00 3286345045617 16

Bridgestone Einsatzempfehlungen fernverkehr REGIONALverkehr StraSSe/Gelände WINTER Stadtbusse Reisebusse Lenkachs- Reifen R192 City M788 W958 M788 M840 R227 R297 R297 Evo M788 R249 Evo R249 R249 Evo R294 Antriebsachs- Reifen M788 Greatec R173 R192 City W990 W970 M840 L355 L317 (Gelände) M729 M730 M788 VSX M749 GMD M709 M730 Auflieger- Reifen M852 M840 II M748 M844 R168* R164* R166 II R168 TFL R184 R187 R109 * R164* R166 II R168 TFL R184 R187 * Bridgestone empfiehlt LKW Reifen mit der FRT Kennung (Free Rolling Tire frei rollender Reifen) nur auf Anhänger- oder auf Aufliegerachsen, nicht aber auf Antriebs- oder (Vorder-) Lenkachsen zu montieren. Weder Bridgestone noch sonstige Tochtergesellschaften können für Schäden, Verluste oder sonstige Reklamationen, die im Zusammenhang eines FRT gekennzeichneten LKW Reifens entstehen, der gegen die Empfehlung von Bridgestone auf der Antriebsachse- oder Vorderlenkachse montiert wurde, haftbar gemacht werden, es sei denn diese Schäden, Verluste oder Reklamationen wurden von Bridgestone oder einer der anderen Tochtergesellschaften verschuldet. 17

FRT-Kennung FRT: Free Rolling Tyre Frei rollender Reifen. 1. Definition: Bei LKW-Fahrzeugen sollte ein Reifen mit FRT-Kennung nur auf Anhänger- oder auf Aufliegerachsen, nicht aber auf Antriebs- oder (Vorder-) Lenkachsen montiert werden. 2. Gewährleistung: Bridgestone empfiehlt LKW Reifen mit der FRT-Kennung (Free Rolling Tire frei rollender Reifen) nur auf Anhänger- oder auf Aufliegerachsen, nicht aber auf Antriebs- oder (Vorder-) Lenkachsen zu montieren. Weder Bridgestone noch sonstige Tochtergesellschaften können für Schäden, Verluste oder sonstige Reklamationen, die im Zusammenhang eines FRT gekennzeichneten LKW Reifens entstehen, der gegen die Empfehlung von Bridgestone auf der Antriebsachse- oder Vorderlenkachse montiert wurde, haftbar gemacht werden, es sei denn diese Schäden, Verluste oder Reklamationen wurden von Bridgestone oder einer der anderen Tochtergesellschaften verschuldet. 18

FIRESTONE Fern-/Regionalverkehr & Strasse/Gelände Fern-/Regionalverkehr FS400 FD600 TSP3000 Strasse/gelände UT3000 Plus SAT3000 Plus TMP3000 19

Fern-/Regionalverkehr Firestone FIRESTONE Fern-/regionalverkehr Preisliste ( ) Art.-Nr. Dimension Profil Last / Geschw. Index KB-Preis EAN-Code Bemerkung Motorwagenreifen 17.5 Zoll Serie 90 47111 8.5 R 17.5 sl FS 400 121 M 294,00 3286344711117 47112 8.5 R 17.5 sl FD 600 121 M M+S 302,00 3286344711216 47117 9.5 R 17.5 sl FS 400 129/127 M 379,00 3286344711711 47118 9.5 R 17.5 sl FD 600 129/127 M M+S 390,00 3286344711810 Serie 75 47085 205/75 R 17.5 sl FS 400 124/122 M 294,00 3286344708513 47086 205/75 R 17.5 sl FD 600 124/122 M M+S 302,00 3286344708612 47084 215/75 R 17.5 sl FS 400 126/124 M 307,00 3286344708414 47087 215/75 R 17.5 sl FD 600 126/124 M M+S 319,00 3286344708711 47089 225/75 R 17.5 sl FS 400 129/127 M 351,00 3286344708919 47092 225/75 R 17.5 sl FD 600 129/127 M M+S 357,00 3286344709213 47106 235/75 R 17.5 sl FS 400 132/130 M 382,00 3286344710615 47105 235/75 R 17.5 sl FD 600 132/130 M M+S 386,00 3286344710516 19.5 Zoll Serie 70 47119 245/70 R 19.5 sl FS 400 136/134 M 393,00 3286344711919 47120 245/70 R 19.5 sl FD 600 136/134 M M+S 400,00 3286344712015 47090 265/70 R 19.5 sl FS 400 140/138 M 386,00 3286344709015 47091 265/70 R 19.5 sl FD 600 140/138 M M+S 400,00 3286344709114 47116 285/70 R 19.5 sl FS 400 145/143 M 505,00 3286344711612 47115 285/70 R 19.5 sl FD 600 145/143 M M+S 511,00 3286344711513 20

Firestone Fern-/Regionalverkehr FIRESTONE Fern-/regionalverkehr Preisliste ( ) Art.-Nr. Dimension Profil Last / Geschw. Index KB-Preis EAN-Code Bemerkung Motorwagenreifen 22.5 Zoll Serie 70 47108 275/70 R 22.5 sl FS 400 148/145 M 544,00 3286344710813 47109 275/70 R 22.5 sl FD 600 148/145 M 565,00 3286344710912 47103 315/70 R 22.5 sl FS 400 152/148 (154/150) M (L) 609,00 3286344710318 47104 315/70 R 22.5 sl FD 600 152/148 (154/150) M (L) M+S 636,00 3286344710417 Serie 80 47082 295/80 R 22.5 sl FS 400 152/148 M 603,00 3286344708216 47083 295/80 R 22.5 sl FD 600 152/148 M M+S 620,00 3286344708315 47080 315/80 R 22.5 sl FS 400 154/150 (156/150) M (L) 631,00 3286344708018 47081 315/80 R 22.5 sl FD 600 154/150 M M+S 659,00 3286344708117 Serie 90 47107 12 R 22.5 sl FS 400 152/148 L 554,00 3286344710714 47110 12 R 22.5 sl FD 600 152/148 L M+S 571,00 3286344711018 Anhänger- und Trailerreifen 22.5 Zoll Serie 65 41085 385/65 R 22.5 sl TSP 3000 160 (158) J (L) 603,00 3286344108511 41201 425/65 R 22.5 sl TSP 3000 165 K 872,00 3286344120117 Tieflader 17.5 Zoll 41087 9.5 R 17.5 sl TSP 3000 143/141 J 362,00 3286344108719 41079 215/75 R 17.5 sl TSP 3000 135/133 J 325,00 3286344107910 41088 235/75 R 17.5 sl TSP 3000 143/141 J 411,00 3286344108818 41211 245/70 R 17.5 sl TSP 3000 143/141 J 417,00 3286344121114 19.5 Zoll 41210 265/70 R 19.5 sl TSP 3000 143/141 J 406,00 3286344121015 41236 285/70 R 19.5 sl TSP 3000 150/148 J 527,00 3286344123613 21

Straße/Gelände Firestone FIRESTONE strasse/gelände Preisliste ( ) Art.-Nr. Dimension Profil Last / Geschw. Index KB-Preis EAN-Code Bemerkung Motorwagenreifen 20 Zoll 2977 9.00 R 20 UT 3000 Set 140/137 K M+S 499,00 3286340297714 22.5 Zoll Serie 80 2345 295/80 R 22.5 sl UT 3000 PLUS 152/148 K M+S 636,00 3286340234511 2275 315/80 R 22.5 sl UT 3000 PLUS 154/150 (156/150) K (J) M+S 680,00 3286340227513 2274 315/80 R 22.5 sl SAT 3000 PLUS 154/150 K M+S 680,00 3286340227414 Serie 90 2448 11 R 22.5 sl UT 3000 PLUS 148/145 K M+S 450,00 3286340244817 2348 12 R 22.5 sl UT 3000 PLUS 152/148 K M+S 571,00 3286340234818 2277 13 R 22.5 sl UT 3000 PLUS 154/150 K M+S 680,00 3286340227711 2276 13 R 22.5 sl SAT 3000 PLUS 154/150 K M+S 680,00 3286340227612 Anhänger- und Trailerreifen 22.5 Zoll Serie 65 41078 385/65 R 22.5 sl TMP 3000 160 (158) J (L) M+S 647,00 3286344107811 50284 445/65 R 22.5 sl TMP 3000 169 K M+S 971,00 3286345028412 Tieflader 19.5 Zoll 41208 265/70 R 19.5 sl TMP 3000 143 J M+S 406,00 3286344120810 22

Firestone Einsatzempfehlungen Lenkachs- Reifen FS 400 UT 3000 Plus Antriebsachs- Reifen FD 600 SAT 3000 Plus UT 3000 Plus Auflieger- Reifen TSP 3000 TMP 3000 FERN-/Regionalverkehr StraSSe/Gelände 23

TyreLink Bestellung über TyreLink. Nutzen auch Sie die Vorteile von TyreLink, dem E-Commerce Bestellmodul von Bridgestone. In nur 4 Schritten haben Sie Ihren Reifen bestellt, und das 24h täglich unter: http://tyrelink.bridgestone.eu Informieren Sie sich über TyreLink, gehen Sie mit dem Trend und bestellen Sie Ihre Reifen online. Zusätzlich erhalten Sie weitere Serviceleistungen wie den Lieferstatus Ihrer Bestellung oder Ihre aktuelle Rückstandsliste. Neugierig? Unser E-Commerce Team freut sich auf Ihren Anruf: +49 (0)6172 408-204, -215 oder per E-Mail: tyrelink@bridgestone.eu. Anmelden Einfach die Internetseite http://tyrelink.bridgestone.eu aufrufen und mit Ihrem Benutzernamen und Kennwort einwählen. Erstanmeldung und Informationen unter Tel. +49 (0)6172 408-204 oder -215. Reifen suchen Über das Ausfüllen der einzelnen Felder gelangen Sie schnell zum gewünschten Ergebnis Ihrer Reifenauswahl. Reifen auswählen Es wird Ihnen das Suchergebnis angezeigt. Durch Anklicken des Einkaufwagens übernehmen Sie die Position in den Einkaufskorb. BESTELLUNG SENDEN Um den Bestellvorgang abzuschließen, sollten Sie zunächst den Einkaufskorb überprüfen. Nachdem Sie den Auftragsnamen eingegeben haben, können Sie die Bestellung erzeugen. 24

Notizen 25

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen Deutschland I. Gültigkeit Die nachfolgenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten, soweit im Einzelfall nicht schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wird, für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäfte zwischen uns und dem Käufer. Sie können von uns jederzeit geändert werden. Abweichende Geschäftsbedingungen des Käufers, gleich welcher Art, die wir hiermit ausdrücklich ablehnen, werden auch dann nicht Vertragsgegenstand, wenn wir ihnen nicht widersprechen. Sondervereinbarungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung unserer dafür bevollmächtigten Mitarbeiter. II. Vertragsabschluss Aus einem Angebot werden wir erst verpflichtet, wenn wir dieses schriftlich oder fernmündlich bestätigen. III. Liefergegenstand Waren- und Leistungsangaben für von uns zu liefernde Gegenstände sind für uns nur verbindlich, soweit sie sich aus einem noch gültigen Prospekt ergeben oder von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Im Zweifelsfall gelten die Angaben unserer schriftlichen Bestätigung. Beschaffenheitsangaben gelten nur als selbständige Garantien, wenn wir dies ausdrücklich erklärt haben. Gestalterische und konstruktive Änderungen, die wir aufgrund technischen Fortschritts oder nach unserem Ermessen für zweckmäßig halten, bleiben vorbehalten. Geringfügige Abweichungen von in unseren Prospekten oder Warenlisten angegebenen Größen für Maße und Gewichte und bei Sonderanfertigungen sind zulässig, wenn diese Abweichungen 10 % nicht überschreiten und die Tauglichkeit des Liefergegenstands für den vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen. IV. Lieferzeit Angegebene Liefer- und Leistungstermine sind freibleibend und keine Fixtermine. Der Kunde kann uns nach Ablauf eines angegebenen Liefer- und Leistungstermins schriftlich eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen. Eine Ablehnung der Leistung nach Ablauf dieser Frist zur Nacherfüllung muss uns zuvor ausdrücklich angedroht worden sein. Weitgehende Ansprüche auf Schadensersatz wegen Verzugs- oder Wegfall der Leistungspflicht richten sich nach Ziffer IX (Haftungsumfang) dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Bei höherer Gewalt, wie zum Beispiel Arbeitskampfmaßnahmen, unverschuldeten behördlichen Maßnahmen, unverschuldeten Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Feuer, Überschwemmungen, Wasserschäden sowie unverschuldetem Energieoder Rohstoffmangel verlängert sich die Lieferfrist bzw. Nachfrist nach entsprechender Mitteilung durch uns ohne weiteres um die Dauer der Verzögerung. Wir geraten nicht in Verzug, solange der Käufer mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen uns gegenüber in Verzug ist. V. Verpackung, Lieferung, Versand, Gefahrübergang, Versicherung und Abnahme 1. Teillieferungen sind zulässig. Die Wahl des Verpackungsmaterials und die Verpackung obliegt uns. Es bleibt uns vorbehalten, nach unserer Wahl franko Post, franko jeder deutschen Bahnstation oder franko auf sonst üblichem Wege zu liefern. Wünscht der Käufer beschleunigte Versendung (z. B. Luftfracht Express), so trägt er die Differenz zwischen den Kosten für Frachtgut und den höheren Aufwendungen. Rollgeld geht zu Lasten des Käufers. Eine Vergütung für Selbstabholung wird nicht gewährt. Soweit hiernach die Kosten der Versendungen nicht von uns getragen werden, trägt sie der Käufer. 2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung geht mit Auslieferung der Ware an den Versandbeauftragten, spätestens jedoch mit dem Verlassen eines unserer Läger oder eines unserer Kommissionsläger auf den Käufer über, und zwar unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus vorgenommen wird und wer die Frachtkosten trägt. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft an auf den Käufer über. Die Ware wird auf Gefahr des Käufers versendet, unabhängig von der Versendungsart. Ausgenommen hiervon sind Nachbestellungen zur Auffüllung unserer Kommissionsläger. Die Gefahr der nachbestellten Ware geht bei Ankunft im Kommissionslager auf den Käufer über. Weitere Rechte und Pflichten ergeben sich aus der Kommissionslager-Vereinbarung. 3. Den Empfang der Ware hat der Käufer ausschließlich auf den warenbegleitenden Lieferscheinen von Bridgestone bzw. auf Versandpapieren von Paketdiensten oder anderen Transportunternehmen mit Stempel, Empfangsdatum und Unterschrift zu quittieren. 4. Eine Rückgabe vertragsgemäß gelieferter Ware ist grundsätzlich ausgeschlossen. In Ausnahmefällen können wir diese in mangelfreiem Zustand zum Einkaufspreis zurücknehmen und eine Pauschale für die durch die Rücknahme entstehenden Kosten in Höhe von 5 % des KB-Preises gemäß der aktuellen Preisliste berechnen. Die Gutschrift für die Warenrückgabe erfolgt unter -Berücksichtigung aller Konditionsbestandteile nach positivem Ergebnis unserer Qualitätsprüfung. VI. Preise und Zahlung 1. Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Lieferung und Berechnung erfolgen zu den am Tage des Versandes oder der Abholung gültigen Gesamtpreisen (Listenpreis und MwSt.) und Bedingungen. 2. Unsere Rechnungen sind porto- und spesenfrei zu bezahlen. Unsere Rechnungen sind sofort zur Zahlung fällig. Bei Nichteinhaltung eines auf den Rechnungen oder Lieferscheinen vorhergesehenen Zahlungsziels (verzugsbegründendes Datum) sind Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß 247 BGB zu zahlen. Das Recht, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen, wird durch diese Regelung nicht berührt. Die vorzeitige Inverzugsetzung durch Mahnung bleibt uns unbenommen. Wir behalten uns vor, eingehende Zahlungen mit der jeweils ältesten Forderung zuzüglich der darauf aufgelaufenen Zinsen sowie entstandener Kosten zu verrechnen. 3. Ist der Käufer mit einer fälligen Zahlung im Rückstand oder haben wir begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers, so können wir die Zahlung sämtlicher noch ausstehender Rechnungen für bereits gelieferte Ware verlangen. Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers bestehen insbesondere dann, wenn Rücklastschriften erfolgten, Schecks oder Wechsel nicht eingelöst wurden, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erfolglos blieben, der Käufer die eidesstattliche Versicherung abgab oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt wurde. Die Lieferfrist für alle bestellten, aber noch nicht gelieferten Waren verlängert sich dann bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Rechnungen. Wir sind auch berechtigt, für unsere Forderungen eine ausreichende Sicherheit zu verlangen. Kommt der Käufer dem nicht nach, so können wir unsere sämtlichen Forderungen sofort fällig stellen. 4. Zur Aufrechnung gegen unsere Zahlungsansprüche oder zur Ausübung von Zurückbehaltungsrechten ist der Käufer nur berechtigt, soweit seine Forderungen gegen uns unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. VII. Eigentumsvorbehalt 1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen auch künftig entstehenden Forderungen aus den Geschäftsverbindungen mit dem Käufer bzw. bis zur Einlösung sämtlicher mit der Lieferung der Ware in Verbindung stehender Zahlungsmittel unser Eigentum. Eingelöst sind Zahlungsmittel, wenn sie unserem Konto unwiderruflich gutgeschrieben sind. Bei laufenden Rechnungen gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherheit für unsere Saldoforderung. 2. Der Käufer ist befugt, unser Eigentum im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern, jedoch auch seinerseits ebenfalls nur unter Eigentumsvorbehalt. Die Berechtigung zur Weiterveräußerung ist widerruflich, wenn sich der Käufer im Verzug befindet oder mit seinen Kunden Unabtretbarkeit der Forderungen vereinbart. Die Verpfändung oder die Sicherungsübereignung der in unserem Eigentum stehenden Ware ist ausgeschlossen. Die Forderung des Käufers aus der Weiterlieferung wird bereits jetzt mit allen Nebenrechten an uns abgetreten, und zwar gleichgültig, ob sie allein oder zusammen mit anderen Gegenständen geliefert wird. In letzteren Fällen ist die Forderung in Höhe des Anteils des Wertes unserer Ware an uns abzutreten. Ist zwischen dem Käufer und dessen Kunden eine Kontokorrentabrede getroffen worden, so wird hiermit die jeweilige Kontokorrentsaldoforderung zugunsten des Käufers an uns abgetreten, und zwar bis zur Höhe unserer ausstehenden Rechnungen. Die Befugnis des Käufers zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen erlischt bei Zahlungsverzug des Käufers. Der Käufer ist verpflichtet, im Falle des Weiterverkaufes Namen und Anschrift seiner Kunden sowie den Lieferumfang und Zahlungsverkehr mit diesen festzuhalten und uns dahin-gehende Auskünfte jederzeit auf Anforderung zu erteilen. Die Forderungen aus vom Käufer zahlungshalber oder an Zahlung statt hereingenommenen Wechseln werden bereits jetzt an uns abgetreten. Die Übergabe der Wechsel wird dadurch ersetzt, dass der Käufer die hereingenommenen Wechsel für uns verwahrt. Die an uns abgetretenen Forderungen dienen zur Sicherheit unserer sämtlichen auch künftig entstehenden Forderungen und sind vorrangig zu befriedigen. 3. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert. Be- und Verarbeitung erfolgen stets für uns unter Ausschluss des Eigentumserwerbs des Be- oder Verarbeiters nach 950 BGB, jedoch ohne uns zu verpflichten. Wird die Ware mit anderen Gegenständen vermischt, verbunden oder verarbeitet, so tritt der Käufer, soweit wir nicht ohnehin Miteigentümer der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Einstandspreise) zu dem der anderen Ware im Zeitpunkt der Vermischung, Verbindung oder Verarbeitung geworden sind, schon jetzt sein Eigentums- bzw. Miteigentums- und Besitzrecht an der neuen Gesamtheit an uns ab und verwahrt sie für uns. 4. Im Fall eines Insolvenzverfahrens ist der Käufer verpflichtet, jedem Dritten durch Beschilderung oder auf sonstige Weise die Ware als unser Eigentum kenntlich zu machen. Bei einem Eigenantrag hat dies vor Antragstellung, bei einem Gläubigerantrag unverzüglich nach Anhörung des Schuldners sprich des Käufers zu erfolgen. Das Gleiche gilt bei Pfändungsmaßnahmen Dritter gegen den Käufer. Über den Eintritt eines solchen Ereignisses sind wir unverzüglich telefonisch und sodann schriftlich zu informieren. Solange eine Forderung unsererseits besteht, sind wir berechtigt, vom Käufer jederzeit Auskunft zu verlangen, welche unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware noch in seinem Besitz ist und wo sie sich befindet. Darüber hinaus ist der Käufer verpflichtet, uns unverzüglich Änderungen des Verwahrungsortes unter Angabe des neuen Verwahrungsortes mitzuteilen. Wir sind ferner berechtigt, diese Ware jederzeit an der Stelle, an der sie sich befindet, zu besichtigen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach Mahnung zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der Besteller ist dann zur Herausgabe verpflichtet. Aufgrund des Eigentumsvorbehaltes können wir den Liefergegenstand nur herausverlangen, wenn wir vom Vertrag zurückgetreten sind. Das Recht, Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, bleibt vom Rücktritt unberührt. Wir werden jedoch versuchen, die zurückgenommene Ware bestmöglich zu verkaufen. Der Erlös wird auf unseren Schadensersatzanspruch angerechnet. 5. Der Käufer trägt die Gefahr für die von uns gelieferte Ware und ist verpflichtet, sie sorgfältig zu verwahren und ausreichend gegen Verlust (Diebstahl, Wasser, Feuer usw.) zu versichern. Er tritt den Anspruch gegen die Versicherung für den Fall eines Schadens hiermit im Voraus an uns ab, und zwar einen erstrangigen Teilbetrag in Höhe des Kaufpreises der von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware. 6. Auf schriftliches Verlangen des Käufers sind wir zur Übertragung des von uns vorbehaltenen bzw. uns zustehenden Eigentums oder sonstiger Sicherungsmittel verpflichtet, wenn und soweit der Schätzwert der Vorbehaltsware und der anderen Sicherheiten unsere jeweils zu sichernde Gesamtforderung um 10 % übersteigt. 26 VIII. Rügepflicht und Mängelansprüche 1. Der Käufer hat die Ware sofort nach Anlieferung sorgfältig zu untersuchen und uns einen Mangel vollständig anzuzeigen. Differenzen im Lieferumfang sind auf den Liefer- bzw. Frachtpapieren (vgl. Ziffer V. 3.) zu vermerken. Mängel der Verpackung sind unbeachtlich, solange diese die Tauglichkeit der Ware nicht beeinträchtigen. Die Mängelanzeige muss schriftlich und unverzüglich erfolgen. Spätere Anzeigen von Mängeln, die bei sorgfältiger Untersuchung nach Erhalt der Ware hätten entdeckt werden können, sind unbeachtlich und begründen keine Ansprüche des Käufers. Mängel, die trotz sorgfältiger Prüfung nicht entdeckt werden konnten, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Auch hier führt die Versäumung der unverzüglichen Mitteilung des Mangels zur Unbeachtlichkeit der Mängelanzeige und des Verlusts aller Ansprüche. Die Angestellten von uns sind nicht befugt, mündliche oder telefonische Beanstandungen anzunehmen. 2. Unter Voraussetzung rechtzeitiger und vollständiger Mängelanzeige ist der Rückgriff der direkt von uns belieferten Käufer nur für solche neu hergestellten Reifen möglich, die unserer Qualitätssicherungsabteilung zur Begutachtung zugesandt wurden. 3. Bei berechtigten Mängelanzeigen sind wir zur Rückerstattung des Kaufpreises, zur Nachbesserung oder zur Lieferung mangelfreier Ersatzware innerhalb von vier Wochen nach Empfang der beanstandeten Ware verpflichtet. Das Wahlrecht zwischen Mängelbeseitigung und Neulieferung steht in jedem Fall der Bridgestone Deutschland GmbH zu. Dem Käufer, der kein Verbraucher ist, berechnen wir im Falle des Rücktritts oder der Nachlieferung einen Abzug, der dem Abnutzungsgrad des mangelhaften Reifens entspricht, sofern dessen Endabnehmer kein Verbraucher war. Mit Erbringung der Gewährleistung geht der mangelhafte Gegenstand in das Eigentum von uns über. Der Rückgriff ist ausgeschlossen, wenn die Gewährleistungspflicht des Käufers auf einer Garantie des Käufers beruht, die über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgeht. Gewährleistungsansprüche verjähren mit Ablauf von 2 Jahren nach Lieferung an den Verbraucher, jedoch spätestens mit Ablauf von 5 Jahren ab Lieferung an den Besteller. 4. Mängelansprüche sind unter folgenden Voraussetzungen ausgeschlossen: a) sofern uns der beanstandete mangelhafte Reifen nicht vorgelegt wird; b) sofern der Sachmangel auf Handlungen des Käufers oder seiner Erfüllungsgehilfen beruht oder wenn der Käufer oder dessen Erfüllungsgehilfen die Montage unsachgemäß durchgeführt haben; c) sofern die Verpflichtung des Käufers gegenüber dem Endverbraucher auf einer Garantie des Käufers beruht, die über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgeht; d) sofern an unseren Produkten unsachgemäße Eingriffe und Reparaturen, Runderneuerungen oder Bearbeitungen in sonstiger Weise durch andere als von uns vorgenommen wurden; e) sofern der von uns bzw. vom Erstausstatter/Fahrzeughersteller empfohlene bzw. der normgerechte Reifenfülldruck nicht eingehalten wurde; f) sofern der Reifen einer vernunftswidrigen Beanspruchung ausgesetzt war, wie beispielsweise durch Überschreiten der zulässigen Belastung und der jeweils zugelassenen Höchstgeschwindigkeit oder im Rallye- und/oder Renneinsatz war; g) sofern der Reifen durch unrichtige Radstellung schadhaft wurde oder durch andere Störungen im Radlauf (z. B. dynamische Unwucht) in seiner Leistung beeinträchtigt wurde oder sofern dieser von Dritten runderneuert wurde; h) sofern der Reifen auf einer ihm nicht zugeordneten, nicht lehrenhaltigen, rostigen oder in sonstiger Weise mangelhaften Felge montiert war; i) sofern der Reifen durch äußere Einwirkung oder mechanische Verletzung schadhaft geworden oder äußerer Erhitzung ausgesetzt gewesen ist; j) sofern natürlicher Verschleiß oder Beschädigung vorliegen, die ganz allgemein auf unsachgemäße Behandlung, z. B. nicht sachgerechte Profiländerungen, Einkerbungen usw. oder auf einen Unfall zurückzuführen sind; k) sofern der Reifen Schäden aufweist, die mit der Anbringung von Spikes, Hocken usw. durch fremde Hand im Zusammenhang stehen; l) sofern an den Reifen Produktveränderungen im Sinne von Ziff. X. unserer AGB vorgenommen wurden; m) sofern bezüglich RFT-Reifen oder mit Aircept montierten Reifen Obliegenheitsverletzungen im Sinne von Ziffer XI. unserer AGB vorliegen. 4. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz wegen Mängeln richten sich nach Ziffer IX. (Haftungsumfang) dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. IX. Haftungsumfang 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Käufers uns, unseren Organen, gesetzlichen Vertretern und/oder Erfüllungsgehilfen gegenüber (im folgenden Schadensersatzansprüche ), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen der Verletzung des Schuldverhältnisses und/oder aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Das gilt nicht, soweit uns, unseren Organen, unseren gesetzlichen Vertretern und/oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt und/oder bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Falls für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gehaftet wird, ist der Umfang der Haftung auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens begrenzt, wenn uns, unseren Organen, gesetzlichen Vertretern und/oder unseren Erfüllungsgehilfen nur einfache Fahrlässigkeit zur Last fällt, wobei bei einfachen Erfüllungsgehilfen diese Begrenzung des Haftungsumfanges bei jeder Fahrlässigkeit gilt. 2. Die Haftungsbegrenzungen aus Abs. 1. gelten nicht, soweit wir zwingend nach Produkthaftungsgesetz und/oder bei der Verletzung des Lebens, des Körpers und/oder der Gesundheit haften. X. Produktveränderungen Der Käufer ist verpflichtet, unsere Erzeugnisse an Dritte zu verkaufen, wie sie von uns klassiert wurden (z. B. renoviert, repariert) und seinen Kunden die genaue Beschaffenheit an technischen Details dieser Ware zu erläutern. Unsere Erzeugnisse, an denen seit der Lieferung durch uns Veränderungen vorgenommen wurden, insbesondere deren Seriennummern ausgeschliffen wurden oder deren Qualität gemindert ist, dürfen nicht im Straßenverkehr benutzt oder an Dritte ausgeliefert werden. Der Käufer hat uns sämtliche aus seiner Verletzung dieser Verpflichtung resultierenden Schäden, einschließlich mittelbarer Folgeschäden, unverzüglich zu ersetzen. XI. RFT-Reifen, MOExtended-Reifen & LKW-Reifen mit Aircept 1. Zur Meidung schwerwiegender Verkehrsunfälle dürfen RFT-, MOExtended- sowie mit Aircept montierte Reifen nur auf Fahrzeugen mit funktionstüchtigem Luftdruckkontrollsystem eingesetzt werden. Im Falle eines auftretenden Luftdruckverlustes besteht bei Überschreitung der dann festgelegten reduzierten zulässigen Höchstgeschwindigkeit und Reichweite von 80 km/h bei max. 80 km bei RFT-Reifen, von 80 km/h bei max. 30 km bei MOExtended-Reifen und 60 km/h bei max. 25 km bei aktiviertem Aircept ein gesteigertes Unfallrisiko mit gegebenenfalls schwerwiegenden Folgen. 2. Der Käufer hat beim Verkauf von RFT-Reifen, MOExtended-Reifen bzw. mit Aircept montierten Reifen ausdrücklich auf die in Ziffer XI.1. genannten Gefahren hinzuweisen. Der Weiterverkauf von RFT-Reifen, MOExtended-Reifen und mit Aircept montierten Reifen an Endverbraucher, deren Fahrzeug nicht mit einem funktionstüchtigem Luftdruckkontrollsystem ausgestattet ist, ist untersagt. Der Verkauf und die Montage von Aircept ist nur in Verbindung mit von uns freigegebener Bereifung zulässig. RFT-Reifen, MOExtended-Reifen sowie das Aircept-System nebst darauf freigegebener Reifen dürfen nur durch von uns zertifizierte Fachhändler an Fahrzeugen mit entsprechender Herstellerfreigabe montiert werden. Die ergänzenden Hinweise auf der Reifenseitenwand sind zwingend zu beachten; der Endverbraucher ist ebenfalls hierauf hinzuweisen. Nach Aktivierung des Aircept bzw. beim Austausch eines Aircept montierten Reifens darf dieses nur nach eingehender Überprüfung gemäß unserer Vorgaben weiterverwandt werden. 3. Weitere Produktinformationen bezüglich RFT-Reifen, MOExtended-Reifen und Aircept sind auf unserer Website sowie unter www.runflat.eu abrufbar XII. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht 1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit uns, einschließlich von Wechsel- und Scheckforderungen, ist für beide Teile Bad Homburg v. d. H.. Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer auch an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen. 2. Für alle Vereinbarungen und Rechtshandlungen findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung unter Ausschluss der einheitlichen Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen. XIII. Nebenabreden Nebenabreden werden nur wirksam, soweit sie durch uns schriftlich bestätigt werden. Das Gleiche gilt auch für eine Änderung dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen, insbesondere dieser Bestimmung. XIV. Auslegungsregel Für den Fall, dass eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sind oder unwirksam werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. XV. Datenschutz Der Käufer wird darauf hingewiesen, dass gegebenenfalls personenbezogene Daten bei uns, verbundenen Unternehmen oder der Kautschuk-Wirtschaftsförderungs-GmbH gemäß den Vorschriften des BDSG gespeichert und bearbeitet werden. Wir werden entsprechende Daten auch zur Information über neue Produkte und Services nutzen. Der Käufer kann der Nutzung seiner Daten zu diesen Zwecken jederzeit bei uns widersprechen. XVI. Zusätzliche Bestimmung für den elektronischen Geschäftsverkehr 1. Wir sind nicht verpflichtet, unseren Kunden technische Mittel zur Verfügung zu stellen, um eventuelle Eingabefehler bei der Bestellung unserer Käufer zu erkennen bzw. zu korrigieren. Ebenso wenig sind wir verpflichtet, vor Abgabe der Bestellung unserer Käufer besondere Informationen über den Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr zu erteilen. 2. Die diesem Vertrag zugrunde liegenden Vertragsbedingungen und die bei Vertragsabschluss gültigen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen können unsere Käufer abspeichern und ausdrucken. 3. Soweit in den Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen Erklärungen schriftlich abzugeben sind, kann die Schriftform nicht durch die Übersendung einer E-Mail ersetzt werden. 4. Die Daten unserer Käufer werden ausschließlich für die Auftragsabwicklung verwendet gemäß deutschem Datenschutzrecht. Bridgestone Deutschland GmbH Justus-von-Liebig-Straße 1 D-61352 Bad Homburg v.d.h. Telefon 06172 408-01 Fax 06172 408-490 www.bridgestone.de www.ecopia.eu

Österreich Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen 1. Preise: Diese Preise gelten franko Bahnstation des Bestimmungsortes. Für alle Bestellungen gelten grundsätzlich die am Tag des Versandes gültigen Preise. Die Preisliste stellt für Bridgestone Austria GmbH keine Verpflichtung zur Lieferung dar. Alle vorhergehenden Preislisten sind ungültig. Bridgestone Austria GmbH behält sich das Recht vor, diese Liste jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern. Erhöhen sich zwischen Vertragsabschluß und Leistungsausführung die Kostenfaktoren bei Bridgestone Austria GmbH, wie Einkaufspreise, Zölle, Löhne, Sozialleistungen, Steuern udgl., so erhöhen sich die in Betracht kommenden Preise entsprechend. Ist der Käufer Konsument im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes und treten zwischen Vertragsabschluß und Leistungsausführung Materialkostenerhöhungen oder -senkungen aufgrund von Änderungen der Weltmarktpreise für Rohstoffe ein oder erhöhen oder senken sich die Kostenfaktoren bei Bridgestone Austria GmbH aufgrund von Gesetzesänderungen, behördlichen Verfügungen, neuen Steuern oder neuen Zollbestimmungen, so erhöhen oder senken sich die in Betracht kommenden Preise entsprechend, ausgenommen zwischen Vertragsabschluß und Leistungsausführung liegen weniger als zwei Monate. Pauschalpreiszusagen werden nicht gegeben. 2. Lieferung und Versand: Allfällige, von Bridgestone Austria GmbH zugesagte Lieferfristen sind unverbindlich. Bridgestone Austria GmbH bemüht sich ständig, Lieferwünsche prompt zu erfüllen. Schadenersatzansprüche aus dem Titel der Überschreitung der Lieferzeit sind jedoch ausgeschlossen. 3. Zahlungsbedingungen: Rechnungen sind, wenn keine anders lautende schriftliche Vereinbarung vorliegt, 14 Tage nach Rechnungsdatum mit 3% Skonto zahlbar. Danach ist der volle Rechnungsbetrag fällig. Als Eingangsdatum gilt der Tag, an dem der Rechnungsbetrag dem Konto von Bridgestone Austria GmbH gutgeschrieben ist. Der Käufer trägt das Risiko des Zahlungsweges. Mit Bridgestone Austria GmbH vereinbarte Scheck- oder Wechselzahlungen müssen spesenfrei erfolgen. Deren schuldbefreiende Wirkung tritt erst mit Gutschrift des vollen Betrages auf dem Bankkonto von Bridgestone Austria GmbH ein. 4. Bei Zahlungsverzug: Ist Bridgestone Austria GmbH berechtigt, Verzugszinsen von derzeit 14% p.a. zu berechnen; hierdurch werden bestehende Ansprüche auf Ersatz höherer Zinsen nicht beeinträchtigt. Mit Änderung der österreichischen Bankrate behält sich Bridgestone Austria GmbH vor, den Verzugszinssatz jederzeit, ohne vorherige Mitteilung anzugleichen. Für alle aus dem Zahlungsverzug des Käufers Bridgestone Austria GmbH gegenüber entstehenden Nachtteile und Kosten außergerichtlicher oder gerichtlicher Eintreibungen der Kaufpreisforderungen, haftet der Käufer; ist der Käufer Konsument im Sinnen des Konsumentenschutzgesetzes haftet er für diese Kosten und Nachteile nur, soweit sie zur zweckentsprechenden Betreibung oder Einbringung notwendig waren. 5. Eigentumsvorbehalt: Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufgegenstandes bleibt dieser im Eigentum von Bridgestone Austria GmbH. Im Falle eines Weiterverkaufes des Kaufgegenstandes ist der Käufer verpflichtet, den Erwerber über den Eigentumsvorbehalt von Bridgestone Austria GmbH zu unterrichten. Erlöse aus dem Verkauf eines derartigen Kaufgegenstandes hat der Käufer unverzüglich an Bridgestone Austria GmbH abzuliefern. 6. Gewährleistung und Haftung: 6.1. Bridgestone Austria GmbH bietet Gewähr für die Lieferung mangelfreier Produkte. Soweit der Käufer nicht Konsument im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist, können Gewährleistungsansprüche nur durch franko Einsendungen des beanstandeten Produktes an einen von Bridgestone Austria GmbH zu nennenden Ort geltend gemacht werden; im Falle der Reklamation hat der Käufer einen ausgefüllten und von ihm unterschriebenen Fragebogen beizulegen. Die mit Bridgestone Austria GmbH in laufender Geschäftsverbindung stehenden Reifenhändler sind zur Entgegennahme einer Reklamation berechtigt. Sofern der Käufer Kaufmann isd HGB ist, ist er verpflichtet, bei sonstigem Verlust seines Gewährleistungsanspruchs, die Ware unmittelbar nach Lieferung zu inspizieren und Bridgestone Austria GmbH allfällige Mängel unverzüglich bekanntzugeben. Soweit Mängel nicht während der Inspektion zum Vorschein kommen, muss der Mangel unverzüglich nach seiner Entdeckung der Bridgestone Austria GmbH mitgeteilt werden. Die Mitteilung hat schriftlich mittels des Formulars Garantie Antrag zu erfolgen. 6.2 Ein berechtigter Gewährleistungsanspruch wird durch Lieferung eines Ersatzproduktes erfüllt. Ansprüche auf Wandlung oder Preisminderung bestehen nicht, es sei denn, dass mit Bridgestone Austria GmbH etwas anderes schriftlich vereinbart wird. In derartigen Fällen steht es Bridgestone Austria GmbH frei, die in Geld bestehenden Gewährleistungsansprüche des Käufers wahlweise in bar oder durch Gutschriften in laufender Rechnung zu vergüten. In jedem Fall aber hat der Käufer die durch Bridgestone Austria GmbH auf Basis der Profiltiefe festgelegte Abnutzung des beanstandeten Produktes unter Zugrundelegung der am Tag der Erfüllung seines Gewährleistungsanspruches geltenden Preis abzugelten. Die Rücksendung von reklamierten Reifen erfolgt auf Gefahr und Kosten des Kunden. Reifen, für die Ersatzlieferung gewährt wurde, gehen in das Eigentum von Bridgestone Austria GmbH über. 7. Schadenersatz und Produkthaftung: 7.1. Bei allen Lieferungen sind Schadenersatzansprüche jeder Art sowie Regressforderungen, insbesondere auch nach dem Produkthaftungsgesetz, gegen Bridgestone Austria GmbH ausgeschlossen, wenn nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen dies vorsehen. Die Haftung der Bridgestone Austria GmbH und ihrer Erfüllungsgehilfen ist für leichte und schlicht grobe Fahrlässigkeit, Folgeschäden, reinen Vermögensschäden, mittelbaren Schäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Käufer ausgeschlossen. Die Höhe der Ersatzpflicht von Bridgestone Austria GmbH gegenüber dem einzelnen Geschädigten ist mit EUR 1.000 und gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten mit EUR 30.000 beschränkt. 7.2. Ersatzansprüche auf nachweisbar nicht von Bridgestone Austria GmbH gelieferte Waren, sind ausgeschlossen. 7.3. Im Rahmen der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen über die Haftung für fehlerhafte Produkte besteht seitens Bridgestone Austria GmbH ausreichend Deckung. 8. RFT Reifen, MOExtended Reifen, Reifen mit BSR-Ring & LKW Reifen mit Aircept: 8.1. Zur Meidung schwerwiegender Verkehrsunfälle dürfen RFT-, MOExtended-Reifen sowie mit BSR oder Aircept montierte Reifen nur auf Fahrzeugen mit funktionstüchtigem Luftdruckkontrollsystem eingesetzt werden. Im Falle eines auftretenden Luftdruckverlustes besteht bei Überschreitung der dann festgelegten reduzierten zulässigen Höchstgeschwindigkeit und Reichweite von 80 km/h bei max. 80 km bei RFT-Reifen, von 80 km/h bei max. 30 km bei MOExtended-Reifen, von 80 km/h bei max. 80 km bei Reifen mit BSR-Ring und 60 km/h bei max. 25 km bei aktiviertem Aircept ein gesteigertes Unfallrisiko mit gegebenenfalls schwerwiegenden Folgen. 8.2. Der Käufer hat beim Verkauf von RFT-Reifen, MOExtended-Reifen, Reifen mit BSR-Ring bzw. Aircept montierten Reifen ausdrücklich auf die in Ziffer 8.1. genannten Gefahren hinzuweisen. Der Weiterverkauf von RFT-Reifen, MOExtended-Reifen, Reifen mit BSR-Ring und mit Aircept montierten Reifen an Endverbraucher, deren Fahrzeug nicht mit einem funktionstüchtigem Luftdruckkontrollsystem ausgestattet ist, ist untersagt. Der Verkauf und die Montage von Aircept sind nur in Verbindung mit von uns freigegebener Bereifung zulässig. RFT-Reifen, MOExtended-Reifen, Reifen mit BSR-Ring sowie das Aircept- System nebst darauf freigegebener Reifen dürfen nur durch Fachhändler an Fahrzeugen mit entsprechender Herstellerfreigabe montiert werden. 8.3. Weitere Produktinformationen bezüglich RFT-Reifen, MOExtended-Reifen, Reifen mit BSR-Ring und Aircept sind bei Bridgestone Austria GmbH erhältlich sowie den Broschüren-, Produkt- sowie Montagehinweisen zu entnehmen. Jedem Endverbraucher ist beim Kauf eines RFT-Reifens, MOExtended-Reifens, Reifen mit BSR-Ring und Aircept umfassende Information zu erteilen. Die ergänzenden Hinweise auf der Reifenseitenwand sind zwingend zu beachten; der Endverbraucher ist ebenfalls darauf hinzuweisen. 8.4. Für Schäden welcher Art auch immer, die aus der zweckwidrigen oder unsachgemäßen Verwendung von RFT-, MOExtended-Reifen, Reifen mit BSR-Ring sowie mit Aircept montierte Reifen resultieren, und/oder welche auf Fahrzeugen ohne funktionstüchtiges Luftkontrollsystem montiert sind, übernimmt Bridgestone Austria GmbH keine Haftung. 9. Allgemeines: Mündliche oder telefonische Zusagen, Auskünfte oder Erklärungen, die Mitarbeiter von Bridgestone Austria GmbH abgeben, sind nicht verbindlich. Schriftliche Erklärungen von Bridgestone Austria GmbH sind nur dann verbindlich, wenn sie durch den (die) hierzu befugte(n) Geschäftsführer oder Abteilungsleiter firmengemäß gefertigt sind. Bridgestone Austria GmbH erbringt sämtliche Lieferungen und Leistungen ausschließlich nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils im Zeitpunkt der Bestellung der Ware gültigen Fassung. Mit der Bestellung bestätigt der Käufer, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen zu haben und mit ihrem Inhalt einverstanden zu sein. Davon abweichende Vereinbarungen gelten nur dann, wenn sie schriftlich getroffen werden. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für alle Streitigkeiten aus Geschäften, denen diese Geschäftsbedingungen zugrunde liegen, sind die in Handelssachen für den ersten Wiener Gemeindebezirk zuständigen Gerichte (Bezirksgericht für Handelssachen Wien, Handelsgericht Wien) zuständig, sofern Bestimmungen des KSchG dem nicht entgegenstehen. Bridgestone Austria GmbH Laxenburger Straße 252 A-1230 Wien Telefon 01 61413-88 Fax 01 61413-100 www.bridgestone.at www.ecopia.eu 6.3 Bridgestone Austria GmbH räumt den Endverbrauchern eine Gewährleistungsfrist von drei Jahren ab Lieferung oder Übergabe des Produktes an den Endverbraucher oder fünf Jahren ab Produktion des Produktes der Bridgestone Austria GmbH ein, wobei diejene Gewährleistungsfrist maßgeblich ist, die zuerst endet. Für die Berechnung der Gewährleistungsfrist von 5 Jahren ab Produktion ist die auf den Produkten der Bridgestone Austria GmbH angegebene DOT-Nummer, die das Produktionsdatum enthält, maßgeblich. Sofern Endverbraucher Konsumenten im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, wird für den Fall, dass als maßgebliche Gewährleistungsfrist die Frist von fünf Jahren ab Produktion gilt, jedenfalls die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ab Lieferung oder Übergabe des Produktes an den Konsumenten gewährt. 6.4 Ein Käufer von Produkten der Bridgestone Austria GmbH der einem Endverbraucher Gewähr geleistet hat, kann von Bridgestone Austria GmbH binnen der Frist von sechs Monaten ab Lieferung der Bridgestone Austria GmbH an den Käufer, die Gewährleistung durch Lieferung eines Ersatzproduktes fordern. Der Käufer ist nicht berechtigt, darüber hinaus Ersatz für seine Aufwendungen, wie beispielsweise Demontage-, Montage-, Wucht- und Versandkosten, von Bridgestone Austria GmbH zu verlangen. Der Käufer ist verpflichtet binnen drei Monaten ab Erfüllung der eigenen Gewährleistungsansprüche, allfällige Regressansprüche gegenüber Bridgestone Austria GmbH geltend zu machen. Hat der Käufer Gewähr geleistet, ohne hiezu aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung verpflichtet zu sein, bestehen keinerlei Regressansprüche gegenüber Bridgestone Austria GmbH. Voraussetzung der Geltendmachung des Regressanspruches gegenüber Bridgestone Austria GmbH ist ferner, dass der Käufer über die an den Endverbraucher im Rahmen der Gewährleistung geleisteten Zahlungen eine Aufstellung der geleisteten Beträge und Bestätigungen der Bridgestone Austria GmbH nachweist. Eine weitere Rückgriffsvoraussetzung ist die unverzügliche Mängelrüge des Käufers gegenüber Bridgestone Austria GmbH Der Käufer verpflichtet sich zudem, keine Gewähr an Endverbraucher zu leisten, wenn Umstände im Sinne des Punktes 6.5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorliegen, die die Haftung und Gewährleistung von Bridgestone Austria GmbH ausschließen. In diesem Fall hat der Käufer bereits die Überprüfung der Produkte zu unterlassen, es sei denn, dass sich der Endverbraucher zur Übernahme der Demontage-, Montage-, Wucht-, Versandkosten sowie sonstiger entstandener Kosten verpflichtet. Sollte der Käufer entgegen diesen Bestimmungen Ersatz leisten, ist der Regressanspruch des Käufers gegenüber Bridgestone Austria GmbH zur Gänze ausgeschlossen. 6.5 Soweit gesetzlich zulässig, ist die Gewährleistung und Haftung insbesondere ausgeschlossen, wenn a) der Kaufpreis noch nicht bezahlt ist; b) der Reifen von anderen als Bridgestone Austria GmbH repariert, runderneuert, besohlt oder in sonstiger Weise bearbeitet wurde; c) es sich um eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit des Reifens handelt; d) bei Weißwandreifen Verfärbungen oder Licht- bzw. Ermüdungsrisse der Weißwand auftreten sollten; e) der Schaden durch Fehler am Fahrzeug verursacht wurde; f) der Reifen durch äußere Einwirkung beschädigt wurde; g) der Reifen einer fahrlässigen oder gewollten Überbeanspruchung ausgesetzt war, wie z.b. durch Nichtbeachtung der Luftdruckvorschriften oder Nichtbeachtung der Geschwindigkeitsgrenzen oder Überlastung; h) der Reifen auf falscher und/oder mangelhafter Felge montiert war oder sonstige Montagefehler vorliegen; i) die zur Feststellung des Herstellerdatums benötigten Ziffern oder Buchstaben nicht mehr erkennbar sind; j) natürlicher Verschleiß oder Beschädigung vorliegen, die ganz allgemein auf unsachgemäße Behandlung oder Lagerung oder auf einen Unfall zurückzuführen sind oder für Mängel aufgrund von Handlungen, Unterlassungen oder sonstiger Fehler des Käufers oder dritter Personen. Für eine Beratung durch unsere Mitarbeiter wird keine Haftung übernommen. 6.6 Die Produkte der Bridgestone Austria GmbH sind nicht zur Montage durch den Verbraucher bestimmt. Der Käufer muss die Montage durch einen Fachmann durchführen lassen. Bridgestone Austria GmbH leistet keine Gewähr für Montagefehler des Verbrauchers und für unfachgemäßes Vorgehen bei der Montage durch das montierende Unternehmen oder Dritte. Running Flat Tires (RFT-Reifen) PKW-Reifen mit speziellen Notlaufeigenschaften dürfen nur durch von Bridgestone Austria GmbH dazu autorisierte Händler durchgeführt werden. 01. Juli 2011 10.000 27