Diese Studienordnung tritt am 1. August 2015 in Kraft und ersetzt die bisherige Studienordnung.

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1 Studienordnung der Mathematischnaturwissenschaftlichen Fakultät (MNF) der Universität Zürich von der Fakultätsversammlung am 1. Juni 2017 erlassen. Diese Studienordnung tritt am 1. August 2015 in Kraft und ersetzt die bisherige Studienordnung. Übergangsregelungen für vorher schon immatrikulierte Studierende werden im Mai 2015 von der Fakultätsversammlung erlassen und publiziert.

2 Inhaltsverzeichnis Teil A Allgemeiner Teil 6 1. Allgemeine Bestimmungen 6 1 Rechtlicher Hintergrund 6 2 Aufbau der Studienordnung 6 3 Module und Leistungsnachweise / Unterrichtssprache 6 4 Zeitliche Planung von Haupt- und Nebenfach 6 5 Belegen zusätzlicher Module 6 6 Anmeldungen zu Modulprüfungen / Abmeldungen 6 7 Prüfungsperioden 7 8 Prüfungsdauer 7 9 Zweitrepetition von Pflichtmodulen der BSc-Programme 7 10 Anrechnung vorgängig erworbener Kreditpunkte an das Masterstudium 7 11 Zulassung zum Masterstudium 7 12 Leitung Bachelor- und Masterarbeit 8 13 Fast-Track Programme 8 14 Erteilung eines Diploms 8 15 Überschreitung der Maximalstudienzeit 8 16 Lehrdiplom an den Maturitätsschulen 8 17 Abkürzungen 8 Teil B Bachelor- und Masterprogramme Mathematik 10 1 Bezeichnung des Studienabschlusses 10 2 Bachelorstudiengang mit Hauptfachprogramm Mathematik 10 3 Masterstudiengang mit Hauptfachprogramm Mathematik 12 4 Mathematik als Nebenfach 12 5 Prüfungen Physik 16 1 Bezeichnung des Studienabschlusses 16 2 Bachelorstudiengang mit Hauptfachprogramm Physik 16 3 Masterstudiengang mit Hauptfachprogramm Physik 19 4 Physik als Nebenfach 22 5 Prüfungen Chemie 30 1 Bezeichnung des Studienabschlusses 30 2 Bachelorstudiengang mit Hauptfachprogramm Chemie 30 3 Masterstudiengang mit Hauptfachprogramm Chemie 34 4 Chemie als Nebenfach Wirtschaftschemie 41 1 Bezeichnung des Studienabschlusses 41 2 Bachelorstudiengang mit Hauptfachprogramm Wirtschaftschemie 41 3 Masterstudiengang mit Hauptfachprogramm Wirtschaftschemie 44 4 Übertrittsregelung Wirtschaftschemie Chemie Biochemie 47 1 Bezeichnung des Studienabschlusses 47 2 Bachelorstudiengang mit Hauptfachprogramm Biochemie 47 3 Masterstudiengang mit Hauptfachprogramm Biochemie 49 4 Biochemie als Nebenfach 50 Seite 2 von 133

3 5 Regelung zu inhaltlich ähnlichen Modulen Biologie 53 1 Bezeichnung des Studienabschlusses 53 2 Bachelorstudiengang mit Hauptfachprogramm Biologie 53 3 Masterstudiengang mit Hauptfachprogramm Biologie 58 4 Biologie als Nebenfach 59 5 Regelung zu inhaltlich ähnlichen Modulen Biomedizin 66 1 Bezeichnung des Studienabschlusses 66 2 Bachelorstudiengang im Hauptfachprogramm Biomedizin 66 3 Masterstudiengang mit Hauptfachprogramm Biomedizin 68 4 Biomedizin als Nebenfach Geographie 75 1 Bezeichnung des Studienabschlusses 75 2 Bachelorstudiengang mit Hauptfachprogramm Geographie 75 3 Masterstudiengang im Hauptfachprogramm Geographie 78 4 Verschiedenes 81 5 Geographie als Nebenfach Erdsystemwissenschaften 84 1 Bezeichnung des Studienabschlusses 84 2 Bachelorstudiengang im Hauptfachprogramm Erdsystemwissenschaften 84 3 Masterstudiengang im Hauptfachprogramm Erdsystemwissenschaften 88 4 Erdsystemwissenschaften als Nebenfach 90 Teil C Spezialisierte Masterprogramme Umweltwissenschaften 92 1 Bezeichnung des Studienabschlusses 92 2 Masterstudiengang mit spezialisiertem Hauptfachprogramm Umweltwissenschaften Medizinische Biologie 94 1 Bezeichnung des Studienabschlusses 94 2 Studienziel 94 3 Zulassung zum Masterprogramm 94 4 Struktur des Masterprogramms Computergestützte Wissenschaften 96 1 Bezeichnung des Studienabschlusses 96 2 Strukturierung des Hauptfachprogrammms Computational Science Chemical and Molecular Sciences 98 1 Bezeichnung des Studienabschlusses und allgemeiner Überblick 98 2 Ziele des Studienprogramms 98 3 Zulassungskriterien 98 4 Strukturierung des Studienprogramms Biostatistik Bezeichnung des Studienabschlusses und allgemeiner Überblick Studienziele Zulassung Strukturierung des Studienganges Spezialisiertes Masterprogramm in Geographie Bezeichnung des Studienabschlusses und allgemeiner Überblick Studienziele Zulassung 102 Seite 3 von 133

4 4 Strukturierung des Studienprogramms Fast-Track Fast-Track Programm in Physik Bezeichnung des Studienabschlusses Studienziele Zulassung Strukturierung des Fast-Track Programms Abbruch Fast-Track Programm Fast-Track Programm in Theoretischer Astrophysik und Kosmologie Bezeichnung des Studienabschlusses Studienziele Zulassung Strukturierung des Fast-Track Programms Abbruch Fast-Track Programm Fast-Track Programm in Life Sciences Bezeichnung des Studienabschlusses und allgemeiner Überblick Studienziele Zulassung Strukturierung des Fast Track Programs Abbruch Fast Track 114 Teil D Nebenfachprogramme Nebenfach Simulationen in den Naturwissenschaften Qualifikationsziele Nebenfach Simulationen in den Naturwissenschaften Pflichtmodule Wahlpflichtmodule Nebenfach Bioinformatik Qualifikationsziele Nebenfach Bioinformatik Pflichtmodule Wahlpflichtmodule Nebenfach Neuroinformatik Qualifikationsziele Nebenfach Neuroinformatik Pflichtmodule Wahlpflichtmodule Wahlmodule Nebenfach Computergestützte Wissenschaften Qualifikationsziele Nebenfach Computational Science Allgemeiner Überblick Pflichtmodule Wahlpflichtmodule Statistik WP_N Wahlpflichtmodule Simulationen in den Naturwissenschaften WP_N Wahlpflichtmodule BioInformatics WP_N Wahlpflichtmodule NeuroInformatics WP_N Wahlmodule Nebenfach Kristallographie Allgemeiner Überblick Nebenfach Astrophysik Qualifikationsziele Nebenfach Astrophysik Tabellarischer Überblick über die Module des Nebenfachprogramms Astrophysik 30 ECTS Credits 124 Seite 4 von 133

5 3 Tabellarischer Überblick über die Module des Nebenfachprogramms Astrophysik 60 ECTS Credits Nebenfach Astronomie und Astrobiologie Qualifikationsziele Nebenfach Astronomie und Astrobiologie Tabellarischer Überblick über die Module des Nebenfachprogramms Astronomie und Astrobiologie 30 ECTS Credits für Studierende die nicht das Hauptfachprogramm Physik haben Tabellarischer Überblick über die Module des Nebenfachprogramms Astronomie und Astrobiologie 30 ECTS Credits für Studierende mit Hauptfachprogramm Physik Nebenfach Angewandte Wahrscheinlichkeit und Statistik Qualifikationsziele Nebenfach Angewandte Wahrscheinlichkeit und Statistik Tabellarischer Überblick über die Module des Nebenfachprogramms Angewandte Wahrscheinlichkeit und Statistik 30 ECTS Credits Tabellarischer Überblick über die Module des Nebenfachprogramms Angewandte Wahrscheinlichkeit und Statistik 60 ECTS Credits Tabellarischer Überblick über die Module des Nebenfachprogramms Angewandte Wahrscheinlichkeit und Statistik Konsekutiv 30 ECTS Credits Regelung zu inhaltlich ähnlichen Modulen Nebenfach Umweltwissenschaften Allgemeiner Überblick Qualifikationsziele Nebenfach Umweltwissenschaften Tabellarischer Überblick über die Module des Nebenfachprogrammes für 30 und 60 ECTS Credits 132 Seite 5 von 133

6 Teil A Allgemeiner Teil 1. Allgemeine Bestimmungen 1 Rechtlicher Hintergrund Für die allgemeinen rechtlichen Grundlagen der Bachelor- und Masterstudiengänge an der Mathematisch-naturwissenschaftlichen Fakultät (MNF) der Universität Zürich (UZH) ist die Rahmenverordnung für das Studium in den Bachelor- und Masterstudiengängen an der Mathematisch-naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich vom 29. Juni 2015, nachfolgend als Rahmenverordnung für das Studium an der MNF oder Rahmenverordnung der MNF (RVO) bezeichnet, massgeblich. 2 Aufbau der Studienordnung Diese Studienordnung enthält in Teil A für alle Fächer der MNF gültige allgemeine Angaben über die Bachelor- und Masterprogramme. Teil B und Teil C enthalten die Gliederung der Programme für jedes Fach und die Modalitäten der Prüfungen und Leistungsnachweise. Neben den in den Teilen B und C beschriebenen Haupt- und Nebenfachprogrammen werden an der MNF in weiteren Fächern Nebenfachprogramme angeboten, die in Teil D beschrieben sind. 3 Module und Leistungsnachweise / Unterrichtssprache Für die Definitionen der Begriffe Modul, Pflichtmodul, Wahlpflichtmodul und Wahlmodul verweisen wir auf die Rahmenverordnung für das Studium an der MNF. Sämtliche Module, die in dieser Studienordnung aufgeführt werden, gelten als fakultätsintern. Für jedes Modul wird aufgrund eines Leistungsnachweises eine festgelegte Anzahl von ECTS Credits und in der Regel eine Note vergeben. In den Teilen B bis D der Studienordnung ist festgelegt, für welche Module von der MNF festgelegte, schriftliche Prüfungen stattfinden und in welcher Kalenderwoche diese durchgeführt werden. Die Modulprüfungen werden immer benotet. Andere Leistungsnachweise können mit bestanden oder nicht bestanden bewertet werden. Die Modulverantwortlichen legen die Unterrichtssprache Deutsch oder Englisch fest. Sie berücksichtigen dabei nach Möglichkeit die Bedürfnisse der Studierenden. Die Information zur Unterrichtssprache wird im Vorlesungsverzeichnis publiziert. Gegebenenfalls wird dort vermerkt, dass die Unterrichtssprache erst zu Beginn des Moduls festgelegt wird. 4 Zeitliche Planung von Haupt- und Nebenfach Die Stundenpläne der Haupt- und Nebenfachprogramme der MNF sind so aufeinander abgestimmt, dass das erste Regelstudienjahr als Monofachprogramm studiert wird. Ab dem zweiten Regelstudienjahr kann ein Nebenfachprogramm im Umfang von 30 oder 60 ECTS Credits belegt werden. Es ist möglich, zwei Nebenfachprogramme im Umfang von jeweils 30 ECTS Credits zu belegen. Für Studierende, die ein Nebenfachprogramm an einer anderen Fakultät belegen, trifft dies nicht unbedingt zu und die Studierenden sind selbst für die Koordination ihres Stundenplanes verantwortlich. 5 Belegen zusätzlicher Module Studierende können in einem Studienprogramm pro Semester mehr Module belegen als in der Studienordnung vorgeschrieben sind. 6 Anmeldungen zu Modulprüfungen / Abmeldungen Mit der Einschreibung zu einem Modul mit Modulprüfung erfolgt automatisch auch die Anmeldung zur Modulprüfung. Studierende können sich bis zum Ende der Stornierungsfrist vom Modul und von der Prüfung selbst abmelden. Die Stornierungsfrist ist im Vorlesungsverzeichnis angegeben. Zu den schriftlichen Modulprüfungen werden keine Einladungen versandt. Im Falle von Verhinderungen, Abbrüchen und/oder unentschuldigtem Fernbleiben von einer Modulprüfung gelten die Bestimmungen von 23 der Rahmenverordnung der MNF. Für die themenübergreifende Masterprüfung bzw. das Master-Pflichtmodul Themenübergreifende Fachkompetenz erfolgt die An- und Abmeldung (bis 10 Tage vor dem Prüfungs- Seite 6 von 133

7 termin) direkt bei der modulverantwortlichen Person. Im Weiteren dieser Studienordnung wird die themenübergreifende Masterprüfung bzw. das Master-Pflichtmodul Themenübergreifende Fachkompetenz kurz als Masterprüfung bezeichnet. Der Termin für die Masterprüfung wird in direkter Absprache mit der verantwortlichen Person, welche den Prüfungsstoff bestimmt und die Prüfung abnimmt, festgelegt. Für diesen Prüfungstermin gibt es keine Einschränkung, er unterliegt also nicht den sonst üblichen zeitlichen Einschränkungen der Prüfungsperioden. 7 Prüfungsperioden KW = Kalenderwoche Erstprüfungen des Herbstsemesters werden in den KW 51 und 2 bis 6 geprüft. Erstprüfungen des Frühlingssemesters werden in den KW 22 bis 28 geprüft. Die Repetitionsprüfungen sind an keine Prüfungsperioden gebunden. Sie finden in der Regel aber in den KW 35 bis 37 statt. Die Kalenderwochen der einzelnen Modulprüfungen sind in der Modulübersicht bei den Fächern festgelegt. Die genauen Termine der Modulprüfungen werden vom Studiendekanat koordiniert und die Daten, sowie Zeit und Raum im Vorlesungsverzeichnis publiziert. Die Termine für die mündlichen Modulprüfungen werden von der modulverantwortlichen Person festgelegt. Über die Termine der mündlichen Modulprüfungen werden die Studierenden bis spätestens drei Wochen vor dem Prüfungstermin schriftlich informiert. 8 Prüfungsdauer Schriftliche Modulprüfungen dauern zwischen 60 und 180 Minuten. Mündliche Modulprüfungen dauern zwischen 20 und 60 Minuten. 9 Zweitrepetition von Pflichtmodulen der BSc-Programme Für die einmalige Zweitrepetition eines Pflichtmoduls im Bachelorstudium gemäss RVO 23.3 gelten folgende Bedingungen: Die Möglichkeit zur Zweitrepetition (Joker) wird nur gewährt, wenn das Studium im betreffenden Programm ohne Unterbruch fortgesetzt wird. Die Studierenden werden schriftlich informiert und müssen innerhalb einer vorgegebenen Frist bekannt geben, dass sie die Möglichkeit zur Zweitrepetition wahrnehmen wollen. Bei verspäteter bzw. fehlender Rückmeldung kommt 23.4 der RVO zur Anwendung. Falls der 2. Fehlversuch an einem Erstprüfungstermin zustande kam, muss der 3. Prüfungsversuch am zugehörigen Repetitionstermin absolviert werden. Falls der 2. Fehlversuch am Repetitionstermin zustande kam, muss das betreffende Modul im nächsten Semester, in dem es angeboten wird, nochmals absolviert werden. Ob Übungen oder Praktika nochmals zu besuchen sind, muss mit den modulverantwortlichen Dozierenden vereinbart werden. 10 Anrechnung vorgängig erworbener Kreditpunkte an das Masterstudium Kreditpunkte für Module, die schon vor der Einschreibung in den Masterstudiengang erworben wurden, können dann für ein Masterprogramm angerechnet werden, wenn diese Module Bestandteil des betreffenden Masterprogramms sind und noch nicht an einen anderen Studienabschluss angerechnet wurden. Es dürfen maximal 30 ECTS Credits aus dem Bachelorstudium in das Masterstudium mitgenommen werden. Auf begründetes Gesuch hin kann die Studiendekanin / der Studiendekan Ausnahmen bewilligen. Der Antrag, dass ein Modul für ein Masterprogramm angerechnet werden soll, ist mit dem Antrag auf das Bachelordiplom zu stellen. Mit der Masterarbeit darf erst nach der Einschreibung in das Masterstudium begonnen werden. 11 Zulassung zum Masterstudium Ein BSc UZH in der MNF in einem bestimmten Fach und alle von der MNF gemäss Rahmenverordnung der MNF, 45 & 46 anerkannten BSc-Abschlüsse anderer universitärer Hochschulen berechtigen zur Zulassung zum konsekutiven Masterprogramm im entsprechenden Fach. Über die Zulassung aufgrund eines BSc anderer Fachgebiete oder anderer universitärer Hochschulen entscheidet die Prodekanin bzw. der Prodekan Lehre. Seite 7 von 133

8 12 Leitung Bachelor- und Masterarbeit Verantwortlich für die Leitung und Beurteilung der Bachelor- und Masterarbeit ist ein Fakultätsmitglied, ein Titularprofessor / eine Titularprofessorin oder ein Privatdozent / eine Privatdozentin. 13 Fast-Track Programme Studierende, die über einen sehr guten Bachelorabschluss verfügen und eine akademische Karriere anstreben, können an einem Fast-Track Programm teilnehmen. Fast-Track Programme sind spezialisierte Masterprogramme. Jedes spezialisierte Masterprogramm kann auch als Fast-Track Programm absolviert werden. Es gelten entsprechend spezielle Bedingungen für die Bewerbung und Zulassung. Einzelheiten sind in den fachspezifischen Abschnitten der Studienordnung geregelt. Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Fast-Track Programmen erwerben einen Masterabschluss. Sie können jedoch bereits während des Masterstudiums an einer Dissertation arbeiten und an Veranstaltungen der Graduate School ihres Faches teilnehmen. Das Projekt der Masterarbeit wird als Beginn des PhD Projektes angerechnet. Studierende, die das Fast-Track Programm abbrechen, können beim Studiendekanat einen Antrag auf Anerkennung Ihrer Studienleistung und einen Übertritt in ein konsekutives Masterprogramm des entsprechenden Fachs stellen. 14 Erteilung eines Diploms Die Bewerbung für die Erteilung eines Diploms (Bachelor- oder Mastergrad) kann zu jedem beliebigen Zeitpunkt eingereicht werden. Die Details sind in den fachspezifischen Merkblättern Anmeldung für die Erteilung des Bachelorgrades bzw. Anmeldung für die Erteilung des Mastergrades und Abgabe der Masterarbeit oder den fachspezifischen Webseiten festgehalten. Die Merkblätter sind bei den jeweiligen Fächern erhältlich. Sofern alle Bedingungen erfüllt sind und die Bewerbung mindestens drei Wochen vor der nächsten Studienkommissionssitzung erfolgt ist, verleiht die Fakultät den entsprechenden Titel an der nächsten Fakultätsversammlung, andernfalls an der darauf folgenden. Exzellente Masterarbeiten können, wenn Sie alle Bedingungen gemäss Richtlinienpapier der MNF erfüllen, für eine Auszeichnung vorgeschlagen werden. Über die Erteilung einer Auszeichnung bestimmt die Studienkommission. 15 Überschreitung der Maximalstudienzeit Bei einer drohenden Überschreitung der Maximalstudienzeit ist die/der Studierende verpflichtet, mit der Studienberatung des entsprechenden Faches Kontakt aufzunehmen. Die/der Studierende hat dann die Möglichkeit, ein bewilligungspflichtiges Verlängerungsgesuch beim Studiendekanat einzureichen. Dieses muss eine Begründung sowie einen Studienplan beinhalten. Über die Bewilligung entscheidet der Studiendekan bzw. die Studiendekanin. Falls das Gesuch nicht bewilligt wird oder kein Gesuch eingereicht wird, wird die/der Studierende für den betreffenden Studiengang gesperrt. 16 Lehrdiplom an den Maturitätsschulen Absolventinnen und Absolventen der Masterprogramme Mathematik, Physik, Chemie, Biologie und Geographie der Mathematisch-naturwissenschaftlichen Fakultät erfüllen grundsätzlich die fachwissenschaftlichen Voraussetzungen für das Lehrdiplom an den Maturitätsschulen in dem entsprechenden Fach. Weiterhin erfüllen Absolventinnen und Absolventen der Masterprogramme Wirtschaftschemie und Biochemie mit Chemical Track grundsätzlich die fachwissenschaftlichen Voraussetzungen für das Lehrdiplomstudium im Unterrichtsfach Chemie. Für die fachwissenschaftlichen Voraussetzungen des Lehrdiplomstudiums in einem 2. Unterrichtsfach, kann ein Bachelornebenfach für 60 ECTS mit einem konsekutiven Masternebenfach von 30 ECTS im entsprechenden Fach kombiniert werden. Die detaillierten Bedingungen für die Qualifikationen als erstes oder zweites Unterrichtsfach sind in den entsprechenden Reglementen / Ordnungen der Philosophischen Fakultät festgehalten. 17 Abkürzungen In den Tabellen der Teile B, C und D dieser Studienordnung werden folgende Abkürzungen verwendet: Seite 8 von 133

9 Allgemein ECTS = European Credit Transfer System HS = Herbstsemester FS = Frühlingssemester Sem. = Semester Vl. Zeiten = Vorlesungszeiten BSc120 = Bachelorsprogramm für 120 ECTS Credits BSc150 = Bachelorsprogramm für 150 ECTS Credits BSc180 = Bachelorsprogramm für 180 ECTS Credits Le Na = Leistungsnachweis KW Ep = Kalenderwoche Erstprüfung KW Rp = Kalenderwoche Repetitionsprüfung MA = Masterarbeit BA = Bachelorarbeit Veranstaltungstypen = Vorlesung = Übung VU = Vorlesung mit integrierter Übung = Praktikum BL = Blockkurs TU = Tutorat PS = Proseminar SE = Seminar E = Exkursion / Feldkurs KO = Kolloquium Modultypen = Pflichtmodul WP = Wahlpflichtmodul WM = Wahlmodul Leistungsnachweise = Modulprüfung (in der vorlesungsfreien Zeit) MT = Mid-term- / Zwischenprüfung ET = End-term- / Schlussprüfung = Lösen von Übungsaufgaben (als Leistungsnachweis) SA = schriftliche Arbeit SV = Seminarvortrag TU = Tutorielle Tätigkeit (als Leistungsnachweis) PP = Poster/Präsentation Seite 9 von 133

10 Teil B Bachelor- und Masterprogramme 2. Mathematik 1 Bezeichnung des Studienabschlusses Der Bachelorstudiengang mit Hauptfachprogramm Mathematik an der Universität Zürich wird mit dem Titel Bachelor of Science UZH in Mathematik (BSc UZH in Mathematik) abgeschlossen. Der Masterstudiengang mit Hauptfachprogramm Mathematik an der Universität Zürich wird mit dem Titel Master of Science UZH in Mathematik (MSc UZH in Mathematik), bzw. Master of Science UZH in Mathematics (MSc UZH in Mathematics) abgeschlossen. 2 Bachelorstudiengang mit Hauptfachprogramm Mathematik Der Bachelorstudiengang mit Hauptfachprogramm Mathematik kann im Hauptfach für entweder 180, 150 oder 120 ECTS studiert werden. Zu den letzten beiden Varianten gehören Nebenfachprogramme im Umfang von entweder 30 oder 60 ECTS. Die Kombination mit dem Nebenfach Angewandte Wahrscheinlichkeit und Statistik ist nicht erlaubt. 2.1 Qualifikationsziele BSc Mathematik Das Mathematikstudium an der UZH bietet eine breite Ausbildung in den Grundgebieten der Mathematik. Das Studium vermittelt den Studierenden die Fähigkeit eigenständig, vernetzt und methodisch-wissenschaftlich zu denken. Die Studierenden übernehmen Eigenverantwortung für den eigenen Lernprozess, für die Gestaltung ihres Studiums und für ihre spätere Berufskarriere. Dabei zeichnen sie sich in den verschiedenen Anforderungssituationen des Studiums durch ein hohes Mass an Kreativität, Flexibilität, Leistungsbereitschaft und Kollegialität aus. Absolventen aller drei BSc Programme in Mathematik 1. verstehen die Grundkonzepte der Mathematik und können diese anwenden. 2. besitzen solide Grundlagenkenntnisse in den fünf Grundgebieten Algebra, Analysis, Geometrie, Numerik und Stochastik. 3. haben sich durch die Belegung von Wahlmodulen und Seminaren ein vertieftes und spezialisiertes Wissen in wenigstens einem der fünf Grundgebiete angeeignet. 4. sind in der Lage, eine einfache theoretische Literaturarbeit zu planen, auszuführen und die Resultate schriftlich und mündlich kompetent sowohl auf Deutsch als auch auf Englisch zu kommunizieren. Dies beinhaltet auch das Herausarbeiten von relevanten Informationen zu einem mathematischen Thema aus der Literatur. 5. können Software benutzen, um mathematische Probleme zu analysieren. 6. können praktische Probleme in ein mathematisches Modell umformulieren und dieses analysieren. 7. haben durch die Wahl diverser Wahlmodule ihr mathematisches Wissen verbreitert. Das Wissen ist umso breiter, desto grösser der Hauptfachanteil: BSc180, 4 Gebiete; BSc150, 3 Gebiete; BSc120, 2 Gebiete. 2.2 Erstes Studienjahr Tabellarischer Überblick über die Pflicht- und Wahlpflichtmodule des ersten Studienjahres In der folgenden Tabelle sind sämtliche Pflicht- und Wahlpflichtmodule des ersten Studienjahres aufgeführt (total 52 ECTS Credits). Sämtliche Pflicht- und Wahlpflichtmodule werden benotet. Sem. Modul ECTS Typ Zeiten BSc120 BSc150 BSc180 Le Na KW Ep KW Rp 1 MAT 111 Lineare Algebra I 9 Di 10-12, Do divers Seite 10 von 133

11 Sem. Modul ECTS Typ Zeiten BSc120 BSc150 BSc180 Le Na KW Ep KW Rp MAT 121 Analysis I MAT 101 Programming AINF1166 Informatik I 9 4 Mo 13-15, Fr divers 1 online WP WP WP divers 1 SA VU siehe VVZ WP WP WP MAT 112 Lineare Algebra II 9 2 MAT 122 Analysis II 12 2 MAT 801 Numerik I 9 Mo 10-12, Do divers 1 Mo 13-15, Di Fr divers 1 Do 8-10 Fr 8-10 divers 1 1 Mehrere Übungsgruppen zu unterschiedlichen Zeiten. 2 Für die Durchführung der Modulprüfung ist das Institut für Informatik verantwortlich. Aus dem Wahlpflichtblock (WP) muss eines der beiden Module gewählt werden Zweites und drittes Studienjahr Tabellarischer Überblick über die Pflichtmodule des zweiten und dritten Studienjahres (total 36 ECTS Credits). Sämtliche Pflichtmodule werden benotet. Sem. Modul ECTS Typ Zeiten BSc120 BSc150 BSc180 Le Na KW Ep KW Rp MAT 211 Algebra I MAT 221 Analysis III MAT 701 Geometrie I / Topologie Mi 13-15, Fr divers 1 Mo 13-15, Fr divers 1 Mo Mi divers Mi MAT 901 Stochastik Fr divers 1 1 Mehrere Übungsgruppen zu unterschiedlichen Zeiten Tabellarischer Überblick über Wahlmodule Die folgende Tabelle gibt einen Überblick darüber, wieviele ECTS Credits in welchen Programmen mit Wahlvorlesungen in Mathematik gemacht werden müssen. Wahlvorlesungen werden in der Regel benotet. Wahlvorlesungen Mathematik Restliche ECTS BSc180 BSc150 BSc ECTS Credits (aus 4 verschiedenen Gebieten) 1 Wahlmodule der gesamten Universität im Umfang von maximal 20 ECTS Credits 2 56 ECTS Credits (aus 3 verschiedenen Gebieten) 1 Nebenfach für 30 ECTS Credits 26 ECTS Credits (aus 2 verschiedenen Gebieten) 1 Nebenfach für 60 ECTS Credits 1 Wahlvorlesungen werden in der Regel einem der folgenden fünf Gebiete zugeordnet: Algebra, Analysis, Geometrie/Topologie, Numerik, Stochastik. 2 Nicht angerechnet werden Kurse des Sprachenzentrums. Neben regelmässig angebotenen Mathematikvorlesungen können auch unregelmässig angebotene Mathematikvorlesungen der UZH und der ETH besucht werden. Seite 11 von 133

12 2.4 Bachelorportfolio Die Abgabe eines Bachelorportfolios im Umfang von 6 ECTS Credits gehört zum Pflichtprogramm des Bachelorstudiums. Es besteht aus der Teilnahme an zwei Mathematik- Seminaren. Jedes der Seminare wird mit einem Seminarvortrag und einem schriftlichen Bericht abgeschlossen. Die zwei schriftlichen Berichte formen das Bachelorportfolio. Das Bachelorportfolio wird mit bestanden / nicht bestanden bewertet. 3 Masterstudiengang mit Hauptfachprogramm Mathematik Um den Mastertitel in Mathematik zu erlangen, sind 90 ECTS Credits im Hauptfach Mathematik erforderlich. Freiwillig kann ein Nebenfach für zusätzlich 30 ECTS Credits gewählt werden. 3.1 Qualifikationsziele MSc Mathematik Zusätzlich zu den Qualifikationszielen des Bachelorprogramms, haben sich Absolventen und Absolventinnen des Masterprogramms durch die Masterarbeit und spezialisierte Vorlesungen in ein Teilgebiet der Mathematik intensiv eingearbeitet. Sie sind in der Lage, neuste Forschungsergebnisse zu verstehen, zu analysieren und anzuwenden. Des Weiteren können sie ihre Ergebnisse sowohl schriftlich als auch mündlich kommunizieren. 3.2 Tabellarischer Überblick über das Masterstudium Pflichtmodule Modul ECTS Credits Typ MAT491 Masterarbeit 30 Selbständige Arbeit MAT499 Masterprüfung 5 Themenübergreifende Prüfung Die Masterarbeit und die Masterprüfung sind benotet. Die Masterprüfung ist mündlich und dauert 60 Minuten. Inhalt der Masterprüfung ist die Masterarbeit und das Umfeld der Masterarbeit gemäss Absprache mit dem/der Modulverantwortlichen der Masterarbeit Wahlmodule Wahlvorlesungen: Es müssen Mathematikvorlesungen im Umfang von mindestens 49 ECTS Credits aus mindestens 2 verschiedenen Gebieten absolviert werden. Wahlvorlesungen werden in der Regel benotet. Die Auswahl der Wahlvorlesungen sollte mit dem/der Betreuer/in der Masterarbeit abgesprochen werden. Seminare: Es müssen Seminare in Mathematik im Umfang von 6 ECTS Credits gemacht werden. Ein Seminar kann durch eine Seminararbeit ersetzt werden. Seminare und Seminararbeiten werden mit bestanden / nicht bestanden bewertet. Neben regelmässig angebotenen Mathematikvorlesungen können auch unregelmässig angebotene Mathematikvorlesungen und Seminare der UZH und der ETH besucht werden. 4 Mathematik als Nebenfach Das Nebenfach Mathematik kann im Umfang von 30 oder 60 ECTS studiert werden. Zudem gibt es ein konsekutives MSc-Nebenfach für 30 ECTS Credits. Bei den Nebenfachprogrammen wird zwischen Studierenden mit Hauptfach Physik und Studierenden mit einem anderen Hauptfach unterschieden. 4.1 Qualifikationsziele Nebenfachstudium Mathematik Nebenfachprogramm 30 ECTS Credits Für das Nebenfach Mathematik für 30 ECTS Credits treffen Qualifikationsziele 1 und 2 unter 2.1 zu. Allerdings beschränken sich die Grundlagenkenntnisse auf Lineare Algebra und Analysis Nebenfachprogramm 60 ECTS Credits Für das Nebenfach Mathematik für 60 ECTS Credits treffen Qualifikationsziele 1 und 2 unter 2.1 zu. Allerdings beschränken sich die Grundlagenkenntnisse auf Lineare Algebra und Analysis plus mindestens ein weiteres Gebiet, welches von der Wahl des Wahlpflichtmodules abhängt. Qualifikationsziel 7 trifft teilweise zu, je nach Wahl der weiteren Wahlvorlesungen. Seite 12 von 133

13 4.2 Nebenfachprogramm 30 und 60 ECTS Credits für Studierende mit Hauptfach Physik Pflichtmodule Sem. Modul ECTS Typ Zeiten Le Na KW Ep KW Rp 2 MAT 112 Lineare Algebra II 9 Mo 10-12, Do divers Wahlpflichtmodule Für das Nebenfach mit 30 ECTS Credits muss mindestens eine Vorlesung aus dem Wahlpflichtbereich genommen werden, für das Nebenfach mit 60 ECTS mindestens zwei. Sem. Modul ECTS Typ Zeiten Le Na KW Ep KW Rp 2/4 MAT 801 Numerik I 9 3 MAT 211 Algebra I 9 3 MAT 221 Analysis III 9 3 MAT 701 Geometrie I / Topologie 9 Do 8-10 Fr 8-10 divers 1 Mi 13-15, Fr divers 1 Mo 13-15, Fr divers 1 Mo Mi divers 1 4 MAT 901 Stochastik 9 Mi Fr divers 1 1 Mehrere Übungsgruppen zu unterschiedlichen Zeiten Wahlmodule Die restlichen ECTS Credits (NF30: 12 ECTS; NF60: 33 ECTS) müssen mit Mathematikvorlesungen erworben werden. Dabei dürfen auch die noch nicht als Wahlpflichtvorlesung absolvierten Vorlesungen des Wahlpflichtbereichs genommen werden. 4.3 Nebenfach für Studierende mit einem anderen Hauptfach als Physik Nebenfachprogramm 30 ECTS Credits Pflichtmodule Sem. Modul ECTS Typ Zeiten Le Na KW Ep KW Rp 1/3 1 MAT 111 Lineare Algebra I MAT 121 Analysis I MAT 122 Analysis II 12 Di 10-12, Do divers 1 Mo 13-15, Fr divers 1 Mo 13-15, Di Fr divers Mehrere Übungsgruppen zu unterschiedlichen Zeiten. Falls das Hauptfachstudium bereits das Modul MAT141 Lineare Algebra für Naturwissenschaften als Pflichtmodul beinhaltet, muss MAT111 nicht gemacht werden. Die 9 ECTS müssen mit Wahlvorlesungen in Mathematik kompensiert werden. Falls MAT141 nicht Pflichtmodul des Hauptfachstudiums ist, muss zwingend MAT111 gemacht werden. Seite 13 von 133

14 4.3.2 Nebenfachprogramm 60 ECTS Credits Pflichtmodule Sem. Modul ECTS Typ Zeiten Le Na KW Ep KW Rp MAT 111 Lineare Algebra I MAT 121 Analysis I MAT 112 Lineare Algebra II MAT 122 Analysis II 12 Di 10-12, Do divers 1 Mo 13-15, Fr divers 1 Mo 10-12, Do divers 1 Mo 13-15, Di Fr divers Mehrere Übungsgruppen zu unterschiedlichen Zeiten. Falls das Hauptfachstudium bereits das Modul MAT141 Lineare Algebra für Naturwissenschaften als Pflichtmodul beinhaltet, muss MAT111 nicht gemacht werden. Die 9 ECTS müssen mit Wahlvorlesungen in Mathematik kompensiert werden. Falls MAT141 nicht Pflichtmodul des Hauptfachstudiums ist, muss zwingend MAT111 gemacht werden. Wahlpflichtmodule Es muss mindestens eine Vorlesung aus dem Wahlpflichtbereich genommen werden. Sem. Modul ECTS Typ Zeiten Le Na KW Ep KW Rp 2/4 MAT 801 Numerik I MAT 211 Algebra I MAT 221 Analysis III MAT 701 Geometrie I / Topologie Do 8-10 Fr 8-10 Divers 1 Mi 13-15, Fr Divers 1 Mo 13-15, Fr Divers 1 Mo Mi Divers Mi MAT 901 Stochastik Fr Divers 1 1 Mehrere Übungsgruppen zu unterschiedlichen Zeiten Wahlmodule Die restlichen ECTS Credits müssen mit Mathematikvorlesungen erworben werden. Dabei dürfen auch die noch nicht als Wahlpflichtvorlesung absolvierten Vorlesungen des Wahlpflichtbereichs genommen werden. 4.4 Nebenfachprogramm Mathematik 30 ECTS im Masterstudium Es besteht die Möglichkeit Mathematik im konsekutivennebenfach im Masterstudium zu studieren. Der Umfang dieses Studiums beträgt 30 ECTS Credits. Das Programm wird je nach Hintergrund des/der Studierenden individuell zusammengestellt. Vor Studienbeginn muss die Studienberatung kontaktiert werden. Falls kein Nebenfach in Mathematik auf Bachelorstufe vorzuweisen ist, gelten folgende Mindestvoraussetzungen: MAT 111 Lineare Algebra I, MAT 112 Lineare Algebra II, MAT 121 Analysis I und MAT 122 Analysis II. Das Master Nebenfachstudium wird insbesondere den Studierenden stark empfohlen, welche beabsichtigen, Mathematik als zweites Unterrichtsfach im Lehrdiplom zu wählen. Seite 14 von 133

15 5 Prüfungen Alle Vorlesungen werden in der Regel mit einer Modulprüfung abgeschlossen. Die Prüfungen der Pflichtmodule werden schriftlich durchgeführt, die Repetitionsprüfungen schriftlich oder mündlich. Die Prüfungen und Repetitionsprüfungen der Wahlvorlesungen können schriftlich oder mündlich durchgeführt werden. Schriftliche Prüfungen dauern in der Regel 180 Minuten, mündliche Prüfungen in der Regel zwischen 20 und 30 Minuten. Seminare und Seminararbeiten werden nicht benotet. Seite 15 von 133

16 3. Physik 1 Bezeichnung des Studienabschlusses Der Bachelorstudiengang mit Hauptfachprogramm Physik an der Universität Zürich kann mit dem Titel Bachelor of Science UZH in Physik (BSc UZH in Physik) abgeschlossen werden. Der Masterstudiengang mit Hauptfachprogramm Physik an der Universität Zürich kann mit dem Titel Master of Science UZH in Physik (MSc UZH in Physik), bzw. Master of Science UZH in Physics (MSc UZH in Physics) abgeschlossen werden. 2 Bachelorstudiengang mit Hauptfachprogramm Physik Der Bachelorstudiengang mit Hauptfachprogramm Physik kann im Hauptfach für entweder 180, 150 oder 120 ECTS studiert werden. Zu den letzten beiden Varianten gehören Nebenfachprogramme im Umfang von entweder 30 oder 60 ECTS. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick darüber, wieviele ECTS Credits in welchen Programmen mit Pflicht-, Wahlpflicht-, Wahlmodulen oder dem Nebenfach gemacht werden müssen. BSc180 BSc150 BSc120 Pflichtvorlesungen Physik 150 ECTS Credits (davon 4 ECTS aus Proseminaren) 140 ECTS Credits 110 ECTS Credits Wahlpflichtvorlesungen Physik 12 bis 16 ECTS Credits 10 ECTS Credits aus zwei Wahlpflichtblöcken 10 ECTS Credits aus zwei Wahlpflichtblöcken Restliche ECTS Wahlmodule der gesamten Universität im Umfang von 14 bis Nebenfach für 30 ECTS Credits Nebenfach für 60 ECTS Credits 18 ECTS Credits 1 1 Nicht angerechnet werden Kurse des Sprachenzentrums. 2.1 Qualifikationsziele BSc Physik Das Physikstudium an der UZH bietet eine breite Grundausbildung in experimenteller und theoretischer Physik, die auch praktische Erfahrungen in der Messtechnik, in experimentellen Methoden sowie eine Ausbildung in Mathematik und anwendungsorientierter Informatik umfasst. Die Absolventinnen und Absolventen eines Bachelorstudiums in Physik (Monofach mit 180 ECTS) sind in der Lage, 1) in Experimenten Daten zu erfassen, physikalische Beobachtungen zu beschreiben, zu analysieren und zu erklären bzw. mit Modellen zu vergleichen, 2) Grundbegriffe der Physik zu erklären und allgemeine theoretische Modelle zu umschreiben, 3) eine naturwissenschaftliche Fragestellung in ein mathematisches Modell umzuformulieren und dieses, sofern möglich, zu lösen, 4) zu einem physikalischen Thema aus der Literatur die relevanten Informationen herauszuarbeiten, diese schriftlich und mündlich in der Fachsprache zu kommunizieren und die Inhalte auf universitärem Niveau sachgerecht und verständlich zu präsentieren, 5) in einer Gruppe zu arbeiten und ihre Arbeit im Rahmen eines vorgegebenen Zeitplans zu planen und zu strukturieren Der Bachelor in Physik (180 ECTS, 150 ECTS und 120 ECTS) schliesst mit einer Bachelorarbeit ab, die in der Regel aus aktiver Mitarbeit in einer der Forschungsgruppen in experimenteller oder theoretischer Physik besteht. Dabei lernen die Absolventinnen und Absolventen, an einem konkreten Beispiel aus der aktuellen Forschung und unter Anleitung Experimente technisch und konzeptionell korrekt durchzuführen, bzw. sich in eine Fragestellung theoretischer Natur so weit einzuarbeiten, dass Sie einen eigenen Forschungsbeitrag dazu leisten können. Seite 16 von 133

17 Für Absolventinnen und Absolventen eines Bachelorstudiums mit Physik im Hauptfach mit 150 ECTS gelten die gleichen Qualifikationsziele wie für Monofachstudierende. In der Ausbildung in Physik im Hauptfach mit 120 ECTS erfolgt bereits eine gewisse Spezialisierung, so dass sich für die oben genannten Qualifikationsziele 3) und 4) entsprechende fachspezifische Einschränkungen ergeben können. 2.2 Erstes Studienjahr Tabellarischer Überblick über die Module des ersten Studienjahres In der folgenden Tabelle sind sämtliche Pflicht- und Wahlpflichtmodule des ersten Studienjahres aufgeführt. Falls nicht anders vermerkt, werden alle Module benotet. Sem. Modul ECTS Typ Vl. Zeiten BSc120 BSc150 BSc180 1 PHY 111 Physik I 11 Mi 8-12, Do 8-10 Do Le Na, KW Ep 2 KW Rp Vorlesungsfreie Woche im FS 1 PHY 112 Praktikum I 5 Di oder Mi SA MAT 121 Analysis I MAT 141 Lineare Algebra für die Naturwissenschaften PHY 114 Informatik für Physikstudierende 5 1 BL Mo 13-15, Fr Divers 1 Di Do Do 11-12,, KW 3 & 4 KW 5 & 7 SA PHY 121 Physik II 11 2 PHY 122 Praktikum II 5 2 MAT 132 Analysis II für Physikstudierende 9 Mi 8-12, Do 8-10 Do Di oder Mi PHY 125 Scientific Fr Computing Fr mehrere Übungsgruppen zu unterschiedlichen Zeiten, SA - - Di 10-12, Fr Divers 1, SA Diese Module werden mit bestanden / nicht bestanden bewertet. Das Modul MAT 141 Lineare Algebra für die Naturwissenschaften kann durch MAT 111 oder MAT 112 Lineare Algebra I oder II ersetzt werden. 2.3 Zweites und drittes Studienjahr Tabellarischer Überblick über die Module des zweiten und dritten Studienjahres In der folgenden Tabelle sind sämtliche Pflicht- und Wahlpflichtmodule des zweiten und dritten Studienjahres aufgeführt. Falls nicht anders vermerkt, werden alle Module benotet. Seite 17 von 133

18 Sem. Modul ECTS Typ Vl.Zeiten BSc120 BSc150 BSc180 Le Na KW Ep KW Rp 3 PHY 131 Physik III (BSc120 bucht PHY139 ohne Praktikum) 12 Mo Mi Fr 8-9 Fr 9-11 KW 3 / 4, (PHY139), SA 2 Vorlesungsfreie Woche im FS 3 PHY 231 Datenanalyse 3 Mi 9-10 Fr 11-13, ET 51 Keine 1 3 PHY 311 Mechanik 8 Siehe VVZ 3, 6 N.A. 4 3 PHY 312 Mathematische Methoden in der Physik I 8 Di Do Di 15-17, 51 Vorlesungsfreie Zeit im FS 3 PHY 113 Werkstatt I 1 BL KW 3&5; 4&7 -- WP2 SA PHY 210 Festkörperphysik (mit Praktikum) 8 Mi Fr KW 24 WP1,, SA 23 N.A. 4 4 PHY 250 Elektronik 3 Fr WP2 SA PHY 321 Elektrodynamik 8 Siehe VVZ 3, ETH ETH 4 PHY 322 Mathematische Methoden in der Physik II 8 Di Do Di 15-17, PHY 211 Kern- und Teilchenphysik (mit Praktikum) 8 Mi Fr Fr KW 2-4 WP1,, SA 2 N.A. 4 5 PHY 291 Proseminar Experimentalphysik 2 S Mo WP2 WP2 SV PHY 331 Quantenmechanik I 8 Siehe VVZ 3 WP1, 6 N.A. 4 5 PHY 341 Thermodynamik 6 Siehe VVZ 3 -- WP1 WP, PHY 391 Proseminar theoretische Physik 2 PS Mo WP2 WP2 SV PHY 398 Bachelorarbeit BSC BA SA SV PHY 399 Bachelorarbeit 12 BA SA SV PHY 212 Physik der weichen Materie 6 Siehe VVZ 3 -- WP1 WP, SA 26 N.A. 4 6 PHY 213 Kern- und Teilchenphysik II 8 Siehe VVZ 3 KW WP1 WP, SA 25 N.A. 4 6 PHY 351 Quantenmechanik II 8 Siehe VVZ 3 -- WP1 WP, 26 N.A. 4 6 PHY 352 Kontinuumsmechanik 8 Siehe VVZ 3 -- WP1 WP, 25 N.A. 4 6 PHY 361 Physics against cancer 6 Siehe VVZ -- WP1 WP, AST 241 Einführung in die Astrophysik 6 Mi Mi WP1 WP, 5 N.A. 4 Studierende des BSc 120 belegen PHY 139 Physik III ohne Praktikum für das Nebenfach. Das Modul PHY 139 ist identisch mit dem Modul PHY 131 und unterscheidet sich nur durch das fehlende Praktikum. PHY 139 und PHY 131 entsprechen einander bezüglich Anrechenbarkeit und Fehlversuchen. Seite 18 von 133

19 1 Im Falle eines Nicht-Bestehens, muss das ganze Modul wiederholt werden. 2 Diese Module werden mit bestanden / nicht bestanden bewertet. 3 Die Vorlesungszeiten können variieren. 4 Nach Ankündigung gemäss Physik-Homepage. ETH = die Prüfungen finden in Absprache mit der ETH statt. Im BSc 120 und BSc 150 gibt es zwei Wahlpflichtblöcke. In der obenstehenden Tabelle werden diese abgekürzt mit WP1 und WP2. Aus beiden Wahlpflichtblöcken muss je ein Modul absolviert werden. Im BSc 180 gibt es nur einen Wahlpflichtblock. Studierende im BSc 180 müssen zwei der sechs Wahlpflichtmodule (WP) der obenstehenden Liste wählen. Die beiden Proseminarvorträge (PHY 291 und PHY 391) und die Bachelorarbeit (PHY 399) werden mit Noten bewertet. Im 6. Richtstudiensemester wird die Bachelorarbeit ausgeführt, die aus der aktiven Mitarbeit in einer der Forschungsgruppen in experimenteller oder theoretischer Physik besteht. Das Resultat der Arbeit wird in einem schriftlichen Bericht festgehalten, in einem Seminarvortrag vorgestellt und benotet Tabellarischer Überblick über mögliche Wahlmodule im BSc180 Im BSc 180 müssen 18 bis 20 ECTS Credits mit Wahlmodulen erreicht werden. Aus der Physik werden insbesondere untenstehende Module empfohlen. Es können aber auch andere Module aus beliebigen Fächern der UZH und der ETH gewählt werden. Empfohlene Wahlmodule Sem. Modul ECTS Typ Le Na KW Ep KW Rp PHY 224 Programmieren in C++ 1 BL SA PHY 123 Werkstatt II 1 BL SA PHY 251 Elektronikkurs 3 BL SA PHY 261 Tutorat 5 TU SA PHY 271 zusätzliche Praktikumsversuche 2 SA Diese Module werden mit bestanden / nicht bestanden bewertet. 3 Masterstudiengang mit Hauptfachprogramm Physik Aufbauend auf der Bachelorstufe kann innerhalb von drei weiteren Richtstudiensemestern der Masterabschluss erreicht werden. Um den Mastertitel in Physik zu erlangen, sind 90 ECTS Credits erforderlich. Freiwillig kann ein Nebenfach für zusätzlich 30 ECTS Credits gemacht werden. Nach erfolgreichem Abschluss wird folgender Titel verliehen: Master of Science UZH in Physics. Der Masterstudiengang im Programm Physik besteht aus einer vertieften Ausbildung in der gewählten Spezialisierungsrichtung (Physik der kondensierten Materie, Elementarteilchenphysik, Astrophysik und Kosmologie oder Biologische und Medizinische Physik). 3.1 Qualifikationsziele MSc Physik Der Schwerpunkt der Masterausbildung in Physik liegt in der direkten Forschungstätigkeit. Je nach gewählter Vertiefung, werden die Studierenden damit die im Bachelor erworbenen Fähigkeiten vertiefen und ergänzen durch: 1. Eigenständige Bearbeitung eines Forschungsproblems entweder durch experimentelle Laborarbeit, also die Bedienung von modernen Messapparaturen oder durch die theoretische Modellierung eines Prozesses und damit verbunden die Lösung des entsprechenden Modells. 2. Vertiefung der physikalischen Konzepte passend zur gewählten Vertiefung. 3.2 Übertritt in das Masterstudium Abhängig von der gewählten Vertiefungsrichtung, sowie der schon besuchten Module im BSc Studium, müssen gewisse Module gemäss und belegt werden. Seite 19 von 133

20 3.2.1 Übertritt vom BSc150 Hauptfach Physik in den konsekutiven Master Mit einem BSc Abschluss Hauptfach Physik 150 ECTS Punkte ist es ohne Auflagen möglich in den konsekutiven Master überzutreten, falls das belegte Wahlpflichtmodul der gewählten Master-Vertiefung (Kondensierte Materie, Elementarteilchenphysik, Astrophysik / Kosmologie) entstammt. Die Zuordnung ist in der Liste unten gegeben. Falls ein anderes Wahlpflichtfach belegt wurde, wird das entsprechende Modul als Auflage für den Abschluss im Wahlbereich des Masterstudiums gestellt. Wahlpflichtfächer für die verschiedenen Vertiefungen: - Kondensierte Materie: -gewähltes Wahlpflichtfach: Physik auf der Nanometerskala (PHY 212) oder Thermodynamik (PHY 341) - Elementarteilchenphysik: -gewähltes Wahlpflichtfach: Kern- und Teilchenphysik II (PHY 213) oder Quantenmechanik II (PHY 351) - Astrophysik und Kosmologie: - ohne Auflage bei NF Astrophysik, sonst Introduction to Astrophysics (AST 241) als gewähltes Wahlpflichtfach. - Biologische und Medizinische Physik: - gewähltes Wahlpflichtfach: Physik der weichen Materie (PHY 212) Übertritt vom BSc120 Hauptfach Physik in den konsekutiven Master Bei einem BSc Abschluss Hauptfach Physik 120 ECTS Punkte werden das Gebiet vertiefende Auflagen an den Abschluss gestellt. Diese müssen im Rahmen des Wahlbereichs im Masterprogramm belegt werden. Diese Auflagen unterscheiden sich je nach Master- Vertiefung, wobei davon ausgegangen wir, dass das Wahlpflichtfach im BSc schon der gewählten Vertiefung entspricht. Falls das gewählte Wahlpflichtfach nicht dem in der Liste entspricht, wird dieses als Bedingung gestellt (die vor Beginn des Masterstudiums zu erfüllen ist). Wahlpflichtfächer für die verschiedenen Vertiefungen: - Kondensierte Materie: -gewähltes Wahlpflichtfach: Festkörperphysik (PHY 210) -vertiefende Auflage: Physik auf der Nanometerskala (PHY 212) oder Thermodynamik (PHY 341) - Elementarteilchenphysik: -gewähltes Wahlpflichtfach: Kern- und Teilchenphysik I (PHY 211) - vertiefende Auflage: Kern- und Teilchenphysik II (PHY 213) oder Quantenmechanik II (PHY 351) - Astrophysik und Kosmologie: -ohne Auflagen möglich bei NF60/NF30 Astrophysik sonst Auflage Introduction to Astrophysics (AST 241) - Biologische und Medizinische Physik: - gewähltes Wahlpflichtfach: Kern- und Teilchenphysik I (PHY 211) - vertiefende Auflage: Physik der weichen Materie (PHY 212) Zusätzlich zu diesen Auflagen wird bei allen Masterstudierenden das Programm der zu belegenden Module mit dem Betreuer / der Betreuerin der Masterarbeit abgesprochen, was zu anderen Auflagen/Bedingungen führen kann. 3.3 Kondensierte Materie Diese Spezialisierungsrichtung bietet eine vertiefte Ausbildung in experimenteller kondensierter Materie Pflichtmodule Seite 20 von 133

21 Falls nicht anders vermerkt, werden alle Module benotet. Modul ECTS Typ Le Na KW Ep KW Rp PHY 401 Kondensierte Materie 10 /, 5 N.A. 2 PHY 403 Proposal für eine Masterarbeit 2 SA SA PHY 447 Forschungsseminar 2 SE SV PHY 448 Masterarbeit 50 MA SV, individuell -- 1 Diese Module werden mit bestanden / nicht bestanden bewertet. 2 Nach Ankündigung gemäss Physik-Homepage Wahlpflicht- und Wahlmodule Die für das Total von 90 ECTS Credits fehlenden Kreditpunkte müssen in Wahlpflichtmodulen und Wahlmodulen erarbeitet werden. Aus dem Gebiet der kondensierten Materie müssen mindestens je eine experimentell orientierte Vorlesung mit grundlegendem Inhalt sowie eine theoretisch orientierte Vorlesung gewählt werden. Die weiteren Module (Wahlmodule) sollen Spezialgebiete aus der kondensierten Materie behandeln, welche weitgehend auf das Thema der Masterarbeit abgestimmt sind. Die Auswahl der Module, die von der UZH oder ETHZ angeboten werden können, geschieht individuell in Absprache mit dem Koordinator des Masterprogrammes "kondensierte Materie". 3.4 Elementarteilchenphysik Diese Spezialisierungsrichtung bietet eine vertiefte Ausbildung in theoretischer und experimenteller Elementarteilchenphysik. Die Veranstaltungen werden von den Dozenten der ETH und der UZH gemeinsam angeboten Pflichtmodule Falls nicht anders vermerkt, werden alle Module benotet. Modul ECTS Typ La Na KW Ep KW Rp PHY 451 Elementary Particle Physics 10 /, 6 25 PHY 497 Forschungsseminar 2 SE SV PHY 498 Masterarbeit 50 MA SV, individuell -- 1 Diese Module werden mit bestanden / nicht bestanden bewertet Wahlpflichtmodule Im Wahlpflichtbereich muss mindestens eines der nachfolgend aufgelisteten Module gewählt werden. Falls nicht anders vermerkt, werden alle Module benotet. Modul ECTS Typ Le Na KW Ep KW Rp PHY 452 Elementary Particle Theory 8 /, PHY 551 Quantenfeldtheorie I 10 /, Wahlmodule Die für das Total von 90 ECTS Credits fehlenden Kreditpunkte müssen in Wahlmodulen erarbeitet werden, welche in Absprache mit dem Masterkoordinator und dem Betreuer/der Betreuerin der Masterarbeit bestimmt werden. In Spezialvorlesungen werden jedes Jahr wechselnde Gebiete der aktuellen Forschung behandelt. Es können hier auch ECTS Credits aus Blockkursen für die Graduiertenausbildung angerechnet werden. Seite 21 von 133

22 3.5 Astrophysik und Kosmologie Diese Spezialisierungsrichtung bietet eine vertiefte Ausbildung in Astrophysik und Kosmologie Pflichtmodule Falls nicht anders vermerkt, werden alle Module benotet. Modul ECTS Typ Le Na KW Ep KW Rp PHY 511 General Relativity 10 /, 5 N.A. 2 AST 512 Theoretical Astrophysics 10 /, 4 N.A. 2 AST 513 Theoretical Cosmology 10 /, 24 N.A. 2 AST 547 Forschungsseminar 2 SE SV AST 548 Masterarbeit 50 MA SV, individuell -- 1 Diese Module werden mit bestanden / nicht bestanden bewertet. 2 Nach Ankündigung gemäss Physik-Homepage Wahlmodule Die für das Total von 90 ECTS Credits fehlenden Kreditpunkte müssen in Wahlmodulen erarbeitet werden. Zum Beispiel werden empfohlen: ESC 411 Computational Science I, Quantum Field Theorie I (PHY 551) oder spezialisierte Astrophysik-Wahlmodule, die jedes Jahr stattfinden (z.b. Stellar Structure and Evolution). 3.6 Biologische und Medizinische Physik Dieser Masterschwerpunkt bietet eine vertiefte Ausbildung in Biologischer oder Medizinischer Physik mit Schwerpunkten im Bereich der medizinischen Bildgebung, der Strahlentherapie, der Einzelmolekül Biophysik sowie der Mechanik biologischer Gewebe Pflichtmodule Falls nicht anders vermerkt, werden alle Module benotet. Modul ECTS Typ Le Na KW Ep KW Rp L (ETH) Biomedical Engineering 6 /, 6 -- Forschungsseminar 2 SE SV PHY 598 Masterarbeit 50 MA SV, individuell -- 1 Diese Module werden mit bestanden / nicht bestanden bewertet Wahlpflichtmodule Mindestens 10 ECTS Credits müssen aus der folgenden Liste absolviert werden. Falls nicht anders vermerkt, werden alle Modul benotet. Modul ECTS Typ Le Na KW Ep KW Rp PHY 401 Kondensierte Materie 10 /, 5 25 PHY 361 Physics against cancer 6 /, PHY 471 Physics and Mathematics of Radiotherapy planning 6 /, Wahlmodule Die für das Total von 90 Punkten fehlenden Kreditpunkte müssen in Wahlmodulen erarbeitet werden. Die spezifischen Module werden zusammen mit dem Betreuer / der Betreuerin der Masterarbeit und dem Koordinator des Master-Schwerpunktes bestimmt. 4 Physik als Nebenfach Das Nebenfach Physik kann im Umfang von 30 oder 60 ECTS Credits studiert werden. Zudem gibt es ein konsekutives MSc-Nebenfach für 30 ECTS Credits. Je nach Hauptfach und Seite 22 von 133

23 bereits vorhandenen Vorkenntnissen in Physik und Mathematik, kann die Modulzusammensetzung variieren. 4.1 Qualifikationsziele Nebenfachstudium Physik Für Studierende mit Physik im Nebenfach (30 ECTS und 60 ECTS) gelten die Qualifikationsziele 1) - 2) der im Paragraph 2.1 aufgeführten Qualifikationsziele. Darüber hinaus gehende Qualifikationsziele werden in den entsprechenden Hauptfächern erworben. 4.2 Nebenfachprogramm Physik 30 ECTS Credits für Studierende fremder Fakultäten Pflichtmodule Sem. Modul ECTS Typ Vl.Zeiten Le Na KW Ep KW Rp 1 MAT 182 Analysis für die Naturwissenschaften 6 Di, Mi Divers, PHY 116 Physik I für Nebenfachstudierende 8 Mo Di 8-10 Divers, PHY 126 Physik II für Nebenfachstudierende 8 Mo Di 8-10 Divers, PHY 139 Physik III ohne Praktikum 8 Mo Mi Fr 8-9 Fr 9-11, 2 Vorlesungsfreie Woche im FS 4.3 Nebenfachprogramm Physik 30 ECTS Credits für Studierende der MNF mit einem anderen Hauptfach als Chemie Pflichtmodule Sem. Modul ECTS Typ Vl.Zeiten Le Na KW Ep KW Rp 1 PHY 116 Physik I für Nebenfachstudierende 1 PHY 102 Praktikum für Nebenfachstudierende 2 PHY 126 Physik II für Nebenfachstudierende 8 Mo Di 8-10 Divers 6 Di oder Mi PHY 139 Physik III ohne Praktikum 8 Mo Di 8-10 Divers Mo Mi Fr 8-9 Fr 9-11, 3 36 SA - -,, Vorlesungsfreie Woche im FS 4.4 Nebenfachprogramm Physik 30 ECTS Credits für Studierende mit Hauptfach Chemie Pflichtmodule Sem. Modul ECTS Typ Vl.Zeiten Le Na KW Ep KW Rp 1 PHY 119 Ergänzungen Physik I 3 1 PHY 102 Praktikum für Nebenfachstudierende 2 PHY 129 Ergänzungen Physik II 3 Mo Di 8-10 Divers 6 Di oder Mi Mo Di 8-10 Divers, 3 35 SA - -, Seite 23 von 133

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