Teilnahmebedingungen für das Buchbinder Affiliate Programm

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Transkript:

Teilnahmebedingungen für das Buchbinder Affiliate Programm 1. Diese Teilnahmebedingungen gelten für Affiliate Programme der Buchbinder Carpartner Nord GmbH, Kulmbacher Straße 8-10, 93057 Regensburg / Deutschland sowie ihrer verbundenen Unternehmen im Sinne der 15 ff. AktG (im Folgenden Buchbinder ). 2. Der Publisher muss von Buchbinder für die Teilnahme am Buchbinder Affiliate Programm bestätigt werden ( bestätigter Publisher ). Mit Bestätigung für die Teilnahme am Buchbinder Affiliate Programm erklärt sich der Publisher mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden. Buchbinder kann diese Teilnahmebedingungen jederzeit ändern oder das Buchbinder Affiliate Programm einstellen. 3. Die Partner-Websites dürfen nicht Inhalte der folgenden Art enthalten oder beschreiben und auch nicht in Zusammenhang mit derartigen Inhalten stehen: Account-Namen und Domain Namen in Online-Diensten (z.b. Facebook, Twitter, Google) und Domain-Namen (URL), die den Begriff Buchbinder in irgendeiner Form enthalten (dazu zählen auch fehlerhafte Schreibweisen) und die zu Werbezwecken genutzt werden. Websites, die eine Seite oder mehrere Seiten innerhalb von Websites so gestalten, dass eine Verwechslungsgefahr mit der Website von Buchbinder besteht; Websites, die "under construction" oder nicht erreichbar sind bzw. überdurchschnittlich lange Ladezeiten aufweisen; Websites mit Klick-Aufforderung oder Klick-Zwang; automatisierte und irreführende Weiterleitungen zur Website von Buchbinder sind nicht erlaubt; Seiten, die Dialer oder Spyware enthalten oder beim Internetuser installieren sind untersagt, ebenso Paid-Link Sammlungen. Cookie-Dropping, iframes, Werbung in Layern und Pop-ups: Das Erzeugen von Cookies ist erst dann erlaubt, wenn ein offizielles und eindeutig gekennzeichnetes Buchbinder Werbemittel eingesetzt wird, das Buchbinder Werbemittel für den User sichtbar ist, und der Erzeugung des Cookies ein freiwilliger und bewusster Klick des Users vorausgeht. Die Laufzeit des Tracking- Cookies beträgt 30 Tage; Websites, die gegen strafrechtliche Vorschriften verstoßen, insbesondere gegen 184 ff StGB (Verbreitung pornografischer Schriften), 86 ff StGB (Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen), 111 StGB (öffentliche Aufforderung zu Straftaten), 126 StGB (Androhung von Straftaten), 130 StGB (Volksverhetzung), 130a (Anleitung zu Straftaten) oder 131 StGB (Gewaltdarstellung) sind untersagt; Websites, die trotz ausdrücklicher Akzeptanz unseres Bewerbungsfilters bzgl. pornographischer und gewaltverherrlichender Inhalte auf diesbezügliche Seiten weiterverlinken; ebenso Inhalte, die gegen die guten Sitten und geltende Gesetze oder die Rechte Dritter verstoßen; Websites, die auf ihrer Seite Onlinelotterien mit und ohne Geldeinsatz betreiben (z.b. Casinos, Online-Spiele, etc.); vergleichende Werbung, insbesondere aggressive vergleichende Werbung, die Probleme mit anderen Werbetreibenden erzeugen kann, sowie aggressive konkurrierende Ansprüche, die nicht begründet sind; die Vermarktung und Werbung über Adware und Adware-Netzwerke, Browser-Plugins, Toolbars ist untersagt

Auktionsplattformen sind ausgeschlossen, eine Bewerbung des Angebots von Buchbinder über eine Aktionsplattform ist nicht gestattet; PostView-Tracking ist ohne vorherige schriftliche Einwilligung von Buchbinder nicht gestattet. Das Einrichten von sogenannten Klickfarmen, Click-Spamming ode DDos-Attraken ist ausdrücklich untersagt Die Bewerbung des Buchbinder Programmes in Bannernetzwerken ist nicht gestattet. Werbung über iframe, Pop-Ups, Pop-Under oder Layern mit der Landingpage von Buchbinder. 4. Marken von Buchbinder dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Buchbinder weder als Referenz angegeben, noch darf in irgendeiner anderen Weise mit der Vertragsbeziehung zu Buchbinder geworben werden. 5. Die Bewerbung der Marke über Spam-Mails ist ausdrücklich nicht gestattet. Im Falle des Versands von Newslettern oder sonstigen Werbe-E-Mails muss der Empfänger die Einwilligung in den Empfang solcher E-Mails per "Double-Opt-In" im Vorhinein zugelassen haben. Es darf in keinem Fall der Eindruck entstehen, dass Buchbinder den Versand veranlasst hat. Zudem muss der versendende Publisher klar als verantwortlicher Versender der Aussendung des Newsletters bzw. der Werbe-E-Mail erkennbar und über das Impressum identifizierbar sein. Ein Versand ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch Buchbinder gestattet. 6. Die Bewerbung der Marken in oder über Layer- und Banner-Netzwerke, sowie in oder durch Klammlos-, Paid-Mail-, Paid-Banner- und Paid-Klick-Programmen ist nicht gestattet. Zudem sind im Rahmen des Buchbinder Affiliate Programms Post-View Aktivitäten nur in Ausnahmefällen und mit vorheriger Zustimmung von Buchbinder gestattet. 7. Für die Berechnung der Werbevergütung zählen ausschließlich die Netto-Einnahmen von Buchbinder aufgrund von validen Verkäufen von Buchbinder Produkten an Kunden, die unmittelbar vor dem Kauf über einen Link auf der Partner Website die Buchbinder Website angewählt haben (last cookie wins). Solche Verkäufe werden für die Berechnung der Partner Werbevergütung berücksichtigt, sofern der Verkauf, die Lieferung und die vollständige Bezahlung der Ware abgeschlossen sind, abzüglich Umsatzsteuer, Versandkosten, Stornierungen und Retouren bzw. Gutschriften. Buchbinder behält sich vor, Bestellungen, die nicht den Buchbinder Richtlinien entsprechen (z.b. mangelnde Bonität, Betrugsverdacht) zurückzuweisen und von der Provision auszuschließen. Buchbinder behält sich außerdem vor, Bestellungen, die über den Einsatz von Gutscheincodes zustande kommen, die nicht für die Publisher vorgesehen waren, zu stornieren und somit nicht zu vergüten. Änderungen zu den derzeit geltenden Provisionsvereinbarungen werden dem Partner über die Netzwerke jeweils rechtzeitig, schriftlich mitgeteilt. Der Partner ist verpflichtet, die ihm von den Netzwerken erteilten Abrechnungen sorgfältig zu überprüfen und Einwendungen innerhalb von 10 Werktagen schriftlich geltend zu machen. Ansonsten gilt die Abrechnung als genehmigt, es sei denn, die Einwendung konnte innerhalb der Frist nicht geltend gemacht werden. Ansprüche auf Auszahlung von Provisionen verjähren ein Jahr nach Fälligkeit

8. Buchbinder behält sich jederzeit das Recht vor, ohne Angabe von Gründen einen bestätigten Publisher von der Teilnahme am Buchbinder Affiliate Programm auszuschließen und/oder aus berechtigten Gründen Provisionen einzubehalten. 9. Die Nutzung der Marken durch Dritte ist nicht gestattet. Der jeweilige Markeninhaber behält sich das alleinige Recht vor, auf die Marke zu bieten. Es ist dem Affiliate nicht gestattet, in Suchmaschinen-Marketingprogrammen auf Keywords mit Marken (wie z.b. Buchbinder Autos ) oder Keyword-Kombinationen mit Marken sowie auf jegliche Fehlschreibungen auch nicht in anderen Sprachen - zu buchen. 10. Eine Bewerbung der Marken für Suchmaschinenmarketing (SEM) oder Suchmaschinenoptimierung (SEO) ist nicht gestattet. Insbesondere jegliche Verwendung der Marken sowie Variationen und Fehlschreibungen für Keyword-Werbung sind untersagt. Dies bezieht sich insbesondere auf die Nutzung als Keyword. Die Marken dürfen nicht für Adword Kampagnen in Suchmaschinen wie, jedoch nicht beschränkt auf, Google, Yahoo/Overture, Bing, Ask, AOL, (Textanzeigen, Keywords etc.) verwendet werden. 11. Die Verwendung von Marken, entweder in bzw. als Teil einer Domain/Sub-Domain einer Affiliate-Website, als auch die Positionierung innerhalb eines Werbetextes oder als Display-URL ist strengstens untersagt. Jeglicher Verstoß wird rechtlich verfolgt. 12. Darüber hinaus distanziert sich der Affiliate nach bestem Wissen und Gewissen von der Verwendung weiterer Keywords und Keyword-Kombinationen, sofern diese in einer direkten Beziehung zu den Marken stehen. 13. Die Website des Publishers darf keine Spyware, Adware, Malware, Viren oder sonstige schädliche Codes enthalten. Die Nutzung jeglicher Software oder Proxy-Dienste, die URLs manipulieren und durch Affiliate Tracking-Links ersetzen, ist untersagt. Auch jegliche Software oder Proxy-Dienste, die Werbebanner innerhalb im Browser aufgerufener Seiten durch eigene Werbebanner ersetzen, sind nicht erlaubt. 14. Es ist nicht gestattet, Trackinglinks so zu platzieren, dass sie im Falle von Fehlschreibweisen (z.b., aber nicht abschließend, wie www.buchbidner.de) direkt auf die Buchbinder Website bzw. den Online Shop weiterleiten. Es muss eine tatsächliche Werbeleistung durch die sichtbare Platzierung der bereitgestellten Werbemittel auf der Publisher-Website erfolgen. 15. Jegliche Art von Cookie Dropping und Typosquatting ist strikt untersagt. 16. Um ein sauberes Tracking und Reporting gewährleisten zu können, verpflichtet sich der Publisher, die Links, inklusive der Ziel-URL, ausschließlich in der Form zu verwenden, wie sie ihm im Rahmen des Buchbinder Affiliate Programms zur Verfügung gestellt werden. Der Publisher verpflichtet

sich außerdem, den Referrer nicht zu verschleiern oder durch die Nutzung spezieller Programme zu modifizieren. 17. Der Publisher gewährleistet vollkommene Transparenz in Bezug auf die Einbindung der Marken. Er verpflichtet sich, alle Seiten, die zur Bewerbung der Marken genutzt werden, offenzulegen. Ist dies nicht gegeben, behält sich Buchbinder das Recht vor, den Publisher vom Affiliate Programm auszuschließen. 18. Für den Fall, dass die Teilnahme des Publishers am Buchbinder Affiliate Programm aus irgendeinem Grunde beendet wird, stimmt der Publisher zu, unverzüglich alle Links zu der Buchbinder Webseite bzw. dem Online Shop zu entfernen und sieht davon ab, Inhalte von Buchbinder weiter zu nutzen, darzustellen oder anderweitig in Anspruch zu nehmen. Der Publisher muss alle in seiner Sphäre vorhandenen Inhalte unwiderruflich löschen. 19. Der Publisher stellt Buchbinder von sämtlichen Ansprüchen Dritter (z.b. aus Abmahnungen, Schadensersatzansprüchen, Haftungsansprüchen) sowie jeglichen damit in Verbindung stehenden Kosten, inkl. Gerichts- und Anwaltskosten, frei, die durch ein ursächliches Verhalten des Publishers herbeigeführt werden oder aus einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen entstehen. Dies gilt insbesondere bei Verstößen gegen Urheber-, Marken-, Design-, Wettbewerbs-, Telemedien- und Datenschutzrechte oder andere Rechte Dritter. 20. Buchbinder haftet weder für Störungen der Verfügbarkeit noch für Ausfälle der Buchbinder Website bzw. des Online Shops. 21. Die Vertragspartner sind verpflichtet, über den Inhalt der Vereinbarung und die Daten, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei und der mit ihr verbundenen Unternehmen Stillschweigen zu bewahren und solche vertraulichen Informationen weder direkt noch indirekt für eigene oder fremde wirtschaftliche Zwecke zu verwenden. Die Verpflichtung gilt über das Ende der Vereinbarung hinaus für eine Dauer von weiteren 12 Monaten. 22. Bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen und Zuwiderhandlung entfällt für den angemeldeten Affiliate-Partner der Provisionsanspruch. Ebenfalls behält sich Buchbinder den sofortigen Ausschluss des Affiliate-Partners aus dem Buchbinder Partnerprogramm und weitere rechtliche Schritte vor, gegebenenfalls auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch Buchbinder und im Einzelfall auch die Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens. Zusätzlich haftet der Partner für Ansprüche des geschädigten Dritten und stellt Buchbinder von jeglicher Haftung frei. 23. Der Partnerprogrammbetreiber behält sich das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. In diesem Fall wird er die Partner zwei Wochen vor der Änderung der Teilnahmebedingungen per E-Mail darauf hinweisen und ihnen die Möglichkeit geben, die geänderte Fassung einzusehen. Der Partner ist sodann berechtigt, den Änderungen zu widersprechen. Widerspricht der Partner der Geltung der neuen Teilnahmebedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der E-Mail gelten die geänderten Teilnahmebedingungen als angenommen.

24. Sofern eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken. Als Gerichtsstand wird - soweit dies gesetzlich zulässig ist - Hamburg vereinbart. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter buchbinder-affiliate@metapeople.de zur Verfügung. Viel Erfolg beim Buchbinder Partnerprogramm Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit!