Schulungstag VdK Kreisverband Aalen am 28. März Übersicht über die Rentenarten Flexi-Rente Reha vor Rente
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- Gertrud Rothbauer
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1 Aktuelles zur Rente Schulungstag VdK Kreisverband Aalen am 28. März 2019 Übersicht über die Rentenarten Flexi-Rente Reha vor Rente R um die Rente Inhalt 1. Altersrenten der gesetzlichen Rentenversicherung Wartezeiten rentenrechtliche Zeiten Altersgrenzen Abschläge / Zuschläge 2. Flexi-Rente Rente Hinzuverdienst Versicherungspflicht/-freiheit von Altersrentnern Durch Sonderzahlungen Abschläge ausgleichen 3. Reha vor Rente Fit ges älter werden mit Prävention Rehabilitation 1
2 Rentenarten der gesetzlichen Rentenversicherung Rentenarten Regelaltersrente Altersrente für schwerbehinderte Menschen Renten wegen Erwerbsminderung Altersrente für langjährig Versicherte Altersrente für besonders langjährig Versicherte Renten wegen Todes 2 Renten der gesetzlichen Rentenversicherung Wartezeiten Jahre Regelaltersrente Rente wegen Erwerbsminderung Renten wegen Todes Altersrente für langjährig Versicherte Altersrente für schwerbehinderte Menschen Altersrente für besonders langjährig Versicherte 3
3 Altersrenten Anrechenbare Zeiten Beitragszeiten Ersatzzeiten Monate aus Versorgungsausgleich Rentensplitting geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung Altersrente für langjährig Versicherte Altersrente für schwerbehinderte Menschen Regelaltersrente Anrechnungszeiten Berücksichtigungszeiten 4 Altersrente für besonders langjährig Versicherte Wartezeiten Beachte 5 45 Jahre Pflichtbeiträge für versicherte Beschäftigung / Tätigkeit Pflichtbeiträge für sonstige Versicherte Kindererziehung Pflege Wehr- / Zivildienst Pflichtbeiträge / Anrechnungszeiten Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung Leistungen bei Krankheit Übergangsgeld freiwillige Beiträge (mind. 18 Jahre Pflichtbeiträge) Ersatzzeiten Berücksichtigungszeiten Monate aus geringfügiger versicherungsfreier geringfügiger Beschäftigung Ausnahmen möglich für die letzten 2 Jahre vor Rentenbeginn!
4 Regelaltersrente Voraussetzungen 65 (67) Jahre Wartezeit 5 Jahre Keine Hinzuverdienstgrenzen Regelaltersrente Stufenweise Anhebung Rentenbeginn Jahre 65/01 bis 66/10 Jahre/Monate 67 Jahre 7
5 Altersrente für langjährig Versicherte Voraussetzungen 63 (67) Jahre Wartezeit 35 Jahre Hinzuverdienstgrenzen 8 Altersrente für langjährig Versicherte Stufenweise Anhebung Rentenbeginn Jahre 65/01 bis 66/10 Jahre/Monate 67 Jahre 9
6 Altersrente für schwerbehinderte Menschen Voraussetzungen ab (62) Jahre Schwerbehinderung (GdB mindestens 50) Wartezeit 35 Jahre Hinzuverdienstgrenzen 10 Altersrente für schwerbehinderte Menschen Stufenweise Anhebung Rentenbeginn Jahre 60/01 bis 61/10 Jahre/Monate 62 Jahre 11
7 Altersrente für besonders langjährig Versicherte Voraussetzungen ab bis Jahre Wartezeit 45 Jahre keine Anhebung auf 65 Jahre keine vorzeitige Inanspruchnahme kein Abschlag Achtung: Hinzuverdienstgrenze 12 Altersrente für besonders langjährig Versicherte Stufenweise Anhebung Rentenbeginn Jahre 63/02 bis 64/10 Jahre/Monate 65 Jahre 13
8 Anhebung der Altersgrenzen Vergleich Alter Mon Mon Mon Mon. 63 Regelaltersrente Altersrente für schwerbehinderte Menschen Rente für besonders langjährig Versicherte Anhebung der Altersgrenzen Rentenbeginnrechner Onlinerechner nutzen 15
9 Abschläge / Zuschläge Minderung oder Erhöhung des Zugangsfaktors Beispiel: geboren Jahre 67 Jahre früherer Rentenbeginn Minderung je Monat 0,3% 67 Jahre späterer Rentenbeginn Erhöhung je Monat 0,5% 16 Anhebung der Altersgrenzen Übersicht über die Anhebung der Altersgrenzen ab Jahrgang 1952 Vertrauensschutz besteht für Versicherte, die vor dem geboren wurden vor dem einen Altersteilzeitvertrag abgeschlossen haben. 17 Wird in der Praxis kaum mehr vorkommen!
10 Flexirentengesetz Überblick über die Änderungen zum / Flexibilisierung der Teilrenten des Hinzuverdienstrechts Ergänzung von Teilzeitarbeit mit einer Teilrente durch eine Jahresbetrachtung stufenlose Berücksichtigung von Hinzuverdienst bei der Rente Mehr Information für den Versicherten Bessere Information in der Rentenauskunft über die Gestaltungsmöglichkeiten des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand Flexiblere Gestaltung beim Ausgleich von Rentenabschlägen Frühere/flexiblere Zahlung zusätzlicher Beiträge zum Ausgleich von Rentenabschlägen Flexirentengesetz Überblick über die Änderungen zum / Rentenversicherungspflicht von Altersrentnern vor Erreichen der Regelaltersgrenze Versicherungspflicht auch bei Bezug einer vorgezogenen Vollrente wegen Alters Aktivierung von Arbeitgeberbeiträgen Nach Erreichen der Regelaltersgrenze durch Verzicht auf bestehende Versicherungsfreiheit Stärkung von Prävention Rehabilitation Neue Regelungen im Bereich der Prävention der Rehabilitation Arbeitgeberbeitrag zur Arbeitslosenversicherung Der bisher anfallende gesonderte Arbeitgeberbeitrag zur Arbeitslosenversicherung für Beschäftigte, die die Regelaltersgrenze erreicht haben somit versicherungsfrei sind, entfällt für fünf Jahre
11 Versichertenrente Hinzuverdienst / ab Neue Hinzuverdienstregelungen Flexirentengesetz flexiblere Regelung von Teilrente Hinzuverdienst Hinzuverdienst wird im Rahmen einer Jahresbetrachtung stufenlos berücksichtigt jährliche Hinzuverdienstgrenze Anrechnung von 40% (eines Zwölftels) der die Hinzuverdienstgrenze übersteigenden anrechenbaren Einkünfte auf die monatliche Rente* Einführung eines Hinzuverdienstdeckels (ggf. weitere Anrechnung zu 100%, wenn die Summe aus Teilrente 1/12 des Hinzuverdienstes den Hinzuverdienstdeckel übersteigt) * Wegfall Starre Hinzuverdienstgrenzen bei Renten wegen Alters (Teilrenten 2/3, 1/2, 1/3) bei EM-Renten (3/4, 1/2, 1/4) Versichertenrente Hinzuverdienst / ab Neue Hinzuverdienstregelungen Flexirentengesetz Regelaltersgrenze Grenzen bis 6.300,00 Grenzen Vollrente keine Anrechnung keine Grenzen ab 6.300,01 Teilrente 40%-Anrechnung Hinzuverdienstdeckel 100%-Anrechnung Hinzuverdienstgrenze ist nicht der Minijobgrenze gleichzusetzen Anspruch auf Altersrente abhängig vom Hinzuverdienst Anspruch auf Erwerbsminderungsrente unabhängig vom Hinzuverdienst sofern Hinzuverdienst mit verbliebenem Restleistungsvermögen erzielt wird
12 Versichertenrente Hinzuverdienst / ab Hinzuverdienstgrenzen Flexirentengesetz in EUR 60 Jahre Regelaltersgrenze Grenzen anrechnungsfrei bis 6.300,00 jährlich ab 6.300,01 jährlich Anrechnung zu 40% Achtung: ggf. weitere Anrechnung nach Prüfung Hinzuverdienstdeckel Versichertenrente Hinzuverdienst / ab Hinzuverdienstdeckel Flexirentengesetz EP EP EP EP EP EP EP EP EP EP EP EP EP EP EP Beginn vorgezogene Altersvollrente Regelaltersgrenze letzte 15 Kalenderjahre höchste Entgeltpunkte x Keine Hinzuverdienstgrenze monatl. = Hinzuverdienstdeckel Bezugsgröße mindestens monatl. Rente EUR
13 Versichertenrente Hinzuverdienst / ab Anmerkungen Neuberechnung jährlich zum maßgeblicher voraussichtlicher kalenderjährlicher Verdienst Grlage für Prognose: Angaben Versicherte Berücksichtigung tatsächl. statt bisher berücksichtigter Hinzuverdienst Spitzabrechnung für das vorige Jahr Möglichkeit, auch unterjährig Hinzuverdienständerungen zu berücksichtigen auf Antrag des Vers, wenn mind. 10% vom bisherigen Verdienst abgewichen wird 24 Reha vor Rente Warum Rehabilitation/Prävention Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg sieht sich nicht nur dem gesetzlichen Grsatz Prävention vor Rehabilitation - Rehabilitation vor Rente verpflichtet. Geeignete Präventionsprogramme können häufig einen akuten Rehabilitationsbedarf vermeiden Rehabilitationsleistungen sollen die Erwerbsfähigkeit erhalten, verbessern oder wiederherstellen In der Regel amortisieren sich die Kosten einer Rehamaßnahme bereits nach gut drei Monaten (Summe aus eingezahlten Beiträgen zur Rentenversicherung nicht gezahlter Erwerbsminderungsrente) 25
14 Reha vor Rente Präventionsleistungen Modularer Aufbau 26 Bachelor of Laws Rentenversicherung Bachelor of Science Studiengang Wirtschaftsinformatik Sozialversicherungsfachangestellte Kauffrau/Kaufmann für Büromanagement Ansprechpartnerin: Lisa Kucher Telefon: /klugekoepfefuerdierente 27
15 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Wolfram Reif Leiter des Regionalzentrum Aalen Telefon: Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Regionalzentrum Aalen Bahnhofstraße 24-28, Aalen
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