Leitung Tagesfamilien Cornelia De Olivera Im Zentrum 18, 8634 Hombrechtikon Tel: 079 905 91 34 leitung@tagesfamilien-hombrechtikon.ch Merkblatt für die Kinderbetreuung in Tagesfamilien Liebe Tagesfamilie, liebe Eltern Ihnen und uns liegt das Wohl der in Tagesfamilien betreuten Kinder am Herzen. Der Verein Kinderkrippe Hombrechtikon führt hierzu die Leitung Tagesfamilien. Im vorliegenden Merkblatt werden die wichtigsten Punkte festgehalten. Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich jederzeit an die Leitung Tagesfamilien wenden. 1. EINLEITUNG Die Bezeichnung Tagesfamilie steht stellvertretend für Tagesmutter bzw. Tagesvater. Tagesfamilien betreuen Kinder anderer Familien in ihrem eigenen Haushalt. Sie integrieren die Kinder in ihren Familienalltag und betreuen diese altersgerecht. Im Zentrum steht immer das Wohl des Kindes. Tagesfamilien tauschen sich regelmässig mit den Eltern des zu betreuenden Kindes aus. Die zwei Parteien werden von der Leitung Tagesfamilien Verein Kinderkrippe Hombrechtikon begleitet. 2. AUFNAHME UND EINGEWÖHNUNG 2.1. Aufnahmebestimmungen In Tagesfamilien werden Kinder ab 3 Monaten bis Schulaustritt betreut. Die Betreuung erfolgt regelmässig und über einen längeren Zeitraum. 2.2. Mindestbetreuungszeit Die Mindestbetreuungsdauer beträgt 1 1/2 Stunden pro Woche. Bei Familien mit mehreren Kindern muss für mindestens 1 Kind eine Betreuungsvereinbarung von 1 1/2 Stunden pro Woche abgeschlossen werden. 2.3. Vermittlung Die Vermittlungstätigkeit wird aufgenommen, sobald alle erforderlichen Unterlagen eingereicht sind und die Anmeldegebühr von CHF 120.- überwiesen ist. Die Leitung Tagesfamilien kann keine Plätze garantieren. Sobald ein geeigneter Tagesplatz gefunden ist, wird ein erstes Treffen zwischen allen Parteien bei der Tagesfamilie vereinbart. 2.4. Betreuungsvereinbarung, Arbeitsvertrag Haben sich sowohl abgebende Eltern wie Tagesfamilie positiv zu einer Zusammenarbeit entschieden, wird durch die Leitung Tagesfamilien eine Betreuungsvereinbarung abgeschlossen. Alle Abmachungen bezüglich Betreuungszeiten, Eingewöhnungsphase, Vertretung bei Ferien, Krankheit und Kündigungsfrist werden darin geregelt. Die Zusammenarbeit zwischen dem Verein Kinderkrippe und der Tagesfamilie wird zudem in einem Arbeitsvertrag geregelt. Die Betreuungsvereinbarung ist integrierender Bestandteil des Arbeitsvertrags. Der Arbeitsvertrag lebt nur, solange konkrete Betreuungsverhältnisse bestehen. Seite 1 von 5
3. BETREUUNG UND KÜNDIGUNG 3.1. Betreuungszeiten Die Betreuungsstunden werden fix oder flexibel vereinbart und sind verbindlich. Kindergarten- und Schulstunden gelten nicht als Betreuungszeit. Begleitet die Tagesfamilie das Kind auf Wunsch der Eltern in die Spielgruppe, in den Kindergarten, in die Schule und/oder zurück, so wird ihr diese Zeit als Arbeitszeit angerechnet. 3.2. Mittagsbetreuung Eine Betreuung, welche nur über Mittag stattfindet, wird pauschal mit 1 1/2 Betreuungsstunden inkl. Spesenentschädigung vergütet. Diese Regelung ist nur für Kindergarten- und Schulkinder möglich. 3.3. Übernachtung Das Tageskind soll nur in Ausnahmefällen und nach gegenseitiger Absprache bei der Tagesfamilie übernachten. Die Übernachtung (Zeit zwischen 21.00 und 06.00 Uhr) wird mit pauschal CHF 10.00 abgerechnet. 3.4. Absenzen/Abmeldung des Tageskindes Bei fristgerechter Abmeldung entfällt die Zahlungspflicht der Eltern, sowie die Entschädigung der Tagesfamilie. Wird das Kind nicht fristgerecht abgemeldet so hat die Tagesfamilie Anspruch auf die Entschädigung gemäss den vereinbarten Betreuungszeiten und die Eltern leisten den entsprechenden Elternbeitrag. Spezielle Regelungen können in der Betreuungsvereinbarung festgelegt werden. Abmeldungsfristen Ferien: Kurzfristige Abwesenheit: 3.5. Ferien der Tagesfamilie Die Tagesfamilie muss von den Eltern 4 Wochen im Voraus über geplante Ferien informiert werden. Das Kind muss spätestens 1 Woche im Voraus bei der Tagesfamilie abgemeldet werden. Tagesfamilien haben Anspruch auf 23 Ferientage pro Jahr. Zeitpunkt und Dauer muss die Tagesfamilie den abgebenden Eltern mindestens einen Monat vorher bekannt geben. Spezielle Regelungen können in der Betreuungsvereinbarung festgelegt werden. 3.6. Krankheit des Tageskindes Die Tagesfamilie ist nicht verpflichtet, ein krankes Kind zu betreuen. Es ist zwingend, dass die Eltern die Tagesfamilie über eventuelle gesundheitliche Probleme des Kindes (Diät, Medikamente, ansteckende Krankheiten etc.) orientieren. Die Betreuungskosten sind auch bei Abwesenheit des Kindes (Krankheit ansteckende Krankheiten/Fieber, Unfall) zu bezahlen. Nicht bezogene Betreuungstage können nicht kompensiert werden. 3.7. Krankheit / Unfall der Tagesfamilie Kann die Tagesfamilie wegen Krankheit oder Unfall das Kind nicht betreuen, müssen die Eltern und die Leitung Tagesfamilien sofort informiert werden. Ab dem 3. Krankheitstag benötigt die Leitung Tagesfamilien ein ärztliches Zeugnis, damit die Lohnfortzahlung zum Tragen kommen kann. Unfälle sind unverzüglich der Leitung Tagesfamilien zu melden, damit sofort eine Anmeldung beim Unfallversicherer vorgenommen werden kann. Seite 2 von 5
3.8. Änderungen der vereinbarten Betreuungszeiten Müssen die festgelegten Betreuungszeiten auf Dauer geändert werden, so soll dies 1 Monat im Voraus zwischen Eltern und Tagesfamilie abgesprochen sowie der Leitung Tagesfamilien mitgeteilt werden Änderungsformular wird erstellt und eine Änderungsgebühr von CHF 50.00 wird erhoben. 3.9. Auflösung der Betreuungsvereinbarung / Vertragsauflösung Die Betreuungsvereinbarung zwischen Eltern und Tagesfamilie sowie dem Verein Kinderkrippe Hombrechtikon vertreten durch die Leitung Tagesfamilien kann unter Einhaltung einer einmonatigen (im 1. Jahr) und zweimonatigen (ab 2. Jahr) Kündigungsfrist auf einen beliebigen Termin schriftlich gekündigt werden. Die vereinbarten Betreuungsstunden müssen bis nach Ablauf der Frist entschädigt werden. Die Kündigung erfolgt schriftlich an die Leitung Tagesfamilien. Sind die Eltern mit der Bezahlung der Betreuungskosten mehr als einen Monat im Verzug, kann der Verein Kinderkrippe Hombrechtikon Rechnungsstelle Tagesfamilien den Betreuungsvertrag fristlos auflösen. Ist die Betreuungsvereinbarung auf bestimmte Zeit festgelegt, so endet diese ohne Kündigung mit dem Ablauf der Vereinbarung. Bei schwerwiegenden oder unvorhergesehenen Ereignissen kann mit Zustimmung aller Parteien die Betreuungsvereinbarung sofort aufgelöst werden. Der Arbeitsvertrag zwischen der Tagesfamilie und dem Verein Kinderkrippe Hombrechtikon kann unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist jeweils auf das Ende eines Monats aufgelöst werden. Solange kein konkretes Betreuungsverhältnis (mehr) besteht, ist der Arbeitsvertrag zudem sistiert. 4. FINANZIELLES / ZAHLUNGSMODALITÄTEN / WOHNSITUATION Für alle finanziellen Fragen ist die Geschäftsstelle zuständig. 4.1. Elternbeitrag / Tarifreglement Der Maximaltarif pro Betreuungsstunde (exklusive Verpflegung und Spesen) pro Kind beträgt CHF 12.50. Das Inkasso erfolgt durch die Rechnungsstelle Tagesfamilien. Die Eltern erhalten monatlich eine Rechnung, zahlbar innert 20 Tagen. Um eine Reduktion des Maximaltarifs zu erhalten, müssen die abgebenden Eltern eine Einkommensbestätigung einreichen. Der individuelle Elternbeitrag wird dann gemäss Beitragsreglement der Gemeinde Hombrechtikon festgesetzt. 4.2. Lohn Tagesfamilie Die Tagesfamilie erhält den Lohn für geleistete Betreuungsstunden (pro Kind/pro Stunde) bis zum 10. des folgenden Monats ausbezahlt von der Rechnungsstelle Tagesfamilien. 4.3. Änderungen Änderungen der Wohnadresse, Zivilstand, Kontonummer oder auch wichtige Veränderungen innerhalb der Familie sind umgehend der Leitung Tagesfamilien zu melden. Seite 3 von 5
5. ABRECHNUNG 5.1. Abrechnungsformular Für die Abrechnung führt die Tagesfamilie pro Tageskind und Betreuungsmonat ein Abrechnungsformular, in welchem die geleisteten Betreuungsstunden, Mittagsbetreuung, Übernachtungen und Mahlzeiten eingetragen werden. Eltern und Tagesfamilien prüfen und unterschreiben das Formular. Es ist die gültige Grundlage für die Abrechnungen an die Eltern und die Entschädigung der Tagesfamilie. Die Tagesfamilie reicht das Original des Abrechnungsformulars jeweils bis zum 5. des Folgemonats bei der Rechnungsstelle Tagesfamilien ein. Spesen, Verpflegungsentschädigung Die Kosten für Verpflegung und Zuschläge sind nicht subventionsberechtigt. Verpflegung und Zuschläge bis Kindergartenalter ab Kindergartenalter Frühstück CHF 2.50 CHF 2.50 Znüni CHF 2.00 CHF 2.00 Mittagessen CHF 4.50 CHF 7.50 Mittagstisch mindestens 1 ½ Stunden Betreuungszeit plus CHF 7.50 Essensvergütung Zvieri CHF 2.00 CHF 2.00 Abendessen CHF 3.00 CHF 4.00 Nachtpauschale (pro Nacht und Kind) Zuschlag ab 19.00 Uhr Zuschlag morgens bis 7.00 Uhr Zuschlag Samstag / Sonntag Babyzuschlag bis 18 Monate (pro Stunde und Baby) CHF 10.00 CHF 10.00 Nachtpauschale für die Zeit zwischen 21.00 und 06.00 Uhr CHF 1.50 5.2. Ausserordentliche Auslagen Spezielle Auslagen, wie zum Bsp. Windeln, Babynahrung, Freizeitbeschäftigung usw., gehen zulasten der Eltern. Theater, Zirkus, Ausflüge etc. sollen vorgängig mit den Eltern abgesprochen werden. Über diese Auslagen rechnen Eltern und Tagesfamilien direkt miteinander ab. Seite 4 von 5
6. VERSICHERUNGEN 6.1. Tagesfamilie Der Verein Kinderkrippe Hombrechtikon versichert die Tagesfamilien gegen Betriebsunfall und bei einer durchschnittlichen Betreuungstätigkeit von mehr als 8 Stunden pro Woche auch gegen Nichtbetriebsunfall. Die Tagesfamilie ist gemäss Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) ab einem gewissen Einkommen versichert. Zudem besteht beim Verein eine Betriebshaftpflichtversicherung für die Tagesfamilien. Ein entstandener Schaden in Zusammenhang mit dem Betreuungsverhältnis muss umgehend der Leitung Tagesfamilien gemeldet werden. 6.2. Eltern Die Eltern sind verpflichtet, eine Kranken- und Unfallversicherung und eine Haftpflichtversicherung für ihr Kind abzuschliessen. 7. FORTBILDUNG 7.1. Aus- und Weiterbildung Die Tagesfamilien sind verpflichtet, Weiterbildungen des Vereins zu besuchen. Diese Kosten trägt der Arbeitgeber. 8. DIVERSES 8.1. Meldepflicht Die Leitung Tagesfamilien ist verpflichtet, Betreuungsverhältnisse von 2½ und mehr Tagen pro Woche/Kind dem Amt für Jugend und Berufsberatung in Männedorf mitzuteilen. 8.2. Weitere Betreuungsverhältnisse Tagesfamilien, welche in einem Arbeitsverhältnis mit dem Verein Kinderkrippe Hombrechtikon stehen, sind verpflichtet, allfällige weitere, direkt mit Eltern vereinbarte Betreuungsverhältnisse der Leitung Tagesfamilien zu melden. 8.3. Begleitung / Beratung Die Leitung Tagesfamilien ist die Ansprechperson des Vereins Kinderkrippe Hombrechtikon für abgebende Eltern und für die Tagesfamilien. Sie vermittelt, unterstützt, begleitet und, falls gewünscht, berät sie die laufenden Betreuungsverhältnisse. 9. SCHWEIGEPFLICHT Die Tagesfamilien und ihre Angehörigen sind genauso wie die abgebenden Eltern und die Mitarbeitenden Verein Kinderkrippe Hombrechtikon verpflichtet, alle Informationen über die betreuten Kinder und deren Familien vertraulich zu behandeln. An diese Schweigepflicht bleiben alle Beteiligten auch nach Vertragsende gebunden. 10. MITGLIEDSCHAFT VEREIN KINDERKRIPPE HOMBRECHTIKON Die Mitgliedschaft im Verein Kinderkrippe Hombrechtikon ist für alle abgebenden Eltern obligatorisch. Jahresbeitrag CHF 30.00. Seite 5 von 5