Jobcenter Ilm-Kreis Agentur für Arbeit Arnstadt / Ilmenau

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1 Jobcenter Ilm-Kreis Agentur für Arbeit Arnstadt / Ilmenau Nr. 12/ AZ : , , I I , I I I N T E R N Konzept Rechtskreiswechsler SGB III / SGB II gültig vom bis Verteiler: Team 762, 765, 761, 766 EZ, 769 EZ, 114.A, 124.A, 144.A

2 Impressum Jobcenter Ilm-Kreis 765.A Stand:

3 Jobcenter Ilm-Kreis Agentur für Arbeit Arnstadt / Ilmenau AZ : , , I I , I I I N T E R N Inhaltsverzeichnis 0. Rahmenbedingungen / Definition Prozessbeschreibung Agentur für Arbeit Jobcenter Gesamtprozess Rechtskreiswechsler Inkrafttreten...8 Seite 3 von 8

4 DOKUMENTENHISTORIE Version Datum Bearbeiter Beschreibung der Änderung A, 765.A Erstfassung Seite 4 von 8

5 0. Rahmenbedingungen / Definition Rechtskreiswechsel bezeichnet nachfolgend den Übertritt eines Kunden aus dem Rechtskreis SGB III in den Rechtskreis SGB II. In dem Prozess des Rechtskreisübertrittes aus dem SGB III in den Zuständigkeitsbereich des SGB II muss eine durchgehende Aktivierung und Betreuung der Kunden sichergestellt werden. Ziel soll dabei sein, die Vermittlungsaktivitäten auch in der letzten Phase des ALG I-Bezuges zu gewährleisten, um Eintritte in die Hilfebedürftigkeit zu vermeiden. Im Rahmen des Übergabemanagements sind dabei die bestehenden Mindeststandards einzuhalten. Es ist darauf zu achten, dass der Kunde beim nicht abwendbaren Übergang in den Rechtskreis SGB II grundsätzlich eine Kontinuität in seinem Integrationsprozess erfährt. 1. Prozessbeschreibung 1.1. Agentur für Arbeit Der V-DQM-Verantwortliche der Agentur für Arbeit Erfurt stellt den Teamleitern AV SGB III die DORA-Liste ( DORA 050 Erschöpfung der Anspruchsdauer im Auswertungszeitraum ) monatlich jeweils 4 Monate vor Auslaufen des ALG I-Bezuges zur Verfügung. Die betroffenen Kunden sind in der letzten Phase des ALG I Bezuges, entsprechend Kundenkontaktdichtekonzept ca. 3 Monate vor Rechtskreiswechsel, zu einer Einzelberatung (ggf. unter Beteiligung IFK des Jobcenters) einzuladen. Ziel ist die Vermeidung des Eintritts der Hilfebedürftigkeit. Der Vermittler der Agentur hat, im Rahmen des bestehenden Kundenkontaktmanagements, mit seinem Kunden einen Monat vor Auslaufen des Leistungsbezuges ALG I ein persönliches Abschluss-/ Übergabegespräch zu führen. Im Rahmen dieses Übergabegespräches sind mit dem Kunden folgende Inhalte zu besprechen und in VerBIS in der Betreffzeile als Übergabegespräch zu dokumentieren. Dabei ist der Beratungsvermerk aus der Standortbestimmung (SOB) zu generieren und hat folgende Mindestanforderungen: Seite 5 von 8

6 Bearbeitungsschritte Übergabevermerk Situationsanalyse/ Eingliederungsvereinbarung Überprüfung/ Aktualisierung der Standortbestimmung Inhalt / Aktivitäten - Abgleich der in der Eingliederungsvereinbarung vereinbarten Aktivitäten - Anpassung der Eingliederungsvereinbarung an vereinbarte Integrationsstrategie - Erläuterung der erledigten vermittlungsrelevanten Handlungsbedarfe - Erläuterung der abgeschlossenen Handlungsstrategien inkl. Begründung, ob Strategie erfolgreich war bzw. weshalb Strategie nicht erfolgreich war/ storniert wurde - Erläuterung weiterhin vorhandener vermittlungsrelevanter Handlungsbedarfe und damit verbundener möglicher Aktivitäten (ggf. Produktvergaben) -Stand der aktuell laufenden Handlungsstrategien und der vereinbarten weiteren Aktivitäten - Benennung der durchgeführten Aktivitäten im Zusammenhang mit Rechtskreiswechsel (z.b. Teilnahme an gemeinsam eingekaufter Maßnahme) - Hinweis auf Alg II- Antragstellung 1.2. Jobcenter Bei der persönlichen Antragstellung ALG II des Rechtskreiswechslers, sind folgende Schritte zu beachten: Bearbeitungsschritte Eingangszone/ Integrationsfachkraft Antragstellung ALG II vor Auslaufen ALG I Inhalt / Aktivitäten -Prüfung Aktualität des BewA bei persönlicher Vorsprache durch FA Eingangszone (EZ) und Erfassen aller BG-Mitglieder -Erfassung des Datums der Antragstellung ist in den Kundendaten einzutragen -BewA bleibt bis zum Rechtskreiswechsel auf AA -IFK wird als Zweitbetreuer durch FA EZ eingetragen -FA EZ setzt sich eine Aufgabe in VerBIS zum Tag des Rechtskreiswechsels, zur BewA-Umstellung auf das Jobcenter und Zuordnung der IFK als Hauptbetreuer -FA EZ händigt Termine zur Antragsabgabe sowie Erstgespräch bei IFK unter Beachtung der Mindeststandards aus. Nach dem Rechtskreisübertritt erfolgt im Rahmen der operativen Mindeststandards ein Erstgespräch SGB II bei der zuständigen Integrationsfachkraft (IFK). Die im SGB III geplanten Integrationsbemühungen sind nahtlos Seite 6 von 8

7 fortzusetzen und das Profiling ist grundsätzlich zu übernehmen. Ergeben sich unter Betrachtung der gesamten Bedarfsgemeinschaft neue Erkenntnisse oder Änderungen, sind diese im Bewerberprofil zu erläutern und zu dokumentieren. Beim Beratungsgespräch sind folgende Bearbeitungsschritte zu beachten und der daraus resultierende Beratungsvermerk ist aus der Standortbestimmung (SOB) zu generieren. Bearbeitungsschritte Erstgespräch SGB II Vorbereitung: Durchführung: Nachbereitung: Inhalt / Aktivitäten - Einladung innerhalb der gültigen Mindeststandards - Durchsicht des Kundenprofils, der zuletzt vereinbarten Aktivitäten und des Übergabevermerks - ggfs. Kontaktaufnahme mit bisher zuständigem Arbeitsvermittler - Profiling und Handlungsstrategien prüfen und ggf. anpassen - Information/ Belehrung zu Aufgaben und Zielen sowie Zumutbarkeitsregelungen im SGB II - Vereinbarung/ Weiterführung der Integrationsstrategie und Bereitstellung der erforderlichen arbeitspolitischen Instrumente - Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung - Dokumentation in der Kundenhistorie VerBIS mit dem Betreff: Erstgespräch SGB II - ggfs. Nachbearbeitung der VerBIS Daten - IFK setzt sich Aufgabe in VerBIS zur Erinnerung monatlichen Kontaktdichte entspr. Integrationsprognose Seite 7 von 8

8 2. Gesamtprozess Rechtskreiswechsler 3. Inkrafttreten Diese Geschäftsanweisung tritt mit Wirkung vom in Kraft. Irena Michel Geschäftsführerin Jobcenter Ilm-Kreis Agentur für Arbeit Erfurt GO Seite 8 von 8

Schnittstellenkonzept

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