Fachdienst - Eingliederungshilfe. Schulbegleitung
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- Karola Hoch
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1 Fachdienst - Eingliederungshilfe Schulbegleitung 1
2 Rechtliche Grundlage: 53 SGB XII Personen, die durch ihre Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen Behinderung bedroht sind, erhalten Leistungen 54 SGB XII Leistungen der Eingliederungshilfe Hilfe zur angemessenen Schulbildung Quelle: Fotolia.com, Pascal Kyriazis 2
3 Rechtliche Grundlage: 35a SGB VIII Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn 1. Ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht, und 2. Daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist. 3
4 Aufgaben einer Schulbegleitung/ Schulwegbegleitung: Lebenspraktische Hilfestellungen Einfache pflegerische Tätigkeiten Hilfe zur Mobilität Quelle: Fotolia.com 4
5 Aufgabenbereich der Lehrer Kernbereich der pädagogischen Arbeit? Sonstige pädagogische Aufgaben Aufgabenbereich der Schulbegleiter Nicht pädagogische Aufgaben 5
6 Aufgaben einer Schulbegleitung/ Schulwegbegleitung: Lebenspraktische Hilfestellungen Einfache pflegerische Tätigkeiten Hilfe zur Mobilität Hilfestellung bei der Umsetzung von schulischen Aufgaben im Unterrichtsalltag Unterstützung im soziale Bereich Quelle: Fotolia.com Krisen vorbeugen/ in Krisen Hilfestellung leisten Unterstützung bei der Kommunikation mit Lehrkräften und Mitschülern 6
7 Umsetzung des Schulbegleiterverfahrens Antragsverfahren Koordinierung 7
8 Verfahrensweg bei Antragsstellung auf eine Schulbegleitung Antrag auf Schulbegleitung beim zuständigen Schulträger durch die Eltern Bei Anregung der Schule! Der Schulträger entscheidet über den Antrag und leitet ihn bei Ablehnung an den Kreis Dithmarschen weiter. Antragsbearbeitung durch den FD Eingliederungshilfe 8
9 Verfahrensweg bei Antragsstellung auf eine Schulbegleitung Es wird von den Eltern/ Antragstellern angefordert: eine Stellungnahme der Schule, das sonderpädagogische Fördergutachten, ggf. weitere medizinische Unterlagen Schweigepflichtentbindungen Nach Vorliegen der Unterlagen wird eine Stellungnahme beim Kinder- und Jugendärztlichen Dienst angefordert. Quelle: Fotolia.com, KaPP 9
10 Verfahrensweg bei Antragsstellung auf eine Schulbegleitung Bei Vorliegen einer wesentlichen Behinderung ist die Leistung zu gewähren. Personen mit einer drohenden wesentlichen Behinderung oder einer anderen Behinderung können Leistungen gewährt bekommen -> Ermessen Zusätzlich muss jedoch eine Teilhabeeinschränkung vorliegen! Wird durch Hilfeplanerin in Absprache mit allen Beteiligten festgestellt 10
11 Verfahrensweg bei Antragsstellung auf eine Schulbegleitung Hilfeplanverfahren Der Hilfeverlauf wird durch das Hilfeplanverfahren mit Gesprächen vor Ort begleitet 11
12 Koordinierung 4 Abs. 1 SOFVO (1) Wird die sonderpädagogische Förderung einer Schülerin oder eines Schülers in dem Gutachten nach 4 Abs. 4 empfohlen, führt das nach 24 Abs. 2 SchulG zuständige Förderzentrum mit den am Verfahren nach 4 Abs. 1 Beteiligten, dem Schulträger und, soweit erforderlich, mit weiteren Personen und anderen Stellen Koordinierungsgespräche. Die in Betracht kommenden Kosten- und Leistungsträger sind hinzuzuziehen, soweit nicht sämtliche Kosten und Leistungen von den am Verfahren Beteiligten getragen werden. Die gemeinsamen Servicestellen der Rehabilitationsträger sollen dabei einbezogen werden, soweit ein zuständiger Kosten- und Leistungsträger durch das Förderzentrum nicht festgestellt werden kann. Die Koordinierungsgespräche dienen dazu, auf den Einzelfall bezogene Fördermaßnahmen und den Förderort einvernehmlich zu bestimmen. Die Schulaufsichtsbehörde kann die Gesprächsführung jederzeit an sich ziehen. 12
13 Quelle: Fotolia.com Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 13
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