Jobcenter Ilm-Kreis Agentur für Arbeit Arnstadt / Ilmenau
|
|
- Gertrud Vogel
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Jobcenter Ilm-Kreis Agentur für Arbeit Arnstadt / Ilmenau Nr. 12/ AZ : , , I I , I I I N T E R N Konzept Rechtskreiswechsler SGB III / SGB II gültig vom bis Verteiler: Team 762, 765, 761, 766 EZ, 769 EZ, 114.A, 124.A, 144.A
2 Impressum Jobcenter Ilm-Kreis 765.A Stand:
3 Jobcenter Ilm-Kreis Agentur für Arbeit Arnstadt / Ilmenau AZ : , , I I , I I I N T E R N Inhaltsverzeichnis 0. Rahmenbedingungen / Definition Prozessbeschreibung Agentur für Arbeit Jobcenter Gesamtprozess Rechtskreiswechsler Inkrafttreten...8 Seite 3 von 8
4 DOKUMENTENHISTORIE Version Datum Bearbeiter Beschreibung der Änderung A, 765.A Erstfassung Seite 4 von 8
5 0. Rahmenbedingungen / Definition Rechtskreiswechsel bezeichnet nachfolgend den Übertritt eines Kunden aus dem Rechtskreis SGB III in den Rechtskreis SGB II. In dem Prozess des Rechtskreisübertrittes aus dem SGB III in den Zuständigkeitsbereich des SGB II muss eine durchgehende Aktivierung und Betreuung der Kunden sichergestellt werden. Ziel soll dabei sein, die Vermittlungsaktivitäten auch in der letzten Phase des ALG I-Bezuges zu gewährleisten, um Eintritte in die Hilfebedürftigkeit zu vermeiden. Im Rahmen des Übergabemanagements sind dabei die bestehenden Mindeststandards einzuhalten. Es ist darauf zu achten, dass der Kunde beim nicht abwendbaren Übergang in den Rechtskreis SGB II grundsätzlich eine Kontinuität in seinem Integrationsprozess erfährt. 1. Prozessbeschreibung 1.1. Agentur für Arbeit Der V-DQM-Verantwortliche der Agentur für Arbeit Erfurt stellt den Teamleitern AV SGB III die DORA-Liste ( DORA 050 Erschöpfung der Anspruchsdauer im Auswertungszeitraum ) monatlich jeweils 4 Monate vor Auslaufen des ALG I-Bezuges zur Verfügung. Die betroffenen Kunden sind in der letzten Phase des ALG I Bezuges, entsprechend Kundenkontaktdichtekonzept ca. 3 Monate vor Rechtskreiswechsel, zu einer Einzelberatung (ggf. unter Beteiligung IFK des Jobcenters) einzuladen. Ziel ist die Vermeidung des Eintritts der Hilfebedürftigkeit. Der Vermittler der Agentur hat, im Rahmen des bestehenden Kundenkontaktmanagements, mit seinem Kunden einen Monat vor Auslaufen des Leistungsbezuges ALG I ein persönliches Abschluss-/ Übergabegespräch zu führen. Im Rahmen dieses Übergabegespräches sind mit dem Kunden folgende Inhalte zu besprechen und in VerBIS in der Betreffzeile als Übergabegespräch zu dokumentieren. Dabei ist der Beratungsvermerk aus der Standortbestimmung (SOB) zu generieren und hat folgende Mindestanforderungen: Seite 5 von 8
6 Bearbeitungsschritte Übergabevermerk Situationsanalyse/ Eingliederungsvereinbarung Überprüfung/ Aktualisierung der Standortbestimmung Inhalt / Aktivitäten - Abgleich der in der Eingliederungsvereinbarung vereinbarten Aktivitäten - Anpassung der Eingliederungsvereinbarung an vereinbarte Integrationsstrategie - Erläuterung der erledigten vermittlungsrelevanten Handlungsbedarfe - Erläuterung der abgeschlossenen Handlungsstrategien inkl. Begründung, ob Strategie erfolgreich war bzw. weshalb Strategie nicht erfolgreich war/ storniert wurde - Erläuterung weiterhin vorhandener vermittlungsrelevanter Handlungsbedarfe und damit verbundener möglicher Aktivitäten (ggf. Produktvergaben) -Stand der aktuell laufenden Handlungsstrategien und der vereinbarten weiteren Aktivitäten - Benennung der durchgeführten Aktivitäten im Zusammenhang mit Rechtskreiswechsel (z.b. Teilnahme an gemeinsam eingekaufter Maßnahme) - Hinweis auf Alg II- Antragstellung 1.2. Jobcenter Bei der persönlichen Antragstellung ALG II des Rechtskreiswechslers, sind folgende Schritte zu beachten: Bearbeitungsschritte Eingangszone/ Integrationsfachkraft Antragstellung ALG II vor Auslaufen ALG I Inhalt / Aktivitäten -Prüfung Aktualität des BewA bei persönlicher Vorsprache durch FA Eingangszone (EZ) und Erfassen aller BG-Mitglieder -Erfassung des Datums der Antragstellung ist in den Kundendaten einzutragen -BewA bleibt bis zum Rechtskreiswechsel auf AA -IFK wird als Zweitbetreuer durch FA EZ eingetragen -FA EZ setzt sich eine Aufgabe in VerBIS zum Tag des Rechtskreiswechsels, zur BewA-Umstellung auf das Jobcenter und Zuordnung der IFK als Hauptbetreuer -FA EZ händigt Termine zur Antragsabgabe sowie Erstgespräch bei IFK unter Beachtung der Mindeststandards aus. Nach dem Rechtskreisübertritt erfolgt im Rahmen der operativen Mindeststandards ein Erstgespräch SGB II bei der zuständigen Integrationsfachkraft (IFK). Die im SGB III geplanten Integrationsbemühungen sind nahtlos Seite 6 von 8
7 fortzusetzen und das Profiling ist grundsätzlich zu übernehmen. Ergeben sich unter Betrachtung der gesamten Bedarfsgemeinschaft neue Erkenntnisse oder Änderungen, sind diese im Bewerberprofil zu erläutern und zu dokumentieren. Beim Beratungsgespräch sind folgende Bearbeitungsschritte zu beachten und der daraus resultierende Beratungsvermerk ist aus der Standortbestimmung (SOB) zu generieren. Bearbeitungsschritte Erstgespräch SGB II Vorbereitung: Durchführung: Nachbereitung: Inhalt / Aktivitäten - Einladung innerhalb der gültigen Mindeststandards - Durchsicht des Kundenprofils, der zuletzt vereinbarten Aktivitäten und des Übergabevermerks - ggfs. Kontaktaufnahme mit bisher zuständigem Arbeitsvermittler - Profiling und Handlungsstrategien prüfen und ggf. anpassen - Information/ Belehrung zu Aufgaben und Zielen sowie Zumutbarkeitsregelungen im SGB II - Vereinbarung/ Weiterführung der Integrationsstrategie und Bereitstellung der erforderlichen arbeitspolitischen Instrumente - Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung - Dokumentation in der Kundenhistorie VerBIS mit dem Betreff: Erstgespräch SGB II - ggfs. Nachbearbeitung der VerBIS Daten - IFK setzt sich Aufgabe in VerBIS zur Erinnerung monatlichen Kontaktdichte entspr. Integrationsprognose Seite 7 von 8
8 2. Gesamtprozess Rechtskreiswechsler 3. Inkrafttreten Diese Geschäftsanweisung tritt mit Wirkung vom in Kraft. Irena Michel Geschäftsführerin Jobcenter Ilm-Kreis Agentur für Arbeit Erfurt GO Seite 8 von 8
Schnittstellenkonzept
Schnittstellenkonzept Übergabemanagement SGB III / SGB II vom 20. Oktober 2011 (in der Fassung der 2. Änderung vom 02.02.2015) Geschäftszeichen: BL6 5400.1/5403 / BL74 4337/1203.8 Gültig ab: 31. Oktober
MehrAbsolventenmanagement. Konzeption
Absolventenmanagement Konzeption Inhaltsverzeichnis: 1. Ziele 2. Aufgaben 2.1. Vor der Maßnahme 2.2. Während der Maßnahme 2.3. Nach der Maßnahme 3. Fachaufsicht 4. Inkrafttreten Seite 1 von 5 1. Ziele
MehrGeschäftsanweisung Neukundenprozess im Jobcenter im Landkreis Nienburg 03/2014
Geschäftsanweisung Neukundenprozess im Jobcenter im Landkreis Nienburg 03/2014 Die Geschäftsanweisung Neukundenprozess regelt die Abläufe für Neukunden im Sinne der Mindeststandards innerhalb des Jobcenter
MehrVerfahren bei der Inanspruchnahme vorrangiger Leistungen nach 12a SGB II Verweis auf den vorrangigen Bezug von Altersrente
Jobcenter Ilm-Kreis Nr. 09/2017 2 9.03. 2 0 1 7 A Z : I I - 1 1 0 6. 5 I N T E R N Geschäftsanweisung Verfahren bei der Inanspruchnahme vorrangiger Leistungen nach 12a SGB II Verweis auf den vorrangigen
MehrJobcenter Ilm-Kreis. Geschäftsanweisung. Nr. 07/2014. Übernahme Miet- und Energieschulden
Jobcenter Ilm-Kreis Nr. 07/2014 A Z : I I - 1 3 0 4, 1 3 0 5. 1 G Ü L T I G V O N : 2 8. 1 0. 2 0 16 G Ü L T I G B I S : 3 1. 1 2. 2 0 17 I N T E R N Geschäftsanweisung Übernahme Miet- und Energieschulden
MehrAktivierung und Beratung
Kontaktdichtekonzept 31. 01. 2 0 1 7 Aktivierung und Beratung Weisung zur Kontaktdichte Rahmenbedingungen Kontaktdichte Fachaufsicht 1 2 Inhaltsverzeichnis 1. Präambel / Einleitung... 4 2. Ausgangslage
MehrI. Ausgangssituation II. Auftrag und Absicht der übergeordneten Führungsebene III. Eigene Entscheidung und Absicht...
Geschäftszeichen: II/1203.8.5, 1101, 1402, 5024 Geschäftsanweisung Nr. 23 / 2012 Gültigkeit ab: 18.09.2012 Gültigkeit bis: unbefristet Verteiler: letzte Aktualisierung: GF, BL, TL Geschäftsanweisung Neukundencenter
MehrGeschäftsanweisung 07/ 2014
Geschäftsanweisung 07/ 2014 Absolventenmanagement Stand: 07.07.2014 aktualisiert am: 09.03.2016 Inhaltsverzeichnis 1. Vorbemerkungen 2. Ausgangslage / Grundlagen 3. Umsetzung 4. Verantwortlichkeiten 5.
MehrGeschäftsführerverfügung Nr. 11/2010
6 - II 1203.8.4 ARGE Dresden Geschäftsführerverfügung Nr. 11/2010 Stand: 10.02.2010 Kundenkontaktdichte nach Profillagen 1. Ausgangssituation Das bisherige Kundenkontaktdichtekonzept musste auf Grund der
MehrKonzept Aktivierung, Beratung und Chancen zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit im Jobcenter Cottbus
Konzept Aktivierung, Beratung und Chancen zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit im Jobcenter Cottbus Stand: 11.04.2016 Inhaltsverzeichnis 1. Ausgangssituation 2. Steuerungsziel 3. Umsetzung 3.1 Zielgruppe
MehrKonzept Neukundensteuerung incl. Notfallregelung. Flüchtlinge
Konzept Neukundensteuerung incl. Notfallregelung Asylbewerber und Flüchtlinge Stand: 17.11.2015 aktualisiert am: 10.05.2016 Soweit in diesem Konzept geschlechtsspezifische Personenbezeichnungen verwendet
MehrJobcenter Ilm-Kreis. Geschäftsanweisung. Nr. 09/2016
Jobcenter Ilm-Kreis Nr. 09/2016 21. 10. 2 0 16 A Z : I I - 1 2 0 3. 3 I N T E R N Geschäftsanweisung Eingliederungszuschuss (EGZ) Ermessenslenkende Weisungen für die Gewährung von Eingliederungszuschüssen
MehrArbeitshilfe zur Umsetzung des Absolventenmanagements bei FbW und MAT im Jobcenter Landeshauptstadt Potsdam
Arbeitsanweisung Jobcenter Landeshauptstadt Potsdam - 31.03.2015 Arbeitshilfe zur Umsetzung des s bei FbW und MAT im Jobcenter Landeshauptstadt Potsdam Ersteller: André Wagner Dienststelle: Jobcenter Landeshauptstadt
MehrARGE Märkischer Kreis
ARGE Märkischer Kreis 15a Sofortangebot Verfahrensweise ARGE Märkischer Kreis Gesetzestext Erwerbsfähigen Personen die innerhalb der letzten zwei Jahre kein ALG I oder II bezogen haben sollen bei der Antragstellung
MehrInfo-Brief Nr Eingliederungszuschuss (EGZ) 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 SGB II. i.v.m. 88 ff SGB III
Info-Brief Nr. 002 Eingliederungszuschuss (EGZ) 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 SGB II i.v.m. 88 ff SGB III AZ - II 5005 470 Stand: Juli 2015 Allgemein: Die im Eingliederungstitel (EGT) zugeteilten Mittel sind effektiv
MehrKonzept zur betreuungsstufenbezogenen Kontaktdichte in der Arbeitsgemeinschaft Landkreis Regensburg
Konzept zur betreuungsstufenbezogenen Kontaktdichte in der Arbeitsgemeinschaft Landkreis Regensburg Die verstärkte Ausrichtung des Beratungs-, Betreuungs- und Vermittlungsprozesses auf Wirkung und Wirtschaftlichkeit
MehrHEGA 12/ Phasen-Modell der Integrationsarbeit; hier: Anpassung der zentralen Leitkonzepte und Arbeitshilfen
Weisung 201609009 vom 20.09.2016 - Beratung, Vermittlung und Arbeitslosengeld für Bezieher von Arbeitslosengeld mit aufstockendem SGB II- Leistungsbezug (Arbeitslosengeld-Aufstocker) Laufende Nummer: 201609009
MehrDas 4-Phasen-Modell der Integrationsarbeit als logischer Problemlöseprozess
Das 4-Phasen-Modell der Integrationsarbeit als logischer Problemlöseprozess Abgebildet in der folgenden Grafik: Ablauf Erstgespräch - Profiling durchführen - Ziel festlegen - Strategie bzw. Strategiebündel
MehrJobcenter Ilm-Kreis. Geschäftsanweisung. Nr. 04/2016
Jobcenter Ilm-Kreis Nr. 04/2016 21. 1 0. 2 0 1 6 A Z : I I - 1210 I N T E R N Geschäftsanweisung Förderung aus dem Vermittlungsbudget (VB) gemäß 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. 44 SGB III hier: Ermessenslenkende
MehrArbeitshilfe Bundesfreiwilligendienst, Jugendfreiwilligendienste und Ehrenamt
701.c August 2014 Arbeitshilfe Bundesfreiwilligendienst, Jugendfreiwilligendienste und Ehrenamt Inhalt Seite I. Bundesfreiwilligendienst 1. Allgemeine Informationen und Rahmenbedingungen 2 2. Integrationsprozesse
MehrAnlage 2 GF-Vfg. 16/AA-RBr. 15 aus Verbundbrief vom i. d. F. vom Seite 1
Anlage 2 GF-Vfg. 16/AA-RBr. 15 aus 2007-1.Verbundbrief vom 01.03.2007 i. d. F. vom 12.06.2008 Seite 1 Verfahrensregelung über die laufende Betreuung von Kunden der ARGE Dresden während des Rehabilitationsverfahrens
MehrGeschäftsanweisung nur für den Dienstgebrauch bestimmt
AZ: II-1203.30 Verteiler Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Geschäftsanweisung nur für den Dienstgebrauch bestimmt Nr. 3 / 2013 vom 20.03.2013, letztmalig aktualisiert am 17.01.2017 FbW-Absolventenmanagement
MehrInterne Revision. Bericht gemäß 49 SGB II. Eingliederungsstrategie Horizontale Revision. Revision SGB II
Revision SGB II Bericht gemäß 49 SGB II Eingliederungsstrategie Horizontale Revision Inhaltsverzeichnis 1. Revisionsauftrag 1 2. Zusammenfassung 1 3. Revisionsergebnisse 2 3.1 Umgang mit Rechtskreiswechselnden
MehrGeschäftsanweisung Nr. 2/2017 Beratungs- und Integrationsteams (BIT) vom
Verteiler: Geschäftsführung Geschäftsstellenleitungen leitungen Integration, Leistungsgewährung, Eingangszone Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den s Integration, Leistungsgewährung und Eingangszone
MehrGeschäftsanweisung 01/2012 Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement. Stand:
Geschäftsanweisung 01/2012 Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement Stand: 02.07.2015 Inhaltsverzeichnis 1. Vorwort 2. Analyse und Rahmenbedingungen 3. Zielgruppe 3.1 Definition 3.2 Zugangskriterien (Fallzugang)
MehrAktivierungs- und Vermittlungsgutschein für zugelassene Maßnahmen bei einem Träger (AVGS-MAT) - Gutscheinverfahren
Fachbereich 6 Jobcenter MAIA Geschäftsanweisung Nr. 61-5 Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein für zugelassene Maßnahmen bei einem Träger (AVGS-MAT) - Gutscheinverfahren 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. 45
MehrKundenkontaktdichtekonzept (KKK)
Agentur für Arbeit Hamburg Kundenkontaktdichtekonzept (KKK) Inhalt Vorwort 1. Mindeststandards integrationsbezogener Kundenkontakte 1.1. Grundsätze Seite 4 1.2. Fokussierung auf chancenreiche Profillagen
MehrRolle und Handlungsmöglichkeiten der Jobcenter beim Übergang Schule Beruf Jobcenter Dortmund
Rolle und Handlungsmöglichkeiten der Jobcenter beim Übergang Schule Beruf Jobcenter Dortmund Fachtagung SGB II 23.04.2015 2 1. Rahmenbedingungen Ausbildungsmarkt, Bewerber, 2. Organisation der Bewerberbetreuung
MehrEinstiegsgeld (ESG) Ermessenslenkende Weisungen. 16 b SGB II. Leistungen zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung
Ermessenslenkende Weisungen Einstiegsgeld (ESG) Leistungen zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung - nach Minijob - Alleinerziehende - Langzeitarbeitslose i.s.d. 18 (1) SGB III
MehrRechtsfolgenbelehrung bei Übertragung der Ausbildungsvermittlung
Grundlagen der Erteilung einer Rechtsfolgenbelehrung SGB II für Beratungs- und Vermittlungsfachkräfte (U25/BB, Akad. Berufe, Reha/SB sowie AG-S) Stand: März 2013 Rechtsfolgenbelehrung bei Übertragung der
MehrHEGA 12/ Phasen-Modell der Integrationsarbeit; hier: Anpassung der zentralen Leitkonzepte und Arbeitshilfen
Weisung 201609009 vom 20.09.2016 - Beratung, Vermittlung und Arbeitslosengeld für Bezieher von Arbeitslosengeld mit aufstockendem SGB II-Leistungsbezug (Arbeitslosengeld-Aufstocker) Laufende Nummer: 201609009
MehrGültigkeit der Ermessenslenkenden Weisung
Ermessenslenkende Weisung 01/2016 Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen nach 16c Absatz 1 SGB II Inhalt Gültigkeit der Ermessenslenkenden Weisung... 1 Einleitung... 1 Voraussetzungen für die Förderung...
MehrHerzlich Willkommen. Anspruchsklärung und rechtssichere Prüfung vorrangiger Leistungen 12a SGB II
Herzlich Willkommen Workshop Zugangssteuerung Organisation und Gestaltung Am 29.10.2012 in der G.I.B. in Bottrop Programm 09:30 Uhr Begrüßungskaffee 10:00 Uhr Begrüßung durch die RD NRW Einführung durch
MehrKonzept zur Vermeidung und Reduzierung von Langzeitleistungsbezug im Jobcenter Cottbus
Konzept zur Vermeidung und Reduzierung von Langzeitleistungsbezug im Jobcenter Cottbus Stand: 08.05.2017 1 Inhaltsverzeichnis 1. Ausgangssituation 2. Steuerungsziel 3. Umsetzung 3.1 Fokusgruppen 3.2 Ausrichtung
MehrBeschäftigungsorientiertes Fallmanagement (bfm) im Jobcenter Dresden
GFV-Verfügung Nr. 27/2015 vom 24.11.2015 Geschäftszeichen/Aktenzeichen: GZ 4,5 (Projektgruppe bfm) / AZ II 1201.2 Weisung Arbeitshinweis Gültigkeit ab: Gültigkeit bis: Sofort bis auf Widerruf Beschäftigungsorientiertes
MehrVereinbarung zur gegenseitigen Unterrichtungspflicht der Träger der Grundsicherung gem. 18a SGB II und der Agentur für Arbeit gem.
Vereinbarung zur gegenseitigen Unterrichtungspflicht der Träger der Grundsicherung gem. 18a SGB II und der Agentur für Arbeit gem. 9a SGB III Die Leistungsträger sind nach 9a SGB III bzw. 18a SGB II zur
MehrHEGA 08/ Aufnahme und Weiterleitung von erlaubnisrelevanten Beschwerden gegen Zeitarbeitsunternehmen (ZAU)
HEGA 08/10-07 - Aufnahme und Weiterleitung von erlaubnisrelevanten Beschwerden gegen Zeitarbeitsunternehmen (ZAU) Geschäftszeichen: SP III 32 7161.5 / 7162 / 6801.4 / 6901.4 / 7003 / 5400.1 / 5404.24 /
MehrGeschäftsanweisung 10/2016. Neukundenprozess. Vom
Verteiler: Geschäftsführung Geschäftsstellenleitungen Teamleitungen Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenter Bremen AZ: II-1001 / II-1203.8.5 / II- 5020 Geschäftsanweisung 10/2016 Neukundenprozess
MehrKonzept IMA - Team (Integration von Marktkunden und Absolventenmanagement)
In Trägerschaft der Agentur für Arbeit Potsdam und der Landeshauptstadt Potsdam Konzept IMA - Team (Integration von Marktkunden und Absolventenmanagement) gültig für den Zuständigkeitsbereich des Jobcenters
MehrInfo-Brief Nr Kinderbetreuungskosten. 16 Abs. 1 SGB II. i.v.m. 45, 83 SGB III
Info-Brief Nr. 003 Kinderbetreuungskosten 16 Abs. 1 SGB II i.v.m. 45, 83 SGB III AZ - II 5005 470 Stand: April 2015 Allgemein: Die im Eingliederungstitel (EGT) zugeteilten Mittel sind effektiv und effizient
MehrDienstleistungsprozesse am Arbeitsmarkt
Dienstleistungsprozesse am Arbeitsmarkt Interviewleitfaden Geschäftsführung 01 + Vom Interviewer einzutragen (Aus Kontaktprotokoll übertragen!) Standort-ID: 02 Ort 03 Datum.. 04 + Interviewpartner um Erlaubnis
MehrArbeitshilfe Eigenbemühungen
Berlin, den 11.04.2012 Arbeitshilfe Eigenbemühungen Arbeit zu finden, verlangt Eigenbemühungen Was sind Eigenbemühungen? Eigenbemühungen sind alle Aktivitäten, die ein erwerbsfähiger Hilfebedürftiger unternimmt,
MehrFörderung der Aufnahme sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungen durch Einstiegsgeld
Geschäftszeichen: II- 1222 Geschäftsanweisung Nr. 5 / 2013 Einstiegsgeld Gültigkeit ab: 17.05.2013 Gültigkeit bis: 31.03.2017 Verteiler: BL, TL M&I, FM, AV Stand: 13.05.2013 Förderung der Aufnahme sozialversicherungspflichtiger
MehrAktionsprogramm zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit des Jobcenters Berlin Pankow. Fortschreibung 2017
Aktionsprogramm zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit des Jobcenters Berlin Pankow Fortschreibung 2017 Aussagen zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt: Arbeits- und Ausbildungsmarkt auch in 2017 stabil
MehrZielvereinbarung 2017
Zielvereinbarung 2017 Zielvereinbarung 2017 zwischen der Agentur für Arbeit Bonn vertreten durch die Vorsitzende der Geschäftsführung der Bundesstadt Bonn vertreten durch die Beigeordnete und dem Jobcenter
MehrIAB Forschungsbericht
IAB Forschungsbericht 1/2014 Aktuelle Ergebnisse aus der Projektarbeit des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung Implementationsstudie zur Berliner Joboffensive Endbericht zum 31. Juli 2013 vorgelegt
MehrJobcenter Ilm-Kreis. Geschäftsanweisung. Nr. 05/2017
Jobcenter Ilm-Kreis Nr. 05/2017 0 1. 0 1. 2 0 1 7 A Z : I I - 2060 I N T E R N Geschäftsanweisung Leitgedanke Gemeinsam auf dem Weg jedem Jugendlichen ein Angebot Mittelfristkonzept 2017 2019 im Rahmen
MehrAktivierung, Beratung und Chancen zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit im Jobcenter Berlin Neukölln
Aktivierung, Beratung und Chancen zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit im Jobcenter Berlin Neukölln Ein Projekt des Jobcenters Berlin Neukölln in Zusammenarbeit mit dem Bezirksamt Neukölln Absicht
MehrKonzept zur Umsetzung des Projektes Arbeit für Brandenburg
In Trägerschaft der Agentur für Arbeit Potsdam und der Landeshauptstadt Potsdam Konzept zur Umsetzung des Projektes Arbeit für Brandenburg gültig für den Zuständigkeitsbereich des Jobcenter Landeshauptstadt
MehrEinstiegsgeld (ESG) Ermessenslenkende Weisungen. 16 b SGB II. Leistungen zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung
Ermessenslenkende Weisungen Einstiegsgeld (ESG) Leistungen zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung pauschalierte Bemessung für Zielgruppen ehemalige Minijobber Alleinerziehende
MehrFachliche Weisungen. Arbeitslosengeld. Drittes Buch Sozialgesetzbuch SGB III. Anhang 3. 9a SGB III
Gültig ab: 20.12.2016 Gültigkeit bis: fortlaufend Fachliche Weisungen Arbeitslosengeld Drittes Buch Sozialgesetzbuch SGB III Anhang 3 9a SGB III Anhang 3 Seite 2 (12/2016) 9a Aktualisierung, Stand 12/2016
MehrGeschäftsanweisung M&I - Grundsätze der Aktenführung 05/2017
Verteiler: Geschäftsführung Geschäftsstellenleitungen Teamleitungen Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Teams Integration des Jobcenter Bremen AZ: II-5001 Geschäftsanweisung M&I - Grundsätze der
MehrBeeinflusst häusliche Gewalt die Vermittelbarkeit von Frauen auf dem Arbeitsmarkt?
Beeinflusst häusliche Gewalt die Vermittelbarkeit von Frauen auf dem Arbeitsmarkt? 1 Gliederung 1. Einleitung 2. Grundlagen SGB II Wer kann Leistungen nach dem SGB II beziehen? Wann wird die Bedarfsgemeinschaft
MehrOrganisation des Jobcenter
Agentur f.arbeit Organisation des Jobcenter Referatsleitung Zentrale Jobcenter Leitung der SBH A Amt für Soziale Sicherung + Grund- Sicherung / Beteiligungssteuerung des Jobcenter JA LBS AWuM 13 SBH und
Mehr3. Fachveranstaltung Arbeitsmarktintegration von Asylbewerbern und Flüchtlingen am 03. /04. Dezember 2015 in Leipzig
3. Fachveranstaltung Arbeitsmarktintegration von Asylbewerbern und Flüchtlingen am 03. /04. Dezember 2015 in Leipzig Modellprojekt: Frühzeitige Kompetenzerfassung von Asylbewerbern Referentin: Frau Angelika
MehrHandbuch Neukundenprozess SGB II
Weiterentwicklung SGB II MÄRZ 2010 INTERN Handbuch Neukundenprozess SGB II Beschreibung der Prozessphasen und Darstellung von Praxisbeispielen Impressum: Zentrale der Bundesagentur für Arbeit Anschrift:
MehrWeisung vom Auswirkungen durch die Einführung der Internetperson auf eservices unter arbeitsagentur.de
Weisung 201611017 vom 21.11.2016 Auswirkungen durch die Einführung der Internetperson auf eservices unter arbeitsagentur.de Laufende Nummer: 201611017 Geschäftszeichen: ITP 4 1442.24 / 1443 / 1460 / 5351
MehrVermittlungsbudget Geschäftsanweisung
Vermittlungsbudget Geschäftsanweisung gültig ab 01.08.2012 1. Präambel 2. Rechtsgrundlagen 3. Umfang der Förderung 4. Dokumentation 5. Bagatellgrenze 6. Zuständigkeiten Anlagen Anlage 1 Anlage 2 Änderungshistorie
MehrEinstiegsgeld (ESG) Ermessenslenkende Weisungen. 16 b SGB II. Leistungen zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung
Ermessenslenkende Weisungen Einstiegsgeld (ESG) Leistungen zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung pauschalierte Bemessung für Zielgruppen individuelle Bemessung außerhalb der Zielgruppen
MehrDatenqualitätsmanagement. Strategiekonzept. Jobcenter der Landeshauptstadt Potsdam
Datenqualitätsmanagement Strategiekonzept Jobcenter der Landeshauptstadt Potsdam Stand: 28.02.2012 Inhaltsverzeichnis 1. Aufgaben und Ziele des Datenqualitätsmanagements... 3 2. DQM Arbeitsübersicht...
Mehr1.2 Erfassung von Antragsdaten in ALLEGRO im Zusammenhang mit den operativen Mindeststandards
Weisung 201707008 vom 20.07.2017 - ALLEGRO: Erfassung von Kindergeldberechtigten, operative Mindeststandards, eakte, aktualisierte Arbeitshilfe und Korrektur zur SV-Überzahlung Laufende Nummer: 201707008
MehrGeschäftsanweisung M&I Nr. 1 / 16 vom
Geschäftsanweisung M&I Nr. 1 / 16 vom 23.8. 16 GZ : 410/II - 1104 Prüfung der Feststellung der Unzumutbarkeit der Arbeitsaufnahme ( 10 SGB II ) Bezug: 1. BRH Prüfung zur Feststellung der Unzumutbarkeit
MehrDienstliche Weisungen des
Geschäftsanweisung ZB VIII / 2011 vom 01.03.2011 Eingangszone für das Aktenzeichen: II 5020 gültig ab: sofort / gültig bis: auf weiter es Weisungscharakter: Nur für den Dienstgebrauch: Gilt für: Jobcenter
MehrGeschäftsanweisung 10/2016. Neukundenprozess. Vom / Änderung vom
Verteiler: Geschäftsführung Geschäftsstellenleitungen Teamleitungen Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenter Bremen AZ: II-1001 / II-1203.8.5 / II- 5020 Geschäftsanweisung 10/2016 Neukundenprozess
MehrGeschäftspolitische Regelung zur Förderung gem. 16b SGB II Einstiegsgeld (ESG) bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung
Stand 12.05.2015 Geschäftspolitische Regelung zur Förderung gem. 16b SGB II Einstiegsgeld (ESG) bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung Diese geschäftspolitische Regelung zur Förderung
MehrArbeitshilfe zur Besetzung von AGH MAE
Geschäftszeichen: 410 II-1223.1 Arbeitshilfe zur Besetzung von AGH MAE freigegeben durch: BL 410 am: 23.04.13 gültig ab: Veröffentlichung gültig bis: 31.12.2016 Stand / Version: 10.02.2016 (V.002) IFG:
MehrGeschäftsanweisung 04/2005 vom
Geschäftsanweisung 04/2005 vom 01.08.2005 Geschäftszeichen 7 GF98 II-7000 gültig: bis auf weiteres JobCenter Pankow Verbindliche Regelungen zu den Verfahrensabläufen bei der Bearbeitung von Widersprüchen
MehrInfoabend für ehrenamtliche Flüchtlingsbetreuer im Altkreis Wesermünde
Infoabend für ehrenamtliche Flüchtlingsbetreuer im Altkreis Wesermünde Zuständigkeiten (generelle Zuordnung) Asylberechtigte u. anerkannte Flüchtlinge (Aufenthaltserlaubnis) Jobcenter Cuxhaven, Standort
MehrNetzwerke A(ktivierung) B(eratung) C(hancen)
Geschäftsführerverfügung Nr. 07/2016 vom 29.02.2016 Geschäftszeichen/Aktenzeichen: 5-540 / II-1203.29.1 Weisung Arbeitshinweis Gültigkeit ab: Gültigkeit bis: Sofort bis auf Widerruf Netzwerke A(ktivierung)
MehrIntegration Point. 4. Forum Flüchtlinge
Integration Point 4. Forum Flüchtlinge 12.05.2016 Der Integration Point Dortmund (IP) hat als 3. IP in NRW (nach Düsseldorf und Herford) am 19.10.2015 als gesonderte Anlaufstelle für Flüchtlinge im Gebäude
MehrV. Reissner. Screening auf psychische Störungen bei Arbeitslosen ALG-II-Empfängern unter 25 Jahren
HERZLICH WILLKOMMEN V. Reissner Screening auf psychische Störungen bei Arbeitslosen ALG-II-Empfängern unter 25 Jahren Ein Kooperationsprojekt des JobCenters Essen & Abteilung für Psychiatrie und Psychotherapie
MehrProjektbeschreibung Team Hauptberuflich S(elbständige)
Projektbeschreibung Team Hauptberuflich S(elbständige) September 2011 Projektkoordinator und Fachaufsicht für den L-Bereich: Wolfgang Blohm Fachaufsicht für den Bereich M&I: Thorsten Nagel Personelle Zusammensetzung
MehrVorstellung des Jobcenters Mainz
Vorstellung des Jobcenters Mainz Agenda 1.Aufbau des Jobcenters 2. Gesetzlicher Auftrag 3. Interne Gestaltung der Aufgabenerledigung 4.Zahlen, Daten, Fakten 5. Blick in die Jugendberufsagentur 2 Aufbau
MehrSozialdatenschutz im Umgang mit dem Fachsystem VerBIS II b.a.w. 50 Abs.4 SGB II i.v.m. 4f BDSG
1 Verfahrensverzeichnis Jobcenter StädteRegion Aachen - Stand 01.04.2017 Inhalt hauptsächl. betroffene Rechtsgrund-lagen Aktenzeichen gültig seit gültig bis SGB II Richtlinie - Bedarf für Unterkunft und
MehrReferentin: Katharina Conrad. Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen
Referentin: Katharina Conrad Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen Rechtliche Regelungen - Zuständigkeit Asylbewerber/innen und geduldete Personen: ab dem 4. Monat Vermittlung und Eingliederungsleistungen
MehrInterne Revision. Bericht gemäß 49 SGB II. Bundesprogramm Bürgerarbeit Überregionale Revision. Revision SGB II
Revision SGB II Bericht gemäß 49 SGB II Bundesprogramm Bürgerarbeit Überregionale Revision Inhaltsverzeichnis 1. Revisionsauftrag 1 2. Zusammenfassung 1 3. Revisionsergebnisse 2 3.1 Teilnehmerzuweisung
MehrLeitfaden berufliche Rehabilitation
Leitfaden berufliche Rehabilitation gemeinsame Einrichtung Jobcenter Cottbus Stand: 12.09.2014 Grundsatz Behinderte Menschen in Sinne des 19 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGBIII) sind Menschen, deren
MehrSicherung Fachkräftepotenzial
Arbeitshilfe Sicherung Fachkräftepotenzial Erstausbildung für junge Erwachsene von 25 bis unter 35 Jahren Stand: 23.04.2014 Impressum Sandy Hauck Bereichsleiterin 72 Markt und Integration Jobcenter Cottbus
MehrGründungszuschuss (GZ) nach 93 SGB III. Geschäftsanweisungen. (Stand: 1. Mai 2013) Inhaltsverzeichnis
Gründungszuschuss (GZ) nach 93 SGB III Geschäftsanweisungen (Stand: 1. Mai 2013) Rechtsanwendung Inhaltsverzeichnis Gesetzliche Bezeichnung Seite Grundlage 93 Gründungszuschuss 2 93.01 Vermittlung/Beratung
Mehr16d SGB II Ermessenslenkende Weisungen - Arbeitsgelegenheiten -
Vorbemerkungen Gemäß 16d Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) sollen Jobcenter für erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die keine Arbeit finden können, Arbeitsgelegenheiten (AGH) schaffen. Die vorrangige
MehrArbeitshilfe Sanktionen/Meldeversäumnisse Stand August Prozessabläufe/Schnittstellenbeschreibung Markt und Integration/Materielle Leistung
Arbeitshilfe Sanktionen/Meldeversäumnisse Stand August 2011 Prozessabläufe/Schnittstellenbeschreibung Markt und Integration/Materielle Leistung Übersicht Rechtliche Grundlagen 31 SGB II 31a SGB II 31b
MehrInterne Revision. Bericht gemäß 49 SGB II. Vermittlung. Horizontale Revision. Revision SGB II
Revision SGB II Bericht gemäß 49 SGB II Vermittlung Horizontale Revision Inhaltsverzeichnis 1. Revisionsauftrag... 1 2. Zusammenfassung... 1 3. Revisionsergebnisse... 2 3.1 Zentrale Vorgaben nach dem 4-Phasen-Modell
MehrGrundsicherung für Arbeitssuchende in der Stadt Jena
Grundsicherung für Arbeitssuchende in der Stadt Jena Bericht des Jobcenters jenarbeit Berichtsstand Dezember 21 Grundsicherung für Arbeitssuchende in der Stadt Jena, Dezember 21 Impressum: jenarbeit Jobcenter
MehrImpulsreferat. Seite
Impulsreferat 743 LZB 2012 Botschaft: kontinuierlicher Rückgang LZB 2012 LZB 2012 1.000 Zielerreichung MW (abs.) 750 500 250 0 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez -250-347 -386-392 -500-433
MehrGrundmodul. SGB II Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Modul 1. Autoren:
SGB II Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts Modul 1 Grundmodul Autoren: Fritz Marburger, BZ St. Ingbert Karl-Werner Illhardt, BZ Daun Lothar Rieder, BZ Aalen Volker Hahn, BZ Timmendorfer Strand
MehrVom BDSG zur DSGVO Ein Praxisbeitrag. 27. Oktober 2017 Dr Christoph Ritzer, Partner Norton Rose Fulbright LLP
Vom BDSG zur DSGVO Ein Praxisbeitrag 27. Oktober 2017 Dr Christoph Ritzer, Partner Norton Rose Fulbright LLP Agenda vom BDSG zur DSGVO Vorüberlegungen Phasen eines typischen DSGVO-Projekts Herausforderungen
MehrMarkt und Integration. Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Ermessenslenkende Weisungen. 16b SGB II Einstiegsgeld
Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Ermessenslenkende Weisungen 16b SGB II Einstiegsgeld Jobcenter LK Harburg Stand: November 2015 Gesetzestext 16b SGB II Einstiegsgeld (1) Zur Überwindung von Hilfebedürftigkeit
MehrFörderinstrumente In der ARGE Möglichkeiten Grenzen
Förderinstrumente In der ARGE Möglichkeiten Grenzen Begriffserklärung SGB II = ARGE (Job Center team.arbeit.hamburg) SGB III = Agentur für Arbeit Grundsätze SGB II / SGB III Fördern und Fordern ( 1-6c)
MehrKooperationsvereinbarung für das Projekt. Berliner Allee. zwischen. der Kreisstadt Unna. und dem Jobcenter Kreis Unna
Kooperationsvereinbarung für das Projekt Berliner Allee zwischen der Kreisstadt Unna und dem Jobcenter Kreis Unna Präambel Ausgangspunkt des Projektes Berliner Allee ist die Hypothese, Transferleistungen
MehrFallmanagement im JC Köln Fallmanagement (FM) im Jobcenter Köln Disability Management (DiMa) Beschäftigungsorientiertes FM (bfm)
Fallmanagement im JC Köln FM Fallmanagement (FM) im Jobcenter Köln Schuldner- Beratung Disability Management (DiMa) Beschäftigungsorientiertes FM (bfm) Lohnhallengespräch 11.04.2013 G.I.B. 1 geschäftspolitische
MehrRegionalkonferenzen des Hessischen Ministeriums der Justiz für Integration und Europa
Regionalkonferenzen des Hessischen Ministeriums der Justiz für Integration und Europa Stefan Reß, Programmbereich SGB II - 240 Ansprechpartner-System der hessischen Jobcenter(gE) für Haftentlassene Die
MehrSchriftliche Kleine Anfrage
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/151 21. Wahlperiode 07.04.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP) vom 30.03.15 und Antwort des Senats Betr.:
MehrZielvereinbarung 2016
Zielvereinbarung 2016 Zielvereinbarung 2016 zwischen dem Vorsitzenden der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Berlin Süd dem kommunalen Vertreter des Bezirksamtes Neukölln und dem Geschäftsführer des
MehrStadt Recklinghausen Bürgermeister
Jobcenter Kreis Recklinghausen, Stadt Recklinghausen - Görresstraße 15-45657 Recklinghausen Herrn/Frau Görresstraße 15 45657 Recklinghausen Ansprechpartner: Herr/Frau Telefon: Telefax: Kd-Nr.: Az.: BG:
MehrGEMEINDE SÜDLOHN Vorlagen- Nr.: 124/2013 Der Bürgermeister Amt: 32 Az.: ; Datum: S i t z u n g s v o r l a g e
GEMEINDE SÜDLOHN Vorlagen- Nr.: 124/2013 Der Bürgermeister Amt: 32 Az.: 023.322; 420.75 Datum: 18.10.2013 S i t z u n g s v o r l a g e für die Sitzung am: TOP: Status: Schul- und Sozialausschuss 13.11.2013
MehrSanktionen. Die folgenden Festlegungen regeln im Jobcenter Dresden die Verfahren und Verantwortlichkeiten
Titel: Geschäftsführerverfügung 38/2012 Sanktionen Geschäftszeichen/Aktenzeichen: 4, 623, SGG II - II 1313 Weisung Arbeitshinweis Gültigkeit ab: sofort Empfehlung Gültigkeit bis: bis auf Widerruf Information
MehrMerkblatt für Asylberechtigte
Merkblatt für Asylberechtigte Inhalt Merkblatt für Asylberechtigte 1 1. Was bedeutet Grundsicherung für Arbeitsuchende? 2 1.1 Was ist eine Bedarfsgemeinschaft? 2 1.2 Was bedeutet zumutbare Beschäftigung?
MehrAnhang 4 Seite 1 (04/2012) 428 SGB III. Änderungen
Anhang 4 Seite 1 (04/2012) 428 SGB III Aktualisierung, Stand 04/2012 Wesentliche Änderungen Änderungen Die Weisungen zum Arbeitslosengeld werden im Hinblick auf das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen
MehrWorkshop. neuer ESF-Förderansatz Bedarfsgemeinschaftscoaching. 5. Oktober 2017
Workshop neuer ESF-Förderansatz Bedarfsgemeinschaftscoaching Folie 1 INHALTE 1. Ausgangslage 2. Zielgruppe 3. Zuweisung 4. Projektziele 5. Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit 6. Maßnahmen 7. Fördervoraussetzungen
MehrANSTOSS! Soziale Nachhaltigkeit in Neustrelitz PARTNERSCHAFT FÜR DEMOKRATIE Gesprächsabend am Aufgaben und Angebote des Jobcenters
ANSTOSS! Soziale Nachhaltigkeit in Neustrelitz PARTNERSCHAFT FÜR DEMOKRATIE Gesprächsabend am 04.05.2017 - Aufgaben und Angebote des Jobcenters Referenten: Guido Dörband / Ulrike Sohm Agenda 1. Gesetzlicher
Mehr