Studienordnung. für den Studiengang Finanzwirtschaft. mit den Studienrichtungen. Bank. und. Versicherungsmanagement

Ähnliche Dokumente
für den Studiengang Labor- und Verfahrenstechnik Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Riesa

für den Studiengang Soziale Arbeit Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Breitenbrunn

BERUFSAKADEMIE SACHSEN UNIVERSITY OF COOPERATIVE EDUCATION STAATLICHE STUDIENAKADEMIE BREITENBRUNN. Studienordnung. für den Studiengang.

für den Studiengang Technisches Management Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Plauen

Studienordnung. für den Studiengang. Technische Informatik. Bachelor of Engineering. Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Glauchau 4TI-A

Studienordnung. für den Studiengang. Automobilmanagement. Bachelor of Science. Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Glauchau 4AM-A

Studienordnung. für den Studiengang. Agrarmanagement. Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Dresden

S t u d i e n o r d n u n g

Studienordnung. Gesundheits- und Sozialmanagement

Studienordnung für den Studiengang Wirtschaftsinformatik

Studienordnung. BWL-Dienstleistungsmanagement. für den Studiengang. Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Riesa

Studienordnung. für den Studiengang. Wirtschaftsingenieurwesen. Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Bautzen

Medizintechnik. Studienordnung. für den Studiengang. Medizintechnik. Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Bautzen

Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik

Studienordnung. Maschinenbau. für den Studiengang. Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Riesa

Elektrotechnik. Studienordnung. für den Studiengang. Elektrotechnik. Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Bautzen

Studienordnung. für den Studiengang. Informationstechnologie mit den Studienrichtungen Informationstechnik und Medieninformatik

Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Leipzig

Wirtschaftsinformatik

Baubetriebsmanagement

Studienordnung. für den Studiengang. Betriebswirtschaft. Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Dresden

Studienordnung. Pädagogik der Kindheit

Studienordnung. für den Studiengang. Steuern, Prüfungswesen, Consulting. Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Dresden

Studienordnung. für den Studiengang. Industrielle Produktion. Bachelor of Engineering. Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Glauchau

Studienordnung für den Studiengang Wirtschaftsinformatik

Studienordnung. für den Studiengang. Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Bautzen. S t u di enordnung S t u di engang

Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik

Wirtschaftsinformatik

Studienordnung. Bachelorstudiengang Drucktechnik

für den Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Glauchau

Studienordnung. Bachelorstudiengang Fernsehproduktion

für den Studiengang Bank (Bankwirtschaft und Bankmanagement) Bachelor of Arts Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Glauchau

Studienordnung. Bachelorstudiengang Medientechnik

Technische Universität Dresden Fakultät Informatik Version: Studienordnung für den Bachelor-Studiengang Medieninformatik

Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Dresden

Studienordnung. Bachelorstudiengang Bauingenieurwesen

Technische Universität Dresden Fakultät Informatik Version: Studienordnung für den Bachelor-Studiengang Informatik

Studienordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Wirtschaftsmathematik

Studienordnung. der Hochschule für Telekommunikation Leipzig. Fakultät Informations- und Kommunikationstechnik. für den. Bachelorstudiengang

Studienordnung Politikwissenschaft Inhaltsübersicht

Studienordnung für den Bachelorstudiengang Mathematik

Studienordnung für den Master-Studiengang Innenarchitektur der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design. vom

Studienordnung Soziologie Inhaltsübersicht

Studienordnung für den Studiengang SOZIOLOGIE als Ergänzungsfach im Bachelorstudium an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom

Studienordnung für das Lehramtserweiterungsfach Deutsch als Zweitsprache für das Lehramt an Mittelschulen

- - Geltungsbereich Die Studienordnung regelt auf der Grundlage der Ordnung für die Prüfung im

Inhaltsübersicht. Anhang: Exemplarischer Studienplan

Studienordnung. der Hochschule für Telekommunikation Leipzig. Fakultät Informations- und Kommunikationstechnik. für den. dualen Bachelorstudiengang

Studienordnung für das Teilfach Geschichte im Bachelor-Studiengang Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften

Studienordnung (Satzung) für den weiterbildenden Online-Master- Studiengang Betriebswirtschaftslehre am Fachbereich Wirtschaft der Fachhochschule Kiel

- 11/20 - Studienordnung für den Studiengang Chemie zum Master of Science (M.Sc.) Vom 3. Februar 2003

Studienordnung für den Bachelor-Fernstudiengang Wirtschaftsinformatik der Hochschule Wismar. Vom 20. März 2009

Studienordnung AFS Umwelttechnik und Recycling 1

Studienordnung postgradualer Masterstudiengang Sozialmanagement

Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden (FH) Fachbereich Bauingenieurwesen/Architektur. Studienordnung des Studiengangs Bauingenieurwesen

OTTO-VON-GUERICKE-UNIVERSITÄT MAGDEBURG Fakultät für Geistes-, Sozial- und Erziehungswissenschaften. Studienordnung

der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Bautzen

Studienordnung für das Teilfach Germanistik im konsekutiven Master-Studiengang Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften

Neufassung der Studienordnung für das Fach Biologie Master-Studiengang Lehramt an Haupt- und Realschulen (M.Ed.)

Studienordnung für das Teilfach Germanistik im konsekutiven Master-Studiengang der Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften

Technische Universität Dresden Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften

NBI. HS MBWK Schl.-H. Heftnr. 4/2017, S. 82. Tag der Bekanntmachung auf der Homepage der NORDAKADEMIE: 12. September 2017.

Inhaltsübersicht. 1 Geltungsbereich

Studienordnung für den Master-Studiengang Economics, Finance, and Philosophy

Ordnung zur Feststellung der Eignung der Praxisbetriebe

Technische Universität Dresden. Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften. Studienordnung

Studienordnung für den Masterstudiengang Deutsch als Fremdsprache an der Universität Leipzig

Otto-Friedrich-Universität Bamberg

Technische Universität Dresden. Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften. Fachrichtung Physik. Studienordnung

Studienordnung Bachelorstudiengang Medieninformatik mit der gesondert ausgewiesenen Studienrichtung Bibliotheksinformatik

Hochschule für Kirchenmusik der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens. Studienordnung Diplomstudiengang Kirchenmusik (A)

STUDIENFÜHRER BACHELOR OF SCIENCE. Physik. Zentrale Studienberatung

Studienordnung für den Master- Studiengang Digitale Logistik und Management der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design

Studienordnung für den. BA-Studiengang Klassische Philologie/Latinistik. an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg. Vom 1.

Technische Universität Dresden. Philosophische Fakultät

Technische Universität Dresden. Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften

Studienordnung für den Masterstudiengang Soziologie an der Universität Leipzig

Technische Universität Dresden. Philosophische Fakultät

Vom 26. April Artikel 1 Änderung der Studienordnung

Studienführer. Kunstpädagogik. master of arts. Zentrale Studienberatung

Technische Universität Dresden. Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften. Studienordnung

Otto-Friedrich-Universität Bamberg

Grad Modultitel Modulkürzel Modulform

Studienordnung für den Masterstudiengang Wirtschaft und Recht an der Technischen Universität Dresden. Vom

S T U D I E N O R D N U N G

Studienordnung für den Bachelorstudiengang Erziehungswissenschaft an der Universität Augsburg vom 28. August 2006

NBI. HS MBWK Schl.-H. Heftnr. 4/2017, S. 82. Tag der Bekanntmachung auf der Homepage der NORDAKADEMIE: 12. September 2017.

Qualifikationsziele B.Sc. Geographie Hauptfach

Studienordnung für den weiterbildenden Master-Studiengang Gesundheitswissenschaften/Public Health

Chemieingenieurwesen

Transkript:

Studienordnung für den Bank und Versicherungsmanagement Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Dresden vom 01.10.2015

Aufgrund von 9 Abs. 4 des Gesetzes über die Berufsakademie im Freistaat Sachsen (Sächsisches Berufsakademiegesetz SächsBAG) vom 11. Juni 1999, zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Oktober 2012, erlässt die Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Dresden für den Bank und Versicherungsmanagement folgende Studienordnung: Inhalt 1 Geltungsbereich 2 Ziele des Studiums 3 Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen 4 Aufbau, Inhalt, Lehr- und Lernformen des Studiums 5 Studienablauf 6 Studienberatung und betreuung 7 Qualitätssicherung 8 In-Kraft-Treten Anlagen Anlage 1 A Anlage 1 B Anlage 2 A Anlage 2 B Anlage 3 A Anlage 3 B Studienablaufplan Bank Studienablaufplan Versicherungsmanagement Modulhandbuch Bank Modulhandbuch Versicherungsmanagement Übersicht über die Praxisphasen in der Studienrichtung Bank Übersicht über die Praxisphasen in der Studienrichtung Versicherungsmanagement 1

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für beiderlei Geschlecht. 2

1 Geltungsbereich Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Prüfungsordnung des Studienganges Finanzwirtschaft Ziele, Inhalt, Aufbau und Ablauf des Studiums an der Berufsakademie Sachsen, Staatliche Studienakademie Dresden. 2 Ziele des Studiums (1) Ziel des Studiums ist die Ausbildung zur Beschäftigungsfähigkeit durch Aneignung von umfangreichen Kenntnissen und Fertigkeiten sowie geeigneter Methoden und Instrumentarien zur Lösung wirtschaftswissenschaftlicher und finanzwirtschaftlicher Aufgaben. (2) Die Absolventen verfügen über Schlüsselkompetenzen und zeichnen sich durch zivilgesellschaftliches Engagement besonders in Bezug auf Kundenorientierung, Teamfähigkeit und Führungsfähigkeit aus. (3) Durch das dual ausgerichtete Studium besitzen die Absolventen die Fähigkeiten, sich in betriebliche Strukturen zu integrieren und durch Individualität zu überzeugen. (4) Die Absolventen können sich selbständig neues Wissen aneignen, sich auf Veränderungen einstellen und lebenslanges Lernen praktizieren. 3 Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen Die Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen ergeben sich aus 7 und 8 SächsBAG. 4 Aufbau, Inhalt, Lehr- und Lernformen des Studiums (1) Das Studium ist ein modularisiertes Vollzeitstudium, welches im Zusammenwirken der Staatlichen Studienakademie Dresden mit den Praxispartnern durchgeführt wird (duales Studium). Jedes Semester ist in einen wissenschaftlich-theoretischen Studienabschnitt (Theoriephase) an der Staatlichen Studienakademie Dresden und einen praktischen Studienabschnitt (Praxisphase) beim Praxispartner gegliedert. (2) Das Studium umfasst 1. Pflichtmodule, welche die wirtschaftswissenschaftlichen Grundlagen sichern, 2. Pflichtmodule, welche die finanzwirtschaftlichen Vertiefungen für die jeweilige Studienrichtung abbilden, 3. Wahlpflichtmodule, welche die Möglichkeit zur weiteren fachlichen Vertiefung als auch zur interdisziplinären Ausweitung der Studieninhalte bieten, 4. Praxismodule, als integrale Teile von Praxisphasen, in denen Studieninhalte vermittelt, vertieft und angewendet werden, 3

5. Modul Bachelorarbeit, welches zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit und anwendungsorientierter Problemlösung im Rahmen einer vorgegebenen Frist auffordert. (3) Die Inhalte des Studiums ergeben sich aus den Modulbeschreibungen (Anlage 2 A und B) für die einzelnen Module. Die Modulbeschreibungen sind Teil dieser Studienordnung. (4) Die Lehr- und Lernformen des Studienganges bestehen aus 1. Präsenzveranstaltungen, die durchgeführt werden als: a) Vorlesungen, welche der zusammenhängenden Vermittlung von inhaltlichen und methodischen Grund- und / oder Spezialkenntnissen des Moduls dienen, den Weg zur Verbreiterung und Vertiefung der vermittelten Kenntnisse durch weitere Lehrund Lernformen eröffnen und rezipierenden Charakter tragen, b) Seminare, durch welche Einzelfragen des Moduls behandelt werden, wissenschaftliche Arbeitsweisen sowie der wissenschaftliche Diskurs praktiziert werden und von Interaktion von Lehrenden und Studierenden geprägt sind, c) Projektarbeit, in denen komplexe und / oder interdisziplinäre Problemstellungen identifiziert werden, geeignete Lösungsansätze definiert sowie Konzepte zu deren Umsetzung entwickelt werden und in Kleingruppen (Anzahl der Teilnehmer ist in der jeweiligen Modulbeschreibung, Anlage 2 A und B, definiert) weitestgehend selbständig bearbeitet werden, d) Planspiele, in denen komplexe Problemstellungen modellhaft simuliert, auf das Treffen von Entscheidungen vorbereitet und die Auswirkungen aufzeigt werden und in Gruppen (Anzahl der Teilnehmer ist in der jeweiligen Modulbeschreibung, Anlage 2 A und B, definiert) weitestgehend selbständig bearbeitet werden, e) Exkursionen, als thematisch ausgerichtete, unter wissenschaftlicher Leitung durchgeführte Studienfahrten, durch welche die bereits behandelten Stoffgebiete vertieft und veranschaulicht werden, f) Trainings, die auf den Erwerb sozialer und persönlicher Kompetenzen ausgerichtet und von gezielter Interaktion geprägt sind, g) Laborpraktika, welche dem angeleiteten anwendungsorientierten Wissenserwerb unter Nutzung von PC-Technik und entsprechender Software dienen, h) Sprachgruppen-Fachseminare, welche der Aneignung von Fremdsprachenkenntnissen zu ausgewählten Themengebieten dienen und durch Interaktion von Lehrenden und Studierenden geprägt sind, i) Interaktive Sprachtrainings im Sprachlabor, welche der Aneignung von Fremdsprachenkenntnissen in interaktiven Gruppen (Anzahl der Teilnehmer ist in der jeweiligen Modulbeschreibung, Anlage 2, definiert) dienen, 4

sowie Studienordnung für den j) Länderspezifische Fallstudien, welche der Beurteilung kulturbedingter Unterschiede im Wahrnehmen, Denken, Fühlen, Handeln und Urteilen bei sich selbst und bei anderen dienen. 2. Eigenverantwortlichem Lernen der Studierenden, das in folgenden Formen erbracht wird: a) Selbststudium in der Theorie, als Form der selbst organisierten, individuellen oder gemeinschaftlichen Wissensaneignung während der Theoriephase, welches in den unter c) definierten Ausprägungen durchgeführt werden kann. b) Selbststudium in der Praxis, als Form der selbst organisierten, individuellen oder gemeinschaftlichen Wissensaneignung während der Praxisphase, welches vom Lehrpersonal der Staatlichen Studienakademie Dresden angeleitet sowie betreut wird und mit einer Prüfungsleistung abschließt. Es ist in der Modulbeschreibung der betreffenden Module (Anlage 2 A und B) sowie in der Übersicht über die Praxisphasen (Anlage 3 A und B) entsprechend ausgewiesen und kann in den unter c) definierten Ausprägungen durchgeführt werden. c) Ausprägungen des Selbststudiums: ca) Vor- und Nachbereitung der Präsenzveranstaltungen, als Beschäftigung mit den zur Verfügung gestellten Skripten, Lösen von Beispielaufgaben, cb) Literaturstudium, als Durcharbeiten der angegebenen Pflicht- /Ergänzungsliteratur, cc) Verarbeitung von Hintergrundinformationen zur Verknüpfung mit der Praxis, cd) Prüfungsvorbereitung, zur Wiederholung und Vertiefung des Modulinhaltes, ce) Gruppenübungen in Form von Projektbearbeitungen als selbständig organisierte Zusammenkünfte zur gemeinschaftlichen Lösung von Aufgaben und der Erarbeitung von Hintergrundinformationen und zum Verständnis der jeweiligen Modulinhalte, cf) Selbständige Anfertigung von Praxistransferbelegen, Projekt- und Studienarbeiten, cg) ch) Selbständige Vorbereitung von Präsentationen, Anfertigung der Bachelorthesis und Vorbereitung der Verteidigung. (5) Präsenzveranstaltungen können in Fremdsprachen durchgeführt werden; dies wird in der Modulbeschreibung (Anlage 2 A und B) der betreffenden Module entsprechend ausgewiesen. 5

5 Studienablauf (1) Der inhaltliche und zeitliche Studienablauf ist durch die enge Verzahnung der Theorie- und Praxisphasen charakterisiert und kann von den Studierenden im Rahmen der Wahl von Wahlpflichtmodulen organisiert werden. (2) Der Studienablaufplan (Anlage 1 A und B) ist als Bestandteil dieser Studienordnung und im Anhang enthalten. (3) Der Ablauf des Studiums ist so konzipiert, dass es in der Regel im Wintersemester aufgenommen wird. (4) Die Studierenden sind verpflichtet, unter Beachtung der gesetzlichen, tarif- und einzelvertraglichen Regelungen, an den Präsenzveranstaltungen der Module teilzunehmen. (5) Die Studierenden werden während der Praxisphasen vom Lehrpersonal der Staatlichen Studienakademie Dresden sowie einem Mentor des Praxispartners betreut. Die Staatliche Studienakademie Dresden trägt die Verantwortung für die Qualitätssicherung der Praxismodule. 6 Studienberatung und -betreuung (1) Die Staatliche Studienakademie Dresden ist für die fachliche Beratung der Studierenden und deren Betreuung zuständig. (2) Die Inanspruchnahme der studienbegleitenden Beratung und Betreuung wird vor allem in folgenden Fällen empfohlen: 1. bei Studienbeginn, 2. bei Organisation und Planung des Studiums, 3. vor und nach längerer Unterbrechung des Studiums, 4. bei Nichtbestehen einer Modulprüfung, 5. vor Abbruch des Studiums. 7 Qualitätssicherung (1) Die Lehre in den einzelnen Modulen und im Studiengang insgesamt wird einer regelmäßigen Evaluierung unterzogen, an der die Studierenden, das Lehrpersonal und die Praxispartner maßgeblich beteiligt sind. Die Ergebnisse der Evaluierung sind zu dokumentieren und in den zuständigen Gremien der Staatlichen Studienakademie Dresden zu diskutieren. (2) Die Ergebnisse der Evaluierung sind bei der Weiterentwicklung des Studiengangs zu berücksichtigen. 6

8 In-Kraft-Treten Diese Studienordnung tritt am 01.10.2015 in Kraft. Sie findet erstmals Anwendung für die Studierenden des Immatrikulationsjahrgangs 2015. Dresden, 30.09.2015 Prof. Dr. habil. Andreas Hänsel Direktor der Staatlichen Studienakademie Dresden 7