Kundeninformation zur Rente Plus



Ähnliche Dokumente
Kundeninformation zu Ihrem Flexiblen VorsorgeKonto

Kundeninformation zur Klassischen Riester-Rente

Kundeninformation zur Fondsgebundenen Riester-Rente

Widerrufsrecht & Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht & Widerrufsbelehrung

Kundeninformation zur Risiko-Lebensversicherung (Basis-Schutz bzw. Comfort-Schutz)

Kurzübersicht zum Vorschlag für Herrn Max Mustermann

Versorgungsvorschlag für eine SofortRente

Informationen über den Versicherungsvertrag (gemäß VVG-Informationspflichtenverordnung VVG-InfoV)

Produktinformationsblatt zur Zahnzusatzversicherung

Ausgewählte Fragen zum Widerrufsrecht nach 8, 9 VVG

Informationen über den Versicherungsvertrag (gemäß VVG-Informationspflichtenverordnung VVG-InfoV)

Allgemeine Vertragsinformationen Aegon Secure DepotRente

Lebensversicherung AG

Versorgungsvorschlag für eine SofortRente

1 Informationspflichten bei allen Versicherungszweigen

Titel, Vorname, Name Geburtsdatum Beruf / Tätigkeit. -Adresse Telefonnummer Faxnummer. Bank (für Zahlungen an mich) Bankleitzahl Kontonummer

Sofort-Rente. Mit Sicherheit ein Leben lang

Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer

Versorgungsvorschlag für eine SofortRente

GEGENÜBERSTELLUNG PRODUKTINFORMATIONSBLATT

Überschussverteilungssätze

Versorgungsvorschlag für eine SofortRente

Ordnung für die Teilung von Lebensversicherungen aufgrund des Gesetzes über den Versorgungsausgleich (Teilungsordnung) in der Fassung vom

Versorgungsvorschlag für eine SofortRente

Versorgungsvorschlag für eine Kapitalversicherung

Rechtliche Neuerungen. Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern

Wichtige Informationen zum Versicherungsvertrag

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH

Versorgungsvorschlag für eine SofortRente

Kundeninformation zu Ihrem Flexiblen VorsorgePlan Invest


Kundeninformation zu Ihrem Flexiblen VorsorgeKonto Invest

Private Altersvorsorge FLEXIBLE RENTE. Bleiben Sie flexibel. Die Rentenversicherung mit Guthabenschutz passt sich Ihren Bedürfnissen optimal an.

Wichtige Angaben für die interne Weiterverarbeitung: PEZ: 5/ Adressangaben des Arbeitgebers (oder Firmenstempel): Name.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Fernabsatz-Informationen

Verbraucherinformation

II. BESONDERE INFORMATIONEN FÜR IHREN BERUFSUNFÄHIGKEITSSCHUTZ

Versorgungsvorschlag für eine SofortRente

Modellparadies-Messel. Produkt- und Preisliste smart-sammlermodelle

Kundeninformation der Volksfürsorge vertreten durch AMPAS GmbH

Produktinformationsblatt zur Risiko-Lebensversicherung (Basis-Schutz bzw. Comfort-Schutz)

AktivRENTE und AktivLEBEN

Für einen schnellen und besseren Überblick haben wir Ihnen wichtige Informationen in dieser Kundeninformation. Muster

Versorgungsvorschlag für eine Risikoversicherung

Versorgungsvorschlag für eine SofortRente

START-ZIEL-RENTEN-POLICE Nr. Dynamiknachtrag zum mit Wertmitteilung zum

Informationen zur VOV D&O-Versicherung

Sofern der Ausgleichswert weniger als EUR beträgt, findet eine externe Teilung gem. 14 VersAusglG statt (vgl. Ziffer 6).

Widerrufsbelehrung für die Zeitungs-App/PDF der Berliner Verlag GmbH

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Anlage zur Satzung. der Sterbe-Unterstützungs-Vereinigung der Beschäftigten der Stadt München. Regelung der Beitrags- und Leistungstarife

Versorgungsvorschlag für eine Kapitalversicherung

Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

An unser Angebot halten wir uns 4 Wochen ab dem heutigen Datum gebunden. Nach Ablauf dieser Frist verliert es seine Gültigkeit.

Allgemeine Bedingungen für eine Rentenversicherung (Rente Plus)

Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG

Kundeninformationen und Versicherungsbedingungen. zu Ihrer privaten Gothaer Krankenversicherung. für

Ihre Joker für eine entspannte Vorsorge

Studienvertrag. Zwischen der Vet-Physiocation UG - haftungsbeschränkt - und Frau/Herr: über eine veterinärphysiotherapeutische Ausbildung.

Beteiligungsvertrag. Zwischen der. Solarenergie, EDV-Service und Telekommunikations-Consulting GmbH SET GMBH

Merkblatt Fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen Was nun?

Versorgungsvorschlag für eine SofortRente

Kurzübersicht zum Vorschlag ALfonds Fondsgebundene Rente (HFR10)

Allianz Pensionskasse AG

Sonderbedingungen für Preispakete

Ergänzende Vertragsbedingungen für die Basisrentenversicherung gemäß 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b) EStG ( Fondsgebundene Basisrente )

Ergänzende Vertragsbedingungen für die Basisrentenversicherung gemäß 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b) EStG ( Fondsgebundene Basisrente )

312a Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten

Beitragsermäßigung ab 65 steuerfrei und ohne Gesundheitsprüfung

Mandanten-Fragebogen

Individueller Vorschlag zu Ihrer FREELAX aufgeschobene Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht

Informationen für den Verbraucher Nachweis-Bestätigung und Maklervertrag

Versicherungsüberblick

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH

Anzahl Inhaber/Geschäftsführer: Anzahl angestellte Mitarbeiter:

FERNLEHRGANG FACHBERATERKURS FÜR INTERNATIONALES STEUERRECHT 2014

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Überschussverteilungssätze

Versorgungsvorschlag für eine Kapitalversicherung

Zeit für die wichtigen Dinge im Leben. Die Sparkassen-SofortRente.

Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Freiwillige Versicherung der Zusatzversorgungskasse Thüringen (ZVK) Produktinformationsblatt Vertragsinformationen... 4

Immobilienscout24 Foren 2014

Gewinnbeteiligung der Versicherungsnehmer

Kurzübersicht zum Vorschlag ALfonds Fondsgebundene Rente mit Beitragsgarantie (HFR15)

Nachtrag zum Arbeitsvertrag

ALFONDS KURZÜBERSICHT ZUM VORSCHLAG

Ordnung für die Teilung von Lebensversicherungen aufgrund des Gesetzes über den Versorgungsausgleich (Teilungsordnung) in der Fassung vom

Anspar-Darlehensvertrag

belrenta Rentenversicherungen

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor

Widerrufsbelehrung für die Lieferung von Waren. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen.

W O H N E N IM P A R K

Sterbegeldversicherung. Vorsorge treffen

Die private SofortRente: Lebenslang versorgt.

INFORMATIONEN ÜBER IHREN VERSICHERUNGSVERTRAG (Coverholder Geschäft)

Anleihezins, Garantiezins und Überschussverzinsung im Sinkflug Wie attraktiv ist die konventionelle Lebensversicherung noch?

Private Rente flexibel. Regeln Sie Ihre Zukunft: Mehr Sicherheit und Flexibilität für Ihre Altersvorsorge. Die SIGNAL IDUNA Private Rente flexibel

Transkript:

Kundeninformation zur Rente Plus Für einen schnellen und besseren Überblick haben wir Ihnen alle wichtigen Informationen in dieser Kundeninformation zusammengestellt. I. Allgemeine Informationen 1. Identität des Versicherers Name: COSMOS Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft Anschrift: Halbergstraße 50-60, 66121 Saarbrücken Rechtsform: Aktiengesellschaft Sitz: Halbergstraße 50-60, 66121 Saarbrücken Handelsregister: Registergericht Saarbrücken - HRB 4751 vertreten durch den Vorstand: Claudia Andersch (Vorsitzende), Bernd Andres, Christoph Gloeckner, Dr. Rainer Sommer, Dr. Torsten Utecht Vorsitzender des Aufsichtsrates: Winfried Spies 2. Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers Gegenstand des Unternehmens ist der unmittelbare und mittelbare Betrieb der Lebensversicherung und die Vermittlung von Versicherungen aller Art. 3. Angaben über das Bestehen eines Garantiefonds Zur Absicherung der Ansprüche aus Lebensversicherungen besteht ein gesetzlicher Sicherungsfonds, der bei der Protektor Lebensversicherungs-AG, Friedrichstraße 91 in 10117 Berlin, www.protektor-ag.de, errichtet ist. Wir sind Mitglied der Protektor Lebensversicherungs-AG. 4. Wesentliche Merkmale der Versicherungsleistung a) Für das Vertragsverhältnis geltende Allgemeine Bedingungen Mit Vertragsschluss finden auf die Rente Plus die Allgemeinen Bedingungen für eine Rentenversicherung (Rente Plus) Anwendung. b) Angaben über Art und Umfang, Fälligkeit und Erfüllung der Leistung des Versicherers Mit der Rente Plus können Sie Ihre Altersvorsorge flexibel und - durch die enthaltene Beitrag-zurück-Garantie (Beitragsrückgewähr) - ohne Risiko aufbauen. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit Ihren Beitrag aus verschiedenen Vertrags-Bausteinen individuell zusammenzustellen. Sie können außerdem - die Dynamik-Option nutzen, um beispielsweise einer sinkenden Kaufkraftentwicklung entgegenzuwirken - durch die Erhöhungs-Option den Beitrag an Ihre persönlichen Verhältnisse anpassen - bestehende Vertrags-Bausteine aus- bzw. einschalten (beitragsfrei stellen bzw. die Beitragszahlung wieder aufnehmen). KIB_RBR_Berechnung (01.2016) 1/8

Nähere Einzelheiten zu der Versicherungsleistung finden Sie in den Allgemeinen Bedingungen für eine Rentenversicherung (Rente Plus). 5. Einzelheiten hinsichtlich der Beitragszahlung Bei der Rente Plus sind die laufenden Beiträge zu jedem Monatsersten zu entrichten. Der erste Beitrag ist unverzüglich nach Abschluss des Versicherungsvertrages zu zahlen, jedoch nicht vor dem im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn. Alle weiteren Beiträge (Folgebeiträge) werden jeweils zu Beginn eines jeden Monats fällig. Die Beiträge sind bis zum Beginn der Rentenzahlung, längstens jedoch bis zum Tod der versicherten Person zu entrichten. Die Übermittlung der Beiträge erfolgt auf Ihre Gefahr und Ihre Kosten. Bei Fälligkeit der Versicherungsleistung können wir etwaige Beitragsrückstände verrechnen. 6.Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen Die vorliegenden Unterlagen sind bis zur Einführung neuer Tarife gültig. 7.Zustandekommen des Vertrages, Beginn der Versicherung und des Versicherungsschutzes Der Vertrag kommt endgültig zu Stande, wenn Ihnen die Annahme durch uns bestätigt wurde und Sie Ihr Widerrufsrecht nicht ausüben. Den Versicherungsbeginn können Sie den Angaben im Antrag bzw. im Versicherungsschein entnehmen. Ihr Versicherungsschutz beginnt mit Abschluss des Vertrages, nicht aber vor dem vereinbarten Versicherungsbeginn. 8.Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.b. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die weiteren Informationen nach 7 Abs. 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung mit den 1 bis 4 der VVG-Informationspflichtenverordnung und diese Belehrung jeweils in Textform erhalten haben, jedoch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß 312 Absatz 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in Verbindung mit Artikel 246 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Cosmos Lebensversicherungs- Aktiengesellschaft Halbergstraße 50-60 66121 Saarbrücken Per Fax an: 0681-9 66 66 33 Per E-Mail an: info@cosmosdirekt.de Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz, und wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Beiträge, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil des Beitrags, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich pro Tag um 1/360 der KIB_RBR_Berechnung (01.2016) 2/8

auf ein Jahr entfallenden Beiträge. Den Rückkaufswert einschließlich der Überschussanteile nach 169 des Versicherungsvertragsgesetzes zahlen wir Ihnen aus. Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z.b. Zinsen) herauszugeben sind. Besondere Hinweise Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Ende der Widerrufsbelehrung 9. Beendigung des Vertrages, Kündigungsbedingungen Sie können Ihren Vertrag - jedoch nur vor Rentenbeginn - jederzeit zum nächsten Monatsersten kündigen. Dies ist von Ihnen in Ihrer Vertragsverwaltung online (meincosmosdirekt) zu beauftragen. Anstelle einer Kündigung haben Sie die Möglichkeit, alle bzw. einzelne Vertrags-Bausteine auszuschalten. In diesem Fall setzen wir die jeweils versicherte Leistung auf eine beitragsfreie Leistung herab. Hierfür gelten die gleichen Regelungen wie bei einer Vertragskündigung. Weitere Einzelheiten zur Beendigung des Vertrages finden Sie in den für die Rente Plus maßgeblichen Versicherungsbedingungen unter "Anpassungs-Optionen, Kündigung und Beitragsfreistellung". 10. Auf die vorvertraglichen Beziehungen sowie den Versicherungsvertrag anwendbares Recht Auf die vorvertraglichen Beziehungen sowie auf das Vertragsverhältnis findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. 11. Sprachen Sämtliche Kommunikation und Korrespondenz findet in deutscher Sprache statt. 12. Außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren Wer ist bei CosmosDirekt für Kundenbeschwerden zuständig? Für Kundenbeschwerden ist unsere Zentrale Beschwerdestelle zuständig. Als CosmosDirekt haben wir uns das Ziel gesetzt, unsere Kunden jederzeit zufrieden zu stellen. Wir setzen daher alles daran, Ihr Anliegen schnell, fair und korrekt zu lösen. Falls die Bearbeitung nicht innerhalb von zehn Arbeitstagen abgeschlossen werden kann, informieren wir Sie schriftlich über die weiteren Schritte. Cosmos Lebensversicherungs-AG, Cosmos Versicherung AG Zentrale Beschwerdestelle, Halbergstr. 50-60, 66121 Saarbrücken E-Mail: kundendialog@cosmosdirekt.de Telefon: 0681-9 66 77 55, Fax: 0681-9 66 87 76 36 Ihr Ansprechpartner für außergerichtliche Schlichtungsverfahren Sollte es in Einzelfällen nicht zu einer zufriedenstellenden Lösung kommen, können sie sich als Verbraucher an den Versicherungsombudsmann wenden. Der Ombudsmann ist eine unabhängige Schlichtungsstelle, die neutral, schnell und unbürokratisch die Entscheidung des Versicherers prüft. Falls Sie mit dem Ausgang der Schlichtung nicht einverstanden sein sollten, steht Ihnen immer noch die Möglichkeit offen, den Rechtsweg zu beschreiten. Versicherungsombudsmann e. V., Postfach 080632, 10006 Berlin E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de, Telefon: 0800-3 69 60 00 KIB_RBR_Berechnung (01.2016) 3/8

13. Zuständige Aufsichtsbehörde Sie haben auch die Möglichkeit, sich an die für uns zuständige Aufsichtsbehörde zu wenden. Bitte beachten Sie dabei, dass diese keine Schiedsstelle ist und einzelne Streitfälle nicht rechtsverbindlich entscheiden kann. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bereich Versicherungen, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn KIB_RBR_Berechnung (01.2016) 4/8

II. Vertragsspezifische Informationen 1. In den Beitrag einkalkulierte Kosten bzw. sonstige Kosten während der Vertragslaufzeit Die anfallenden Kosten (u.a. für die Vertragsführung) und deren Höhe können Sie dem Produktinformationsblatt entnehmen. Zusätzliche Kosten bzw. Gebühren fallen für Sie nicht an. 2. Für die Überschussermittlung und Überschussbeteiligung geltenden Berechnungsgrundsätze und Maßstäbe Die Versicherungsleistungen bestehen aus drei Komponenten: - den garantierten Leistungen, - den Leistungen aus der Beteiligung an den Überschüssen (jährliche Überschussanteile und Schlussüberschussanteile) und - der Leistung aus der Beteiligung an einem Teil der Bewertungsreserven. Da die Beiträge für die Rente Plus unter vorsichtigen Annahmen über die künftige Entwicklung von Kapitalerträgen (Zinsen), Sterblichkeit und Kosten berechnet sind, entstehen Überschüsse (rentablere Kapitalanlagen, kostenbewusstere Verwaltung,... ). Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert der Kapitalanlagen über dem Wert liegt, mit dem die Kapitalanlagen in der Bilanz ausgewiesen sind. An einem Teil dieser Bewertungsreserven werden Sie gemäß 153 Abs. 3 VVG beteiligt. Jährliche Überschussanteile: Die jährlichen Überschussanteile bestehen aus einem Grund-Überschussanteil (bis zum Rentenbeginn) in Prozent des mittleren gezahlten Jahresbeitrags und einem Zins-Überschussanteil in Prozent des überschussberechtigten Garantiekapitals bzw. des überschussberechtigten Bonus-Deckungskapitals. Der Grund-Überschussanteil setzt sich aus einem Kosten- und Risiko-Überschussanteil zusammen. Die jährlichen Überschussanteile werden bis zum Rentenbeginn jeweils zum Ende eines jeden Versicherungsjahres zugeteilt und zum Aufbau einer Bonussumme verwendet. Im Rentenbezug ist als Verwendungsform für die jährlichen Überschussanteile die dynamische Rente vorgesehen. Bei dieser werden die jährlichen Überschussanteile dazu verwendet, die Rente jährlich um derzeit 1,75 % (auf Basis der Deklaration für 2016) zur Vorjahresrente zu erhöhen. Schlussüberschussanteil und Beteiligung an den Bewertungsreserven: Neben den Leistungen aus den jährlichen Überschussanteilen können - vor Rentenbeginn - aus der Versicherung ein Schluss-Überschussanteil sowie eine Beteiligung an den Bewertungsreserven fällig werden. Die Höhe der Beteiligung an den Bewertungsreserven wird unmittelbar zum Fälligkeitszeitpunkt ermittelt, mindestens wird jedoch der im laufenden Geschäftsjahr für diesen Zeitpunkt deklarierte Bewertungsreserven- Mindestanteil fällig. Der Schluss-Überschussanteil sowie der Bewertungsreserven-Mindestanteil werden in Prozent des erreichten Bonus-Deckungskapitals bemessen. Wird der Rentenbezug im Rahmen der Flexiblen Rentenabrufphase (der Rentenbeginn kann ab Vollendung des 62. Lebensjahres flexibel gestaltet werden) vorgezogen, vermindern sich die Anteilsätze und somit auch die Höhe der Auszahlung entsprechend. Eine ggf. fällig werdende Beteiligung an den Bewertungsreserven während des Rentenbezugs führt zur zusätzlichen Erhöhung der Rente. KIB_RBR_Berechnung (01.2016) 5/8

Zusätzliche Informationen über die für die Überschussermittlung und Überschussbeteiligung geltenden Berechnungsgrundsätze und Maßstäbe finden Sie in den für die Rente Plus maßgeblichen Versicherungsbedingungen unter "Leistungsbeschreibung und Versicherungsschutz". Dem aktuellen Rente Plus Tarif zugrunde gelegte(r) garantierter Rechnungszins / aktuell deklarierte Überschusssätze Der Rente Plus liegt ein garantierter Rechnungszins in Höhe von 1,25 % vor Kosten zugrunde. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die einkalkulierten, in Punkt 3 des Produktinformationsblatts genannten Kosten. Die aktuell für das Kalenderjahr 2016 deklarierten Überschussanteilsätze sind: Jährlicher Zins-Überschussanteil 1,75 % Jährlicher Grund-Überschussanteil 3,00 % Schluss-Überschussanteil beispielhaft bei Rentenbeginn zum 01.01.2057 27,00 % Bewertungsreserven-Mindestanteil beispielhaft bei Rentenbeginn zum 01.01.2057 4,00 % Die hier ausgewiesenen Überschussanteilsätze sind für das genannte Kalenderjahr garantiert und können sich in den Folgejahren ändern. 3. Mindestbetrag für eine Umwandlung in eine beitragsfreie - bzw. beitragsreduzierte Versicherung und Leistungen aus einer beitragsfreien Versicherung Wenn Sie die laufenden Beiträge nicht weiterbezahlen wollen, können Sie die Rente Plus (alle Vertrags- Bausteine) vor Beginn der Auszahlungsphase jederzeit zum nächsten Monatsersten beitragsfrei stellen. An Stelle einer Beitragsfreistellung des gesamten Vertrages können Sie jederzeit zum nächsten Monatsersten verlangen, dass einzelne Vertrags-Bausteine der Rente Plus von der Beitragszahlungspflicht befreit werden. Bei einer Beitragsfreistellung setzen wir die für den jeweiligen Vertrags-Baustein vereinbarte Rente auf eine beitragsfreie Rente herab. Ein Mindestbetrag für eine Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung ist nicht gegeben. Innerhalb einer Frist von drei Jahren können Sie jederzeit zum nächsten Monatsersten die Rente Plus bzw. einzelne Vertrags-Bausteine durch Fortsetzung der Beitragszahlung wieder in Kraft setzen. Die Beitragsfreistellung bzw. die Wiederaufnahme der Beitragszahlung ist von Ihnen in Ihrer Vertragsverwaltung online (meincosmosdirekt) zu beauftragen. Unter Punkt 4. finden Sie die garantierten Leistungen nach Beitragsfreistellung zum Ende des jeweiligen Versicherungsjahres. 4. Garantierte Rückkaufswerte, Leistungen bei Tod und Leistungen aus einer beitragsfreien Versicherung In der nachfolgenden Tabelle haben wir beispielhaft für eine angenommene Vertragskonstellation die garantierten Leistungen zusammengestellt. Diese Leistungen werden von uns vertraglich zugesichert und im Versicherungs- bzw. Rückkaufsfall an den Berechtigten erbracht bzw. ergeben sich "bei Ablauf" nach einer Beitragsfreistellung zum Ende des jeweiligen Versicherungsjahres. Gemäß unserer Beitrag-zurück-Garantie (Beitragsrückgewähr) zahlen wir bei Rückkauf bzw. bei Tod vor Rentenbeginn die bis dahin eingezahlten Beiträge aus. Die angegebenen garantierten Leistungen gelten bei Abrechnung zum Ende des jeweiligen Versicherungsjahres unter der Voraussetzung, dass die Beiträge bis dahin gezahlt sind. KIB_RBR_Berechnung (01.2016) 6/8

Versicherungsjahr im Todesfall / bei Rückkauf bei Beitragsfreistellung beitragsfreie Rente zum vereinbarten Rentenbeginn 1 600 2,09 2 1.200 4,19 3 1.800 6,28 4 2.400 8,38 5 3.000 10,47 6 3.600 12,57 7 4.200 14,66 8 4.800 16,76 9 5.400 18,85 10 6.000 20,95 11 6.600 23,21 12 7.200 25,48 13 7.800 27,76 14 8.400 30,05 15 9.000 32,35 16 9.600 34,65 17 10.200 36,97 18 10.800 39,29 19 11.400 41,62 20 12.000 43,95 21 12.600 46,30 22 13.200 48,65 23 13.800 51,02 24 14.400 53,39 25 15.000 55,77 26 15.600 58,15 27 16.200 60,55 28 16.800 62,95 29 17.400 65,37 30 18.000 67,79 31 18.600 70,22 32 19.200 72,66 33 19.800 75,10 34 20.400 77,56 35 21.000 80,02 36 21.600 82,50 37 22.200 84,98 38 22.800 87,47 39 23.400 89,97 40 24.000 92,48 41 24.600 94,99 42 31.953 97,52 5. Garantiewerte / Beispielwerte für angenommene Vertragskonstellation Tarif: RBR.71 Vertragsbeginn: 01.01.2016 Rentenzahlungsbeginn: 01.01.2058 Eintrittsalter: 25 Jahre KIB_RBR_Berechnung (01.2016) 7/8

Zeit bis zum Rentenbeginn: Rentengarantiezeit: monatlicher Beitrag: 42 Jahre 10 Jahre 50 Euro Garantiewerte: garantierte monatliche Rente: garantierte Kapitalabfindung: 97,52 Euro 31.953 Euro Beispielwerte: monatliche dynamische Rente: Kapitalabfindung inkl. Überschüsse: 161,10 Euro 52.787 Euro Bei der Ermittlung der Garantiewerte wurde u.a. der garantierte Rechnungszins in Höhe von 1,25 % zu Grunde gelegt. Die angegebenen Beispielwerte basieren auf unserer aktuell deklarierten Überschussbeteiligung. Diese sieht derzeit (in 2016) eine Gesamtverzinsung in Höhe von 3,00 % vor. 6. Für die Versicherungsart geltende Steuerregelung Rentenzahlungen unterliegen nur mit dem Ertragsanteil der Einkommenssteuer; dieser ist mit dem persönlichen Steuersatz des Steuerpflichtigen zu versteuern. Dagegen sind die in der Kapitalabfindung enthaltenen Erträge grundsätzlich voll steuerpflichtig und unterliegen der Abgeltungsteuer. Besteht Kirchensteuerpflicht, sind wir verpflichtet auch die auf die Abgeltungsteuer entfallende Kirchensteuer einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Hierzu fragen wir beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) Ihre persönlichen Kirchensteuer-Abzugsmerkmale ab. Diesem automatisierten Datenabruf können Sie schriftlich direkt beim BZSt widersprechen. Ausführliche Informationen über die für Ihren Vertrag geltenden Steuerregelungen finden Sie in der Steuerinformation Steuerliche Behandlung einer Rentenversicherung (Rente Plus). Gemäß 4 Nr. 5 des Versicherungsteuergesetzes wird auf Beitragszahlungen zu Lebens- und Rentenversicherungen keine Versicherungsteuer erhoben. 8. Modellrechnung im Sinne von 154 Abs. 1 VVG Nachfolgend stellen wir Ihnen für die angenommene Vertragskonstellation die Ablaufleistungen (Kapitalabfindung) inkl. Überschüsse für drei unterschiedliche Überschusssätze im Rahmen der nach 154 Abs. 1 VVG gesetzlich vorgeschriebenen Modellrechnung dar. Gesetzliche Modellrechnung Im Sinne von 154 Abs. 1 VVG Rente Plus Unterstellte Zinssätze gem. 2 Abs. 3 VVG-InfoV 1,25 % 2,09 % 3,09 % Daraus resultierende Ablaufleistungen 32.828 EUR 39.161 EUR 48.841 EUR Angegebene Werte unter Berücksichtigung des Grundüberschussanteils in Höhe von 3,00 % des mittleren gezahlten Jahresbeitrags und ohne Berücksichtigung einer Schlussüberschuss-Beteiligung sowie des Bewertungsreserven- Mindestanteils. KIB_RBR_Berechnung (01.2016) 8/8