Altersübergänge: Wandel von Erwerbsbiographien in den Rentenzugangs-Kohorten seit 2004

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1 Altersübergänge: Wandel von Erwerbsbiographien in den Rentenzugangs-Kohorten seit 2004 Tatjana Mika (Forschungsdatenzentrum der Rentenversicherung) AP 13: Erwerbsverlauf und Altersübergang

2 Gliederung 1. Fragestellung im Kontext der Alterssicherungsreformen 2. Darstellung der wichtigsten Rentenübergangswege, jeweils mit - rechtlichen Voraussetzungen - Längsschnittdarstellung der Erwerbsbiografien - Rentenhöhen im Zeitverlauf 2004 bis Ausblick 2

3 Wie wirken sozialpolitische Änderungen in der Alterssicherung? Wichtige Rentenreformen sind weitgehend seit 2004 abgeschlossen, die Wirkungen treten jedoch mit erheblicher Verzögerung ein. Ein Planungshorizont von 30 Jahren ist in der Alterssicherung üblich. Weil Renten sehr lange Laufzeiten von etwa 20 Jahren haben, dauert es lange, bis die Mehrheit der Renten nach verändertem Recht gewährt wurde. Weitere sozialstaatliche Reformen haben direkte oder indirekte Auswirkungen auf die gesetzliche Altersrente. 3

4 Höhe der individuellen gesetzlichen Rente = Produkt von: Summe der erreichten relativen Erwerbseinkommen (ggf. Aufwertung Ost) + sozialpolitischen Zusatzboni (z. B. für Kinder): Entgeltpunkte Rentenzugangsfaktor (bedingt durch das Verrentungsalter, Beispiel: 0,82) Rentenwert (jährlich festgesetztes Fixum für alle Rentner/innen, Dynamisierung abgeschwächt aufgrund von Reformen wie der Riester-Treppe ); es gibt einen speziellen Ost-Rentenwert 4

5 Schwerpunkt dieser Analysen: Veränderung aufgrund der geänderten Rentenzugangswege Die Reformen erfolgen in zwei Geschwindigkeiten: 1.) die besonderen Alters-Rentenarten Rente für Frauen und Renten wegen Arbeitslosigkeit und nach Altersteilzeit wurden von mit deutlich anwachsenden Abschlägen versehen und dann für den Geburtsjahrgang 1952 ff. abgeschafft. 2.) die Altersgrenze für die Rente für langjährig Versicherte wurde ab 2000 erhöht. Als Ersatz steht für einige neu die Rente für besonders langjährig Versicherte zur Verfügung. Diese wurde 2014 auch für Personen mit Zeiten von Arbeitslosengeld (I) zugänglich. 3.) die Altersgrenze der Regelaltersrente wird seit 2012 langsam erhöht und dies wird noch bis 2030 andauern. 5

6 Bedeutung für unterschiedliche Lebensläufe: Arbeitslose konnten nur bis zum Geburtsjahrgang 1951 mit (durch Abschläge abgesenkten) Altersrenten vorzeitig in Rente gehen. Ab dem Geburtsjahrgang 1952 gibt es für sie nur späteren Rentenarten. Langjährige Erwerbsbiografien von Frauen und Männer münden nun (auch nach Altersteilzeit) in die beiden Rentenarten für langjährig Versicherte. Männern haben eine höhere Chance die Rente für besonders langjährig Versicherte zu bekommen. Durch die zusätzlichen Beitragsjahre kann ihre Rente relativ höher ausfallen als die Rente nach Altersteilzeit. Für die Personen mit kurzen, unterbrochenen Erwerbsbiografien änderte sich bisher wenig. In Zukunft steigt auch für sie das Rentenalter bei gleichbleibend niedrigen Rentenhöhen. 6

7 Erwartete Ergebnisse der Reformen auf die soziale Ungleichheit: Die Gehaltsunterschiede wirken sich stärker aus, weil einige Ausgleichsfaktoren wegfallen. Das System ist am günstigsten für Personen mit betrieblicher oder Fachschulausbildung, wenn sie anschließend gut und kontinuierlich verdienen. Langzeitarbeitslose erreichen zunehmend spätere Renten mit geringerem Rentenbeträgen, weil aus ALG II keine Beiträge mehr gezahlt werden. 7

8 Daten Rentenbestand (RTBN): Renten, die aus eigenen Versicherungszeiten am gezahlt wurden. Ausgewählte Geburtskohorten: Rentenzugänge in Altersrente von 2014 bis Vollendete Versichertenleben (VVL): Rentenzugänge 2010 und 2014, gekoppelt mit Längsschnittdaten aus den Versicherungsverläufen. Nur Altersrenten, ausgewählte Rentenarten. Geburtskohorten 1949 und 1950/

9 Biografisch früher Zugang zur Alters- und Erwerbsminderungsrente ab 2004 Rente nach Altersteilzeit: Männer in Westdeutschland: 12%, Männer in Ostdeutschland: 7% Frauen in Westdeutschland: 2%, Frauen in Ostdeutschland: 1%. Rente wegen Arbeitslosigkeit: Männer in Westdeutschland: 11%, Männer in Ostdeutschland: 26% Frauen in Westdeutschland: 1%, Frauen in Ostdeutschland: 1%. Rente für Frauen: Frauen in Westdeutschland: 38%, Frauen in Ostdeutschland: 66%. Erwerbsminderungsrente: etwa 20-25% jedes Jahrgangs; im Altersspektrum der Altersrenten: Männer in Westdeutschland: 4%, Männer in Ostdeutschland: 3% Frauen in Westdeutschland: 3%, Frauen in Ostdeutschland: 3%. Quelle: RTBN 2014, ausgewählte Rentenarten, Geburtsjahrgänge , nach Wohnort, eigene Auswirkungen. 9

10 Altersrente nach Altersteilzeitarbeit mindestens das 60. Lebensjahr vollendet, mindestens 24 Kalendermonate Altersteilzeitarbeit ausgeübt, innerhalb der letzten 10 Jahre vor Rentenbeginn mindestens 8 Jahre mit Pflichtbeitragszeiten zurückgelegt, die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt, vor 1952 geboren. Altersteilzeitarbeit liegt unter anderem vor, wenn Aufstockungsbeträge zum Arbeitsentgelt nach dem Altersteilzeitgesetz gezahlt werden. Die Beitragszahlung zur Rentenversicherung erfolgt dann nach mindestens 90 Prozent des zuvor gezahlten Vollzeitarbeitsentgelts.

11 Alter in Jahren 80 Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit Für Geburtsjahrgänge 1952 und jünger gibt es diese Altersrente nicht mehr Bis 12/1936 geboren Regulärer Rentenbeginn (RB) = 60. Lebensjahr (Lj.) Von 01/ /1941 geboren Regulärer RB schrittweise Anhebung vom 60.Lj. auf das 65.Lj., monatliche Anhebung um 1 Monat Ab 01/1942 geboren Regulärer RB = 65. Lj. Bis 12/1940 geboren Regulärer RB mit Vertrauensschutz (VS) = 60. Lj. Von 01/ /1944 geboren Regulärer RB mit VS mit Abschlag von 0,3%-3%, schrittweise Anhebung vom 60. Lj. auf das 60/10 Lj Von 01/ /1941 geboren Frühestmöglicher RB ohne VS mit Abschlag von 0,3%-18,0% = 60. Lj. Von 01/ /1945 geboren Frühestmöglicher RB ohne VS mit Abschlag von 18,0% = 60. Lj. Von 01/ /1948 geboren Frühestmöglicher RB ohne VS mit Abschlag von 18,0%-7,2%, schrittweise Anhebung vom 60. Lj. auf das 63. Lj., monatliche Anhebung um 1 Monat Von 01/ /1951 geboren Frühestmöglicher RB ohne VS mit Abschlag von 7,2% = 63. Lj. Von 01/ /1945 geboren Frühestmöglicher RB mit VS mit Abschlag 0,3%-18,0% = 60. Lj. Von 01/ /1951 geboren Frühestmöglicher RB mit VS mit Abschlag 18,0% = 60. Lj t

12 Quelle: Deutsche Rentenversicherung, FDZ-RV, Vollendete Versichertenleben 2010, ausgewählte Rentenart, nur Männer, nach Wohnort, Geburtsjahrgang 1949 und 1950, eigene Auswertungen. N =

13 Quelle: Deutsche Rentenversicherung, FDZ-RV, Vollendete Versichertenleben 2010, ausgewählte Rentenart, nur Männer, nach Wohnort, Geburtsjahrgang 1949 und 1950, eigene Auswertungen. N =

14 Altersrente wegen Arbeitslosigkeit mindestens das 60. Lebensjahr vollendet, die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt, vor 1952 geboren, bei Rentenbeginn arbeitslos und nach Vollendung eines Lebensalters von 58 Jahren und sechs Monaten mindestens 52 Wochen arbeitslos oder Voraussetzung des 237 Abs.2 Ziff.1-3 SGBVI ( 58 er Regelung ), innerhalb der letzten 10 Jahre vor Rentenbeginn mindestens 8 Jahre mit Pflichtbeitragszeiten zurückgelegt. Arbeitslos ist, wer keine Beschäftigung ausübt und eine mindestens 15 Stunden pro Woche umfassende Beschäftigung sucht. Die Agentur für Arbeit bescheinigt diese Arbeitslosigkeit.

15 Quelle: Deutsche Rentenversicherung, FDZ-RV, Vollendete Versichertenleben 2010, ausgewählte Rentenart, nur Männer, nach Wohnort, Geburtsjahrgang 1949 und 1950, eigene Auswertungen. N =

16 Quelle: Deutsche Rentenversicherung, FDZ-RV, Vollendete Versichertenleben 2010, ausgewählte Rentenart, nur Männer, nach Wohnort, Geburtsjahrgang 1949 und 1950, eigene Auswertungen. N =

17 Quelle: RTBN 2014, ausgewählte Rentenarten, Geburtsjahrgänge , nur Männer, nach Wohnort, eigene Auswertungen. 17

18 Ergebnis 1: - Männer, die nach Altersteilzeit vorzeitig in Rente gingen, hatten in ihrer gesamten Biografie nie Beschäftigungsschwierigkeiten. Die Abschläge konnten sie so gut kompensieren, dass die Renten im Zeitverlauf sogar stiegen. - Rente wegen Arbeitslosigkeit erhielten viele, die bereits sehr viele Jahre arbeitslos waren. Ohne Kompensation für Arbeitslosigkeit (mit Arbeitslosenhilfe als Pflichtbeitragszeit) wären die Renten noch niedriger und weniger Personen rentenberechtigt. Dies gilt vor allem für Ostdeutschland. 18

19 Altersrente für Frauen das 60. Lebensjahr vollendet, die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt, vor 1952 geboren, nach Vollendung des 40. Lebensjahres mehr als 10 Jahre mit Pflichtbeitragszeiten zurückgelegt.

20 Alter in Jahren Altersrente für Frauen Für Geburtsjahrgänge 1952 und jünger gibt es diese Altersrente nicht mehr Bis 12/1939 geboren Regulärer Rentenbeginn = 60. Lebensjahr für Versicherte Von 01/ /1944 geboren Regulärer Rentenbeginn schrittweise Anhebung auf das 65. Lebensjahr, monatliche Anhebung um 1 Monat Von 01/ /1951 geboren Regulärer Rentenbeginn = 65. Lebensjahr Von 01/ /1951 geboren Frühestmöglicher Rentenbeginn = 60. Lebensjahr mit Abschlag von 0,3% -18,0% Sonderregelung nach 237a Abs. 3 Ziff. 1-3 SGBVI Von 01/ /1944 geboren Frühestmöglicher Rentenbeginn schrittweise Anhebung vom 60. Lebensjahr auf das 60/10 Lebensjahr mit Vetrauensschutz, mit Abschlag von 0,3% - 3,3% t

21 Quelle: Deutsche Rentenversicherung, FDZ-RV, Vollendete Versichertenleben 2010, ausgewählte Rentenart, nur Frauen, nach Wohnort, Geburtsjahrgang 1949 und 1950, eigene Auswertungen. N =

22 Quelle: Deutsche Rentenversicherung, FDZ-RV, Vollendete Versichertenleben 2010, ausgewählte Rentenart, nur Frauen, nach Wohnort, Geburtsjahrgang 1949 und 1950, eigene Auswertungen. N =

23 Quelle: RTBN 2014, ausgewählte Rentenarten, Geburtsjahrgänge , nur Frauen, nach Wohnort, eigene Auswertungen. 23

24 Ergebnis 2: - die Altersrente für Frauen verlangte eine Reihe von Beitragsjahren ab dem Alter 40. Weil die Bedingungen der Anrechnung von Arbeitslosigkeit, Pflegetätigkeit usw. bei dieser Rentenart großzügig war, wurde aber auch für prekäre Erwerbsbiografien mit erheblichen Beschäftigungsschwierigkeiten ab dem Alter 50 (in Ostdeutschland 40) kompensiert. - die Abschläge führten nicht zu durchschnittlich sinkenden Renten im Zeitverlauf. 24

25 Biografisch mittlerer und später Zugang zur Altersrente Rente für langjährig Versicherte: Männer in Westdeutschland: 16%, Männer in Ostdeutschland: 16% Frauen in Westdeutschland: 4%, Frauen in Ostdeutschland: 3%. Rente für besonders langjährig Versicherte: Männer in Westdeutschland:5%, Männer in Ostdeutschland: 5% Frauen in Westdeutschland: 2%, Frauen in Ostdeutschland: 2%. Regelaltersrente: Männer in Westdeutschland: 31%, Männer in Ostdeutschland: 20% Frauen in Westdeutschland: 36%, Frauen in Ostdeutschland: 10%. 25

26 Regelaltersrente die Regelaltersgrenze erreicht, die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 5 Jahren erfüllt. Beitragszeiten (Pflichtbeiträge und freiwillige Beiträge) Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung Pflichtbeitragszeiten aufgrund des Bezuges von Krankengeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld, Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II, Arbeitslosenhilfe Pflichtbeiträge für Kindererziehung Pflichtbeiträge für Zeiten der nicht berufsmäßigen Pflege eines Angehörigen Pflichtbeiträge aufgrund Wehrdienst oder Zivildienst Pflichtbeiträge aufgrund von Vorruhestandgeld Zeiten für die freiwillige Beiträge entrichtet wurden Pflichtbeiträge, die während einer selbständigen Tätigkeit entrichtet wurden Zeiten aus dem Versorgungsausgleich und dem Rentensplitting unter Ehegatten oder unter Lebenspartnern Zeiten geringfügiger Beschäftigung mit Beitragszahlung des Arbeitnehmers Ggf. Ersatzzeiten, zum Beispiel Flucht oder politische Haft in der DDR.

27 75 Alter in Jahren Regelaltersrente Kohorte Kohorte Kohorte Babyboomer Bis 12/1946 geboren Regulärer Rentenbeginn= 65. Lebensjahr Von 01/ /1963 geboren Von 01/ /1954 geboren Regulärer Rentenbeginn, schrittweise Regulärer Rentenbeginn mit Anhebung der Regelaltersgrenze von Vertrauensschutz = 65. Lebensjahr 65. Lebensjahr auf das 67. Lebensjahr (VS= vor dem geboren Dies bedeutet, die Stufen der Anhebung und vor dem Altersteilbetragen: zeitarbeit verbindlich vereinbart) 01/ / Monat pro Jahrgang, 01/ / Monate pro Jahrgang Nach 01/1964 geboren Regulärer Rentenbeginn= 67. Lebensjahr t

28 Quelle: Deutsche Rentenversicherung, FDZ-RV, Vollendete Versichertenleben 2014, ausgewählte Rentenart, nur Männer, nach Wohnort, Geburtsjahrgang 1949, eigene Auswertungen. N =

29 Quelle: Deutsche Rentenversicherung, FDZ-RV, Vollendete Versichertenleben 2014, ausgewählte Rentenart, nur Männer, nach Wohnort, Geburtsjahrgang 1949, eigene Auswertungen. N =

30 Quelle: Deutsche Rentenversicherung, FDZ-RV, Vollendete Versichertenleben 2014, ausgewählte Rentenart, nur Frauen, nach Wohnort, Geburtsjahrgang 1949, eigene Auswertungen. N =

31 Quelle: Deutsche Rentenversicherung, FDZ-RV, Vollendete Versichertenleben 2014, ausgewählte Rentenart, nur Frauen, nach Wohnort, Geburtsjahrgang 1949, eigene Auswertungen. N =

32 Altersrente für langjährig Versicherte vorzeitiger Rentenbezug ab dem 63. (62.)Lebensjahr die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt. die anrechenbaren Zeiten umfassen die bei der Regelaltersrente genannten.

33 Alter in Jahren 80 Altersrente für langjährig Versicherte Bis 12/1936 geboren Regulärer Rentenbeginn = 63. Lj. Von 01/ /1938 geboren Regulärer Rentenbeginn, schrittweise Anhebung vom 63. Lj. auf das 65. Lj. (p. J. 1 M. Von 01/ /1948 geboren Regulärer Rentenbeginn = 65. Lj. Von 01/ /1963 geboren *) Regulärer Rentenbeginn, schrittweise Anhebung vom 65. Lj. auf das 66/10. Lj. Ab 01/1964 geboren Regulärer Rentenbeginn = 67. Lj. Von 01/ /1963 geboren Frühestmöglicher Rentenbeginn ohne VS = 63. Lj. mit Abschlag von 0,3% -13,8% Ab 01/1964 geboren Frühestmöglicher Rentenbeginn ohne VS = 63. Lj. mit Abschlag von 14,4% Von 01/ /1949 geboren Frühestmöglicher Rentenbeginn mit VS = schrittweise Absenkung vom 63. LJ. auf das 62. LJ. mit Abschlag von 9,0% - 10,8% Von 11/ /1954 geboren Frühestmöglicher Rentenbeginn mit VS = 62. Lebensjahr Von 01/ /1954 geboren Regulärer Rentenbeginn mit VS = 65. LJ. ohne Abschläge 33 t

34 Quelle: Deutsche Rentenversicherung, FDZ-RV, Vollendete Versichertenleben 2014, ausgewählte Rentenart, nur Männer, nach Wohnort, Geburtsjahrgang 1951 und 1952, eigene Auswertungen. N =

35 Quelle: Deutsche Rentenversicherung, FDZ-RV, Vollendete Versichertenleben 2014, ausgewählte Rentenart, nur Männer, nach Wohnort, Geburtsjahrgang 1951 und 1952, eigene Auswertungen. N =

36 Quelle: RTBN 2014, ausgewählte Rentenarten, Geburtsjahrgänge , nur Männer, nach Wohnort, eigene Auswertungen. 36

37 Quelle: RTBN 2014, ausgewählte Rentenarten, Geburtsjahrgänge , nur Frauen, nach Wohnort, eigene Auswertungen. 37

38 Ergebnisse 3: die Regelaltersrente versammelt in Ostdeutschland viele, die nach 1990 ihre Beschäftigung dauerhaft verloren und nur noch gelegentlich erwerbstätig waren. In Westdeutschland ist die geringe und sinkende Beschäftigungsquote ein lebenslanges Phänomen. Das Sinken der Rentenhöhe im Zeitverlauf zeigt, dass die Biografien ungünstiger werden. die langjährig Versicherten erreichen im Vergleich höhere Einkommen und eine Erwerbsbeteiligung auf höherem Niveau. Die Renten sinken nur leicht im Zeitverlauf. 38

39 Zusammenfassung Einige Personen haben gute Möglichkeiten gehabt, für die Rentenreformen Kompensationsmöglichkeiten zu finden. Dies waren unter anderem die Personen, die Altersteilzeit in ihrem Betrieb vereinbaren konnten. Für andere verlängert sich eine prekäre Lebensphase, die in Ostdeutschland teilweise seit 1990 andauert. Es wird eine Ausweichreaktion in die Erwerbsminderungsrente geben. 39

40 Ausblick Durch vertiefte Längsschnittanalysen (Sequenzmusteranalysen) sollen die Gründe für unterschiedliche Verlaufsformen besser sichtbar gemacht machen. Als Vergleich sollen auch die weiter zurückliegenden Längsschnittdaten VVL2004 und 2007 analysiert werden. 40

41 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Kontakt: 41

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