Teilnahmebedingungen für das otelo Partnerprogramm
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- Nicole Vogel
- vor 7 Jahren
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1 Teilnahmebedingungen für das otelo Partnerprogramm Das nachfolgende Regelwerk enthält die Teilnahmebedingungen für den Partner zur Bewerbung von otelo-produkten über das Affiliate-Netzwerk. A. Pflichten des Partners im Zusammenhang mit Werbeflächen und Werbetätigkeiten 1.) Die Partner-Webseiten dürfen zu keiner Zeit rechts- oder sittenwidrige Inhalte enthalten oder auf Webseiten mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten mittels Hyperlink verweisen. Hierunter fallen insbesondere Inhalte, die Rechte Dritter, insbesondere gewerbliche Schutzrechte wie Marken-, Patent- oder allgemeine Persönlichkeitsrechte sowie Urheberrechte (etwa durch die Zugänglichmachung von Raubkopien), verletzen; gegen strafrechtliche Vorschriften verstoßen, insbesondere gegen 184 ff. StGB (Verbreitung pornografischer Schriften), 86 f. StGB (Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen), 111 StGB (Öffentliche Aufforderung zu Straftaten), 126 StGB (Androhung von Straftaten), 130 StGB (Volksverhetzung), 130a (Anleitung zu Straftaten) oder 131 StGB (Gewaltdarstellung); gegen Vorschriften zum Schutze der Jugend verstoßen, insbesondere in dem jugendschutzrelevante Inhalte nicht im Einklang mit dem Jugendmedienschutz Staatsvertrag (JMStV) verbreitet werden; oder - ehrverletzende Äußerungen enthalten. 2.) Darüber hinaus dürfen keine sonstigen Inhalte auf den Partner-Webseiten oder auf Webseiten, auf die mittels Hyperlink verwiesen wird, enthalten sein, die das Ansehen von otelo schädigen können. Hierzu zählen insbesondere Webseiten, die eigene Partnernetzwerke enthalten; "under construction" sind; überdurchschnittlich lange Ladezeiten haben oder nicht erreichbar sind; vorrangig Gewinnspiele zum Inhalt haben; als Filehoster aktiv sind; - Bannertauschangebote enthalten; oder
2 so gestaltet sind, dass Aufmachung oder Inhalt der Webseite eine Verwechslungsgefahr mit dem otelo-portal ( begründen (inkl. sämtlicher Unterseiten und Landingpages). 3.) Das Erzeugen von otelo-cookies ist ausschließlich dann erlaubt, wenn ein otelo-werbemittel eingesetzt wird, dieses sichtbar ist und durch einen Klick des Users erzeugt wird. Untersagt ist für den Partner die unsichtbare Einbindung des otelo-onlineshops, um ein Cookie beim Nutzer zu erzeugen. Postview-Tracking ist untersagt, soweit von otelo keine ausdrückliche schriftliche Genehmigung zum Einsatz dieser Methode erteilt worden ist. Sollte eine schriftliche Genehmigung von otelo vorliegen, gilt folgendes: - Einsatz von Werbemitteln in einer der folgenden Größen oder beliebige Kombination dieser Größen für Multi-Merchant-Werbemittel über den vom Programm bereitgestellten PV-Link: 300x250 (Medium Rectangle) 180x150 (Rectangle) 160x600 (Wide Skyscraper) 728x90 (Leaderboard) 468x60 (Fullsize Banner) 234x60 (Halfsize Banner) - Bei Multi-Merchant-Werbemitteln muss die sichtbare Fläche pro Merchant mindestens 234x60 Pixel oder eine der anderen genannten Größen betragen. - Bei automatischer Rotation mindestens 60 Sekunden Sichtbarkeit an der ersten Position des Werbemittels - Keine reinen Textlink-Werbemittel, keine Buttons oder Werbemittel kleiner als die genannten Formate - Keine Textbanner ohne grafischen Hintergrund mit deutlichem Bezug auf otelo (zulässig wäre z.b. eine Kombination aus Logo 120x60 und Angebotstext) - Die Werbemittel müssen klickbar sein - Das Trackingcookie darf nur für den jeweils angezeigten Merchant gesetzt werden 4.) Einsatz von Layer-Werbemitteln ist ebenfalls nur nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung von Vodafone zulässig. Sollte eine schriftliche Genehmigung von otelo vorliegen, gilt folgendes:
3 Einsatz von Werbemitteln in einer Mindestgröße von 500x400 Pixel Multi-Merchant-Werbemittel sind nicht gestattet Eine automatische Rotation ist nicht gestattet Keine reinen Textlink-Werbemittel Die Werbemittel müssen klickbar sein Das Trackingcookie darf nur für den jeweils angezeigten Merchant gesetzt werden Schließen eines Layer-Werbemittels durch den User darf nicht automatisierte Popunders oder Popups öffnen. Insbesondere darf das vom User gelernte "Schließen-X" nicht zum Öffnen anderer Werbemittel oder Webseiten missbraucht werden. 5.) Für die Bewerbung von Apple-Produkten gelten zudem die folgenden Regelungen: - Der Partner setzt zur Bewerbung von Apple-Produkten ausschließlich die von otelo zur Verfügung gestellten Werbemittel ein. - Die zur Verfügung gestellten Werbemittel dürfen nicht verändert und nicht selbst gehostet werden. - Die Bewerbung von Apple-Produkten durch den Partner muss zu jeder Zeit gewährleisten, dass die Vodafone GmbH als Absender der Vermarktung und als Vertragspartner des Endkunden erkennbar bleibt. Über die Website des Partners darf kein anderer Eindruck entstehen (z.b. irreführende redaktionelle Ergänzungen des eingebundenen zur Verfügung gestellten Werbemittels, irreführende Gestaltung etc.; Aufzählung nicht abschließend). - Eine Bewerbung von Apple-Produkten über die Einbindung der zur Verfügung gestellten Werbemittel auf die registrierte bzw. freigegebene Website des Partners hinaus, z.b. über Marketing und/oder Suchmaschinenmarketing, ist nicht gestattet und bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Freigabe. - Nutzt der Partner Re-Targeting (z.b. als Drittanbieter-Lösung) ist vor Implementierung im Adserver sicherzustellen, dass bei der Auslieferung Apple-Produkte nicht mit anderen Herstellern auf einem Werbemittel angezeigt werden dürfen, sondern in diesen Fällen nur das jeweilige Apple-Produkt ausgeliefert wird. 6.) Das Versenden von Werbe- s jeglicher Art bedarf in jedem Fall der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung von otelo. Sollte eine schriftliche Genehmigung von otelo vorliegen, gilt folgendes: Die -Versender (inkl. sämtlicher Sub-Partner) sowie -Templates müssen vor Versand vom Programm freigegeben werden. Jeder -Versender sowie seine involvierten Partner verpflichten sich, im Besitz der für den Versand notwendigen Double Opt In-Werbeeinwilligung der Empfänger zu sein und können diese auf Anfrage binnen 24 Stunden vorlegen.
4 7.) Der Partner sichert ferner zu, auch im Rahmen seiner sonstigen werblichen Tätigkeit ergänzend zu den in Ziffer A 1 enthaltenen Bestimmungen, ausnahmslos im Einklang mit geltendem Recht zu handeln. Insbesondere wird der Partner keine Werbung betreiben, die Schutzrechte Dritter, insbesondere Urheber- und sonstige gewerbliche Schutzrechte wie Marken- und Kennzeichenrechte, verletzt oder sich als in unzumutbarer Weise belästigend gemäß 7 UWG darstellt. Besonders im Bereich des Keyword-Advertising (SEM) oder jeder anderen Art der Schaltung von bezahlten Suchergebnissen gelten unabhängig der von Google am geänderten Richtlinien zur Anzeigenschaltung in Google AdWords folgende Richtlinien für das otelo Partnerprogramm: - Irreführende Texte und Formulierungen sind nicht gestattet. - Die Nutzung der Marke otelo und sämtlicher Produkte von otelo sowie sämtlicher möglicher fehlerhafter Schreibweisen unterliegt folgenden Bestimmungen: Buchung als Keyword: Nicht gestattet Nutzung in der Anzeigenüberschrift: Nicht gestattet als Display URL: Nicht gestattet Nutzung als Teil der Anzeige-URL: Erlaubt als Subdomain und als HTML-Datei Direkte Weiterleitung: Nicht gestattet - Ansonsten gelten für sämtliche Einbuchungen die Regeln und Richtlinien der einzelnen Suchmaschinen. Bitte beachten Sie für Google AdWords insbesondere auch die Richtlinien von Google unter 8.) Der Partner ist im Falle eines Verstoßes gegen Ziffer 1 und 2 verpflichtet, jede Art von otelo Werbung auf der betroffenen Webseite oder die Linksetzung auf eine betroffene Webseite glich zu unterbinden oder unverzüglich dafür zu sorgen, dass die betreffende Webseite für die Öffentlichkeit nicht mehr erreichbar ist. Im Falle einer Verlinkung auf eine Webseite hat der Partner bei einem Verstoß gegen Ziffer 1 und 2 für eine Entfernung des Hyperlinks zu sorgen. Ist der Partner im Zweifel darüber, ob eine Partner-Webseite rechts- oder sittenwidrige oder sonstige Inhalte aufweist, die unter die Ziffern 1 bis 3 zu fassen sind, steht dem Partner frei, sich an otelo@quisma.com zu wenden und seine Webseite vorab bewerten zu lassen. 9.) Der Partner stellt sicher, dass er die im Rahmen des otelo-partnerprogramms zur Verfügung gestellten Werbemittel nicht außerhalb des otelo-partnerprogramms verwendet, sondern ausschließlich auf der Webseite, die im Rahmen des Anmeldeprozesses für das otelo Partnerprogramm angegeben wurde. Die dem Partner bereitgestellten Werbemittel dürfen in keiner Weise bearbeitet, abgeändert, in sonstiger Weise ergänzt oder vervielfältigt (z.b. auf Datenträgern jeder Art) oder gewerblich verbreitet werden. Des Weiteren berechtigt die Teilnahme am otelo Partnerprogramm den Partner nicht zur Bewerbung von otelo mit anderen als den im Rahmen des otelo-partnerprogramms zur Verfügung gestellten Werbemitteln. Eine Änderung der zur Verfügung gestellten Werbemittel ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung durch otelo zulässig. 10.) Der Partner verpflichtet sich, die von otelo über das Affiliate-Netzwerk bereitgestellten Werbemittel ausschließlich über den vom Netzwerk zum Zweck zur Verfügung stehenden Linkcode auf der eigenen Webseite einzubinden. Werden otelo-werbemittel auf mehreren URLs eingesetzt, ist jede URL einzeln für das otelo-partnerprogramm anzumelden.
5 B.) Verletzung dieser Teilnahmebedingungen durch den Partner / Schlussbestimmungen 1.) Jeder Verstoß eines für das otelo Partnerprogramm angemeldeten Partners gegen die in Abschnitt A enthaltenen Pflichten führt zum sofortigen und fristlosen Ausschluss vom otelo Partnerprogramm und einer Stornierung sämtlicher Sales. Darüber hinaus bleiben weitere rechtliche Schritte, insbesondere die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, ausdrücklich vorbehalten. 2.) Das Recht zur jederzeitigen Änderung dieser Teilnahmebedingungen wird ausdrücklich vorbehalten. Der Partner wird schriftlich oder per über die Änderungen informiert. Die Änderung wird sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung wirksam, wenn der Partner nicht nach Ziffer 3 von seinem Recht Gebrauch macht, die Teilnahme an dem otelo Partnerprogramm zu beenden. In der Änderungsmitteilung wird der Partner ausdrücklich auf sein Recht zur Beendigung der Teilnahme an dem otelo-partnerprogramm hingewiesen. 3.) Ändern sich die Teilnahmebedingungen zum Nachteil des Partners, kann er jederzeit die Teilnahme an dem Vodafone-Partnerprogramm beenden. 4.) Der Partner stellt den Netzwerkbetreiber und otelo sowie seine Vertriebsbeauftragten von allen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Netzwerkbetreiber sowie gegen otelo oder seine Vertriebsbeauftragten aufgrund von Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen geltend gemacht werden. Der Freistellungsanspruch erfasst auch alle notwendigen Kosten der Anspruchsabwehr. Stand:
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