Abteilung Internationales, Bereich



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Transkript:

Outgoing Abteilung Internationales, Bereich Kurzinfo Bewerbung (Stand: 08/2010) Dieses Infoblatt gibt Ihnen erste Tipps zur Erstellung bzw. zum Ausfüllen der wichtigsten Bewerbungsunterlagen. Ausführlichere Hinweise zur Bewerbung finden Sie in der Broschüre Weltoffen..., die Sie unter www.uni mainz.de/studium/4253.php oder in der Abteilung Internationales erhalten. Vor der Erstellung Ihrer Unterlagen sollten Sie die Bewerberinformationen der Stipendienorganisationen bzw. der Gasthochschule bei der Sie sich bewerben möchten, sehr genau durchlesen und folgende Punkte beachten: Welche Unterlagen sind erforderlich? In welcher Form, Sprache und Stückzahl müssen Sie eingereicht werden? Wo muss die Bewerbung abgegeben werden? Gibt es eine Checkliste, mit der Sie Ihre Unterlagen vor der Abgabe auf Vollständigkeit überprüfen können? Gibt es die Möglichkeit, bestimmte Unterlagen später nach zu reichen? Welche Fristen gibt es für die Nachreichungen? Die folgenden Infos beziehen sich auf die Standard Bewerbungsunterlagen: 1. Bewerbungsformular 2. Lebenslauf 3. Studienvorhaben / Motivationsschreiben 4. Gutachten / Referenz 5. Zeugnisse / Transcript of Records / Academic Record 6. Sprachzeugnis Hinweis: Falls Stipendienorganisation oder Gasthochschule keine eigenen Formblätter für das Sprachzeugnis und/oder den Academic Record / Transcript of Records vorgeben, finden Sie Vorlagen für beide Dokumente unter www.uni mainz.de/studium/4253.php 1

1. Bewerbungsformulare 1a. Bewerbungsformular des Stipendiengebers: Das richtige Bewerbungsformular sowie Hinweise zur Bewerbung finden Sie i.d.r. auf den Internetseiten der Organisation, bei der Sie sich um ein Stipendium bewerben möchten. Häufig handelt es sich dabei um ein Online Formular, das zunächst elektronisch abgeschickt wird, anschließend aber ausgedruckt und mit den erforderlichen Unterlagen wie Lebenslauf usw. beim Stipendiengeber eingereicht wird. 1b. Bewerbungsformular der Gasthochschule: Das richtige Bewerbungsformular sowie Hinweise zur Bewerbung finden Sie i.d.r. auf den Internetseiten Ihrer Gasthochschule. Bei der Suche nach den einschlägigen Formularen und Infos beachten Sie bitte, dass Hochschulen häufig zwischen International Students einerseits und Exchange Students / Non degree Seeking Students / Visiting Students / Occasional Students andererseits unterscheiden. Mit International Students sind dann nhur diejenigen Studierenden gemeint, die sich für ein komplettes Studium einschreiben möchten; die anderen Begriffe beziehen sich dagegen auf alle Bewerber, die sich nur für eine befristete Zeit einschreiben möchten um danach ihr Studium zuhause fortzusetzen. 2. Lebenslauf: Der Lebenslauf sollte nicht nur objektiv die bis zum Bewerbungstag durchlaufenen Lebensstationen angeben, sondern sollte ein differenziertes, einprägsames Persönlichkeitsbild entwerfen. Er sollte auf jeden Fall lückenlos sein (!) und Ihren schulisch akademischen und evtl. beruflichen Werdegang genau darstellen. Erwähnen sollten Sie ggf. außerdem: längere Auslandsreisen und was sie Ihnen persönlich gebracht haben, Ihr Engagement außerhalb des Studiums (Mitarbeit in karitativen, politischen, kirchlichen Organisationen, private Interessen, Hobbys) Ihre Tätigkeiten in verantwortungsvoller Position wie z.b. in Jugendorganisationen, politischen Organisationen usw. sonstige Aktivitäten, die zeigen, dass Sie über die nötigen soft skills wie Eigenständigkeit, Flexibilität, interkulturelle Kompetenzen usw. verfügen. 3. Studienvorhaben / Motivationsschreiben / Studienplan Sie haben im Bewerbungsformular bereits angegeben, in welchem Fach Sie sich an der Gasthochschule einschreiben möchten. Ihre Gasthochschule möchte aber von Ihnen auch wissen, warum Ihre Wahl gerade auf sie gefallen ist und welche akademischen Ziele Sie mit Ihrem Auslandsstudium verbinden. Deshalb sollten Sie begründen, warum Sie für Ihr Studium im Ausland gerade diese Hochschule 2

ausgewählt haben z.b. weil dort bestimmte Teil oder Spezialgebiete gelehrt werden, die Ihnen wichtig sind, aber an der Heimathochschule nicht oder nicht im von Ihnen gewünschten Ausmaß angeboten werden. Beschreiben Sie ausserdem, welche Relevanz das Auslandsstudium für Ihr Gesamtstudium und Ihre Berufsplanung hat. Eine gute, überzeugende Begründung setzt selbstverständlich voraus, dass Sie sich vorher genau informiert haben, ob und wie Sie dieses Vorhaben an der gewünschten Gasthochschule umsetzen können. Erkundigen Sie sich deshalb genau, welche Studien und Forschungsschwerpunkte an Ihrer Wunschuniversität angeboten werden, bei welchen Professor/inn/en Sie ggf. studieren möchten und dokumentieren Sie, welche Voraussetzungen/Grundlagen Sie für ein erfolgreiches Studium mitbringen. Tipp: es ist vorteilhaft für Ihre Bewerbung, wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits Kontakt mit den einschlägigen Lehrenden ihrer Gasthochschule aufgenommen haben. In einigen Fällen (z.b. Semesterstipendien des DAAD) ist dies sogar zwingend erforderlich, nämlich immer dann, wenn Sie bereits mit der Bewerbung einen konkreten Studienplan mit Angabe Ihrer geplanten Kurse vorlegen müssen, der von Lehrenden der Gast und der Heimathochschule abgezeichnet ist. 3. Gutachten / Referenz: Nicht nur Stipendienorganisationen, sondern auch viele Gasthochschulen erwarten von Ihren Bewerbern ein Empfehlungsschreiben eines Lehrenden. In manchen Fällen wird kein Gutachten, sondern lediglich die Nennung eines Lehrenden gefordert, bei dem Stipendiengeber oder Gasthochschule ggf. Auskunft über die akademische und persönliche Qualifikation eines Bewerbers einholen können. Wählen Sie die Person, von der Sie ein entsprechendes Gutachten erbitten oder die Sie als Referenz angeben, sorgfältig aus. Es sollte jemand sein, der Gelegenheit hatte, Sie in Lehrveranstaltungen gut kennen zu lernen und ihre individuellen Leistungen und Stärken differenziert und positiv beurteilen kann. Bitten Sie den Gutachter um einen Termin, um Ihre Auslandsstudienpläne persönlich erläutern zu können. Fragen Sie ihn ausserdem im Vorfeld dieses Gesprächs, welche Informationen er eventuell noch von Ihnen benötigt (z.b. bisherige Studienleistungen, Angaben zum Studiengang, Lebenslauf o.ä.), damit er ein individuelles, Ihnen gerecht werdendes Gutachten verfassen kann. Wenn die Gasthochschule oder die Stipendienorganisation ein spezielles Formblatt für das Gutachten bereit stellt, sollten Sie auch das Formblatt vorab an den Gutachter leiten; oft findet er darin weitere Informationen die beim Verfassen des Gutachtens zu beachten sind. Wichtig ist auch, in welcher Sprache das Gutachten abgefasst sein muss, damit es akzeptiert wird. In der Regel ist das Englisch oder die Sprache des Gastlandes. 3

Wenn der Gutachter keine der akzeptierten Sprache beherrscht oder zögert, ein fremdsprachliches Gutachten auszustellen, sollten Sie ihm anbieten, sein in Deutsch verfasstes Gutachten übersetzen zu lassen, denn für Gutachten gibt es in jedem Land bzw. in jeder Sprache bestimmte Diskursformen, die dem Gutachter vertraut sein müssen, damit das Gutachten wirklich aussagekräftig ist. Last but not least: falls Ihre Gasthochschule ein vertrauliches Gutachten fordert, muss das Gutachten unbedingt in einem versiegelten Umschlag der Bewerbung beigelegt werden. 5. Zeugnisse / Transcript of Records / Academic Record Zu den Bewerbungsunterlagen gehören üblicherweise beglaubigte Kopien Ihrer bisherigen Zeugnisse (z.b. auch Zwischenprüfungszeugnis, Vordiplom, Abiturzeugnis) und, falls erforderlich, auch deren beglaubigten Übersetzungen. Bei Bewerbungen um einen befristeten Studienplatz reicht es aus, wenn die Beglaubigungen durch die Abteilung Internationales oder die Studienbüros Ihrer jeweiligen Studienfächer vorgenommen wird. Offizielle, kostenpflichtige Beglaubigungen sind meist dann erforderlich, wenn Sie an der ausländischen Hochschule nicht nur vorübergehend studieren, sondern einen Abschluss machen möchten. Viele ausländische Hochschulen verlangen zudem eine beglaubigte Aufstellung Ihrer bisherigen Studienleistungen. Bei diesem so genannten Transcript of Records oder auch Academic Record handelt es sich üblicherweise um einen Computerausdruck, aus dem u.a. hervorgeht, welche Lehrveranstaltungen ein/e Studierende/r besucht hat und welche Noten erzielt wurden. In vielen Ländern ist ein solches computergeneriertes Transcript alltäglich, für Studierende der JGU Mainz allerdings nur, wenn sie in einem Bachelor oder Masterstudiengang eingeschrieben sind. Studierende in den alten Studiengängen müssen diese Auflistung selbst erstellen und an der JGU Mainz beglaubigen lassen. Auch diese Beglaubigungen erhalten Sie in Ihren Instituten oder in der Abteilung Internationales. 6. Sprachzeugnis Ausländische Hochschulen verlangen für die Zulassung als Gaststudent/in einen Nachweis, dass Sie die jeweilige Landes bzw. die Unterrichtssprache gut genug beherrschen um erfolgreich studieren zu können. In der Regel müssen Sie Englisch Kenntnisse durch einen standardisierten Sprachtest (z.b.toefl, IELTS) nachweisen, in dem Sie eine von der Gasthochschule festgesetzte Mindestpunktzahl erzielen müssen. Auch für andere Sprachen gibt es Mindestvoraussetzungen, z.b. den DALF Nachweis für Französisch oder den DELE Nachweis für Spanisch. Weitere Infos zu Sprachkursen und tests finden Sie unter www.unimainz.de/studium/3447.php. 4

Bei Studienplatzbewerbungen im Rahmen von Gruppen oder Partnerschaftsprogrammen wird meist auf einen standardisierten Test verzichtet. Ein Sprachzeugnis, dass nach einer Sprachprüfung durch das entsprechende neusprachliche Seminar der JGU Mainz ausgestellt wird, reicht dann aus. Eine Vorlage für dieses Zeugnis sowie eine Liste der Prüfer finden Sie ebenfalls unter www.uni mainz.de/studium/3447.php. 5