Erwerbsminderungsrente
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- Hans Peters
- vor 7 Jahren
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1 Erwerbsminderungsrente ( 43 SGB VI) Durch einen Unfall oder eine Erkrankung kann die Erwerbsfähigkeit eingeschränkt werden oder ganz verloren gehen. In einer solchen Situation erhalten gesetzliche Versicherte unter bestimmten Voraussetzungen eine Rente wegen Erwerbsminderung um ihren Lebensunterhalt zu sichern. Bevor die Versicherung eine Rente gewährt, prüft sie gemäß dem Grundsatz "Reha vor Rente", ob die Erwerbsfähigkeit des Betroffenen durch eine medizinische oder berufliche Rehabilitation wieder hergestellt werden kann. Ist dies nicht der Fall, ermittelt die Rentenversicherung das Ausmaß der eingeschränkten Erwerbsfähigkeit. Davon abhängig wird eine teilweise Erwerbsminderungsrente (früher: Rente wegen Berufsunfähigkeit) oder eine volle Erwerbsminderungsrente (früher: Rente wegen Erwerbsunfähigkeit) gewährt Voraussetzungen Der Antrag auf eine Erwerbsminderungsrente wird bei der gesetzlichen Rentenversicherung gestellt. Prinzipiell müssen neben den medizinischen Voraussetzungen auch allgemeine und versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein. Allgemeine Voraussetzungen Versicherungsrechtliche Voraussetzungen Seite 1 von 8
2 das Renteneintrittsalter zum Erhalt einer Altersrente (Regelaltersgrenze) ist noch nicht erreicht die Wartezeit vor Eintritt der Erwerbsminderung muss erfüllt sein, das heißt, es muss eine Mindestversicherungszeit von 5 Jahren vorliegen alle und Rehabilitationsmaßnahmen wurden vollumfänglich ausgeschöpft die Leistungsfähigkeit für Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt liegt unter 6 Stunden täglich in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen für 3 Jahre Pflichtbeiträge abgeführt worden sein Seite 2 von 8
3 Tipp Zur Wartezeit zählen neben den Pflichtbeitragszeiten auch Zeiten der Kindererziehung und der nicht erwerbsmäßigen häuslichen Pflege, Versorgungsausgleich bei Scheidung etc. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die allgemeine Wartezeit auch schon vorzeitig erfüllt sein, z.b. bei einem Arbeitsunfall oder nach Beendigung einer Ausbildung. Dies sollten Sie beim Rentenversicherungsträger abklären. Besonderheit: Menschen, die wegen einer Behinderung schon vor der Erfüllung der 5-jährigen Wartezeit erwerbsgemindert waren, können ebenso die Voraussetzungen für einen Rentenanspruch erfüllen. Dazu müssen sie über einen Zeitraum von 20 Jahren ununterbrochen voll erwerbsgemindert gewesen sein. Unterschied teilweise und volle Erwerbsminderungsrente Ob eine teilweise oder eine volle Erwerbsminderungsrente gewährt wird, ist abhängig von den gesundheitlichen Einschränkungen und von ihren Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit am Arbeitsplatz. Dies wird in ärztlichen Befunden und Gutachten dokumentiert. Teilweise Volle Erwerbsminderungsrente Erwerbsminderungsrente Seite 3 von 8
4 Der Betroffene kann unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes auf nicht absehbare Zeit nur noch 3 bis unter 6 Stunden täglich tätig sein Das tägliche Leistungsvermögen für Tätigkeiten beträgt unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes auf nicht absehbare Zeit weniger als 3 Stunden täglich Wichtig: Allgemeiner Arbeitsmarkt bedeutet, dass sich die Erwerbsminderung auf alle Berufe bezieht, nicht nur auf die zuletzt ausgeübte Tätigkeit. Versicherte mit Vertrauensschutz bei Berufsunfähigkeit Für Versicherte, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind, gilt die Vertrauensschutzregel, das heißt, es besteht ein Berufsschutz. Sie können eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bereits bei Berufsunfähigkeit beziehen. Maßgeblich ist, dass der Betroffene wegen gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr wie bisher 6 Stunden täglich in seinem qualifizierten Beruf arbeiten kann. Der allgemeine Arbeitsmarkt spielt hier keine Rolle. Allerdings prüft der Rentenversicherungsträger, ob auf eine andere Tätigkeit, welche hinsichtlich des bisherigen beruflichen Werdegangs und der sozialen Stellung zumutbar ist, verwiesen werden kann. Immer zumutbar ist ein Beruf, der durch berufliche Rehabilitation und Umschulung erlangt worden ist. Für alle nach dem 2. Januar 1961 Geborenen gibt es von staatlicher Seite keine Berufsunfähigkeitsrente mehr Seite 4 von 8
5 Tipp Private Versicherungsunternehmen bieten Policen für Berufsunfähigkeitsversicherungen an. Die Konditionen sind allerdings sehr unterschiedlich. Vergleichen Sie daher die Angebote genau! Beratung bieten die Verbraucherzentralen unter: Höhe der Erwerbsminderungsrente Die Höhe der Rente ist abhängig von den bezahlten Beiträgen, von der Beitragszeit, dem aktuellen Rentenwert und eventuellen Abschlägen. Die Rentenversicherung übersendet jährlich an ihre Versicherten, die das 27. Lebensjahr erreicht und die 5-jährige Wartezeit erfüllt haben, Renteninformationen mit der potenziellen Rentenleistung. Zurechnungszeit Tritt die Erwerbsminderung schon in jüngeren Jahren ein, zählen nicht nur die bisherigen Berufsjahre. Der Versicherte wird durch die Anrechnung einer sogenannten Zurechnungszeit so gestellt, als wenn er bis zum 62. Lebensjahr (seit ) gearbeitet hätte. Diese Zurechnungszeit wird mit dem Durchschnitt der bisher geleisteten Versicherungszeiten bewertet. Dadurch wird die errechnete Rente erhöht. Günstigerprüfung Erwerbsgeminderte Personen mit einem Rentenbeginn ab dem können von einer Günstigerprüfung profitieren, wenn sie wegen ihrer Erkrankung in den letzten 4 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung weniger Gehalt bekamen. Würde ihr Rentenanspruch deswegen geringer ausfallen, werden die letzten 4 Jahre bei der Rentenberechnung nicht berücksichtigt. Besonderheit der teilweisen Erwerbsminderung Bei einer teilweisen Erwerbsminderung wird davon ausgegangen, dass Betroffene noch begrenzt arbeiten können. Sie ist deshalb nur halb so hoch, wie die volle Erwerbsminderungsrente. Im optimalen Fall können Versicherte neben dem Rentenbezug eine Teilzeittätigkeit ausüben Seite 5 von 8
6 Besonderheit bei Arbeitslosigkeit Bezieher einer teilweisen Erwerbsminderungsrente, die arbeitslos sind, können eine volle Erwerbsminderungsrente erhalten, wenn kein Teilzeitarbeitsplatz auf dem regionalen Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Bei der derzeit ungünstigen Arbeitsmarktlage ist in der Regel von einem verschlossenen Arbeitsmarkt (d.h.aufgrund der schlechten Arbeitsmarktlage stehen nicht ausreichend Teilzeitarbeitsplätze die dem Restleistungsvermögen des Betroffenen entsprechend zur Verfügung) auszugehen. Im Einzelfall kann allerdings auch die Arbeitsverwaltung bei der Prüfung der Arbeitsmarktlage hinzugezogen werden. Hinzuverdienstgrenzen Erhalten Versicherte neben einer Erwerbsminderungsrente noch Arbeitseinkommen oder vergleichbares Einkommen (z.b. Vorruhestandsgeld), kann die Rente gekürzt werden oder ganz wegfallen, wenn bestimmte Hinzuverdienstgrenzen überschritten werden. Hinzuverdienst bei voller Erwerbsminderungsrente Bei einer vollen Erwerbsminderung können bis zu 450 im Monat hinzuverdient werden, ohne dass dies Auswirkungen auf die Rente hat. Dieser Betrag kann zweimal im Jahr um das Doppelte überschritten werden, also auf 900. Dies kann von Bedeutung sein, wenn der Arbeitgeber zum Beispiel Weihnachts- oder Urlaubsgeld gewährt. Liegt der Verdienst darüber, wirkt sich das auf die Rentenhöhe aus. Je nachdem, wie weit die Hinzuverdienstgrenzen überschritten werden, erhält man nur mehr eine Teilrente von 3/4, 1/2, 1/4 oder die Rente fällt ganz weg. Die Hinzuverdienstgrenzen werden individuell berechnet und sind unter anderem vom Bruttoarbeitsverdienst der letzten 3 Kalenderjahre vor Eintritt der Erwerbsminderung abhängig. Wenn die Rente wegen Überschreitung der Hinzuverdienstgrenze gekürzt wird und die Erwerbsminderung weiterhin vorliegt, bleibt der Rentenanspruch erhalten. Sollte das Einkommen irgendwann wegfallen, wird wieder die volle Rente ausgezahlt. Betroffene müssen jede Erwerbstätigkeit beim Rentenversicherungsträger melden. Hinzuverdienst bei teilweiser Erwerbsminderungsrente Seite 6 von 8
7 Bei Bezug einer teilweisen Erwerbsminderungsrente wird berücksichtigt, dass noch ein berufliches Leistungsvermögen vorhanden ist. Auch hier gibt es individuell berechnete Hinzuverdienstgrenzen. Werden diese überschritten, wird auf eine 1/2 Teilrente gekürzt oder die Rente fällt ganz weg. Tipp Medizinische Voraussetzung für die teilweise Erwerbsminderungsrente ist, dass Ihr berufliches Leistungsvermögen unter 6 Stunden täglich liegt. Wenn Sie mehr arbeiten, könnte der ganze Rentenanspruch verloren gehen. Bevor Sie eine Beschäftigung aufnehmen, sollten Sie sich daher eingehend beim Rentenversicherungsträger informieren. Befristungen von Erwerbsminderungsrenten In der Regel sind Renten wegen Erwerbsminderung auf maximal 3 Jahre befristet. Endet die Befristung und der Gesundheitszustand hat sich nicht verbessert, kann die Rente wieder für maximal 3 Jahre verlängert werden. Tipp Wenn Sie Ihre Rente verlängern wollen, sollten Sie 4 Monate vor Ablauf der Befristung einen Weiterzahlungsantrag stellen! Eine Erwerbsminderungsrente kann auch unbefristet geleistet werden, wenn unwahrscheinlich ist, dass die Erwerbsminderung behoben werden kann und der Anspruch auf die Rente unabhängig von der Arbeitsmarktlage besteht. Nach einer Gesamtdauer der Befristung von 9 Jahren wird die Rente unbefristet gewährt. Rentenabschläge Durch die Zurechnungszeit wird die Erwerbsminderungsrente wie eine Altersrente berechnet. Ebenso wie bei vorzeitigem Bezug einer Altersrente wird auch eine Erwerbsminderungsrente, die vor dem 63. Lebensjahr bezogen wird mit einem Abschlag belegt. Für jeden Monat Rentenbezug vor dem 63. Lebensjahr wird ein Seite 7 von 8
8 Abschlag von 0,3 % vorgenommen, jedoch höchstens 10,8 %. Die Abschläge sind dauerhaft, bleiben also auch bei dem Bezug einer späteren Altersrente erhalten. Seit Anhebung der Regelaltersgrenze (2012) steigt damit auch schrittweise die Grenze für den Bezug einer abschlagsfreien Erwerbsminderungsrente. Anlaufstellen und weitere Informationsquellen Beratung und Informationen erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung: Die neueste Version des Artikels finden Sie unter: neuraxfoundation gemeinnützige GmbH Elisabeth-Selbert-Str. 23 D Langenfeld Telefon: info@neuraxwiki.de Internet: Seite 8 von 8
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