Inhaltsübersicht. Rentenauskunft. Normen 109 SGB VI. Kurzinfo
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- Jens Günther
- vor 6 Jahren
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1 Rentenauskunft Normen 109 SGB VI Kurzinfo, die das 27. Lebensjahr vollendet haben, erhalten jährlich eine schriftliche Renteninformation. Nach Vollendung des 55. wird diese alle drei Jahre durch eine Rentenauskunft ersetzt. Besteht ein berechtigtes Interesse, kann die Rentenauskunft auch jüngeren n erteilt werden oder in kürzeren Abständen erfolgen. Das Recht der n auf Rentenauskunft ( 109 SGB VI ) gilt auch für der landwirtschaftlichen Alterskassen, jedoch mit der Maßgabe, dass ein Anspruch auf eine Rentenauskunft frühestens seit dem besteht ( 108 ALG ). Ab diesem Zeitpunkt besteht für die landwirtschaftlichen Alterskassen die Verpflichtung, für ihre n ein Versicherungskonto zu führen ( 112 ALG ). Information Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Vorzeitige Inanspruchnahme einer Altersrente 3. Rentenauskunft - Altersrenten, Rentenbeginn bis Rentenauskunft - Hinterbliebenenrente 5. Rentenauskunft - Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit 1. Allgemeines Ab Vollendung des 55. erhalten diese Rentenauskunft alle drei Jahre von Amts wegen. Die zu erwartende Rentenhöhe, die mitgeteilt wird, ist auf die Vollendung der Regelaltersgrenze abgestellt (also ohne Zurechnungszeit ). Es ist im Bedarfsfall aber auch möglich, die derzeitige Rentenhöhe bei oder im Todesfall zu erfragen. Ebenso wird bei einem Versorgungsausgleich auf Antrag auch eine Auskunft über die auf die Ehezeit entfallenden Anwartschaften erteilt. Sofern eine Offenbarung personenbezogener Daten nach 74 SGB X erlaubt ist, kann diese Auskunft auf Antrag auch dem Ehegatten gegeben werden. 2. Vorzeitige Inanspruchnahme einer Altersrente Beabsichtigt ein r, eine Altersrente ( Altersrente - und Altersgrenzen ) vorzeitig in Anspruch zu nehmen, können zum Ausgleich der damit verbundenen Rentenminderungen Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt werden ( Altersteilzeit ). Darüber, in welcher Höhe Beiträge gezahlt werden können, hat der Rentenversicherungsträger auf Antrag den n ab Vollendung des 55. eine Auskunft zu erteilen. Der Umfang der Ausgleichszahlung ist auf den Ausgleich der maximal möglichen Rentenminderung begrenzt. Die Beitragszahlung ist ab Vollendung des 55. möglich und kann bis zur Vollendung der Regelaltersgrenze erfolgen. Werden die Ausgleichsbeträge jedoch während eines vorgezogenen Rentenbezuges entrichtet, wirken sie auf die Rentenhöhe erst anlässlich einer Umwandlung in eine folgende, vorzeitige Altersrente oder in eine Regelaltersrente mit Vollendung der Regelaltersgrenze. Die Ausgleichsbeträge sind unmittelbar an den Rentenversicherungsträger zu zahlen, Teilzahlungen sind möglich aok-business.de - PRO Online,
2 Die Einzahlungen können auch vom Arbeitgeber gezahlt werden. Die höchstmögliche Beitragszahlung ( 187a SGB VI ) wird wie beim Versorgungsausgleich aus Entgeltpunkten ermittelt, und zwar aus denen, um die sich, bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters, die Gesamtsumme der Entgeltpunkte vermindern würde. Maßgebend für die Ermittlung ist eine Vorausbescheinigung des Arbeitgebers auf der Grundlage des jeweils gegenwärtigen Arbeitsentgeltes der bisherigen und Arbeitszeit. Liegt keine Vorausbescheinigung vor, sind die durchschnittlichen Entgeltpunkte des letzten ermittlungsfähigen Kalenderjahres maßgebend. Die Auskunft wird nicht erteilt, wenn offensichtlich kein Anspruch auf eine vorzeitige Altersrente besteht. Für alle n der gesetzlichen Rentenversicherung wird von den Rentenversicherungsträgern ein maschinell verwertbares Versicherungskonto geführt. In ihm sind alle Daten gespeichert, die für eine spätere Rentenberechnung von Bedeutung sind. Nach 7 der Versicherungsnummern-, Kontoführungs- und Versicherungsverlaufsverordnung (VKVV) erhalten, die das 43. Lebensjahr vollendet haben, von ihrem Rentenversicherungsträger alle sechs Jahre einen Versicherungsverlauf, in dem die im Versicherungskonto gespeicherten Daten in ihrer zeitlichen Reihenfolge aufgelistet sind. Sind in dem Versicherungsverlauf ungeklärte Lücken, ist eine Kontenklärung in Zusammenarbeit mit dem Versicherungsträger notwendig. In besonders wichtigen Fällen (notwendige Rentenauskunft oder im Falle des Versorgungsausgleichs) und im Zusammenhang mit einem Rentenantrag wird auch vorher eine Kontenklärung durchgeführt. Mit dem Altersvermögensgesetz (AVmG) vom (BGBl. I, S. 1310) wurde neben der Rentenauskunft auch eine Renteninformation eingeführt. 3. Rentenauskunft - Altersrenten, Rentenbeginn bis Rentenarten Regelaltersrente Altersrente für Altersrente Altersrente für an Frauen besonders Altersrente für unter Tage beschäftigte Bergleute Geburtsjahrgang bis bis ab bis bis Persönliche Zusätzliche versicherungsrechtliche siehe auch Altersrente - und Altersgrenzen Vollendung des 65. (frühestmögliche Regelaltersgrenze) Vollendung des 65. Rentenanspruch Geburt vor dem erst ab (siehe Vollendung des auch 60. Altersrente - und Altersgrenzen ) Keine Keine Rentenanspruch Nach Keine erst ab Vollendung des (siehe Altersrentemehr als zehn - Jahre Pflichtbeiträge und für eine Altersgrenzen versicherte ) oder Tätigkeit Vollendung des aok-business.de - PRO Online,
3 Wartezeit (Mindestversicherungszeit) Vorzeitiger Rentenbeginn Ersatzzeiten 420 Monate mit rentenrechtlichen Zeiten (Beitrags-, ersatz- und Berücksichtigungszeiten) nicht möglich ab dem 63. Lebensjahr möglich Abschläge bei vorzeitigem Rentenbeginn Rentenanspruch 180 Monate mit erst ab Beitragszeiten und Ersatzzeiten 300 Monate mit Beitragszeiten aufgrund einer mit ständigen Arbeiten unter Tage Rentenanspruch ab dem 60. nicht möglich erst ab Lebensjahr möglich Das RV-Leistungsverbesserungsgesetz Abschläge bei schafft vorzeitigem mit Rentenbeginn 236b SGB VI für, die vor dem geboren sind, eine abschlagsfreie Altersrente für besonders ab Vollendung des 63.. Für, die in der Zeit vom bis zum geboren sind, wird die Altersgrenze für die abschlagsfreie Inanspruchnahme dieser Altersrente in 2-Monatsschritten auf das Alter 64 Jahre und zehn Monate angehoben aok-business.de - PRO Online,
4 Hinzuverdienst bei Bezug einer Vollrente wegen Alters Hinzuverdienst bei Bezug einer Teilrente Hinzuverdienst rentenunschädlich unbegrenzt möglich Hinzuverdienst rentenunschädlich unbegrenzt möglich 4. Rentenauskunft - Hinterbliebenenrente Rentenarten Kleine Witwen-/Witwerrente Große Witwen-/Witwerrente Persönliche Wartezeit (Mindestversicherungszeit) n Die bisher schon nach 38 SGB VI mögliche abschlagsfreie Altersrente für besonders ab dem 65. Lebensjahr schließt hieran an. Eine vorzeitige Inanspruchnahme dieser Altersrenten ist nicht möglich. Vor Erreichen der Regelaltersgrenze rentenunschädlicher Hinzuverdienst kalenderjährlich nur bis 6.300,00 EUR, ohne Rentenschädlichkeit nach sich zu ziehen. Hinzuverdienst wird stufenlos berücksichtigt, wenn dieser die Jahreshinzuverdienstgrenze überschreitet, die Folge sind individuelle Teilrenten. n Bei Vorliegen von BU oder EU oder Vollendung des 45. oder wenn ein Kind des versicherten Ehegatten erzogen wird Halbwaisenrente Vollwaisenrente Erziehungsre n n und des anderen Elternteils Anspruch bis zur Vollendung des 18., bei Ausbildung bis zur Vollendung des 27. Ersatzzeiten in der Person des/der n bzw. Rentenbezug zzt. des Todes des/der n Scheidung de nach dem 30. Tod des gesc Ehegatten Erziehung ein eigenen oder Kindes des geschiedenen Ehegatten. Ke neue Ehesch Anspruch nur Vollendung d 60 Monate m Beitragszeiten Ersatzzeiten a eigener Versi vor dem Tod früheren Eheg aok-business.de - PRO Online,
5 Einkommensanrechnung Die Einkommensanrechnung (ausgenommen Keine Einkommensanrechnung bei der großen Witwen-/Witwerrente wegen mehr seit BU oder EU bzw. ) ist unbeschränkt. Eigenes Einkommen (z.b. Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen, Krankengeld, nrente) teilweise angerechnet, soweit es den Freibetrag von zzt. netto 819,19 EUR (West) 1 bzw. 783,82 EUR (Ost) 1 übersteigt. Der Freibetrag erhöht sich für jedes waisenrentenberechtigte Kind um 173,77 EUR (West) 2 bzw. 166,26 EUR (Ost) 2 Der den Freibetrag übersteigende Betrag des Einkommens wird mit 40 % auf die zu erwartende Witwen-/Witwerrente angerechnet. 1 Das 26,4-fache des aktuellen Rentenwertes 2 Das 5,6-fache des aktuellen Rentenwertes Die Einkomm anrechnung is Witwen-/Witw geregelt. Der aktuelle Rentenwert wird i.d.r. alljährlich zum neu festgesetzt. Die Werte seit dem 01.0 betragen bis zum im Westen 31,03 EUR und in den neuen Bundesländern 29,69 EUR 5. Rentenauskunft - Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit Rentenarten Persönliche Zusätzliche versicherungsrechtliche Wartezeit (Mindestversicherungszeit) Rente wegen voller (volle EM) Wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein. 36 Monate Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der oder volle EM bereits vor Erfüllung der Wartezeit von fünf Jahren und seitdem ununterbrochen bestehende EM Ersatzzeiten vor Rente wegen teilweiser (teilweise EM) Wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig zu sein. 36 Monate Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Ersatzzeiten vor Rente für Bergleute wegen verminderter Berufsfähigkeit im Bergbau Der ist wegen Krankheit oder Behinderung nicht imstande, die von ihm bisher ausgeübte oder eine andere wirtschaftlich gleichwertige knappschaftliche auszuüben, es sei denn, er übt eine gleichwertige außerhalb des Bergbaus aus. 36 Monate Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Ersatzzeiten vor Rente für Bergleute wegen Vollendung des 50. Vollendung des 50. und eine wirtschaftlich gleichwertige wird im Vergleich zu der bisher ausgeübten knappschaftlichen nicht mehr ausgeübt. 300 Monate Beitragszeiten aufgrund einer aok-business.de - PRO Online,
6 Eintritt der vollen oder 240 Monate Beitragszeiten vor Rentenbeginn Eintritt der teilweisen Eintritt der im Bergbau verminderten Berufsfähigkeit Auf die Wartezeit von fünf und 20 Monaten werden u.a. auch Zeiten aus einem Versorgungsausgleich nach dem und nach einem Rentensplitting angerechnet. Die Wartezeit von 60 Monaten ist vorzeitig erfüllt, wenn volle oder teilweise EM wegen eines Arbeitsunfalls oder einer Wehr- oder Zivildienstbeschädigung eintritt und im Zeitpunkt des Ereignisses RV-Pflicht bestand oder in den letzten zwei Jahren vorher mindestens ein Jahr Pflichtbeiträge entrichtet wurden. Sie gilt ebenfalls als vorzeitig erfüllt, wenn innerhalb von sechs Jahren nach Beendigung einer Ausbildung volle EM eintritt und in den letzten zwei Jahren vorher mindestens ein Jahr Pflichtbeitragsleistungen liegen. mit ständigen Arbeiten unter Tage vor Beginn der Rente Rentenarten Vor Erreichen der Regelaltersgrenze rentenunschädlicher Hinzuverdienst kalenderjährlich nur bis 6.300,00 EUR, ohne Rentenschädlichkeit nach sich zu ziehen. Hinzuverdienst wird stufenlos berücksichtigt, wenn dieser die Jahreshinzuverdienstgrenze überschreitet, die Folge sind individuelle Teilrenten. Derzeit können die folgenden Anlagen Bestandteil der Rentenauskunft bzw. des Rentenbescheides sein: Anlage Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 9 Inhalt der Anlage Berechnung der Monatsrente ("Wegweiser" für die nachfolgenden Anlagen) Versicherungsverlauf Entgeltpunkte für Beitragszeiten Entgeltpunkte für beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten Auswirkungen des Versorgungsausgleichs Persönliche Entgeltpunkte Zusatzleistungen aus der Höherversicherung Anlage 10 Zuordnung (glaubhaft gemachte Zeiten bzw. FRG-Zeiten) Anlage 12 Zusammenstellung der Tätigkeiten für den Leistungszuschlag (nur DRV KBS) Anlage 13 Entgeltpunkte für ständige Arbeiten unter Tage (nur DRV KBS) Anlage 14 Entgeltpunkte für verdrängte deutsche freiwillige Beiträge Anlage 20 Zuschläge an Entgeltpunkten aus geringfügiger versicherungsfreier Die Anlagen 1, 2, 3, 4 und 6 sind regelmäßig Bestandteil der Druckausgaben aok-business.de - PRO Online,
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