Geschäftsführerverfügung Nr. 11/2010
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- Arwed Bachmeier
- vor 6 Jahren
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1 6 - II ARGE Dresden Geschäftsführerverfügung Nr. 11/2010 Stand: Kundenkontaktdichte nach Profillagen 1. Ausgangssituation Das bisherige Kundenkontaktdichtekonzept musste auf Grund der Einführung des 4_Phasenmodells angepasst werden. Ziel ist die Regelung der Kundenkontaktdichte, welche maßgeblichen Einfluss auf die Aktivierung der Kunden nimmt und damit den Integrationsprozess positiv beeinflussen soll. Darüber hinaus dienen die Regelungen der Sicherstellung der geschäftspolitischen Ziele der Arge DD, insbesondere der Einhaltung der MDS. Als Kontakte gelten alle qualifizierten Kontakte mit beratendem (nicht Auskunft) und vermittlerischem Inhalt, die in VerBIS mittels Beratungsvermerk dokumentiert worden sind. Dabei sind die Kontakte plausibel und auch für den Kunden verständlich zu formulieren. Es können nur Tatsachen, die für Integration(fortschritte) notwendig, substantiiert und beweisbar sind, eingetragen werden. Kontakte sind auch telefonische oder -Kontakte und Notfälle, sofern ein qualifizierter Kundenkontakt zustande kommt. Qualifizierte Kontakte sind ein wirksames und effizientes Mittel, um positive Effekte bei weiteren Integrations- und Betreuungsschritten mit dem Kunden zu erzielen. Ziel ist die Erzielung von Integrationen/Integrationsfortschritten zur Verringerung bzw. Beendigung von Hilfebedürftigkeit ( 1 SGB II). Bei der im Folgenden beschriebenen Kontaktdichte handelt es sich um grundsätzliche Anforderungen. Je nach der konkreten Situation des Kunden können auch häufigere Beratungen erforderlich sein. Durch eine kontinuierliche Überprüfung und ggf. Anpassung der Profillage werden die individuellen Integrationsfort- oder Integrationsrückschritte eines Kunden sichtbar und der jeweilige Betreuungs- und Unterstützungsbedarf der aktuellen Lage angepasst. Anlässe für eine Überprüfung und ggf. Anpassung der Profillagen sind u. a. vordefinierter zeitlicher Rhythmus im Rahmen der Kontaktdichte, Abschluss einer arbeitsmarktlichen Maßnahme (einschließlich ESF), Veränderungen im persönlichen Umfeld des Kunden. 2. Einhaltung Kundenkontaktdichte Die Festlegungen zur Kontaktdichte sind eingehalten, wenn die unter Punkt 2.1 und Punkt 2.2 festgesetzten Fristen nicht überschritten sind. Ausgehend davon, dass die einzelnen Profillagen unter anderem die vorhandenen individuellen Voraussetzungen des Bewerbers für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bzw. die bestehenden Hemmnisse/Einschränkungen, die der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit unter den allgemeinen Bedingungen und Anforderungen des ersten Arbeitsmarktes entgegenstehen, widerspiegeln bzw. zum Ausdruck bringen, werden für die einzelnen 1
2 Profillagen nachfolgende Maximalzeiträume der Kontaktdichte, d. h. Folgekontakt nach dem Erstgespräch, festgelegt. 2.1 Regelungen ü 25 einschließlich Reha ü 25 Profillage Marktprofil: - Arbeitslose aller 2 Monate - Arbeitssuchende Bewerber in Beschäftigung aller 6 Monate Profillage Aktivierungsprofil : - Arbeitslose Bewerber aller 3 Monate - Arbeitssuchende Bewerber in Beschäftigung (z. B Teilzeitbeschäftigte) entsprechend Festlegung EV mindestens aller 6 Monate Entscheidungshilfe PL) unmittelbar nach Beendigung der MN Profillage Förderprofil: - Arbeitslose Bewerber aller 3 Monate - Arbeitssuchende Bewerber in Maßnahmen zur Aktivierung/Motivation (s. h. Entscheidungshilfe PL) unmittelbar nach Beendigung der MN, - Arbeitssuchende Bewerber in Qualifikationsmaßnahmen (FbW) bis 6 Monate unmittelbar nach MN-Ende, größer 6 Monate 2 Monate vor MN-Ende (Absolventenmanagement) - Arbeitsuchende in Beschäftigung entsprechend EinV mind. alle 6 Monate Profillage Entwicklungsprofil: - Arbeitslose Bewerber aller 6 Monate - Arbeitssuchende Bewerber (Teilnahme an Maßnahme 2. AM aller 6 Monate) Entscheidungshilfe PL) unmittelbar nach Beendigung der MN, Arbeitssuchende Bewerber in Qualifikationsmaßnahmen (FbW) bis 6 Monate unmittelbar nach MN- Ende, größer 6 Monate 2 Monate vor MN-Ende (Absolventenmanagement) - Arbeitssuchende Bewerber in Beschäftigung entsprechend EV mindestens aller 6 Monate Profillage Stabilisierungsprofil: - Arbeitslose Bewerber aller 6 Monate - Arbeitssuchende Bewerber (Teilnahme an Maßnahme 2. AM aller 6 Monate) 2
3 Entscheidungshilfe PL) unmittelbar nach Beendigung der MN, Arbeitssuchende Bewerber in Qualifikationsmaßnahmen (FbW) bis 6 Monate unmittelbar nach MN- Ende, größer 6 Monate 2 Monate vor MN- Ende (Absolventenmanagement) Profillage Unterstützungsprofil: - Arbeitslose Bewerber entsprechend der Handlungsstrategie alle 4,5 Monate im Einzelfall mindestens aller 6 Monate (Vermeidung LZA) Entscheidungshilfe PL) unmittelbar nach Beendigung der MN, Arbeitssuchende Bewerber in Qualifikations-maßnahmen (FbW)/AGH MAE bis 6 Monate unmittelbar nach MN- Ende, größer 6 Monate 2 Monate vor MN-Ende (Absolventenmanagement) Profillage I Profillage I Integriert, aber weiter hilfebedürftig - Bewerber, die unter Ausschöpfung ihrer individuellen Möglichkeiten erwerbstätig sind - Bewerber, die in Vollzeit auf dem 1. Arbeitsmarkt sozialversicherungspflichtig beschäftigt bzw. selbständig tätig sind Die Vorraussetzungen zur Profillagen sind zu überwachen und bei Bedarf sind die Kunden entsprechend einzuladen. Die Betreuung dieser Kunden richtet sich auf die weitere Verringerung bzw. Beendigung der Hilfebedürftigkeit. Bei selbstständigen Kunden kann dies auch durch Aufnahme einer weiteren Nebenbeschäftigung oder Beschäftigung in Vollzeit auf dem 1. Arbeitsmarkt erfolgen und ist abhängig von der Tragfähigkeit des Gewerbes. Der terminierte Kundenkontakt der Vermittler ist auf den zu klärenden Sachverhaltes bzw. das Anliegen des Kunden abzustimmen. Ziel sollte eine Vorsprache der selbstständigen Kunden mind. aller 5 Monate sein. Dies ist jedoch stark von der Anzahl der zu betreuenden Kunden pro Vermittler abhängig. Kunden mit mangelnder Tragfähigkeit der Selbstständigkeit sind dabei häufiger einzuladen, als Kunden mit einem hohen Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit, die z. B. aufgrund weiterer BG-Mitglieder im Leistungsbezug stehen. Profillage Z Die Vorraussetzungen zur Profillage sind zu überwachen und bei Bedarf sind die Kunden einzuladen. In der Regel ohne weitere Begründung sind mit Z zu kennzeichnen: - Antragsteller auf Erwerbsminderungsrente 3
4 - Personen mit zulässiger Übergangsorientierung in den Ruhestand ( 65 Abs. 4 SGB II i. V. m. 428 SGB III/ 252 Abs. 8 SGB VI) - Personen mit fester Einstellungszusage innerhalb der nächsten 8 Wochen (Richtwert) Kontaktdichte: aller 6 Monate oder bei Veränderungen früher Profillagen und Kunden nach 10 SGB II Fallgruppen nach 10 SGB II, in denen die Erzielung von Integrationsfortschritten möglich ist: - (Allein-) Erziehende mit Kind unter drei Jahren spätestens 2 Monate vor Vollendung des dritten Lebensjahres Es ist davon auszugehen, dass bei diesen Kunden Integrationsfortschritte insbesondere durch eine rechtzeitige Aktivierung und das Ausführen von Eigenbemühungen vor Ablauf des Nichtaktivierungszeitraumes mit dem Ziel des nahtlosen Übergangs in eine Beschäftigung/Ausbildung grundsätzlich möglich ist. Die Überwachung erfolgt mittels WV durch pap. - Pflegende Hilfebedürftige i. S. d. 10 Abs. 1 Nr. 4 SGB II einzelfallbezogene Kontaktdichte, jedoch mindestens alle 12 Monate Ein regelmäßiger Kontakt dient zur Abklärung der stets aktuellen Situation. Insbesondere, wenn erkennbar, dass die Pflege anderweitig sichergestellt werden kann, ist eine kürzere Kontaktdichte zu gewährleisten. Die Überwachung erfolgt mittels WV durch pap. 2.2 Regelungen u 25 einschließlich Reha u25 Unter Beachtung und zur Umsetzung des gesetzlichen Auftrages gemäß 3 Abs. 2 SGB II sowie den Leistungszielen U25 gelten für die Zielgruppe der Jugendlichen in der ARGE Dresden folgende Festlegungen zur Kontaktdichte: Marktprofil: - Arbeitssuchende Bewerber in Beschäftigung entsprechend Festlegung EV mindestens aller 6 Monate Aktivierungsprofil: - Arbeitssuchende Bewerber in Beschäftigung entsprechend Festlegung EV mindestens aller 6 Monate 4
5 Förderprofil: ARGE Dresden - Arbeitssuchende Bewerber in Beschäftigung entsprechend Festlegung EV mindestens aller 6 Monate - Arbeitssuchende Bewerber bei Teilnahme an Maßnahmen aller 3 Monate bzw. unmittelbar im Anschluss an die Maßnahme, wenn die Laufzeit kürzer ist Entwicklungsprofil: - Arbeitssuchende Bewerber in Beschäftigung entsprechend EV mindestens aller 6 Monate - Arbeitssuchende Bewerber bei Teilnahme an Maßnahmen aller 3 Monate bzw. unmittelbar im Anschluss an die Maßnahme, wenn die Laufzeit kürzer ist Stabilisierungsprofil: - Arbeitssuchende Bewerber bei Teilnahme an Maßnahmen aller 3 Monate bzw. unmittelbar im Anschluss an die Maßnahme, wenn die Laufzeit kürzer ist - Arbeitssuchende Bewerber in Beschäftigung entsprechend EV mindestens aller 6 Monate Unterstützungsprofil: - Arbeitssuchende bei Teilnahme an Maßnahmen des 2. AM aller 3 Monate Profillage I - integriert aber weiter hilfebedürftig - analog Ü25 Betreuungsstufe Z - analog Ü Sonstiges Terminvergabe: Erstgespräche (MDS) werden durch die Eingangszonen mit einer Gesprächsdauer von 60 Minuten geplant und in ATV gebucht. Folgegespräche, welche durch die AV/FM vergeben werden, sind hinsichtlich der Dauer des Gespräches entsprechend dem Bedarf des Kunden individuell festzulegen. Folgegespräche welche durch die EZ/das SC vergeben werden, sind mit einer Gesprächsdauer von 30 Minuten in ATV zu buchen. 5
6 Die AV/FM haben einmal im Monat eine VerBIS- Abfrage durchzuführen, mit der die Fälle gefiltert werden, bei denen die gesetzten Fristen unmittelbar bevor stehen bzw. bereits überschritten sind. Die betreffenden Kunden sind einzuladen. Die Abfrage ist bis zum 10 des Monats zu erstellen und dem betroffenen TL vorzulegen. Dieser nutzt die Abfrage im Rahmen seiner Fachaufsicht. Die Abfragen sind von den TL zu überprüfen. VerBIS- Abfrage: - Suchläufe/Bewerber/Profile Suchlauf - Meine Bewerber (Hauptbetreuer) - Kundenstatus (auswählen) - Profillage (auswählen) - Kein Kontakt Vermittler/Berater seit (Datum eingeben) - suchen Fachaufsicht: Die Einhaltung der Festlegungen erfolgt durch die TL - im Rahmen der allgemeinen Ausübung des Fachaufsichtskonzeptes der ARGE und - im Rahmen der Fachaufsicht der TL Integration mittels Einzelfallprüfungen. Monatlich sind die unter den Punkten 2.1 und 2.2 getroffenen Festlegungen teambezogen an Hand von VerBIS-Abfragen durch den Bereich 320 auszuwerten und in Vorbereitung des Steuerungskreises GFA und in Kopie den BL und TL zur Verfügung zu stellen. Geltungsbereich: ARGE Dresden In Kraft treten: Die Verfügung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Die GFV 25/2008 wird aufgehoben. Dresden, den gez. Bachmann GF ARGE Vfg. 1.) Vert.: GFK, TL Integration, AV, FM, FU-SGBII-AA, 320.D 2.) TL Integration zur Auswertung in ihren DB 3.) Vormerken für DB TL Integration 4.) MF 310.C zur Ablage 5.) MF AZ II ) z. d. A. II
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