Verband Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute Association suisse des professionnels de la protection des eaux Associazione svizzera dei professionisti della protezione delle acque Swiss Water Pollution Control Association KANALISATIONSFORUM BERN 2006 Praxisgerechter Betrieb und Unterhalt von Entwässerungsanlagen GEP: Stand der Umsetzung im Kanton Bern Ziele, Massnahmen, Probleme Martin K. Meyer Amt für Gewässerschutz und Abfallwirtschaft des Kantons Bern Reiterstrasse 11 3011 Bern
KANALISATIONSFORUM BERN 2006 MARTIN K. MEYER, GSA BERN Stand der Umsetzung im Kanton BE. Ziele, Massnahmen, Probleme Zusammenfassung Stand der GEP: Im Kanton Bern sind rund 25% aller kommunalen generellen Entwässerungspläne (GEP) genehmigt, weitere 60% der GEP stehen in Bearbeitung. Bis Ende 2007 werden die meisten prioritären GEP, bis 2013 auch alle nicht-prioritären GEP abgeschlossen sein. Vollzug der GEP-Massnahmen: Jeder im Kanton Bern genehmigte GEP enthält einen standardisierten GEP-Massnahmenplan, der nichts anderes als eine kurze, einfache und ü- bersichtliche Zusammenfassung aller im GEP vorgesehenen Massnahmen darstellt. Er besteht aus einer Massnahmenliste, die von den Gemeinden und Verbänden nachgeführt werden muss und einem Übersichtsplan, auf dem die Massnahmen lokalisiert sind. Das GSA kontrolliert den Vollzug der GEP-Massnahmen anlässlich von Gemeindebesuchen. Probleme: Im Rahmen der GEP haben die Gemeinden und Abwasserverbände in den letzten 10 bis 15 Jahren einen Grossteil der öffentlichen Kanalisationsnetze mittels Kanalfernsehen untersuchen lassen. Dabei werden die beschädigten Leitungen erfasst und je nach Dringlichkeit sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt saniert, beziehungsweise ersetzt. Dank diesem rund 10-jährigen Turnus kann der Werterhalt der öffentlichen Kanalisationen garantiert werden. Probleme bestehen insbesondere noch in kleineren Gemeinden, welche ihre Aufgaben mangels Fachpersonen oft ungenügend wahrnehmen. Im Gegensatz zu den öffentlichen Kanalisationsnetzen sind die privaten Hausanschlussleitungen oft in einem desolaten Zustand, da sich die Grundeigentümer ihrer Unterhalts- und Sanierungspflichten meist nicht bewusst sind. Weil diese Pflichten weitgehend identisch sind mit denjenigen der Betreiber der öffentlichen Kanalisationsnetze (Kanalfernsehaufnahme Schadenanalyse Schadensanierung) drängt es sich auf, die Aufgaben der Privaten den Gemeinden und den Abwasserverbänden zu übertragen. Dabei ist zu beachten, dass kleinere Gemeinden diese Aufgaben mangels Fachleuten nicht übernehmen können. Empfehlungen des GSA bezüglich Organisationsformen: Kleinere Gemeinden können die heute anfallenden Aufgaben im Bereich Siedlungsentwässerung oft nur ungenügend wahrnehmen. Diesen Gemeinden empfiehlt das GSA, ihre Aufgaben auszulagern (an den Abwasserverband, AG, Ingenieurbüro, etc.) oder sich regional zusammenzuschliessen. Empfehlungen des GSA bezüglich GEP-Nachführung: Die GEP beschäftigen sich bis anhin meist nur am Rande mit dem Liegenschaftsbereich. Da auch von den privaten Abwasseranlagen eine Gefahr für die Gewässer ausgeht, müssen diese in Zukunft regelmässig gewartet, kontrolliert und gegebenenfalls saniert werden. Nur so lässt sich ein umfassender Gewässerschutz gewährleisten. Deshalb legt das GSA den Gemeinden nahe, in der Zweitausgabe der GEP eine Bestandesaufnahme aller Abwasseranlagen sowohl der öffentlichen als auch der privaten durchzuführen. Dazu sollen bei der Inspektion der öffentlichen Kanalisationsnetze mittels Kanalfernsehen gleichzeitig auch die privaten Leitungen untersucht werden. Alle erforderlichen Sanierungen an öffentlichen und privaten Abwasseranlagen werden danach gemeinsam und koordiniert ausgeführt. Dabei wäre es für das GSA äusserst hilfreich, wenn seitens des VSA gesamtschweizerisch verbindliche Vorgaben bezüglich Art und Form der GEP-Nachführung formuliert würden, welche dieses Anliegen unterstützen. VSA ZÜRICH STAND DER UMSETZUNG IM KANTON BERN / 1-1
GEP: Stand der Umsetzung, Ziele, Massnahmen, Probleme Gliederung des Vortrages Einführung GEP-Ziele gemäss VOKOS Stand der Umsetzung GEP-Massnahmenplan Wo gibt es Probleme? Warum? Exkurs Organisationsformen Schlussfolgerungen Gesetzliche Grundlagen Art. 5 Abs. 1 GSchG (Kommunale Entwässerungsplanung): Die Kantone sorgen für die Erstellung von generellen Entwässerungsplänen (GEP), die in den Gemeinden einen sachgemässen Gewässerschutz und eine zweckmässige Siedlungsentwässerung gewährleisten. Art. 9 Abs. 1 KGSchG (Genereller Entwässerungsplan): Die Gemeinden und Verbände erstellen einen GEP. Der Zeitpunkt richtet sich nach Art. 8 Abs. 2 Buchstabe e. Verweis auf «kantonales Konzept zur Siedlungsentwässerung» 1
Kantonales Konzept zur Siedlungsentwässerung VOKOS 1997 Prioritätensetzung Prioritäten in bezug auf die GEP-Bearbeitung Hohe Priorität Mittlere Priorität In Bearbeitung/genehmigt 2
Schelten Villeret La Ferrière Saint-Imier Sonvilier Roches Seehof Renan Nods Rebévelier Belprahon Corcelles Monible Grandval Perrefitte Moutier Wolfisberg Prêles Souboz Châtelat Sornetan Crémines Farnern Rumisberg Eschert Niederbipp Champoz Saicourt Saules Oberbipp SchwarzhäusernWynau Pontenet Attiswil Wiedlisbach Loveresse Bannwil Court Roggwil Mont-Tram. Malleray Walliswil b. N. Aarwangen Sorvilier Wangen Tramelan Tavannes Reconvilier Bévilard Walliswil b. W. Wangenried Graben Langenthal Mont-Tram. Untersteckholz Péry InkwilWanzwil Thunstetten Obersteckholz Romont Röthenbach b. H. Corgémont Sonceboz-S. Herzogenbuchsee La Heutte Lotzwil Courtelary Plagne Vauffelin Niederönz Busswil b. M. Lengnau Bleienbach Gutenburg Cortébert Melchnau Pieterlen Oberönz ThörigenRütschelen Cormoret Meinisberg Arch Leuzigen Bollodingen Zielebach MadiswilReisiswil Villeret Orvin Biel Safnern Rüti b. B. Wiler b. U. Willadingen Hermiswil Leimiswil Evilard Höchstetten Ochlenberg Orpund Büren a. A. Seeberg Kleindietwil Gondiswil Bätterkinden Koppigen Hellsau Auswil Sonvilier BrüggAegerten Nods Lamboing Dotzigen Oberwil b. B. Ursenbach Rohrbach Nidau Schwadernau Utzenstorf Alchenstorf Diesse Tuescherz-Alf. Ipsach Port Studen Twann Limpach Schalunen Niederösch Rohrbachgraben Oeschenbach Wynigen Huttwil Bellmund Diessbach b. B. Büren zum Hof Oberösch Prêles Jens Worben Sutz-Lattrigen Busswil b. B. Mülchi Walterswil Aefligen Rumendingen Ligerz Ersigen Merzligen Büetigen Ruppoldsried Fraubrunnen Mörigen Rüdtligen-Al. Hermrigen Wengi Etzelkofen Heimiswil Kappelen Lyss Kirchberg Dürrenroth La Neuveville Bielersee Epsach Scheunen GrafenriedZauggenried Wyssachen Eriswil Täuffelen Bühl Grossaffoltern Iffwil KernenriedLyssach Affoltern Rapperswil Heimiswil Rüti b. L. Hagneck Walperswil Bangerten Jegenstorf Burgdorf Lüscherz Aarberg Zuzwil Mötschwil Oberburg BallmoosMünchringenHindelbank Gals Erlach Bargen Schüpfen Vinelz Rüegsau Sumiswald Siselen Deisswil b. M. Mattstetten Erlach Tschugg Brüttelen Seedorf Diemerswil Wiggiswil Urtenen Finsterhennen Oberburg Münchenbuchsee Bäriswil Gampelen Kallnach Treiten Meikirch Moosseedorf Krauchthal Lützelflüh Trachselwald Ins Niederried b. K. Radelfingen Müntschemier Kirchlindach Lützelflüh Hasle Golaten Zollikofen Oberburg Wohlen Ittigen Bolligen Bremgarten Rüderswil Wileroltigen Lützelflüh Trub Gurbrü Vechigen Walkringen Lauperswil Frauenkappelen OstermundigenStettlen Landiswil Langnau Ferenbalm Mühleberg Bern Clavaleyres Tramelan Münchenwiler Ferenbalm Kriechenwil Laupen Gsteig Neuenegg Saanen Albligen Guggisberg Lauenen Wahlern Boltigen Arni Muri Worb Biglen Kehrsatz Allmendingen Oberthal Schlosswil Signau Köniz Rubigen Grosshöchstetten Trubschachen Trimstein Belp Zäziwil Konolfingen Mirchel Bowil Wald Münsingen Oberhünigen Belpberg Tägertschi Niederhünigen Oberbalm Freimettigen Eggiwil Niedermuhlern Toffen Häutligen Wichtrach Röthenbach GelterfingenGerzensee Oberdiessbach Linden Kaufdorf Aeschlen Rüeggisberg Rümligen Mühledorf Jaberg Herbligen Wachseldorn Oppligen MühlethurnenKirchdorf Bleiken Buchholterberg Kiesen Riggisberg Schangnau Noflen Brenzikofen Lohnstorf Uttigen Fahrni Oberlangenegg Seftigen Heimberg Eriz Burgistein Unterlangenegg Steffisburg Horrenbach-B. Rüti b. R. Gurzelen Uetendorf Homberg Horrenbach-B. Schwendibach Forst Teuffenthal Wattenwil Längenbühl Oberried Habkern Thierachern Heiligenschwendi Rüschegg Thun Hilterfingen Uebeschi Brienzersee Oberhofen Blumenstein Sigriswil Höfen Amsoldingen Niederried Rüeggisberg Pohlern OberstockenZwieselberg Beatenberg Ringgenberg Niederstocken Iseltwald Reutigen Thunersee Unterseen Spiez Interlaken Matten Bönigen Därstetten Erlenbach Matten Wimmis Oberwil Krattigen Därligen Gsteigwiler Gündlischwand Wilderswil Leissigen Lütschental Zweisimmen St. Stephan Lenk Diemtigen Adelboden Frutigen Kandergrund Kandersteg Aeschi b. S. Reichenbach Saxeten Lauterbrunnen Schwanden Hofstetten Brienzwiler Brienz Grindelwald Brienzwiler Meiringen Schattenhalb Innertkirchen Hasliberg Guttannen Gadmen VOKOS 2004 Festlegung von Fristen Ziel 1: Prioritäre Gemeinden und Verbände GEP bis 2007 erstellt Ziel 2: Alle übrigen Gemeinden und Verbände GEP bis 2013 erstellt Stand der Umsetzung: Kommunale GEP Courtelary Cormoret Anzahl Prioritäten bezüglich Gemeinden: Bearbeitung 398 der kommunalen GEP: Hohe Priorität; kein GEP-Pflichtenheft Gde. ohne ARA-Anschluss: 7 Hohe Priorität; kein Ingenieurvertrag Mittlere Priorität; kein GEP-Pflichtenheft Total Mittlere zu Priorität; erstellende kein Ingenieurvertrag GEP 391 (100%) GEP in Bearbeitung Gemeinde mit vorgeprüft rotem Namen GEP genehmigt: haben hohe Priorität 91 (23%) nicht angeschlossen GEP in Bearbeitung: 235 (60%) Für die rot angeschriebenen Gemeinde sollte der GEP bis Ende 2007 erstellt sein Prioritäre Gde. ohne GEP 4 (1%) Restliche Gde. ohne GEP 61 (16%) Gemeindegrenzen: gg55 (DV383) Bundesamt für Landestopographie 3
Stand der Umsetzung: Regionale GEP SEBV Schelten La Ferriere SESE Nods Seehof Rebévelier SEME SEPV SECOR Tramelan SETE Mont-Tram. SEGO SEBV SESE Evilard SELD NodsPlateau de Diesse Twann TLT Prêles La Neuveville VKA Täuffelen ARAT Lüscherz Erlach Kallnach Gals / Gampelen Ins-Müntschemier Niederried b. K. Kerzers Wileroltigen Kerzers Biel Orpund AROZAG (Grenchen) Brügg Niederbipp Unt. Leberberg Wangen Bannwil Aarwangen (ZALA) Murg Herzogenbuchsee Ob. Wiggertal ZALA ZAK (Koppigen) Limpachtal Dürrenroth-Aff. LimpachtalScheunen Lyss Burgdorf Moossee - Urt. Wohlen Mittleres Emmental Region Bern AG Worblental Langnau / Ob. Ilfistal Prioritäten Total bezüglich zu erstellende Bearbeitung GEP 51 (100%) der regionalen GEP: GEP genehmigt: 5 (10%) GEP in Bearbeitung: 31 (61%) Prioritäre Vbd. ohne GEP 9 (17%) Restliche Vbd. ohne GEP 6 (12%) Hohe Priorität Mittlere Priorität Verbands-GEP in Vorbereitung Verbands-GEP in Bearbeitung Regionaler (globaler) GEP in Bearbeitung Verbands-GEP vorgeprüft Regionaler (globaler) GEP vorgeprüft Verbands-GEP genehmigt s. Karte «Prioritäten der kommunalen GEP» Nicht angeschlossen Murten Clavaleyres Belp Münsingen Grosshöchstetten Ob. Kiesental Sensetal Kienerrsrüti Unt. Kiesental Bleiken Langnau / Ob. Ilfistal Schangnau II (Bumbach) Thunersee Eriz-Linden Gürbetal ARAG Brienz Oberried-Ebligen Sense-Oberland Brienzwiler Oberried a. B. Beatenberg-Wang Meiringen Sangernboden Iseltwald Interlaken ARA Därligen ARNI Grindelwald Boltigen Saanen-Abländschen Frutigen-Kanderspitz Kiental-Reichenbach Lauterbrunnen Oberes Simmental Adelboden-Dorf Kandersteg Saanen Guttannen Innertkirchen Entwicklung Stand der Umsetzung (für kommunale GEP) 400 350 Reporting GEP-Bearbeitung 8 8 7 5 7 45 66 73 61 111 Prioritäre Gde. ohne GEP Nicht prioritäre Gde. ohne GEP Anzahl Gemeinden 300 129 250 GEP in Bearbeitung 234 200 180 273 150 173 100 35 50 98 18 56 11 Prioritäre GEP genehmigt 1 13 24 0 2 1997 2000 2003 2005 2006 2007 2013 Ziel 1: Prioritäre GEP erstellt bis Ende 2007 Ziel 2: Alle GEP erstellt bis Ende 2013 Nicht-prioritäre GEP genehmigt 4
Was kommt nach der GEP-Erstellung? Was tun, damit GEP kein Papiertiger bleibt? Wie behält die Gemeinde die Übersicht über alle GEP-Massnahmen? Wie kann GSA den Vollzug der GEP-Massnahmen überprüfen? Oder: Wie behält man den Überblick über Massnahmen in: 9 Zustandsberichten 1 Entwässerungskonzept 9 Vorprojekten??? 5
GEP-Massnahmenplan Vom GSA im Jahr 2000 eingeführt Besteht vereinfacht gesagt aus: Massnahmenliste Ref-Nr Beschrieb Kosten Gemeinde: Musterkofen Gemeindnummer: 799 Handlungsbedarf Priorität Planungsbeginn Umsetzung bis 1 Text 2 800 Text 0 2000 ca. 2006 2 Text 1 500 Text 1 2001 2003... Text 0 Text 1 2001 2001 n Text 5 Text 3 2006 2006 erledigt Kostenkategorie Neu: 20% San: 80% Div: 30% FW: 100% Verweis Bemerkungen Text Text Text Text Text Text Text Text Liste mit allen GEP-Massnahmen Massnahmenliste Beschrieb Kosten? Warum? Wann? erledigt? Gemeinde: Aarberg Gemeindenummer: 301 Wo sind Details? Ref- Eingang Kosten Kurzbeschreibung des Prio- Planungs- Umsetz- Erle- Abhängigkeiten von anderen Massnahmenbeschrieb Verweis Nr. (Jahr) [1'000 Fr.] Handlungsbedarfs rität beginn ung digt Arbeiten / Bemerkungen Bemerkungen 1 Zustandsanierungen der Dringlichkeitsstufe "Dringend" 2003 1'300 Dichtigkeit der Leitung gewährleisten 1 2004 2005 bis 2006 Kap. 10.8.2 2 Erhöhen der Abflusskapazität für die Haltung c 5 2003 210 Beseitigen von hydr. Engpässen 1 2004 2005 Kap. 10.2.2 Zustand Dringlichkeitstufe "Dringend", deshalb mit Massnahme Nr. 1 koordinieren 3 Ergänzungen Versickerungskataster, Sanierung der Anlagen veranlassen. 2003 15 Aufnahme der restlichen Versickerungsanlagen 1 laufend laufend Kap. 10.4.4 4 Anpassungen an den HE's 358 und 385 (Aarezelg) 2003 - Verhindern, dass die Alte Aare in das Kanalisationsnetz eindringen kann. 1 2003 2003 Ja Kap. 10.3.1 Massnahme wurde am 27. Mai zwischen GEP-Ing. und Gde (Hr. Hostettler) besprochen. 6 Zustandsanierungen der Dringlichkeitsstufe "Kurzfristig" 2003 3'402 Dichtigkeit der Leitung gewährleisten 2 2006 2007 bis 2010 Kap. 10.8.2 7 Erhöhen der Abflusskapazität für die Haltungen DH 4 bis DH 8 2003 - (in Nr. 6 Beseitigen von hydr. Engpässen 2 2006 2007 Kap. 10.2.2 enthalten) Zustand Dringlichkeitstufe "Kurzfristig", deshalb mit Massnahme Nr. 6 koordinieren 8 Erhöhen der Abflusskapazität für den F-Strang - Verband! 2003 - (Verband) Beseitigen von hydr. Engpässen 2 Kap. 10.2.1 Koordinieren mit Massnahme Nr. 9 Erhöhen der Abflusskapazität 9 für die Haltungen FD 7 bis FD 10 Erhöhen der Abflusskapazität 10 für die Haltungen BD 4 und 5, DIB 6 und 9 Erhöhen der Abflusskapazität 11 für die Haltungen DLE 6 bis DLE 9 Konzept Sanierung Kanalanschlüsse der Liegenschafts- 12 entwässerungen Laufende Nachführung des 13 Kanalisationskatasters und der GEP Einzugsgebiete Zustandsanierungen der 14 Dringlichkeitsstufe "Mittelfristig" Erhöhen der Abflusskapazität 15 für die Haltungen BCA 1, DCC 2, 5 und 6, DMA 1, 2, 4 und 5 Koordinieren mit Massnahme Nr. 8 2003 177 Beseitigen von hydr. Engpässen 2 2009 2011 Kap. 10.2.2 (Verband!) - Zustand Dringlichkeitstufe zum Teil 2003 (in Nr. 14 Beseitigen von hydr. Engpässen 2 2010 2011 Kap. 10.2.2 "Mittelfristig" enthalten) 2003 90 Beseitigen von hydr. Engpässen 2 2010 2011 Kap. 10.2.2 Dichtigkeit der Leitung Kap. 5.3.4 und 2003 5 2 2008 2008 gewährleisten 10.8.2 Die GEP- und Katasterpläne und Auftrag an Geometer und GEP 2003 10 die Schachtprotokolle sind laufend 3 laufend laufend Kap. 12 Ingenieur koordinieren auf dem neusten Stand zu halten Dichtigkeit der Leitung 2012 bis 2003 5'409 3 2011 Kap. 10.8.2 gewährleisten 2018 2003 326 Beseitigen von hydr. Engpässen 3 2018 2019 Kap. 10.2.2 6
Wo gibt es Probleme bei der Umsetzung? Beispiele aus kleineren Gemeinden (ohne Fachperson) (betrifft 70% aller BE-Gemeinden) Wechsel im Gemeinderat GEP-Massnahmen sind unbekannt Gemeindepersonal überfordert Aufträge werden nicht ausgelöst Finanzielle Mittel fehlen für Umsetzung der GEP-Massnahmen etc. Beispiele aus grösseren Gemeinden (mit Fachperson) (in 20% der Gde. werden die Aufgaben durch einen Bauverwalter wahrgenommen / nur 10% aller Gde. verfügen über mehrere Fachpersonen!) Bauverwalter kurz vor Pensionierung GEP-Thematik "fremd" Massnahmen betreffen private Leitungen (z.b. Fremdwasser, Versickerungsanlagen) politisch heikel (Wiederwahl) etc. Wo gibt es Probleme bei der Umsetzung? Öffentliche Kanalisationen: Situation im Griff Zustand bekannt (Kanal-TV aus GEP-Zustandsbericht Kanalisation) Schäden bekannt Gravierende Schäden werden saniert Nach 10 Jahren: Neue Kanalfernsehaufnahmen Neue Sanierungen etc. 10-jähriger Zyklus garantiert Werterhalt der öffentlichen Kanalisation Private Kanalisationen: Situation nicht im Griff Kontrolle und Sanierung durch Eigentümer funktioniert nicht Zustand schlecht (50-90% sanierungsbedürftig; 90% undicht) Aufgaben der Privaten sollten an den Betreiber der öffentlichen Kanalisationen übertragen werden (Synergien!) Auf die Gemeinden / Verbände kommen neue Aufgaben zu! Problem: Kleine Gde. sind bereits mit heutigen Aufgaben überfordert. 7
Organisationsformen Wichtigste Mängel in kleineren Gemeinden 1. Keine Kontrolle der Entlastungsbauwerke (HE/RÜB) verstopftes Drosselorgan Schmutzwasser wird entlastet Vorfluter wird verunreinigt 8
Wichtigste Mängel in kleineren Gemeinden 2. Keine Wartung des Kanalisationsnetzes Wichtigste Mängel in kleineren Gemeinden 3. Keine Sanierung des Kanalisationsnetzes Fremdwassereintritt 9
Wichtigste Mängel in kleineren Gemeinden 4. Ungenügende Baukontrollen Anschluss einer Hausdrainage an die Mischabwasserleitung Ursachen für Mängel in kleineren Gemeinden? Zu «wenig» Kontroll-, Wartungs-, Unterhaltsarbeiten (die Arbeiten fallen zu selten an, damit sie effizient ausgeführt werden können) Keine Fachleute ( wenig Bewusstsein für die Problematik) Verantwortlichkeiten nicht klar zugeteilt Resultat: Niemand kümmert sich wirklich 10
Was müsste geändert werden? Verantwortlichkeit und Zuständigkeit klar regeln Regelmässigkeit Arbeiten über grössere Gebiete organisieren (z.b. über gesamtes ARA-EZG) Je grösser ein Gebiet, desto: häufiger derselbe Typ von Arbeiten, regelmässiger fallen die Arbeiten an, mehr werden sie zur Routine, effizienter und kostengünstiger werden sie abgewickelt eher ist der Einsatz von Fachleuten möglich Die Probleme sind nicht neu... Probleme werden vom GSA seit 1994 thematisiert Probleme haben sich seither akzentuiert (durch zunehmende Komplexität der Aufgaben) 11
Organisationsformen sind zu kompliziert (1995) Wer... (BUWAL, GSA, Gemeinden, Verbände, Architekten, etc.)... macht was? 83 Aufgaben! Organisationsformen: Ist-Zustand 12
Man müsste vereinfachen... wichtige politische Entscheide trennen... Die verantwortlichen Betreiber sollten grössere Entscheidungskompetenzen haben... von technisch-operativen Aufgaben Organisationsformen: Vorschlag GSA KANTON Plant und kontrolliert mit weniger als 50 Partnern n 13
Idee ist nicht neu Vorschlag GSA 1994: 10 Abwasser-Grossregionen Neue Erkenntnisse (aus Studie Berner Jura 2005) 8 Abwasserregionen Eine Studie 14
Schlussfolgerungen aus Studie Berner Jura Was schlägt die Studie vor? Eine einzige Organisation: übernimmt alle Aufgaben der Abwasserentsorgung, von der Liegenschaft bis in den Vorfluter wird Besitzerin aller öffentlichen Anlagen setzt für alle Aufgabenbereiche eine professionelle Fachperson ein bezieht Gebühren anhand eines einheitlichen Gebührensystems (interessant für kleine Gde.!) 15
GSA-Vision wird zur Vision der Verbände! Region Bern (200'000 Einwohner) Region ARA Thunersee (110'000 Einwohner) Moossee-Urt. + Burgdorf-F. + Limpachtal (75'000 E.) ZALA (35'000 Einwohner) Langnau (15'000 Einwohner) Berner Jura (50'000 Einwohner) Total = 485'000 Einwohner (> 50% des Kantons!) Demokratie braucht Zeit 10 Jahre? Damit Umsetzung der Vision nicht blockiert wird: Vision nicht in einem Schritt erreichen wollen Prinzip der Freiwilligkeit (Gemeinden dürfen, müssen aber nicht) Schlussfolgerungen GEP-Bearbeitung: Die meisten GEP werden in den nächsten Jahren abgeschlossen Umsetzung der GEP-Massnahmen: Im Griff (GEP-Massnahmenplan) Werterhaltung der öff. Kanalisationen: Im Griff (GEP-Nachführung) Probleme: Kleinere Gemeinden nehmen Aufgaben oft ungenügend wahr Nachholbedarf bez. Werterhaltung der privaten Kanalisationen 16
Schlussfolgerungen Lösungsansätze (Empfehlungen GSA): Kleinere Gemeinden: Aufgaben auslagern (an Verband, AG, etc.) Private Kanalisationen: Aufgaben der Privaten an Betreiber des öffentlichen Kanalisationsnetzes übertragen! Zweitausgabe GEP: Zustandsbericht Kanalisation inkl. Kanalfernsehaufnahmen der privaten Kanalisationen Gebündelte Ausschreibung / Sanierung der öff. + p. Kanalisationen Fragen an VSA: GEP-Musterbuch: Stand 1992. Enthält weder Vorgaben bezüglich privaten Kanalisationen noch bez. GEP-Nach- resp. Weiterführung Ist eine Publikation bezüglich GEP-Nachführung geplant? Ist der Einbezug der privaten Kan. in die GEP-Nachführung geplant? 17