Geschäftsanweisung Nr. 2/2017 Beratungs- und Integrationsteams (BIT) vom
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- Johann Sternberg
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1 Verteiler: Geschäftsführung Geschäftsstellenleitungen leitungen Integration, Leistungsgewährung, Eingangszone Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den s Integration, Leistungsgewährung und Eingangszone des Jobcenter Bremen Az II Geschäftsanweisung Nr. 2/2017 Beratungs- und Integrationsteams (BIT) vom I. Ausgangslage.. 2 II. Aufgaben der Beratungs- und Integrationsteams.. 2 III. Organisation der Beratungs- und Integrationsteams. 2 III.1 Spezialisierte IFK in den BIT und Betreuung im Fallmanagement.. 2 III.2 Matrix: Spezialisierte IFK in den Beratungs- und Integrationsteams.. 3 IV. Betreute Kundengruppen.3 IV.1 Grundsatz... 3 IV.2 Abgrenzung zu den Jobteams.4 IV.2.1 Übergabe BIT an Jobteam 4 IV.2.2 Übernahme BIT vom Jobteam. 4 IV.3 Abgrenzung zur Zentralen Anlaufstelle für Flüchtlinge 5 IV.3.1 Abgabe ZAF an Geschäftsstellen. 5 IV Single-BG IV Partner-BG. 5 IV.3.2 Übergabeverfahren ZAF an Geschäftsstellen. 6 IV.4 Abgrenzung zur Jugendberufsagentur.. 6 V. Absolventenmanagement.. 6 VI. Inkrafttreten.. 6 1
2 I. Ausgangslage Die Kundinnen und Kunden des Jobcenters Bremen lassen sich in marktnahe (Integrationsprognose 1. Arbeitsmarkt bis 6 Monate) und nicht marktnahe (Integrationsprognose 1. Arbeitsmarkt > 6 Monate) Kundinnen und Kunden unterteilen. Ziel ist es, alle Kundinnen und Kunden bedarfsgerecht zu unterstützen. II. Aufgaben der Beratungs- und Integrationsteams Die vermittlerische Betreuung der nicht marktnahen Kundengruppe erfolgt schwerpunktmäßig in den Beratungs- und Integrationsteams (BIT) des Jobcenters Bremen. Die vorliegende Geschäftsanweisung soll Struktur und Unterstützung durch die Festlegung des in diesen s zu betreuenden Kundenkreises, die fachlich-inhaltliche Abgrenzung zu anderen s, die Beschreibung von Aufgaben sowie das Benennen von wichtigen Schnittstellen bieten. Die Herausforderung für die IFK in den BIT ist es, die komplexen Vermittlungshemmnisse der Kundinnen und Kunden abzubauen. So fehlen für den Einstieg auf dem ersten Arbeitsmarkt nicht nur Qualifikationen und aktuelle Berufserfahrung, sondern es sind vielschichtige Problemlagen zu lösen, wie die Stabilisierung der gesundheitlichen Leistungsfähigkeit oder die Verbesserung der persönlichen Rahmenbedingungen (bspw. das Lösen einer Schulden- oder Suchtproblematik). Das übergeordnete Ziel der BIT ist es daher, die betreuten Kundinnen und Kunden bestmöglich an den ersten Arbeitsmarkt heranzuführen. Hierbei sollen möglichst passgenaue Integrationsmaßnahmen (bspw. MAT, AVGS-MAT, AGH, FAV, Flankierende Leistungen) eingesetzt werden. In den Beratungsgesprächen werden regelmäßig Handlungsbedarfe Vermittlungsstrategie, Ziele sowie die Integrationsprognose überprüft und angepasst. III. Organisation der Beratungs- und Integrationsteams Die Zuständigkeit der BIT beginnt nach Abschluss des Neukundenprozesses, d.h. der Überstellung der Kundinnen und Kunden an die BIT. Zur Neukundenbetreuung und Übergabe an die BIT siehe Geschäftsanweisung Neukundenprozess. Je nach Geschäftsstellengröße gibt es eine unterschiedliche Anzahl an Beratungs- und Integrationsteams. In den Geschäftsstellen Nord und Süd sind es jeweils drei BIT, in den anderen vier Geschäftsstellen werden die Kundinnen und Kunden in je zwei BIT betreut. (Stand 02/2017). Das Ordnungskriterium bei der Zuständigkeitszuordnung in den Beratungsund Integrationsteams ist der Anfangsbuchstabe bzw. die ersten Buchstaben des Nachnamens der Kundin / des Kunden. III.1 Spezialisierte IFK in den BIT und Betreuung im Fallmanagement Die Betreuung von Kundinnen und Kunden durch Fallmanagerinnen und Fallmanager im Fallmanagement regeln die Geschäftsanweisung FM Ü 25 sowie die 2
3 Geschäftsanweisung FM U 25 Die Betreuung von Selbständigen durch spezialisierte IFK regelt die Fachliche Weisung Betreuung von Selbständigen und Existenzgründer/-innen im Bereich M&I Die Betreuung von Rehabilitanden und schwerbehinderten Menschen durch spezialisierte IFK regelt die Fachliche Weisung Teilhabe am Arbeitsleben (Rehabilitation) und Schwerbehinderung Auch Alleinerziehende werden durch spezialisierte Vermittlerinnen und Vermittler betreut III.2 Matrix - Spezialisierte IFK in mindestens einem Beratungs- und Integrationsteam an folgenden Standorten: Ost I Ost II Süd Mitte West Nord Spezialisierte Selbständigen- IFK im , Spezialisierte Reha-/SB-IFK im Spezialisierte Alleinerziehenden- IFK im * 422 Betreuung im Teil- 433 Betreuung im Teil- *Zusätzlich gibt es in allen Geschäftsstellen sogenannte Experten für Alleinerziehende (EfA) zur Unterstützung der IFK bei der Betreuung von Alleinerziehenden. (Matrix: Stand 02/2017) IV. Betreute Kundengruppen IV.1 Grundsatz Als Grundsatz gilt: In den Beratungs- und Integrationsteams werden grundsätzlich alle Ü 25-Kundinnen und - Kunden mit nicht marktnaher Integrationsprognose sowie Kundinnen und Kunden mit der Integrationsprognose Z (Zuordnung nicht erforderlich) geführt. Alle erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (elb) sind somit Kundinnen und Kunden der Beratungs- und Integrationsteams, sofern Sie nicht in den Jobteams, s. Pkt. IV.2 in der Zentralen Anlaufstelle für Flüchtlinge (ZAF) s. Pkt. IV.3 oder in der Jugendberufsagentur (JBA) s. Pkt. IV.4 betreut werden. 3
4 IV. 2 Abgrenzung zu den Jobteams In den Jobteams werden Kundinnen und Kunden mit marktnaher Integrationsprognose sowie mit der Integrationsprognose I (integriert, aber hilfebedürftig) betreut. Plus: Nicht marktnahe Kundinnen und Kunden mit einer Integrationsprognose von bis zu 12 Monaten. Hierzu zählen z.b. Personen mit einem Handlungsbedarf in einer Schlüsselgruppe ohne dass hier eine Verdichtung, also mehr als ein Handlungsbedarf in einer Schlüsselgruppe, vorliegt. ( gemeint sind die ehemaligen Förderprofile) Hinsichtlich der detaillierten Abgrenzung von Jobteam- und BIT-Kundinnen und -Kunden wird auf die Geschäftsanweisung Jobteams verwiesen. IV.2.1 Übergabe BIT an Jobteam Sobald die Heranführung an den ersten Arbeitsmarkt in den BIT erfolgreich verlaufen ist und die Kundinnen und Kunden eine marktnahe Integrationsprognose aufweisen bzw. die Kriterien (gemäß Punkt IV.2 oben) erfüllt sind, soll eine Übergabe an die Jobteams erfolgen. In enger Zusammenarbeit mit den Kolleginnen und Kollegen der Jobteams erfolgt die Übergabe wie folgt: Die IFK der Beratungs- und Integrationsteams tragen Kundinnen und Kunden in die Bewerberpoolliste ihrer jeweiligen Geschäftsstelle ein und erstellen einen entsprechenden VerBIS-Vermerk, der die Entscheidung zur Übergabe in das Jobteam begründet. Solange die Kundin / der Kunde nicht vom Jobteam übernommen wurde, verbleibt diese / dieser in der Betreuung und vollen Integrationsverantwortung der BIT-IFK. Die Nachsteuerung von Kundinnen und Kunden über die Bewerberpoolliste soll fortlaufend erfolgen. Die Beratungs- und Integrationsteams sind angehalten, Kundinnen und Kunden mit marktnahen Profillagen konsequent in den Bewerberpool einzutragen, um diesen Potenzialkundinnen und -kunden durch eine enge Betreuung mit hoher Kontaktdichte die größtmöglichen Chancen auf Integration zu ermöglichen. Die Geschäftsstellenleitung stellt die Befüllung der Bewerberpoolliste sicher, so dass in den Jobteams der Betreuungsschlüssel von 1:100 bis 1:110 erreicht wird. Die Verweildauer der Kundinnen und Kunden in den Jobteams beträgt in der Regel 12 Monate (Ausnahme: integrierte, aber hilfebedürftige Kundinnen und Kunden). IV.2.2 Übernahme BIT vom Jobteam Falls nach dem erfolgten ersten Gespräch die IFK des Jobteams zu der Einschätzung gelangt, dass die Kundin/ der Kunde für eine Übergabe nicht geeignet erscheint (d.h. die Kriterien für die Jobteams, vgl Punkt IV.2, sind nach Einschätzung der IFK-Jobteam doch nicht gegeben), ist eine gemeinsame Entscheidung mit der IFK des BIT zu treffen. Sollte dies nicht gelingen, sind die zuständigen leitungen einzuschalten. Die Entscheidung wird in Form eines allgemeinen Vermerks in VerBIS dokumentiert. 4
5 Zudem ist die Kundin/ der Kunde im Gespräch von der dann zuständigen IFK über die zukünftige Betreuung inkl. der dafür maßgeblichen Gründe und den damit verbundenen Zielen zu informieren. IV.3 Abgrenzung zur Zentralen Anlaufstelle für Flüchtlinge (ZAF) Folgende Neukundinnen und -kunden, die in der Regel geflüchtete Menschen sind, werden nicht in den BIT der Geschäftsstellen, sondern in der ZAF betreut (alle im Folgenden aufgeführten Voraussetzungen müssen erfüllt sein): Aufenthaltsstatus nach AufentG und mindestens 25 Jahre alt Seit 2015 in die Bundesrepublik Deutschland eingereist Noch nie im SGB II-Leistungsbezug gewesen bzw. es liegt eine Unterbrechung des Leistungsbezugs in ALLEGRO von mehr als 182 Kalendertagen vor Hierzu zählen auch Menschen, die im Zuge des Familien-/Ehegattennachzugs (zu der unter IV.3 genannten Kundengruppe) nachziehen und bereits über einen eigenen Aufenthaltstitel verfügen oder ein D-Visum mit vorgenanntem Einreisegrund besitzen. IV.3.1 Abgabe ZAF an Geschäftsstellen Unter folgenden Voraussetzungen erfolgt eine Abgabe an die Geschäftsstellen: IV Single-BG Eine arbeitssuchend oder arbeitslos geführte Kundin bzw. ein arbeitssuchend oder arbeitslos geführter Kunde wechselt in die Betreuung der zuständigen Geschäftsstelle, regelmäßig in die BIT, wenn er oder sie ihren bzw. seinen Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs erschöpft hat und eine der drei folgenden Voraussetzungen vorliegt: Eine weiterführende Förderung von Deutschkursen (über ESF-BAMF, DeuFöV) ist vereinbart und hat begonnen (Teilnahmebeginn zzgl. 3 Tage) Eine zielgruppenspezifische weitergehende Maßnahme ist vereinbart und hat begonnen (Teilnahmebeginn zzgl. 3 Tage) Eine sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit oder selbständige Tätigkeit im Hauptgewerbe wurde aufgenommen IV Partner-BG Die Partner-BG wechselt frühestens in die Betreuung der Geschäftsstelle, wenn der eine arbeitssuchend oder arbeitslos geführte Partner ihren / seinen Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs erschöpft hat und eine der drei Alternativen (s. oben unter Single-BG ) vorliegt sowie die Partnerin / der Partner ihre / seine Integrationskursteilnahme vereinbart und begonnen hat (Teilnahmebeginn zzgl. 3 Tage) 5
6 IV.3.2 Übergabeverfahren ZAF an Geschäftsstellen Die Übergabe von der ZAF an die BIT erfolgt durch eine unterminierte Aufgabe an die zuständige IFK des BIT. Sofern die Betreuungskriterien für die Jobteam-Aufnahme erfüllt sind, erfolgt eine Übergabe an die Jobteams durch eine unterminierte Aufgabe an die zuständige IFK. IV.4 Abgrenzung zur Jugendberufsagentur (JBA) Grundsätzlich werden alle Jungerwachsenen unter 25 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung in der Jugendberufsagentur an den jeweiligen JBA-Standorten Mitte oder Nord betreut. Für nähere Details siehe Geschäftsanweisung JBA. V. Absolventenmanagement Das Absolventenmanagement (Absoma) wird grundsätzlich durch die IFK durchgeführt, bei der die Kundin / der Kunde zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Absoma in der Betreuung ist. Eine Übersicht mit den zu beachtenden Terminen und Fristen des Absoma findet sich in der Geschäftsanweisung Absolventenmanagement. Abweichend hiervon wird das Absoma für Teilnehmerinnen und Teilnehmer an einer FbW mit Dauer von 6 oder mehr Monaten durch die/ den AGS-K in den Jobteams durchgeführt. VI. Inkrafttreten Die Geschäftsanweisung tritt ab sofort in Kraft und gilt bis auf weiteres. 6
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