Lebensqualität in der frühen Nutzenbewertung Sichtweise des G-BA

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Transkript:

Lebensqualität in der frühen Nutzenbewertung Sichtweise des G-BA Berlin, 2. Februar 2017 Thomas Müller Arzt und Apotheker, Leiter Abteilung Arzneimittel des Gemeinsamen Bundesausschusses

Daten zu patientenrelevanten Endpunkten Das Dossier soll ein möglichst vollständiges und differenziertes Bild des Wirkstoffs liefern: Daten zur Mortalität, Morbidität (Symptomatik), gesundheitsbezogenen Lebensqualität und zu Nebenwirkungen Seite 3 2017 Thomas Müller

Kleine epistemologische Präambel Aggregiertes Wissen (Studie, Preis, Zusatznutzenkategorie, DRG-Fallpauschale, Mittelwert etc.) versus Partikulares Wissen (Fallgeschichte, Tumorkonferenz, Klinikvisite, Arztpraxis, Anamnese etc.) In Medizin als praktizierte Humanwissenschaft sind beide Kategorien relevant und es finden Übergänge statt. Sandra J. Tanenbaum: Particularism in health care: challenging the authority of the aggregate, Journal of Evaluation in Clinical Practice 20 (2014) 934-941 Seite 4 2017 Thomas Müller

Erfassung des Endpunktes Lebensqualität Zur gesundheitsbezogenen Lebensqualität (HRQL) sind indikationsspezifische Erfassungsinstrumente zu bevorzugen (Sensitivität!). Für Fragen zur Verwendung von spezifischen Erfassungsinstrumenten in Studien dringend frühe Studienberatung (Scientific Advice) nutzen! Als generisches Erfassungsinstrument empfiehlt sich SF-36. EQ-5D: Nicht akzeptiert zur Erfassung der Lebensqualität, die visuelle Analogskala (EQ-5D VAS) wird als Morbiditätsendpunkt bewertet (in 29/248 Beschlüssen). Einschätzung der Lebensqualität durch betroffene Patienten erforderlich. Seite 5 2017 Thomas Müller

HRQL und PRO: Kriterien Erfassungsinstrumente müssen in Indikation / Population validiert sein. MID/MCID soll prä-definiert sein (untere Grenze des KI soll die MID überschreiten) Offene Fragen zu MID/MCID: Patienten-Differenzen oder Gruppen-Differenzen? Besser individuelle Patienten-Differenz (Responder-Definition) Offenes, nicht-verblindetes Studiendesign in der Regel nicht adäquat. Umgang mit fehlenden Daten? (Rücklaufquote größer/gleich 70% gefordert) geeignete Ersetzungsstrategie nutzen! Datenerhebung nicht zu früh abbrechen (z.b. über Progress hinaus erfassen) Seite 6 2017 Thomas Müller

Verhältnis der einzelnen Endpunkte - Alle Endpunkte und -Kategorien werden zur frühen Nutzenbewertung gleichermaßen gefordert, geprüft, bewertet und dargestellt - Lebenszeit und Lebensqualität werden nicht im Sinne eines QALY verrechnet - Vollständige Darstellung der Endpunkte in der Nutzenbewertung soll individuelle Entscheidungen von Arzt und Patient verbessern und erleichtern - Zusatznutzen stellt ein wertendes Gesamtbild der positiven und negativen Effekte des neuen Wirkstoffs (im Vergleich zur Vergleichstherapie) dar Seite 7 2017 Thomas Müller

Wurde in den letzten 25 Beschlüssen Lebensqualität erhoben? 11 14 ja nein Seite 8 2017 Thomas Müller

Die letzten 25 Beschlüsse im Überblick (chronologisch) Indikation LQ erhoben? Bewertung der LQ seitens G-BA (Tragende Gründe) Zusatznutzen Bronchialkarzinom Ja Vorteil LQ Beträchtlich (UE ) Hämophilie B Ja Eingeschränkte Validität, klinische Relevanz? Nicht quantifizierbar CLL Nein Nicht belegt Melanom Nein Nicht belegt CLL Ja Nur 2 Zeitpunkte wg. hoher drop-outs, keine signifikanten Unterschiede limitiert Nicht quantifizierbar Diabetes mellitus 2 Nein Nicht belegt PAH Nein Nicht belegt Diabetes mellitus 2 Nein Nicht belegt Melanom Nein Nicht belegt Hämophilie B Ja Klinische Relevanzschwelle? Nicht quantifizierbar M. Duchenne Ja Keine signifikanten Unterschiede Gering (Morbidität ) Multiples Myelom Nein Keine Daten Befristung Multiples Myelom Ja Keine signifikanten Unterschiede Gering (Mortalität ) Liposarkom Ja Vorteil LQ Beträchtlich (Mort. /Morb. ) Morbus Fabry Ja Keine signifikanten Unterschiede Nicht quantifizierbar HIV-Infektion Ja PSC: keine signifikanten Unterschiede / MCS: nicht klinisch relevant nach Hedge's g Nicht belegt NSCLC Nein zvt nicht erfüllt Nicht belegt Nierenzellkarzinom Nein Beträchtlich (Mort. /Morb., UE ) NSCLC Nein Beträchtlich (Mort. /Morb., UE ) Postmenopause Nein Nicht belegt Magenkrebs Ja Potentiell verzerrte Daten, klinische Relevanz? Gering (Mortalität ) CLL Nein Nicht belegt NSCLC Ja Ungeeignet für LQ, nur Symptomatik (Morbidität) bewertet Nicht belegt Lungenkarzinom Nein Keine Daten Befristung Seite 9 2017 Thomas Müller

Beispiele von Probleme bei Messinstrumenten (Orphan Drugs) Hämophilie B zu wenig Rückläufer Rücklaufquote im Verlauf stark gesunken klinische Relevanz nicht beurteilbar aufgrund fehlender Responseschwelle Chronisch lymphatische Leukämie nur zwei Erhebungszeitpunkte wegen unbegründet vieler Drop-Outs Lebersche hereditäre Optikusneuropathie Für Katarakt entwickelt, für LHON Validität unklar während Studie zeigte sich für pu Ungeeignetheit: G-BA: in Nutzenbewertung erhoben, allerdings für Beschluss: Keine --> kein ZN verwertbaren Daten Seite 10 2017 Thomas Müller

Problem Klinische Relevanz?! psychischen Summenscore des SF-36 (EVG/COBI/FTC/TAF HIV 16.06.2016): Für den psychischen Summenscore des SF-36 zeigt sich ein statistisch signifikanter Unterschied zugunsten von EVG/COBI/FTC/TAF. Zur Beurteilung der Relevanz des signifikanten Unterschiedes, wird die standardisierte Mittelwertdifferenz in Form von Hedges g betrachtet. Da das 95 %-KonfidenzintervalI nicht vollständig oberhalb der Irrelevanzschwelle von 0,2 liegt, wird der Effekt als nicht klinisch relevant bewertet. Seite 11 2017 Thomas Müller

Problem bei Nichterhebung Bewertung (Nivolumab Nierenzellkarzinom 20.10.2016): Zudem wurden keine Daten für den patientenrelevanten Endpunkt LQ erhoben. Die Erhebung der LQ ist insbesondere vor dem Hintergrund der beobachteten Nachteile wie Blutungen und Dyspnoe in der vorliegenden Konstellation von Bedeutung. Die Interpretation der Endpunkte der Kategorie Nebenwirkungen wird damit erschwert. Seite 12 2017 Thomas Müller

Problem Nichterhebung Beschlussrelevanz! Bewertung (Necitumumab NSCLC 15.09.2016): Zusatznutzen ist nicht belegt. Für die gesundheitsbezogene Lebensqualität liegen keine geeigneten Daten vor, weshalb Vor- oder Nachteile von Necitumumab in Kombination mit Gemcitabin und Cisplatin im Vergleich zu Gemcitabin und Cisplatin auf die gesundheitsbezogene Lebensqualität nicht beurteilt werden können. Aussagen zur Lebensqualität werden insbesondere in der palliativen Situation ein hoher Stellenwert beigemessen. In der Gesamtbewertung wird festgestellt, dass der positive Effekt hinsichtlich des Gesamtüberlebens nicht durch weitere positive Effekte auf patientenrelevante Endpunkte gestützt wird. Unter Berücksichtigung eines nur geringfügigen positiven Effekts auf das Gesamtüberleben wiegt in der Gesamtbewertung schwer, dass kein Vorteil hinsichtlich der für den Patienten belastenden Symptomatik vorliegt und zudem keine Aussagen zur Lebensqualität getroffen werden können bei zugleich zu berücksichtigenden Nachteilen bei den Nebenwirkungen. Seite 13 2017 Thomas Müller

Problem Nichterhebung Beschlussrelevanz! Bewertung (EVG/COBI/FTC/TAF (therapienaive Erwachsene) HIV 16.06.2016): Zusatznutzen ist nicht belegt. Keine der eingeschlossenen Studien erhob Daten zur gesundheitsbezogenen Lebensqualität, obgleich diese Daten aus Sicht des G-BA bedeutsam sind. Informationen zu diesem Endpunkt sind insbesondere wichtig, um besser beurteilen zu können, inwiefern sich Vor- und Nachteile bei weiteren Endpunkten (z.b. schwerwiegende unerwünschte Ereignisse, psychiatrische Ereignisse oder Hautausschläge) tatsächlich auf die Lebensqualität des Patienten auswirken. Seite 14 2017 Thomas Müller

Beträchtlicher Zusatznutzen Bronchialkarzinom EORTC QLQ-C30 Die Ergebnisse zu den Nebenwirkungen werden vor dem Hintergrund der erzielten Verbesserungen in der Lebensqualität und der Schwere der Erkrankung nicht als schwerwiegend bewertet, so dass eine Herabstufung des Ausmaßes des Zusatznutzens nicht gerechtfertigt wäre. Liposarkom EORTC-QLQ-C30 In der Gesamtbetrachtung wird der große Vorteil hinsichtlich der Verlängerung der Überlebenszeit sowie die statistisch signifikanten Ergebnisse zu Gunsten von Eribulin bei der Zeit bis zur Verschlechterung der Symptomatik und der gesundheitsbezogenen Lebensqualität unter Berücksichtigung [ ]. Plaque-Psoriasis DLQI-Responder [ ] unabhängig von der Biologika-Vorbehandlung eine signifikante und klinisch relevante Verbesserung der Lebensqualität unter Secukinumab gegenüber Ustekinumab. Dieser Lebensqualitätsvorteil wird insbesondere vor dem Hintergrund der Schwere und des chronischen rezidivierenden Verlaufs der Erkrankung Plaque-Psoriasis positiv bewertet. Seite 15 2017 Thomas Müller

Abgrenzung Lebensqualität und Morbidität Morbidität / Symptomatik: Ausgehend vom Krankheitsbegriff Meist auf einzelne Organsysteme oder Wahrnehmungsqualitäten bezogen Eher objektiv messbar (oft physikalische Messwerte) Erfassung eher durch den behandelnden Arzt / Ärztin Lebensqualität: Ausgehend vom Erleben des erkrankten Individuums Einschätzung durch den Patienten Immer multidimensional: physisch, psychisch, sozial, Unabhängigkeit bzw. Selbständigkeit, Beziehungen Eher subjektive, individuelle Einschätzung, anschließend Standardisierung (Psychometrie) Oft kontextabhängig (Alter, Familie, soziale Stellung, Arbeit etc.) Seite 16 2017 Thomas Müller

State of the Art: Lebensqualität in der Arzneimittelbewertung des G-BA Neben Gesundheitszustands, Krankheitsdauer, Überleben, Nebenwirkungen ein gleichrangiges, gesetzliches Kriterium des Nutzens eines Arzneimittels Bedeutsame Information zur Einschätzung des Zusatznutzens Andere Qualität der Information: Ermöglicht eine integrative, ganzheitliche Betrachtung des Stellenwertes von Symptomatik und Nebenwirkungen aus Sicht der Patienten Positive Entwicklung der Studienlage, aber noch nicht zufriedenstellend (fehlende Normierung und Standardisierung der Messinstrumente, prospektive Einplanung im Studiendesign erforderlich, Vereinfachung des Aufwandes, Erfassung der Lebensqualität oft zu kurzfristig) Verständnis und Forschung zur Dimension Lebensqualität noch nicht abgeschlossen Seite 17 2017 Thomas Müller

Förderprojekte Lebensqualität und Arzneimitteltherapie des Innovationsausschusses Verbesserung der rheumatologischen Versorgungsqualität durch koordinierte Kooperation (Universitätsmedizin Mainz) Versorgung von Menschen mit Rheuma optimieren (Techniker Krankenkasse) Angemessene und sichere Medikation für Heimbewohner/innen mit Hilfe einer interprofessionellen Toolbox (AMTS-Toolbox) (Medizinische Hochschule Hannover) Entwicklung eines Instruments (PROPERmed) zur Identifikation von multimorbiden Hochrisikopatienten für negative Folgen von Multimedikation (Universität Frankfurt/M.) Patientenbezogener Nutzen neuer Arzneimittel in der Onkologie (Deutsche Stiftung für Versorgungsforschung in der Onkologie) Seite 18 2017 Thomas Müller

Seite 19 2017 Thomas Müller www.g-ba.de arzneimittel@g-ba.de