Beteiligung an Forschungsverbünden

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Transkript:

Beteiligung an Forschungsverbünden Möglichkeiten und Chancen im Heisenberg-Programm Heisenberg Titel, Referent & Verbünde - Frank Kiefer, Bettina Zirpel, Anselm Fremmer Bad Ort, Honnef, Datum 12.03.2010

DFG Forschungsverbünde Übersicht Gemeinschaftsantrag Paketantrag (PAK) Koordinierte Programme : (Klinische) Forschergruppe (FOR) Schwerpunktprogramm (SPP) Sonderforschungsbereich (SFB), SFB/Transregio (TRR) Forschungszentrum (FZT) / Exzellenzcluster (EXC) Graduiertenkolleg (GRK) Graduiertenschule (GSC)

Grundsätzliche Bemerkungen Im Inland geförderte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des Heisenberg- Programms sind in allen DFG-Programmen förder- bzw. antragsberechtigt! Mitwirkung in Verbundprojekten und koordinierten Programmen aus dem Ausland heraus nur in seltenen Ausnahmefällen möglich! Spannungsfeld: persönliche Freiheit vs. Projektverantwortung großzügige Reisemöglichkeiten im Stipendienfall freie, eigenständige Forschung und Austausch mit internationalen Kooperationspartnern örtliche Bindung Verantwortung für Mitarbeiter

DFG-Forschergruppe (FOR) Förderung besonderer Forschungsfragestellungen Merkmale Mittelfristig angelegte, enge Zusammenarbeit von mehreren herausragend ausgewiesenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern an einer besonderen Forschungsaufgabe Etablierung aktueller Forschungsrichtungen an (ggf. mehreren) Hochschulen (Profilbildung) mittlere Größe: Anzahl der Einzelprojekte einstellig 2-stufiges Antragsverfahren (Skizzen + Vollanträge) Entscheidung von Hauptausschuss und Senat über die Einrichtung viermal jährlich Förderungsdauer: 6 Jahre Detailinformation: DFG-Vordruck 1.05 und DFG- Fachreferat Anteil am gesamten Bewilligungsvolumen: 6,1% (2008)

Schwerpunktprogramme (SPP) Förderung aktueller Wissenschaftsgebiete Merkmale Koordinierte, interdisziplinäre, überregionale Fördermaßnahme mit neuer Qualität in Thematik, Kooperation oder Methodik ( emerging field ) Netzwerkbildung (über große Zahl von Standorten) Umfang: i. d. R. bis zu 30 Einzelprojekte jährlich ein Einreichungstermin für Konzepte Förderempfehlungen durch Fachkollegien Auswahlsitzungen des Senates finden im Mai eines jeden Jahres statt Förderungsdauer: i. d. R. 2 x 3 Jahre Detailinformation: DFG-Fachreferat Anteil am gesamten Bewilligungsvolumen: 7,1% (2008)

Sonderforschungsbereiche (SFB) Schwerpunktbildung Merkmale Langfristig angelegte Forschungsverbünde mit einer gemeinsamen übergreifenden Fragestellung Förderdauer bis zu 12 Jahre Kohärenz essentiell, d.h. Kooperation und Vernetzung zwischen den Beteiligten wird erwartet freie Themenwahl, in der Regel interdisziplinär konzipiert dient der Schwerpunktbildung an einem Hochschulstandort (klassischer SFB) Anteil am gesamten Bewilligungsvolumen: 26,8% (2008) Alternativ: SFB/Transregio (TRR) mit 2-3 Hochschulstandorten Antragstellung: durch die Hochschule/n Beteiligung außeruniversitärer Einrichtungen gewünscht

Sonderforschungsbereiche (SFB) Schwerpunktbildung Umfang: ca. 10 bis 25 wissenschaftliche Teilprojekte, Serviceprojekte Bewilligung durch DFG: Personal- und Sachmittel, Investitionsmittel Besonderheit: sehr flexible Mittelverwaltung durch SFB Voraussetzung: antragstellende Hochschule bringt angemessene Grundausstattung ein Teilprojektleitervoraussetzungen: Promotion eigene Stelle aus der Grundausstattung für jeweilige Förderperiode (4 Jahre). Stelle kann aber auch aus anderen Quellen finanziert werden (zb Heisenberg-Programm, Emmy Noether-P., EXC-NWG-Leiter). Fazit für Heisenberg-Geförderte: Mitwirkung als Teilprojektleitende möglich

Exzellenzcluster (EXC) / Forschungszentren (FZT) Schwerpunktbildung Merkmale Sehr große, interdisziplinäre Verbünde an einer Hochschule Dienen der Schwerpunktsetzung an Universitäten Beteiligung von benachbarten Hochschulen, außeruniversitären Einrichtungen, Industrie erwünscht Im Unterschied zu SFB: größere Forschungsfelder werden begutachtet statt Teilprojektebene Anteil FZT am gesamten Bewilligungsvolumen: 1,8% (2008) Historie: 6 FZT sukzessive seit 2001 eingerichtet 37 EXC seit 2006 (darunter 4 aufgestockte FZT)

Exzellenzcluster (EXC) / Forschungszentren (FZT) Schwerpunktbildung Förderdauer: EXC bis zu 10 Jahre (2 Förderperioden à 5 Jahre) FZT bis zu 12 Jahre (3 Förderperioden à 4 Jahre) Umfang: EXC bislang ca. 6 Mio. p.a. (2. Phase: Bandbreite 3 8 Mio. Euro p.a.) FZT: ca. 5 Mio. p.a Bewilligung durch DFG: Personal- und Sachmittel, Investitionsmittel Besonderheit: Finanzierung zusätzlicher Professuren, Nachwuchsgruppen 2. Phase der Exzellenzinitiative steht bevor - viele forschungsorientierte Professuren werden ausgeschrieben! EXC bieten damit nicht nur Möglichkeit sich am Antrag zu beteiligen, sondern auch Förderung der eigenen Stelle möglich. Fazit: Auf Stellenausschreibungen achten bzw. aktiv Kontakt mit Koordinatoren aufnehmen.

Graduiertenkollegs (GRK) Pioniere in der Nachwuchsförderung Merkmale Langfristig angelegte Verbünde mit einer gemeinsamen fokussierten Fragestellung Förderdauer bis zu 9 Jahre Kohärenz essentiell, d.h. Kooperation und Vernetzung zwischen den Beteiligten wird erwartet freie Themenwahl, in der Regel interdisziplinär konzipiert dient Entwicklung neuer Promotionsstrukturen (neue Betreuungskonzepte/ Mehrfachbetreung/ Internationalen Vernetzung (IGK) / Kooperation mit außeruniversitären Einrichtungen Antragstellung: durch die Hochschule/n Beteiligung außeruniversitärer Einrichtungen gewünscht

Graduiertenkollegs (GRK) Pioniere in der Nachwuchsförderung Umfang: ca. 10 bis 15 Promovierende, 5-10 PI (Sollvorgabe) Bewilligung durch DFG: Personal- (Stellen und/oder Stipendien) sowie Sachmittel (Investitionsmittel) Besonderheit: sehr flexible Mittelverwaltung durch GRK keine direkte Mittelzuweisung an PI Voraussetzung: antragstellende Hochschule bringt angemessene Grundausstattung ein Voraussetzungen für Mitgliedschaft als PI: Promotion (Promotionsrecht günstig aber nicht zwingend) eigene Stelle aus der Grundausstattung für jeweilige Förderperiode (4 Jahre). Stelle kann aber auch aus anderen Quellen finanziert werden (z.b. Heisenberg-Programm, Emmy Noether-P., EXC-NWG-Leiter...). Fazit für Heisenberg-Geförderte: Mitwirkung als PI möglich

Graduiertenschulen (GSC) Schwerpunktbildung Förderdauer: bis zu 10 Jahre (2 Förderperioden à 5 Jahre) Umfang: bislang ca. 1 Mio. p.a. (2. Phase: Bandbreite 1 2,5 Mio. Euro p.a.) Bewilligung durch DFG: Personal- und Sachmittel, Investitionsmittel Besonderheit: Finanzierung zusätzlicher Professuren, Nachwuchsgruppen ist möglich 2. Phase der Exzellenzinitiative steht bevor - viele forschungsorientierte Professuren werden ausgeschrieben! GSC bieten damit nicht nur Möglichkeit sich am Antrag zu beteiligen, sondern auch Förderung der eigenen Stelle möglich. Fazit: Auf Stellenausschreibungen achten bzw. aktiv Kontakt mit Koordinatoren aufnehmen.

Voraussetzungen für eine Antragstellung bzw. Förderung Gemeinschafts- & Paketanträge, Forschergruppen, Schwerpunkte: direkte Antragstellung möglich, sogar auch als Sprecher bzw. Koordinator! Für die Laufzeit des (Teil-)Projektes muss die eigene Position (evtl. später auch anderweitig finanziert) sicher sein, zumindest sollte dafür eine hinreichende (*) Wahrscheinlichkeit bestehen. Sonderforschungsbereiche, FZT, EXC, Graduiertenkollegs, GSC: keine Möglichkeit zur direkten Antragstellung (haben nur die Hochschulen!) Mitwirkung als Teilprojektleiter oder PI unter der Voraussetzung (*) erlaubt! FZT/EXC/GSC: flexibler, da zumeist keine Teilprojektstruktur und damit keine starre Bindung an die Laufzeit der Förderperiode.

(Status)Wechsel an eine neue wissenschaftliche Einrichtung Gemeinschafts- & Paketanträge, Forschergruppen, Schwerpunkte: Unproblematische Mitnahme ( Umschreibung ) des Teilprojektes bei Wechsel an eine andere wissenschaftliche Einrichtung in Deutschland Bewilligungsrest wird der bisherigen Einrichtung entzogen und die Restbewilligung an die neue Einrichtung bewilligt (benötigen hierfür einen kurze Mitteilung (Brief) ab wann die Mittel wo zur Verfügung stehen sollen Verwaltungsakt braucht ca. 4 Wochen Vorlauf) Sonderforschungsbereiche (SFB): Teilprojekt endet in der Regel bei Weggang des TP-Leitenden (außer bei Überführung in am Zielort existierenden SFB) Zeitlich begrenzte Weiterfinanzierung (bis zu 1 Jahr), Mittel werden weiterhin an die Sprecherhochschule bewilligt, die für die Weiterleitung der Mittel zuständig ist

(Status)Wechsel an eine neue wissenschaftliche Einrichtung Graduiertenkollegs und Graduiertenschulen (GRK und GSC): Betreute Doktorandin erhält weiter Förderung bei Verbleib im GRK / in der GSC PI bzw. Betreuerin/Betreuer erhalten keine ihr/ihm direkt zugewiesene Bewilligung. GRKs und GSC erhalten Mittel zur Förderung der Promovierenden Doktorand/Doktorand kann im Kolleg bleiben und den (nun externen) Betreuer behalten und ggf. ihm an den anderen Standort folgen, wenn: Sie/er weiterhin am (Qualifikations-) Programm teilnehmen kann Die Betreuerin/die Betreuer Mitglied des Kollegs bleibt dies für den Promotionsverlauf günstigste Lösung ist (Disseratationen sollten möglichst ohne Verzögerung zu Ende geführt werden

(Status)Wechsel an eine neue wissenschaftliche Einrichtung EXC Weitere Zugehörigkeit als assoziiertes Mitglied denkbar. Entscheidung des EXC. GRK/GSC GRK/GSC: weitere Zugehörigkeit als beteiligtes oder assoziiertes Mitglied denkbar. Entscheidung des GRK / der GSC. Wechsel ins Ausland gewisse Möglichkeiten der Mitnahme ( money follows researcher ) bei bestimmten Ländern (z.b. Österreich, Schweiz, Niederlande, UK) Einzelfallentscheidungen bei SFB: wie bei Ortswechsel innerhalb D, d.h. Weiterfinanzierung bis zu einem Jahr

Heisenberg-Programm als Antragsform in Forschungsverbünden Heisenberg-Stipendium im Rahmen einer Forschergruppe prinzipiell beantragbar im Rahmen eines Schwerpunktprogramms ebenso im Rahmen von SFB, EXC, FZT, GRK, GSC nicht beantragbar Heisenberg-Professur im Rahmen einer Forschergruppe als Forschergruppen-Professur beantragbar im Rahmen eines Schwerpunktprogramms nicht beantragbar im Rahmen von GRK nicht beantragbar als DFG-anfinanzierte Professur im Rahmen von SFB, EXC, FZT, GSC denkbar

Mögliche Fragen und Probleme Asynchron laufende Förderzeiträume? eigene Position muss über die Projektlaufzeit /Förderperiode abgesichert sein bei GRK, GSC für die Dauer der Betreuung des Promotionsprojekts Nähe des Heisenberg-Projekts zum Verbundprojekt? keine Doppelförderung erlaubt Möglichkeit sich ggfs. mit neuem Thema wissenschaftlich weiter zu profilieren Heisenberg-Geförderte als Sprecher und Koordinatoren von Verbünden? möglich bei Forschergruppen und Schwerpunkten nicht bei SFB, EXC, FZT, GRK, GSC; Sprecher müssen hauptamtliche, senatsfähige Hochschulmitglieder sein zwecks Interessenwahrnehmung der Verbünde

Tipps und Tricks Betreffend Sonderforschungsbereiche Bei asynchron laufenden Förderzeiträumen der Heisenbergförderung und der Förderperiode des SFB-TRR: mit Hochschule Verlängerung der eigenen Stelle verhandeln in Aussicht stehende Verlängerung der DFG-Heisenbergförderung ausreichende Perspektive falls notwendig: inhaltlich begründete Ko-Teilprojektleitung zur Absicherung des Teilprojekts Gastprojekte / Gastprofessuren in SFB - TRR Gastprojekte: standortfremde Teilprojekte für max. 2 Jahre. Dienen der Finanzierung von Expertise, Dienstleistung oder Infrastruktur, die am Standorte nicht vorhanden ist und nur vorübergehend benötigt wird. Gastprofessuren: dienen der Einbindung von standortfremden Professoren. Max. 2 Jahre möglich.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Weitere Informationen zur DFG: www.dfg.de zu allen geförderten Projekten: www.dfg.de/gepris/ zu über 17.000 deutschen Forschungsinstitutionen: www.dfg.de/research_explorer/ Heisenberg Titel, Referent & Verbünde - Frank Kiefer, Bettina Zirpel, Anselm Fremmer Bad Ort, Honnef, Datum 12.03.2010