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420 Studienordnung der Mathematischnaturwissenschaftlichen Fakultät (MNF) der Universität Zürich von der Fakultätsversammlung am 24. Mai 2018 erlassen. Diese Studienordnung tritt am 1. August 2015 in Kraft und ersetzt die bisherige Studienordnung.

Inhaltsverzeichnis Teil A Allgemeiner Teil 6 1. Allgemeine Bestimmungen 6 1 Rechtlicher Hintergrund 6 2 Aufbau der Studienordnung 6 3 Module und Leistungsnachweise / Unterrichtssprache 6 4 Zeitliche Planung von Haupt- und Nebenfach 6 5 Belegen zusätzlicher Module 6 6 Anmeldungen zu Modulprüfungen / Abmeldungen 6 7 Prüfungsperioden 7 8 Prüfungsform und Prüfungssprache 7 9 Prüfungsdauer 7 10 Zweitrepetition von Pflichtmodulen der BSc-Programme 7 11 Anrechnung vorgängig erworbener Kreditpunkte an das Masterstudium 8 12 Zulassung zum Masterstudium 8 13 Leitung Bachelor- und Masterarbeit 8 14 Fast-Track Programme 8 15 Erteilung eines Diploms 8 16 Überschreitung der Maximalstudienzeit 8 17 Lehrdiplom an den Maturitätsschulen 9 18 Abkürzungen 9 Teil B Bachelor- und Masterprogramme 11 2. Mathematik 11 1 Bezeichnung des Studienabschlusses 11 2 Bachelorstudiengang mit Hauptfachprogramm Mathematik 11 3 Masterstudiengang mit Hauptfachprogramm Mathematik 13 4 Mathematik als Nebenfach 13 5 Prüfungen 16 3. Physik 17 1 Bezeichnung des Studienabschlusses 17 2 Bachelorstudiengang mit Hauptfachprogramm Physik 17 3 Masterstudiengang mit Hauptfachprogramm Physik 20 4 Physik als Nebenfach 24 5 Prüfungen 25 6 Regelung zu inhaltlich ähnlichen Modulen 25 4. Chemie 27 1 Bezeichnung des Studienabschlusses 27 2 Bachelorstudiengang mit Hauptfachprogramm Chemie 27 3 Masterstudiengang mit Hauptfachprogramm Chemie 31 4 Chemie als Nebenfach 33 5. Wirtschaftschemie 38 1 Bezeichnung des Studienabschlusses 38 2 Bachelorstudiengang mit Hauptfachprogramm Wirtschaftschemie 38 3 Masterstudiengang mit Hauptfachprogramm Wirtschaftschemie 41 4 Übertrittsregelung Wirtschaftschemie Chemie 43 6. Biochemie 44 1 Bezeichnung des Studienabschlusses 44 2 Bachelorstudiengang mit Hauptfachprogramm Biochemie 44 Seite 2 von 130

3 Masterstudiengang mit Hauptfachprogramm Biochemie 46 4 Biochemie als Nebenfach 47 5 Regelung zu inhaltlich ähnlichen Modulen 49 7. Biologie 50 1 Bezeichnung des Studienabschlusses 50 2 Bachelorstudiengang mit Hauptfachprogramm Biologie 50 3 Masterstudiengang mit Hauptfachprogramm Biologie 54 4 Biologie als Nebenfach 56 5 Regelung zu inhaltlich ähnlichen Modulen 60 8. Biomedizin 63 1 Bezeichnung des Studienabschlusses 63 2 Bachelorstudiengang im Hauptfachprogramm Biomedizin 63 3 Masterstudiengang mit Hauptfachprogramm Biomedizin 65 4 Biomedizin als Nebenfach 67 9. Geographie 71 1 Bezeichnung des Studienabschlusses 71 2 Bachelorstudiengang mit Hauptfachprogramm Geographie 71 3 Masterstudiengang im Hauptfachprogramm Geographie 74 4 Verschiedenes 77 5 Geographie als Nebenfach 77 10. Erdsystemwissenschaften 80 1 Bezeichnung des Studienabschlusses 80 2 Bachelorstudiengang im Hauptfachprogramm Erdsystemwissenschaften 80 3 Masterstudiengang im Hauptfachprogramm Erdsystemwissenschaften 84 4 Erdsystemwissenschaften als Nebenfach 86 Teil C Spezialisierte Masterprogramme 88 11. Umweltwissenschaften 88 1 Bezeichnung des Studienabschlusses 88 2 Masterstudiengang mit spezialisiertem Hauptfachprogramm Umweltwissenschaften 88 12. Medizinische Biologie 90 1 Bezeichnung des Studienabschlusses 90 2 Studienziel 90 3 Zulassung zum Masterprogramm 90 4 Struktur des Masterprogramms 90 13. Chemical and Molecular Sciences 92 1 Bezeichnung des Studienabschlusses und allgemeiner Überblick 92 2 Ziele des Studienprogramms 92 3 Zulassungskriterien 92 4 Strukturierung des Studienprogramms 93 14. Biostatistik 94 1 Bezeichnung des Studienabschlusses und allgemeiner Überblick 94 2 Studienziele 94 3 Zulassung 94 4 Strukturierung des Studienganges 94 15. Spezialisiertes Masterprogramm in Geographie 96 1 Bezeichnung des Studienabschlusses und allgemeiner Überblick 96 2 Studienziele 96 3 Zulassung 96 4 Strukturierung des Studienprogramms 98 Seite 3 von 130

5 Fast-Track 102 16. Fast-Track Programm in Physik 103 1 Bezeichnung des Studienabschlusses 103 2 Studienziele 103 3 Zulassung 103 4 Strukturierung des Fast-Track Programms 103 5 Abbruch Fast-Track Programm 104 17. Fast-Track Programm in Theoretischer Astrophysik und Kosmologie 105 1 Bezeichnung des Studienabschlusses 105 2 Studienziele 105 3 Zulassung 105 4 Strukturierung des Fast-Track Programms 105 5 Abbruch Fast-Track Programm 106 18. Fast-Track Programm in Life Sciences 107 1 Bezeichnung des Studienabschlusses und allgemeiner Überblick 107 2 Studienziele 107 3 Zulassung 107 4 Strukturierung des Fast Track Programs 108 5 Abbruch Fast Track 108 Teil D Nebenfachprogramme 109 19. Nebenfach Simulationen in den Naturwissenschaften 109 1 Qualifikationsziele Nebenfach Simulationen in den Naturwissenschaften 109 2 Pflichtmodule 109 3. Wahlpflichtmodule Informatik 109 4. Wahlpflichtmodule Simulationen und Visualisierung 110 20. Datenanalyse in den Naturwissenschaften 111 1 Qualifikationsziele Nebenfach Datenanalyse in den Naturwissenschaften 111 2 Pflichtmodule 111 3 Wahlpflichtmodule Informatik 111 4 Wahlpflichtmodule Statistik 112 5 Wahlmodule 112 21. Nebenfach Bioinformatik 113 1 Qualifikationsziele Nebenfach Bioinformatik 113 2 Pflichtmodule 113 3 Wahlpflichtmodule 113 22. Nebenfach Neuroinformatik 115 1 Qualifikationsziele Nebenfach Neuroinformatik 115 2 Pflichtmodule 115 3 Wahlpflichtmodule 115 4 Wahlmodule 115 23. Nebenfach Computergestützte Wissenschaften 116 1 Qualifikationsziele Nebenfach Computational Science 116 2 Allgemeiner Überblick 116 3 Wahlpflichtmodule Informatik WP_N0 116 4 Wahlpflichtmodule Datenanalyse in den Naturwissenschaften WP_N1 117 5 Wahlpflichtmodule Simulationen in den Naturwissenschaften WP_N2 117 6 Wahlpflichtmodule BioInformatics WP_N3 118 7 Wahlpflichtmodule NeuroInformatics WP_N4 118 8 Wahlmodule 118 Seite 4 von 130

24. Nebenfach Kristallographie 120 1 Allgemeiner Überblick 120 25. Nebenfach Astrophysik 122 1 Qualifikationsziele Nebenfach Astrophysik 122 2 Tabellarischer Überblick über die Module des Nebenfachprogramms Astrophysik 30 ECTS Credits 122 3 Tabellarischer Überblick über die Module des Nebenfachprogramms Astrophysik 60 ECTS Credits 122 26. Nebenfach Astronomie und Astrobiologie 124 1 Qualifikationsziele Nebenfach Astronomie und Astrobiologie 124 2 Tabellarischer Überblick über die Module des Nebenfachprogramms Astronomie und Astrobiologie 30 und 60 ECTS Credits 124 27. Nebenfach Angewandte Wahrscheinlichkeit und Statistik 126 1 Qualifikationsziele Nebenfach Angewandte Wahrscheinlichkeit und Statistik 126 2 Tabellarischer Überblick über die Module des Nebenfachprogramms Angewandte Wahrscheinlichkeit und Statistik 30 ECTS Credits 126 3 Tabellarischer Überblick über die Module des Nebenfachprogramms Angewandte Wahrscheinlichkeit und Statistik 60 ECTS Credits 127 4 Tabellarischer Überblick über die Module des Nebenfachprogramms Angewandte Wahrscheinlichkeit und Statistik Konsekutiv 30 ECTS Credits 127 5 Regelung zu inhaltlich ähnlichen Modulen 128 28. Nebenfach Umweltwissenschaften 129 1 Allgemeiner Überblick 129 2 Qualifikationsziele Nebenfach Umweltwissenschaften 129 3 Tabellarischer Überblick über die Module des Nebenfachprogrammes für 30 und 60 ECTS Credits 129 Seite 5 von 130

Teil A Allgemeiner Teil 1. Allgemeine Bestimmungen 1 Rechtlicher Hintergrund Für die allgemeinen rechtlichen Grundlagen der Bachelor- und Masterstudiengänge an der Mathematisch-naturwissenschaftlichen Fakultät (MNF) der Universität Zürich (UZH) ist die Rahmenverordnung für das Studium in den Bachelor- und Masterstudiengängen an der Mathematisch-naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich vom 29. Juni 2015, nachfolgend als Rahmenverordnung für das Studium an der MNF oder Rahmenverordnung der MNF (RVO) bezeichnet, massgeblich. 2 Aufbau der Studienordnung Diese Studienordnung enthält in Teil A für alle Fächer der MNF gültige allgemeine Angaben über die Bachelor- und Masterprogramme. Teil B und Teil C enthalten die Gliederung der Programme für jedes Fach und die Modalitäten der Prüfungen und Leistungsnachweise. Neben den in den Teilen B und C beschriebenen Haupt- und Nebenfachprogrammen werden an der MNF in weiteren Fächern Nebenfachprogramme angeboten, die in Teil D beschrieben sind. 3 Module und Leistungsnachweise / Unterrichtssprache Für die Definitionen der Begriffe Modul, Pflichtmodul, Wahlpflichtmodul und Wahlmodul verweisen wir auf die Rahmenverordnung für das Studium an der MNF. Sämtliche Module, die in dieser Studienordnung aufgeführt werden, gelten als fakultätsintern. Für jedes Modul wird aufgrund eines Leistungsnachweises eine festgelegte Anzahl von ECTS Credits und in der Regel eine Note vergeben. In den Teilen B bis D der Studienordnung ist festgelegt, für welche Module von der MNF festgelegte, schriftliche Prüfungen stattfinden und in welcher Kalenderwoche diese durchgeführt werden. Die Modulprüfungen werden immer benotet. Andere Leistungsnachweise können mit bestanden oder nicht bestanden bewertet werden. Die Modulverantwortlichen legen die Unterrichtssprache Deutsch oder Englisch fest. Sie berücksichtigen dabei nach Möglichkeit die Bedürfnisse der Studierenden. Die Information zur Unterrichtssprache wird im Vorlesungsverzeichnis publiziert. Gegebenenfalls wird dort vermerkt, dass die Unterrichtssprache erst zu Beginn des Moduls festgelegt wird. 4 Zeitliche Planung von Haupt- und Nebenfach Die Stundenpläne der Haupt- und Nebenfachprogramme der MNF sind so aufeinander abgestimmt, dass das erste Regelstudienjahr als Monofachprogramm studiert wird. Ab dem zweiten Regelstudienjahr kann ein Nebenfachprogramm im Umfang von 30 oder 60 ECTS Credits belegt werden. Es ist möglich, zwei Nebenfachprogramme im Umfang von jeweils 30 ECTS Credits zu belegen. Für Studierende, die ein Nebenfachprogramm an einer anderen Fakultät belegen, trifft dies nicht unbedingt zu und die Studierenden sind selbst für die Koordination ihres Stundenplanes verantwortlich. 5 Belegen zusätzlicher Module Studierende können in einem Studienprogramm pro Semester mehr Module belegen als in der Studienordnung vorgeschrieben sind. 6 Anmeldungen zu Modulprüfungen / Abmeldungen Mit der Einschreibung zu einem Modul mit Modulprüfung erfolgt automatisch auch die Anmeldung zur Modulprüfung. Studierende können sich bis zum Ende der Stornierungsfrist vom Modul und von der Prüfung selbst abmelden. Die Stornierungsfrist ist im Vorlesungsverzeichnis angegeben. Zu den schriftlichen Modulprüfungen werden keine Einladungen versandt. Im Falle von Verhinderungen, Abbrüchen und/oder unentschuldigtem Fernbleiben von einer Modulprüfung gelten die Bestimmungen von 23 der Rahmenverordnung der MNF. Für die themenübergreifende Masterprüfung bzw. das Master-Pflichtmodul Themenübergreifende Fachkompetenz erfolgt die An- und Abmeldung (bis 10 Tage vor dem Prüfungs- Seite 6 von 130

termin) direkt bei der modulverantwortlichen Person. Im Weiteren dieser Studienordnung wird die themenübergreifende Masterprüfung bzw. das Master-Pflichtmodul Themenübergreifende Fachkompetenz kurz als Masterprüfung bezeichnet. Der Termin für die Masterprüfung wird in direkter Absprache mit der verantwortlichen Person, welche den Prüfungsstoff bestimmt und die Prüfung abnimmt, festgelegt. Für diesen Prüfungstermin gibt es keine Einschränkung, er unterliegt also nicht den sonst üblichen zeitlichen Einschränkungen der Prüfungsperioden. 7 Prüfungsperioden KW = Kalenderwoche Erstprüfungen des Herbstsemesters werden in den KW 51 und 2 bis 6 geprüft. Erstprüfungen des Frühlingssemesters werden in den KW 22 bis 28 geprüft. Die Repetitionsprüfungen sind an keine Prüfungsperioden gebunden. Sie finden in der Regel aber in den KW 35 bis 37 statt. Die Kalenderwochen der einzelnen Modulprüfungen sind in der Modulübersicht bei den Fächern festgelegt. Die genauen Termine der Modulprüfungen werden vom Studiendekanat koordiniert und die Daten, sowie Zeit und Raum im Vorlesungsverzeichnis publiziert. Die Termine für die mündlichen Modulprüfungen werden von der modulverantwortlichen Person festgelegt. Über die Termine der mündlichen Modulprüfungen werden die Studierenden bis spätestens drei Wochen vor dem Prüfungstermin schriftlich informiert. 8 Prüfungsform und Prüfungssprache Für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer an einer Prüfung in derselben Prüfungsperiode gelten grundsätzlich identische Bedingungen bezüglich Form und Inhalt. Für Mobilitätsstudierende sind Ausnahmen möglich. Mündliche Prüfungen können auf Deutsch oder Englisch durchgeführt werden. Schriftliche Prüfungen von Modulen, die auf Deutsch durchgeführt wurden, können auch in Englischer Sprache, d.h. als Übersetzung angeboten werden. In diesem Fall müssen allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern beide Versionen zur Verfügung gestellt werden. Jede Teilnehmerin/jeder Teilnehmer darf nur eine Version der Prüfung bearbeiten. Eine Mischung ist nicht gestattet. Die Entscheidung, ob eine Englische Version angeboten wird, liegt bei der modulverantwortlichen Dozentin/beim modulverantwortlichen Dozenten. Es besteht kein Anspruch auf eine Englische Version einer Prüfung. 9 Prüfungsdauer Schriftliche Modulprüfungen dauern zwischen 60 und 180 Minuten. Mündliche Modulprüfungen dauern zwischen 20 und 60 Minuten. 10 Zweitrepetition von Pflichtmodulen der BSc-Programme Für die einmalige Zweitrepetition eines Pflichtmoduls im Bachelorstudium gemäss RVO 23.3 gelten folgende Bedingungen: Die Möglichkeit zur Zweitrepetition (Joker) wird nur gewährt, wenn das Studium im betreffenden Programm ohne Unterbruch fortgesetzt wird. Die Studierenden werden schriftlich informiert und müssen innerhalb einer vorgegebenen Frist bekannt geben, dass sie die Möglichkeit zur Zweitrepetition wahrnehmen wollen. Bei verspäteter bzw. fehlender Rückmeldung kommt 23.4 der RVO zur Anwendung. Falls der 2. Fehlversuch an einem Erstprüfungstermin zustande kam, muss der 3. Prüfungsversuch am zugehörigen Repetitionstermin absolviert werden. Falls der 2. Fehlversuch am Repetitionstermin zustande kam, muss das betreffende Modul im nächsten Semester, in dem es angeboten wird, nochmals absolviert werden. Ob Übungen oder Praktika nochmals zu besuchen sind, muss mit den modulverantwortlichen Dozierenden vereinbart werden. Seite 7 von 130

11 Anrechnung vorgängig erworbener Kreditpunkte an das Masterstudium Kreditpunkte für Module, die schon vor der Einschreibung in den Masterstudiengang erworben wurden, können dann für ein Masterprogramm angerechnet werden, wenn diese Module Bestandteil des betreffenden Masterprogramms sind und noch nicht an einen anderen Studienabschluss angerechnet wurden. Es dürfen maximal 30 ECTS Credits aus dem Bachelorstudium in das Masterstudium mitgenommen werden. Auf begründetes Gesuch hin kann die Studiendekanin / der Studiendekan Ausnahmen bewilligen. Der Antrag, dass ein Modul für ein Masterprogramm angerechnet werden soll, ist mit dem Antrag auf das Bachelordiplom zu stellen. Mit der Masterarbeit darf erst nach der Einschreibung in das Masterstudium begonnen werden. 12 Zulassung zum Masterstudium Ein BSc UZH in der MNF in einem bestimmten Fach und alle von der MNF gemäss Rahmenverordnung der MNF, 45 & 46 anerkannten BSc-Abschlüsse anderer universitärer Hochschulen berechtigen zur Zulassung zum konsekutiven Masterprogramm im entsprechenden Fach. Über die Zulassung aufgrund eines BSc anderer Fachgebiete oder anderer universitärer Hochschulen entscheidet die Prodekanin bzw. der Prodekan Lehre. 13 Leitung Bachelor- und Masterarbeit Verantwortlich für die Leitung und Beurteilung der Bachelor- und Masterarbeit ist ein Fakultätsmitglied, ein Titularprofessor / eine Titularprofessorin oder ein Privatdozent / eine Privatdozentin. 14 Fast-Track Programme Studierende, die über einen sehr guten Bachelorabschluss verfügen und eine akademische Karriere anstreben, können an einem Fast-Track Programm teilnehmen. Fast-Track Programme sind spezialisierte Masterprogramme. Jedes spezialisierte Masterprogramm kann auch als Fast-Track Programm absolviert werden. Es gelten entsprechend spezielle Bedingungen für die Bewerbung und Zulassung. Einzelheiten sind in den fachspezifischen Abschnitten der Studienordnung geregelt. Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Fast-Track Programmen erwerben einen Masterabschluss. Sie können jedoch bereits während des Masterstudiums an einer Dissertation arbeiten und an Veranstaltungen der Graduate School ihres Faches teilnehmen. Das Projekt der Masterarbeit wird als Beginn des PhD Projektes angerechnet. Studierende, die das Fast-Track Programm abbrechen, können beim Studiendekanat einen Antrag auf Anerkennung Ihrer Studienleistung und einen Übertritt in ein konsekutives Masterprogramm des entsprechenden Fachs stellen. 15 Erteilung eines Diploms Die Bewerbung für die Erteilung eines Diploms (Bachelor- oder Mastergrad) kann zu jedem beliebigen Zeitpunkt eingereicht werden. Die Details sind in den fachspezifischen Merkblättern Anmeldung für die Erteilung des Bachelorgrades bzw. Anmeldung für die Erteilung des Mastergrades und Abgabe der Masterarbeit oder den fachspezifischen Webseiten festgehalten. Die Merkblätter sind bei den jeweiligen Fächern erhältlich. Sofern alle Bedingungen erfüllt sind, verleiht die Studienkommission der MNF im Namen der Fakultät den entsprechenden Titel. Die Validierung von Studienabschlüssen erfolgt monatlich am 1. Arbeitstag jedes Monats und wird elektronisch durchgeführt. Exzellente Masterarbeiten können, wenn sie alle Bedingungen gemäss Richtlinienpapier der MNF erfüllen, für eine Auszeichnung vorgeschlagen werden. Über die Vergabe von Auszeichnungen entscheidet der Fakultätsausschuss. Das Auszeichnungskomitee der MNF prüft die Anträge auf Auszeichnung vorgängig und spricht zuhanden der Fakultätsversamlung Empfehlungen aus. 16 Überschreitung der Maximalstudienzeit Bei einer drohenden Überschreitung der Maximalstudienzeit ist die/der Studierende verpflichtet, mit der Studienberatung des entsprechenden Faches Kontakt aufzunehmen. Die/der Studierende hat dann die Möglichkeit, ein bewilligungspflichtiges Verlängerungsgesuch beim Studiendekanat einzureichen. Dieses muss eine Begründung sowie einen Studienplan beinhalten. Über die Bewilligung entscheidet der Studiendekan bzw. die Studiendekanin. Falls das Gesuch nicht bewilligt wird oder kein Gesuch eingereicht wird, wird die/der Studierende für den betreffenden Studiengang gesperrt. Seite 8 von 130

17 Lehrdiplom an den Maturitätsschulen Absolventinnen und Absolventen der Masterprogramme Mathematik, Physik, Chemie, Biologie und Geographie der Mathematisch-naturwissenschaftlichen Fakultät erfüllen grundsätzlich die fachwissenschaftlichen Voraussetzungen für das Lehrdiplom an den Maturitätsschulen in dem entsprechenden Fach. Weiterhin erfüllen Absolventinnen und Absolventen der Masterprogramme Wirtschaftschemie und Biochemie mit Chemical Track grundsätzlich die fachwissenschaftlichen Voraussetzungen für das Lehrdiplomstudium im Unterrichtsfach Chemie. Für die fachwissenschaftlichen Voraussetzungen des Lehrdiplomstudiums in einem 2. Unterrichtsfach, kann ein Bachelornebenfach für 60 ECTS mit einem konsekutiven Masternebenfach von 30 ECTS im entsprechenden Fach kombiniert werden. Die detaillierten Bedingungen für die Qualifikationen als erstes oder zweites Unterrichtsfach sind in den entsprechenden Reglementen / Ordnungen der Philosophischen Fakultät festgehalten. 18 Abkürzungen In den Tabellen der Teile B, C und D dieser Studienordnung werden folgende Abkürzungen verwendet: Allgemein ECTS HS FS Sem. Vl. Zeiten BSc120 BSc150 BSc180 Le Na KW Ep KW Rp MA BA = European Credit Transfer System = Herbstsemester = Frühlingssemester = Semester = Vorlesungszeiten = Bachelorsprogramm für 120 ECTS Credits = Bachelorsprogramm für 150 ECTS Credits = Bachelorsprogramm für 180 ECTS Credits = Leistungsnachweis = Kalenderwoche Erstprüfung = Kalenderwoche Repetitionsprüfung = Masterarbeit = Bachelorarbeit Veranstaltungstypen = Vorlesung = Übung VU = Vorlesung mit integrierter Übung = Praktikum BL = Blockkurs TU = Tutorat PS = Proseminar SE = Seminar E = Exkursion / Feldkurs KO = Kolloquium Modultypen WP WM = Pflichtmodul = Wahlpflichtmodul = Wahlmodul Leistungsnachweise = Modulprüfung (in der vorlesungsfreien Zeit) MT = Mid-term- / Zwischenprüfung Seite 9 von 130

ET SA SV TU PP = End-term- / Schlussprüfung = Lösen von Übungsaufgaben (als Leistungsnachweis) = schriftliche Arbeit = Seminarvortrag = Tutorielle Tätigkeit (als Leistungsnachweis) = Poster/Präsentation Seite 10 von 130

Teil B Bachelor- und Masterprogramme 2. Mathematik 1 Bezeichnung des Studienabschlusses Der Bachelorstudiengang mit Hauptfachprogramm Mathematik an der Universität Zürich wird mit dem Titel Bachelor of Science UZH in Mathematik (BSc UZH in Mathematik) abgeschlossen. Der Masterstudiengang mit Hauptfachprogramm Mathematik an der Universität Zürich wird mit dem Titel Master of Science UZH in Mathematik (MSc UZH in Mathematik), bzw. Master of Science UZH in Mathematics (MSc UZH in Mathematics) abgeschlossen. 2 Bachelorstudiengang mit Hauptfachprogramm Mathematik Der Bachelorstudiengang mit Hauptfachprogramm Mathematik kann im Hauptfach für entweder 180, 150 oder 120 ECTS studiert werden. Zu den letzten beiden Varianten gehören Nebenfachprogramme im Umfang von entweder 30 oder 60 ECTS. Die Kombination mit dem Nebenfach Angewandte Wahrscheinlichkeit und Statistik ist nicht erlaubt. 2.1 Qualifikationsziele BSc Mathematik Das Mathematikstudium an der UZH bietet eine breite Ausbildung in den Grundgebieten der Mathematik. Das Studium vermittelt den Studierenden die Fähigkeit eigenständig, vernetzt und methodisch-wissenschaftlich zu denken. Die Studierenden übernehmen Eigenverantwortung für den eigenen Lernprozess, für die Gestaltung ihres Studiums und für ihre spätere Berufskarriere. Dabei zeichnen sie sich in den verschiedenen Anforderungssituationen des Studiums durch ein hohes Mass an Kreativität, Flexibilität, Leistungsbereitschaft und Kollegialität aus. Absolventen aller drei BSc Programme in Mathematik 1. verstehen die Grundkonzepte der Mathematik und können diese anwenden. 2. besitzen solide Grundlagenkenntnisse in den fünf Grundgebieten Algebra, Analysis, Geometrie, Numerik und Stochastik. 3. haben sich durch die Belegung von Wahlmodulen und Seminaren ein vertieftes und spezialisiertes Wissen in wenigstens einem der fünf Grundgebiete angeeignet. 4. sind in der Lage, eine einfache theoretische Literaturarbeit zu planen, auszuführen und die Resultate schriftlich und mündlich kompetent sowohl auf Deutsch als auch auf Englisch zu kommunizieren. Dies beinhaltet auch das Herausarbeiten von relevanten Informationen zu einem mathematischen Thema aus der Literatur. 5. können Software benutzen, um mathematische Probleme zu analysieren. 6. können praktische Probleme in ein mathematisches Modell umformulieren und dieses analysieren. 7. haben durch die Wahl diverser Wahlmodule ihr mathematisches Wissen verbreitert. Das Wissen ist umso breiter, desto grösser der Hauptfachanteil: BSc180, 4 Gebiete; BSc150, 3 Gebiete; BSc120, 2 Gebiete. 2.2 Erstes Studienjahr 2.2.1 Tabellarischer Überblick über die Pflicht- und Wahlpflichtmodule des ersten Studienjahres In der folgenden Tabelle sind sämtliche Pflicht- und Wahlpflichtmodule des ersten Studienjahres aufgeführt (total 52 ECTS Credits). Sämtliche Pflicht- und Wahlpflichtmodule werden benotet. Sem. Modul ECTS Typ Zeiten BSc120 BSc150 BSc180 Le Na KW Ep KW Rp 1 MAT 111 Lineare Algebra I 9 Di 10-12, Do 10-12 divers 1 6 35 Seite 11 von 130

Sem. Modul ECTS Typ Zeiten BSc120 BSc150 BSc180 Le Na KW Ep KW Rp 1 1 1 MAT 121 Analysis I MAT 101 Programming AINF 1166 Informatik I 9 4 Mo 13-15, Fr 13-15 divers 1 online WP WP WP divers 1 SA 6 35 -- -- 6 VU siehe VVZ WP WP WP 2 -- -- 2 MAT 112 Lineare Algebra II 9 2 MAT 122 Analysis II 12 2 MAT 801 Numerik I 9 Mo 10-12, Do 10-12 divers 1 Mo 13-15, Di 10-12 Fr 10-12 divers 1 Do 8-10 Fr 8-10 divers 1 1 Mehrere Übungsgruppen zu unterschiedlichen Zeiten. 2 Für die Durchführung der Modulprüfung ist das Institut für Informatik verantwortlich. Aus dem Wahlpflichtblock (WP) muss eines der beiden Module gewählt werden. 27 36 27 37 28 36 2.3 Zweites und drittes Studienjahr 2.3.1 Tabellarischer Überblick über die Pflichtmodule des zweiten und dritten Studienjahres (total 36 ECTS Credits). Sämtliche Pflichtmodule werden benotet. Sem. Modul ECTS Typ Zeiten BSc120 BSc150 BSc180 Le Na KW Ep KW Rp 3 3 3 MAT 211 Algebra I MAT 221 Analysis III MAT 701 Geometrie I / Topologie 9 9 9 Mi 13-15, Fr 10-12 divers 1 Mo 13-15, Fr 13-15 divers 1 Mo 10-12 Mi 10-12 divers 1 4 9 Mi 10-12 MAT 901 Stochastik Fr 10-12 divers 1 1 Mehrere Übungsgruppen zu unterschiedlichen Zeiten. 2.3.2 Tabellarischer Überblick über Wahlmodule 6 35 6 35 6 35 28 36 Die folgende Tabelle gibt einen Überblick darüber, wieviele ECTS Credits in welchen Programmen mit Wahlvorlesungen in Mathematik gemacht werden müssen. Wahlvorlesungen werden in der Regel benotet. Wahlvorlesungen Mathematik Restliche ECTS BSc180 BSc150 BSc120 66 ECTS Credits (aus 4 verschiedenen Gebieten) 1 Wahlmodule der gesamten Universität im Umfang von maximal 20 ECTS Credits 2 56 ECTS Credits (aus 3 verschiedenen Gebieten) 1 Nebenfach für 30 ECTS Credits 26 ECTS Credits (aus 2 verschiedenen Gebieten) 1 Nebenfach für 60 ECTS Credits 1 Wahlvorlesungen werden in der Regel einem der folgenden fünf Gebiete zugeordnet: Algebra, Analysis, Geometrie/Topologie, Numerik, Stochastik. 2 Nicht angerechnet werden Kurse des Sprachenzentrums. Neben regelmässig angebotenen Mathematikvorlesungen können auch unregelmässig angebotene Mathematikvorlesungen der UZH und der ETH besucht werden. Seite 12 von 130

2.4 Bachelorportfolio Die Abgabe eines Bachelorportfolios im Umfang von 6 ECTS Credits gehört zum Pflichtprogramm des Bachelorstudiums. Es besteht aus der Teilnahme an zwei Mathematik- Seminaren. Jedes der Seminare wird mit einem Seminarvortrag und einem schriftlichen Bericht abgeschlossen und mit bestanden/nicht bestanden bewertet. Die zwei schriftlichen Berichte formen das Bachelorportfolio. Alternativ darf anstelle der zwei Seminare eine grössere Semesterarbeit für 6 ECTS gemacht werden. 3 Masterstudiengang mit Hauptfachprogramm Mathematik Um den Mastertitel in Mathematik zu erlangen, sind 90 ECTS Credits im Hauptfach Mathematik erforderlich. Freiwillig kann ein Nebenfach für zusätzlich 30 ECTS Credits gewählt werden. 3.1 Qualifikationsziele MSc Mathematik Zusätzlich zu den Qualifikationszielen des Bachelorprogramms, haben sich Absolventen und Absolventinnen des Masterprogramms durch die Masterarbeit und spezialisierte Vorlesungen in ein Teilgebiet der Mathematik intensiv eingearbeitet. Sie sind in der Lage, neuste Forschungsergebnisse zu verstehen, zu analysieren und anzuwenden. Des Weiteren können sie ihre Ergebnisse sowohl schriftlich als auch mündlich kommunizieren. 3.2 Tabellarischer Überblick über das Masterstudium 3.2.1 Pflichtmodule Modul ECTS Credits Typ MAT491 Masterarbeit 30 Selbständige Arbeit MAT499 Masterprüfung 5 Themenübergreifende Prüfung Die Masterarbeit und die Masterprüfung sind benotet. Die Masterprüfung ist mündlich und dauert 60 Minuten. Inhalt der Masterprüfung ist die Masterarbeit und das Umfeld der Masterarbeit gemäss Absprache mit dem/der Modulverantwortlichen der Masterarbeit. 3.2.2 Wahlmodule Wahlvorlesungen: Es müssen Mathematikvorlesungen im Umfang von mindestens 49 ECTS Credits aus mindestens 2 verschiedenen Gebieten absolviert werden. Wahlvorlesungen werden in der Regel benotet. Die Auswahl der Wahlvorlesungen sollte mit dem/der Betreuer/in der Masterarbeit abgesprochen werden. Seminare: Es müssen Seminare in Mathematik im Umfang von 6 ECTS Credits gemacht werden. Ein Seminar kann durch eine Seminararbeit ersetzt werden. Seminare und Seminararbeiten werden mit bestanden / nicht bestanden bewertet. Neben regelmässig angebotenen Mathematikvorlesungen können auch unregelmässig angebotene Mathematikvorlesungen und Seminare der UZH und der ETH besucht werden. 4 Mathematik als Nebenfach Das Nebenfach Mathematik kann im Umfang von 30 oder 60 ECTS studiert werden. Zudem gibt es ein konsekutives MSc-Nebenfach für 30 ECTS Credits. Bei den Nebenfachprogrammen wird zwischen Studierenden mit Hauptfach Physik und Studierenden mit einem anderen Hauptfach unterschieden. 4.1 Qualifikationsziele Nebenfachstudium Mathematik 4.1.1 Nebenfachprogramm 30 ECTS Credits Für das Nebenfach Mathematik für 30 ECTS Credits treffen Qualifikationsziele 1 und 2 unter 2.1 zu. Allerdings beschränken sich die Grundlagenkenntnisse auf Lineare Algebra und Analysis. 4.1.2 Nebenfachprogramm 60 ECTS Credits Für das Nebenfach Mathematik für 60 ECTS Credits treffen Qualifikationsziele 1 und 2 unter 2.1 zu. Allerdings beschränken sich die Grundlagenkenntnisse auf Lineare Algebra und Analysis plus mindestens ein weiteres Gebiet, welches von der Wahl des Wahlpflichtmodules abhängt. Qualifikationsziel 7 trifft teilweise zu, je nach Wahl der weiteren Wahlvorlesungen. Seite 13 von 130

4.2 Nebenfachprogramm 30 und 60 ECTS Credits für Studierende mit Hauptfach Physik Pflichtmodule Sem. Modul ECTS Typ Zeiten Le Na KW Ep KW Rp 2 MAT 112 Lineare Algebra II 9 Mo 10-12, Do 10-12 divers 1 27 36 Wahlpflichtmodule Für das Nebenfach mit 30 ECTS Credits muss mindestens eine Vorlesung aus dem Wahlpflichtbereich genommen werden, für das Nebenfach mit 60 ECTS mindestens zwei. Sem. Modul ECTS Typ Zeiten Le Na KW Ep KW Rp 2/4 MAT 801 Numerik I 9 3 MAT 211 Algebra I 9 3 MAT 221 Analysis III 9 3 MAT 701 Geometrie I / Topologie 9 Do 8-10 Fr 8-10 divers 1 Mi 13-15, Fr 10-12 divers 1 Mo 13-15, Fr 13-15 divers 1 Mo 10-12 Mi 10-12 divers 1 4 MAT 901 Stochastik 9 Mi 10-12 Fr 10-12 divers 1 1 Mehrere Übungsgruppen zu unterschiedlichen Zeiten. 28 36 6 35 6 35 6 35 28 36 Wahlmodule Die restlichen ECTS Credits (NF30: 12 ECTS; NF60: 33 ECTS) müssen mit Mathematikvorlesungen erworben werden. Dabei dürfen auch die noch nicht als Wahlpflichtvorlesung absolvierten Vorlesungen des Wahlpflichtbereichs genommen werden. 4.3 Nebenfach für Studierende mit einem anderen Hauptfach als Physik 4.3.1 Nebenfachprogramm 30 ECTS Credits Pflichtmodule Sem. Modul ECTS Typ Zeiten Le Na KW Ep KW Rp 1/3 1 MAT 111 Lineare Algebra I* MAT 121 Analysis I 9 9 2 MAT 122 Analysis II 12 Di 10-12, Do 10-12 divers 1 Mo 13-15, Fr 13-15 divers 1 Mo 13-15, Di 10-12 Fr 10-12 divers 1 6 35 6 35 27 37 1 Mehrere Übungsgruppen zu unterschiedlichen Zeiten. * Falls das Hauptfachstudium bereits das Modul MAT141 Lineare Algebra für Naturwissenschaften als Pflichtmodul beinhaltet, muss MAT111 nicht gemacht werden. Die 9 ECTS müssen mit Wahlvorlesungen in Mathematik kompensiert werden. Falls MAT141 nicht Pflichtmodul des Hauptfachstudiums ist, muss zwingend MAT111 gemacht werden. Seite 14 von 130

4.3.2 Nebenfachprogramm 60 ECTS Credits Pflichtmodule Sem. Modul ECTS Typ Zeiten Le Na KW Ep KW Rp 1 1 2 MAT 111 Lineare Algebra I* MAT 121 Analysis I MAT 112 Lineare Algebra II 9 9 9 2 MAT 122 Analysis II 12 Di 10-12, Do 10-12 divers 1 Mo 13-15, Fr 13-15 divers 1 Mo 10-12, Do 10-12 divers 1 Mo 13-15, Di 10-12 Fr 10-12 divers 1 6 35 6 35 27 36 27 37 1 Mehrere Übungsgruppen zu unterschiedlichen Zeiten. * Falls das Hauptfachstudium bereits das Modul MAT141 Lineare Algebra für Naturwissenschaften als Pflichtmodul beinhaltet, muss MAT111 nicht gemacht werden. Die 9 ECTS müssen mit Wahlvorlesungen in Mathematik kompensiert werden. Falls MAT141 nicht Pflichtmodul des Hauptfachstudiums ist, muss zwingend MAT111 gemacht werden. Wahlpflichtmodule Es muss mindestens eine Vorlesung aus dem Wahlpflichtbereich genommen werden. Sem. Modul ECTS Typ Zeiten Le Na KW Ep KW Rp 2/4 MAT 801 Numerik I 9 3 3 3 MAT 211 Algebra I MAT 221 Analysis III MAT 701 Geometrie I / Topologie 9 9 9 Do 8-10 Fr 8-10 Divers 1 Mi 13-15, Fr 10-12 Divers 1 Mo 13-15, Fr 13-15 Divers 1 Mo 10-12 Mi 10-12 Divers 1 4 9 Mi 10-12 MAT 901 Stochastik Fr 10-12 Divers 1 1 Mehrere Übungsgruppen zu unterschiedlichen Zeiten. 28 36 6 35 6 35 6 35 28 36 Wahlmodule Die restlichen ECTS Credits müssen mit Mathematikvorlesungen erworben werden. Dabei dürfen auch die noch nicht als Wahlpflichtvorlesung absolvierten Vorlesungen des Wahlpflichtbereichs genommen werden. 4.4 Nebenfachprogramm Mathematik 30 ECTS im Masterstudium Es besteht die Möglichkeit Mathematik im konsekutivennebenfach im Masterstudium zu studieren. Der Umfang dieses Studiums beträgt 30 ECTS Credits. Das Programm wird je nach Hintergrund des/der Studierenden individuell zusammengestellt. Vor Studienbeginn muss die Studienberatung kontaktiert werden. Falls kein Nebenfach in Mathematik auf Bachelorstufe vorzuweisen ist, gelten folgende Mindestvoraussetzungen: MAT 111 Lineare Algebra I, MAT 112 Lineare Algebra II, MAT 121 Analysis I und MAT 122 Analysis II. Das Master Nebenfachstudium wird insbesondere den Studierenden stark empfohlen, welche beabsichtigen, Mathematik als zweites Unterrichtsfach im Lehrdiplom zu wählen. Seite 15 von 130

5 Prüfungen Alle Vorlesungen werden in der Regel mit einer Modulprüfung abgeschlossen. Die Prüfungen der Pflichtmodule werden schriftlich durchgeführt, die Repetitionsprüfungen schriftlich oder mündlich. Die Prüfungen und Repetitionsprüfungen der Wahlvorlesungen können schriftlich oder mündlich durchgeführt werden. Schriftliche Prüfungen dauern in der Regel 180 Minuten, mündliche Prüfungen in der Regel zwischen 20 und 30 Minuten. Seminare und Seminararbeiten werden nicht benotet. Seite 16 von 130

3. Physik 1 Bezeichnung des Studienabschlusses Der Bachelorstudiengang mit Hauptfachprogramm Physik an der Universität Zürich kann mit dem Titel Bachelor of Science UZH in Physik (BSc UZH in Physik) abgeschlossen werden. Der Masterstudiengang mit Hauptfachprogramm Physik an der Universität Zürich kann mit dem Titel Master of Science UZH in Physik (MSc UZH in Physik), bzw. Master of Science UZH in Physics (MSc UZH in Physics) abgeschlossen werden. 2 Bachelorstudiengang mit Hauptfachprogramm Physik Der Bachelorstudiengang mit Hauptfachprogramm Physik kann im Hauptfach für entweder 180, 150 oder 120 ECTS studiert werden. Zu den letzten beiden Varianten gehören Nebenfachprogramme im Umfang von entweder 30 oder 60 ECTS. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick darüber, wieviele ECTS Credits in welchen Programmen mit Pflicht-, Wahlpflicht-, Wahlmodulen oder dem Nebenfach gemacht werden müssen. BSc180 BSc150 BSc120 Pflichtvorlesungen Physik 152 ECTS Credits (davon 4 ECTS aus Proseminaren) 144 ECTS Credits 106 ECTS Credits Wahlpflichtvorlesungen Physik 12 bis 16 ECTS Credits 2 ECTS Credits aus Proseminarien 14 ECTS Credits aus zwei Wahlpflichtblöcken Restliche ECTS Wahlmodule der gesamten Universität im Umfang von 12 bis 16 ECTS Credits 1 Nebenfach für 30 ECTS Credits 4 ECTS Credits frei wählbar aus dem Angebot der Physik Nebenfach für 60 ECTS Credits 1 Nicht angerechnet werden Kurse des Sprachenzentrums. 2.1 Qualifikationsziele BSc Physik Das Physikstudium an der UZH bietet eine breite Grundausbildung in experimenteller und theoretischer Physik, die auch praktische Erfahrungen in der Messtechnik, in experimentellen Methoden sowie eine Ausbildung in Mathematik und anwendungsorientierter Informatik umfasst. Die Absolventinnen und Absolventen eines Bachelorstudiums in Physik (Monofach mit 180 ECTS) sind in der Lage, 1) in Experimenten Daten zu erfassen, physikalische Beobachtungen zu beschreiben, zu analysieren und zu erklären bzw. mit Modellen zu vergleichen, 2) Grundbegriffe der Physik zu erklären und allgemeine theoretische Modelle zu umschreiben, 3) eine naturwissenschaftliche Fragestellung in ein mathematisches Modell umzuformulieren und dieses, sofern möglich, zu lösen, 4) zu einem physikalischen Thema aus der Literatur die relevanten Informationen herauszuarbeiten, diese schriftlich und mündlich in der Fachsprache zu kommunizieren und die Inhalte auf universitärem Niveau sachgerecht und verständlich zu präsentieren, 5) in einer Gruppe zu arbeiten und ihre Arbeit im Rahmen eines vorgegebenen Zeitplans zu planen und zu strukturieren Der Bachelor in Physik (180 ECTS, 150 ECTS und 120 ECTS) schliesst mit einer Bachelorarbeit ab, die in der Regel aus aktiver Mitarbeit in einer der Forschungsgruppen in experimenteller oder theoretischer Physik besteht. Dabei lernen die Absolventinnen und Absolventen an einem konkreten Beispiel aus der aktuellen Forschung und unter Anleitung Experimente technisch und konzeptionell korrekt durchzuführen, bzw. sich in eine Fragestellung theoretischer Natur so weit einzuarbeiten, dass sie einen eigenen Forschungsbeitrag dazu leisten können. Seite 17 von 130

Für Absolventinnen und Absolventen eines Bachelorstudiums mit Physik im Hauptfach mit 150 ECTS gelten die gleichen Qualifikationsziele wie für Monofachstudierende. In der Ausbildung in Physik im Hauptfach mit 120 ECTS erfolgt bereits eine gewisse Spezialisierung, so dass sich für die oben genannten Qualifikationsziele 3) und 4) entsprechende fachspezifische Einschränkungen ergeben können. 2.2 Erstes Studienjahr 2.2.1 Tabellarischer Überblick über die Module des ersten Studienjahres In der folgenden Tabelle sind sämtliche Pflicht- und Wahlpflichtmodule des ersten Studienjahres aufgeführt. Falls nicht anders vermerkt, werden alle Module benotet. Sem. Modul ECTS Typ Vl. Zeiten BSc120 BSc150 BSc180 1 PHY 111 Physik I 8 Do 8-10, Fr 8-10 Do 13-15 Le Na, KW Ep KW Rp 2 Vorlesungsfreie Woche im FS 1 PHY 112 Praktikum I 5 Di 14-17 oder Mi 14-17 SA - - 1 MAT 121 Analysis I 9 1 MAT 141 Lineare Algebra für die Naturwissenschaften 1 PHY 114 Informatik für Physikstudierende 5 2, Mo 13-15, Fr 13-15 Divers 1 Di 10-12 Do 10-11 Do 11-12,, 6 35 6 35 Mi 8-10 SA 2 - - 2 PHY 121 Physik II 8 2 PHY 120 Vertiefung Physik II Do 8-10, Fr 8-10 Do 13-15 2 PHY 122 Praktikum II 5 Di 14-17 oder Mi 14-17 2 MAT 142 Lineare Algebra II für Physikstudierende 2 MAT 132 Analysis II für Physikstudierende, 26 36 2 Mi 8-10 ET - - 3 9 Do 10-12 Di 9-10 Di 10-12, Fr 10-12 Divers 1 2 PHY 125 Scientific Computing 2 Fr 13-14 Fr 14-15 1 mehrere Übungsgruppen zu unterschiedlichen Zeiten. 2 Diese Module werden mit bestanden / nicht bestanden bewertet. SA - - * * *, ET, - 36 27 37 SA 2 - - * Für Studierende mit Studienbeginn HS18 und später. Die Module MAT 141 Lineare Algebra für die Naturwissenschaften und MAT 142 Lineare Algebra II für Physikstudierende können durch MAT 111 oder MAT 112 Lineare Algebra I oder II ersetzt werden. 2.3 Zweites und drittes Studienjahr 2.3.1 Tabellarischer Überblick über die Module des zweiten und dritten Studienjahres In der folgenden Tabelle sind sämtliche Pflicht- und Wahlpflichtmodule des zweiten und dritten Studienjahres aufgeführt. Falls nicht anders vermerkt, werden alle Module benotet. Seite 18 von 130

Sem. Modul ECTS Typ Vl.Zeiten BSc120 BSc150 BSc180 Le Na KW Ep KW Rp 3 PHY 131 Physik III 10 3 PHY 231 Datenanalyse 3 3 PHY 311 Mechanik 8 3 PHY 312 Mathematische Methoden der Physik I 8 Mo 13-15 Mi 10-12 Mo 15-17 KW 3 / 4 Di 9-10 Di 10-12 Mo 8-10 Do 8-10 Mi 15-17 Di 13-15 Do 13-15 Do 10-12 3 PHY 113 Werkstatt I 1 BL KW 3&5; 4&7 4 PHY 141 Physik IV 7 4 PHY 250 Elektronik 3 4 PHY 321 Elektrodynamik 8 4 PHY 322 Mathematische Methoden der Physik II 5 PHY 210 Festkörperphysik (mit Praktikum) 5 PHY 211 Kern- und Teilchenphysik (mit Praktikum) 5 PHY 331 Quantenmechanik I 5 PHY 291 Proseminar Experimentalphysik 6 PHY 391 Proseminar theoretische Physik 8 7 7 8 Mo-13-15 Mi 10-11 Mi 11-12 KW 24 * (PHY139),, SA, ET,, 2 Vorlesungsfreie Woche im FS 51 Keine 1 6 N.A. 4 51 25 -- -- SA 2 - - * (PHY 149),, SA 23 35 Fr 13-15 - -- SA 2 - - Mi 8-10 Fr 10-12 Fr 8-10 Di 13-15 Mi 13-15 Di 15-17 Mo 10-12 Di 13-14 Di 14-15 Mi 10-12 Fr 10-11 Fr 11-12 Di 10-12 Do 10-12 Mi 13-15 WP1,, WP1 (PHY 280) WP1 (PHY 281),, SA,, SA WP1, 28, 29 37 26 36 4 Vorlesungsfreie Zeit im FS 2 N.A. 4 6 36 2 S Mo 11-13 WP2 WP SV - - 2 PS Mo 10-12 WP2 WP SV - - 6 PHY 399 Bachelorarbeit 12 BA -- -- SA SV 6 PHY 398 Bachelorarbeit BSC 120 5 PHY 341 Thermodynamik 5 5 AST 241 Einführung in die Astrophysik 6 PHY 212 Physik der weichen Materie 6 PHY 213 Kern- und Teilchenphysik II 6 PHY 351 Quantenmechanik II 8 BA -- -- -- SA SV 5 5 7 8 Di 8-10 Mi 8-10 Fr 13-15 Fr 15-16 Mo 8-10 Di 8-10 Mi 10-12 Fr 10-12 KW 28-29 -- -- WP, -- -- WP, -- -- WP, SA -- -- WP, SA Siehe VVZ 3 -- -- WP, -- -- - - 7 35 5 36 26 37 25 37 26 36 Seite 19 von 130

Sem. Modul ECTS Typ Vl.Zeiten BSc120 BSc150 BSc180 Le Na KW 6 PHY 352 Kontinuumsmechanik 6 PHY 361 Physics against cancer 8 6 Siehe VVZ 3 -- WP, Siehe VVZ -- WP, Ep 25 37 26 -- * Studierende des BSc 120 belegen PHY 139 Physik III und PHY 149 Physik IV ohne Praktikum. Die Module PHY 139 und PHY 149 sind identisch mit den Modul PHY 131 und PHY 141 und unterscheiden sich nur durch das fehlende Praktikum. PHY 139 und PHY 131 bzw. PHY 149 und PHY 141entsprechen einander bezüglich Anrechenbarkeit und Fehlversuchen. 1 Im Falle eines Nicht-Bestehens, muss das ganze Modul wiederholt werden. 2 Diese Module werden mit bestanden / nicht bestanden bewertet. 3 Die Vorlesungszeiten können variieren. 4 Nach Ankündigung gemäss Physik-Homepage. ETH = die Prüfungen finden in Absprache mit der ETH statt. Im BSc 120 gibt es zwei Wahlpflichtblöcke. In der obenstehenden Tabelle werden diese abgekürzt mit WP1 und WP2. Aus den Block WP1 müssen zwei Module und aus dem Block WP2 muss ein Modul absolviert werden. Im BSc 150 BSc 180 gibt es nur je einen Wahlpflichtblock. Im BSc 150 muss eines der beiden Module absolviert werden. Studierende im BSc 180 müssen zwei der sieben Wahlpflichtmodule (WP) der obenstehenden Liste wählen. Die beiden Proseminarvorträge (PHY 291 und PHY 391) und die Bachelorarbeit (PHY 399) werden mit Noten bewertet. Im 6. Richtstudiensemester wird die Bachelorarbeit ausgeführt, die aus der aktiven Mitarbeit in einer der Forschungsgruppen in experimenteller oder theoretischer Physik besteht. Das Resultat der Arbeit wird in einem schriftlichen Bericht festgehalten, in einem Seminarvortrag vorgestellt und benotet. 2.3.2 Tabellarischer Überblick über mögliche Wahlmodule im BSc180 Im BSc 180 müssen 12 bis 16 ECTS Credits mit Wahlmodulen erreicht werden. Aus der Physik werden neben zusätzlichen Modulen aus dem Wahlpflichtblock insbesondere untenstehende Module empfohlen. Es können aber auch andere Module aus beliebigen Fächern der UZH und der ETH gewählt werden. Empfohlene Wahlmodule Sem. Modul ECTS Typ Le Na KW Ep KW Rp PHY 224 Programmieren in C++ 1 BL SA 1 - - PHY 123 Werkstatt II 1 BL SA 1 - - PHY 251 Elektronikkurs 3 BL SA 1 - - PHY 261 Tutorat 5 TU SA 1 - - PHY 271 zusätzliche Praktikumsversuche 2 SA 1 - - 1 Diese Module werden mit bestanden / nicht bestanden bewertet. 3 Masterstudiengang mit Hauptfachprogramm Physik Aufbauend auf der Bachelorstufe kann innerhalb von drei weiteren Richtstudiensemestern der Masterabschluss erreicht werden. Um den Mastertitel in Physik zu erlangen, sind 90 ECTS Credits erforderlich. Freiwillig kann ein Nebenfach für zusätzlich 30 ECTS Credits gemacht werden. Nach erfolgreichem Abschluss wird folgender Titel verliehen: Master of Science UZH in Physics. Der Masterstudiengang im Programm Physik besteht aus einer vertieften Ausbildung in der gewählten Spezialisierungsrichtung (Physik der kondensierten Materie, Elementarteilchenphysik, Astrophysik und Kosmologie oder Biologische und Medizinische Physik). KW Rp Seite 20 von 130

3.1 Qualifikationsziele MSc Physik Der Schwerpunkt der Masterausbildung in Physik liegt in der direkten Forschungstätigkeit. Je nach gewählter Vertiefung werden die Studierenden die im Bachelor erworbenen Fähigkeiten vertiefen und ergänzen durch: 1. Eigenständige Bearbeitung eines Forschungsproblems entweder durch experimentelle Laborarbeit, also die Bedienung von modernen Messapparaturen oder durch die theoretische Modellierung eines Prozesses und damit verbunden die Lösung des entsprechenden Modells. 2. Vertiefung der physikalischen Konzepte passend zur gewählten Vertiefung. 3.2 Übertritt in das Masterstudium Abhängig von der gewählten Vertiefungsrichtung, sowie der schon besuchten Module im BSc Studium müssen gewisse Module gemäss 3.2.1 und 3.2.2 belegt werden. 3.2.1 Übertritt vom BSc150 Hauptfach Physik in den konsekutiven Master Mit einem BSc Abschluss Hauptfach Physik 150 ECTS Punkte ist es ohne Auflagen möglich in den konsekutiven Master überzutreten. Je nach Master-Vertiefung (Kondensierte Materie, Elementarteilchenphysik, Astrophysik / Kosmologie, Biologische und Medizinische Physik) sollte eines der folgenden Module im Wahlbereich des 3. Bachelor Studienjahres absolviert werden. Wahlpflichtfächer für die verschiedenen Vertiefungen: - Kondensierte Materie: - Physik der weichen Materie (PHY 212) oder Thermodynamik (PHY 341). - Elementarteilchenphysik: - Kern- und Teilchenphysik II (PHY 213) oder Quantenmechanik II (PHY 351). - Astrophysik und Kosmologie: - Einführung in die Astrophysik (AST 241). - Biologische und Medizinische Physik: - Physik der weichen Materie (PHY 212) oder Physics against cancer (PHY 361). Falls keines dieser Module im Bachelor belegt wurde, sind die entsprechenden Module im Masterstudium zu absolvieren, wobei eine Anrechnung im Wahlbereich des Masterstudiums möglich ist. 3.2.2 Übertritt vom BSc120 Hauptfach Physik in den konsekutiven Master Mit einem BSc Abschluss Hauptfach Physik 120 ECTS Punkte setzt ein Übertritt in den konsekutiven Master die nachfolgenden Module voraus, welche sich je nach Master- Vertiefung unterscheiden. - Kondensierte Materie: - Festkörperphysik (PHY210) - Physik der weichen Materie (PHY212) oder Thermodynamik (PHY341) - Elementarteilchenphysik: - Kern- und Teilchenphysik I (PHY211), Quantenmechanik I (PHY331) - Kern- und Teilchenphysik II (PHY213) oder Quantenmechanik II (PHY351) - Astrophysik und Kosmologie: - Einführung in die Astrophysik(AST 241) - Biologische und Medizinische Physik: - Kern- und Teilchenphysik I (PHY 211) - Physik der weichen Materie (PHY 212) oder Physics against cancer (PHY 361) Seite 21 von 130

Module dieser Liste, die nicht im Wahlpflichtbereich des 3. Studienjahres des Bachelors absolviert wurden, sind im Masterstudium zu absolvieren, wobei eine Anrechnung im Wahlbereich des Masterstudiums möglich ist. Zusätzlich wird bei allen Masterstudierenden das Programm der zu belegenden Module mit dem Betreuer / der Betreuerin der Masterarbeit sowie dem Koordinator / der Koordinatorin der Masterspezialisierung abgesprochen, was zu einer anderen Liste führen kann. 3.3 Kondensierte Materie Diese Spezialisierungsrichtung bietet eine vertiefte Ausbildung in experimenteller kondensierter Materie. 3.3.1 Pflichtmodule Falls nicht anders vermerkt, werden alle Module benotet. Modul ECTS Typ Le Na KW Ep KW Rp PHY 401 Kondensierte Materie 10 /, 5 N.A. 2 PHY 403 Proposal für eine Masterarbeit 2 SA SA 1 -- -- PHY 447 Forschungsseminar 2 SE SV 1 -- -- PHY 448 Masterarbeit 50 MA SV, individuell -- 1 Diese Module werden mit bestanden / nicht bestanden bewertet. 2 Nach Ankündigung gemäss Physik-Homepage. 3.3.2 Wahlpflicht- und Wahlmodule Die für das Total von 90 ECTS Credits fehlenden Kreditpunkte müssen in Wahlpflichtmodulen und Wahlmodulen erarbeitet werden. Aus dem Gebiet der kondensierten Materie müssen mindestens je eine experimentell orientierte Vorlesung mit grundlegendem Inhalt sowie eine theoretisch orientierte Vorlesung gewählt werden. Die weiteren Module (Wahlmodule) sollen Spezialgebiete aus der kondensierten Materie behandeln, welche weitgehend auf das Thema der Masterarbeit abgestimmt sind. Die Auswahl der Module, die von der UZH oder ETHZ angeboten werden können, geschieht individuell in Absprache mit dem Koordinator des Masterprogrammes "kondensierte Materie". 3.4 Elementarteilchenphysik Diese Spezialisierungsrichtung bietet eine vertiefte Ausbildung in theoretischer und experimenteller Elementarteilchenphysik. Die Veranstaltungen werden von den Dozenten der ETH und der UZH gemeinsam angeboten. 3.4.1 Pflichtmodule Falls nicht anders vermerkt, werden alle Module benotet. Modul ECTS Typ La Na KW Ep KW Rp PHY 451 Elementary Particle Physics 10 /, 6 25 PHY 497 Forschungsseminar 2 SE SV 1 -- -- PHY 498 Masterarbeit 50 MA SV, individuell -- 1 Diese Module werden mit bestanden / nicht bestanden bewertet. 3.4.2 Wahlpflichtmodule Im Wahlpflichtbereich muss mindestens eines der nachfolgend aufgelisteten Module gewählt werden. Falls nicht anders vermerkt, werden alle Module benotet. Modul ECTS Typ Le Na KW Ep KW Rp PHY 452 Elementary Particle Theory 8 /, 26 35 PHY 551 Quantenfeldtheorie I 10 /, 6 26 3.4.3 Wahlmodule Seite 22 von 130

Die für das Total von 90 ECTS Credits fehlenden Kreditpunkte müssen in Wahlmodulen erarbeitet werden, welche in Absprache mit dem Masterkoordinator und dem Betreuer/der Betreuerin der Masterarbeit bestimmt werden. In Spezialvorlesungen werden jedes Jahr wechselnde Gebiete der aktuellen Forschung behandelt. Es können hier auch ECTS Credits aus Blockkursen für die Graduiertenausbildung angerechnet werden. 3.5 Astrophysik und Kosmologie Diese Spezialisierungsrichtung bietet eine vertiefte Ausbildung in Astrophysik und Kosmologie. 3.5.1 Pflichtmodule Falls nicht anders vermerkt, werden alle Module benotet. Modul ECTS Typ Le Na KW Ep KW Rp PHY 511 General Relativity 10 /, 5 N.A. 2 AST 512 Theoretical Astrophysics 10 /, 4 N.A. 2 AST 513 Theoretical Cosmology 10 /, 24 N.A. 2 AST 547 Forschungsseminar 2 SE SV 1 -- -- AST 548 Masterarbeit 50 MA SV, individuell -- 1 Diese Module werden mit bestanden / nicht bestanden bewertet. 2 Nach Ankündigung gemäss Physik-Homepage. 3.5.2 Wahlmodule Die für das Total von 90 ECTS Credits fehlenden Kreditpunkte müssen in Wahlmodulen erarbeitet werden. Zum Beispiel werden empfohlen: Computational Science I (ESC 411), Quantum Field Theorie I (PHY 551) oder spezialisierte Astrophysik-Wahlmodule, die jedes Jahr stattfinden (z.b. Planetary and Stellar Astrophysics (AST 514) oder Stellar Structure and Evolution). 3.6 Biologische und Medizinische Physik Dieser Masterschwerpunkt bietet eine vertiefte Ausbildung in Biologischer oder Medizinischer Physik mit Schwerpunkten im Bereich der medizinischen Bildgebung, der Strahlentherapie, der Einzelmolekül Biophysik sowie der Mechanik biologischer Gewebe. 3.6.1 Pflichtmodule Falls nicht anders vermerkt, werden alle Module benotet. Modul ECTS Typ Le Na KW Ep KW Rp 227-0385-10L (ETH) Biomedical Engineering 6 /, 6 -- Forschungsseminar 2 SE SV 1 -- -- PHY 598 Masterarbeit 50 MA SV, individuell -- 1 Diese Module werden mit bestanden / nicht bestanden bewertet. 3.6.2 Wahlpflichtmodule Mindestens 10 ECTS Credits müssen aus der folgenden Liste absolviert werden. Falls nicht anders vermerkt, werden alle Modul benotet. Modul ECTS Typ Le Na KW Ep KW Rp PHY 401 Kondensierte Materie 10 /, 5 25 PHY 361 Physics against cancer 6 /, 26 -- PHY 471 Physics and Mathematics of Radiotherapy planning 6 /, 5 -- 3.6.3 Wahlmodule Seite 23 von 130