Freiwillige Feuerwehr Fallersleben Dienstanweisung für Führungskräfte Seite 1
Inhalt 1. Vorwort 2. Aufgaben der Gruppenführer 3. Aufgaben der Zugführer 3.1 Aufgaben des stellv. Zugführers 4. Aufgaben des Brandmeisters vom Dienst (BvD) 4.1 Monatsbeginn 4.2 Monatsverlauf 4.3 Monatsende 5. Allgemeines 6. Inkrafttreten Seite 2
1. Vorwort Eine funktionierende Gemeinschaft der Feuerwehr setzt eine ausgebildete und motivierte Mannschaft sowie dementsprechend engagierte Führungskräfte voraus. Das Ziel dieser Dienstanweisung ist die Beschreibung der verschiedenen Aufgaben und Handlungsgrundsätze für Führungskräfte zur Sicherstellung eines geregelten und kameradschaftlichen Einsatz- und Dienstbetriebs. Sie ist als Ergänzung zur Dienstanweisung für aktive Mitglieder zu verstehen. Zur Vereinfachung wird die männliche Form verwendet. Die Führungskräfte im Sinne dieser Dienstanweisung sind alle eingesetzten Gruppen- und Zugführer sowie Ortsbrandmeister und Stellvertreter. Sie sind als Mitglieder des Kommandos aufgefordert, dessen Entscheidungen gegenüber der Mannschaft einheitlich zu vertreten und dafür einzustehen. Die Führungskräfte haben sich stets höflich und angemessen zu verhalten, ihren Qualifikationsstand aktuell zu halten und sich ihrer Vorbildwirkung bewusst zu sein. Im Einsatzfall strahlen sie durch besonnenes Handeln Ruhe aus. Jede Führungskraft kann die aktuelle Fassung auf dem Rechner im Ortsbrandmeisterbüro einsehen. Seite 3
2. Aufgaben der Gruppenführer Übernahme der Fahrzeugführerfunktion im Dienst- und Einsatzgeschehen falls ersteintreffende Führungskraft bei Löschzugalarm: Übernahme der kommissarischen Zugführerfunktion (entsprechende Qualifikation wünschenswert) Einteilung des Personals und ggf. Festlegung der Ausrückereihenfolge Führen des Wachbuches nach Einsätzen und Diensten Ausarbeitung und Durchführung der Ausbildungsdienste Verfassen der Einsatzberichte und Dienstbucheinträge Auffüllen der Datenerfassungsblätter bei Nullbestand Beachtung von Ordnung und Sauberkeit auf dem Gelände der Feuerwehr Klärung bzw. Schlichtung von Missverständnissen und Problemen 3. Aufgaben der Zugführer Zusätzlich zu den Obliegenheiten des Gruppenführers übernimmt der Zugführer folgende Aufgaben: Übernahme der Zugführerfunktion im Dienst- und Einsatzgeschehen Einteilung der Gruppenführer im Einsatzfall Koordinierung der Gruppenführer zur Ausarbeitung und Durchführung der Dienste Ausarbeitung der Führungskräfteweiterbildung Protokollführung bei der Zug- und Gruppenführersitzung Vertretung des Ortsbrandmeisters bzw. Stellvertreters im Verhinderungsfalle Seite 4
3.1 Aufgaben des stellv. Zugführers Vertretung der Zugführer im Verhinderungsfalle Koordination der Aufgaben im Rahmen der BvD - Übergabe (siehe Kap.4) Statusvorstellung offener Einsatzberichte in ZF/GF - Sitzung nur für Januar: neues Wachbuch sowie Ordner für Einsatzberichte und Dienstbuch anlegen nur für Dezember: Abschlusskontrolle Dienst-, Brand- und Hilfeleistungsberichte und anschließende Übergabe an den stellv. Ortsbrandmeister 4. Aufgaben des Brandmeisters vom Dienst (BvD) Der BvD übernimmt organisatorische Aufgaben zur Entlastung von Ortsbrandmeister bzw. dessen Stellvertreter. Jeder Gruppen- bzw. Zugführer übernimmt im monatlichen Wechsel die BvD-Position und wird dabei vom BvD des Folgemonats vertreten. Die Aufgaben (z.b. Vorbereitung Hauptversammlung, Osterfeuer, Schützenumzug) werden im Übergabegespräch festgelegt. Die Einteilung hat keine Auswirkungen auf den Einsatzfall, es gilt die Führungsstruktur. Die Jahreseinteilung erfolgt durch den stellv. Ortsbrandmeister am Ende des Vorjahrs. 4.1 Monatsbeginn Übergabegespräch mit stellv. Zugführer und BvD des Vormonats gemeinsame Festlegung des monatlich wechselnden Codes für den Schlüsselkasten Aktualisierung der Mitgliederliste auf dem Datenerfassungsblatt Seite 5
4.2 Monatsverlauf Aushänge zwei Wochen vor dem Ereignis veröffentlichen und per email verteilen Kontrolle der 2-Wochen-Frist für offene Einsatzberichte anhand der BvD-Liste Verfassen der Berichte bei Einsätzen ohne Anwesenheit einer Führungskraft Führen des Dienstbuchs für die Einsatzreserve Sortierung der Datenerfassungsblätter und FEL-Faxe in die jeweiligen Fächer Anwesenheit bei Diensten und Veranstaltungen: Fahrzeugeinteilung, Vorbereitung der Geburtstagsliste in Absprache mit dem Diensthabenden 4.3 Monatsende Überprüfung der Dokumentation durchgeführter Arbeits- und Ausbildungsdienste sowie Veranstaltungen im Dienstbuch, Eintragung offener Punkte in die BvD-Liste Vervollständigung der Liste offener Einsatzberichte in der BvD-Liste Kontrolle des Wachbuchs auf Vollständigkeit Übergabegespräch mit stellv. Zugführer und BvD des Folgemonats Seite 6
5. Allgemeines Für das Berichtswesen sind Datenerfassungsblatt und Wachbuch verbindlich. Um eine rechtzeitige Abrechnung der Einsatzleistung zu ermöglichen, sind die Einsatzberichte spätestens zwei Wochen nach Ereignis abzuschließen. Der jeweilige Einsatzleiter der Ortsfeuerwehr schreibt den Einsatzbericht. Ausbildungsdienste und andere dienstlichen Veranstaltungen (z.b. Dienstsport, Arbeitseinsätze, Öffentlichkeitsarbeit) müssen aus Versicherungsgründen und zur statistischen Auswertung bis Jahresende im Dienstbuch eingetragen werden. Kam es im Einsatz- oder Dienstgeschehen zu einer Verletzung, ist der Vorfall im Verbandbuch zu dokumentieren. Muss die Verletzung einem Arzt vorgestellt werden, ist gemäß Merkblatt zur Unfallanzeige zu verfahren. Dieses gilt für alle Veranstaltungen der Feuerwehr. Seite 7
6. Inkrafttreten Diese Dienstanweisung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die Bekanntmachung erfolgt per email an die Führungskräfte. Tim-Bastian Freier (Ortsbrandmeister) Lars Hartmann (stellv. Ortsbrandmeister) Seite 8