Teilhabe an Arbeit und Beschäftigung
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- Helmuth Knopp
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1 Teilhabe an Arbeit und Beschäftigung Im Labyrinth des Assessment Erfahrungen und Auswege Verfahren bei der Durchführung eines Reha Falles in der Agentur für Arbeit Rostock 1
2 Zusammenarbeit Agentur - ARGE Agentur ARGE Reha-Träger nach SGB IX Kein Reha-Träger nach SGB IX Prozessverantwortung aber Leistungsverantwortung für Ersteingliederung Leistungsverantwortung für Kunden nach dem SGB II 2
3 Verfahren bei der Durchführung eines Reha Falles im Leistungsbezug SGB II in Rostock Anlaufstelle Anlaufstelle im im Hanse- Hanse- Jobcenter Jobcenter überwiegend überwiegend der der zuständige zuständige persönliche persönliche Ansprechpartner Ansprechpartner (PAP) (PAP) unterteilt unterteilt nach nach BG BG Nummer Nummer und und Buchstaben Buchstaben Aus Aus dem dem Beratungsgespräch Beratungsgespräch ergibt ergibt sich: sich: Einschränkungen der Einschränkungen der Vermittlungsfähigkeit auf Grund Vermittlungsfähigkeit auf Grund körperlicher, geistiger oder körperlicher, geistiger oder seelischer Einschränkungen seelischer Einschränkungen Einschaltung der Fachdienste Einschaltung der Fachdienste Einschaltung der Fachdienste Einschaltung der Fachdienste (insbesondere (insbesondere bei bei folgenden folgenden Fragen) Fragen) Sind medizinisch-therapeutische Sind medizinisch-therapeutische Maßnahmen vorrangig? Maßnahmen vorrangig? Klärung des aktuellen positiven und Klärung des aktuellen positiven und negativen Leistungsbildes negativen Leistungsbildes Handelt es sich um eine dauerhafte Handelt es sich um eine dauerhafte Behinderung? Behinderung? Ist die Behinderung ursächlich für die Ist die Behinderung ursächlich für die Arbeitslosigkeit? Arbeitslosigkeit? Kann der erlernte Beruf oder die zuletzt Kann der erlernte Beruf oder die zuletzt ausgeübte Tätigkeit trotz der gesundheitlichen Einschränkung weiterhin ausgeübte Tätigkeit trotz der gesundheitlichen Einschränkung weiterhin ausgeübt werden? ausgeübt werden? Entscheidung Entscheidung zur zur Reha Reha Antragstellung Antragstellung Kunde erhält Fachgutachten (weitere Kunde erhält Fachgutachten (weitere vorhandene Unterlagen mitbringen) vorhandene Unterlagen mitbringen) Ausgabe Reha- Antrag Ausgabe Reha- Antrag Abgabe Reha- Anträge jeweils mittwochs von Abgabe Reha- Anträge jeweils mittwochs von Uhr am Empfang der Agentur für Arbeit Uhr am Empfang der Agentur für Arbeit Beratungsgespräch Beratungsgespräch beim beim PAP PAP Auswertung Fachdienst Auswertung Fachdienst Informationen zu Reha Informationen zu Reha 3
4 Antrag auf Teilhabe bei der Agentur für Arbeit Rostock Kopernikusstr. 1a 1a Mittwoch Uhr Uhr am am Empfang Nach dieser Rangfolge Nach dieser Rangfolge Zuständigkeitsfeststellung u. Fristen: 14 Abs. 1 SGB IX Zuständigkeitsfeststellung u. Fristen: 14 Abs. 1 SGB IX Wer ist konkret zuständiger Rehabilitationsträger? Bei Ursachentatbestand Bei Ursachentatbestand ist Rehaträger ist Rehaträger nach SGB oder anderen nach SGB oder anderen Gesetzen Gesetzen Kriegs- oder Wehrdienstbeschädigung, Opfer einer Gewalttat, Impfschäden u. a. Träger der Kriegsopferfürsorge oder ähnlicher Versorgung BVG, OEG usw. Keiner dieser, aber Berufskrankheit, Arbeitsunfall, Wegeunfall, sonstige Unfälle gesetzliche Unfallversicherungsträger SGB VII Keiner dieser, aber 4
5 Bei Ursachentatbestand Bei Ursachentatbestand ist Rehaträger ist Rehaträger nach SGB oder anderen nach SGB oder anderen Gesetzen Gesetzen Behinderte Kinder- u. Jugendliche, die von der Jugendhilfe betreut werden Träger der öffentlichen Jugendhilfe SGB VIII Keiner dieser, aber 180 Monate/ RV-Beiträge Rentenbezug Übergang von med. zur berufl. Reha Vorliegen verminderter Erwerbsfähigkeit gesetzliche Rentenversicherung SGB VI Keiner dieser, aber 5
6 Bei Ursachentatbestand Bei Ursachentatbestand ist Rehaträger ist Rehaträger nach SGB oder anderen nach SGB oder anderen Gesetzen Gesetzen versicherungspfl. Beschäftigung beabsichtigt und leistbar u.a. Bundesagentur für Arbeit (Besonderheit für EEV und BBB einer WfbM) SGB III auch nicht, dann nicht mehr arbeitsmarktfähig von BA nicht förderbarer Bildungsgang u.a. örtlicher Sozialhilfeträger SGB XII 6
7 Innerhalb von 2 Wochen (ohne Feststellungen nach 11 Abs. 2a Nr. 1 SGB VI) nein ja Abgabe an Abgabe an zuständigen zuständigen Reha-Träger: Reha-Träger: 14 Abs. 1 S Abs. 1 S. 2 Rehabilitationsbedarf dem Grunde nach feststellen: Rehabilitationsbedarf dem Grunde nach feststellen: 14 Abs. 2 SGB IX 14 Abs. 2 SGB IX (also keine Entscheidung über konkrete Leistungen!) (also keine Entscheidung über konkrete Leistungen!) Gutachten erforderlich? Ja Nein 3 Wochen nach Antragseingang: 14 Abs. 2 S. 2 SGB IX Abgabe an Fachdienst: Erstellung Gutachten innerhalb 2 Wochen nach schnellstmöglicher Untersuchung: 14 Abs. 5 S.5 SGB IX 2 Wochen nach Vorliegen des Gutachtens: 14 Abs. 2 S.4 SGB IX Grundentscheidung über Rehabilitationsbedarf Grundentscheidung über Rehabilitationsbedarf 7
8 Grundentscheidung über Rehabilitationsbedarf Grundentscheidung über Rehabilitationsbedarf Ja Nein Beratung beim Rehaberater Beratung beim Rehaberater Ablehnungsbescheid Ablehnungsbescheid Entscheidung über Entscheidung über konkrete Leistung konkrete Leistung Eingliederungsvorschlag Eingliederungsvorschlag an den Kunden und an den Kunden und Fallmanager (FM) des HJC Fallmanager (FM) des HJC Teamberatung im Einzelfall Teamberatung im Einzelfall Beratung beim FM leistungsrechtiche Klärung (MB) Beratung beim FM leistungsrechtiche Klärung (MB) und Abschluss und Abschluss Eingliederungsvereinbarung Eingliederungsvereinbarung Leistungsdurchführung Leistungsdurchführung 8
9 Probleme bei der Leistungsdurchführung Prozessverlauf Prozessverlauf Leistungsrecht Leistungsrecht Rehaberater Rehaberater der Agentur für Arbeit der Agentur für Arbeit Persönlicher Ansprechpartner Persönlicher Ansprechpartner des Hanse Jobcenters des Hanse Jobcenters Prozessverantwortung Prozessverantwortung Integrationsverantwortung Integrationsverantwortung ZIEL: Integration in Arbeit ZIEL: Integration in Arbeit 9
10 Zusammenarbeit Agentur - ARGE Agentur ARGE Reha-Träger nach SGB IX Kein Reha-Träger nach SGB IX Zuständigkeitserklärung in gewohnter Weise unabhängig vom Anspruch SGB II/ SGB III bleibt für das Handeln im Teilhabebereich verantwortlich kann keine rehaspezifischen Leistungen z.b. nach 33 SGB IX erbringen kann Leistungen nur im Rahmen des SGB II erbringen ist mit der Aufgabenwahrnehmung nach dem SGB IX, 2. Teil betraut (Anzeigeverfahren, Gleichstellung) 10
11 Wie erreichen Sie uns: Agentur ARGE Agentur für Arbeit Rostock Kopernikusstr. 1a Rostock Postanschrift: Postfach Rostock Service-Nummer Arbeit: Fax: Reha- Team: Hanse Jobcenter Friedrich Engels Platz Rostock Telefon: Fax: Bereich U25: Schweriner Str Rostock Bereich Ü25: Friedrich Engels Platz Rostock Hanse-Jobcenter@arge-sgb2.de 11
12 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 12
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