EWE NETZ GmbH, 26102 Oldenburg Sie erreichen uns: EWE NETZ GmbH Cloppenburger Str. 302 26133 Oldenburg +49 441 4808-0, Mo.-Fr. 7-20 Uhr, Sa. 8-16 Uhr +49 441 4808-1195 info@ewe-netz.de www.ewe-netz.de Vertragskonto (bitte stets angeben) Verbrauchsstelle Geschäftspartnernummer Ihre Steuernummer: Nachdruck Ihrer Gutschrift vom 15. Februar 2018 Guten Tag Herr, anliegend erhalten Sie einen Nachdruck Ihrer Gutschrift vom 15. Februar 2018. Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Bitte rufen Sie uns einfach an. Freundliche Grüße 30. April 2018 Vorsitzender des Aufsichtsrates: Wolfgang Mücher Geschäftsführer: Torsten Maus (Vorsitzender) Heiko Fastje Hans-Joachim Iken Jörn Machheit Sitz der Gesellschaft: Cloppenburger Str. 302, 26133 Oldenburg Amtsgericht Oldenburg HRB 5236 USt-ID DE814 696 578 Bank: Commerzbank AG Oldenburg IBAN: DE02 2804 0046 0402 3495 00
EWE NETZ GmbH, 26102 Oldenburg (72) Sie erreichen uns: EWE NETZ GmbH Cloppenburger Str. 302 26133 Oldenburg +49 441 4808-0, Mo.-Fr. 7-20 Uhr, Sa. 8-16 Uhr +49 441 4808-1195 info@ewe-netz.de www.ewe-netz.de Vertragskonto (bitte stets angeben) Verbrauchsstelle Geschäftspartnernummer Gutschrift Guten Tag Herr, aus der von Ihnen erbrachten Leistung ergibt sich folgende Gutschrift: Ihre Steuernummer: Menge netto brutto Einspeisung Strom 74.715 kwh 21.803,52 4.142,67 25.946,19 Rücklieferung Strom 3.843 kwh -629,49-119,60-749,09 Guthabenbetrag 25.197,10 Geleistete Zahlungen 23.263,91 4.420,09 27.684,00 Mahnkosten/Bankrückweisung 3,74 0,00 3,74 von Ihnen zu zahlender Betrag 2.490,64 15. Februar 2018 Bitte überweisen Sie bis zum 07.03.2018 auf unser Bankkonto: Commerzbank AG IBAN DE02 2804 0046 0402 3495 00 Für den neuen Abrechnungszeitraum haben wir folgenden Abschlagsbetrag ermittelt: Abschlagsbetrag netto % brutto Summe Abschlag Einspeisung Strom 1.816,81 19 345,19 2.162,00 Rücklieferung Strom -52,10 19-9,90-62,00 2.100,00 Den Abschlagsbetrag überweisen wir erstmals am 15.05.2018 und danach jeweils zum 15. eines jeden Monats bis zum 15.02.2019. Fällt der 15. des Monats auf ein Wochenende oder Feiertag, so verschiebt sich die Fälligkeit auf den darauf folgenden Werktag. Hinweis: Die Auszahlung der vollen EEG-Vergütung bei gleichzeitiger Inanspruchnahme einer Stromsteuerbefreiung ist nach EEG 2017 nicht mehr zulässig. Weitere Informationen zu dem Thema finden Sie unter anderem auf unserer Homepage (www.ewe-netz.de), im EEG 2017 oder in der Bundestagsdrucksache 18/10668. Sie sind umsatzsteuerpflichtig? Dann benötigen Sie die fortlaufende Nummer 1XXXXXXXXXXX für Prüfzwecke Ihres Finanzamtes. Vorsitzender des Aufsichtsrates: Wolfgang Mücher Geschäftsführer: Torsten Maus (Vorsitzender) Heiko Fastje Hans-Joachim Iken Jörn Machheit Sitz der Gesellschaft: Cloppenburger Str. 302, 26133 Oldenburg Amtsgericht Oldenburg HRB 5236 USt-ID DE814 696 578 Bank: Commerzbank AG Oldenburg IBAN: DE02 2804 0046 0402 3495 00
Seite 4 Erläuterungen zum Abrechnungsverfahren Ablesung und Rechnungserstellung Grundlage dieser Abrechnung ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz bzw. das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz in seiner jeweils gültigen Fassung. Die Abrechnung erfolgt bis zum Tag der Ablesung. Wenn sich Preise oder Abgaben seit der letzten Abrechnung geändert haben, ergeben sich durch die Änderungszeitpunkte Abgrenzungszeiträume. Der Bezug für diese Zeiträume wird zeitanteilig ermittelt. Abschlagsbeträge In der Regel werden im laufenden Abrechnungsjahr 12 monatliche Abschlagsbeträge erstattet, deren Höhe auf der Grundlage des vorherigen Jahresbezugs ermittelt wurde. Fälligkeit der Beträge Der Abrechnungsbetrag und die monatlichen Abschlagsbeträge werden auf Ihr Bankkonto überwiesen bzw. von diesem angefordert. Die jeweiligen Fälligkeitstermine sind auf der 1. Seite dargestellt. Fällt der Überweisungstermin auf einen Samstag, Sonn- oder Feiertag, so verschiebt sich die Überweisung auf den darauf folgenden Werktag. Ergibt die Jahresabrechnung einen Betrag unter 1,50, verrechnen wir diesen mit dem neuen Abschlagsbetrag, d.h. der Betrag des ersten Abschlags wird bei einem Guthaben entsprechend erhöht bzw. bei einer Forderung gesenkt. Ergibt die Schlussabrechnung eine Forderung unter 1,50, so wird diese nicht erhoben. Guthaben unter 0,50 werden wegen Geringfügigkeit nicht überwiesen. Preisarten Für jede Kilowattstunde (kwh) wird ein Entgelt gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz bzw. Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz vergütet. Eventuell anfallende Mietkosten für eine Messeinrichtung werden zur Jahresabrechnung mit Ihrer Einspeisung verrechnet. Datenspeicherung Alle personenbezogenen Daten werden entsprechend den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften zum Zwecke der Datenverarbeitung genutzt.
Vertragskonto Gutschrift vom 15. Februar 2018 Seite 5 Einzelheiten und Erläuterungen zu dieser Abrechnung finden Sie auf den folgenden Seiten. Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Bitte rufen Sie uns einfach an. Mit unserem Erneuerbare Energien aktuell sind Sie über das Netz der Zukunft und erneuerbare Energien bestens informiert. Abonnieren Sie hier: www.ewe-netz.de/einspeiser/service/erneuerbare-energien-aktuell Freundliche Grüße
Vertragskonto Gutschrift vom 15. Februar 2018 Seite 6 Einspeisung Abrechnungszeitraum vom 01.02.2017-31.01.2018 Marktlokation Zählerangaben Zähler- Zeitraum Tage Zählerstand Menge Hinweis End-Nr. von bis alt neu kwh XXXXX 01.02.17 31.01.18 365 78.558 XXXXX 01.02.17 31.01.18 365 74.715 Berechnung Bezeichnung Preise Menge Betrag netto kwh 01.02.17-31.12.17 SgK330------11 0,28740000 /kwh x 22.093 = 6.349,53 01.02.17-31.12.17 SgK331------11 0,27330000 /kwh x 51.258 = 14.008,81 01.02.17-31.12.17 SgK33410----11 0,28740000 /kwh x 1.136 = 326,49 01.02.17-31.12.17 SgK33411----11 0,27330000 /kwh x 2.637 = 720,69 01.02.17-31.12.17 SgK33420----11 *) 0,1638 /kwh x 1.136 = -186,08 01.02.17-31.12.17 SgK33421----11 *) 0,1638 /kwh x 2.637 = -431,94 01.01.18-31.01.18 SgK330------11 0,28740000 /kwh x 411 = 118,12 01.01.18-31.01.18 SgK331------11 0,27330000 /kwh x 953 = 260,45 01.01.18-31.01.18 SgK33410----11 0,28740000 /kwh x 21 = 6,04 01.01.18-31.01.18 SgK33411----11 0,27330000 /kwh x 49 = 13,39 01.01.18-31.01.18 SgK33420----11 *) 0,1638 /kwh x 21 = -3,44 01.01.18-31.01.18 SgK33421----11 *) 0,1638 /kwh x 49 = -8,03 Summe Einspeisung Strom 74.715 21.803,52 zuzüglich 19% Vorsteuer auf 21.803,52 4.142,67 Gutschriftsbetrag Einspeisung Strom 25.946,19 Summe Rücklieferung Strom 3.843 629,49 zuzüglich 19% Mehrwertsteuer auf 629,49 119,60 Rechnungsbetrag Rücklieferung Strom 749,09 Hinweis: *) Umsatzsteuerrechtlich liegt in Höhe des Selbstverbrauchs eine (Rück-)Lieferung des Netzbetreibers (Rechnung) vor (Abschnitt 2.5: Umsatzsteuer-Anwendungserlass ) Erläuterungen zu Vergütungskategorien finden Sie unter: https://www.netztransparenz.de/eeg/verguetungs-und- Umlagekategorien