Entgeltordnung der Kreisstadt Saarlouis für die Nutzung von Hallen, Sälen und sonstigen Räumen städtischer Gebäude

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Transkript:

B 3.1.1 Entgeltordnung der Kreisstadt Saarlouis für die Nutzung von Hallen, Sälen und sonstigen Räumen städtischer Gebäude Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 13.04.2000 eine neue Entgeltordnung für die Nutzung von Hallen, Sälen und sonstigen Räumen städtischer Gebäude beschlossen. Durch Ratsbeschluss vom 02.05.2001 wurde sie in 2 Abs. 1 c geändert. Somit gilt nachfolgende Entgeltordnung: 1 Geltungsbereich Für die Überlassung und Nutzung von Hallen, Sälen, und sonstigen Räumlichkeiten der Kreisstadt Saarlouis werden Entgelte nach dieser Entgeltordnung erhoben. Sie stellen privatrechtliche Entgelte dar, die aufgrund von Formularverträgen erhoben werden. 2 Befreiung von Entgelten (1) Die Benutzung städtischer Einrichtungen nach 1 ist entgeltfrei für a) die den Stadtverbänden angehörenden Jugendpflege treibenden Vereine und die Jugendpflege treibenden Wassersportvereine. b) Hilfsorganisationen mit Jugendarbeit wie Feuerwehr, DRK, Technisches Hilfswerk, Malteser Hilfsdienst usw. c) Schulen und vorschulische Einrichtungen in Trägerschaft der Stadt, die Stadtverbände, die Stadtkapelle, Seniorengruppen und Behindertensportgruppen. Die Anerkennung als Seniorengruppe ist bei der Seniorenmoderatorin zu beantragen.

2 (2) Soweit kreiseigene Hallen bzw. die städtischen Bäder genutzt werden, werden die anfallenden Nutzungsentgelte für die in Abs. 1 genannten Nutzer von der Stadt ü- bernommen. 3 Tarifstruktur Für die Höhe der Entgelte werden zwei Tarifgruppen festgelegt: Tarif I: *Gewerbliche und gewerbeähnliche Nutzung (z.b. Musik- und Sprechtheater, Tanz- und Varietéveranstaltungen gewerblicher Anbieter, Vertriebsausstellungen, Firmenseminare, Modeschauen, Kurse, Unterricht von Privatschulen usw.) *jegliche sonstige nicht unter Tarif II fallende Nutzung durch Einzelpersonen, Gruppen, Vereine, Körperschaften und ähnliche Zusammenschlüsse, sofern sie nicht unter 2 fällt Tarif II: *Vereine der Stadtverbände *andere kulturelle und sporttreibende Gruppen des Stadtgebietes (Betriebssportgruppen und ähnliches), sofern sie nicht unter 2 fallen *Organisationen der sozialen Hilfe auf Bundes-, Landes- und Kreisebene *Pfarreien und Religionsgemeinschaften des Stadtgebietes *politische und gewerkschaftliche Organisationen, Innungen, Arbeitskammer *sonstige berufsständische Organisationen des Stadtgebietes (Der VERBAND, Ortsinteressenvereine und ähnliche) *Schulen und vorschulische Einrichtungen, bei denen die Stadt nicht Träger ist, Volkshochschulen *Pächter der städtischen Objekte Kulturhalle Roden und Vereinshaus Fraulautern für eigene Veranstaltungen z.b. Hochzeiten, Kommunionen, Jahrgangstreffen usw.

3 4 Benutzungsentgelte Tarif I (Volles Entgelt) Sporthalle Fliesen 80,00 /pro Stunde Hallendrittel 30,00 /pro Stunde Sporthalle Stadtgarten 80,00 /pro Stunde Sporthalle Steinrausch 80,00 /pro Stunde Hallendrittel 30,00 /pro Stunde Fitnessraum 10,00 /pro Stunde Tischtennisraum 10,00 /pro Stunde Krafttrainingsraum 10,00 /pro Stunde Vereinshaus Fraulautern Großer Saal 80,00 /pro Stunde Saalteil 40,00 /pro Stunde Kammermusiksaal 10,00 /pro Stunde Kulturhalle Roden 80,00 /pro Stunde Saalteil 40,00 /pro Stunde Theater am Ring Theatersaal 80,00 /pro Stunde Bühnenhaus 25,00 /pro Stunde Bühne 25,00 /pro Stunde Festsaal 40,00 /pro Stunde Studio 25,00 /pro Stunde Gesellschaftszimmer I 10,00 /pro Stunde Gesellschaftszimmer II 10,00 /pro Stunde Mehrzweckhallen Lisdorf, Picard, Beaumarais, Neuforweiler, Vogelsang je 25,00 /pro Stunde Schulturnhallen je 25,00 /pro Stunde Gymnastikraum Freibad Steinrausch 10,00 /pro Stunde Das Entgelt beträgt bei ganztägiger Inanspruchnahme für die größeren Objekte wie die Fliesensporthalle Sporthalle Am Stadtgarten Steinrauschhalle Vereinshaus Fraulautern

4 Kulturhalle Roden Theatersaal im Theater am Ring max. 500,00 und für die Mehrzweckhallen Festsaal im Theater am Ring Studio im Theater am Ring Bühne nebst Bühnenhaus max. 200,00. Tarif II (ermäßigtes Entgelt): a) für den Theatersaal im Theater am Ring 15,00 /pro Stunde b) für die Großsporthallen In den Fliesen Am Stadtgarten und Steinrausch die Kulturhalle Roden, das Vereinshaus Fraulautern und den Festsaal im Theater am Ring je 9,00 /pro Stunde c) für einen Saalteil in der Kulturhalle Roden und im Vereinshaus Fraulautern sowie das Studio im Theater am Ring je 6,00 /pro Stunde d) für die kleineren Objekte und Teilbereiche sonstiger Hallen je 5,00 /pro Stunde Bei ganztägiger Inanspruchnahme werden pro Tag höchstens 8 Stunden berechnet. 5 Ausnahmeregelung durch die Verwaltung (1) Die Verwaltung ist ermächtigt, in begründeten Einzelfällen auf die Erhebung zu verzichten. Solche Fälle können z. B. Benefizveranstaltungen oder Veranstaltungen sozialer Träger sein.

5 (2) Aus der Einzelfallentscheidung kann kein Rechtsanspruch hergeleitet werden. (3) Bei Missbrauch von unentgeltlicher Nutzung ist das Entgelt nach Tarif I zu zahlen. 6 Kautionen, Nutzungseinschränkungen (1) Mehrzweckhallen und Sporthallen sowie das Theater am Ring werden nicht für private Veranstaltungen wie Geburtstagsfeiern, Hochzeiten, Kommunionen, Jahrgangstreffen, Partys usw. zur Verfügung gestellt. (2) Vorstehendes gilt nicht für die bewirtschafteten Hallen: das Vereinshaus Fraulautern und die Kulturhalle Roden. (3) Das Vereinshaus Fraulautern, das Theater am Ring sowie die städtischen Sporthallen werden nicht für Disco-Veranstaltungen zur Verfügung gestellt. Die verbleibenden Hallen können für Disco-Veranstaltungen nur an Saarlouiser Veranstalter vermietet werden. (4) Bei Veranstaltungen im Sinne von Abs. 3 können von den Veranstaltern Kautionen verlangt werden. Die Kaution beträgt: a) für die Kulturhalle Roden und den Festsaal im Theater am Ring 2.500,00 b) für die Mehrzweckhallen 500,00 (5) Die Verwaltung ist ermächtigt, im begründeten Einzelfall das zu berechnende Nutzungsentgelt im voraus zu erheben.

6 7 Feuerwehr, Beleuchter, Beschaller (1) Die Bestellung einer Feuerwache erfolgt im Einzelfall je nach Art der Veranstaltung durch die Hallenverwaltung nach Anordnung der Unteren Bauaufsichtsbehörde. (2) Die Kosten hierfür sowie die Kosten für erbetenes Beleuchtungs- und Beschallungspersonal tragen auch bei entgeltfreien Veranstaltungen die Veranstalter. 8 Abrechnung Grundsätzlich werden bei der Abrechnung von Nutzungsentgelten nur volle Zeitabschnitte von 30 Minuten in Rechnung gestellt. 9 Inkrafttreten Vorstehende Entgeltordnung gilt ab sofort. Saarlouis, den 14.05.2001 (Hans-Joachim Fontaine) Oberbürgermeister