Freiwillige Feuerwehr Fallersleben

Ähnliche Dokumente
Satzung. Feuerwehrentschädigungssatzung (FwES)

Freiwillige Feuerwehr der. Rechtsgrundlagen - Aufgaben und Organisation

Dienstanweisung für den Stadtbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Schöningen vom in der Fassung der Änderung vom

Feuerwehrentschädigungssatzung der Gemeinde Herpf vom

1 Geltungsbereich. 2 Entschädigung für Einsätze

Bezug: a) RdErl. des MI vom (MBl. LSA S. 166) b) RdErl. des MI vom (unveröffentlicht)

1 Allgemeines. 2 Höhe der Aufwandsentschädigungen

Ihr Zeichen: DA_EFD Ihre Nachricht vom: Bearbeiter: Herr Friedrich

Dienstanweisung für die Stadt- und Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr Barsinghausen (DA-FW) vom STADTBRANDMEISTER 1

1 Geltungsbereich. (1) Das Amt Biesenthal-Barnim ist Träger des örtlichen Brandschutzes (Träger).

Artikel I. Entschädigungen für Ratsmitglieder, Mitglieder der Ortsräte und nicht dem Rat angehörende Ausschussmitglieder.

Vom Anm.: Alle Dienstbezeichnungen sind in der männlichen Form geschrieben und gelten ebenso für die weibliche Form.

Führungsstruktur an der Einsatzstelle

Satzung über Entschädigungen für Ehrenbeamte und sonstige ehrenamtlich tätige Funktionsträger in der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bückeburg

der Stadt Ludwigsburg über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Feuerwehr Ludwigsburg

Samtgemeinde Holtriem. Grundsätze

Standardeinsatzregel (SER) Nr. 6. Unwetterlage

Das Führungssystem. Führungssystem. Führungsvorgang Ablauf der Führung. Lagefeststellung Erkundung/Kontrolle. Planung Beurteilung/Entschluss

Geltungsbereich. c) die Ausbilder in Gemeinden und kreisfreien Städten mit Aufgaben, die mit denen der Kreisausbilder vergleichbar sind,

Geltungsbereich. 2 Aufwandsentschädigung für Funktionsträger

Große Kreisstadt Ehingen (Donau) Alb-Donau-Kreis

Satzung für die Volkshochschule der Stadt Lünen vom

Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Fontanestadt Neuruppin

AMTLICHE MITTEILUNGEN. Datum: Nr.: 343. Feedbackmanagementsatzung der Hochschule RheinMain

Satzung (Jugendordnung) für die Jugendfeuerwehr Hilter am Teutoburger Wald

Geschäftsverteilungsplan im Sinne der Satzung des Sportverein Hilsbach 1927 e.v.

Grundsätze über die Organisation der Jugendfeuerwehr in der Freiwilligen Feuerwehr Eilsen

Satzung über die Struktur der Feuerwehr der Stadt Gütersloh

IT-Sicherheit an der Freien Universität Berlin

ATSV Stockelsdorf von 1894 e.v. Anlage Aufgabenteilung zur Geschäftsordnung

Beschlussdatum und -nummer Gemeinderat: , 30/18. Ausfertigungsdatum:

Satzung der Stadt Dormagen über die Struktur der Feuerwehr vom

Artikel I Entschädigungen für Ratsmitglieder, Mitglieder der Ortsräte und nicht dem Rat angehörende Ausschußmitglieder.

Grundsätze über die Organisation der Jugendfeuerwehr in den Ortsfeuerwehren der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Eschede

Diese Satzung regelt die Entschädigungszahlungen des Stadtrates, der Ortsteilbeiräte, der Feuerwehr und weiterer ehrenamtlich tätiger Bürger.

Feuerwehr- Entschädigungssatzung (FwES) Freiwillige Feuerwehr Laupheim

Satzung Grundsätze über die Organisation der Kinderfeuerwehr

Satzung über Entschädigung und Würdigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Stollberg

Vereinssatzung. Feuerwehrverein Schönwalde e.v.

Arbeitsmaterial. Auswirkungen der Gemeindegebietsreform auf die Leitungsstrukturen der Feuerwehren

Satzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 2 Zweck 3 Aufgaben 4 Mitgliedschaft und Ehrenmitgliedschaft

Entschädigung für Einsätze

R i c h t l i n i e. über die Bildung der Gruppe Organisatorischer Leiter (GOL) im Landkreis Alzey-Worms

1 Organisation. 2 Aufgaben und Ziele

1 Entschädigung von Funktionsträgern der Freiwilligen Feuerwehr

Geltungsbereich. 2 Aufwandsentschädigungen

Satzung zur Entschädigung für ehrenamtlich Tätige der Einheitsgemeinde Stadt Wanzleben Börde (Entschädigungssatzung)

J u g e n d o r d n u n g

Alarm- und Ausrückordnung

Amtliche Mitteilungen I

SER G.A.M.S.-Einsatz LZ Zewen

Bei der Personalauswahl gelten folgende Anforderungen an Leitende Bewährungshelfer und ihre Stellvertreter:

Satzung Geändert durch Satzung vom Geändert durch Satzung vom Geändert durch Satzung vom

Geschäftsordnung Ball-Spiel-Verein Lendringsen 1919.e.V.

- 1 - Stadt Albstadt

GEMEINDE MOLBERGEN. S a t z u n g

Jugendordnung der Jugendfeuerwehr Remshalden

Satzung zur Entschädigung für ehrenamtlich Tätige der Einheitsgemeinde Stadt Wanzleben - Börde

ORTSRECHT der Stadt Neustadt in Sachsen

Protokoll StuRa Sitzung

Aufwandsentschädigungssatzung für ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Fontanestadt Neuruppin

FREIWILLIGE FEUERWEHR JOSSGRUND

(2) Für die Wahrung und Pflege der Kameradschaft wird darüber hinaus entsprechend dieser Satzung ein Verpflegungszuschuss gewährt

Richtlinie für die Kinderfeuerwehr der Gemeinde Edermünde

Standardeinsatzregel (SER) Nr. 4. Brandeinsatz

Jobcenter Ilm-Kreis Agentur für Arbeit Arnstadt / Ilmenau

Terminkalender für die Landtagswahl, Bezirkswahlen und Volksentscheide am 15. September 2013 Stand:

Satzung der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Stepfershausen (Feuerwehrsatzung) vom

FwDV 2/1 Feuerwehr- Dienstvorschrift 2/1. Ausgabe Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren. Rahmenvorschriften

Standardeinsatzregel (SER) Nr. 5. Verkehrsunfall

Vereinbarung über die Bildung des Schlichtungsausschusses nach 17c Abs. 3 KHG

S a t z u n g. der Stadt Eckernförde für die städtischen Kindertagesstätten

I. Wahl und Sitzungen

Geschäftsverteilungsplan Stand:

STADT GÜGLINGEN Tagesordnungspunkt Nr. 9 Vorlage Nr. 87/2017 Gemeinderatssitzung am 23. Mai öffentlich-

Jugendfeuerwehrordnung für die Feuerwehr der Stadt Reutlingen

S a t z u n g 1. Lütter Feuerwehrverein 1924 e.v. 1 Name und Sitz

Geschäftsordnung. Geschäftsordnung des Sukuma arts e.v. (nachfolgend Verein genannt)

S a t z u n g. für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Springstille. 1 Organisation, Bezeichnung. Freiwillige Feuerwehr Springstille.

Satzung des Fördervereins der Freiwilligen Feuerwehr Erkrath e.v.

Satzung für die Kindertageseinrichtung der Gemeinde Jachenau

Organisation, Zuständigkeit

DLRG Ortsgruppe Weyhe e.v. Technische Leitung. Dienstanweisung. 1.0./Stützpunkt/2008

Satzung über die Entschädigung Ehrenamtliche Tätigkeit

DBU - Jugendordnung - Stand Seite 1. Jugendordnung

ZWECKVERBAND ERHOLUNGSGEBIET UNTERBACHER SEE Stand: 1999 Der Verbandsvorsteher. H a u s o r d n u n g

Merkblatt Brandschutz. Anmeldeverfahren in der Kreisausbildung Nr. 06/2015 SG Brand- und Katastrophenschutz

Merkblatt Brandschutz. Anmeldeverfahren in der Kreisausbildung Nr. 06/2011 FD Brand- und Katastrophenschutz

Satzung zur Umrechnung und Glättung von Euro-Beträgen (Euroglättungssatzung)

Verein für Sport und Gemeinschaftspflege von 1968 e.v. Stapelfeld. Geschäftsordnung

Empfehlungen der Personalabteilung des Bischöflichen Stiftungsschulamtes. zur Rufbereitschaft der Schulhausmeister beim Winterdienst

1 Allgemeinde Vorschriften

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom

Feuerwehrsatzung. 1 Organisation, Bezeichnung

Fachaufsicht im Jobcenter Dahme-Spreewald

Entgeltverordnung der Gemeinde Hohenstein für die Benutzung gemeindlicher Einrichtungen

Satzung über die Entschädigung ehrenamtlich tätiger Bürger (Entschädigungssatzung) der Gemeinde Nobitz vom

Transkript:

Freiwillige Feuerwehr Fallersleben Dienstanweisung für Führungskräfte Seite 1

Inhalt 1. Vorwort 2. Aufgaben der Gruppenführer 3. Aufgaben der Zugführer 3.1 Aufgaben des stellv. Zugführers 4. Aufgaben des Brandmeisters vom Dienst (BvD) 4.1 Monatsbeginn 4.2 Monatsverlauf 4.3 Monatsende 5. Allgemeines 6. Inkrafttreten Seite 2

1. Vorwort Eine funktionierende Gemeinschaft der Feuerwehr setzt eine ausgebildete und motivierte Mannschaft sowie dementsprechend engagierte Führungskräfte voraus. Das Ziel dieser Dienstanweisung ist die Beschreibung der verschiedenen Aufgaben und Handlungsgrundsätze für Führungskräfte zur Sicherstellung eines geregelten und kameradschaftlichen Einsatz- und Dienstbetriebs. Sie ist als Ergänzung zur Dienstanweisung für aktive Mitglieder zu verstehen. Zur Vereinfachung wird die männliche Form verwendet. Die Führungskräfte im Sinne dieser Dienstanweisung sind alle eingesetzten Gruppen- und Zugführer sowie Ortsbrandmeister und Stellvertreter. Sie sind als Mitglieder des Kommandos aufgefordert, dessen Entscheidungen gegenüber der Mannschaft einheitlich zu vertreten und dafür einzustehen. Die Führungskräfte haben sich stets höflich und angemessen zu verhalten, ihren Qualifikationsstand aktuell zu halten und sich ihrer Vorbildwirkung bewusst zu sein. Im Einsatzfall strahlen sie durch besonnenes Handeln Ruhe aus. Jede Führungskraft kann die aktuelle Fassung auf dem Rechner im Ortsbrandmeisterbüro einsehen. Seite 3

2. Aufgaben der Gruppenführer Übernahme der Fahrzeugführerfunktion im Dienst- und Einsatzgeschehen falls ersteintreffende Führungskraft bei Löschzugalarm: Übernahme der kommissarischen Zugführerfunktion (entsprechende Qualifikation wünschenswert) Einteilung des Personals und ggf. Festlegung der Ausrückereihenfolge Führen des Wachbuches nach Einsätzen und Diensten Ausarbeitung und Durchführung der Ausbildungsdienste Verfassen der Einsatzberichte und Dienstbucheinträge Auffüllen der Datenerfassungsblätter bei Nullbestand Beachtung von Ordnung und Sauberkeit auf dem Gelände der Feuerwehr Klärung bzw. Schlichtung von Missverständnissen und Problemen 3. Aufgaben der Zugführer Zusätzlich zu den Obliegenheiten des Gruppenführers übernimmt der Zugführer folgende Aufgaben: Übernahme der Zugführerfunktion im Dienst- und Einsatzgeschehen Einteilung der Gruppenführer im Einsatzfall Koordinierung der Gruppenführer zur Ausarbeitung und Durchführung der Dienste Ausarbeitung der Führungskräfteweiterbildung Protokollführung bei der Zug- und Gruppenführersitzung Vertretung des Ortsbrandmeisters bzw. Stellvertreters im Verhinderungsfalle Seite 4

3.1 Aufgaben des stellv. Zugführers Vertretung der Zugführer im Verhinderungsfalle Koordination der Aufgaben im Rahmen der BvD - Übergabe (siehe Kap.4) Statusvorstellung offener Einsatzberichte in ZF/GF - Sitzung nur für Januar: neues Wachbuch sowie Ordner für Einsatzberichte und Dienstbuch anlegen nur für Dezember: Abschlusskontrolle Dienst-, Brand- und Hilfeleistungsberichte und anschließende Übergabe an den stellv. Ortsbrandmeister 4. Aufgaben des Brandmeisters vom Dienst (BvD) Der BvD übernimmt organisatorische Aufgaben zur Entlastung von Ortsbrandmeister bzw. dessen Stellvertreter. Jeder Gruppen- bzw. Zugführer übernimmt im monatlichen Wechsel die BvD-Position und wird dabei vom BvD des Folgemonats vertreten. Die Aufgaben (z.b. Vorbereitung Hauptversammlung, Osterfeuer, Schützenumzug) werden im Übergabegespräch festgelegt. Die Einteilung hat keine Auswirkungen auf den Einsatzfall, es gilt die Führungsstruktur. Die Jahreseinteilung erfolgt durch den stellv. Ortsbrandmeister am Ende des Vorjahrs. 4.1 Monatsbeginn Übergabegespräch mit stellv. Zugführer und BvD des Vormonats gemeinsame Festlegung des monatlich wechselnden Codes für den Schlüsselkasten Aktualisierung der Mitgliederliste auf dem Datenerfassungsblatt Seite 5

4.2 Monatsverlauf Aushänge zwei Wochen vor dem Ereignis veröffentlichen und per email verteilen Kontrolle der 2-Wochen-Frist für offene Einsatzberichte anhand der BvD-Liste Verfassen der Berichte bei Einsätzen ohne Anwesenheit einer Führungskraft Führen des Dienstbuchs für die Einsatzreserve Sortierung der Datenerfassungsblätter und FEL-Faxe in die jeweiligen Fächer Anwesenheit bei Diensten und Veranstaltungen: Fahrzeugeinteilung, Vorbereitung der Geburtstagsliste in Absprache mit dem Diensthabenden 4.3 Monatsende Überprüfung der Dokumentation durchgeführter Arbeits- und Ausbildungsdienste sowie Veranstaltungen im Dienstbuch, Eintragung offener Punkte in die BvD-Liste Vervollständigung der Liste offener Einsatzberichte in der BvD-Liste Kontrolle des Wachbuchs auf Vollständigkeit Übergabegespräch mit stellv. Zugführer und BvD des Folgemonats Seite 6

5. Allgemeines Für das Berichtswesen sind Datenerfassungsblatt und Wachbuch verbindlich. Um eine rechtzeitige Abrechnung der Einsatzleistung zu ermöglichen, sind die Einsatzberichte spätestens zwei Wochen nach Ereignis abzuschließen. Der jeweilige Einsatzleiter der Ortsfeuerwehr schreibt den Einsatzbericht. Ausbildungsdienste und andere dienstlichen Veranstaltungen (z.b. Dienstsport, Arbeitseinsätze, Öffentlichkeitsarbeit) müssen aus Versicherungsgründen und zur statistischen Auswertung bis Jahresende im Dienstbuch eingetragen werden. Kam es im Einsatz- oder Dienstgeschehen zu einer Verletzung, ist der Vorfall im Verbandbuch zu dokumentieren. Muss die Verletzung einem Arzt vorgestellt werden, ist gemäß Merkblatt zur Unfallanzeige zu verfahren. Dieses gilt für alle Veranstaltungen der Feuerwehr. Seite 7

6. Inkrafttreten Diese Dienstanweisung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die Bekanntmachung erfolgt per email an die Führungskräfte. Tim-Bastian Freier (Ortsbrandmeister) Lars Hartmann (stellv. Ortsbrandmeister) Seite 8