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Transkript:

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 17. Juli 2017 (OR. en) 11160/17 BERATUNGSERGEBNISSE Absender: vom 17. Juli 2017 Empfänger: Generalsekretariat des Rates Delegationen Nr. Vordok.: 11047/17 COASI 90 ASIE 21 CFSP/PESC 673 CSDP/PSDC 418 POLGEN 108 RELEX 643 DEVGEN 168 COHOM 83 JAI 681 MIGR 128 COHAFA 56 Betr.: Pakistan - Schlussfolgerungen des Rates (17. Juli 2017) Die Delegationen erhalten in der Anlage die Schlussfolgerungen des Rates zu Pakistan, die der Rat auf seiner 3557. Tagung vom 17. Juli 2017 angenommen hat. 11160/17 gt/pag 1 DGC 1B DE

ANLAGE Schlussfolgerungen des Rates zu Pakistan 1. Der Rat billigt den Bericht (2017) über die Umsetzung des 2012 angenommenen fünfjährigen Maßnahmenplans EU-Pakistan. 2. Mit diesem fünfjährigen Maßnahmenplan, der dieses Jahr auslaufen wird, wurde ein Beitrag zur Vertiefung der bilateralen Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Pakistan geleistet. Durch den Maßnahmenplan wurden institutionelle Dialoge in verschiedenen Schlüsselbereichen intensiviert, etwa: politische Zusammenarbeit, Sicherheit, Staatsführung und Menschenrechte, Migration, Handel und Energie; weitere Dialoge wurden in neuen Bereichen wie beispielsweise Terrorismusbekämpfung, Nichtverbreitung und Abrüstung eingeleitet. 3. Die EU hat ein eindeutiges Interesse an einem stabilen, sicheren und demokratischen Pakistan. Die EU betrachtet Pakistan als einen wichtigen Partner bei der Stärkung der multilateralen Zusammenarbeit insbesondere im Rahmen der Vereinten Nationen. 4. Die EU begrüßt, dass eine Reihe von Empfehlungen der EU-Wahlbeobachtungsmission von 2013 im Entwurf des Wahlgesetzes berücksichtigt wurden, und fordert die Regierung Pakistans nachdrücklich auf, dieses Gesetz rechtzeitig für die Parlamentswahlen in Pakistan im Jahr 2018 zu verabschieden. Die EU ist bereit, eine weitere Wahlbeobachtungsmission für diese Wahlen in Betracht zu ziehen. 11160/17 gt/pag 2

5. Hinsichtlich der verbesserten Umsetzung des Rückübernahmeabkommens EU-Pakistan, das für die EU Priorität hat und ein entscheidender Bestandteil ihrer gesamten Beziehungen zu Pakistan ist, wird die EU weiterhin eng mit dem Land zusammenarbeiten und dieses Thema weiterhin genau verfolgen. Die EU erwartet von Pakistan, die Anstrengungen zur Erleichterung einer Rückkehr seiner irregulären Migranten weiter zu erhöhen; dabei wird die EU Pakistan weiterhin bei einer nachhaltigen Wiedereingliederung von Rückkehrern in die pakistanische Gesellschaft unterstützen. In diesem Zusammenhang begrüßt die EU die Vereinbarung, eine elektronische Plattform zur Bearbeitung von Rückübernahmeersuchen einzurichten, und fordert, dass diese zeitnah eingesetzt werden kann. Die EU nimmt außerdem die Einrichtung der Kooperationsplattform zur Bekämpfung der Schleuserkriminalität zur Kenntnis und fordert die pakistanische Regierung auf, sie umfassend als einen der Wege zur Bekämpfung der Schleuserkriminalität zu nutzen. 6. Die EU kümmert sich weiterhin aktiv um die Lage der afghanischen Vertriebenen. Die EU nimmt die neue Politik Pakistans bezüglich der afghanischen Vertriebenen zur Kenntnis, einschließlich des Beschlusses, Migranten ohne gültige Ausweispapiere zu registrieren und ein nationales Flüchtlingsgesetz auf der Grundlage der Flüchtlingskonvention von 1951 sowie den Repatriierungsplan zu verabschieden. Die EU betont, wie wichtig Berechenbarkeit, geordnete, sichere und würdevolle Rückführungen sowie die Beachtung des Völkerrechts sind, um echte Eingliederungsmaßnahmen in Afghanistan zu ermöglichen und destabilisierende Auswirkungen auf Afghanistan zu vermeiden. Die EU leistet einer großen Zahl von Flüchtlingen Unterstützung und ist bereit, zusätzliche gezielte Maßnahmen in Betracht zu ziehen. 11160/17 gt/pag 3

7. Die EU hebt hervor, dass die Förderung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit einen zentralen Stellenwert bei der Zusammenarbeit der EU mit Pakistan einnimmt. In diesem Zusammenhang begrüßt die EU die erlassenen Rechtsvorschriften, etwa zum Arbeitsrecht, zu Kinderrechten und zur Gewalt gegen Frauen, betont allerdings, dass die vollständige Umsetzung gewährleistet werden muss. Die EU ist weiterhin bereit, die Umsetzung des Maßnahmenplans zur Verbesserung der Menschenrechtslage in Pakistan sowie die institutionelle und finanzielle Stärkung und die Unabhängigkeit der nationalen Kommission für Menschenrechte zu unterstützen. Die EU ist nach wie vor besonders besorgt über die Anwendung der Todesstrafe und ruft Pakistan sehr nachdrücklich auf, das Moratorium als ersten Schritt zur Abschaffung der Todesstrafe wieder in Kraft zu setzen. Die EU hat außerdem Bedenken in Bezug auf die Gerechtigkeit von Verfahren gegen Zivilisten vor Militärgerichten; die Jugendgerichtsbarkeit; die Lage der Minderheiten; den Missbrauch der Blasphemiegesetze; die Religions- und Weltanschauungsfreiheit sowie die Einschränkungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung insbesondere für Journalisten und Aktivisten. Die EU ist bereit, Pakistan dabei zu unterstützen, eine umfassende Rechtsreform einzuleiten. 8. Die EU verfolgt mit besonderer Aufmerksamkeit die Bemühungen der pakistanischen Regierung, die Teilhabe von Frauen und Mädchen zu fördern, Frühverheiratungen und Kinderehen zu bekämpfen und gesicherte Voraussetzungen für Mädchen zu schaffen, sodass sie ihre Ausbildung abschließen und eine Berufslaufbahn auf Augenhöhe mit den Jungen einschlagen können. Die EU ist bereit zur Unterstützung Pakistans bei seinen Anstrengungen zur Förderung der Teilhabe von Frauen und Mädchen, bei der wichtigen Rolle von Frauen bei der Bekämpfung des gewalttätigen Extremismus und bei der vollständigen Umsetzung der Resolution 1325 des VN-Sicherheitsrats zu Frauen, Frieden und Sicherheit. 11160/17 gt/pag 4

9. Die EU misst der Stärkung der Zusammenarbeit mit Pakistan bei den Themen Sicherheit und Verteidigung besondere Bedeutung zu. Die EU ist entschlossen, unter Achtung der Menschenrechte mit Pakistan bei der Bekämpfung von Terrorismus und terroristischen Bedrohungen in allen ihren Formen zusammenzuarbeiten, die Zusammenarbeit bei der Verhütung und Bekämpfung von gewalttätigen Extremismus, Radikalisierung und Anwerbung zu intensivieren und deren Ursachen anzugehen. Die EU betont insbesondere, wie wichtig es ist, die Finanzierung terroristischer Aktivitäten zu bekämpfen, unter anderem durch Gewährleistung einer uneingeschränkten Einhaltung der VN-Sanktionsliste zum Thema Terrorismusfinanzierung. Die EU ruft Pakistan auf, seine Anstrengungen fortzusetzen und zu steigern, um zu gewährleisten, dass sein Hoheitsgebiet nicht zur Vorbereitung terroristischer Aktivitäten genutzt wird. Die EU ermutigt Pakistan außerdem, die höchsten Standards für nukleare Sicherheit und Sicherung zu beachten, sich konstruktiv in die multilateralen Foren zur Abrüstung einzubringen sowie die einschlägigen Verträge und Initiativen zur Nichtverbreitung und Vertrauensbildung, etwa das Abkommen über einen umfassenden Kernwaffen-Teststopp (CTBT), zu ratifizieren oder zu unterzeichnen. 10. Die EU sieht der Fortsetzung der Zusammenarbeit mit Pakistan bei der Förderung der integrativen regionalen Zusammenarbeit, auch durch die Südasiatische Vereinigung für regionale Kooperation (SAARC), erwartungsvoll entgegen. Die EU ermutigt Pakistan, seine Zusammenarbeit mit Afghanistan unter anderem durch Förderung des Friedensprozesses unter afghanischer Führung und Verantwortung in Folge der bei der Brüsseler Afghanistan- Konferenz im Oktober 2016 eingegangenen Zusage zu intensivieren. Die EU ermutigt zu einer engeren Beziehung zwischen Indien und Pakistan, die dazu beiträgt, Vertrauen in Südasien aufzubauen, und die zu Frieden, Sicherheit und Wohlstand in der Region führt. 11. Die EU erkennt, dass es Potenzial für den Ausbau des Handels zwischen der EU und Pakistan zum gegenseitigen Nutzen gibt. Die EU merkt an, dass der Handel zwischen Pakistan und der EU von dem Allgemeinen Präferenzsystem (APS+) profitiert hat, was 2016 zu einem Handelsüberschuss Pakistans von fast einer Milliarde Euro geführt hat. Die EU ermutigt Pakistan, das APS+ voll auszuschöpfen. Dazu gehören weitere Schritte zur Verbesserung des Wirtschaftsklimas. Die EU erinnert auch daran, wie wichtig es ist, dass Pakistan die Verpflichtungen des Landes aus den 27 zentralen internationalen Übereinkommen über Menschen- und Arbeitnehmerrechte, Umweltschutz und verantwortungsvolle Staatsführung uneingeschränkt und wirksam umsetzt. 11160/17 gt/pag 5

12. Die EU betont die große Bedeutung, die sie der Rolle der nationalen wie internationalen Organisationen der Zivilgesellschaft und NRO beimisst. Um ihre wesentliche Rolle bei der Sensibilisierung und der Förderung der Grundrechte wahrnehmen zu können, müssen diese Organisationen in der Lage sein, ihre Arbeit gemäß den Grundrechten Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit ungehindert zu verrichten. In diesem Zusammenhang betont die EU die Bedeutung eines transparenten und einheitlichen Systems zur Registrierung von NRO, die in Pakistan arbeiten. 13. Die EU sieht der Fortsetzung der Zusammenarbeit mit der Regierung sowohl auf föderaler als auch auf provinzialer Ebene in Bereichen wie sozialer bzw. ländlicher Entwicklung und Governance erwartungsvoll entgegen. 14. Die EU begrüßt das Ergebnis des ersten Treffens EU-Pakistan zum Thema Energie, das im Januar 2017 stattfand; bei diesem Treffen kam es zu einem fruchtbaren Austausch von Erfahrungen in Schlüsselbereichen der Energiepolitik mit einem Schwerpunkt auf nachhaltiger Energie und politischen Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels, um dem Erreichen der Verpflichtungen aus dem Pariser Klimaabkommen näher zu kommen. 15. Im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Rates vom 18. Juli 2016 haben der EAD und die Kommission Konsultationen mit Pakistan über einen politischen Rahmen aufgenommen, um den fünfjährigen Maßnahmenplan durch einen neuen strategischen Maßnahmenplan EU- Pakistan zu ersetzen. 16. Wie bereits in den Schlussfolgerungen des Rates von 2016 festgehalten, wird die Durchführung eines dritten Ad-hoc-Gipfeltreffens zwischen der EU und Pakistan von den erreichten Fortschritten nicht zuletzt in den Bereichen Menschenrechte und Migration einschließlich Rückübernahme abhängen. 11160/17 gt/pag 6